Protokoll der Sitzung vom 30.09.2010

Wir stehen hinter unseren Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen. Noch im März dieses Jahres haben wir unsere Forderungen ja in dem gemeinsam mit der CDU gestellten Antrag Drucksache 14/10858 festgehalten. Diesen Antrag haben die SPD, die Grünen und der heutige Linke Herr Sagel, damals fraktionslos, abgelehnt.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Punkt, bei dem wir mit der CDU nicht auf einer Linie liegen, ist die rechtstheoretische Frage, ob es eines neuen, allein auf den Begriff „Tätlicher Angriff auf einen Amtsträger“ ausgerichteten Straftatbestandes § 115 StGB bedarf.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Da liegen Sie mit uns auf einer Linie!)

Hier übernimmt die CDU die Position der Gewerkschaft der Polizei 1:1. Das kann man zwar machen. Wir halten es aber im Ergebnis rechtssystematisch und aus praktischen Gründen für nicht überzeugend.

Wer einen Amtsträger tätlich angreift, soll danach mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Der geltende, nahezu immer in Tateinheit mit verwirklichte Tatbestand der versuchten oder vollendeten einfachen Körperverletzung nach

§ 223 StGB sieht hierfür aber bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Wo ist der Mehrwert?

Nach dem Entwurf des § 115 Abs. 2 soll in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden. Exakt dies sieht indes bereits der geltende Straftatbestand des § 224 StGB wegen versuchter oder vollendeter gefährlicher Körperverletzung vor.

Ich frage Sie: Wann liegt ein tätlicher Angriff vor, der nicht auch eine versuchte Körperverletzung ist? So gut wie nie! Deshalb bringt der Entwurf praktisch auch keinen Mehrwert für einen besseren Schutz der Beamten, sondern führt zu einem rechtlichen Systembruch und überzeugt uns nicht.

Ich freue mich auf die Debatte im Fachausschuss. – Möglicherweise wird der Kollege Orth noch auf den einen oder anderen Aspekt eingehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Frau Conrads das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag, den die CDU vorgelegt hat, behandelt ein Thema, welches an vielen Stellen in letzter Zeit hohe emotionale Wellen geschlagen hat. Deshalb scheint es aus unserer Sicht dringend geboten zu sein, an dieser Stelle ein bisschen die Aufgeregtheit aus der Debatte zu nehmen und sich das Ganze noch einmal in Ruhe anzuschauen.

Zunächst wollen wir einmal eine Begriffsklärung bezüglich des Antrages vornehmen. Der Titel ist ein wenig unscharf, finde ich. Es werden zwar Feuerwehr und Rettungskräfte genannt; aber schon im Antrag wird nur von Studien in Bezug auf die Polizei gesprochen. Also seien Sie doch ehrlich! Es geht Ihnen um die Polizei. Bei der Union bemerke zumindest ich auch immer wieder einen Strafrechtsverschärfungs-Fetisch.

(Heiterkeit und Beifall von Bärbel Beuermann [LINKE])

Schauen wir uns einmal an, was sich hinter den angeblichen Zahlen und Erkenntnissen versteckt, und werfen dann einen Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik.

In der Diskussion über Gewalt gegen die Polizei spielen sogenannte Widerstandshandlungen eine große Rolle. Es wird regelmäßig nicht zwischen Widerstands- und Angriffshandlungen unterschieden. Man muss einmal schauen, was denn unter diese Widerstandshandlungen fällt und wie sie definiert werden. Zum Beispiel fallen Handlungen wie das Nichtbefolgen einer Weisung oder das Erschweren einer polizeilichen Handlung unter den Widerstandsbegriff. Darunter fallen auch – das hat Bundestagsvizepräsident Thierse vorgemacht; man braucht nur nach Stuttgart zu gucken – friedliche und gewaltfreie Sitzblockaden, die in der letzten Zeit natürlich häufiger praktiziert werden. Da kann man auch einen deutlichen Anstieg von Widerstandshandlungen festmachen.

(Beifall von der LINKEN)

Außerdem zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik, dass die Zahl der Widerstandshandlungen unter Alkohol- und Drogeneinfluss zugenommen hat. Das bedeutet auch, dass das gestiegene Widerstandsproblem in Wirklichkeit ein Alkohol- und Drogenproblem ist.

Abgenommen hat laut Polizeilicher Kriminalstatistik, soweit ich das herauslesen konnte, aber die Gefährlichkeit der Widerstandshandlungen. Das Mitführen von Schusswaffen und ihr Gebrauch haben in den letzten Jahren abgenommen.

Was die Angriffe angeht, so lassen sich aus einem Artikel in der Zeitschrift „Polizei heute“ von 2009 folgende Punkte zusammenfassen:

Erstens. Der überwiegende Teil der Angriffe geht von betrunkenen Personen aus. Alkohol setzt die Hemmschwelle zur Gewalt herab, auch gegenüber Polizisten. – Das ist nichts Neues.

Zweitens. Das Einschreiten der Polizei wird als rechtswidrig empfunden, gemessen an den eigenen Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit.

Drittens. Die Gewalt gegen Polizisten wird angewandt, weil man sich der Strafverfolgung entziehen will. – Das ist gerade auch schon genannt worden.

Vor diesem Hintergrund frage ich: Was soll denn hier eine Strafrechtsverschärfung bringen? Die erhofften Wirkungen des Strafrechts setzen doch darauf, dass wir einen rational handelnden Täter haben, der Entdeckungsrisiko, Sanktionswahrscheinlichkeit und seinen subjektiven Gewinn durch die Straftat abwägt. Davon kann bei diesen Tätertypen aber überhaupt keine Rede sein.

(Beifall von der LINKEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Frau Kollegin Conrads, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

Nein, möchte ich nicht.

Zu den Zahlen: Dass keine deutsche Innenverwaltung seriöse Zahlen über Umfang und Ausmaß des Berufsrisikos liefert, zeigt, dass hinter der zur Schau getragenen Sorge um die Beamtinnen oft wenig substanzielles Interesse steckt.

Die von der CDU genannten Studien des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen mussten mit Mitteln der GdP finanziert werden – wie auch die Bundes-KFN-Studie, weil sich der Bund und sechs Länder nicht beteiligten. Grund dafür war unter anderem, dass man befürchtete, die Daten könnten gegen die Polizeien verwendet werden oder in anderen Kontexten falsch interpretiert werden.

Keines der 17 Innenressorts veröffentlicht eine Statistik über verletzte, krankgeschriebene oder getötete Polizisten. Stützt man sich auf die registrierten Zahlen der Verletzungen, die die Berufsgenossenschaften herausgeben, dann ergeben sich für 2009 für die Bundespolizei rund 45 dieser Verletzungen und Unfälle auf 1.000 Polizisten. Zweifellos ist jeder einer zu viel. Diese Quote liegt aber sogar noch unter den Zahlen der Holzwirtschaft, der Bauwirtschaft sowie der Nahrungs- und Genussmittelbranche.

Diejenigen von Ihnen, die eine Verschärfung des Strafrechts zum Schutz der Beamtinnen fordern, täten gut daran, die dünne empirische Basis ihrer Behauptungen in Rechnung zu stellen und einstweilen von Kampagnen abzusehen, die in jeder Widerstandshandlung einen Angriff auf den Staat sehen.

(Beifall von der LINKEN)

Außerdem – das hat die Kollegin von den Grünen gerade schon gesagt – wendet sich auch Die Linke gegen die Schaffung eines neuen Straftatbestandes und gegen ein Zweiklassenstrafrecht, das einen besonderen Strafrechtsschutz für Amtsträger gewährleistet.

Sehr verehrte Damen und Herren, niemand bestreitet, dass es Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten gibt. Gegenwärtig sind wir aber Zeugen einer Kampagne, in der ein Symptom zum eigentlichen Problem stilisiert wird.

Wer Gewalt gegen die Polizei nicht auch als Frage nach einer weniger gewalthaften Polizei und einer weniger gewalthaften Gesellschaft thematisiert, der wird weder Polizei und Rettungskräften noch Bürgerinnen helfen können. Hilfreich und sachgemäßer wäre es, vor allem in Bezug auf Demonstrationen darüber zu reden, wie Polizeieinsätze auf Deeskalation vorbereitet und demokratisch nachbereitet werden können – das steht auch im Wahlprogramm der

Grünen – und wie Polizisten Unterstützung und Ansprechpartner durch eine Ombudsstelle bekommen können. Dazu gehört auch, sehr verehrte Damen und Herren, Übergriffe durch die Polizei auf Zivilisten zu thematisieren, die Amnesty International veröffentlich hat.

(Beifall von der LINKEN)

Ich gehe davon aus, dass Sie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kennen, die just eine Studie zur Polizeigewalt vorgelegt hat.

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu gehört auch, die Kennzeichnungspflicht für die Polizisten wie in Berlin auf die Tagesordnung zu setzen. Für die setzt sich auch der Deutsche Anwaltverein ein. – Den vorliegenden CDU-Antrag werden wir ablehnen.

(Beifall von der LINKEN – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Conrads. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Kutschaty.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag spricht die CDU das Thema Aggressivität und Gewalt an, die Polizeibeamten, Feuerwehrleuten und sonstigen Rettungsdienstkräften entgegengebracht wird. In der Tat handelt es sich um ein sehr ernst zu nehmendes Problem.

Die CDU Fraktion meint, dafür die Lösung gefunden zu haben: Es muss eine neue Strafvorschrift her, der § 115 StGB, eine Vorschrift, die tätliche Angriffe auf Amtsträger im Dienst und auch danach unter Strafe stellt. Sie vermuten offensichtlich: Wenn wir eine neue Strafnorm schaffen, lösen wir das Problem.

Bevor ich auf diese Vermutung näher eingehe, lassen Sie mich Folgendes bemerken. Wo war denn in den letzten fünf Jahren die Gesetzgebungsinitiative der CDU für die Schaffung eines § 115 StGB hier im Hause? Da gab es keine, und zwar deswegen, weil man sich in der damaligen Koalition noch nicht einmal einigen konnte, ob wenigstens der im Strafgesetzbuch vorhandene § 113, der seit jeher tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte mit Strafe bedroht, verschärft werden soll – von einem neuen § 115 ganz zu schweigen.

Das ist aber bei Weitem noch nicht alles an Widersprüchlichkeiten. Zum jetzigen CDU-Antrag lassen Sie mich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen in die Historie blicken.

Zunächst darf nicht unerwähnt bleiben, dass die vorherige Landesregierung daran mitgewirkt hat, eine sächsische Gesetzesinitiative, die in die von der CDU jetzt geforderte Richtung ging, abzuweh

ren. Im März 2009 hatte nämlich der Freistaat Sachsen im Bundesrat einen Gesetzgebungsantrag vorgelegt, der genau das vorsah, was Sie, sehr geehrte Damen und Herren Vertreter der CDU, heute hier verlangen, nämlich die allgemeine Strafbarkeit von tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte nicht nur bei der Vornahme einer konkreten Diensthandlung, sondern während des gesamtes Dienstes und auch nach Dienstschluss.

Anstatt diesen Antrag zu unterstützen, stimmte Nordrhein-Westfalen im April 2009 im Bundesratsrechtsausschuss für eine Vertagung auf unbestimmte Zeit. Im Innenausschuss des Bundesrates sah das genauso aus. Nordrhein-Westfalen und 13 weitere Länder setzten durch, dass der sächsische Antrag – noch einmal: der sächsische Antrag sah so aus wie Ihr Antrag heute – auf unbestimmte Zeit vertagt wurde.

Mit anderen Worten: Eine Gesetzesinitiative wurde von Ihnen auf Eis gelegt. Wenn das, meine Damen und Herren, kein widersprüchliches Verhalten ist!

(Beifall von der SPD)

Des Weiteren: Die Gewerkschaft der Polizei hatte sich im Dezember letzten Jahres direkt an den damaligen Ministerpräsidenten gewandt und um Unterstützung für einen neuen Straftatbestand geworben, eben jenen Vorschlag, den die CDU heute in ihrem Antrag zitiert. Diese Unterstützung wurde verweigert. Herr Dr. Rüttgers äußerte zwar Verständnis für das Anliegen, in der Sache aber vertröstete die Gewerkschaft auf die Innenministerkonferenz.