Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie zu unserer heutigen, der 31. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen in dieser Wahlperiode herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich sechs Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich Folgendes bekanntgeben:

Erstens zu Punkt 2 der heutigen Tagesordnung: Die Fraktion Die Linke hat ihren Antrag „Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung ‚Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB)‘„ Drucksache 15/1686 zurückgezogen. Damit entfällt die Beratung des Tagesordnungspunktes 2.

Zweitens zu Punkt 7 der Tagesordnung am Donnerstag, „Wahl der Vertrauensleute für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Finanzgerichten Düsseldorf und Münster“, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/1699: Die Abstimmung über den Wahlvorschlag wird im Einvernehmen aller Fraktionen auf die Plenarsitzungen im Mai verschoben.

Drittens „Verpflichtung eines Abgeordneten gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung“: Die Landeswahlleiterin hat mir mit Schreiben vom 1. April 2011 mitgeteilt, dass für den ausgeschiedenen Abgeordneten Prof. Dr. Andreas Pinkwart aus der Landesliste der Freien Demokratischen Partei Deutschlands, FDP, Herr Holger Ellerbrock Mitglied des Landtags geworden ist.

Herr Ellerbrock, ich bitte Sie, zu mir zu kommen, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann.

Lieber Herr Kollege Ellerbrock, ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen:

„Die Mitglieder des Landtags von NordrheinWestfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“

Sehr geehrter Kollege, ich heiße Sie als neuen Abgeordneten in der 15. Wahlperiode mit großer landespolitischer Erfahrung herzlich willkommen. Ich

wünsche Ihnen viel Erfolg bei der täglichen Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen. Herzlich willkommen und auf gute Zusammenarbeit!

(Holger Ellerbrock [FDP]: Schönen Dank, Herr Präsident! – Allgemeiner Beifall)

Wir treten nunmehr in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein:

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 15/1000 und 15/1300

Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksachen 15/1700 – Neudruck –, 15/1701 bis 15/1707, 15/1710 bis 15/1715, 15/1720 und 15/1768

zweite Lesung

In Verbindung mit:

Mittelfristige Finanzplanung 2010 bis 2014 mit Finanzbericht 2011 des Landes NordrheinWestfalen

Drucksache 15/1001

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/1749

Und:

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2011

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 15/1002 und 15/1354

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 15/1717

zweite Lesung

Und:

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1684

erste Lesung

Sowie:

Steuertreiberei der rot-grünen Landesregierung aufhalten – Das Gemeindefinanzierungsgesetz darf nicht zu Lasten einer einwohner- und wirtschaftsfreundlichen Kommunalpolitik verändert werden

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1679

Ich weise noch auf den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1746 zum GFG und zum Haushaltsgesetz 2011 hin.

Einige weitere Hinweise zum Ablauf der Beratung:

Das im Ältestenrat vereinbarte Beratungsverfahren mit der Reihenfolge der zu beratenden Einzelpläne und den vorgeschlagenen Redezeiten können Sie der Tagesordnung entnehmen. Nach Beendigung der Beratung über einen Einzelplan erfolgt die Abstimmung über diesen Einzelplan. Liegt ein Änderungsantrag zu einem Einzelplan vor, wird zunächst über diesen abgestimmt.

Über die Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz stimmen wir morgen vor der Gesamtabstimmung ab. Die Gesamtabstimmung über den Haushaltsplan 2011 in zweiter Lesung erfolgt ebenfalls morgen mit der Abstimmung über das Haushaltsgesetz.

Zwischen 12:30 Uhr und 14:00 Uhr findet an beiden Tagen keine Abstimmung statt.

Die Haushaltsplanberatungen werden heute nach Beratung des Einzelplanes 01 unterbrochen und morgen fortgesetzt.

Über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke in Drucksache 15/1684 sowie über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1679 werden wir morgen nach Schluss der Haushaltsplanberatungen abstimmen.

Ich rufe zunächst das Gemeindefinanzierungsgesetz auf, aber es gibt vorher eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von der Fraktion Die Linke. Bitte schön, Herr Abgeordneter Michalowsky.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linke stellt einen Geschäftsordnungsantrag, der lautet: Die Fraktion Die Linke beantragt, dass zu den einzelnen Haushaltsplänen und zum Gesamthaushalt 2011 in der zweiten Lesung keine Abstimmung stattfindet.

Die von der Landesregierung ausgebrachte globale Minderausgabe, die zudem noch durch einen Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses auf über 500 Millionen € erweitert wurde, muss zunächst in ihren Auswirkungen vor einer Beschlussfassung von der Landesregierung konkret erläutert werden. Zudem gibt es aufgrund der aktuellen steuerlichen Entwicklung keine realistische Möglichkeit zur Beurteilung der Neuverschuldung des Landeshaushalts. Inwieweit eine Überschreitung der Verfassungsgrenze vorliegt, lässt sich derzeit nicht beurteilen.

Aus den genannten Gründen kann aus unserer Sicht keine Abstimmung stattfinden. Wir möchten das Verfahren schieben in den nächsten HFA, haben aber nicht die Absicht, das Haushaltsverfahren zu verzögern. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Antrag der Fraktion Die Linke abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Geschäftsordnungsantrag der Fraktion Die Linke mit den Stimmen der CDU, der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP abgelehnt.

Ich rufe nun auf:

Gemeindefinanzierungsgesetz

Ich weise hin auf die Beschlussempfehlung und den Bericht Drucksache 15/1717, eröffne die Beratung und gebe für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Löttgen das Wort.

Schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Aus einem sehr traurigen Grund heraus ist seit mehr als einem Monat das Wort „Halbwertszeit“ wieder in das Bewusstsein vieler Menschen gerückt. Eine Halbwertszeit gibt es allerdings nicht nur für Radioaktivität – das habe ich beim Nachschlagen gelernt –, sondern auch für Literatur; das nennt sich dann bibliometrische Halbwertszeit.

Nun ist der gemeinsame Beschluss des Landtages vom 29. Oktober 2010 zur Handlungs- und Zukunftsfähigkeit nordrhein-westfälischer Kommunen wohl schwerlich unter die Rubrik Literatur einzuordnen; eine Publikation ist er jedoch allemal. Gerade weil das heute zu diskutierende Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 bereits in der Debatte vom Oktober 2010 eine große Rolle spielte, ist es angebracht,