Horst Engel

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bolte, zu dem, was Sie gesagt haben, ist anzumerken, dass es deshalb Tradition in diesem Haus hat, dass der 03er-Haushalt – der Innenhaushalt – zumindest in den fünf Jahren, als wir in der Regierung waren, zu den geschützten Haushalten zählte. Da gab es keinerlei Absenkung; es gab ständig Anhebungen.
Warum? – Weil innere Sicherheit eine zentrale staatliche Aufgabe ist. Sie gehört zum Kernbereich staatlichen Handelns. Ich sage dazu als Mitglied der FDP-Fraktion, was ich immer bei diesem Tagesordnungspunkt wiederhole, jetzt schon zum zwölften Mal: Wir brauchen einen starken Staat, Herr Priggen.
Bekämpfung der Kriminalität und – das ist hier nicht gesagt worden, aber das gehört dazu – Bekämpfung der Hauptunfallursachen haben deshalb oberste Priorität. Kontroll- und Überwachungsdruck helfen an der Stelle, wenn man die richtigen Prioritäten setzt. Das ist notwendig. Besonders sozialschädliche Delikte, zum Beispiel der Tageswohnungseinbruch mit Aufklärungsquoten – auch zu unserer Zeit –, die leider keinen befriedigen können, muss man an dieser Stelle nennen, aber auch die Hauptunfallursachen unangemessene Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt aber neben dieser Alltagskriminalität auch noch einen anderen Bereich, den ich mir heute einmal vorgenommen habe und auf den ich die Scheinwerfer richten möchte. Das Stichwort heißt „Rockerkriminalität“. Bandidos, Hells Angels, aber auch organisierte Kriminalität durch libanesisch-kurdische Großfamilien haben es inzwischen in Nordrhein-Westfalen
dazu gebracht, dass wir tatsächlich rechtsfreie Räume haben.
Deshalb mahne ich an dieser Stelle hier und heute erstmalig auch mit diesem Nachdruck dafür Handlungskonzepte an. Es kann nicht sein und es darf nicht sein, dass diese Banden Drogen- sowie Menschenhandel, Prostitution und Bordelle betreiben und vor Diskotheken sogar die Türen beherrschen.
Schlimmer noch: Es gibt Sicherheitskreise, die in gewissem Rahmen anscheinend diese Entwicklung nach dem Motto tolerieren. Zitat: Solange die sich nicht öffentlich bekriegen, besser die als die Russen oder Bulgaren, die sonst nachrücken.
Die FDP hat deshalb Innenminister Jäger bei einer der letzten Sitzungen des Innenausschusses gebeten: Dazu brauchen wir ein Hintergrundgespräch. – Dieses Gespräch ist zugesagt. Ich freue mich darauf. Ich glaube, es befindet sich in der Terminkoordinierung. Ein solches Hintergrundgespräch ist dringend nötig.
Dort haben sich nämlich – ich will das noch einmal bekräftigen – rechtsfreie Räume entwickelt; siehe die Straßenschlacht, auch wenn sie nur 30 Minuten dauerte, von 50 Bandidos gegen 50 Hells Angels vor wenigen Tagen in Mönchengladbach. In der Folge fand – so wie ich es verstanden habe; ich kenne es genau wie Sie auch nur aus Medienberichten – in diesen Tagen auch die dringend notwendige Großrazzia in Düsseldorf statt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei den Polizeibeamten und den Tätern muss auch unbedingt der Eindruck vermieden werden, Taten würden nicht mit der notwendigen Schnelligkeit und Konsequenz durch Polizei und Justiz verfolgt. Deshalb sehen wir hier einen weiteren Handlungsbedarf.
Lassen Sie mich jetzt noch drei zusätzliche Punkte herausgreifen. Das Fass läuft an dieser Stelle eigentlich über.
Erster Punkt: Mafia-Strukturen. Ich erinnere an die 14. Legislaturperiode und den innenpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Dr. Karsten Rudolph hat damals mit Recht gefordert – wir haben ihn auch unterstützt –: Da brauchen wir Konzepte.
Zweiter Punkt: Eine weitere große Herausforderung ist die Internet- und Computerkriminalität ungeahnten Ausmaßes. Ich nenne jetzt keine Zahlen mehr. Das kennen Sie alles. Es gibt Steigerungsraten bis zum Gehtnichtmehr. Da sind wir im Prinzip noch ziemlich im Tal der Ahnungslosen.
Dritter Punkt – das gehört auch zu dem Betroffenheitsbild, das ich hier zeichnen will, dazu –: Wir halten es für geboten, dass Beleidigungen gegen Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen ausnahmslos –
ich habe das schon einmal gesagt – durch die Dienstvorgesetzten zur Anzeige gebracht und von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Wir halten ein beschleunigtes Verfahren nach der Strafprozessordnung – das kennen wir ja – dort für erforderlich, wo ein polizeibekannter Täter oder eine polizeibekannte Tätergruppe gegen Polizeibeamte Widerstand oder Gewalt anwendet.
Ich komme zum Schluss. Was die beschleunigten Verfahren angeht, haben wir im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland gute Beispiele gehabt.
Zur Sicherstellung der Autorität der Staatsgewalt und zum künftigen Schutz aller Beamten braucht es eine schnelle und spürbare Sanktion. Andernfalls verlieren wir Zug um Zug das Heft des Handelns aus der Hand.
Übrigens: Verletzten Beamten muss man noch besser und verstärkter die Chance geben – im Rahmen des Adhäsionsverfahrens; das ist ein Appell an den Justizminister –, schneller Schadenersatz zu bekommen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Innenminister, zu der Ankündigung, dass Sie bestimmte Zahlen, die bisher noch nicht Gegenstand einer Statistik waren, im Innenausschuss vorlegen, die Frage: Könnten Sie sich vorstellen, dass für die Erhebung Inspektionen vor Ort Inspektionen angesetzt werden, die vorher nicht bekannt sind?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte den Appell unseres Innen- und Verfassungsschutzministers Jäger aufgreifen und gegen Ende der Debatte zur Sachlichkeit und zur Angemessenheit zurückkommen.
Worüber reden wir eigentlich? Was ist die Basis, was ist das Motiv? Wir reden immer über die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie beschreibt die Kernstruktur unseres Gemeinwesens, unserer Demokratie. Sie beschreibt die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertevorstellungen, auf denen die liberale und rechtsstaatliche Demokratie in Deutschland beruht. Ihre grundsätzliche Anerkennung ist eine notwendige Bedingung für die Teilnahme am politischen Leben. Ausdrücklich gilt dies insbesondere im Falle politischer Parteien, die andernfalls verboten werden können.
Weil das nicht jedem so geläufig ist – wir alle haben einen Amtseid geschworen, der eine oder andere ist in Organisationen tätig, wo er auch auf die Basis, auf unser Grundgesetz, auf unsere Verfassung verpflichtet wurde –, noch einmal die Prinzipien, damit sie im Parlamentsprotokoll auftauchen: Welche Prinzipien sind das im Detail?
Es zählen dazu: das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen; die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht; das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition; die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung; die Unabhängigkeit der Gerichte; der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und last but not least die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
Sie finden im Grundgesetz an einer Vielzahl von Stellen den Verweis auf die freiheitlich
demokratische Grundordnung. Das spare ich mir.
Aber ich möchte noch einmal auf Art. 1 und Art. 20 hinweisen, in denen Grundsätze festgelegt sind, die gemäß Art. 79 Abs. 3 der Ewigkeitsgarantie unterliegen. Das heißt, sie können gar nicht beseitigt werden.
Mit dieser Information schließe ich mit einem Appell an Die Linke und wiederhole fast das, was der Innenminister gesagt hat. Klären Sie Ihr Verhältnis zu den Gruppen und Organisationen, mit denen Sie zusammenarbeiten und denen Sie qua Satzung auch noch besondere Rechte einräumen! Denn diese Gruppen und Grüppchen oder Vereinigungen haben den Anlass dafür gesetzt, dass der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen, wenn auch in einem ganz kleinen Ausschnitt – mir war das, Herr Jäger, wenn ich Sie richtig verstanden habe, nicht bekannt: eine viertel Stelle –, das zuständige Organ, das unsere Verfassung zu schützen hat, das beobachtet.
Sie haben es in der Hand, wenn Ihr Verhältnis zu diesen Gruppen geklärt ist und Sie sich von diesen Gruppen getrennt haben, dass Sie in keinem weiteren Verfassungsschutzbericht mehr auftauchen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, Sie haben in Ihrer Antwort sehr schön den Hintergrund dargestellt. Darüber hinaus haben wir uns heute Morgen in der Aktuellen Stunde umfassend sowie einerseits sachlich und andererseits angemessen mit der Gesamtproblematik auseinandergesetzt.
Nun treibt mich jedoch eine Besorgnis um, dass möglicherweise – das wissen wir nicht – vielleicht nicht die Fraktion Die Linke in Summe, aber Herr Atalan – wir sahen Herrn Atalan auf einem Foto in der Zeitung, das Ihnen eigentlich bekannt sein muss, und zwar in der ersten Reihe, untergehakt, direkt dahinter, in der zweiten Reihe, schwarzer Block und davor Polizei, also mit allen Insignien und Fahnen –... Man kann also sagen, dass dies der PKK zuzurechnen ist. Deshalb die Sorge.
Haben Sie Erkenntnisse, dass möglicherweise Vertreter der PKK hier im Landtag, in diesem Hohen Haus, in den Büros empfangen werden?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sprechen in dem Zusammenhang über die Demo in Berlin, die von der dortigen Ordnungsverwaltung verboten wurde.
Am Ende wurde dieses Verbot in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. In der Begründung hat der erkennende Senat darauf hingewiesen, dass die Demo wohl auf den Gründungstag der PKK, den 27. November 1978, abzielte, also einen Hinweis auf den Gründungstag geben sollte. Deshalb wurde diese Veranstaltung bzw. diese Demo verboten. Es gab dann diese Ersatz-Demo und die Bilder, die wir dann auch im Internet sehen konnten – mit Herrn Atalan in der ersten Reihe, untergehakt. Deshalb meine erste und auch meine zweite Frage: Wie bewertet die Landesregierung die Teilnahme an dieser Ersatz-Demo rechtlich? – Vielen Dank.
Genau, meine dritte und letzte Frage, Herr Präsident. Vielen Dank. – Leider ist die Ersatzdemo in Berlin am Ende gewalttätig verlaufen. Es gab über 2.000 Demonstranten, darunter mehr als 100 Autonome. Es flogen Steine und sogenannte Polen-Böller. Es gab viele Verletzte und ein Dutzend Festnahmen.
Mindestens acht Polizeibeamte erlitten durch die Böller Traumata und wurden im Bereich des Innenohrs auf beiden Seiten beschädigt.
Deshalb komme ich zum Schluss sehr hartnäckig noch einmal mit einer Frage, aber jetzt frage ich etwas spezieller. Denn hier geht es um die Teilnahme an einer gewalttätig verlaufenen Demonstration am Ende. Wie bewertet die Landesregierung die Teil
nahme von Herrn Atalan an dieser gewalttätig verlaufenen Demo? – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Auch noch eine kurze Frage an den Innenminister: Kurz nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, 15. Dezember 2011, hat der Rat der Stadt Dortmund den Haushaltsplan für 2012 verabschiedet. Inwieweit wirkt sich der Urteilsspruch auf die Gültigkeit des Ratsbeschlusses aus?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Noch mal zum Kern der Frage, also zu der Ratswahl. Wir haben es dort mit einer Wahl zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen zu tun. Wir wissen, während die Ratswahl möglicherweise schon in diesem Sommer stattfinden könnte, gibt es beim Verwaltungsgericht nach unserem Kenntnisstand elf Verfahren zur Bezirksvertretung. Damit besteht die Gefahr, dass diese Wahlen, die an einem Tag stattfinden sollten – auch aus Kostengründen; es werden 1,2 Millionen genannt –, auseinanderfallen mit der Folge einer möglichen Kostenverdoppelung. Meine Frage an Sie: Sehen Sie Möglichkeiten, am Ende doch zu einem Wahltag zu kommen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion Die Linke verlangt in ihrem Antrag eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Abschiebehaft. Meine Vorredner haben bereits gesagt und auch die Anhörung und die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss haben eindeutig ergeben, dass es dazu keinen Handlungsbedarf gibt. Ich mache es deshalb sehr kurz.
Wir alle leben in einem Rechtsstaat. Und in einem Rechtsstaat gehört es dazu, dass am Ende von rechtsstaatlichen Verfahren vollstreckt wird. Das ist hier in Nordrhein-Westfalen – das ist von allen gesagt worden – die Ultima Ratio. Deshalb werden wir Ihrem Ansinnen nicht zustimmen können. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute nicht nur, aber auch über die schlimmen, unbegreiflichen Taten der Zwickauer Zelle, die uns natürlich alle zu
tiefst erschüttert haben und deren Unterstützernetz sich immer mehr ausweitet. Brutale Rechtsterroristen, die 13 Jahre lang unerkannt mordend und raubend durch Deutschland zogen – und keiner hat es gemerkt. Wir alle sind gefordert, überall dort zu handeln, wo Rechtsextremisten versuchen, gesellschaftlichen Boden zu gewinnen.
Dieser Landtag hat sich stets mit Macht Extremismus in jeder Form entgegengestellt. Am Willen, Frau Conrads, hat es nie gefehlt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die nach und nach bekannt gewordenen Zusammenhänge dieser unmenschlichen Verbrechen des NSU belegen auf traurige, aber tragische Weise, dass die Strukturen der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene bzw. deren Zusammenarbeit Defizite aufweisen, obwohl Sicherheitsbehörden und deren Befugnisse durch neue Sicherheitsgesetze nach den Anschlägen vom 11. September 2001 massiv aufgerüstet wurden.
Daten nutzen dann nichts, wenn sie nicht anlassbezogen herangezogen und verknüpft werden. Diese Mordtaten müssen unabdingbare Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden haben. Was wäre gar gewesen, wenn die Täter Tatwaffen, das Bekennervideo sowie erbeutete Gegenstände wie die Dienstwaffe der Polizeibeamtin nicht als Trophäen ihrer grausamen Tat aufbewahrt hätten? – Wahrscheinlich hätte ihnen niemand diese Morde und Anschläge zugeschrieben. Sie wären wahrscheinlich gar nicht aufgeklärt worden.
Es bedarf einer klaren Fehleranalyse, wie es dazu kommen konnte, dass eine den Sicherheitsbehörden bekannte Gruppe rechtsextremer Gewalttäter offensichtlich unbemerkt in den Untergrund gehen und dort über viele Jahre hinweg derart ungestört agieren konnte.
Nach jetzigem Erkenntnisstand ist eine deutlich bessere Koordinierung der Verfassungsschutzämter untereinander erforderlich. Das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus – abgekürzt „GAR“ – ist dazu jüngst als wichtiger und richtiger Schritt an den Start gegangen. Gerade die Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei bedarf – unter strikter Beachtung des von der Verfassung vorgegebenen Trennungsgebotes – einer Optimierung.
Schwerpunkte der Arbeit sollen tägliche Lagebesprechungen, Fallanalysen, Beurteilungen von Gefährdungen und der Austausch über operative Schritte sein, um einen wirkungsvollen Fahndungs- und Verfolgungsdruck auf die rechte Szene auszuüben.
Ich hoffe, dass man bei den Sicherheitsbehörden aus den Fahndungspannen etwa um das Phantombild wirklich gelernt hat.
Auch die Praxis des Einsatzes von V-Leuten – also das „Wie“ – gehört auf den Prüfstand. Hinweise, VLeute könnten außer Kontrolle geraten, falsche Informationen geliefert oder gar in Aktivitäten der Zwickauer Gruppe verstrickt gewesen sein, bedürfen schonungsloser Analyse.
Ebenfalls in den Blick zu nehmen ist die Ordnung des V-Leute-Systems und der rechtliche Rahmen für den Einsatz von V-Leuten im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens. Gegenwärtig sind die gesetzlichen Regelungen bundesweit sehr unterschiedlich. Über die besonderen Mittel der Datenerhebung finden sich über allgemein geltende Vorschriften hinaus oft keinerlei Spezialvorschriften bzw. nur oberflächliche Normierungen ohne detaillierte Vorgaben zum Einsatz von V-Leuten insgesamt. Angesichts der bislang bekannt gewordenen Umstände drängt sich die Frage nach weitergehenden und vereinheitlichenden rechtlichen Vorgaben auf.
Auch die Auswahl und Führung von V-Leuten muss auf den Prüfstand.
Nötig sind interne Verfahrenssicherungen, die eine Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gewährleisten. Vertraulichkeitszusagen, fehlender Strafverfol
gungszwang, strenge Geheimschutzvorschriften
und große Datensicherheit, die das V-Leute-System kennzeichnen, dürfen jedenfalls nicht dazu führen, dass V-Leute im Ergebnis außerhalb unseres Rechtssystems stehen und sogar gezielt vor polizeilichen Maßnahmen warnen können.
Nachdenklich macht mich schließlich eine Äußerung des Leiters des Bielefelder Staatsschutzes – das ist die Schnittstelle zwischen Polizei und Verfassungsschutz – vom 16. November 2011 über Kontakte der Zwickauer Zelle nach NRW:
„Ich traue unserer Klientel“
der in Ostwestfalen-Lippe –
„das nicht zu.“
Und er schiebt nach:
„Die aktuelle Entwicklung hat mich nicht beunruhigt, weil ich ihr die hiesige Szene nicht zurechne.“
Was? Nicht beunruhigt, nicht zutrauen? – Ich glaube, nach den Ereignissen müssen wir Einzelnen der rechten Szene wohl grundsätzlich einiges zutrauen und sollten auf der Hut sein; denn ob nun Kontakte nach Zwickau bestehen oder nicht: Es hat sich ein neues Potenzial der rechten Szene offenbart, das anderen vielleicht auch innewohnt oder Verblendete zur Nachahmung animiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zu dem Thema „Verbot der NPD und anderer Gruppierungen“. Aus Sicht der FDP ist die NPD eine verfassungsfeindliche Partei, die zur Bildung eines geistig-sozialen Milieus beiträgt, das schwerste
Straftaten begünstigen kann und Nährboden für eine antidemokratische Gesinnung ist. Wo es rechtssicher möglich ist, müssen rechtsextremistischen Gruppen und ihrem Umfeld der gesellschaftliche und der finanzielle Boden entzogen werden.
Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob sich aus den Ermittlungsergebnissen Konsequenzen für ein NPD-Verbot ergeben. Die hohen Anforderungen des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtes – wie hier bereits angesprochen – sowie des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte an ein Parteienverbot gilt es sorgfältig zu berücksichtigen.
Es ist schlimm, dass im Jahre 2010 in Deutschland dem Rechtsextremismus rund 25.000 Personen, davon 4.020 in NRW, zuzurechnen sind – wobei das Innenministerium Nordrhein-Westfalen von einer sinkenden Tendenz spricht, Gott sei Dank. Davon gelten 9.500, 810 davon in NRW, als gewaltbereit.
Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist ein überragend wichtiges Ziel für die FDP. Die 17 Bundes- und Landesverfassungsschutzbehörden haben dafür derzeit 5.800 Mitarbeiter zur Verfügung. Das ist eine beachtliche Menge.
Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus darf aber nicht auf eine NPD-Verbotsdebatte verengt werden. Der Ruf nach einem NPDVerbotsverfahren darf kein üblicher Reflex sein, der alle drei Monate ertönt, wenn der Verbotsantrag dann doch nicht gestellt wird.
Bevor ein solches Verfahren in Gang gesetzt wird – der Kollege Biesenbach hat Herrn Papier zitiert –, muss die Sachlage analysiert sein, insbesondere welche verfassungsfeindlichen Aussagen wirklich von NPD-Mitgliedern stammen und welche Rolle VLeute in der Partei der NPD spielen.
Bevor wir über ein neues NPD-Verbotsverfahren nachdenken, muss klar sein, dass eine sehr hohe Erfolgswahrscheinlichkeit bestehen muss. Ein erneutes Scheitern an vorhersehbaren Punkten wäre meines Erachtens eine Katastrophe.
Art. 9 und Art. 21 des Grundgesetzes enthalten hohe Hürden für Verbote verfassungswidriger Parteien und Vereine. Art. 18 des Grundgesetzes ermöglicht die Aberkennung von Grundrechten. Der Verfassungsschutz darf mit seinen V-Leuten aber nicht zum Bestandsschutz der rechtsextremen NPD führen. Der Verfassungsschutz darf zukünftig nicht selbst Hindernis bei einem NPD-Verbotsverfahren sein.
So viel zur NPD.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es reicht nicht aus, dass die Sicherheitsbehörden sich rechtfertigen, die drei Täter der NSU hätten in kein Raster gepasst, weil die Taten weder unmittelbar für sich selbst gesprochen hätten noch ein Bekenner
schreiben aufgefunden bzw. damit geprahlt worden sei. Dazu sind zu viele Pannen passiert.
Wie hat man ungeklärte Verbrechen, bei denen sich kein schlüssiges Tatmotiv finden ließ und rechtsextremistische Motive denkbar waren, bislang überprüft? Wie hat man dabei mit anderen Landes- und Bundesbehörden zusammengearbeitet? Erkannte Defizite in der Arbeit und Zusammenarbeit der Behörden gilt es insoweit schonungslos zu benennen – und abzustellen.
Es sei damals ein Team nach Nürnberg gereist, um zu prüfen, ob es Zusammenhänge mit den Morden an türkischstämmigen Ladenbesitzern gebe, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Josef Rainer Wolf, der zum „Fall Keupstraße“ in Köln ermittelte. Die Ermittler hätten aber keinerlei Zusammenhang feststellen können. So sei diese Spur wie mehrere 100 andere im Sande verlaufen. Wolf räumte ein, dass die Fahndungsbilder von den Verdächtigen in Köln vermutlich nicht mit denen von Rechtsextremisten in bundesweiten Bilddateien verglichen worden seien. Schuld sei ein falsches Täterprofil gewesen. Zitat: „Die Experten haben damals den Täter im regionalen Umfeld vermutet“, sagte Wolf. Aufgrund der Tatumstände, etwa der Nutzung von Fahrrädern, seien nur Rechtsextremisten aus dem Kölner Raum ins Visier genommen worden.
Nun ist es natürlich einfach, das Ganze in der Rückschau aufzuhellen. Aber polizeiliche Arbeit muss sich auch mit solchen Phänomenen auseinandersetzen. Als ob man Fahrräder nicht transportieren könnte! Das muss man heute, so banal das klingt, auch benennen.
Auch sind keine Hinweise der Thüringer Sicherheitsbehörden erfolgt, dass untergetauchte Neonazis dort bereits mit Bomben vergleichbarer Bauart hantiert hatten.
Herr Innenminister Jäger, wir wollen über die Zusammenarbeit und die Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden reden. Da passt zwischen uns kein Blatt; da haben Sie uns an Ihrer Seite. Es geht um die Aufklärung und Bekämpfung rechtsterroristischer Straftaten. Sie sind Verfassungsminister. Wenn die Innenminister nun eine umfassende zentrale „Nazigroßdatei“ planen, muss dies rechtlich sauber geschehen; das wissen Sie. Das gilt genauso für das NPD-Verbotsverfahren. Gerichtliche Niederlagen – ich wiederhole mich – sowohl bei der Datei als auch bei dem Verbot wären blamabel.
Man war aus unerfindlichen Gründen nicht dazu in der Lage, bei 17 Behörden die vorhandenen Daten zu Nazis abzufragen. Wenn man nun eine umfassende „Naziverbunddatei“ plant, in die Polizei und Verfassungsschutzbehörden Daten einpflegen sollen, dann muss das rechtlich einwandfrei erfolgen.
Ich möchte an dieser Stelle an Folgendes erinnern: Beim GTAZ ging es seinerzeit um die Beachtung des strikten Trennungsgebotes von Polizei und
Diensten. Wir sprechen da von einer bewertenden Verknüpfung auf der oberen Netzwerkebene. Ich rate dringend dazu, dieses erfolgreiche System hier zu übernehmen: die bewertende Verknüpfung auf der oberen Netzwerkebene – nicht früher; denn das könnte ins rechtliche Abseits führen. Wenn das so gelingt, dann – ich hatte es gesagt – haben Sie uns an Ihrer Seite.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Kölner soll zukünftig 57-mal mehr wert sein als der Einwohner einer Normalkommune.
Richtig. – Unstimmigkeiten im GFG fangen schon bei der Einwohnerveredlung in der Hauptansatzstaffel an. Die Kölner sind uns lieb und wert und auch teuer; das ist gar keine Frage. Aber so teuer? Völlig konträr zu den ifo-Empfehlungen wird hier die Spreizung zwischen normalen und angeblich besonders finanzbedürftigen Kommunen ausgeweitet. Während ifo für die größte Gemeindeklasse eine Reduzierung des Multiplikators auf 151 % empfiehlt, soll dieser im GFG 2012 auf 157 % angehoben werden. Hiervon profitieren insbesondere größere kreisfreie Städte.
Soll ein GFG-Kölner zukünftig wirklich 57-mal mehr wert sein als der GFG-Normalbürger, Herr Jäger?
Die Spreizung von 51 bis 57 – jetzt bei 54 – kennen wir ja. Aber müssen es dann 57 sein?
Besonders besorgniserregend ist aus unserer Sicht die weitere Anhebung des Soziallastenansatzes. Auch hier werden weder die ifo-Empfehlungen konsequent umgesetzt noch den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen gefolgt. Darüber sollten wir reden. Denn ursprünglich war der Soziallastenansatz ein Nebenansatz, der die Ausgaben für soziale Leistungen in einer Kommune berücksichtigen sollte. Im Jahre 2010 wurde hier noch ein Multiplikator von 3,9 angesetzt. Durch Fortschreibung der Statistik wurde der Soziallastenansatz im Jahre 2011 auf den Faktor 9,6 angehoben.
Bitte schön.
Wir liegen da, lieber Herr Herter, gar nicht weit auseinander. Nur, die Verschiebung ist dramatisch. Darüber müssten wir reden. Das ist unsere Empfehlung. Das ist genau das, was ich jetzt sagen wollte. Sie löst nämlich massive Umverteilungen innerhalb der kommunalen Familie aus.
Lasst mich jetzt mal im Zusammenhang vortragen.
Der Soziallastenansatz muss noch mal angehoben und mit einem Faktor von 15,3 endgültig zum dominierenden Parameter im Finanzausgleich gemacht werden? Am Ende: 15,3, ganz gleich, ob dies sachlich nachvollziehbar ist oder nicht, ganz gleich, ob es andere wichtige Bedarfsfaktoren gibt, die durch diese Überbewertung in den Hintergrund treten müssen?
Ich verweise in diesem Zusammenhang – das müssen Sie auch aushalten – auf das jüngste Gutachten des ehemaligen SPD-Finanzministers von Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Ingolf Deubel, hin. Sie wissen, was jetzt kommt. In diesem Gutachten stellt Prof. Deubel dem kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen ein schlechtes Zeugnis aus und warnt davor, den eingeschlagenen Weg bei der GFG-Reform weiterzugehen.
Ich zitiere Auszüge aus dem Vorwort seines Gutachtens:
„Trotz frühzeitiger Warnungen erhöhte das Land mit dem GFG 2011 den Soziallastenansatz von 3,9 auf 9,6 und will ihn im GFG 2012 sogar auf einen Wert von 15,3 anheben. …
Die nachweisbaren durchschnittlichen direkten kommunalen Zuschussbedarfe für eine Bedarfsgemeinschaft … lagen jedoch … im Basisjahr 2008 lediglich bei 2.548 €. Um den sehr viel höheren Soziallastenansatz dennoch zu rechtfertigen, behauptet das Land, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ein allgemeiner Soziallastenindikator sei und somit auch ein geeigneter Maßstab zur Erfassung anderer Soziallasten wäre.
Konkrete Belege für die Richtigkeit dieser Theorie sind vom Land allerdings nicht vorgelegt worden.
Die finanziellen Folgen dieser … Systemfehler erreichen so dramatische Größenordnungen, dass sie (gerade wegen des gestiegenen Sozial- lastenansatzes) nicht mehr länger hinnehmbar sind.“
Zur Lösung der Problematik schlägt Prof. Deubel im Gutachten im Sinne einer konstruktiven Kritik Folgendes vor – ich zitiere –:
„Um die systematische Übernivellierung beim Soziallastenansatz zu beseitigen, sollte er so bemessen sein, dass die entsprechenden Schlüsselzuweisungen auf einen für kreisfreie Städte kostendeckenden Betrag begrenzt werden. Einschließlich der durchschnittlichen Auswirkungen auf andere Soziallasten und hier insbesondere die örtliche Sozialhilfe entstehen im Durchschnitt im Jahr 2011 maximal Kosten in Höhe von 3.717 € pro Bedarfsgemeinschaft. Einschließlich des einheitlichen Satzes der Landschaftsumlage von 14,53 % liegt die nivellierende Obergrenze der Schlüsselzuweisungen für eine zusätzliche Bedarfseinheit bei 4.349 €. Im GFG 2011 entspräche dies einem Soziallastenansatz von 6,81.“
Ich weiß sehr wohl, dass es immer schwer ist, einen eingeschlagenen Entwicklungspfad zu verlassen. Aber vor dem Hintergrund dieser Aussage bitte ich Sie, Herr Jäger, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und Grünen, sich das Gutachten von Prof. Deubel noch einmal mit Sachverstand anzusehen und über mögliche Nachbesserungen nachzudenken.
Die Neubemessung des Soziallastenansatzes ist sicherlich das größte Problem, das es im GFGEntwurf der Landesregierung gibt. Aber auch bei anderen Vorhaben bleiben wir eher skeptisch.
Nehmen wir nur den Zentralitätsansatz, mit dem die angebliche Mehrbelastung von Kommunen mit zentralörtlicher Funktion berücksichtigt werden soll: Hier lag der Gewichtungsfaktor bislang bei 0,15, in der ifo-Kommission haben wir uns nach langer Diskussion darauf verständigt, ihn auf 0,3 anzuheben, also zu verdoppeln. Jetzt lesen wir, dass die Landesregierung im GFG 2012 einen Faktor von 0,65 vorsieht – warum? –, dabei ist der Zentralitätsansatz schon allgemein eine sehr wackelige Angelegenheit.
Zwar ist es unstreitig, dass zentrale Orte die Funktion eines Servicedienstleisters für ihr Umland wahrnehmen, die Frage ist aber, ob diese Mehraufwendungen nicht auf der anderen Seite durch Zentralitätsgewinne überkompensiert werden. Die einseitige Fokussierung auf die Mehrbelastung zentraler Orte überdeckt die Tatsache, dass diese ihrem Umland erhebliche Kaufkraft- und Gewerbesteuerpotenziale entziehen. Dienstleister, Einzelhändler und Gewerbetreibende siedeln sich in der Regel in den regionalen Zentren an, zahlen dort ihre Steuern, investieren und fördern Konsum. Vor diesem Hintergrund ist die vorgesehene Anhebung des Zentralitätsfaktors fragwürdig und bedarf einer näheren Erörterung.
Auch der Schüleransatz, wie hier vorgetragen, wird aufgrund der statistischen Datenlage in Anlehnung an die Empfehlung des ifo-Gutachtens modifiziert. Künftig soll nur noch zwischen Ganztags- und Halbtagsschülern differenziert werden.
Obwohl die ifo-Kommission dieser Vereinfachung grundsätzlich zugestimmt hat und statistische Analysen dafür sprechen, sollten wir noch einmal gut überlegen, ob sie den realen Verhältnissen gerecht wird. Ich verweise in dem Zusammenhang insbesondere auf den vergleichsweise hohen Bedarf von Förderschulen. Der NW StGB kritisiert zudem, dass der gebundene Ganztag, nicht aber der offene Ganztag als Ganztagsbeschulung im Sinne des Schüleransatzes anerkannt wird.
Darüber hinaus hält es die FDP für nicht klar, warum die Landesregierung auch beim Schüleransatz von den Empfehlungen der ifo-Gutachter abweicht und eine starke Verschiebung zugunsten der Ganztagsbeschulung vornimmt. Hierzu erwarten wir eine Erklärung; denn insgesamt führt die Anpassung des Schüleransatzes laut NW StGB zur Umverteilung in Höhe von 17 Millionen € zulasten der Fläche.
Der neu eingeführte Demokratiefaktor
soll der Abfederung stark zurückgehender Einwohnerzahlen auf die Berechnung der Schlüsselzuweisungen dienen. Das ist grundsätzlich richtig. Auch die Mitglieder der ifo-Kommission waren sich über dessen Einführung einig. Mit Blick auf die Ergebnisse des Zensus 2011 wäre es allerdings sinnvoller, noch ein Jahr zu warten. Hierdurch ließe sich vermeiden, dass Kommunen, die bereits heute von fortschreibungsbedingten statistischen Fehlern profitieren, zusätzliche ungerechtfertigte Vorteile erlangen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Einführung eines Flächenansatzes in die GFGSystematik begrüßen wir ausdrücklich. Hierdurch wird erstmalig dem Sonderbedarf ländlicher Flächengemeinden mit einem eigenen Parameter im kommunalen Finanzausgleich Rechnung getragen. Uns missfällt allerdings die fehlende Binnendifferenzierung. Denn die Belastungen ländlicher Flächengemeinden sind erheblich geringer als die Belastungen ländlicher Flächengemeinden mit
schwierigen topografischen Verhältnissen; denken Sie nur an das Sauerland oder an die Eifel. Hier besteht – so sehen wir es – ein Anpassungsbedarf.
Positiv wahrgenommen haben wir, dass es im GFG 2012 keine Anpassung der fiktiven Hebesätze nach oben geben wird. Das ist gut so, weil NRW im Bereich der Gewerbesteuer bereits heute die Spitzenposition einnimmt.
Beim Stärkungspakt, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir im Sinne unserer Kommunen eine gemeinsame Linie finden können. Wir hoffen – das ist so im parlamentarischen Geschäft –, dass
das GFG nicht unbedingt genauso das Parlament wieder verlässt, wie es heute eingebracht wurde.
Dabei geht es uns gar nicht um die Gesamtsumme, die wir im kommenden Jahr an unsere Kommunen ausschütten; denn durch die überaus positive Entwicklung der Steuereinnahmen wächst die Finanzausgleichsmasse auf 8,4 Milliarden € an. Es ist klar, dass das Geld damit an die Kommunen ausgeschüttet werden muss.
Die FDP sieht das Problem eher in der Verteilung der GFG-Mittel; das habe ich hinreichend dargelegt. Gerade im letzten Jahr hat der ländliche Raum durch Umverteilungen rund 135 Millionen € verloren. Das sollte sich so nicht wiederholen. Die FDP hat gehofft, dass die Landesregierung dem Parlament in diesem Jahr eine gerechtere Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs vorlegt. Das ist leider (noch) nicht der Fall. Denn laut GFG-Entwurf sollen dem ländlichen Raum erneut Mittel von rund 100 Millionen € zugunsten der kreisfreien Städte entzogen werden.
Für die kreisangehörigen Gebietskörperschaften würde sich der „Gesamtschaden“ für die Jahre 2011 und 2012 dadurch auf fast eine viertel Milliarde Euro summieren. Ein wenig Hoffnung macht allerdings die vom Innenminister geplante Abmilderungshilfe. Die größten Umverteilungswirkungen sollen hierdurch – leider einmalig – nivelliert werden. Da wird Geld angesetzt, das nicht ausgegeben wurde. Das ist in Ordnung, sollte sich jedoch in den kommenden Jahren – dann aus anderen Mitteln gespeist – wiederholen. Die Abmilderung an der Stelle sollte also keine Eintagsfliege sein, das Problem kommt dann in den Folgejahren.
Noch ein Wort zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren – das ist auch von meinen Vorrednern angesprochen worden –: Es geht um die Kosten der Eingliederung. Die beiden Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland haben es jüngst mit einer Resolution auf den Punkt gebracht. Beide Verbände geben jährlich rund 3 Milliarden € für insgesamt ca. 115.000 Leistungsberechtigte aus. Das bedeutet jährliche Mehrausgaben in den Sozialhilfehaushalten beider Verbände von bis zu 5 %. Ich darf aus der aktuellen Resolution zitieren:
„Die Landschaftsversammlungen Rheinland
und Westfalen-Lippe fordern daher insbesondere die Bundesregierung auf, ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aufzugeben und im ersten Schritt die Empfehlung des Deutschen Vereins zum Bundesteilhabegeld in ihren Kernpunkten umzusetzen.
Im Jahr des Inkrafttretens der UN-Konvention fordern die beiden Landschaftsversammlungen: Die Mitverantwortung des Bundes für Men
schen mit Behinderungen darf sich nicht auf die Schaffung anspruchsbegründender Rechts
grundlagen beschränken, sondern muss auch die Beteiligung an den erforderlichen finanziellen Mitteln umfassen!“
Dem schließen wir uns an, denn wenn man über Kommunalfinanzen redet, gehört das auch zum Zeichnen eines Gesamtbildes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Diskussionsgrundlage befindet sich auf dem Tisch. Schauen wir einmal, vielleicht geht da noch etwas! Sie wissen ja: Wir sind die Opposition der Einladung! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Stotko, Respekt, schönes Gedicht. Jetzt fehlt Ihnen zur Weihnachtszeit nur noch ein Engel.
Ich versuch‘s mal, aber nicht mit Lyrik, sondern mit schlichter Prosa. Spaß beiseite! Das hat man nicht alle Tage: Anerkennung. Wir kennen ihn aus dem Ausschuss anders – meistens.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP hat sich immer dafür ausgesprochen, die unmittelbare Demokratie, die Möglichkeit der Bekundung des Volkes Willen und die Beteiligung der Bürger zu stärken. Auf kommunaler Ebene haben wir in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung gestärkt. Auf der Bundesebene hat die FDP 2006 einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz eingebracht. Das nur zur Geschichte.
Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht diese drei direkt-demokratischen Elemente in Artikel 67a bis 69 bereits vor. Obwohl sich unsere Verfassung für eine repräsentative Demokratie entschieden hat, sind plebiszitäre Elemente wie Volksbegehren und Volksentscheid wichtige Instrumente, den Willen des Volkes zu erfahren.
Damit einher geht auch das Vertrauen in das demokratische Bewusstsein der Bürger. Denn einerseits haben Bürger immer häufiger den Eindruck, dass politisch über Dinge diskutiert wird, die mit ihrer Lebenswirklichkeit, ihrer Lebenssituation und ihren Erfahrungen überhaupt nichts mehr zu tun haben. An
dererseits ärgert es die Bürger, dass vermehrt bei größeren Projekten an gesellschaftlichen Mehrheiten vorbei diskutiert und gehandelt wird.
Das Stichwort „Stuttgart 21“ klang hier schon an. Ich sehe das aber ein Stückchen anders. Da wurden zwischen den Jahren 2008 und 2010 Umfragen veröffentlicht, wonach 67 % der Menschen in Stuttgart das Projekt des Bahnhofneubaus ablehnen würden. Demonstranten sahen sich selbst als Stimme der Mehrheit an und legten wiederholt die Baustelle lahm. In der Volksabstimmung – Sie kennen das Ergebnis – sprachen sich 58,8 % der Abstimmenden für das Bahnprojekt aus. Trotzdem sind die Gegner kaum bereit, den Willen der Mehrheit zu akzeptieren. Ein kleines Insekt, der Juchtenkäfer, soll nun die Dinge richten. Das kann man so auch nicht wollen.
Wir als FDP trauen dem Bürger wirklich mehr zu. Aber seine Stimme muss auch Gehör finden. Die nunmehr zur Beratung vorliegende Erleichterung von Volksbegehren geht ohne Frage in die richtige Richtung – das haben wir auch im Ausschuss gesagt –: hin zu mehr direkter Demokratie. Aber das Wie überzeugt uns nicht ganz. Deshalb haben wir im Ausschuss angekündigt, uns heute zu enthalten.
Ich trage im Zusammenhang vor.
Erstens. Die Verlängerung der Eintragungsfrist bei der amtlichen Unterschriftensammlung in Rathäusern wird von bisher acht auf 18 Wochen verlängert. Das ist okay. Jeder soll sich sorgfältig überlegen können, ob er mitmachen will oder nicht.
Zweitens. Die freie Unterschriftensammlung, also auf freien Plätzen und Straßen, soll über einen Zeitraum von einem Jahr zugelassen werden. Es ist nicht einleuchtend, warum für die Amtseintragung eine Frist von viereinhalb Monaten und für die freie Unterschriftensammlung eine Frist von einem ganzen Jahr gewährt werden soll. Kein anderes Bundesland gestattet freie Sammlung oder Amtseintragung. Die Fristen in anderen Ländern betragen gar maximal acht Monate bei einem Quorum von 15 %. Zumeist sind die Fristen wesentlich kürzer.
Offen bleibt auch, wie der bei einer freien Unterschriftensammlung unstreitig bestehenden größeren Überrumpelungsgefahr der Bürger begegnet werden soll. Durch die freie Unterschriftensammlung ist es durch spontanes Ansprechen in einer Einkaufsstraße möglich, gerade bei emotionalen Themen Stimmen von Personen zu erlangen, die diese bei ausreichender Überlegung vielleicht nicht gegeben hätten.
Der Bürger kann seine vielleicht vorschnell und nicht ausreichend informiert auf der Straße erteilte Unterschrift nicht widerrufen – trotz eines Jahres Sammlungszeit –, auch wenn er es sich später anders überlegt oder sich die Stimmung in der Bevölkerung zu einem Thema durch neue Ereignisse wendet. Immerhin folgt, wenn der Landtag ein wirksam zustande gekommenes Volksbegehren ablehnt, zwingend ein Volksentscheid.
Auch besteht eine höhere Manipulationsgefahr der Listen.
Zudem ist es systemwidrig, für Volksinitiativen und Volksbegehren dieselbe Frist von einem Jahr zu gewähren, wenn die Quoren ungleich sind. Einem Volksbegehren kommt ein viel größeres politisches Gewicht zu als einer Volksinitiative, weil sich an eine negative Entscheidung des Landtags zwingend ein Volksentscheid anschließt.
Es ist außerdem zu bedenken, dass für den Landeshaushalt unmittelbar kostenrelevante Gesetzentwürfe zulässiger Gegenstand eines Volksbegehrens sein könnten, etwa zur Ausgestaltung der Schulverpflegung oder Kindesförderung.
Deshalb, wie gesagt, enthalten wir uns heute. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bolte, die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ich kenne niemanden hier im Hause, der das im Kern infrage stellt. An dieser Stelle ist auch die unabhängige Justiz zu nennen. Ihre Unabhängigkeit gehört zu den Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Das stellt hier – hoffe ich, mit Blick in Ihre Richtung – niemand infrage.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch in diesem Herbst wurde das friedliche Verhalten vieler durch massive Angriffe weniger auf die Einsatzkräfte erneut in einem bislang nicht dagewesenen Maße gestört. Neben brutalen Schlägen, dem Werfen von Steinen und Flaschen auf Polizisten, dem Werfen von Brandsätzen gegen Einsatzfahrzeuge und dem sogenannten Schottern der Gleise kamen dieses Mal auch nagelgespickte Golfbälle und Feuerwerkskörper gegen die eingesetzten Polizeibeamten zum Einsatz. Das verurteilen wir, das ist schändlich.
Rund um Gorleben herrschten infolge der massiven Gewalteskalation beinahe bürgerkriegsähnliche Zustände. Wer darüber den Mantel des zivilen Ungehorsams breitet, verschiebt den Grundkonsens unserer Gesellschaft.
Jedem Mensch ist doch klar, dass Angriffe auf Polizisten Körperverletzungsdelikte sind, ja unter Umständen sogar Tötungsdelikte. Ebenso klar ist, dass die Unterhöhlung von Bahngleisen durch das Abgraben des Gleisschotters strafbar ist. Dazu muss man kein Jurist sein. Doch die Verharmlosung, ja geradezu Verniedlichung der von den Gewaltbereiten unter den sogenannten Castorgegnern ausgehenden Angriffe durch Teile der Politik erweisen
sich als beschämend. Die Bundesvorsitzende der Grünen erblickt im Verhalten der Polizeibeamten einen – Zitat – „Angriff auf die Demokratie“. Wie bitte, Frau Roth? Nach den Befindlichkeiten derjenigen, die mit nagelgespickten Golfbällen beworfen und mit Feuerwerkskörpern aller Art beschossen wurden, fragt hingegen niemand.
Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht. Es hat Verfassungsrang. Art. 8 des Grundgesetzes sagt aber auch: Das Recht ist friedlich und ohne Waffen wahrzunehmen.
Herr Bolte, ich wünsche mir, dass Sie das auch einmal sagen. Es geht nicht nur um das Versammeln, sondern um das friedliche Versammeln.
Nein, nein, „friedlich“ haben Sie weggelassen.
Nein, ich trage, weil das wieder so wichtig ist, im Zusammenhang vor. Vielen Dank. – Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Versammlung unfriedlich, wenn erheblich und körperlich aggressiv auf Personen oder Sachen eingewirkt wird.
Weil wir das hier schon x-Mal diskutiert haben, muss ich an der Stelle noch einmal total juristisch werden und den Standardkommentar Maunz/Dürig zu Rate ziehen. Ich zitiere Maunz-Dürig zu Art. 8 des Grundgesetzes: Es heißt dort:
„Gewalttätige Versammlungen verdienen keinen verfassungsrechtlichen Schutz. Das gilt auch dann, wenn die Mehrzahl der Versammelten selbst nicht unfriedlich ist. Auch dann müssen die friedlichen Demonstranten die Auflösung ihrer insgesamt unfriedlichen Versammlung gegen sich gelten lassen. Unbewaffnete und friedliche Demonstranten können sich dann nicht auf ihre individuelle ‚Friedlichkeit‘ berufen, wenn die Versammlung einen gewalttätigen Verlauf nimmt. Dies folgt zum einen aus der ausschließlich kollektiven Wahrnehmbarkeit des Individualgrundrechts der Versammlungsfreiheit. Deswegen kann der einzelne Grundrechtsträger nicht Einzelfallgerechtigkeit verlangen, sondern nur abwägende Kollektivgerechtigkeit. … Zum anderen verlangt der Friedlichkeitsvorbehalt von Versammlungsteilnehmern aktives Eintreten für die Friedlichkeit. Im Rahmen des faktisch Möglichen haben sie die Pflicht zur Verhinderung von Gewalt durch eindeutige und unmissverständliche Distanzierung von Gewalttätern, deren Isolierung, die Unterbindung der Gewalt bis hin zu vorläufiger Festnahme und Überstellung der
Gewalttäter an die Ordnungskräfte. Wer Gewalttätern hingegen bewusst oder unbewusst den Schutz in der Masse bietet, kann sich auf seine individuelle Friedlichkeit nicht berufen und muss die Unfriedlichkeit der Versammlung gegen sich gelten lassen.“
Das müssen Sie sich einmal ins Stammbuch schreiben lassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Wer dann aber wie Frau Roth den unfriedlichen Protest im Nachhinein noch durch Berufung auf vermeintliche – Zitat – „Polizeigewalt“ deckt, der hat seinerseits ein Problem beim Verständnis der Versammlungsfreiheit und des demokratisch verfassten Gemeinwesen. Zwar ist das bloße Befürworten von Straftaten seit der Aufhebung des § 88 a Strafgesetzbuch nicht mehr strafbar; gleichwohl lässt eine Person des politischen Lebens, die diese Befürwortung mit ihren öffentlichen Äußerungen stillschweigend verbindet, ein mehr als zweifelhaftes Verständnis der Rechtsstaatlichkeit erkennen.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Eine Entschuldigung der Grünen bei den zahlreichen Polizeibeamtinnen und -beamten, die beim Castoreinsatz Leib und inzwischen leider häufig genug auch ihr Leben riskieren, wäre insoweit mehr als angemessen gewesen.
Wir stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Sommer 2011 hatte eine Delegation des Innenausschusses dieses Hohen Hauses den Kosovo besucht. Einige von uns waren schon wiederholt dort und haben sich ein gutes Bild von der Entwicklung in den letzten Jahren machen können. Wir haben in der Sitzung des Innenausschusses am 22. September zutreffend darauf hingewiesen, dass von der Fraktion der Linken niemand die Gelegenheit eines solchen Besuches wahrgenommen hat; die Gründe stehen dahin.
Dann müssten wir aber auch die gleichen Eindrücke haben, Herr Sagel. Dann verstehe ich den Antrag erst recht nicht.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von den Linken, wären Sie mitgefahren, hätten Sie sich zumindest mit uns
durch die Begleitung und die Erläuterungen vor Ort einen Eindruck verschaffen können. Der Kosovo hat sich – zumindest in den Bereichen Priština und Prizren – deutlich nach vorn entwickelt. Es gibt einige ländliche Bereiche, von denen man das nicht sagen kann, aber darauf gehe ich noch ein.
Herr Atalan, bitte schön.
Herr Atalan, herzlichen Dank. Ich hatte den Einschub unabhängig von den Gründen gemacht, weil ich nicht auf die Details eingehen wollte; das muss man hier nicht groß vertiefen. Aber die Frage, die Sie jetzt stellen, zwingt mich dazu, zu antworten. Sie sind mit dem Ausweispapier zum Flughafen gefahren, das innerhalb Europas gilt, aber nicht im Kosovo. Da gilt immer noch Kriegsrecht, und Sie brauchen einen deutschen Reisepass. Wenn Sie an einer Dienstreise des Innenausschusses oder des Landtags teilnehmen, haben Sie eine monatelange Vorbereitungszeit. Die haben Sie offensichtlich nicht genutzt, oder – menschlich, das kann jedem passieren – Sie haben Ihren Reisepass morgens vergessen. Tatsache ist jedenfalls: Sie waren nicht dabei.
Ja, leider ist das so. Der Innenminister wird nachher noch darauf eingehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann jetzt also nicht mehr einfach platt behaupten, die örtliche Infrastruktur erlaube die Rückführung von Abgeschobenen, gleich zu welcher Jahreszeit, nicht.
Das ist der erste Aspekt, den man berücksichtigen muss.
Der zweite besteht darin, dass keine Abschiebung ungeplant, so wie Sie von den Linken es immer suggerieren wollen, vonstattengeht.
Niemand wird einfach mir nichts, dir nichts in ein Flugzeug verfrachtet und dann in völliger Ungewissheit am Zielort – Zitat – ausgesetzt. Die jeweiligen Flüge sind angemeldet. Am Zielort werden die Abgeschobenen erwartet und direkt von staatlichen Mitarbeitern oder von anderen nichtstaatlichen Institutionen betreut. Das haben wir uns, die mehrfach dort waren, immer wieder angeschaut. In den Gesprächen wurde uns das bestätigt. Daran habe ich keinen Zweifel.
Auffangstellen sind ebenfalls vorhanden. Zudem werden die Angekommenen weiterbetreut und bei ihrer Eingewöhnung begleitet. Wir haben eine solche Einrichtung gerade im Sommer besucht und Diskussionen geführt.
Lieber Herr Sagel, da gab es keine Defizite. Niemand wird bei einer Abschiebung ins Nirwana geschickt.
Das kann man hier so hinstellen, aber das ist nicht die Lebenswirklichkeit.
Wir dürfen nicht übersehen, dass der Kosovo inzwischen eine umfassende Entwicklung durchlaufen hat; ich sagte es bereits. Schwarzmalereien oder das berühmte Drücken auf die Tränendrüse erscheinen insofern völlig fehl am Platze.
Bleiberechte, egal ob durch Duldung, Aufenthaltserlaubnis auf Probe oder in sonstiger Weise vermittelt, stellen immer auch Kompromisslösungen zwischen den berechtigten humanitären Belangen der Betroffenen und der Vermeidung einer ungesteuerten Zuwanderung in unsere Sozialsysteme dar. Das gilt ganz unabhängig von der Frage der Jahreszeit. Das MIK hatte sich nach einem Treffen des Innenministers mit den Vertretern beteiligter Institutionen in diesem Jahr dazu entschlossen, dass es keine Notwendigkeit mehr für einen jahreszeitlich bedingten Abschiebestopp erkenne. Diese Verfahrensweise sollte offenbar der immer besser werdenden Situation im Kosovo Rechnung tragen. – Wir werden ja gleich in Ihrer Rede hören, Herr Innenminister, wie Sie uns gegenüber diesen Bereich erklären, darstellen oder wie auch immer. Ich kenne den aktuellen Fall, wie Sie auch, nur aus der Presse.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren: Im Zuge der aktuellen Innenministerkonferenz wird die Frage einer Verlängerung der 2007 beschlossenen und bereits 2009 verlängerten Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge beantwortet werden. Die Beantwortung dieser Frage, gleich ob im Sinne einer Verlängerung oder einer Ergänzung der bisherigen Regelung in den §§ 18 a, 25 a und 26 Aufenthaltsgesetz, wird auch das Problem der – Zitat – Winterabschiebung von Roma in den Kosovo einer Lösung zuführen.
Wer die Voraussetzung für ein Bleiberecht, insbesondere die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten, erfüllt, wird nicht abgeschoben, gleich in welcher Jahreszeit. Für Härtefälle können gegebenenfalls Sonderregelungen getroffen werden, etwa für erwerbsunfähige Geduldete. Dieser Ansatz weist dann auch den Weg
zu einer sachgerechten Lösung, die für sämtliche Personengruppen in dieser Lage gilt und nicht nur exklusiv für Roma aus einem bestimmten geografischen Gebiet. Ohne Ansehen der Herkunft oder der Gruppenzugehörigkeit müssen für alle Flüchtlinge identische Regelungen gelten. In diesem Fall erübrigen sich Sonderwege und Sonderanträge wie der vorliegende Antrag der Linken.
Sie sprechen in Ihrem Eilantrag, der vor einer Stunde bei uns auf dem Tisch lag, Minderheiten an. Sie nennen die Roma, die Ashkali und die Ägypter. Ich habe zu diesem Punkt schon einmal im Plenum gesagt: Wo bleiben die Goranis? Die Goranis sind in einem Tal im Südwesten des Kosovo zu Hause. Es ist eine Minderheit, eine Untergruppe. Man kann die Goranis nicht ausklammern, …
… weil wir dann nicht mehr von Priština oder Prizren sprechen, auch nicht von Mitrovica. Wenn Sie schon Minderheiten ansprechen – ich habe das hier bereits genauso gesagt –, dann bitte alle. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der im Gesetzentwurf vorgesehene Freistellungsanspruch für Mandatsträger, der durch die Änderung der Gemeinde- und der Kreisordnung entstehen soll, ist ein Tribut an moderne Arbeitsverhältnisse.
Arbeitnehmer, deren Arbeitszeiten flexibel sind oder in Gleitzeit bestehen, können zwar flexibel auf Ar
beitsanfälle oder private Gegebenheiten reagieren. Aber sie können den Freistellungsanspruch der bisherigen Fassung der Gemeinde- und der Kreisordnung gerade nicht für sich in Anspruch nehmen. Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten sollten ähnliche Zugangsmöglichkeiten zu kommunalen Ehrenämtern haben wie diejenigen mit festen Arbeitszeiten.
Daher ist es sachgerecht, einen speziellen Freistellungsanspruch für Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten zu schaffen. Dieser soll so aussehen, dass 50 % der Zeit, die ein Arbeitnehmer während der flexiblen Arbeitszeit für seine Mandatsausübung nutzt, auf die reguläre Arbeitszeit anzurechnen ist. Das wollen wir mit diesem Gesetz regeln. Denn das ist sachgerecht und entspricht der Lebenswirklichkeit.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit arbeiten 57 % aller versicherungspflichtig Beschäftigten in sogenannten Sonderformen der Arbeitszeit. Wir können es uns also nicht leisten, einer so bedeutenden Anzahl von Arbeitnehmern den Zugang zum regionalen Ehrenamt im Vergleich zu denen mit normalen Arbeitszeiten sogar noch zu erschweren.
Es fehlen noch zwei Punkte, die relativ kurz abzuhandeln sind. Die Vielfalt von Organen, von Gremien, von Vereinigungen des privaten oder öffentlichen Rechts, in die Räte Vertreter entsenden müssen, macht eine Klarstellung in der Gemeinde- oder Kreisordnung notwendig. Wir wollen, dass ein Mandatsträger auch für eine derartige Entsendung von der Arbeit freizustellen ist. So soll endlich Schluss damit sein, dass der jeweilige Gremienvertreter immer wieder um seine Freistellung kämpfen muss. Das wurde auf seinem Rücken ausgetragen.
Wenn wir wollen, dass unsere Kommunen professionell geführt werden – das ist mein letzter Punkt –, müssen wir dem durch angemessene Fortbildungschancen für die Mandatsträger Rechnung tragen. Die bisherige Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hinkt hierbei hinterher.
Der vorgesehene Anspruch in der Gemeinde- und Kreisordnung von bis zu acht Arbeitstagen pro Wahlperiode für kommunalpolitische Bildung war überfällig. Wenn man nicht genau zuhört, denkt man, acht Arbeitstage seien viel. Aber geteilt durch fünf ergibt das nicht einmal zwei Arbeitstage pro Jahr. Das ist wahrlich wenig. Aber das sollte zunächst einmal ausreichen, um dem Bildungsanspruch gerecht zu werden.
Wir stimmen natürlich dem Gesetzentwurf zu, der – das wurde auch gesagt – ein Ausfluss dieser überparteilichen Arbeitsgruppe in der letzten Legislaturperiode war. An dieser Stelle sage ich: Wenn die AG – Herr Börschel, Sie haben das angesprochen – fortgesetzt wird, freuen wir uns. Ob wir da zu weiteren Entwicklungen kommen? Gar keine Frage!
Ich ahne auch, dass es heute eine große Mehrheit geben wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Stärkungspakt war nötig. Er war längst überfällig.
Unsere Leitlinie: Das Stärkungspaktgesetz muss zielführend, nachhaltig und gerecht sein. So auch meine Ausführungen in der ersten Lesung.
Am Ende der Beratungen ist es uns gemeinsam gelungen, ein Änderungspaket zu erarbeiten, das den Gesetzentwurf der Landesregierung substanziell verbessert und umsetzbar macht.
Wir sind davon überzeugt, nach den gegebenen Erkenntnismöglichkeiten einen in jeder Hinsicht sinnvollen Kompromiss gefunden zu haben, mit dem alle beteiligten Fraktionen zufrieden sein können. Darüber hinaus erlaubt die Evaluierung Nachsteuerungen.
Durch das Stärkungspaktgesetz wird sichergestellt, dass von der Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bedrohte Kommunen in das Hilfsprogramm einbezogen werden. Das Programm ist zielführend. Es wird sichergestellt, dass die teilnehmenden Kommunen eine realistische Chance haben, sich durch Hilfszahlungen und eigene Konsolidierungsleistungen aus ihrer finanziellen Notlage zu befreien.
Die Stadt Wuppertal hat durch ein Gutachten von Ernst & Young für sich bereits nachgewiesen, dass das in Wuppertal gelingt. Das Programm ist nachhaltig.
Nicht zuletzt wird die Finanzierung vom Land und von der kommunalen Familie gleichermaßen getragen, ohne die kommunale Leistungsfähigkeit dabei übermäßig zu beanspruchen. Das Programm ist gerecht.
Die sogenannte Unmöglichkeitsklausel haben wir so eng gefasst, dass wir den in der Anhörung gemachten verfassungsrechtlichen Hinweis von Prof. Oebbecke – Zitat: Herr Engel, das Geld reicht nie, schließen Sie die Schlupflöcher – in das Gesetz eingearbeitet haben. Das Stärkungspaktgesetz sendet darüber hinaus ein sehr wichtiges Vertrauenssignal an die Banken. Sie sehen, dass der Finanz- und Haftungsverbund funktioniert und dass das Land finanziell für die Kommunen einsteht.
Durch unseren gemeinsamen Änderungsantrag werden die teilnehmenden Kommunen gleichermaßen gefördert und gefordert. Auf der einen Seite bekommen sie vom Land finanzielle Hilfe. Auf der anderen Seite müssen sie jeweils ihr individuelles finanzielles Konsolidierungsprogramm mit der Bürgerschaft entwickeln, von den Räten beschließen lassen und auch einhalten.