Protokoll der Sitzung vom 01.12.2010

(Beifall von den GRÜNEN und von Sören Link [SPD])

Unser Thema ist „nur“ – in Anführungszeichen –, wie lange der Prozess der Umsetzung dauert, ob wir ihn mit viel Kleinklein aufzuhalten versuchen oder den gesellschaftlichen Konsens suchen. Dort, wo die Behinderung eines Menschen nicht als Abgrenzungs- oder Ausschlusskriterium, sondern als eine von vielen menschlichen Erscheinungsformen verstanden wird, ist Inklusion. „Inklusion“ bedeutet selbstbestimmte Teilhabe. „Selbstbestimmt“ bedeutet auch „Wahlmöglichkeit“.

Ich zitiere aus unserem gemeinsamen Antrag: „Die allgemeine Schule ist der Regelförderort. Eltern

können auch weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen.“

Dieser für viele neue Begriff der Inklusion bezeichnet also weniger die Weiterentwicklung der Integration als vielmehr eine neue Qualität aufgrund eines veränderten Behinderungsverständnisses. Diese neue Qualität zielt auf alle Lebensbereiche, nicht nur auf die Schule.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, „Inklusion“ ist – erstens – ein Prozess, ein mühevoller, im Sozialraum Kommune, sozusagen im Veedel.

Sie ist – zweitens – die kontinuierliche Aufforderung zu einem Mentalitätswechsel, Herr Witzel, und zwar sowohl bei den sogenannten Nichtbehinderten als auch bei den sogenannten Behinderten, den Gehandicapten, den Eingeschränkten.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Dieser Prozess ist – drittens – nur zu gewinnen, wenn wir die Menschen mitnehmen, diese wie jene. Wir dürfen uns in dieser Diskussion nicht von Extrempositionen irre machen lassen, von denjenigen, die auf der einen Seite mit missionarischem Eifer absurde Maximalforderungen stellen – so etwas gibt vielleicht den Missionaren ein Glücksgefühl, schadet aber dem Anliegen –, oder denjenigen, die sich auf der anderen Seite ängstlich an Bestehendem festklammern.

Gerade bei uns in Deutschland wird in der Sozialpolitik unter der Maxime der Sonderförderung häufig die Existenz gesellschaftlicher Sondergruppen gehegt und gepflegt, statt ihre Segregation aufzubrechen und sie wirklich als Individuen zu integrieren. Die auf Behinderung spezialisierten Organisationen haben eine Eigendynamik entwickelt, die allzu oft zu Parallelwelten führt. Oder, um es weniger freundlich zu sagen: Die Regelsysteme wurden durch Separierung entlastet.

Dennoch – das hat ebenfalls etwas mit Fairness und Ehrlichkeit zu tun – darf niemand so tun, als bräuchten wir überhaupt keine Förderschulen mehr. Auch wenn wir all das umgesetzt haben werden, was in der UN-Konvention verlangt wird, werden wir immer noch besondere Schulen für besondere Kinder brauchen.

Deshalb müssen wir sehr differenziert mit dem Thema umgehen. An dieser Stelle ist es nicht hilfreich, wenn man uns das eine oder andere südeuropäische Land als Vorbild präsentiert, weil dort nahezu null Prozent der Kinder mit Behinderungen in besonderen Einrichtungen betreut würden. Die Wahrheit hinter diesen Statistiken ist oft bitter. Dort werden Kinder, die es ganz besonders schwer haben, manches Mal eben überhaupt nicht betreut. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wollen wir in unserem Land ja nicht.

Die Ehrlichkeit gebietet es auch, deutlich zu sagen, dass der Weg, den wir beschreiten wollen, ein lan

ger Weg ist. Das Ziel – eine möglichst weit gehende gemeinsame Beschulung – ist schnell beschrieben. Es ist aber nicht schnell erreichbar.

Wir brauchen Diagnoseverfahren.

Wir brauchen mehr Lehrer, die über die notwendigen Spezialkenntnisse verfügen. Hier herrscht schon heute ein großer Mangel. Wie wäre es sonst zu erklären, dass das Land nicht in der Lage ist, überall dort integrativen Unterricht zu organisieren, wo ihn die Schulen und die Schulträger gerne hätten?

Wir brauchen Fortbildungsprogramme.

Wir brauchen ein Umdenken bei all denjenigen Schulen, die sich bisher noch dem integrativen Unterricht verschlossen haben. Das sind, wenn man einmal ehrlich ist, mit Ausnahme vieler Haupt- und Gesamtschulen fast alle Schulen der Sekundarstufe I. Die GU-Quote in NRW beträgt im Kindergarten fast 70 %, in der Grundschule gut 20 % und in der Sekundarstufe I erst knapp 10 %. Wir brauchen also eine deutliche Aufstockung der GU-Quote.

Und schließlich brauchen wir auch geeignete Schulgebäude. Je nachdem, um welche Form der Behinderung es geht, kann das sehr viel Geld kosten.

Von den Kommunen können wir erwarten, dass sie Inklusionspläne aufstellen, den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Wir brauchen aber klare landesgesetzliche Vorgaben – unter strenger Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips als verlässlichem Rahmen für die kommunalen Schulentwicklungsplanungen. Kommunale Schulträger dürfen nicht zu Ausfallbürgen einer konnexitätsbedingten Nichtumsetzung oder qualitativ schlechten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf uns warten große Anstrengungen. Wir sollten sie auf uns nehmen, weil die Kinder und Jugendlichen, die mit Behinderungen leben müssen, dies von uns erwarten dürfen. Wir dürfen keine falschen Hoffnungen wecken und keine Versprechen machen, die wir nicht halten können. Am Ziel müssen wir aber festhalten. Und vor allem sollten wir nicht streiten.

Ich hoffe auf ein einstimmiges Votum. – Danke.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege Solf. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Frau Pieper-von Heiden.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße es sehr, dass wir heute im Landtag ein Thema behandeln, das allen Fraktionen am Herzen liegt. Die UN-Konvention zur Inklusion beschreibt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf die volle

Teilhabe an der Gesellschaft und somit auch am allgemeinen Bildungswesen. Diesem Anspruch müssen und wollen wir gerecht werden, indem wir selbstverständlich die Schulsituation in NordrheinWestfalen bezüglich der UN-Konvention in den Blick nehmen und das allgemeine Schulsystem entsprechend weiterentwickeln.

Dem Ausbau des gemeinsamen Unterrichts für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen haben FDP und CDU bereits während ihrer Regierungsverantwortung große Bedeutung beigemessen. So sind wir nicht nur bei der Anzahl der für den gemeinsamen Unterricht bereitgestellten Förderplätze ein großes Stück vorangekommen, sondern haben auch sonderpädagogische Kompetenzzentren geschaffen, die nun beim Thema „Inklusion“ ein bedeutender Eckpfeiler sind.

Meine Damen und Herren, Sie werden feststellen, dass es beim Thema „Inklusion“ eine große inhaltliche Übereinstimmung der FDP mit den Regierungsfraktionen gibt. Wir wollen mit den betroffenen Eltern, den Kommunen, den Landschaftsverbänden, den Lehrerverbänden und allen weiteren Beteiligten an einer Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Sinne der UN-Konvention arbeiten. Wir bekennen uns dazu, die sonderpädagogische Förderung in den allgemeinen Schulen kontinuierlich und mit hohem Qualitätsanspruch auszubauen. Wir legen Wert darauf, unsere Schulen zuverlässig zu beraten und ihnen im Verlauf dieses Prozesses alle notwendige Hilfe zur Seite zu stellen. Wir müssen den Lehrerinnen und Lehrern eine ordentliche Fortbildung anbieten und in der Gesellschaft und den Schulen für Akzeptanz werben. Wir halten es auch für notwendig, den Schulträgern einen verlässlichen Rahmen für ihre Schulentwicklungsplanung im Sinne der Inklusion zu geben. – So weit, so einig.

Wenn man sich nun den Entschließungsantrag der FDP zur Inklusion ansieht, mag man sich auf den ersten Blick fragen, wo denn der Unterschied zum Antrag von SPD und Grünen liegt; denn er ist bis auf einen einzigen inhaltlichen Punkt absolut wortgleich.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Was soll das?)

Dieser eine Punkt ist für die FDP aber ein wesentlicher – und umgekehrt in gleicher Weise wohl auch für SPD und Grüne, aber offenbar auch für die CDU. Ich werde gleich näher darauf eingehen, möchte aber zuvor noch sagen, dass die FDP sich gerne mit der SPD, den Grünen und der CDU auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt hätte. Dass dies leider nicht geklappt hat, bedaure ich ausdrücklich. Ebenso ausdrücklich möchte ich aber festhalten, dass ich hierzu mit meinem Kollegen der SPD und meiner Kollegin der Grünen ausgesprochen

faire und sachliche Gespräche führen konnte. Das ist schon ein Wert an sich.

(Beifall von Horst Engel [FDP])

Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, nun komme ich zu dem Punkt, bei dem sich Ihr Antrag und der Entschließungsantrag der FDP unterscheiden. Sie schreiben in Ihrem Antrag einen Rechtsanspruch der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen auf Inklusion in der allgemeinen Schule fest. Die FDP setzt sich dagegen für ein grundsätzliches Wahlrecht des sonderpädagogischen Förderortes durch die Eltern ein. Sie sollen wählen können, ob ihr behindertes Kind zusammen mit Kindern ohne Behinderungen in die allgemeine Schule geht oder ob sie den Schulbesuch ihres Kindes in einer spezialisierten Förderschule vorziehen.

Auch die FDP will, dass der viel zu oft notwendige Bettelgang der Eltern zu den Behörden im Kampf um einen Förderplatz für ihr behindertes Kind in der allgemeinen Schule ein Ende hat und dass, wo immer es möglich ist, für Kinder mit Behinderungen ein Platz an der allgemeinen Schule vorgehalten wird. Hier müssen wir gemeinsam für einen beherzten Ausbau der Plätze sorgen.

(Beifall von der FDP)

Doch nach Auffassung der FDP ist es unredlich, beim derzeitigen Ausbaustand der Förderplätze an allgemeinen Schulen den Eltern sozusagen einen absoluten Rechtsanspruch für ihr Kind zu suggerieren. Wann ist denn ein Rechtsanspruch erfüllt? Etwa dann, wenn für rund 30 % der betroffenen Kinder, wie im Falle der U3-Betreuung angestrebt, ein entsprechender Platz zur Verfügung steht? Davon sind wir noch weit entfernt – und das wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aktuell sind wir gerade einmal bei 15 %, und in den weiterführenden Schulen bewegen wir uns im einstelligen Prozentbereich. Da sollten wir den betroffenen Eltern keinen Sand in die Augen streuen.

(Beifall von der FDP)

Dann gibt es einen weiteren Punkt, weshalb sich die FDP für das grundsätzliche Wahlrecht der Eltern ausspricht: Ein umfassender Rechtsanspruch, wie von SPD, Grünen und der CDU gewollt, berücksichtigt nicht die Rechte Dritter. Nach Auffassung der FDP müssen wir aber die Bedürfnisse aller Kinder in unsere Überlegungen und in die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung hin zur Inklusion einbeziehen.

(Beifall von der FDP)

Und das tun wir mit dieser einen abweichenden Formulierung in unserem Entschließungsantrag.

Meine Damen und Herren, der VBE hat in seiner Pressemitteilung vom 29. November gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

„Für den VBE steht fest, dass für die Bundesrepublik der englische Wortlaut der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einschließlich des Artikels 24 zur Bildung verpflichtend ist...“

Ich sage Ihnen, für die FDP auch! Und das heißt ein Lernen von Menschen mit Behinderungen in – ich zitiere aus der UN-Konvention – „environments which maximize academic and social development“. Dazu steht die FDP ohne Wenn und Aber.

Die Weiterentwicklung unseres Schulsystems zur Inklusion wird ein schrittweiser Prozess sein müssen. Es entsteht ein sehr großer Veränderungsbedarf. Hierfür steht allen Beteiligten, den Eltern, den Schulen, den Lehrern und den Kommunen, ein großer Wandlungsprozess bevor. Und wir sind uns darin einig: Diese Entwicklung braucht Zeit und angemessene Ressourcen. Deshalb lehnt die FDP den Antrag der Linken ab. Man kann nicht mal eben flott einen Schalter umlegen. Einfach zu sagen: „Alles auf einmal, und zwar sofort“, ist unrealistisch und unseriös.

(Beifall von der FDP)

Es ist auch den berechtigten Elternwünschen gegenüber nicht fair.

Für die FDP steht bei der Inklusion wie in allen anderen Bereichen der Bildung die Qualität im Mittelpunkt, und die muss auch hier die Grundkonstante aller Entscheidungen sein, in der allgemeinen Schule genauso wie in der spezialisierten Förderschule.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Wir sind uns einig, dass die Eltern auch künftig eine Wahl zwischen unterschiedlichen Förderorten behalten müssen. Eltern können auch in Zukunft eine Förderschule wählen. Dies billigen nun ja auch SPD und Grüne zu. Diese Haltung, die nicht immer in dieser Form so wahrnehmbar war, begrüßt die FDP ausdrücklich.

Ich sage Ihnen auch: Wir werden uns heute bei der Abstimmung über Ihren Antrag der Stimme enthalten. Wir Liberale warten nun mit Spannung darauf, was die Landesregierung in der nächsten Zeit im Detail zur Umsetzung der schrittweisen Inklusion vorlegt. Die FDP wird sich konstruktiv, verantwortungsvoll an diesem Prozess beteiligen. – Danke.