Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Nun ist der gemeinsame Beschluss des Landtages vom 29. Oktober 2010 zur Handlungs- und Zukunftsfähigkeit nordrhein-westfälischer Kommunen wohl schwerlich unter die Rubrik Literatur einzuordnen; eine Publikation ist er jedoch allemal. Gerade weil das heute zu diskutierende Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 bereits in der Debatte vom Oktober 2010 eine große Rolle spielte, ist es angebracht,

einige der damals getroffenen Aussagen auf ihre Halbwertszeit hin zu untersuchen.

Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit gegenüber unseren Kommunen haben im Oktober 2010 eine große Rolle gespielt. Sie haben in den Städten und Gemeinden die eine Hoffnung geweckt: Jetzt haben die Parteien, jetzt hat der Landtag, jetzt hat die Landesregierung verstanden, dass die desaströse kommunale Finanzlage gemeinsames und konzentriertes Handeln erfordert. Begründen kann man diese Hoffnung mit den Worten der Ministerpräsidentin aus der Debatte vom 29. Oktober 2010:

„Es muss Schluss sein mit dem Herausschieben notwendiger Entscheidungen. Die Zeit der Sonntagsreden ist angesichts dieser dramatischen Lage schlicht und einfach vorbei.“

(Beifall von Theo Kruse [CDU])

„Da reden wir über den Stärkungspakt Stadtfinanzen, den wir schon mit dem Haushalt 2011 umsetzen wollen.“

Für diejenigen, die mit der Materie nicht so vertraut sind, der Hinweis: Gemeint war nicht der „Aktionsplan Kommunalfinanzen“ der SPD, der nach den Sommerferien 2010 wirksam werden sollte, sondern der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“, dessen Kerninhalt wie folgt beschrieben wird: „Ziel des Paktes ist die Entlastung dieser Gemeinden um die Zinslasten und Tilgung für Altschulden.“

Ich stelle heute, bei der zweiten Lesung des Haushaltes 2011, zur Halbwertszeit Ihrer damaligen Aussage, Frau Ministerpräsidentin, fest: Eine Substanz ist kaum noch feststellbar. Die Verwirklichung einer Zins- und Tilgungshilfe für die notleidenden Kommunen in Nordrhein-Westfalen liegt in weiter Ferne. Ich will nicht kleinlich sein und die Veröffentlichung des Gutachtens von Junkernheinrich und Lenk ansprechen, die Sie uns nach der angesprochenen Debatte für November 2010 zugesagt haben. Sie wurde erst am 8. März Wirklichkeit. Dafür mag es ja uns unbekannte Gründe geben.

Aber das Zögern und Hinausschieben jetzt notwendiger Entscheidungen – fast könnte man sagen: das Aussitzen – durch diese Landesregierung und die Regierungsfraktionen bei den Zins- und Tilgungshilfen für Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist für diese zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden.

Sie, Herr Kommunalminister, haben am 29.10. gesagt – Zitat –:

„Die Konsolidierung wirklich anzugehen, das nehme ich heute als Auftrag des Parlamentes mit. Es ist außerordentlich wichtig, dass der hier vorgelegte Antrag als Auftrag an die Landesregierung verstanden wird, … auch mit dem Haushaltsentwurf des Jahres 2011 die Grundlagen dafür zu legen, mit den Landesmitteln, mit der Beteiligung der Kommunen … einen Konsolidierungsweg einzuschlagen. Das muss in den

Haushaltsentwurf eingearbeitet werden. Das werden wir tun.“

Gerade einen Konsolidierungsweg für notleidende Kommunen, sehr geehrter Herr Jäger, haben Sie und die Landesregierung uns bislang nicht – schon gar nicht im GFG 2001 – aufgezeigt. Sie sagten: „Das werden wir tun.“ – Getan haben Sie bisher nichts.

Bei dieser Aussage von einer Halbwertszeit zu sprechen, wäre vermessen. Von der Substanz ist heute leider kaum etwas festzustellen. In der vorherigen Legislaturperiode, sehr geehrter Herr Jäger, haben Sie gemeinsam mit Herr Körfges uns mehr als einmal vorgeworfen, wir würden dem zahlenmäßigen Anstieg der Nothaushalte und Haushaltssicherungskommunen tatenlos zusehen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Und das zu Recht!)

Nun schaffen Sie ein Gesetz – das ist eine ganz andere Qualität, Herr Körfges –, das durch Veränderungen einiger Parameter wie zum Beispiel dem Soziallastenansatz dazu führt, dass bisher gesunde Kommunen durch extreme Verluste in den Schlüsselzuweisungen in den Nothaushalt durchgereicht werden und Kommunen, die sich bereits im Nothaushalt befinden, trotz erheblicher Zuwächse bei diesen Zuweisungen keine Chance haben, ihre Struktur zu verbessern.

(Beifall von der CDU)

Welchen Sinn, meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, hat ein solches Gesetz? Führen Sie sich doch noch einmal die Kernsätze des Gutachtens von Junkernheinrich und Lenk vor Augen: Wenn wir nichts tun und eine günstige Entwicklung voraussetzen, steigen die Kassenkredite bis 2020 auf rund 43 Milliarden €. Schon bei einer minimal schlechteren Bedingung landen wir 2020 bei über 70 Milliarden €. Die strukturelle Finanzierungslücke in den NRW-Kommunen bis 2020 beträgt derzeit rund 40 Milliarden €. Sie wächst mit jedem Tag der Untätigkeit.

Auch dank der tatkräftigen Unterstützung von Norbert Röttgen haben wir beim Bund mit der Übernahme der Grundsicherung im Alter einen ersten Erfolg im Sinne unseres gemeinsamen Beschlusses erreicht.

(Beifall von der CDU)

Das ist nichts, meine Damen und Herren, worauf man sich ausruhen dürfte, aber mehr als ein Anfang zur Deckung der strukturellen Lücke.

Meine CDU-Fraktion macht Ihnen mit dem vorgelegten Änderungsantrag zum Haushalt heute den konstruktiven Vorschlag, aufgrund der Dringlichkeit des Problems schon in diesem Haushalt 650 Millionen € nach Maßgabe eines Sondergesetzes für Zins- und Tilgungshilfen einzusetzen.

(Beifall von der CDU)

Wir bleiben damit exakt bei dem, was unser Fraktionsvorsitzender Karl-Josef Laumann in der Sondersitzung im Oktober angekündigt hatte, bei dem, was wir eigentlich doch miteinander verabredet hatten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mit zwei Aussagen aus der Debatte vom 29.10.2010 schließen, von denen ich im Sinne unserer Kommunen hoffe, dass sie keine Halbwertszeit besitzen.

Zum einen sagte Herr Römer – Zitat –:

„… lassen Sie uns das nicht von vornherein landespolitisch konditionieren, sondern lassen Sie uns offen darüber reden, wie wir gemeinsam unsere Kommunen möglichst effektiv unterstützen können.“

Zum anderen beendete Frau Kraft ihre damalige Rede unter anderem mit den Worten – Zitat –:

„Lassen Sie uns gemeinsam das Signal senden, dass die Kommunen in diesem Land … nicht alleine sind.

Meine Damen und Herren, eines ist klar: Geschlossenheit ist die Voraussetzung dafür.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, verbauen Sie keine gemeinsam gangbaren Wege durch Vorfestlegungen und Konditionierungen im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011!

(Beifall von der CDU)

Handeln Sie jetzt und bringen Sie mit uns gemeinsam endlich die dringend notwendige Zins- und Tilgungshilfe auf den Weg! Verzetteln Sie sich nicht im Klein-Klein einzelner Mosaiksteinchen, sondern arbeiten Sie mit uns gemeinsam an einem Gemeindefinanzierungsgesetz 2012, das als Basis für einen neuen und gerechten Weg des Finanzausgleichs für unsere Kommunen eine verlässliche Planungsgrundlage für das nächste Jahrzehnt bietet!

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Löttgen. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Herter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Löttgen, Sie haben recht: Die Lage ist für parteipolitische Spielchen auf dem Rücken der Kommunen zu ernst. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, würden Sie diese parteipolitischen Spielchen auf dem Rücken der Kommunen hier im Hohen Hause nicht machen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

20 Milliarden € Kassenkredite und ein Plus von 2,4 Milliarden € jedes Jahr sprechen eine deutliche Sprache und machen die Notlage der Kommunen mehr als offensichtlich.

Die Opposition aus CDU und FDP nutzt aber eine rein statistische Datenanpassung dafür, die Kommunen gegeneinander in Position zu bringen und auszuspielen. Sie – auch Sie gerade wieder, Herr Löttgen – konstruieren einen Gegensatz zwischen Stadt und Land, von dem selbst der Landkreistag sagt, dass er schlicht falsch ist. Das ist verantwortungslos und schadet der Sache der Kommunen insgesamt.

Festzuhalten bleibt – so viel auch zur Frage der Untätigkeit, Herr Löttgen –: plus 673 Millionen € bei Rot-Grün im Vergleich zu Schwarz-Gelb. Der Raubzug zugunsten des Landes durch die kommunalen Kassen ist beendet. 3,1 Milliarden € haben Sie in Ihren fünf Regierungsjahren den Kommunen entzogen.

Drittens gilt auch: Den Mut, eine gerechte Verteilung in das GFG zu legen, haben wir. 8 Milliarden €! Ja, die Decke ist trotzdem zu kurz. Aber wir wissen alle, warum. Es geht um die Sozialtransferzahlungen. Der Landtagsbeschluss am 29. Oktober 2010 ist angesprochen worden. Das, was der Bund nicht trägt, schlägt bei den Kommunen auf und wird bei einem bedarfsorientierten Gemeindefinanzausgleich selbstverständlich auf alle umverteilt. Genau das ist das Geheimnis des steigenden Soziallastenansatzes im GFG.

Was mich wirklich ärgert, ist: Sie wissen das und reden trotzdem dagegen. Sie hatten selbst nicht den Mut, anzupassen, und zeigen jetzt mit dem Finger auf andere. Sie sind auch ohne jede Alternative zu diesen Maßnahmen im GFG. Einen entsprechenden Änderungsantrag habe ich jedenfalls im Hohen Hause noch nicht gesehen.

(Beifall von der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade knappe Mittel müssen gerecht verteilt werden. Während Sie noch das Recht verteidigen, nach alten Zahlen – Stichwort: 1999 – abgerechnet zu werden, sind wir doch alle gemeinsam schon viel weiter. Das MIK diskutiert doch längst mit den kommunalen Spitzenverbänden das GFG 2012 unter dem Stichwort „ifo-Gutachten“.

Außerdem haben die Professoren Lenk und Junkernheinrich – Sie haben das angesprochen – in ihrem Gutachten eben nicht nur insgesamt auf die Konsolidierung abgehoben, sondern auch die Frage des Soziallastenfaktors thematisiert. Selbst bei voller Erfüllung des Landtagsbeschlusses vom

29. Oktober 2011, nämlich wenn 50 % der Sozialleistungen bei den Kommunen in Zukunft durch den Bund getragen würden, kommen sie zu einem Soziallastenfaktor von 8 im GFG.

Wir setzen dagegen auf eine Politik der kleinen Schritte, die aber alle einem Weg folgen: Aktionsplan GFG 2010 mit plus 300 Millionen € in den kommunalen Kassen; Grunddatenanpassung im GFG 2011; Konsolidierungshilfe in einer Größenordnung von 350 Millionen € in 2011; Änderung § 76 GO – Stichwort: Gemeindehaushaltswirtschaft, mehr Spielraum für Kommunen.

Ja, das sind alles einzelne Schritte. Aber sie folgen doch einem klaren Weg, nämlich dem Weg, die gemeinsame Aufgabe, die Kommunalfinanzen in den Griff zu bekommen, jetzt auch anzugehen, die Konsolidierung vor Ort zu ermöglichen, Handlungsspielräume für die kommunale Politik vor Ort wieder zu ermöglichen und damit letztendlich Lebensqualität in den Städten zu schaffen.

Wir werden das im GFG 2012 fortsetzen, indem alle Anregungen des ifo-Gutachtens geprüft, entsprechend diskutiert und bei Übereinstimmung eingearbeitet werden.

Dann kommt in der Tat das Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen; Herr Löttgen hat es angesprochen. Der 29. Oktober 2010 ist auch hierfür der Ausgangspunkt. Die Einladung, es gemeinsam anzugehen, haben sich die verschiedenen Fraktionen jetzt oft genug gegenseitig zugerufen. Die Bedingung ist keine landespolitische. Sie lautet schlicht und einfach: Schluss mit den Fensterreden.

Hier liegt heute ein CDU-Antrag vor, 300 Millionen € aus dem GFG für die Konsolidierungshilfe zur Verfügung zu stellen,