Ralf Michalowsky

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Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Markert, Sie haben gerade den Vorschlag gemacht, mit Ihnen zusammen zu den Handwerkern zu gehen und mit denen darüber zu reden.
Ich gehe gerne mit Ihnen dahin. Anschließend gehen Sie mit mir zusammen zu der Gruppe der Rentner, die unter Altersarmut leiden, sich ihr Häuschen ein Leben lang abgespart haben und jetzt von immensen Summen bedroht sind, und erklären denen, wie sie das finanzieren sollen. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute liegt ein schlechtes Gesetz zur endgültigen Abstimmung vor. Das Paradoxe ist: Alle Anwesenden wissen das; denn alle haben Entschließungsanträge vorgelegt und wollen damit die schlimmsten Fehler heilen. Trotzdem wird es leider eine breite Mehrheit für den mangelhaften Vertrag geben.
Dass dieser Vertrag in datenschutzrechtlicher Hinsicht eine absolute Katastrophe ist, dass er ein Schlag in das Gesicht von rund 800.000 behinderten Menschen ist, dass kleine Unternehmen überproportional belastet werden – dies alles haben wir schon oft bemängelt und als Grund für unsere Ablehnung des vorliegenden Vertrags genannt.
Ich möchte an einem Beispiel auf die massiven handwerklichen Mängel dieses Entwurfs aufmerksam machen, und zwar an dem Beispiel, das in den letzten Wochen erst im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag aufgekommen ist, nämlich dem der Kleingärten, Datschen und Lauben.
Sie werden sicherlich wie wir auch die Mails aus dem Bereich der Kleingärten bekommen haben.
Kurz noch mal, worum es hier geht: Nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes ist im Kleingarten eine Laube mit höchstens 24 m² zulässig. Eine solche
Laube gilt nicht als Wohnung, ist von der Zahlung von Rundfunkgebühren ausgenommen. Das Problem ist nun, dass in der ehemaligen DDR viele Datschen in Kleingärten errichtet wurden, deren Wohnfläche größer als 24 m² ist. Im Einigungsvertrag wurde auf diese Besonderheit Rücksicht genommen. Die Gartenhäuser genießen Bestandsschutz und müssen nicht abgerissen werden.
Diese Ausnahmeregelung fehlt aber im Rundfunkstaatsvertrag. Das wiederum bedeutet, dass gemäß den Formulierungen im Entwurf alles über 24 m² als Wohnung gilt, für die die volle Gebühr fällig ist. Rund 30.000 ostdeutsche Kleingärtner müssen zweimal 17,98 €, also 35,96 € zahlen.
Bis zu diesem Punkt sprechen wir nur über einen handwerklichen Fehler, der nicht passieren darf, aber nun mal passiert ist.
Es geht jedoch weiter, und aus dem handwerklichen Fehler wird ein Skandal. Natürlich ist es gegen diese Ungerechtigkeit zu massiven Protesten gekommen, die jetzt Erfolg haben. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat im Einvernehmen mit der ARD am 17. November 2010 erklärt, dass solche Großlauben nicht anders zu behandeln sind als Kleinlauben und dafür keine Gebühren zu entrichten sind.
Ebenfalls am 17. November gab es eine Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder, die unter TOP 5 beschlossen haben – Zitat aus dem Protokoll –:
„Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder begrüßen die in der ARD abgestimmte Position des Mitteldeutschen Rundfunks, wonach seitens des öffentlichenrechtlichen Rundfunks die konkrete Rechtspraxis bei der Anwendung der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 3 des Staatsvertrages so erfolgen soll, dass den spezifischen Belangen der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Rechnung getragen wird.“
Im Klartext – damit Sie das alle auch verstehen –: Die großen Fraktionen wollen einem Staatsvertrag zustimmen, der rechtsunsichere Formulierungen beinhaltet und bestimmte Voraussetzungen eines Bundesgesetzes und des damit zusammenhängenden Einheitsvertrages nicht beachtet.
Die Rundfunkanstalten der ARD wiederum sagen nun, dass sie den Vertrag so angewendet wissen wollen, als ob es diese Nichtbeachtung nicht gegeben hätte. Und die Spitzenbeamten sagen: Prima, das machen wir so!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann nicht Ihr ernst sein! Wir sind doch nicht in einer Bananenrepublik, in der man sich irgendwelche Hintertürlösungen selbst basteln kann.
Wenn wir uns als Parlament und gewählte Abgeordnete nicht lächerlich machen wollen, dann müssen wir Nein zu diesem Staatsvertragsentwurf sagen
und schleunigst dafür sorgen, dass ein vernünftiger Staatsvertrag auf den Weg gebracht wird, der die erkannten Schwachstellen beseitigt und an dessen Erarbeitung auch die Medienpolitiker und die Fraktionen endlich beteiligt werden sollen, damit der gewünschte Konsens auch erreicht werden kann. In diese Richtung geht unser vorliegender Entschließungsantrag.
Meine Damen und Herren, oftmals hört man das Argument, dass der vorliegende Entwurf jetzt beschlossen werden muss, weil im Falle einer Ablehnung das Thema erst mal für zehn bis 15 Jahre in der Versenkung verschwinden würde. Das ist natürlich völliger Blödsinn. Ich möchte daran erinnern, dass wir die Abgeordneten sind. Wir bestimmen die Politik. Wenn die Mehrheit zur Landesregierung sagt, dass sie gefälligst einen vorliegenden Vertrag beiseiteschieben und neu verhandeln soll, und zwar sofort, dann hat sie das auch zu tun und nicht erst in 15 Jahren.
Ich fasse die Ablehnungsgründe zusammen.
Zum Datenschutz: Der § 11 Abs. 4 erlaubt die Sammlung von Daten ohne das Einverständnis der Betroffenen.
§ 8 Abs. 5 verlangt die Darlegung der Gründe für die Aufgabe einer Wohnung und zwingt selbst Vermieter zu Auskünften über Dritte.
In § 4 stehen überzogene Forderungen bei der Vorlage von Nachweisen für Behinderungen und Armut. Konkret scannt die GEZ die Unterlagen ein und behält sie auf ihren Datenträgern.
Die GEZ wird zu einer Supermeldebehörde aufgebläht, sagt der sächsische Datenschutzbeauftragte. Der aus NRW spricht von möglichen Rasterfahndungen.
Soziale Gründe: Der Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen fällt weg. Mit dem Drittelbeitrag den Ausbau der Barrierefreiheit zu begründen ist hanebüchen, einmalig. Die Drittbescheinigung für Befreiungsanträge aus sozialen Gründen wird abgeschafft, auch die Beitragsfreiheit für gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Stiftungen.
Wirtschaftliche Gründe: Kleine und mittlere Betriebe werden überproportional belastet.
Mangelnde Rechtssicherheit: Der Hamburger Verfassungsrechtler Ingo von Münch – ein FDPMitglied, ein Mitglied Ihres Vereins – hält den geplanten Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. Der ehemalige Kultur- und Wissenschaftssenator der Hansestadt appelliert an die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen in den letzten Tagen, der Zwangsabgabe nicht zuzustimmen, und erinnert daran, dass wir Vertreter des ganzen Volkes und nicht der Rundfunkanstalten sind.
Doppelbelastungen: Für Zweitwohnungen, Ferienhäuser, Schrebergartenlauben und sonstige Domizile zahlt man künftig doppelt. Zahlungen für Leistungen, die man nicht in Anspruch nimmt: Mehrere Millionen Radiohörer zahlen künftig den vollen Beitrag, auch wenn sie weder Fernseher noch Computer noch Handy besitzen. Sogar Menschen, die nicht einmal ein Radio haben, werden künftig zur Kasse gebeten.
Meine Damen und Herren, schon jetzt ist absehbar, dass ein weiteres wichtiges Ziel des Rundfunkstaatsvertrags verfehlt wird, nämlich die angestrebte und oft verkündete Akzeptanzerhöhung für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Bei einem Staatsvertrag, der mehr Probleme schafft als löst, bleibt für Die Linke in der Konsequenz nur die Ablehnung.
Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir einen Verhandlungsneustart erreichen. Ich bin sicher, dass Sie dem alle zustimmen werden, weil auch Sie die Probleme erkannt haben, wie man an Ihren Entschließungsanträgen sieht. Darum appelliere ich noch mal an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Lehnen Sie den vorliegenden Vertragsentwurf ab, stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, und lassen Sie uns einen vernünftigen Gebührenstaatsvertrag entwerfen, der von der Bevölkerungsmehrheit tatsächlich akzeptiert werden kann.
Im Übrigen ist es so – das wissen Sie –: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch.
Ich mache Ihnen ein Angebot: Ich habe Ihnen das jetzt ein ganzes Jahr lang nach jeder Rede gesagt; Sie kennen den Text. Lassen Sie uns den einmal gemeinsam sprechen, dann höre ich damit auf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es ganz kurz machen. Wir stimmen der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs in den Haupt- und Medienausschuss zu.
Auch inhaltlich können wir das Anliegen durchaus unterstützen, haben allerdings noch Fragen, ob das in der vorliegenden Form juristisch korrekt ist. Die inhaltlichen Fragen können wir aber im Ausschuss besprechen, zumal sich Frau Piel in einem Schreiben heute auch noch dazu geäußert hat: mit teilweiser Zustimmung, wie ich gelesen habe. Also: Teile des Gesetzentwurfs würden selbst der WDR oder die ARD begrüßen.
Eine Frage, Herr Witzel, sei mir noch erlaubt. Warum stellen Sie diesen Antrag nun aus der Opposition heraus? Warum haben Sie es in Ihrer Regierungszeit nicht einfach gemacht? Das würde mich
brennend interessieren. Denn so neu ist das Problem nicht. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal hat man in diesem Hause den Eindruck, dass wichtige Ereignisse draußen in der realen Welt auf das parlamentarische Handeln keinen Einfluss haben. Da wird im Laufe des Jahres ein Evaluationsbericht über die Befugnisse des Verfassungsschutzes vorgelegt. Auf dessen Grundlage soll heute die Geltungsdauer des Gesetzes auch über den 1. Januar 2012 um fünf Jahre verlängert werden. Sie haben sich bei dem Kompromiss auf neun Monate geeinigt.
Dabei hat sich in den letzten Wochen herausgestellt, was wir schon immer gesagt haben: Der sogenannte Verfassungsschutz begeht permanenten Verfassungsbruch. Er finanziert Nazis aus Steuergeldern und nennt sie V-Leute.
Diese V-Leute – es sollen alleine in NordrheinWestfalen mehr als 100 sein – beobachten die NPD und andere rechtsradikale Kreise und haben den Auftrag, Erkenntnisse zu melden. Dabei wird in Kauf genommen, dass diese Leute – das sind ja keine verdeckten Beamten, sondern angeworbene Nazis – die Honorare, die sie erhalten, in die NPD fließen lassen. Mit unseren Steuergeldern wird also eine Partei finanziert, die man gerade mal wieder verbieten will.
Das ist aber nicht das einzige Problem. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass V-Leute auch bei einigen der Morde zugegen waren, denen in den letzten zehn Jahren fast zehn Migranten zum Opfer fielen. Die latent bis offen vorhandene Fremdenfeindlichkeit in Deutschland hat dazu geführt, dass alle Opfer unter Generalverdacht gerieten. Nicht die Verfolgung der Täter stand im Mittelpunkt der Aufklärung, sondern die Frage, in welcher Form die Mordopfer selbst in kriminelle Milieus verstrickt waren. Dabei wurde auch mit den Angehörigen nicht gerade zimperlich umgegangen.
In all diese Machenschaften ist der Verfassungsschutz verstrickt, und trotzdem wollen Sie heute diesen Geheimdienst wieder so weitermachen lassen wie bisher. Anders kann man die Zustimmung zur Verlängerung des Gesetzes nicht interpretieren.
Wir fordern Sie auf: Beenden Sie mit uns diese Posse, auch deshalb, weil damit das neuerliche NPD-Verbotsverfahren in Gefahr gerät.
In der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Einstellung des letzten NPD-Verbotsverfahrens spricht das Gericht bezüglich der NPD wörtlich von einer Veranstaltung des Staates, weil die Geheimdienst-V-Leute dort eingeschleust waren. Ausdrücklich wird das Verhalten des NRW-Geheimdienstes erwähnt, in der das stellvertretende NPD
Vorstandsmitglied Wolfgang Frenz jahrzehntelang als V-Mann geführt wurde und dessen Buch „Über den Verlust der Väterlichkeit …“ von den Antragstellern als Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit angeführt wurde.
Das Innenministerium hatte den Mitbegründer der NPD Nordrhein-Westfalen als sogenannten Vertrauensmann in der Zeit von 1959 bis 1995, also über 30 Jahre lang, mit monatlich 600 bis 800 DM unterstützt. Frenz hat nach eigenen Angaben diese Gelder direkt an die NPD abgeführt bzw. zu deren Aufbau und Organisation verwendet.
An einer kämpferischen Verfassungsfeindlichkeit der Nazipartei gibt es schon lange keine Zweifel.
Und es sind nur noch die V-Leute, die einem Verbot im Wege stehen. Das heißt, wer an diesen VLeuten festhält, schützt damit die NPD vor einem Verbotsverfahren. Das Argument, ohne Spitzel würden die Behörden auf dem rechten Auge blind, ist an den Haaren herbeigezogen.
V-Leute sorgen nicht für Aufklärung der Naziszene, sondern für deren Verdunkelung. Das hat sich im Fall der Nazigruppe NSU wieder bestätigt.
Der Innenminister hat laut Presseberichten angekündigt, die V-Leute jedenfalls aus der NPD abzuziehen. Und Klaus Wowereit hat auf dem SPDParteitag vor einigen Tagen behauptet, NRW habe das bereits getan. Vielleicht einigen Sie sich erst einmal.
Das alles ist viel zu vage. Stimmen Sie mit uns gegen die Verlängerung der grundrechtsbelastenden Normen des Verfassungsschutzgesetzes. Wir fordern das Innenministerium auf, endlich die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit rechtsextremen Organisationen zu beenden und keine sogenannten Vertrauensleute aus rechtsextremen Organisationen mehr zu finanzieren.
Wir fordern die Auflösung des Verfassungsschutzes. Wir brauchen in Deutschland keine 17 Verfassungsschutzämter, die sich bei der Bekämpfung des braunen Terrors als nutzlos erweisen und sich gegenseitig behindern.
Im Übrigen ist es so und in diesem Punkt ganz besonders: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Und die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Besucher! Es ist ja jetzt so üblich, Sie auch zu begrüßen. Dass der Landtag heute mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP über die Verlängerung von grundrechtsbelastenden Normen des Verfassungs
schutzgesetzes beschließen wird, passt sprichwörtlich wie die Faust aufs Auge.
In der letzten Woche ist bekannt geworden, dass Nazis seit 13 Jahren Deutschland mit einem in seiner Brutalität und seinem Umfang neuen Terror überzogen haben. Davon ist offenbar auch NRW betroffen.
In Dortmund wurde 2006 Mehmet K. erschossen. Es gibt konkrete Anhaltspunkte dafür, dass auch ein verheerender Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße im Jahre 2004 mit 22 Schwerverletzten auf das Konto der Nazis geht. Offen ist noch, ob auch der Bombenanschlag im Düsseldorfer S-BahnBahnhof Wehrhahn im Januar 2000 mit neun Schwerverletzten von den Nazis verübt wurde. Der „Spiegel“ berichtete damals, dass in die Ermittlungen zur Aufklärung des Kölner Bombenanschlags auch der Verfassungsschutz eingeschaltet worden sei.
Zunächst gilt unser Mitgefühl selbstverständlich den Opfern und Angehörigen von Opfern der Anschläge. Unsere Solidarität gilt heute zudem allen in Deutschland lebenden Migranten, die von Nazis bedroht werden.
Zugleich stellt sich mit Nachdruck die Frage: Was treibt eigentlich der Verfassungsschutz? Das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen verfügt über eine Verfassungsschutzabteilung mit weit über 300 Schlapphüten und geschätzt 100 sogenannten Vertrauensleuten in nazistischen Organisationen. Der Verfassungsschutzbericht 2010 befasste sich zwar auch mit rechtsextremen Parteien und Organisationen, eine terroristische Gefahr wird aber nicht erkannt.
Das ist wohl kein Zufall. Denn der Verfassungsschutz hat hier nicht nur versagt, er fördert die Rechtsextremen sogar. Das Innenministerium hat etwa den Mitbegründer der NPD NordrheinWestfalen und deren langjähriges Vorstandsmitglied Wolfgang Frenz als sogenannten Vertrauensmann in der Zeit von 1959 bis 1995, also über 30 Jahre lang, mit monatlich 600 bis 800 DM unterstützt. Frenz hat nach eigenen Angaben diese Gelder direkt an die NPD abgeführt bzw. für deren Aufbau und Organisation verwendet.
Nun stellen wir uns nachdrücklich die Frage: Wie kann es sein, dass rechte terroristische Organisati
onen jahrelang Bürgerinnen und Bürger ermorden und verwunden und der Verfassungsschutz in 16 Bundesländern sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz davon nichts gewusst haben wollen?
Den Bürgern und Bürgerinnen fällt es sicherlich schwer, sich das vorzustellen.
Angesichts der oben genannten Beispiele stellt sich die Frage: Gibt es im Verfassungsschutz etwa Toleranz oder sogar Sympathien gegenüber Nazis, oder ist der Verfassungsschutz einfach inkompetent?
Wir fordern das Innenministerium auf, endlich die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit rechtsextremen Organisationen zu beenden
und keine sogenannten rechtsextremen Organisationen mehr zu finanzieren.
Im Übrigen fordern wir die Auflösung des Verfassungsschutzes NRW. Wir brauchen in Deutschland keine 17 Verfassungsschutzämter, die sich bei der Bekämpfung des braunen Terrors als nutzlos erweisen und sich vielleicht auch noch gegenseitig behindern.
Meine Fraktion hat im Landtag von Anfang an durch zahlreiche Kleine und Große Anfragen sowie Anträge mit Nachdruck auf die Gefahr von rechts aufmerksam gemacht. Wir – die Abgeordneten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Fraktion und unzählige unserer Parteimitglieder – haben uns in Dortmund, Dresden, Wuppertal, Stolberg und wo auch immer die braune Pest auftaucht, den Nazis persönlich in den Weg gestellt und durch passiven Widerstand Naziaufmärsche zu verhindern versucht.
Aber wie reagiert der Staat? Wie reagiert die rechte Presse? Wie reagieren insbesondere die Fraktionen von CDU und FDP darauf? Ihnen fällt nichts anderes ein, als im Landtag Anträge zu stellen, mit denen sie linke Abgeordnete wegen ihres antinazistischen Kampfes diffamieren und kriminalisieren wollen.
Ich frage Sie erneut: Wo sind Sie eigentlich, wenn Die Linke an der Seite von Bürgerinnen und Bürgern gegen die rechte Gefahr auf die Straße geht?
In Sachsen und Thüringen werden die Vorsitzenden der Fraktionen der Linken, Bodo Ramelow und André Hahn, strafrechtlich verfolgt, weil sie sich gewaltbereiten Rechten in Dresden in den Weg gestellt haben.
Die „Ruhr-Nachrichten“ aus Dortmund hetzt nach den Demonstrationen gegen Nazis am 3. Septem
ber in Dortmund, die Abgeordneten der Linken seien die eigentlichen Brandstifter. Aber nicht wir Linke sind die Brandstifter, sondern die Biedermänner sind die Brandstifter.
Solange das Thema „Verfassungsschutz“ in
Deutschland nicht von Grund auf neu diskutiert wird, solange der Verfassungsschutz nicht seine Zusammenarbeit mit nazistischen Organisationen einstellt, solange wird sich meine Fraktion nicht an einer Fortschreibung des Verfassungsschutzrechts beteiligen.
Im Übrigen ist es so, und zwar aktueller denn je, Herr Witzel: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierende Verfolgung waren falsch, die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch, und die derzeitige politisch motivierte Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, ist ebenso falsch. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was passieren kann, wenn Blinde von der Farbe reden, können Sie sich auf YouTube angucken. Im Frühjahr wurde Kulturstaatssekretär Naumann vor laufender Kamera gefragt, was denn wohl passieren würde, wenn das Internet einmal voll sei. Dafür hat er sogar noch einen Lösungsvorschlag gehabt. Er hat gesagt: Die Firma Google wird es schon richten. – Das ist das Niveau, auf dem manchmal diskutiert wird.
Bitte? – Das war keine Zwischenfrage; gut.
Eine Erweiterung des Top-Level-Domains
Adressraums halten wir generell für problematisch, obwohl wir gegen die Domain „.nrw“ nichts haben. Ohne feste hierarchische Top-Level-Domains bleiben nur noch Suchmaschinen, um jemanden im Internet zu finden. Ein logisches Vorgehen mit gesundem Menschenverstand ist bei beliebig vielen TopLevel-Domains im Prinzip nicht mehr möglich.
Bei der Entstehung des Internets war angedacht, dass zum Beispiel Bildungseinrichtungen unter der Endung „.edu“ – für education –, Unternehmen unter der Endung „.com“ und Non-Profit-Organisationen unter der Endung „.org“ zu erreichen sind. Das funktionierte in Großbritannien und den USA teilweise erfolgreich. Bei uns gab es von Anfang an den Kampf um die „.de“-Adressen. Nun ist das Kind allerdings schon generell in den Brunnen gefallen.
Die ICANN hat beschlossen, dass neue Top-LevelDomains kommen werden. Dazu bedurfte es nicht des Antrags der CDU oder des Entschlusses der Regierung, das jetzt zu beantragen. Der Beschluss der ICANN ist schon am 20. Juni 2011 veröffentlicht worden. Dabei handelt es sich um die Vergaberichtlinien für neue Domainräume. Nach dem von
ICANN angekündigten vorläufigen Zeitplan müssen Bewerbungen im Frühjahr 2012 eingereicht werden.
Die ICANN geht gegenwärtig davon aus, dass mehr als 500 Anträge auf die Registrierung neuer TopLevel-Domains gestellt werden. Allerdings soll es keine Begrenzung nach oben geben.
Es geht dabei – das will ich jetzt einmal deutlich machen – nicht nur um Länderdomains und Regionaldomains wie „.nrw“. Im Gespräch sind folgende Andressen: Einzelne Unternehmen – „.ibm“, „.sap“, „.allianz“ – können eigene Adressen bekommen. Bestimmte Branchen – „.travel“, „.hotel“, „.bank“ – kriegen eigene Adressen. Soziale Netzwerke oder Spielegemeinschaften – „.facebook“, „.twitter“,
„.ps3“ – erhalten eigene Adressen. Spezielle Interessengruppen – „.sport“, „.eco“, „.golf“, „.food“ – kriegen eigene Adressen. Geografische Regionen – „.berlin“, „.bayern“, „.nrw“ – kriegen eigene Adressen. Sprachgemeinschaften – „.cym“ für Wales, „.gal“ für Galizien, „.bzh“ für die Bretagne – bekommen eigene Adressen. Wie gesagt, bisher insgesamt mindestens 500! Es werden Top-LevelDomains mit der Endung „.web“, „.shop“, „.buy“ etc. vergeben.
Jetzt einmal zu den Kosten: Allein die Bewerbungsgebühren ohne fachanwaltliche Kosten betragen 185.000 Dollar pro Domain. Dazu kommen jährliche Gebühren von mindestens 75.000 Dollar. Laut eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft – wird die Anschubfinanzierung noch einmal 500.000 bis 1 Million pro Domain kosten.
Wer kann sich das leisten? In Nordrhein-Westfalen wird der zurzeit nicht anwesende Finanzminister wie zur letzten Jahreswende wahrscheinlich verschwunden geglaubtes Geld entdecken. Damit ließe sich das finanzieren. Der Pleitestaat Berlin hat schon einen Antrag gestellt. Die reiche Stadt Düsseldorf wird es zahlen können. Aber was ist mit Duisburg und Oberhausen? Werden die wohlhabenden Städte durch ihre Domains Wettbewerbsvorteile zulasten kleiner Städte haben, die sich eine eigene TLD nicht leisten können?
Der Lokalpatriotismus ist an dieser Stelle ein peinliches Klein-Klein. Ich sehe wirklich nicht den großen Nutzen. Die vielen neuen TLDs werden die Verwirrung perfekt machen.
Die Behauptung, dass die Domains knapp werden und man deshalb neue braucht, ist übrigens so alt wie das Internet. Vor zwölf Jahren standen solche Meldungen schon auf heise.de.
Wahr ist, dass gute Domains knapp werden. Aber das ist selbst verschuldet, weil jeder die begehrte de-Domain haben will.
Es wird auch noch weitere negative Effekte geben. Sobald es die „.nrw“-Domain gibt, wird jeder sie buchen, ehe es ein anderer tut. dielinke-nrw.de wird dann dielinke.nrw sein. landtag.nrw.de wird land
tag.nrw. Es wird Weiterleitungen und Umleitungen geben. Die alten Adressen werden behalten; sie werden nicht aufgegeben. Es wird ein völliges Durcheinander sein. Und das Ganze ist nur Kosmetik.
Aber sei‘s drum! Wir gönnen Ihnen die paar Publicity-Punkte und werden diesmal auch einem Antrag zustimmen, der eigentlich völliger Unsinn ist.
Im Übrigen gilt immer noch: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist auch falsch. – Ich danke Ihnen.
Schönen Dank. – Frau Präsidentin! Frau Löhrmann, ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass Sie grundsätzlich bereit sind, diese – ich sage nicht Schultrojaner, sondern – Schnüffelsoftware in den Schulen Nordrhein
Westfalens einzusetzen. Ich hoffe, ich habe Sie da nicht falsch verstanden.
Halten Sie es dann angesichts der Vorkommnisse der letzten Wochen im Zusammenhang mit dem Trojaner aus Bayern für sinnvoll, dass gerade das Land Bayern damit beauftragt wird, diese sensible Software zu entwickeln?
Können Sie ausschließen, dass Nachladefunktionen, wie sie bei dem anderen Trojaner von niemandem bemerkt vorhanden sind, dafür sorgen, dass Schulbuchverlage an Sozialprognosen von Schülern, an Notenspiegel usw. kommen? Ich halte es für sehr fragwürdig, einfach ein anderes Bundesland damit zu beauftragen, um sich hinterher die Hände in Unschuld waschen zu können.
Der Innenminister hat ausgeführt, dass NordrheinWestfalen als einziges Bundesland in der Lage wäre, ein solches Ding zu zertifizieren. Man hätte das Know-how. Warum man dann wieder Bayern beauftragt, erschließt sich mir nicht. Vielleicht können Sie das einmal erklären.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind ganz bei Ihnen, was diesen Antrag angeht. Es ist aber schon ein bisschen merkwürdig, dass die vier antragstellenden Parteien, die sonst immer das freie und unreglementierte Spiel der Kräfte in unserem Wirtschaftssystem stützen, nun in Punkt 3 die Regulierung durch den Staat fordern.
Der Bundesgerichtshof hat Ende Oktober letztinstanzlich entschieden, dass nicht jeder Verlag jeden Grossisten mit seinen Presseerzeugnissen beliefern muss. Konkret ging es um den Bauer-Verlag, der einen von 68 Grossisten nicht mehr beliefert. Ob das ein Testlauf von Bauer war und demnächst weitere Grossisten nicht mehr beliefert werden, bleibt abzuwarten. Bauer hat keine Gründe für sein Vorgehen genannt. Es kann natürlich sein, dass hier
durch ein Weg beschritten wird, um einem bewährten Vertriebssystem nachhaltig zu schaden.
Allerdings gilt in diesem Wirtschaftssystem, dass es jedem Unternehmen grundsätzlich freisteht, den Vertrieb seiner Produkte selbst zu übernehmen, auch wenn dadurch bisherige Händler benachteiligt werden. Wir glauben jedoch nicht daran, dass aufgrund dieses Urteils jetzt alle Verlage eigene Vertriebsstrukturen aufbauen. Das wäre wenig effizient und nicht ökonomisch. Es wäre für die kleinen Verlage auch sehr bedenklich, die finanziell kaum in der Lage sein dürften, eigene Vertriebsstrukturen aufzubauen und 123.000 Verkaufsstellen zu beliefern.
Der beklagte Bauer-Verlag hat übrigens nie die gemeinsame Erklärung des Grosso-Verbandes mit den Branchenverbänden der Verleger unterzeichnet und anerkannt. Ganz sicher ist Ihnen auch bekannt, dass es ein zweites Verfahren zwischen dem Presse-Grosso und Bauer gibt. Es ist aktuell beim Landgericht Köln anhängig. Marktbeobachter sprechen davon, dass es dort deshalb nicht weiter geht, weil die Kammer für Handelssachen zunächst einmal die BGH-Entscheidung abwarten wollte. Beim zweiten Verfahren geht es darum, ob das Grosso-System dem Kartellrecht widerspricht. Bauer klagt darauf, nicht mehr zentral mit dem Grosso-Verband zu verhandeln. Es geht also an die Wurzeln des ganzen Systems.
Mehrere Leute haben jetzt von Netzneutralität gesprochen. Der Begriff hat in diesem Antrag überhaupt nichts zu suchen. Netzneutralität ist durch das Internet besetzt. Ich verstehe, dass Sie alles tun, um eine neu auftretende Partei etwas für sich zu begeistern. Mit diesem Thema hat das aber nichts zu tun. Wenn Sie schon den Begriff „Netzneutralität“ ins Gespräch bringen, dann denken Sie bitte einmal darüber nach, warum nur vier Parteien diesen Antrag unterzeichnet haben und nicht fünf. Es liegt daran, dass Sie Leute ausgeschlossen haben. Mit Netzneutralität meint man, dass man keine Leute ausschließt. Sie haben das getan. Deshalb sollten Sie diesen Begriff nicht mehr in Ihren Anträgen verwenden.
Der Ausschussüberweisung stimmen wir zu.
Im Übrigen ist es so: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier ist von einem Trojaner die Rede. Ich halte diese Bezeichnung angesichts der historischen Erklärung eines Trojaners für verharmlosend. Damals in Troja holte man sich der Sage nach das Pferd mit dem zerstörerischen Inhalt freiwillig ins Haus. Das ist etwas grundsätzlich anderes als die kriminelle und rechtsstaatlich nicht zu legitimierende Platzierung von Staatstrojanern auf heimischen Computern. Dieses Geschenk will niemand haben.
Aus gutem Grund besteht in unserem Land ein Folterverbot, und aus gutem Grund gibt es auch ganz klare Regeln zur Überwachung der Telekommunikation, sogar durch das Bundesverfassungsgericht. Der fahrlässige und rechtswidrige Einsatz von Trojanern zeigt, dass die Behörden nicht verantwortungsvoll damit umgehen. Wir wollen nicht, dass die Menschen in diesem Land Angst vor dem Überwachungswahn des Staates in ihrem privaten Umfeld haben müssen. Wir fordern ein Verbot von OnlineDurchsuchungen und ihrer Variante „Quellen-TKÜ“. Sie müssen aus dem Instrumentenkoffer der Sicherheitsbehörden sofort entfernt werden.
Meine Damen und Herren aus der FDP, Ihr Antrag hat schon in der Überschrift einen entscheidenden Mangel. Dort heißt es: „Kein Einsatz rechtswidriger Trojaner in Nordrhein-Westfalen“. Mal im Ernst: Wer im Haus will schon den Einsatz rechtswidriger Instrumente? Das wollen ja nicht einmal Ihre ehemaligen Freunde aus der Scharfmacherfraktion der CDU. Wenn Sie mit solchen Showanträgen ein Profil als Bürgerrechtspartei schärfen wollen, sage ich endgültig: „Gute Nacht, Herr Engel!“ Ihr Antrag bleibt wässrig und in seinen Formulierungen beliebig.
Ich habe einen eigenen Kuli, Sie vielleicht nicht! Sie sprechen vielleicht aus Erfahrung.
Einerseits möchte man es sich mit den Kumpels aus der Law-und-Order-Fraktion der Christdemokraten nicht völlig verscherzen, andererseits will man
auch SPD und Grüne nicht vor den Kopf stoßen, in denen die FDP in ihrer Hilflosigkeit scheinbar die neuen Traumpartner entdeckt hat.
Aber um fair zu sein: Die FDP kann sich zu diesem Punkt nicht klar positionieren, denn inzwischen wissen wir auch, dass in unserem Bundesland bereits 2009, also als Schwarz-Gelb regiert hat, Trojaner eingesetzt wurden, auch wenn dieser Trojaner nicht mit dem baugleich ist, den der Chaos Computer Club vor fast zwei Wochen entdeckt hat.
Dennoch zeigt der Antrag die Misere, in der sich Ihre Partei nicht nur im Land befindet, Herr Engel: Man möchte zwar gerne der Verteidiger und Bewahrer der Bürgerrechte vor wild gewordenen Ermittlungsbehörden sein, erweist sich aber immer wieder als zahnloser Tiger, der sich nicht richtig durchringen kann.
Was sagen denn eigentlich Ihre Parteifreunde in Bayern zu diesem Antrag, also in dem Bundesland, in dem Ihre Partei mitregiert und welches den – wie Sie ihn nennen – „rechtswidrigen Trojaner“ in Auftrag gegeben hat und offenkundig auch einsetzt? Dort sah CSU-Innenminister Joachim Herrmann überhaupt kein Problem im Einsatz des Staatstrojaners. Nach massivem öffentlichem Druck musste er dieses Teil doch plötzlich stoppen lassen. Das verbucht die bayrische FDP dann noch als ihren Erfolg. Ein Erfolg aber wäre es gewesen, wenn der Trojaner überhaupt nicht eingesetzt worden wäre.
Denn nicht die bayrische FDP, sondern der Chaos Computer Club hat den Trojaner entdeckt. Die bayerischen Liberalen waren vielmehr für den Einsatz mitverantwortlich.
Ich würde übrigens eher von einem „verfassungsfeindlichen“ und nicht einem „rechtswidrigen“ Trojaner reden; immerhin überschreitet er ja die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht zur OnlineDurchsuchung bereits im Februar 2008 gesetzt hat.
So bleibt es wieder einmal an uns Linken hängen – ich sage es Ihnen ganz deutlich –, für Rechtsstaat und Verfassung einzutreten.
Trojaner-Software muss verboten und seine Anwendung sofort unterbunden werden.
Wir konnten heute in der Zeitung lesen: Rettung ist in Sicht! – Heute kann man nämlich den Medien entnehmen, dass der Staat die Trojaner künftig selbst programmiert und nicht mehr einkaufen soll. Das werden dann die Beamten machen, die es versäumt haben, dieses Teil in Bayern zu kontrollieren,
nicht gemerkt haben, dass es sich um einen rechtswidrigen Trojaner handelt.
Es werden allerdings keine Aussagen dazu gemacht, ob die Schnüffelergebnisse weiterhin auf US-Servern gespeichert werden, um den amerikanischen Behörden die Erstauswertung zu überlassen.
Ein Thema, das in der Öffentlichkeit bisher kaum Gehör gefunden hat: Nicht nur der Einsatz solcher Trojaner im Inland, sondern auch der Export ins Ausland sollte stark reglementiert werden. In Ländern wie Bahrain, Iran oder China werden deutsche Trojaner als Unterdrückungsinstrument gegen die Opposition eingesetzt. Es reicht schon, dass die Kanzlerin Panzer in Krisengebiete exportiert, aber Unterdrückungsregime darf man nicht auch noch mit Schnüffelsoftware päppeln.
Im Übrigen ist es so: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80-er Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Und die derzeitige politisch motivierte, vielleicht auch mit Trojanern durchgeführte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Stotko, zunächst an Sie zu Ihrem Geschichtsexkurs: Ich will das Verhalten der SPD-Fraktion damals im Reichstag beim Ermächtigungsgesetz nicht schmälern. Aber Sie hätten vielleicht noch einen Satz hinzufügen können: dass sich die KPD-Mitglieder zu dem Zeitpunkt schon im KZ befanden oder auf der Flucht waren.
Herr Biesenbach, das hier
ist der einzig sinnvolle Umgang mit Ihrem Antrag. Er ist das Papier und die Tinte nicht wert, auf dem und mit der er geschrieben wurde.
CDU und FDP haben sich ein weiteres Mal der Pflicht aller Demokraten entzogen, gegen Naziaufmärsche wie den in Dortmund zu demonstrieren. Unsere Demokratie gilt es, an solchen Stellen zu verteidigen und nicht am Hindukusch; das sollten Sie sich einmal merken.
Mit Ihrem verleumderischen Angriff auf Abgeordnete, die im Zusammenhang mit der Demonstration in Dortmund auf die Straße gegangen sind und dort angeblich Straftaten begangen haben sollen, begeben Sie sich in eine gefährliche Nähe zu dem rechten Pack, das Dortmunds Straßen unsicher macht. Sie sind mit Ihren Vorwürfen schon im Innenausschuss vor die Wand gefahren und kläglich gescheitert und mussten sich von Polizeiinspekteur Wehe sagen lassen, dass Ihre Behauptungen haltlos sind.
Es gab zwei Tage vor der Demonstration eine Information mit Verhaltenshinweisen für alle Abgeordneten aus dem Lagezentrum. Obrigkeitshörig
wie wir sind, haben wir alle Hinweise befolgt, uns unmittelbar nach unserer Ankunft bei der Polizei gemeldet und als parlamentarische Beobachter vorgestellt. Das hatte zur Folge, dass wir durch die Polizei begleitet wurden. Wir haben uns außerdem durch gelbe Westen mit der Aufschrift „Parlamentarische Beobachter“ zu erkennen gegeben. Hätten wir das nicht getan, würden Sie uns sicherlich unterstellen, dass wir uns unerkannt unter die Demonstranten gemischt hätten, um die 4.800 Polizeibeamten einzuschüchtern.
Ihre Geschichte ist dünner als der Stoff unserer Westen. Aber Sie erdreisten sich, uns daraus einen Vorwurf zu machen.
Es fehlt nur noch, dass Sie den begleitenden Beamten eine Mittäterschaft, wobei auch immer, vorwerfen.
Zu den Blockaden habe ich aus eigener Beobachtung – nicht wie Sie aus der Zeitung – ganz andere Wahrnehmungen. Ich habe in dem Zusammenhang einiges dazugelernt: Ein Zahnschutz ist eine Waffe. Unterhaken beim Nachbarn ist Gewaltanwendung gegen die Polizei. Der vom gemeinen Volksmund sogenannte Schlagstock ist ein Mehrzweckstab. Es fehlt nur noch, dass Pfefferspray künftig „Demodeo“ genannt wird.
Herr, lass Hirn regnen! In welche Welt sind wir bei diesem verharmlosenden Vokabular eigentlich geraten? Ihr Kollege Golland hat im Innenausschuss unfreiwillig etwas Wichtiges gesagt: Muss es erst noch Tote geben? – Die hat es schon gegeben, Herr Biesenbach. Es gibt Beispiele von durch Nazis ermordeten Polizisten.
Herr Golland, wenn Sie die Polizei schützen wollen, dann müssen Sie mit uns gegen die Nazis demonstrieren.
Wer Ihr Auftreten vor und nach der Dortmunder Demo beobachtet hat, stellt fest, dass Sie der Aufmarsch der Nazis weniger stört als der Protest von 10.000 Menschen dagegen. Verlassen Sie diesen Irrweg!
Im Übrigen ist es so: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch, und die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP nimmt eine nicht autorisierte Verlautbarung aus einer Zeitung über eine höhere Mittelanforderung des öffentlich
rechtlichen Rundfunks von ca. 1,4 Milliarden € zum Anlass, um uns zweieinhalb Seiten Prosa vorzulegen, und versucht, den Gebührenstaatsvertrag, dessen Neufassung im Dezember ansteht, damit in Verbindung zu bringen. Das scheint wieder einmal dem schlechten Standing der FDP in der Wählergunst geschuldet zu sein. Wer im Spiegel immer das Projekt 18 % – jetzt allerdings geteilt durch zehn – vor Augen hat, verliert schon einmal das Ziel.
1,7, nicht 1,8. – Zur Sache: ARD und ZDF haben offensichtlich ca. 1,4 Milliarden € mehr an Spielgeld beantragt. Ob den Gebührenzahlern weiteres Geld abgeknöpft wird und, wenn ja, in welcher Höhe, entscheidet die KEF. Das war auch in der Vergangenheit so, und früher wurde den Anforderungen nie in vollem Umfang stattgegeben. Warten wir also ab, wie die Entscheidungen ausgehen.
Lassen Sie uns an anderer Stelle über die Qualität des Rundfunks reden, über notwendige Einsparungen, über den Irrweg des Outsourcings und auch darüber, dass der Fisch in der Regel vom Kopf her stinkt.
Über den Gebührenstaatsvertrag sprechen wir noch ausführlich. Doch wenn wir schon einmal dabei sind: Wir halten es für falsch, dass pauschal jeder Haushalt in Nordrhein-Westfalen zahlen soll, unabhängig davon, ob überhaupt Empfangsgeräte irgendeiner Art vorhanden sind.
Wir können den Wegfall des Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderung nicht akzeptieren.
Wir wollen nicht, dass das Datenmonster GEZ personell weiter aufgebläht wird und neue Kompetenzen erhält. Wir halten den Datenschutz für gefährdet und die Regelungen für den Datenumgang der GEZ für nicht ausreichend.
Wir sehen insbesondere auch bei § 9 großes juristisches Konfliktpotenzial. Diese Streitfrage kann man nicht beschließen, um dann über die Gerichte nachzubessern.
Der Forderung unter Ihrem zweiten Spiegelstrich unter „Der Landtag stellt fest“ können wir überhaupt nicht zustimmen. Deshalb können wir das auch bei Ihrem gesamten Antrag nicht tun und lehnen ihn deshalb ab.
Im Übrigen ist es so: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch, und die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch. – Ich danke Ihnen sehr!
Ich möchte, weil ich noch drei Minuten Zeit habe, Ihnen den § 9 des Gesetzes vorlesen oder zumindest daraus zitieren:
„Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen.
Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann … im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.“
Das ist eine ganz neue Dimension in unserem Land. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Land NordrheinWestfalen gibt pro Bürger im Jahr 10 € – pro Monat sind es 80 Cent – für Kultur aus. Das ist so wenig wie in keinem anderen Bundesland Deutschlands. Ein Gesetz zur Förderung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung ist in Nordrhein-Westfalen dringend erforderlich. Darüber werden wir uns hoffentlich einig.
Wir alle wissen um die desaströse Lage der Kultur: die Diskussion über die Schließungen von Theatern, Bibliotheken, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen. Andererseits kennen wir auch Art. 18 unserer Landesverfassung. Dort ist die Förderung von Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen als Staatsziel festgeschrieben.
Allen dürfte klar sein, dass wir dem Trend zum Abbau kommunaler Leistungen im Kulturbereich entgegenwirken müssen. Der vorliegende Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist ein erster richtiger Schritt dazu, der von meiner Fraktion unterstützt wird. Hoffentlich wird im Ministerium etwas Vernünftiges ausgebrütet. Etwas Konkretes kennen wir noch nicht.
Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Bitte an das Ministerium enthält, einige Konkretisierungen vorzunehmen. Im Ausschuss werden wir sicherlich ausführlich über die Anforderungen an ein solches Gesetz diskutieren können.
Einige Bemerkungen zu unserem Änderungsantrag kann ich aber jetzt schon machen. Die Streichung der Wörter „qualitativ hochwertig“ ist für uns wichtig; sie erspart uns nämlich im Ausschuss eine Diskussion darüber, was hochwertige Kunst ist und wer das festlegt. Eine solche Diskussion können wir uns sparen; dem Text wird damit nichts von seiner Aussage genommen.
Eine Fristsetzung erscheint uns sinnvoll, damit der Gesetzentwurf ziel- und zeitorientiert vorgelegt wird und nicht irgendwann am Sankt Nimmerleinstag. Über das konkrete Datum können wir gerne reden.
Das ist veränderbar. Nur, es sollte tatsächlich zeitnah etwas passieren.
Die weiteren Ergänzungen dienen aus unserer Sicht der Konkretisierung des Arbeitsauftrags und sollten mit aufgenommen werden.
Meine Fraktion ist erfreut, dass in das Thema „Kulturfördergesetz“ endlich Bewegung kommt. Wir wollen ein solches Gesetz und sind in dieser Frage an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Fraktionen interessiert, um der Kultur die Sicherheit zu geben, die sie braucht.
Im Übrigen ist es so – Sie können sich erinnern –: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch.
Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch.
Die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken in Ihrem Auftrag ist ebenso falsch. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Witzel, auch wenn Sie mit Ihrem Antrag ein wichtiges Thema ansprechen, kann man an der einen oder anderen Stelle durchaus schmunzeln.
Es ist sicher richtig, dass die Breitbandversorgung im ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen teilweise katastrophal schlecht ist. Aber dennoch ist dadurch nicht – wie Sie es im Begleittext Ihres Antrags anklingen lassen – die Demokratie in Gefahr. Auch mit den bestehenden Schmalbandverbindungen, also den älteren DSL-Leitungen, den ISDNLeitungen und noch älteren Modemverbindungen, lassen sich genug Internetverbindungen herstellen, um sich umfassend und aus den verschiedensten Sichtweisen zu informieren. Freie Meinungsbildung
ist tatsächlich auch ohne Breitbandverbindung möglich.
Aber verstehen Sie mich nicht falsch. Natürlich wollen auch wir, dass das Breitbandnetz in NordrheinWestfalen ausgebaut wird – ich liebe Breitband –, allerdings deshalb, weil es eine technische Möglichkeit ist, die es ermöglicht, schneller größere Datenmengen abzurufen oder hochzuladen als dies mit der Schmalbandverbindung möglich ist.
Technischer Fortschritt sollte allen so schnell wie möglich zugänglich gemacht werden und ist eine Selbstverständlichkeit. Da sind wir uns einig. Dem stehen aber die Telekommunikationsunternehmen im Weg. Denn für die lohnt sich der Breitbandausbau im ländlichen Bereich schlicht und ergreifend nicht, weshalb sie nicht daran interessiert sind, sich angemessen zu beteiligen. Darum haben wir die größten Probleme eben dort und nicht in den Ballungsräumen und Großstädten.
Mit anderen Worten: Für den Ausbau in den ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens sollen Bund und Land zuständig sein, also die Steuerzahlerinnen. Der flächendeckende Neuausbau der Breitbandverbindungen mit Glasfaserkabeln bis zu jeder Wohnung in Nordrhein-Westfalen würde 30 Milliarden € kosten. Selbst wenn es uns noch so gut ginge, dass wir solche Beträge problemlos aufbringen könnten, würde ich mich fragen, ob es nicht gesellschaftliche Bereiche gibt, wo dieses Geld nötiger gebraucht wird, bei aller Liebe zu den technischen Möglichkeiten.
Darum gefällt mir an Ihrem Antrag eigentlich nur der dritte Spiegelpunkt mit der Beschlussfassung richtig gut, wobei ich mir noch Gedanken darüber machen würde, wie man die Telekommunikationsfirmen verpflichten könnte, sich angemessen zu beteiligen. Denn sie verdienen letztlich an jedem Breitbandanschluss, den die Steuerzahlerinnen vorher ermöglicht haben.
Man kann es aus unserer Sicht nicht hinnehmen, dass sich die Telekommunikationsunternehmen einerseits in Ballungsgebieten dumm und dämlich verdienen und im kostenintensiven ländlichen Bereich dann der Staat für die technische Realisierung der Infrastruktur sorgen soll, damit die privaten Investitionsverweigerer anschließend wieder tief in die Taschen der Kunden greifen können. Das passt nicht.
Der Überweisung stimmen wir zu. Im Übrigen ist es immer noch so: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhundert und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch.
Die derzeitige von Ihnen in Auftrag gegebene politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen diesen Antrag vorgelegt, weil wir am 7. April dieses Jahres eine Anhörung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durchgeführt hatten, an der auch Bettina Gayk, die Sprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten, anwesend war und sich äußerte. Frau Gayk hat in der Anhörung circa neun Minuten lang Stellung genommen und in dieser kurzen Zeit zweimal darauf hingewiesen, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen verfassungsrechtliche Bedenken sehe.
Angesichts einer solchen Aussage ist mir schleierhaft, wie Sie diesem Vertrag zustimmen können, zumal Frau Gayk in puncto des automatisierten Datenabgleichs, der für die GEZ möglich gemacht werden soll, gesagt hat, dass wir, sollte das tatsächlich so umgesetzt werden, „sehr nah an einem Rasterfahndungsmodell“ seien.
Wörtliches Zitat. – Eine solche Aussage macht deutlich, wie unverhältnismäßig die Rechte der GEZ aufgebläht werden sollen. Dies trifft auch auf die Frage nach den Lebensumständen zu. Es geht die GEZ nichts an, warum ein Wohnungswechsel stattfindet.
Unglaublich ist auch § 9 Abs. 1 S. 2 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Hierin verlangt man vom Eigentümer einer Wohnung oder Betriebsstätte, dass dieser verpflichtend Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder Betriebsstätte geben muss. Das ist nicht nur ein datenschutzrechtlich bedenklicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, sondern aus unserer Sicht auch ein Eingriff in fundamentale Grundrechte wie ins Zeugnisverweigerungsrecht. Meiner Fraktion ist völlig unverständlich, warum man der GEZ so weitreichende Rechte einräumen will und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger so mit Füßen tritt.
Es ist kein Riesenfortschritt, dass nun nicht mehr die Beauftragten für die Gebührenerhebung von Tür zu Tür gehen und die Leute befragen. Ihnen kann man nämlich die Tür vor der Nase zuschlagen und jede Auskunft verweigern. Der angestrebte Datenabgleich hingegen ist umfassend. Die Bürgerinnen und Bürger können nichts dagegen tun. Sie erfah
ren noch nicht einmal, wie mit ihren Daten umgegangen wird.
Klagen gegen dieses Vorgehen sind jetzt schon vorprogrammiert. In der Anhörung am 7. April wurde auch gesagt, dass man eine Nachbesserung des Vertrags durch Klagen erwarte. Es ist hanebüchen, unter solchen Voraussetzungen zuzustimmen.
Lassen Sie uns stattdessen einen detaillierten Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten anfordern und diesen auswerten. Lassen Sie uns dann schauen, wie wir weiter vorgehen und wie die Mängel beseitigt werden können.
Denn was passiert, wenn der Rundfunkänderungsstaatsvertrag scheitert? – Nichts. Der jetzt geltende Staatsvertrag bleibt in Kraft, der der GEZ im Jahr 2010 7,54 Milliarden € gebracht hat. Mit diesem Geld kann man ganz gut arbeiten. Das ist circa die doppelte Summe, die zum Beispiel die BBC für ein hervorragendes Programm mit hochwertigen, weltweit gefragten Dokumentationen ausgibt.
Wir können die von Frau Piel beschworene Verknappung der Mittel nicht erkennen. Darum wollen wir, dass alles, was jetzt gegen den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag spricht, gründlich aufgearbeitet wird, um dann ein Vertragswerk vorzulegen, bei dem nicht davon ausgegangen werden muss, dass es vor Gericht nachgebessert werden muss.
Darum bitten wir Sie, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens ernst zu nehmen und der Erstellung eines Sonderberichts durch den Datenschutzbeauftragten zuzustimmen.
Zum Entschließungsantrag der FDP-Fraktion möchte ich sagen: Dieser 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist aus datenschutzrechtlicher Sicht trotz erfolgter Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten nach wie vor eine Katastrophe. Darüber sind wir uns doch einig.
Darum ist uns ein erneuter Bericht so wichtig. Er soll sich mit dem aktuellen Stand auseinandersetzen und verdeutlichen, dass eine Zustimmung zu diesem Staatsvertrag nicht möglich ist, weil man gegen geltendes Datenschutzrecht wissentlich verstößt.
Wir können Ihrem Antrag bedingt zustimmen. Wir bitten um Einzelabstimmung der Punkte. Den Punkten 3 und 4 Ihres Antrags können wir zustimmen. Die Punkte 1 und 2 sind substanzlos; da werden andere zustimmen.
Wenn der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der vorliegenden Form verabschiedet wird, können wir die Punkte zwar so beschließen, aber sie sind dann völlig obsolet. Deshalb werden wir uns bei diesen beiden Punkten enthalten. Denn sie machen auch nichts kaputt.
Im Übrigen waren die Sozialistengesetze des vorigen Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen falsch.
Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Die derzeitige, von Ihnen in Auftrag gegebene politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann die Aufgeregtheit verstehen, glaube aber, dass alle hier alt genug sind, sich ein bisschen dämpfen zu können.
Ich finde es unparlamentarisch, wie hier herumgeschrien wird. Das ist eigentlich nicht nötig.
Der ganze Vorgang zeigt einfach, dass man nicht alles per Gesetz und Verordnung regeln kann. Das ist sicherlich ein Grenzfall. Ich finde, dass unsere Vizepräsidentin sich hier hervorragend verhalten hat.
Ich kann nicht beurteilen, welche Mehrheiten es gab. Ich war draußen. Einige meiner Kollegen waren das auch. Wir haben uns an das Prozedere gehalten. Wir fanden diesen Vorschlag nämlich gut.
Wenn sich nicht alle daran gehalten haben, so gilt: Es haben weder dort noch dort alle getan, wie unsere Leute, die hier waren, festgestellt haben.