Marc Herter
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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Abstimmung bittet die Fraktion der SPD um eine Unterbrechung der Sitzung bis 15 Uhr. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Laschet, Ihr Antrag ist schon ein bisschen befremdlich, wenn man angesichts der Vorbereitung im Ältestenrat – auf andere Vorbereitungen gehe ich jetzt nicht ein – genau weiß, dass die zuständige Fachministerin die nötigen Hinweise gegeben hat. Wenn man sich dann anschaut, wie Herr Eiskirch redet und der zuständige Fachsprecher auf der anderen Seite es für notwendig …
Entschuldigung, ich darf doch wohl begründen. – Ist das nicht zulässig, Frau Präsidentin?
Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. – Jetzt darf ich vielleicht mein entscheidendes Argument nennen: Der zuständige Fachsprecher der CDU hielt die Debatte hier für so wichtig, dass er die gesamte Redezeit beider Koalitionsfraktionen darauf verwendet hat, sich angeregt mit seinen Kolleginnen und Kollegen zu unterhalten.
Meine Damen und Herren von der CDU und Herr Laschet, der Sie gerade diesen Geschäftsordnungsantrag gestellt haben, wenn Sie ein ernsthaftes Interesse an der Debatte hätten, hätten Sie das deutlich gemacht. Das haben Sie aber nicht. Deshalb: formale Gegenrede. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am gestrigen Tage hat die FDP-Fraktion eine dritte Lesung zum Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes beantragt. Ich bitte Sie, diese dritte Lesung in Form einer Änderung der Tagesordnung am heutigen Tage an das Ende der Tagesordnung zu setzen mit dem Redeblock I. – Herzlichen Dank.
Herr Engel, ganz herzlichen Dank für die Gelegenheit, eine Zwischenfrage zu stellen. – Geben Sie mir recht, dass im GFG 2012 nicht etwa eine Steigerung der Hauptansatzstaffel, über die Sie gerade gesprochen haben, also eine entsprechende Veredlung der Einwohner, stattfindet, sondern das GFG 2012 im Gegenteil vorschlägt, einer Abflachung der Hauptansatzstaffel Gewicht zu verleihen, und damit am Ende Ihrer Kritik, die Sie vorgetragen haben, zumindest entgegenkommt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung die Änderung des Abgeordnetengesetzes. Die Debatte war schon im Vorfeld hier und auch in der Öffentlichkeit intensiv und zuweilen hitzig. Deshalb möchte auch ich damit beginnen, doch noch einmal in den Mittelpunkt zu rücken, worum es geht und worauf wir fußen.
Im Jahr 2005 hat sich dieses Haus – wie ich finde, auch in der Rückschau und unbeschadet der Tatsache, dass es niemand übernommen hat – das sicherlich modernste und transparenteste Abgeordnetenrecht in der Republik gegeben.
Wir haben uns damit weitestgehend den Regelungen, die für die Steuerbürgerinnen und -bürger gelten, gleichgestellt. Das ist ein gutes Signal. Das ist eine gute Struktur, von der wir auch nicht abwei
chen sollten und auch mit diesem Vorschlag nicht abweichen.
Die Kolleginnen und Kollegen haben damals dafür gesorgt, dass das Einkommen in all seinen Bestandteilen voll steuerpflichtig wird und dass es keine steuerfreien Pauschalen gibt. Sie haben sehr eng gefasste Übergangsgelder formuliert und auch die Versorgung neu geregelt, das heißt auf eine neue Basis gestellt, und zwar sowohl der Struktur nach als auch der Höhe nach.
Der Struktur nach haben sie es in ein eigenes Versorgungswerk mit Ansprüchen gegen dieses Versorgungswerk und eben nicht mehr gegen den Steuerzahler versehen, berufsständischen Versorgungswerken wie etwa dem der Rechtsanwälte gleichgestellt und gleichzeitig im Niveau vereinbarungsgemäß auf der Basis der damaligen Kommission auf 60 % der damaligen Versorgung abgesenkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der letzte Punkt ist es, der uns heute wieder in eine Diskussion über das Abgeordnetengesetz führt. Damals verständigte man sich darauf, dass die Reduzierung um 40 % stattfindet. Das ist gut, und das ist richtig. Die Angleichswirkung an erzielbare Pensionen im öffentlichen Dienst, vergleichbar B 2 oder B 3, bei zehn Jahren Zugehörigkeit ist hier erwähnt worden.
Die Überversorgung ist damit zurückgeführt worden, aber es ging der Diätenkommission auch darum, ganz objektiv festzustellen, wie eine angemessene Versorgung für einen Abgeordneten aussieht. Diese angemessene Versorgung ist damals auf 60 % des Niveaus der Altversorgungsfälle taxiert worden. Diese 60 % sollen hier gehalten werden. Sie sollen hier bestätigt werden. Dafür ist die entsprechende Zuführung von 500 € zum Versorgungswerk notwendig.
Diese 500 € fließen 1:1 ins Versorgungswerk, und auch das legen wir hier transparent offen, indem die beiden Beträge im entsprechenden Paragrafen des Abgeordnetengesetzes getrennt aufgeführt werden.
Ja, es gibt viele individuelle Betrachtungen. Eine Betrachtung sollten wir aber im Auge haben: Es ist die objektive Betrachtung der Diätenkommission, der damals viele unterschiedliche Interessenvertreter angehört haben und in der diese Regelung als angemessen vereinbart worden ist.
Wichtig ist mir: Bei niemandem im Hause steigt durch diese Maßnahme das verfügbare Nettoeinkommen. Vielmehr tragen wir durch unsere Steuerbelastung, die natürlich auch auf diesen Versorgungsbetrag 1:1 entfällt, dazu bei. Das wären bei mir – ledig, keine Kinder – Monat für Monat 200 €.
Nein, auch ich will mich nicht darüber beklagen. Ganz im Gegenteil: Es ist an dieser Stelle geradezu unsere Pflicht, das so zu tragen und eben nicht der
Versuchung zu erliegen, einen solchen Betrag freizugeben bzw. frei verfügbar auf die Diäten draufzuschlagen. Vielmehr muss es unser Sinnen und Trachten sein, das solidarische Prinzip des Versorgungswerks für alle Abgeordnetenkolleginnen
und -kollegen zu stärken.
Ja, wir sind gut beraten, Hinweise und Kritik der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst zu nehmen. Denn deshalb sind die Regelungen so transparent aufgestellt worden. Wir stellen uns hier als SPDFraktion auch dieser Diskussion. Es ist legitim, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn sich Fraktionen nach intensiven Beratungen dagegen entscheiden, einem solchen Gesetzentwurf beizutreten. Nicht legitim ist es, es nachträglich als Nacht- und Nebelaktion zu bezeichnen, obwohl man über Monate eingebunden war. – Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn das der Stil der Zusammenarbeit ist, die Sie anbieten, Herr Biesenbach, der Koalition Verbrechen an den Kommunen vorzuwerfen, dann danke ich herzlich. Wenn das die Art und Weise der Zusammenarbeit ist, die wir hier angeboten bekommen, dann danke ich wirklich herzlich.
Herr Präsident.
Verzeihung. „Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Biesenbach, …“ wäre die korrekte Anrede gewesen.
Die Situation ist doch hinreichend beschrieben: 20 Milliarden € Kassenkredite
mit einer Dynamik von 2,4 Milliarden € – eben nicht seit gestern, sondern nach den Zahlen des Gutachtens Junkernheinrich/Lenk. Herr Biesenbach hat dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass es jetzt 22 Milliarden € sind.
Es besteht überhaupt kein Grund, weitere Dramatik in die Diskussion hineinzubringen. Wir haben nämlich gar kein Erkenntnisdefizit miteinander. Seit einem Jahr gibt es in diesem Hohen Hause einen gemeinsamen Beschluss, bei dem wir uns sehr einig sind, dass die Lage der kommunalen Finanzen in Nordrhein-Westfalen dramatisch ist. Ich bedanke mich auch herzlich dafür, dass wir uns vor einem Jahr endlich darüber einig geworden ist, festzustellen, dass die Lage der Finanzen in NordrheinWestfalen so dramatisch ist. Das hatten Sie doch bis dahin bestritten.
Mehr noch, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU! Sie haben es nicht nur bestritten, Sie haben
am Sonntag darüber geredet, wie es den Kommunen geht, am Montag haben Sie aber nichts unternommen, und am Dienstag haben Sie den Kommunen umso beherzter in die Tasche gegriffen: 3,1 Milliarden €. Diese Summe ist hier schon genannt worden.
Jetzt begegnen wir uns hier bei der Fragestellung, dass eine Bank an diesem Punkt in der Tat gesagt hat, sie werde keine Kredite mehr an Nothaushaltskommunen herausgeben. Eine Bank hat das gesagt. Diese Nachricht schlachten Sie jetzt zum zweiten Mal aus.
Ich sage Ihnen: Damit treffen Sie nicht die Regierung. Sie treffen die Kommunen, die dringend Liquidität am Markt nachfragen. Sie treffen die Kommunen auch deshalb, weil durch Ihr Schwadronieren und durch das, was Sie unter dem Stichwort „Griechenland“ hier übers Land streuen, die Kreditzinsen für die nordrhein-westfälischen Kommunen zu steigen drohen. Das liegt eben nicht nur an Basel III, sondern auch an Ihrem Gelaber, dass es an dieser Stelle für die Kommunen schwierig werde, sich mit Krediten einzudecken.
Es ist eben nicht die Frage – und das unterscheidet uns, Herr Löttgen –, ob eine Kommune durch Zinszahlungen erdrosselt wird. Das ist die Sorge, die wir haben; das haben Sie korrekt zitiert. Dass Kommunen in Schwierigkeiten geraten, sich mit Krediten einzudecken, ist das Szenario, das Sie hier an die Wand malen.
An diesem Punkt bitte ich ganz herzlich darum, dass wir mit der Problembeschreibung sehr korrekt sind und nicht durch eine Überzeugung das Prob
lem nicht kleiner machen, sondern es – Herr Engel hat darauf hingewiesen – größer reden, als es überhaupt ist. Das Ganze kann nämlich zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung werden. Genau diese selbsterfüllende Prophezeiung wollen wir an dieser Stelle tunlichst vermeiden.
Im Sonderplenum haben wir miteinander fünf Punkte vereinbart. Ich will diese fünf Punkte einfach mal durchgehen.
Punkt eins: die kommunale Finanzausstattung. Die Landesregierung hat gehandelt. Sie hat 300 Millionen € beim GFG draufgelegt.
Es waren aber 300 Millionen € Herr Sagel; da geben Sie mir recht. – Sie hat also 300 Millionen € beim GFG draufgelegt. – An dieser Stelle hat die CDU mit Nein gestimmt.
Bei allen Kommunen wirkt das, Herr Löttgen. Die bekommen das Geld nämlich hinterher: 300 Millionen € mehr für die Kommunen.
Zweitens. Wir haben den Verteilungsschlüssel an die aktuellen Zahlen angepasst. Wo wirkt das denn? – Es wirkt in der Tat da, wo die hohen sozialen Belastungen sind. Auch da sage ich Ihnen: Sie standen abseits, als diese Anpassung notwendig wurde.
Drittens. Man hat hier die Übernahme von 50 % der Sozialtransferkosten verabschiedet: Bund, du musst zahlen. – Was macht die schwarz-gelbe Bundesregierung? Ja, SGB XII, ein wichtiger und richtiger Schritt. Und was macht sie danach, ohne dass das aus Nordrhein-Westfalen auch nur mal angemerkt würde? Sie klappt die Bücher zu und sagt: Damit hat sich das Ganze erledigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, da hätte ich erwartet, dass wir gemeinsam das Signal nach Berlin senden: Das reicht nicht! Unsere nordrhein-westfälischen Kommunen brauchen auch bei der Übernahme der Sozialtransferkosten eine auskömmliche Finanzausstattung.
Da haben wir Sie schmerzlich vermisst.
Sie haben jedes Mal abseits gestanden, als es darum ging, nicht nur Versprechungen zu machen, sondern sie hinterher auch in konkretes Gesetzeswerk zu gießen. Auch in Sachen „10-jähriger Haushaltskonsolidierungszeitraum“ haben Sie sich hinterher verweigert.
Von daher bleibt nur festzustellen: Die Landesregierung hilft, und Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, stehen auf der Tribüne.
Und was machen Sie dort? – Sie verteilen Haltungsnoten, wie sich der Innenminister gerade führe, wie er wo wem was erzählt habe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wäre schön, wenn wir uns über ein Konzept mit dem Titel „Kompass 2“ unterhalten könnten. In Wahrheit ist dieses Konzept aber eines, das Sie als Landtagsfraktion propagieren, aber wenn man in der Fläche bei den einzelnen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern nachfragt: „Was ist von dieser Regelung zu halten, und was ist von jener Regelung zu halten?“, sagen die einen: „Nein, da ist mir viel mehr versprochen worden.“, und die anderen sagen: „Nein, das will ich aber nicht zahlen.“ – Mit Ihrer Politik „Allen wohl und niemand weh“ ziehen Sie übers Land.
Das wird sich am Ende rächen.
Man kann nicht im Frühjahr die stärkeren Kommunen heranziehen wollen, und im Herbst ist das alles nie geschehen. Man kann nicht im Frühjahr drakonische Maßnahmen fordern und sich wie Sie, wenn man dann Maßnahmen ergreifen will, bei denen sicher ist, dass die Konsolidierungsauflagen erfüllt werden, vom Acker machen.
Ich lade Sie herzlich ein. Verteilen Sie nicht weiter Steine statt Brot, sondern kommen Sie mit uns zu einer soliden Konsolidierung der Kommunalfinanzen! – Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage
mich, ob diese Schärfe zum Schluss notwendig war, weil wir, Herr Palmen, in der Tat miteinander über die Punkte reden sollten, die unsere beiden Konzepte voneinander unterscheiden.
Ich erkenne ausdrücklich an, dass Sie hier mehrere Punkte genannt haben, die unsere beiden Konzepte unterscheiden. Genau auf diese möchte ich eingehen.
Ich möchte aber nicht so gerne – nachdem uns gesagt wurde, wir sollten nicht in die Vergangenheit schauen – auf das eingehen, was Kanzler Schmidt 1982 gemacht hat. Das war nämlich, kurz nachdem ich in die Grundschule eingeschult wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ja auch niemandem aufseiten der CDU in der aktuellen Debatte vorgeworfen worden, die Kreditsituation und die Zinsentwicklung in den Kommunen herbeigeführt zu haben. Vielmehr ist darüber diskutiert worden, dass die Gefahr besteht, sie dadurch zu verschärfen.
Wir sollten bei dem gemeinsamen Problem vorankommen, das wir hier miteinander zu lösen haben und bei dem ich ausdrücklich anerkenne, dass mehrere Fraktionen hier im Hause deutlich machen, dass sie großes Interesse daran haben, ihre Vorstellungen und Ideen in die gemeinsame Lösung dieses Problems einzubringen. Das hat es allemal verdient.
Ich freue mich zunächst einmal, dass wir nach der entsprechenden Diskussion im kommunalpolitischen Ausschuss, die wir im Frühjahr noch miteinander geführt haben, Herr Engel, jetzt in der Tat die Fragestellung, wie viel Förderung und wie viel Forderung gegenüber den Kommunen notwendig ist, miteinander diskutieren, und zwar unter der Fragestellung: Was kann das Land tun? Und: Wie können wir bei den Konsolidierungsanstrengungen gewährleisten, die Kommunen nicht in dem zu überfordern, was wir von ihnen verlangen? Stichworte sind hier der zehnjährige Konsolidierungszeitraum, aber auch der Punkt, klare Auflagen zu machen und klare Vereinbarungen – übrigens auf gleicher Augenhöher – mit den Kommunen zu treffen, wie denn dieser Konsolidierungspfad aussehen soll.
Ich würde mich freuen, wenn wir an dieser Stelle mit der CDU und auch mit den Linken auf der gleichen Ebene darüber diskutieren könnten.
Der zweite Punkt – auch der ist hier angesprochen worden –: Das SPD/Grünen-Konzept, das hier als Stärkungspakt diskutiert wird, umfasst 650 Millionen €. Und dies nicht sofort, sondern aufwachsend, übrigens deshalb aufwachsend, weil wir eben keine der Kommunen überfordern wollen, die wir im Rahmen der interkommunalen Solidarität heranziehen
wollen. Deswegen aufwachsend und nicht sofort 650 Millionen €.
Das CDU-Konzept sieht 700 Millionen € vor. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, da ist leider eine Luftbuchung von 350 Millionen € eingeschlossen.
Das muss man dann mal miteinander offen diskutieren, außer Sie folgen dem Vorschlag von Herrn Mostofizadeh, an dieser Stelle nicht nur die „Geschenke“, wie Sie sie nennen, die wir übrigens als strukturell notwendige Entlastung der Familien in diesem Land ansehen, nämlich die Streichung der Studiengebühren und die Entlastung im letzten KitaJahr,
sondern auch die Finanzierung gedanklich aus Ihren Konzepten zu streichen.
Es kann nicht sein, dass Sie sich mit der Grunderwerbsteuererhöhung bedienen und sie verteilen, aber gleichzeitig überall im Lande erzählen,
mit Ihnen hätte es das aber nie gegeben. Das ist doch einfach unehrlich.
Dann müssen wir miteinander noch eines klären, Herr Palmen: Sie haben gesagt, es habe hier niemand von der CDU jemals für sein Konzept 200 Millionen € Abundanz-Abgabe eingefordert. Dies ist korrekt.
Oder überhaupt eine Abundanz-Abgabe eingefordert, die sich dann auf 200 Millionen € laut dem Gutachten Micosatt belaufen würde. So wäre es ganz korrekt.
195 Millionen €. So ist es ganz korrekt, Herr Löttgen.
An dieser Stelle müssten Sie dann aber erklären, warum Sie es denn dann in Ihrem Haushaltsbegleitbeschluss als richtig erachtet haben, 300 Millionen € bei den Kommunen einzusammeln, indem das GFG befrachtet wird.
Um dann übrigens auch mal in Ihren Kategorien zu reden: Wir reden jetzt über 70 Städte, die im Rahmen der interkommunalen Solidarität herangezogen werden. Sie wollten aber allen Städten in NordrheinWestfalen in die Taschen greifen, auch denjenigen, die laut Ihrer Definition knapp vor dem Problem
„Haushaltssicherung“ stehen, und auch denjenigen, die schon drin sind.
Dass Sie das inzwischen aus Ihrem Papier herausgestrichen haben, liegt allein daran, dass Ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Ihnen gesagt haben: mit uns nicht, liebe CDU.
Letzter Hinweis an die Linken zur WestLB. Sie haben es sich schön ausgedacht, das gegeneinander aufzustellen. Wenn wir uns hier nicht so intensiv um die WestLB kümmern würden,
wem würde denn die WestLB, Herr Sagel, auf die Füße fallen? Wer ist denn derjenige, der Mehrheitseigner der WestLB ist? Reden wir über die Landschaftsverbände und über die Sparkassenverbände? Wer steht denn dahinter? Das ist doch die kommunale Familie.
Das, was Sie an dieser Stelle vorschlagen,
das eine gegen das andere auszuspielen, wird nicht dazu führen, …
… dass wir am Ende des Tages besser da herauskommen, sondern dazu, dass die Kommunen ein doppeltes Minusgeschäft machen. – Herzlichen Dank.
Liebe Frau Kollegin Demirel, herzlichen Dank. Sie haben dankenswerterweise daran erinnert, dass Sie als Linke-Fraktion nicht nur bei den Änderungen des GFG entsprechende Voten abgegeben haben, sondern auch bei der Änderung des § 76 GO. § 76 Gemeindeordnung legt als Regelzeit – als Regelkonsolidierungszeit, wenn man so will – zehn Jahre fest. Das Konsolidierungshilfegesetz, das hier gerade diskutiert wird, legt als Regelzeitraum für die Konsolidierung zehn Jahre fest.
Würden Sie mir den Unterschied erklären, warum Sie der einen Zehnjahresfrist zustimmen und der anderen Zehnjahresfrist nicht zustimmen?
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Herr Kollege Hauser, eigentlich wollte ich mich heute nur mit dem kurzen Verweis darauf zu Wort melden, dass meine Rede zur zweiten Lesung zu Protokoll genommen wurde und sich an den Argumenten nichts geändert hat.
Aber, Herr Hauser, da Sie hier in alte Reflexe zurückfallen, bin ich gezwungen zu antworten. Die alten Reflexe sind: Diejenigen, um die es hier gehe, seien an ihrer Misere selber schuld.
Wenn wir einen kurzen Blick in unsere gemeinsame Analyse werfen, stellen wir fest, dass die Kommunen insbesondere bei den Sozialausgaben, bei den Sozialtransferleistungen, unterfinanziert sind und ein großer Teil der kommunalen Finanzmisere darauf beruht, dass der Bund seiner Verantwortung nicht gerecht wird, die Hälfte der Sozialtransferaufwendungen zu übernehmen.
Wenn das so ist, verbietet es sich schlicht und einfach, das den Kommunen einfach wieder vor die Tür zu kehren und ihnen deutlich zu machen: Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott!
Nichts anderes war nämlich Ihr Vorschlag, das Gemeindefinanzierungsgesetz zu befrachten, das Gemeindefinanzierungsgesetz um 300 Millionen € zu
erleichtern und dadurch eine interkommunale Umverteilung in Gang zu setzen. Diese interkommunale Umverteilung hätte vor allem dadurch geglänzt – deshalb haben wir das abgelehnt –, dass die Kommunen, die es ohnehin schon schwer haben, auch den Großteil der Konsolidierungshilfe hätten tragen müssen. Diesen Etikettenschwindel, meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und FDP, machen wir nicht mit; an ihm werden wir uns nicht beteiligen.
Was will also die Änderung von § 76? Die Kämmerer, mit denen Sie, Herr Hauser – er ist gar nicht mehr im Saal; er ist wohl bei seiner Besuchergruppe –, gesprochen haben, meinten: Sie brauchen Zeit dafür, die entsprechenden Konzepte aufzustellen, um nachhaltig aus den Haushaltsnotlagen herauszukommen.
Sie brauchen sie übrigens auch, weil der Bundesbeitrag erst ab nächstem Jahr in drei Tranchen kommt. Man kann nicht sagen: Der Bundesbeitrag kommt in den Jahren 2012, 2013 und 2014, aber 2015 müssen bitte eure Haushalte ausgeglichen sein. – Da passt das eine nicht zum anderen.
Deshalb ist es richtig, den Kommunen mehr Zeit für den Haushaltsausgleich zu geben.
Es wird übrigens an keiner Stelle darauf verzichtet, den frühestmöglichen Zeitpunkt für einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Wir erwarten auch weiterhin, dass die Kommunen, die – auch mit der Solidarleistung der Konsolidierungshilfe – in der Lage sind, ihre Haushalte wieder in den Griff zu bekommen, dies möglichst in der Zeit schaffen, die hier auf zehn Jahre begrenzt ist. Auch für diejenigen, die nach Junkernheinrich-Lenk länger Zeit bekommen sollen, ist § 76 doch die gesetzliche Grundlage dafür, die entsprechenden Sanierungskonzepte von diesen Kommunen überhaupt einfordern zu können. Das sollte eigentlich aus der Beschlussfassung vom 29.10. bei uns übriggeblieben sein.
Ein letzter Hinweis zur Bemerkung, man könne das alles nicht kalkulieren. – Erstens gibt es Orientierungsdaten des Landes. Man kann gerade als Nothaushaltskommune bzw. als Haushaltssicherungskommune nicht einfach irgendetwas in die entsprechenden Finanzplanungen schreiben.
Zweitens. Es geht – natürlich auch an das Finanzministerium – die Bitte, uns, aber auch insbesondere den Kommunen möglichst frühzeitig auf der Grundlage dieser Orientierungsdaten ein entsprechendes Regular mit auf den Weg zu geben. Damit soll eine Ermittlung der entsprechenden durchschnittlichen Einnahmeerwartungen bzw. Kostenentwicklungen für die weiteren Jahre möglich gemacht werden.
Ich fasse – last, but not least – zusammen: Das, was wir heute hier verabschieden, bedeutet sicherlich nicht die Entschuldung der Kommunen. Es ist aber ein wichtiger Beitrag auf dem Weg dahin. Es
ist ein Mosaiksteinchen – so wie die 300 Millionen € in Bezug auf das GFG, wie die 350 Millionen € im Konsolidierungspakt und so wie der Bundesbeitrag, den wir in Berlin über die Hartz-IV-Verhandlungen gemeinsam erreicht haben. Das sind die Bausteine, die wir miteinander vernetzen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU und der FDP, ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie nicht immer nur den Mund spitzen, sondern wenn es an die Verabschiedung der entsprechenden Gesetze geht, mit uns pfeifen und die Gesetze mittragen würden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man fühlt sich erinnert an die letzten Diskussionen zu Gesetzentwürfen im Bereich der Kommunalfinanzen: Immer muss erst noch etwas anderes erfolgen.
Geht es um 300 Millionen € mehr Ausschüttung über das GFG? – Nein, da muss erst noch etwas anderes erfolgen. Geht es darum, dass wir die Grunddaten im neuen GFG anpassen, was längst überfällig ist? – Nein, es muss erst noch etwas anderes erfolgen. Jetzt geht es darum, für die Umsetzung unseres gemeinsamen Beschlusses vom 29. Oktober zu zeitlich flexiblen Regelungen im Bereich des Gemeindehaushaltsrechts zu sorgen. – Nein, erst muss noch etwas anderes erfolgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, Sie machen sich langsam unglaubwürdig, was die Frage angeht, ob Sie den Kommunen überhaupt helfen wollen.
Für uns ist dies ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Wege hin zu nachhaltigen Konsolidierungs
konzepten in den Kommunen. Ich habe schon am Mittwoch gesagt: Die Gemeindefinanzierung ist Sache des Landes. Die Übernahme der Soziallasten ist Angelegenheit des Bundes. Und hier geht es jetzt darum, wie denn der kommunale Beitrag, den wir genau wie Sie erwarten, gestemmt werden kann, nämlich auch in den Kommunen, die betroffen sein werden, die zusätzliche Einsparungen in ihren Etats werden leisten müssen.
Ein Pakt ist etwas, wo am Ende alle entsprechend tätig werden und eine gemeinsame Kraftanstrengung leisten müssen. Dann müssen die Kommunen aber auch erstens den Spielraum für eine Kraftanstrengung haben und zweitens einen Anreiz haben, dass sie nicht trotz aller Kraftanstrengungen am Ende in einer Vergeblichkeitsfalle verbleiben und immer noch nicht genehmigte Haushaltssicherungskonzepte vorfinden.
Wir wollen ja zukünftig einen Zehnjahreszeitraum vorsehen. Das ist übrigens keine Idee von uns. Sie haben zum alten Gesetzentwurf gesprochen, Sie haben zur Freigaberegelung gesprochen.
Das ist eine Idee des Kämmerers der Landeshauptstadt Düsseldorf, des Fachverbandes der Kämmerer, die in die Anhörung eingebracht worden ist.
Wäre es nicht besser, Herr Löttgen, man würde sich auf eine Grenze von zehn Jahren verständigen? Ja, das wäre besser. Und deshalb steht das jetzt in diesem Gesetzentwurf. Es ist ein konkretes Ergebnis der Anhörung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin ein bisschen verärgert. Wir brauchen eine Öffnung für all das, was wir mit Junkernheinrich/Lenk vorhaben. Wir brauchen eine Öffnung für die Kommunen, die hinterher die sogenannten Sanierungskonzepte auflegen müssen, die hinterher aus der Landeshilfe, der Bundeshilfe, ihren eigenen Anstrengungen und dem Solidarbeitrag der kommunalen Fami
lie zusammen ein Sanierungskonzept stricken müssen. Voraussetzung dafür ist – da liegen wir, Herr Löttgen, glaube ich, gar nicht so weit auseinander –, diese Sanierungskonzepte entsprechend zu werten und von der höheren Kommunalaufsicht, den Bezirksregierungen, werten zu lassen, um Einheitlichkeit herzustellen.
Deshalb – verzeihen Sie mir – bin ich sehr enttäuscht über das, was die CDU heute hier bietet. Wir haben exakt die Regelungen, die Ihre Experten empfohlen haben. Die materielle Klassifizierung ist nach Ihren Wünschen enthalten. Viele Fraktionen in den Kommunen begrüßen diese Regelung.
Übrigens sind das nicht SPD-Fraktionen! Dazu darf ich etwas aus dem Brief der CDU-Ratsfraktionen aus Dortmund, Hamm, Bottrop, Herne, Hagen und der drei CDU-Kreistagsfraktionen aus Recklinghausen, dem Ennepe-Ruhr-Kreis, Unna und des KPV Bezirksverband Ruhrgebiet – mit Genehmigung der Präsidentin – zitieren, dass nämlich die „Veränderung des § 76 der Gemeindeordnung … seitens vieler großer Städte im Ruhrgebiet positiv gewertet“ wird. Wie soll ich denn das verstehen, wenn Sie sich hier heute ganz anders äußern?
Entschuldigung! Ist die CDU im Ruhrgebiet nicht Mitglied Ihres Landesverbandes? Dann sollten Sie das der CDU im Ruhrgebiet vielleicht mal mitteilen. Vielleicht ist es ja ein Problem der Zusammensetzung Ihrer Fraktion,
dass Sie, Herr Palmen, genau diese Notlagen der Kommunen im Ruhrgebiet nicht einschätzen können.
Die Wahrheit, Herr Palmen, ist doch: Bei Ihnen haben sich die Scharfmacher durchgesetzt. Bei Ihnen haben sich diejenigen durchgesetzt, die an dieser Stelle nicht sachlich mit uns zusammen mehr Möglichkeiten zur Konsolidierung der Kommunen schaffen wollen, die keine sachgerechte Lösung haben wollen. Die haben sich durchgesetzt und verweigern die Hilfe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin froh. Das ist ein guter Tag für die Kommunen in diesem Land. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Löttgen, Sie haben recht: Die Lage ist für parteipolitische Spielchen auf dem Rücken der Kommunen zu ernst. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, würden Sie diese parteipolitischen Spielchen auf dem Rücken der Kommunen hier im Hohen Hause nicht machen.
20 Milliarden € Kassenkredite und ein Plus von 2,4 Milliarden € jedes Jahr sprechen eine deutliche Sprache und machen die Notlage der Kommunen mehr als offensichtlich.
Die Opposition aus CDU und FDP nutzt aber eine rein statistische Datenanpassung dafür, die Kommunen gegeneinander in Position zu bringen und auszuspielen. Sie – auch Sie gerade wieder, Herr Löttgen – konstruieren einen Gegensatz zwischen Stadt und Land, von dem selbst der Landkreistag sagt, dass er schlicht falsch ist. Das ist verantwortungslos und schadet der Sache der Kommunen insgesamt.
Festzuhalten bleibt – so viel auch zur Frage der Untätigkeit, Herr Löttgen –: plus 673 Millionen € bei Rot-Grün im Vergleich zu Schwarz-Gelb. Der Raubzug zugunsten des Landes durch die kommunalen Kassen ist beendet. 3,1 Milliarden € haben Sie in Ihren fünf Regierungsjahren den Kommunen entzogen.
Drittens gilt auch: Den Mut, eine gerechte Verteilung in das GFG zu legen, haben wir. 8 Milliarden €! Ja, die Decke ist trotzdem zu kurz. Aber wir wissen alle, warum. Es geht um die Sozialtransferzahlungen. Der Landtagsbeschluss am 29. Oktober 2010 ist angesprochen worden. Das, was der Bund nicht trägt, schlägt bei den Kommunen auf und wird bei einem bedarfsorientierten Gemeindefinanzausgleich selbstverständlich auf alle umverteilt. Genau das ist das Geheimnis des steigenden Soziallastenansatzes im GFG.
Was mich wirklich ärgert, ist: Sie wissen das und reden trotzdem dagegen. Sie hatten selbst nicht den Mut, anzupassen, und zeigen jetzt mit dem Finger auf andere. Sie sind auch ohne jede Alternative zu diesen Maßnahmen im GFG. Einen entsprechenden Änderungsantrag habe ich jedenfalls im Hohen Hause noch nicht gesehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade knappe Mittel müssen gerecht verteilt werden. Während Sie noch das Recht verteidigen, nach alten Zahlen – Stichwort: 1999 – abgerechnet zu werden, sind wir doch alle gemeinsam schon viel weiter. Das MIK diskutiert doch längst mit den kommunalen Spitzenverbänden das GFG 2012 unter dem Stichwort „ifo-Gutachten“.
Außerdem haben die Professoren Lenk und Junkernheinrich – Sie haben das angesprochen – in ihrem Gutachten eben nicht nur insgesamt auf die Konsolidierung abgehoben, sondern auch die Frage des Soziallastenfaktors thematisiert. Selbst bei voller Erfüllung des Landtagsbeschlusses vom
29. Oktober 2011, nämlich wenn 50 % der Sozialleistungen bei den Kommunen in Zukunft durch den Bund getragen würden, kommen sie zu einem Soziallastenfaktor von 8 im GFG.
Wir setzen dagegen auf eine Politik der kleinen Schritte, die aber alle einem Weg folgen: Aktionsplan GFG 2010 mit plus 300 Millionen € in den kommunalen Kassen; Grunddatenanpassung im GFG 2011; Konsolidierungshilfe in einer Größenordnung von 350 Millionen € in 2011; Änderung § 76 GO – Stichwort: Gemeindehaushaltswirtschaft, mehr Spielraum für Kommunen.
Ja, das sind alles einzelne Schritte. Aber sie folgen doch einem klaren Weg, nämlich dem Weg, die gemeinsame Aufgabe, die Kommunalfinanzen in den Griff zu bekommen, jetzt auch anzugehen, die Konsolidierung vor Ort zu ermöglichen, Handlungsspielräume für die kommunale Politik vor Ort wieder zu ermöglichen und damit letztendlich Lebensqualität in den Städten zu schaffen.
Wir werden das im GFG 2012 fortsetzen, indem alle Anregungen des ifo-Gutachtens geprüft, entsprechend diskutiert und bei Übereinstimmung eingearbeitet werden.
Dann kommt in der Tat das Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen; Herr Löttgen hat es angesprochen. Der 29. Oktober 2010 ist auch hierfür der Ausgangspunkt. Die Einladung, es gemeinsam anzugehen, haben sich die verschiedenen Fraktionen jetzt oft genug gegenseitig zugerufen. Die Bedingung ist keine landespolitische. Sie lautet schlicht und einfach: Schluss mit den Fensterreden.
Hier liegt heute ein CDU-Antrag vor, 300 Millionen € aus dem GFG für die Konsolidierungshilfe zur Verfügung zu stellen,
nämlich die 300 Millionen €, die zusätzlich ins GFG eingebracht worden sind. Herr Laumann hatte in seiner bemerkenswerten Rede zur Haushaltseinbringung noch von 650 Millionen € zusätzlich für die Kommunen gesprochen.
Sie sind nicht zusätzlich, sondern kommen von den Kommunen. Lassen Sie mich an drei Zahlen deutlich machen, woher genau sie kommen. Herr Löttgen, wenn wir es über das GFG regeln, kommen jeweils 10 Millionen € von Essen und Dortmund, 17 Millionen € von Köln und jeweils null Millionen € von Düsseldorf und Münster. Das ist nämlich der umgekehrte Effekt, wenn man ein bedarfsorientiertes GFG hat.
Sie wollen dafür sorgen, dass die Armen sich selber helfen; frei nach dem Motto: Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott.
Die Krönung allerdings hat Herr Biesenbach geliefert,
der hier ja stellvertretender Fraktionsvorsitzender und für die Kommunalpolitik der CDU-Fraktion zuständig ist. Er hat offenbar gestern in der Fraktion mit beschlossen, dass diese 300 Millionen € im GFG entsprechend zweckgebunden werden und der Konsolidierungshilfe zur Verfügung gestellt werden. Derselbe Herr Biesenbach lässt sich in der „Oberbergischen Volkszeitung“ – übrigens auch von gestern –, freilich als Vorsitzender der Kreistagsfraktion, mit den Worten zitieren, er rate, eine Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen einzureichen, und zwar wegen Unterdotierung des kommunalen Finanzausgleichs, aus dem Sie weitere 300 Millionen € herausnehmen wollen.
Was stimmt denn nun? Ist zu viel Geld darin? Ist zu wenig Geld darin? Kann man noch etwas herausnehmen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, ich würde Sie doch sehr bitten: Sortieren Sie sich, bevor Sie hier Angebote machen. Lassen Sie uns in der Tat gemeinschaftlich überlegen, wo das Geld gut verwendet wird. Aber reden Sie hier nicht anders, als Sie das vor Ort tun, und reden Sie vor allem nicht jedem nach dem Munde. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Löttgen! Es ist nicht so, dass ich Ihr Angebot nicht verstanden hätte. Verstanden habe ich es. Allerdings: Wenn Sie uns solche vergifteten Angebote machen, dann ist es an der Fraktion der SPD – übrigens in Verantwortung gegenüber den Kommunen – zu sagen: So geht es jedenfalls nicht. Da müssen wir uns noch einmal zusammensetzen und intensiv darüber diskutieren, wie wir es machen wollen.
Eines, Herr Löttgen, werden wir nicht zulassen. Wir werden nicht zulassen, dass Sie hier Fensterreden halten und den Kommunen ankündigen, sie bekämen mehr Geld. – Auf der anderen Seite sind es aber Sozialdemokraten und Grüne, die das Geld bei den Kommunen einsammeln dürfen und von Ihnen dann auch noch vor Ort vorgeführt werden und gesagt bekommen: Liebe Sozialdemokraten, liebe Grüne, so geht man mit Kommunen nicht um.
Das ist doch die Aufgabenteilung, die Sie im Sinn haben. Bei Ihnen gilt das Motto: Das Gute verteilen wir gemeinsam. Wenn es jedoch um interkommunale Umverteilung geht und ein horizontaler Ausgleich dazu führen wird, dass einige auch zahlen müssen bzw. einige vom Sozialgeldausgleich der Bundesregierung vielleicht weniger bekommen, sagen Sie: Das können Sie mal schön allein machen! Da können Sie mal schauen, wie Sie damit umgehen!
Aus Ihren Reihen sind vorhin diverse Zwischenrufe gekommen, mit welchen Bürgermeistern man denn rede. – Ich kann Ihnen zwei Bürgermeister nennen, sogar zwei Oberbürgermeister.
Das eine ist der Präsident des Städtetages, Herr Jung, Oberbürgermeister von Wuppertal, der aus Ihren Reihen kommt. Der sagt sehr deutlich: Es geht nicht länger darum, uns mit schönen Reden hinzuhalten, sondern es geht darum, real und in Geld Hilfe zu leisten.
Übrigens nicht im nächsten und im übernächsten und dann im überübernächsten Jahr, sondern im Jahr 2011. Das verweigert Ihre Bundesregierung. Ihre Bundesregierung verweigert genau diese Hilfestellung im Jahr 2011. Die Übernahme des Sozialgeldes startet erst 2012.
Ich will einen zweiten Christdemokraten zitieren, der nicht nur Oberbürgermeister meiner schönen Heimatstadt Hamm, sondern auch Vorsitzender Ihrer christdemokratischen Kommunalpolitiker, der kommunalpolitischen Vereinigung, ist. Er äußert sich so übrigens nicht in Hamm, wo er es sich leisten könnte, weil Hamm sowohl aus der gesamten Systematik des GFG heraus als auch wegen der Grunddatenanpassung Empfängerkommune ist, sondern er äußert sich gegenüber einer Zeitung im Münsterland – ich glaube, in den „Westfälischen Nachrichten“ –, wo er deutlich gemacht hat: Gut, dass endlich diese Grunddatenanpassung kommt. Wir wurden jahrelang um die Beträge, die an dieser Stelle jetzt ausgekehrt wurden, betrogen von der alten Landesregierung. – Originalzitat eines weiteren Oberbürgermeisters Ihrer Couleur.
Dann den Ahnungslosen zu geben und zu sagen „Damit haben wir nichts zu tun“, das, Herr Löttgen, ist in der Tat schwer erträglich.
Dann etwas zu der Tatsache, dass wir eine gemeinsame Verantwortung haben, denn die haben wir in der Tat:
Wir haben die gemeinsame Verantwortung, uns nicht nur hinter verschlossenen Türen, Herr Löttgen, zuzusichern, dass wir doch am gleichen Strick zie
hen, und zwar auch noch in die gleiche Richtung, sondern wir müssen hier vor dem Hohen Hause und übrigens auch in der kommunalen Familie zueinanderstehen. Man sollte sich nicht hinterher bei erstbester Gelegenheit wieder in die Furche werfen und behaupten: Wir haben mit alledem nichts zu tun, das war die böse Landesregierung, das waren Sozialdemokraten und Grüne.
Ein bisschen mehr Aufrichtigkeit bei der gemeinsamen Kraftanstrengung, die wir vor uns haben, würde ich mir schon wünschen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Löttgen, Sie haben der Versuchung nicht widerstehen können, in der dramatischen finanziellen Situation, in der sich unsere Kommunen befinden, die heutige Einbringung des GFG dazu zu nutzen, die Kommunen gegeneinander auszuspielen. Das ist verantwortungslos und hilft auch den Kommunen, über die Sie hier so lange geredet haben, keinen Deut weiter.
Wir beraten heute mit dem GFG 2011 die Grundlage für den kommunalen Finanzausgleich. Eckpunkte sind hier von Herrn Minister Jäger vorgestellt worden. Ich möchte nur auf zwei Punkte eingehen.
Mit knapp 8 Milliarden € haben wir eine der höchsten Summen der Gesamtzuweisungen zu verzeichnen, die die Kommunen je erreicht haben. Das ist in diesem Fall nicht etwa der wunderbar laufenden Konjunktur im Betrachtungszeitraum, in den vier Quartalen, geschuldet, sondern ist vor allem dem geschuldet, dass die neue Landesregierung unter Hannelore Kraft Ernst gemacht hat, Wort gehalten hat und den Kommunen gut 300 Millionen € zusätzlich nicht nur in einem Jahr, sondern nachhaltig zur Verfügung stellt.
So viel übrigens zu Ihrem Vorwurf, Herr Löttgen, die neue Landesregierung würde den Kommunen Geld aus den Taschen ziehen. Den Kommunen wird in der Summe kein Geld aus den Taschen gezogen, sondern zusätzliches Geld in die Taschen gesteckt.
Trotzdem: Es stimmt, Herr Löttgen, Sie haben absolut Recht – der Gemeindefinanzausgleich in NRW ist chronisch überlastet. Es geht um das Phänomen der zu kurzen Decke. Da, wo in den Haushalten der Kommunen insgesamt – wir reden bei der Grunddatenanpassung über die Haushaltsstatistik des Jahres 2008 – die Decke zu kurz ist, ist klar: Wenn man die Decke neu justiert, wenn man sie gerecht zieht, es so ist, dass den einen der Hals kalt liegt und den anderen die Füße kalt liegen.
Es ist das Phänomen der zu kurzen Decke, das wir in diesem Finanzausgleich miteinander, Herr Löttgen, zu konstatieren haben.
Aber das ist der Fall, gerade weil der Bund immer höhere Soziallasten auf die Kommunen abgewälzt hat. Gerade deshalb kommen die natürlich auch im Finanzausgleich des Landes Nordrhein-Westfalen an. Wo denn sonst? Der Soziallastenindex, der Soziallastenansatz ist dafür ein sensibler Indikator. Die Statistik lügt da nicht. Es reicht auch nicht aus, den Scheinwerfer einfach wegzunehmen und zu glauben, die Soziallasten seien nicht mehr da.
Sie haben diese Entwicklung ignoriert. Sie haben die entsprechenden Entscheidungen liegengelassen seit 2008. Darum ging es, Herr Löttgen. Es ging nicht darum, das muss zwangsläufig in diesem Jahr geschehen,
sondern es liegt daran, Herr Löttgen, dass Sie es im Jahr 2008 schon längst hätten machen müssen und sich darum herumgedrückt haben. Sie haben die Entscheidung liegengelassen.
Sie haben auch 2010 auf der Basis der Zahlen von 1999 abgerechnet und sich dabei wohlgefühlt.
Deshalb möchte ich das hier auch gar nicht verniedlicht sehen. Es sind nur die Grunddaten angepasst worden, es ist nichts an politischen Stellschrauben verändert worden, es sind lediglich aktuelle Daten aus der Statistik hineingenommen worden.
Sich jetzt hier hinzustellen, Herr Löttgen, mit dem Finger auf andere zu zeigen und sich selbst damals aus der Verantwortung gestohlen zu haben, das sollten Sie lassen. Sie sollten nicht die Dinge, die Sie versaubeutelt haben, hinterher anderen in die Schuhe schieben.
Ihre „Haltet den Dieb“-Rhetorik, die Sie heute an den Tag legen, steht in keinem Verhältnis dazu, dass Sie es waren, die nicht nur die Grunddatenanpassung liegengelassen haben, sondern die in einem beispiellosen Raubzug durch die Kommunen – Herr Römer hat heute Morgen darauf hingewiesen – das Gegenteil von dem gemacht haben, was Sie heute hier propagieren, nämlich den Kommunen 3 Milliarden € in fünf Jahren aus den Taschen gezogen haben. Da haben wir solche Reden von Ihnen, Herr Löttgen, hier auch nicht gehört. Der Dieb bleibt derjenige, der den Kommunen das Geld wegnimmt,
und nicht derjenige, der für einen fairen Ausgleich unter den Kommunen sorgt. Der Dieb bleibt derjenige, der den Kommunen das Geld wegnimmt!
Ich will an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mit einer Legende aufzuräumen. Sie behaupten – Sie behaupten das sehr pauschal –, es würde eine Umverteilung aus dem ländlichen Raum ins Ruhrgebiet stattfinden.
Entschuldigung. Ich bin nicht derjenige, der hier mit 20 Zeitungsartikeln ankommt. Das überlasse ich lieber anderen. Aber die 20 Zeitungsartikel liefere ich Ihnen gern als Originalzitat nach, wer das alles gesagt hat.
Ich liefere Ihnen auch gern nach, dass sich manch einer von Ihren Kollegen in seinem Wahlkreis gar dazu verstiegen hat, wir würden den SPDOberbürgermeistern entsprechende Millionenbeträge hinterherschieben.
Da darf ich doch mal jemand anders sprechen lassen, jemand, der nicht im Verdacht steht, unser Parteibuch zu haben,
jemand, der nicht einmal im Verdacht steht – ich will hier ja nicht immer meinen eigenen Oberbürgermeister „verbrennen“ –, dem großstädtischen Raum anzugehören, sondern Dr. Martin Klein, seines Zeichens Hauptgeschäftsführer des Landkreistages. Der hat ausgeführt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Aufgrund diverser Medienberichte könnte der Eindruck entstanden sein, dass eine große Summe Geldes vor allem an die Ruhrgebietsstädte fließt und die kreisangehörigen Gemeinden ausnahmslos auf der Verliererseite sind.“
Die Theorie haben wir heute gerade wieder gehört. – Herr Klein weiter:
„Tatsache ist jedoch: Die landesweit insgesamt neu zur Verteilung vorgesehenen etwa 133 Mio. Euro werden durchaus unterschiedlich ankommen. Von den 22 kreis- bzw. städteregionsfreien Städten erhalten nur 12 höhere Schlüsselzuweisungen, 10 hingegen verlieren. Auch bei den kreis- bzw. städteregionsangehörigen Gemeinden erhält etwa ein Drittel höhere Schlüsselzuweisungen. Im Gebiet von 12 der 31 Gebietskörperschaften der Kreise bzw. der Städteregion Aachen erhalten die Gemeinden sogar zusammengenommen höhere Schlüsselzuweisungen als bisher.“
Hört, hört! Da scheint die Realität dem überhaupt nicht Recht zu geben, was Herr Löttgen hier gerade ausgeführt hat.
Deshalb, Herr Löttgen, unterlassen Sie es einfach, die Kommunen an dem Punkt gegeneinander auszuspielen!
Den Praxistest für diese Theorie von Herrn Klein – nicht von mir – können wir übrigens auch noch machen.
Selbstverständlich.
Ich bestreite nicht, dass sie weniger bekommen. Ich bestreite, dass es ihnen zugestanden hätte, und ich bestreite, dass es eine Richtung der Umverteilung gibt.
Das will ich Ihnen jetzt gern auf Ihre Frage am Beispiel des Märkischen Kreises deutlich machen. Ja, acht Städte im Märkischen Kreis verlieren durch die Grunddatenanpassung, übrigens 3,3 Millionen €. Das passt absolut zu Ihrer Theorie „Ländlicher Raum“. Dem gegenüber stehen sieben Städte im Märkischen Kreis, die durch die Grunddatenanpassung Zugewinn haben,
und zwar in der Größenordnung von 3,9 Millionen €. Unterm Strich ist das für die Kommunen im Märkischen Kreis – da ist der Kreis selbst noch gar nicht dabei –, im ländlichen Raum, ein Plus von 0,6 Millionen €. Und da, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Löttgen, sehen Sie sehr deutlich, dass Ihre Theorie von der Umverteilung in eine Richtung nicht stimmt.
Danach brauche ich nicht zu suchen; das habe ich gerade hier gehabt, wie Sie sehen. Also, hören Sie auf mit Ihrer Neiddebatte. Sie haben dafür keinerlei Berechtigung.
Lassen Sie mich noch einen Satz über das verlieren, was die Linken in der ersten Debatte anlässlich eines FDP-Antrags gesagt haben. Das hört sich so ein bisschen danach an: Niemandem darf es schlechter gehen, vielen aber wird es am Ende besser gehen. Soziallastenansatz rauf – ja. Umverteilung unter den Kommunen – nein. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn im System zu wenig Geld ist, weil der Bund seiner Verpflichtung, die Soziallasten zu übernehmen, immer noch nicht nachgekommen ist, entbindet uns das als Landesgesetzgeber doch nicht davon, für eine faire und gerechte Verteilung der entsprechenden Lasten und Gelder, die wir zum Ausgleich für diese Lasten über das Gemeindefinanzierungsgesetz auskehren, zu sorgen. Nicht mehr und nicht weniger ist mit dem GFG 2011 beabsichtigt.
Letzter Hinweis: Das GFG 2011 steht mit seiner Grunddatenanpassung nicht allein auf weiter Flur. Auf die 300 Millionen € mehr im GFG ist bereits hingewiesen worden. 350 Millionen € kommen für den Stärkungspakt hinzu. Übrigens, Herr Löttgen, in 2011 – und nicht wie beim Bund in einer Staffelung, nach der es 2011 nichts und dann 2012 bis 2014 ansteigend über die entsprechende Übernahme vom Sozialgeld etwas gibt.
Wer den hohen Soziallastenansatz im GFG 2011 noch abfangen will, muss dafür sorgen, dass im Jahr 2011 vom Bund entsprechende Entlastungen kommen. Ich bin ganz ehrlich: Anlässlich dessen, was jetzt an unechtem oder echtem Vermittlungsergebnis – ganz sicher darf man sich nie sein – herausgekommen ist, rechnen wir damit nicht mehr.
Die Situation der Kommunen ist – darauf habe ich hingewiesen – zu ernst, als dass man sie jetzt gegeneinander ausspielen könnte. Ich möchte sehr an Sie appellieren, dass wir miteinander die Systematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes nicht zerschießen. Lassen Sie uns gemeinsam über die Grunddatenanpassung als verfassungsrechtlich gebotenen, vorgezogenen Schritt diskutieren. Ich biete Ihnen an, sobald das Gutachten von Junkernheinrich vorliegt, durchaus in die Debatte um die Eckpunkte für einen Stärkungspakt einzusteigen, auch in die Eckpunkte über das, was wir im Moment noch sehr technisch „ifo-Gutachten“ nennen.
Lassen Sie uns zusammen dafür sorgen, dass wir einen fairen Ausgleich unter den Gemeinden über diese beiden Instrumente hinbekommen. So verstehen wir die Paketlösung, die unter dem Titel „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ inzwischen auch von allen kommunalen Spitzenverbänden sehr, sehr positiv bewertet wird. Das definieren Sie uns auch nicht auseinander, sehr geehrter Herr Löttgen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf das merkwürdige Verfahren, hier einen Gegenstand – in diesem Falle das GFG – zu diskutieren, ohne dass eine Einbringung des GFG in den Landtag stattgefunden hat, ist bereits hingewiesen worden.
Sie konnten der Versuchung eben nicht widerstehen, auf der Basis des hohen Umverteilungsvolumens Ihr politisches Süppchen zu kochen. Sie wollen dabei nicht die finanziellen Probleme der Kommunen im Lande lösen oder bei deren Lösung helfen, sondern Sie wollen diese Angelegenheit für sich parteipolitisch ausschlachten, da im Moment – das räume ich gerne ein – im Lande Unverständnis über diesen GFG-Entwurf existiert.
Das ist umso dreister, als es sich um eine Hinterlassenschaft von Schwarz-Gelb handelt, die Grunddaten im GFG seit dem Jahre 2008 nicht angepasst zu haben. Es ist darauf hingewiesen worden, dass wir bei den Grunddaten mit Zahlen aus dem Jahre 1999 operieren. Seitdem ist vieles passiert. Und Sie kritisieren die Steigerung des Soziallastenansatzes insbesondere in diesem Zusammenhang, indem Sie sagen, das mache die massive Umverteilung erst möglich.
Die Frage ist, woher diese Soziallasten eigentlich rühren. Nein, woher rührt eigentlich dieser hohe, angepasste Soziallastenansatz? – Er rührt daher – und dabei komme ich auf die Sitzung des Landtags am 29. Oktober 2010 zurück; damals waren wir uns einig –, dass gerade die vom Bund nicht übernommenen Sozial- und Transferleistungen Kostentreiber sind und zu genau diesem Ergebnis in den kommunalen Haushalten führen.
Nein, möchte ich nicht. – Nichts anderes ist jetzt das Ergebnis der Regressionsanalyse; nichts anderes, als dass der Anteil der Sozialleistungen in den jeweiligen Jahresrechnungen angestiegen ist und damit jetzt auch der Sozialdatenansatz steigt. Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein reines Nachvollziehen der sozialen Realität im Lande, nicht mehr.
Rein statistisch steigt damit übrigens der Multiplikator sogar auf 14,3 Prozentpunkte an dieser Stelle. Und die einzige Maßnahme, die die Landesregierung politisch ergriffen hat, ist, zu sagen: Das ist in einem Schritt nicht zumutbar und deshalb halbieren wir diese Anpassung, um den ländlichen Gemeinden mit den geringeren Sozialkosten nicht gleich das gesamte Volumen zuzumuten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ganze hat übrigens eine spiegelverkehrte Seite – näm
lich die, dass wir denen mit den hohen Soziallasten im Moment zumuten, ein weiteres Jahr zuzuwarten, die entsprechenden Entlastungen in ihren Haushalten vorzufinden.
Wer den hohen Soziallastenansatz verhindern will, sollte nicht hier intensiv über die Systematik des GFG diskutieren, sondern darüber, dass sich die Soziallasten aus den Haushalten verabschieden und die entsprechenden Bundesleistungen in Höhe von etwa 800 Millionen € endlich bei den Kommunen im Lande ankommen.
Es ist heute Morgen viel über den Respekt gegenüber dem Verfassungsgerichtshof geredet worden. Ein Teil dieses Respektes ist, aktuelle Daten in das GFG einzupflegen, damit die realen Belastungen der Städte Berücksichtigung finden. Der Verfassungsgerichtshof, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat Ihnen doch gesagt, wie das zu verstehen ist.
Nein, würde ich nicht; entschuldigen Sie bitte, Frau Freimuth. Ich sehe gerade, Sie ist gar nicht da?
Ich lasse sie jedenfalls nicht zu und komme zum Schluss.
Sorgen Sie dafür, dass die Soziallasten durch die Bundesregierung übernommen werden. Dann wird der Soziallastenansatz im GFG wieder sinken und dann werden wir die entsprechende Rückabwicklung der jetzt vorzunehmenden Veränderungen über die nächsten Jahre nachvollziehen.
Herr Löttgen, wir werden eine gerechte Gemeindefinanzierung auf den Weg bringen, gerecht und fair! – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen jetzt hier vor der Abschlusslesung und Abstimmung des Gesetzentwurfs zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts und damit – sehr richtig, Herr Biesenbach – vor der Beendigung Ihrer Ideologie „Privat vor Staat“. CDU und FDP haben in der letzten Legislaturperiode das restriktivste Gemeindewirtschaftsrecht deutschlandweit geschaffen. Wir lösen jetzt die Fesseln und geben faire Wettbewerbschancen.
Ich bitte Sie um eines: Versuchen Sie nicht, das Ganze hier zu einer „Lex Steag“ zu stilisieren. Es gilt an dieser Stelle in der Tat, gleiche Bedingungen für die Stadtwerke bzw. für das Stadtwerkekonsortium in Bezug auf das zu schaffen, was die Steag an dieser Stelle übernehmen will.
Sie wissen genauso gut wie ich, Herr Biesenbach, dass die Bedenken, die Sie hier gerade vorgetragen haben …
Darf ich im Zusammenhang ausführen? – Herzlichen Dank.
Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Bedenken, die Sie hier gerade vortragen, im kommunalaufsichtsrechtlichen Verfahren – egal, wie es ausgestaltet ist, zum Beispiel nach Ihren Änderungsvorschlägen – überhaupt keine Rolle spielen. Es ist eine Rechtsprüfung, keine Wirtschaftsprüfung, die dann von der Kommunalaufsicht zu machen ist. Das wissen Sie ganz genau. Deshalb bin ich etwas verwundert, dass Sie hier entgegen diesem Wissen reden.
Punkt 3: Sie halten unverdrossen …