Meine Damen und Herren dieses Dilemma kann die Priorisierung „frühe Hilfen statt späte Strafen“ lösen. Und hier besteht ein erheblicher Nachbesserungsbedarf.
Zweitens hat die Unterfinanzierung der Jugendhilfe aber auch dazu geführt, dass das pädagogisch richtige Gebot „ambulant vor stationär“, also die Vermeidung einer Fremdunterbringung von Kindern durch ambulante Hilfen, seit geraumer Zeit auch dazu herhalten muss, Einsparungsbemühungen zu verdecken. Vermutlich führte und führt dies leider weiterhin in einigen Fällen dazu, dass Kinder auch dann nicht aus Familien herausgenommen werden, wenn sie dort Gewalt oder Vernachlässigung ausgesetzt werden.
All diese Umstände aber sind ein Nährboden für dissoziales Verhalten und für eine hohe Gewaltbereitschaft der Heranwachsenden. Nach unserer Ansicht sind also Landesmittel zum Beispiel für die Jugendhilfe, einen Ausbau früher Hilfen und für ein Bildungssystem, das nicht 15 % der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss hinterlässt, am besten investiert.
Meine Damen und Herren, eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der neu zu schaffenden Einrichtungen wird gefordert. An anderer Stelle wird das bestehende „Haus Ausblick“ in Bedburg-Hau als Paradebeispiel für die angestrebten Einrichtungen bezeichnet.
Aus unserer Sicht wäre eine wissenschaftliche Begleitung, welche die Arbeit des Hauses und die Biografien seiner Bewohnerinnen in den Blick nimmt, notwendig und lohnend. Erforscht werden müssten die Lebensläufe der dort untergebrachten jungen Menschen hinsichtlich der sozialen Lage ihrer Herkunftsfamilie, hinsichtlich der Krisen in den Familien und hinsichtlich der Entwicklung der Kinder und auch den in solchen Krisen versäumten Interventionen und Hilfen. Eine solche Art der Evaluation würde vermutlich wertvolle Informationen darüber liefern, wo das vorhandene Geld sinnvoller als in die Schaffung von 50 – ich betone: 50 – Einrichtungsplätzen für straffällig gewordene junge Menschen investiert werden könnte.
Meine Damen und Herren, damit bin ich bei einer weiteren kritischen Frage zu diesem Antrag – genauer: zu der dort aufgestellten Bedarfsprognose. Gefordert wird, dass bis 2012 in jedem Regierungsbezirk eine solche Einrichtung mit insgesamt 50 Plätzen geschaffen wird. Uns interessiert sehr, auf welcher Erhebung sich diese Bedarfsprognose
stützt. Das angebliche Paradebeispiel „Haus Ausblick“ verfügt über acht Plätze, ist aber nicht ausgelastet.
Worauf stützt sich die Annahme, dass bis 2012 Bedarf für 50 weitere Plätze in Einrichtungen besteht? – Vielleicht kann die antragstellende Fraktion darüber Auskunft geben.
Ein erhebliches Problem habe ich schließlich mit der Belegungszusage durch das Land als Financier möglicher Einrichtungen. Um die Belegung neuer Einrichtungen zu sichern, heißt es im vorliegenden Antrag – ich zitiere –:
„Hier ist das Land aber auch gefordert, durch Belegungszusagen für die von der Justiz genutzten Plätze … und Zuschüsse zu von den Kommunen/Jugendämtern genutzten Plätzen … die Finanzierung solcher Einrichtungen mit sicherzustellen.“
Wenn solche Belegungszusagen einzuhalten sind, bedeutet dies, dass man sich künftig die nötige Zahl junger Menschen als Fälle für die Unterbringung in stadtfernen, quasi geschlossenen Sondereinrichtungen zurechtdefinieren muss. Nebenbei: Um geschlossene Einrichtungen handelt es sich auch, wenn die Schließung durch Menschen statt durch Mauern erfolgt.
Uns interessiert natürlich auch, wer das Konzept der geforderten Einrichtungen erarbeitet und wann dieses Konzept vorliegen soll.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Es sind viele Fragen offen, die dieser unseres Erachtens noch unausgereifte FDP-Antrag aufwirft. Lassen Sie uns diese im Ausschuss vertieft diskutieren und die Intention des Antrags weiterverfolgen. Einer Ausschussüberweisung stimmt Die Linke daher zu. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Butterwegge. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Kutschaty.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit den Möglichkeiten der Prävention im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität. Wir diskutieren dies aufbauend auf den Empfehlungen der Enquetekommission aus der letzten Legislaturperiode, die insgesamt 35 Handlungsempfehlungen zur Prävention im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität einvernehmlich vorgeschlagen hat.
Für die Landesregierung sind die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission wegweisend. In der Prävention der Jugendkriminalität sehen wir einen herausragenden Schwerpunkt unserer Regie
rungsarbeit, und deswegen hätte es auch keiner Aufforderung der FDP bedurft. Gleichwohl geht der Antrag der FDP-Fraktion in die richtige Richtung, soweit er Erkenntnisse der Enquetekommission übernimmt. Ich denke aber – und das können wir in den zahlreichen Ausschussberatungen tun –, dass wir ein Stückchen über diesen Antrag hinaus weiterdenken sollten. Denn erfolgreiche Kriminalprävention bedarf in ihrer Komplexität einer grundlegenden Konzeption. Dabei muss auch die primäre und sekundäre Prävention ausreichend Berücksichtigung finden.
Das heißt konkret: Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität erfordert eine frühzeitige Unterstützung von Familien, den Ausbau von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, eine intensive pädagogische Betreuung mehrfach auffälliger bzw. gefährdeter Kinder und Jugendlicher, eine fallbezogene, systemübergreifende und abgestufte Intervention sowie eine Pädagogisierung des Jugendstrafvollzugs.
Mit dem Ziel, Maßnahmen zur Umsetzung der 35 Handlungsempfehlungen der Enquetekommission zu bündeln, zu koordinieren und finanziell zu unterstützen, hat das Ministerium für Inneres und Kommunales bereits eine Projektgruppe eingerichtet. Wir werden mit dem Haushaltsentwurf 2011 entsprechende Mittel beantragen. Ich erwarte, dass dazu der bisherige parteiübergreifende Konsens in dieser Angelegenheit weiterhin besteht. Ich erinnere an die einstimmige Einrichtung der Enquetekommission in der letzten Legislaturperiode und die einvernehmliche Verabschiedung des Abschlussberichtes. Auch die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel sollten daher außer Streit stehen.
Als Beispiele für zukünftige Aufgaben, die sich aus dem Bericht der Enquetekommission ableiten lassen, möchte ich nur Folgende herausgreifen: die Umsetzung eines pädagogischen Konzeptes zur intensiven Betreuung gefährdeter Kinder und Jugendlicher, den Entwurf von Förderrichtlinien, die Identifizierung geeigneter Schwerpunktprojekte öffentlicher und freier Träger, den Ausbau bestehender kommunaler Netzwerkstrukturen und die Evaluation von Schwerpunktprojekten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere besondere Aufmerksamkeit müssen wir den jungen Intensivtätern widmen. Sie begehen eine hohe Zahl von Straftaten in der Altersgruppe; vor allem sind es Gewalt- und schwere Eigentumsdelikte. Durch eine frühzeitige intensiv-pädagogische Betreuung sollen die Aufnahme krimineller Karrieren vermieden und bereits begonnene kriminelle Laufbahnen beendet werden.
Ein bloßes Wegsperren im Rahmen von Untersuchungshaft und Jugendstrafvollzug löst die Probleme hingegen nicht. In Entsprechung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission bedürfen vielmehr gerade die Vermeidung von Untersu
Um die Vollstreckung von Untersuchungshaft gegen Jugendliche zu vermeiden, stehen in NordrheinWestfalen bereits Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe zur Verfügung. Die Kapazitäten können gegebenenfalls bedarfsgerecht erweitert werden.
Zusätzlich zu den 19 Einrichtungen in NordrheinWestfalen, die im Rahmen ihrer Regelangebote auch Plätze zur Untersuchungshaftvermeidung zur Verfügung stellen, halten zwischenzeitlich vier Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen spezialisierte Plätze zur Haftvermeidung vor. Diese vier Einrichtungen werden auf der Grundlage einer gemeinsamen Konzeption des Jugend- und des Justizministeriums in Herne, Iserlohn, Neukirchen und Solingen tätig. Sie stehen 24 Stunden am Tag für eine Aufnahme von Jugendlichen aus dem gesamten Land bereit. Die vierte Einrichtung, die diesem besonderen Standard einer Haftvermeidungsgruppe genügt, wurde gerade erst Anfang September dieses Jahres in Neukirchen eingerichtet.
Meine Damen und Herren, ebenso wie die Untersuchungshaftvermeidung stellt auch der Jugendstrafvollzug in freien Formen eine Maßnahme der Kriminalprävention dar, der die Landesregierung besondere Aufmerksamkeit widmet. Ich bin ausgesprochen dankbar dafür, dass die Einführung dieser neuen Vollzugsform parteiübergreifende Zustimmung gefunden hat. Wie Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin auch ich der Überzeugung, dass durch den Vollzug einer Jugendstrafe in einer Einrichtung der Jugendhilfe das Spektrum erzieherischer Interventionsmöglichkeiten erheblich erweitert wird.
So können wir auf der Grundlage des methodischen Repertoires und der Standards der Jugendhilfe gerade auf solche junge Strafgefangene einwirken, die einer besonders intensiven pädagogischen Betreuung bedürfen. So wollen und – wie ich meine – können wir ihr weiteres Abgleiten in die Kriminalität verhindern.
Da wir uns mit dem Vollzug in freien Formen an einer Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Jugendstrafvollzug befinden, bedarf es der Abstimmung zweier Systeme mit unterschiedlichen Traditionen und fachlichen Leitideen. Gemeinsam mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport erarbeite ich zurzeit die erforderlichen Schritte, um die gesetzlichen Neuregelungen zum Vollzug in freien Formen mit Leben zu erfüllen. Wir entwickeln ein Konzept, das verbindliche Standards für die inhaltliche Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs in freien Formen festlegt.
Selbstverständlich wird ein solches Konzept auch eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation zur Qualitätssicherung vorsehen. Wir brauchen verlässliche Erkenntnisse darüber, was unsere Bemü
hungen tatsächlich bewirken. Nur so können wir eine ständige Verbesserung unseres Umgangs mit delinquenten Jugendlichen erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kriminalprävention ist nicht nur ein besonderes Anliegen der Landesregierung und der sie tragenden, sondern aller im Landtag vertretenen Parteien. Im Anschluss an den inhaltlichen Konsens der Enquetekommission verstehe ich daher den Antrag der FDP-Fraktion vor allen Dingen als Signal dafür, dass es bei dieser parteiübergreifenden Übereinstimmung bleiben soll. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Tenhumberg das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe es vermutet, es ist auch so gekommen. Gott sei Dank habe ich bei allen Rednern am Pult – bei Herrn Stotko mit kleiner Einschränkung – gespürt, dass sich das, was wir in der Enquetekommission in den letzten Jahren erarbeitet haben, und die Mentalität, wie wir miteinander fraktionsübergreifend umgegangen sind, in den Reden ihren Niederschlag gefunden haben. Das freut mich sehr, weil ich glaube, die Benachteiligten, über die wir hier sprechen, haben es auch verdient, dass wir uns ernsthaft damit auseinandersetzen.
Ich glaube, dass der Antrag aus kinder- und jugendpolitischer Sicht genau in die richtige Richtung geht. Er spiegelt die Erkenntnisse der Enquetekommission III in einem bestimmten Feld wider.
Herr Minister, natürlich ist es aber so, dass wir als Parlamentarier, als Parlament, die Ergebnisse der Enquetekommission auch umsetzen wollen. Da ist es gute Tradition, dass wir gemeinsam oder einzelne Fraktionen mit ihren Vorschlägen auch an die Regierung herantreten. Diese Sitte sollten wir uns nicht nehmen lassen. Wir Abgeordneten können auch denken und wissen auch, was wir wollen. Die Schnelligkeit der Umsetzung möchten wir auch gerne beeinflussen.
Das entsprechende positive Signal habe ich aus Ihrer Rede gehört, Herr Minister. Das hat mich gefreut. Meine Damen und Herren, ich habe auch den Wunsch, dass sich die Bereitschaft zum Konsens, die wir in der Enquetekommission erlebt haben, hier im Parlament fortsetzt. Am Ende der Diskussion sollten wir zu einem gemeinsamen Antrag kommen.
Es gab einige Äußerungen von meinen Kolleginnen und Kollegen, wonach es einige Unschärfen in diesem Antrag gibt, auf die ich gerne noch einmal kurz eingehen möchte, wobei ich mich sehr gefreut habe, dass mein Kollege Engel darauf hingewiesen
hat, dass dieser Antrag nicht der Abschluss sein soll, sondern dass er ein Entwurf ist. Ein Entwurf ist immer noch verbesserungsfähig. Wenn wir uns da alle einbringen, ist das gut.
Ich möchte einige Stellen anführen, wie es auch einige Kollegen schon getan haben. Ich habe mich über die Zuständigkeit gewundert. Ich habe nette Kollegen im Innenausschuss. Aber ich glaube, meine Damen und Herren – das ist auch die Empfehlung der Enquetekommission –, dass wir bei dieser Thematik die kinder- und jugendpolitischen Gesichtspunkte wesentlich stärker in den Vordergrund stellen müssen. Deshalb habe ich den Wunsch, dass wir uns das mit der Federführung überlegen. Zumindest sollten wir als Kinder- und Jugendpolitiker auf gleicher Augenhöhe beteiligt werden. Ich möchte schon, dass sich die Ministerin Schäfer in dieser Thematik intensiv einbringen kann,
zumal die Enquetekommission ausdrücklich beschlossen hat: Federführend soll dieses Ressort sein, und es soll gesamtheitlich Lösungsvorschläge erarbeiten und umsetzen.
Meine Damen und Herren, für die weitere Beratung wäre es auch hilfreich, wenn uns die Landesregierung einige Daten liefern würde. Das steht nicht in dem Antrag. Man bekommt sogar den Eindruck, als wenn nichts vorhanden wäre. Ich möchte gerne wissen, bevor wir in die fachliche Diskussion einsteigen, wie viele Gruppen und Einrichtungen mit wie vielen Plätzen es bereits in Nordrhein-Westfalen gibt und welche Träger mit welchen Konzepten und mit welchen Ergebnissen bereits tätig sind.
Meine Damen und Herren, ich halte es nicht für hilfreich, dass man im Antrag eine einzige Einrichtung als positives Element nennt, wobei nicht bewiesen ist, ob das auch zutrifft. Ich wäre äußerst dankbar, Herr Engel, wenn auf Seite 2 der letzte Satz im ersten Absatz gestrichen wird. Das behindert. Wir müssen nachfragen. Das ist noch nicht evaluiert. Es gibt andere Äußerungen dazu. Das stört in dem Antrag.
Meine Damen und Herren, wir müssen die Träger auch frühzeitig bei der Umsetzung der Maßnahmen, der Konzepte und der Finanzierung unterstützen und uns mit ihnen abstimmen. Wir müssen auch Wert darauf legen, dass intelligente, zielorientierte Konzepte eingebracht werden, die einer ständigen Evaluierung unterliegen.
Meine Damen und Herren – das ist ganz wichtig, das habe ich bei vielen Besuchen mitbekommen –, der entscheidende Faktor ist, dass wir gerade in diesen Einrichtungen auf gute, qualifizierte, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stoßen. Die brauchen wir in diesen Einrichtungen. Ohne diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter läuft gar nichts. Wir sollten da, wo diese erfolgreichen Konzepte vorhanden sind, helfen, dass sie sich am Markt durch
Herr Engel, meine Damen und Herren, in dem Antrag wird zu wenig nach den drei Gruppen differenziert. Es wird manches nicht klar formuliert. Herr Engel, das ist ein schönes Angebot. Wir sollten den Antrag gemeinsam im Parlament, in den Fachausschüssen nacharbeiten. Wir unterscheiden ja drei Gruppen: die Jugendlichen bis zum Alter von 14 Jahren – strafunmündig, Jugendhilfe –, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren – strafmündig, Jugendstrafrecht – und die Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren, bei denen teilweise das Jugendstrafrecht angewendet werden kann, wenn sie eine andere Entwicklung genommen haben, als dies altersgemäß sein sollte. Insofern sollte man auch die unterschiedlichen Bedarfe, ausgehend von diesen unterschiedlichen Gruppen, deutlicher ansprechen.