Ingrid Pieper-von Heiden
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schäffer, ein bisschen unehrlich finde ich auch Ihren salbungsvollen Vortrag hier. Die von den antragstellenden Linken geschilderten Probleme, vor denen die Landesregierung jetzt bei der Umsetzung ihrer Wahlversprechen steht
das, was Sie hier verurteilt haben und was auch wir verurteilen, waren ja Wahlversprechen –, verwundern uns nicht.
Denn wir hatten bereits vor einiger Zeit mehrfach gesagt, dass die Vorhaben nicht einfach zu realisieren sind. Insbesondere was den Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz angeht, wollten die Koalitionsfraktionen wie auch die Vertreter der Landesregierung unsere Argumente überhaupt nicht gelten lassen. Nicht nur, dass ein solcher Rechtsanspruch aus unserer Sicht kein effektives Mittel wäre, Frauen und Kinder sofort zu schützen, da er viel zu langwierig und unflexibel in seiner Durchsetzung wäre; darüber hinaus würden die Kommunen hierdurch finanziell und strukturell auch deutlich mehr belastet, was rechtlich wie in der praktischen Umsetzung in Zeiten knapper Kassen nicht unproblematisch ist.
Wenn man sich das Zahlenmaterial, das auch in diesem Antrag nachzulesen ist, anschaut, stellt man darüber hinaus fest, dass es wohl auch bei der vierten Frauenhausstelle zu haken scheint. Die FDP hat immer betont, dass dies problematisch werden würde. Es ist finanziell einfach nicht realisierbar.
Was die Landesregierung hier macht, ist aber nicht nur finanziell, sondern auch strukturell fahrlässig. Rot-Grün agiert nach dem alten Gießkannenprinzip und verteilt unkoordiniert das Geld, das eigentlich noch nicht einmal vorhanden ist. Es wird gestreut, aber die Institutionen, die das Geld am nötigsten bräuchten, bekommen nichts oder nur wenig. Das ist den Antragstellern, der Linksfraktion, ebenfalls aufgefallen.
Wir können hier nun nur noch einmal in Richtung Landesregierung betonen: Analysieren Sie soweit wie möglich den individuellen Finanzbedarf, und orientieren Sie Ihre Maßnahmen an diesen Ergebnissen! Sonst bringen Sie das ganze System ins Wanken, ein Hilfesystem, das trotz aller Widrigkeiten immer noch hervorragend ist.
Meine Damen und Herren, was die Teilnahmemöglichkeit der Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern am Landesaktionsplan angeht, so teile ich die Befürchtungen der Linksfraktion nicht. Zum einen sollte der Landesaktionsplan nicht zu einem Fulltime-Job der Mitarbeiter in den Hilfeeinrichtungen werden.
Zum anderen ist die thematische Bandbreite sehr vielschichtig, sodass sicher in unterschiedlichen Besetzungen gearbeitet werden kann.
Darüber hinaus muss sicher nicht jedes einzelne Frauenhaus bei den Beratungen anwesend sein. Das Stichwort heißt hier: Vernetzung und schnelle Kommunikation. Das fehlt an der einen oder anderen Stelle unter anderem auch aufgrund der Vielzahl der Träger. Aber der anvisierte Aktionsplan kann hier vielleicht noch einmal Anstoß für vermehrte Vernetzungsaktivitäten sein. Da wird auch das Haus sicherlich schon im Vorfeld kommunikativ unterstützend tätig sein können.
Insgesamt nimmt der vorliegende Antrag einmal mehr Detailfragen des Landesaktionsplans vorweg, die so nicht beschlussfähig sind. Das war auch das Problem beim Ursprungsantrag zum Landesaktionsplan, der dann zu unser aller Zufriedenheit geändert wurde.
Auch mit Blick auf den Haushalt ist der Antrag nicht sinnvoll. Sie haben zwar – ob bewusst oder unbewusst – jedwede konkrete Zahl herausgelassen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das, was Sie hier beantragen, den Landeshaushalt nicht unberührt lässt und nicht als „kostengünstig“ zu bezeichnen oder zu realisieren wäre.
Das Land ist hoch verschuldet; das wissen Sie. Daher muss mit knappen Mitteln das Bestmögliche
gemacht werden. Auch mit unkoordinierten Finanzspritzen, wie wir sie derzeit mal wieder erleben, lassen sich keine Verbesserungen im System erreichen. Die gefährden vielmehr gute Strukturen. Das haben wir alles schon erlebt.
Nichtsdestotrotz stimmen wir der Überweisung in die Fachausschüsse natürlich zu. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Konzept zum Erhalt eines wohnortnahen Grundschulangebots weist in die richtige Richtung. Die FDP-Fraktion begrüßt es daher im Grundsatz. Ich hätte mir aber gewünscht, dass wir auf der Basis eines tatsächlich vorliegenden Gesetzentwurfs diskutieren könnten. Das wäre für eine zielführende Debatte sicherlich sinnvoller gewesen.
Inhaltlich ist das Grundschulkonzept um Klassen besser als das, was Sie mit der Sekundarschule auf den Weg gebracht haben. Deshalb haben wir bereits im vergangenen Herbst dem Entschließungsantrag zum Grundschulkonzept zugestimmt. Die Sekundarschule haben wir jedoch abgelehnt; denn dort werden vielfach funktionierende und von Eltern gewollte Schulen in einer Art Windhundrennen der Kommunen zerstört.
Meine Damen und Herren, das Konzept zum Erhalt eines wohnortnahen Grundschulangebots ist deutlich durchdachter. Es sorgt für mehr Transparenz und Planbarkeit. Zentral ist der Blick auf den
ländlichen Raum gerichtet. Wir müssen auch zukünftig sicherstellen, dass in allen 396 Kommunen ein Grundschulangebot erhalten bleibt. Ohne eine Grundschule werden Gemeinden von einer zukunftsträchtigen Entwicklung abgeschnitten. Daher ist es richtig, dass gerade kleine Kommunen bei der Klassenbildung einen größeren Spielraum erhalten sollen. Allerdings sollte man dem falschen Eindruck entgegenwirken, der in der Öffentlichkeit nach Vorstellung des Grundschulkonzepts entstanden ist: Es wird wohl auch weiterhin Schließungen von Grundschulstandorten geben.
Zum eigentlichen Inhalt: Die schrittweise Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes in den Eingangsklassen an Grundschulen in den nächsten Jahren auf 22,5 ist richtig, ebenso eine Begrenzung der Höchstklassengröße auf 29 Schüler. Allerdings müssen wir in den nächsten Jahren weitere Schritte unternehmen, um die Klassengrößen sukzessive unter den Höchstwert von 29 zu senken.
Grundschulen mit mindestens 92 Schülern als eigenständige Schulen sind in Ordnung. Das Ministerium hat zu Recht darauf verwiesen, dass es bereits heute eine Vielzahl einzügiger Standorte gibt. Hier wird die rechtliche Regelung transparenter und ermöglicht Planungssicherheit.
Schulen zwischen 46 und 91 Schülern können noch als Teilstandorte geführt werden. Das halten wir für ein richtiges Zugeständnis an kleine Kommunen. Dass für Teilstandorte besonders in den ersten Jahren mehr Leitungszeit benötigt wird, ist sachgerecht. Gerade im Grundschulbereich sind viele Leitungspositionen unbesetzt. Eine Steigerung der Attraktivität dieser Stellen ist unerlässlich.
Besonders wichtig ist aus unserer Sicht die Frage des Erhalts von Grundschulen in jeder Gemeinde. Dass zukünftig die einzig verbliebene Grundschule einer Kommune mit mindestens 46 Schülern, allerdings dann in jahrgangsübergreifenden Klassen, erhalten werden kann, ist grundsätzlich hilfreich.
Weil es sich um ein Konzept handelt, dessen Umsetzung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, sind Übergangsmöglichkeiten und Ausnahmeregelungen sinnvoll.
Die Schulministerin hat erklärt, dass für dieses Konzept 1.700 Stellen aus Demografiegewinnen bereitgestellt werden müssen. Aus Sicht der FDP sind diese 1.700 Stellen, die in den kommenden Jahren aus rückläufigen Schülerzahlen erwirtschaftet werden, eine gute Investition in die Zukunft unserer Kinder.
Bei aller grundsätzlichen Übereinstimmung muss ich aber auch etwas Wasser in den Wein schütten: Dieses Konzept wird vermutlich zu einer Ausweitung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts führen; das haben wir schon allseits gehört. Sie wollen mit dem vorliegenden Konzept auch kleine
Standorte letztlich mit verpflichtenden zwei Klassen im jahrgangsübergreifenden Unterricht sichern. Das darf aber nicht zulasten der Unterrichtsqualität gehen.
Bereits heute können die Klassen 1 und 2 der Schuleingangsphase nach Entscheidung der
Schulkonferenz in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet werden. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass sich hierfür nur eine Minderheit der Schulen entschieden hat. Das kommt nicht von ungefähr. Gut gemachter jahrgangsübergreifender Unterricht kann für Kinder einen deutlichen Gewinn darstellen. Besonders jüngere stärkere Schüler können von einem solchen Zusammenlernen mit älteren Schülern profitieren.
Ich habe in den letzten Jahren eine Reihe von Grundschulen besucht. Es gibt Schulen, die mit jahrgangsübergreifendem Unterricht heillos überfordert sind. Viele Lehrer, aber auch viele Eltern stehen dem jahrgangsübergreifenden Unterricht daher nicht zu Unrecht kritisch gegenüber.
Darum sagen wir: Eine Ausweitung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts sollte eher die Ausnahme bleiben. Wenn es zu einer Ausweitung kommt, dann muss es vorher eine passende und umfassende Lehrerfortbildung geben.
Voraussetzung für jahrgangsübergreifenden Unterricht soll laut Ministerium ein von der Schulaufsicht gebilligtes pädagogisches Konzept für die ganze Schule sein. Sozialindexstellen allein werden hierfür nicht ausreichen. Die Entwicklung solcher Konzepte und die Unterstützung der Lehrkräfte müssen auch mit den entsprechenden Ressourcen unterfüttert sein. Es darf zum Beispiel nicht dazu führen, dass Kleinstgemeinden zwar eine Zwergschule vorhalten können, aber die Qualität des Unterrichts nicht gewährt ist. Wir wollen, dass jede Gemeinde eine Grundschule hat, aber es darf nicht zulasten der Qualität gehen. Darauf müssen wir sorgfältig achten.
Da stellt sich schon die Frage, Frau Ministerin, warum Sie in Ihrem Haushaltsentwurf 2012 die Mittel für die Fortbildung zwar ausweiten, aber den Schwerpunkt ausgerechnet auf die Fortbildung der Lehrerräte setzen. Ich bezweifle, dass Fortbildung ausgerechnet an der Stelle am nötigsten sein soll.
Meine Damen und Herren, Dreh- und Angelpunkt des Grundschulkonzepts ist die Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl. Durch diese wird unter Berücksichtigung der Größe der Kommunen die maximale Zahl der Eingangsklassen berechnet. Hierbei können die Schulträger die Zahl der Kinder durch 23 teilen und erhalten so die Anzahl der Eingangsklassen.
Über die Bildung der Eingangsklassen an den unterschiedlichen Schulen der Kommunen entschei
det dann der Schulträger. Es ist nachvollziehbar und auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass flächendeckend ähnlich große Klassen gebildet werden sollen. Grundsätzlich ist es auch zu begrüßen, dass die Aufnahmekapazität an Schulen in sozialen Brennpunkten begrenzt werden kann, um den Schülern dort eine intensivere Förderung zu ermöglich. Letztlich handelt es sich hierbei um einen Weg, den wir mit den – übrigens von Rot-Grün am Anfang massiv bekämpften – Sozialindexstellen beschritten haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber schon deutlich machen, dass ein solcher Weg auch Risiken birgt. In den vergangenen Jahren haben sich viele Grundschulen auf den Weg gemacht, ihr pädagogisches Angebot durch eine Profilbildung zu stärken. Die Qualität des schulischen Angebots wurde im Werben um die Eltern deutlich verbessert. Schulen mussten sich anstrengen, wenn sie die Eltern von einer Anmeldung ihres Kindes überzeugen wollten. Das hat viel zur Entwicklung unterschiedlicher – naturwissenschaftlicher, musischer oder sprachlicher – Schwerpunktsetzungen an Grundschulen beigetragen.
Bereits in der Vergangenheit konnten die Schulträger die Zügigkeit einer Schule festlegen und haben diese Steuerungsmöglichkeit auch genutzt. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten für die Schulträger dürfen aber nicht dazu führen, dass die Schulträger durch die Zügigkeit eine Verteilung der Kinder an die Schulen nach rein organisatorischen Gesichtspunkten vornehmen. Begrenzte Aufnahmekapazitäten bedeuten bei einer kommunalen Klassenrichtzahl eben auch immer größere Klassen an einer anderen Schule.
Neben den berechtigten Interessen an Brennpunktschulen müssen die Rechte aller Eltern und die spezifische Schulprofile berücksichtigt werden. Erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten dürfen sich zum Beispiel auch nicht primär zugunsten von Schulen auswirken, die sich nicht um eine Stärkung ihrer Qualität bemühen. Hierzu zählt die Profilierung, die Evaluation der Angebote, ja auch das Werben um die Eltern. Um dies auch künftig sicherzustellen, wird von den Schulträgern ein hohes Maß an Sensibilität verlangt werden.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir über einige Fragen, wie zum Beispiel Konnexitätsrelevanz, Maßnahmen der tatsächlichen Besetzung von Leitungsstellen, noch intensiv diskutieren müssen, begrüßt die FDP im Grundsatz das vorliegende Konzept. Es weist aus unserer Sicht in die richtige Richtung und enthält viele wichtige Maßnahmen. Wir werden den angekündigten Gesetzentwurf sorgfältig prüfen, und wenn er vernünftig ist, machen wir ihn mit. – Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin. – Eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf wird mit der Aussage zitiert, man wisse, wer hinter den beiden Schulen stehe; damit sind wohl die beiden Schulen in Wuppertal und Köln gemeint, die der Gülen-Bewegung zugeordnet werden.
Ist diese Äußerung der Bezirksregierung Düsseldorf so zu verstehen, dass der Schulverwaltung des Landes Hintergrundkenntnisse vorliegen, die einen kritischen Umgang mit diesen Schulen bzw. der Trägerschaft rechtfertigen würden?
Frau Ministerin, am sogenannten Dialog-Gymnasium im Kölner Stadtteil Buchheim, das ebenfalls der GülenBewegung zugeordnet wird, ist gemäß Pressemeldungen die Gründung einer Realschule zum Schuljahr 2012/2013 vorgesehen. Wie weit sind diese Planungen gediehen?
Danke, Herr Präsident. – Eine Frage: Stärkt die Landesregierung, stärkt der Innenminister der Stadt Dortmund
den Rücken, den früheren Oberbürgermeister Langemeyer in Regress zu nehmen?
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ muss auch weiterhin im Fokus der Politik und der Öffentlichkeit insgesamt bleiben. Deshalb haben wir uns kürzlich im Ausschuss auf eine gemeinsame Linie beim Thema „Aktionsplan gegen Gewalt“ geeinigt. Wir unterstützen den Gedanken, dass die im Antrag angesprochene Zwangsverheiratung in diesem Rahmen behandelt werden sollte, ausdrücklich. Offenbar ist das fatale Vergehen der Zwangsverheiratung aus einigen Familien einfach nicht herauszubekommen, obwohl lange hier lebend und sogar in Deutschland geboren.
Auch die Weiterentwicklung des Zehn-PunktePapiers, die Ausweitung des Konzepts um Hinweise für Hilfsangebote für Jungen und Männer sowie die Einbindung von Jungen und Männern in die Präventionsarbeit werden von der FDP-Landtagsfraktion begrüßt. Freiheit ist ein hohes Gut, und wir müssen alle gemeinsam dafür kämpfen, dass dieses Gut geschützt wird, insbesondere für diejenigen, die sich selber nicht wehren können.
Durch die Bemerkungen, die SPD und Grüne in ihrem Antrag in Richtung Berlin äußern, verschärfen sie den Ton wissentlich und unnötigerweise. Das bedaure ich. Dieses sensible Thema erfordert eine sachliche Auseinandersetzung und einen möglichst breiten Konsens, um zu einem Ergebnis zu kommen.
Der FDP-Fraktion war die Bekämpfung der
Zwangsehe schon immer ein besonderes Anliegen.
In unserer Regierungszeit haben wir uns, wie Sie wissen, mit der Problematik auseinandergesetzt und auch gemeinsam einige wichtige Akzente in Nordrhein-Westfalen gesetzt.
Wenn Sie bei einer Studie, die sich mit Zwangsverheiratung befasst, kritisieren, dass Betroffene von Zwangsverheiratung nicht direkt befragt worden sind, so erinnere ich an Ihre eigenen wiederholten Äußerungen zur Ermittlung des Bedarfs an Frauenhausplätzen, was auch Thema in diesem Hause war und wonach wir konkret gefragt haben. Die Antwort lautete, Transparenz würde sich nur ergeben, wenn jede Frau in einer Gewaltsituation sich auch noch einer Befragung unterziehen müsse; das sei nicht umsetzbar, nicht sinnvoll und auch nicht akzeptabel.
Meine Damen und Herren, für den Antrag der CDU kann ich mich aussprechen. Er ist relativ allgemein gehalten. Wir können uns dem anschließen. Aber auch der Antrag von SPD und Grünen enthält einige Punkte, die wir begrüßen.
Ursprünglich lag der Antrag der CDU zur direkten Abstimmung vor, sodass wir beide Anträge nicht mehr im Ausschuss auf Gemeinsamkeiten hätten überprüfen können. Nun können wir das. Beide Anträge werden überwiesen. Wir stimmen natürlich der Überweisung in die Fachausschüsse zu. In den vergangenen Jahren haben wir bereits gesehen, dass wir in diesem Bereich zu gemeinsamen Ergebnissen kommen können. Vielleicht gelingt das ja auch hier.
Ich denke, dass wir die Fachdiskussion dann in den Fachausschüssen führen sollten. Dafür möchte ich an dieser Stelle plädieren. – Damit bin ich am Ende meines Wortbeitrages und bedanke mich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf von CDU, SPD und Grünen greift ein hoch wichtiges gesellschaftliches Anliegen auf, dass wir im Ziel und in der Sache uneingeschränkt teilen.
Dennoch können wir diesem Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Fassung unsere Zustimmung nicht geben. Wir werden uns enthalten, weil wir weiterhin verfassungsrechtliche und rechtliche Bauchschmerzen bei der angedachten Konstruktion des Beirats haben. Um es aber deutlich zu machen: Die FDP will für die 320.000 muslimischen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen auf Dauer einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht installieren.
Leider konnten die rechtlichen Bedenken auch durch die Anhörung und den Änderungsantrag von CDU, SPD und Grünen nicht ausgeräumt werden. Hierzu werde ich nachher noch ausführlicher Stellung nehmen. Weil wir das inhaltliche Ziel unterstützen, den rechtlichen Weg aber für verfassungsrechtlich bedenklich halten, haben wir einen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt.
Meine Damen und Herren, es ist Beschlusslage der FDP, dass wir jungen Musliminnen und Muslimen die Teilnahme an einem regulären islamischen Religionsunterricht ermöglichen wollen. Wir halten uneingeschränkt an diesem Ziel fest, einen flächendeckenden islamischen Religionsunterricht einzuführen, erteilt von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern, in deutscher Sprache und unter deutscher Schulaufsicht.
Es geht bei diesem Unterricht auch um die Anerkennung der religiösen Vielfalt der Gesellschaft und um Fragen der gleichberechtigten Behandlung unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften. Kinder
und Jugendliche muslimischen Glaubens sollen und müssen das Gefühl erhalten, dass sie von der Gesellschaft und vom Staat gleichberechtigt angenommen werden und teilhaben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, über das Ziel der Einführung sind wir uns also einig. Uns trennt je
doch die Einschätzung des rechtlichen Weges, der nun beschritten werden soll. Das Grundgesetz und die Landesverfassung legen hohe Maßstäbe an die Einrichtung eines bekenntnisorientierten Unterrichts an staatlichen Schulen an. Es bedarf einer anerkannten Religionsgemeinschaft. Diese Vorgaben entspringen nicht einem willkürlichen Ausschlussprinzip, sondern nehmen auch eine Schutzfunktion wahr. Und verfassungsrechtliche Vorgaben sind ein hohes Gut und unbedingt zu beachten.
Bis heute hat sich keine islamische Organisation im Sinne des Grundgesetzes als Religionsgemeinschaft gebildet. Dies ist bedauerlich, und wir würden uns freuen, wenn sich dies mittelfristig ändern würde. Dass nun aber ein Beirat diese Aufgabe einer nicht vorhandenen Religionsgemeinschaft übernehmen soll, halten wir verfassungsrechtlich für höchst bedenklich.
Wir haben die Anhörung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, die Stellungnahmen und den Änderungsantrag von CDU, SPD und Grünen umfassend juristisch ausgewertet. Mit dem Änderungsantrag sind ohne Zweifel einige dringende verfassungsrechtliche Probleme beseitigt worden. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Es ist richtig, dass festgestellt werden soll, ob der Religionsunterricht den Grundsätzen im Sinne des Artikels 7 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz entspricht. Den Anpassungen bei Glaubensgemeinschaften, Unterrichtsvorgaben usw. an die innere Logik des Gesetzentwurfs ist ebenfalls zuzustimmen. Die veränderte Formulierung „in der Zusammenarbeit staatsunabhängig“ unterstreicht den Willen, keinem ausländischen Staat eine Definitionshoheit über die religiösen Inhalte zuzugestehen. Unverzichtbar, wenn man wie CDU, SPD und Grüne die gesamte Rechtskonstruktion überhaupt für tragbar hält, ist die Einführung einer zeitlichen Befristung des Gesetzes.
Meine Damen und Herren, dennoch, trotz dieser positiven Änderungen, bestehen unsererseits nach wie vor große rechtliche Bedenken. Wahlcharakter des Faches selbst, Fragen der Binnendifferenzierung oder auch die Frage der Bevollmächtigung der Lehrerinnen und Lehrer können aus unserer Sicht im Falle von Klagen durchaus zu einem gerichtlichen Scheitern der gewählten Rechtskonstruktion führen. Auch die Frage der Zusammenarbeit mit einzelnen muslimischen Verbänden, die eben keine Religionsgemeinschaften sind, kann in ein Spannungsverhältnis zur Neutralitätspflicht des Staates münden. Entscheidend sind aus unserer Sicht daher die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Wir sind nach umfangreicher Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der von Ihnen gewählte Weg zur Einführung eines Islamunterrichts rechtlich
zu riskant ist. Um es ganz deutlich zu sagen: Es ist zu hoffen, dass es nicht zu juristisch erfolgreichen Klagen kommt. Gerade für die betroffenen Kinder und Jugendlichen wäre dies eine zutiefst traurige Situation. Und: Ein Scheitern vor Gericht könnte dem gesamten Anliegen einer Einführung eines wirklich bekenntnisorientierten und verfassungskonformen Islamunterrichts enormen Schaden zufügen. Im schlimmsten Fall könnte auch die verfassungsrechtlich gebotene Entwicklung islamischer Organisationen zu anerkannten Religionsgemeinschaften gehemmt werden.
Wir halten die Konstruktion der Beiratslösung also nicht für rechtssicher. Im Interesse des Verfassungsstaats ist es aber geboten, einen verfassungsrechtlich unbedenklichen Weg zu gehen. Um einen flächendeckenden Islamunterricht einrichten zu können, brauchen wir anerkannte Religionsgemeinschaften. Wir wissen, dass es nicht leicht ist, dahinzukommen.
Im Ziel sind wir uns einig. Die FDP will islamischen Religionsunterricht an nordrhein-westfälischen
Schulen. Zweifel an der Rechtssicherheit des Gesetzentwurfs von CDU, SPD und Grünen halten uns jedoch davon ab, diesen zu unterstützen. Daher wird sich die FDP-Fraktion bei der Abstimmung enthalten. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Hendricks hat recht – ich führe es nur ein wenig länger aus –: Ein bisschen verwundert der Zeitpunkt des Antrags der Linken.
Gerade erst hat die Linke einen Änderungsantrag zum Integrationsgesetz eingebracht, auf dessen Basis im Schulausschuss …
Wie bitte?
Ja.
… auf dessen Basis im Schulausschuss ein Expertengespräch zum Aspekt der Mehrsprachigkeit stattfinden soll.
Nun greifen Sie dieser Diskussion vor, indem Sie den herkunftssprachlichen Unterricht schlechtmachen und letztlich schon vorab erklären, was zu tun ist.
Natürlich sollten wir den Antrag sinnvollerweise
in das Verfahren einbinden, aber man kann sich hier des Eindrucks nicht erwehren, dass das Pferd offenbar ein bisschen von hinten aufgezäumt werden soll, Frau Böth.
Das grundsätzliche Anliegen, Mehrsprachigkeit zu fördern, teilen wir. In Zeiten der Globalisierung sind vielfältige Sprachkenntnisse nicht nur ein individueller Schatz. Sie sind ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft, und immer wieder diskutieren wir, wie es besser gelingen kann, möglichen Benachteiligungen von Kindern mit Migrationshintergrund in unserem Bildungssystem entgegenzuwirken. Wir dürfen hierbei aber nicht nur …
Das diskutieren wir noch lange genug im Ausschuss, Frau Böth. Lassen Sie mich weiterreden, damit es schnell vorangeht.
Wir dürfen hierbei nicht nur auf mögliche Defizite schauen, sondern müssen viel stärker die Talente, die Potenziale der Kinder fördern. Zweisprachiges Aufwachsen darf keine Belastung, sondern sollte einen Gewinn darstellen.
Eines ist allerdings klar: Auf dem Erwerb der deutschen Sprache muss zunächst das Hauptaugenmerk liegen, damit Kinder und Jugendliche ihr Leben in Deutschland eigenverantwortlich gestalten können. Aber auch die Förderung der bilingualen Fähigkeiten muss daneben eine umfassende Säule schulischer Potenzialförderung darstellen. Auch schadet die Förderung der Herkunftssprache nicht dem Erwerb der deutschen Sprache. Im Gegenteil:
Es kann sie fördern. Daher ist das Grundanliegen des Antrags richtig.
Allerdings sind mehrere Ihrer Aussagen, Frau Böth, und Forderungen schlicht fragwürdig und meines Erachtens zurückzuweisen. Wenn Sie zum Beispiel beklagen, dass Schüler zum Teil weite Wege in Kauf nehmen müssen, um an einem solchen Unterricht teilzunehmen, suggeriert das, es werde zukünftig anders werden.
Sie sprechen in Ihrem Antrag die sogenannten kleinen Sprachen explizit an. Aber man muss realistisch sein. Es gibt zu Recht Vorgaben für die notwendige Größe der Lerngruppen in der Primar- und in der Sekundarstufe I, und es wird auch zukünftig nicht überall ein herkunftssprachlicher Unterricht in allen Sprachen angeboten werden können. Wer das ignoriert, verkennt die Macht des Faktischen.
Es gibt jeweils eine begrenzte Anzahl von Schülern und Lehrern der jeweiligen Herkunftssprachen. Wir können hier zum Beispiel durch eine Stärkung der Kooperation der Schulen Verbesserungen erreichen und eine größere Vielfalt befördern. Aber wie bereits heute wird sich das Angebot auf einige Sprachen beschränken müssen.
Zudem ist es falsch, wenn man behauptet, dass in diesem Bereich im Grunde gar nichts getan werde. Vielleicht muss man die Linke daran erinnern, dass auch die 886 Stellen für diesen Bereich erst einmal finanziert werden müssen.
Und selbstverständlich steht und fällt die Qualität des Unterrichts mit der pädagogischen und fachlichen Qualität der Lehrerinnen und Lehrer. Man kann aber nicht mal eben so im Vorbeigehen einfach von billigend in Kauf genommener Qualitätssenkung und keinerlei wissenschaftlicher Qualifikation bei den Pädagogen sprechen. Solche Verallgemeinerungen, die vielen engagierten und qualifizierten Pädagogen Unrecht tun, wie ich meine, weise ich zurück.
Nicht zuletzt: Die FDP will den Lehrerinnen und Lehrern mittelfristig mehr Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an Universitäten durch die Einführung von Fortbildungssemestern eröffnen.
Ihre Lösungsansätze sind aber wieder einmal schlicht und lassen viele Fragen offen. Wie genau soll eigentlich ein Studiengang „Sprachen für natürlich mehrsprachige Schülerinnen und Schüler“ aussehen? Ist ein Fernstudiengang der beste Weg, die kulturelle Lebenswirklichkeit von Kindern zu erfassen? Dass man bei einer Fernuni nicht vor Ort wohnen oder anreisen muss, scheint mir als Begründung eher mau.
Auf die weitere Diskussion im Ausschuss bin ich gespannt, und ich freue mich auch darauf. Ich denke, Frau Böth, dass wir dann in den Dialog eintreten können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für diese Ausführungen. Der Umgang mit Dyskalkulie ist die eine Geschichte. Ich habe eine Nachfrage zur Diagnose. Halten Sie entsprechende Diagnoseinstrumente zur Erkennung von Dyskalkulie in Grundschulen für erforderlich?
Ich möchte Ihnen kurz einen aktuellen Fall schildern. Das muss ich tun, damit Sie die Frage beantworten können. Dieser Fall ist mir so und in meiner Funktion als Stiftungsvorsitzende in ähnlicher Form schon vielfach auf den Tisch gelegt worden. Ein sehr intelligentes Mädchen in der achten Jahrgangsstufe eines Gymnasiums hat eigene Strategien entwickelt, ihre Rechenschwäche zu kaschieren, und zwar während der gesamten Schulzeit. Sie ist in Mathematik immer gut mitgekommen. Nun ist eine Dyskalkulie offensichtlich geworden und diagnostiziert worden. Diese ist jetzt natürlich schwer in den Griff zu bekommen, weil der Mathematikunterricht in der achten Jahrgangsstufe zu anspruchsvoll wird, um bei Dyskalkulie noch Eigenstrategien entwickeln zu können. Meine Frage deswegen: Macht es auch aus Ihrer Sicht Sinn, Diagnoseinstrumente in der Grundschulzeit einzuführen, um Dyskalkulie möglichst sicher erkennen zu können?
Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie bewerten Sie die Regelungen zur Dsykalkulie in Hessen, die im Übri
gen von der Kultusministerkonferenz akzeptiert werden?
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erhalten in den letzten Monaten vermehrt von ausbildenden Betrieben Rückmeldungen, die uns Sorgen machen. So gibt es Schulen der Sekundarstufe I, die einige ihrer Schülerinnen und Schüler in einen Anschlussschulbesuch der Berufsvorbereitungs
klassen an Berufskollegs hineinberaten, obwohl sie einen Schulabschluss der Sekundarstufe I erhalten werden und damit ausbildungsreif sind. Derzeit stehen ihnen nach Aussagen der Unternehmen bei uns vor Ort alle Chancen auf einen Ausbildungsplatz offen.
Wenn Schüler nach höheren Schulabschlüssen streben, um sich beispielsweise auf ein Studium vorzubereiten, ist das gut und richtig und findet unsere volle Unterstützung. Bei den uns geschilderten Fällen handelt es sich aber um Schüler, deren eigentliches persönliches Ziel eine Berufsausbildung und eben nicht eine Verlängerung der Schulzeit ist.
Lehrer müssen dafür sensibilisiert werden, dass es bei ernsthafter Aussicht auf einen Ausbildungsvertrag nicht gut ist, ihre Schüler in einen unnötigen Schulbesuch und damit in Warteschleifen zu führen.
Durch einen Verzicht auf eine sofortige Ausbildung haben diese Jugendlichen sonst am Ende unter Umständen Lebensjahre verspielt, und der Ausbildungsplatz ist futsch.
Meine Damen und Herren, wenn ich Ihnen diese Problematik so schildere, ist das keinesfalls als Kritik an der guten Arbeit beruflicher Schulen zu verstehen. Dies müssen wir sauber voneinander trennen. Berufskollegs sind eine ganz wichtige Säule unseres Bildungssystems. Wie wohl in keiner anderen Schulform sind die Pädagogen an Berufskollegs mit höchst unterschiedlichen Anforderungen durch Schülerinnen und Schüler konfrontiert, die überwiegend auf beeindruckende Weise gemeistert werden.
Es handelt sich hier vielmehr um eine – zugegebenermaßen zunehmende – Zahl von Einzelfällen, die aber für betroffene Schüler immense Bedeutung haben können. Denn während der Zeit im Berufsvorbereitungsjahr geht zumeist ein Ausbildungsplatzangebot verloren.
Zu Recht will die Landesregierung die Anstrengungen für einen möglichst reibungslosen Übergang von der Schule in den Beruf kontinuierlich weiter stärken. Das hat die Ministerin mehrfach betont. Das Ziel, ausbildungsreifen Schülern möglichst rasch den Einstieg in eine Berufsausbildung zu ermöglichen, begrüßen wir ausdrücklich. Aber selbstverständlich darf die verstärkte Unterstützung schwächerer Schüler nicht dazu führen, dass Schulen bewusst oder unbewusst auch stärkere Schüler mit guter Aussicht auf einen Ausbildungsvertrag zu einer unnötigen Verlängerung des Schulbesuchs verleiten.
Selbstverständlich haben solche überflüssigen Warteschleifen auch negative Auswirkungen gerade auf die mittelständische Wirtschaft. Sie hat inzwischen vielerorts große Probleme, Stellen zu besetzen und Fachpersonal aufzubauen. Letzte Woche haben wir die erfreuliche Mitteilung erhalten, dass die Arbeitslosenzahl weiter sinkt. Das gilt auch für Jugendliche unter 25 Jahren. Das ist sehr positiv. Allerdings sind auch Zahlen von unter 60.000 Arbeitslosen immer noch zu hoch. Es gilt, diese jungen Menschen beim Einstieg in die berufliche und eigenverantwortliche Existenz zu unterstützen.
Auf der anderen Seite sollten wir hierbei aber auch ein Augenmerk auf den Aspekt des Nachwuchs- und Fachkräftemangels richten. Laut „WAZ“ hat die Chefin der Bundesagentur für Arbeit in NRW erklärt, dass bereits in 15 Berufen ein Mangel an Nachwuchs- und Fachkräften herrsche. „Dpa“ vermeldete, dass bereits jedes vierte Unternehmen aufgrund fehlender Fachkräfte auf Aufträge verzichte.
Wir müssen versuchen, Jugendlichen ohne Stelle eine Chance zu eröffnen. Wir müssen im Interesse der gesamten Gesellschaft dem entgegenwirken, dass einerseits zum Beispiel das Handwerk vorhandene Ausbildungs- oder Arbeitsstellen nicht be
setzen kann, andererseits Jugendliche – schlimmstenfalls ergebnislose – Jahre an Schulen verbringen. Hier müssen wir Win-win-Situationen für Betriebe und die Jugendlichen sicherstellen.
Wie unschwer zu erkennen ist, handelt es sich bei unserem Antrag ausdrücklich nicht um Kritik an der Landesregierung. Ich hatte mit Ministerin Löhrmann bereits über diese Problematik gesprochen, sehr viel Wohlwollen bei ihr wahrgenommen und auch den Eindruck gewonnen, dass sie diese Einschätzung teilt.
Wir möchten die Landesregierung einfach bitten, zum Beispiel durch Schulmails oder im Rahmen von Dienstbesprechungen der zuständigen Dezernate der Bezirksregierungen noch einmal für dieses wichtige Thema sensibilisieren. Uns ist es bei diesem Thema ein Anliegen, dass ein gemeinsames Signal vom Landtag ausgeht. Wir werben deshalb um Zustimmung für unseren Antrag. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Obwohl in der Sache im Prinzip erledigt, haben wir den Antrag nicht zurückgezogen. Zu den Gründen komme ich noch.
Zunächst begrüßt die FDP ausdrücklich, dass Mittel in den Haushaltsentwurf 2012 eingestellt werden, sodass zukünftig auch Gymnasiasten der Jahrgangsstufe 10 bei mehr als 3,5 km wieder eine Fahrkostenerstattung erhalten. Damit wird die Ungleichbehandlung gegenüber Schülern der zehnten Klassen an Hauptschulen, Realschulen oder Gesamtschulen beendet.
Die FDP hat bereits im letzten Jahr eingeräumt, dass dieses Problem nicht ihrer Regierungsverantwortung anzulasten ist. Sie sollten sich aber nicht als Engel der Barmherzigkeit präsentieren, Frau Beer, wie Sie es in Ihrer Pressemitteilung getan haben. Es hat drei Anträge, verschiedene Kleine Anfragen und eine Berichtsanforderung der FDP gebraucht, bis Sie nach über einem Jahr handeln
und nun die Fahrkostenverordnung anpassen wollen. Allerdings gibt es noch Klärungsbedarf bezüglich der Höhe der notwendigen Mittel.
Frau Beer hat letzte Woche erklärt, der Mehraufwand von rund 6 Millionen € werde den Kommunen erstattet. Die Schulministerin hat auch eine Kleine Anfrage der CDU-Kollegen Kamieth und BrunertJetter zu diesem Thema beantwortet. In dieser Antwort vom 05.09.2011 heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
„Nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden ist von jährlichen Mehrkosten in Höhe von 6 bis 8 Millionen € auszugehen, …“
Zu dieser Antwort hat der Städte- und Gemeindebund am 24.10.2011 eine Mitteilung veröffentlicht und erklärt – ich zitiere erneut –:
„Nicht nachvollziehbar sind die Ausführungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, wonach davon auszugehen sei, dass sie im Hinblick auf die Schülerfahrkosten den obengenannten Mehrkosten entsprechen würden. Es ist nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage
das Schulministerium NRW ohne eine entsprechende Berechnung und ohne eine Rücksprache mit den kommunalen Spitzenverbänden nun zu diesem Ergebnis kommt.“
Warum, Frau Löhrmann, informieren Sie den Landtag über vermeintliche Kosten und vermeintliche Rücksprache mit den kommunalen Spitzenverbänden, wenn der Städte- und Gemeindebund die Zahlen in Zweifel zieht und erklärt, man habe gar nicht mit ihm gesprochen.
Zweiter Punkt: In der Debatte vor einem Jahr haben wir auch über das SchokoTicket gesprochen. Die FDP hatte sich dieses Thema genau angesehen. Weiterbildungskollegs sind bei den Schülerfahrkosten nicht in § 97 Schulgesetz erfasst. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es sich um eine freiwillige Entscheidung handelt, wenn der VRR das SchokoTicket bereitstellt.
SPD und Grüne haben die FDP seinerzeit heftig angegriffen. Herr Link hat mich in seiner Rede persönlich angesprochen und den Eindruck erweckt, dass die Schüler an Weiterbildungskollegs schnell wieder das ermäßigte SchokoTicket bekommen sollten. Frau Beer hat unterstellt, die FDP interessiere sich wohl nicht für Weiterbildungskollegs, weil wir zu einer anderen inhaltlichen und rechtlichen Einschätzung gelangt waren. Der rot-grüne Gesamtantrag wurde also beschlossen, und die Schulministerin hat verkündet, man werde sich darum kümmern.
Ein Jahr später hat die FDP einen Bericht im Schulausschuss beantragt. Was schreibt die Schulministerin? Ich darf zitieren:
„Im Hinblick auf die weitere Forderung des Entschließungsantrags, Schülerinnen und Schülern an Weiterbildungskollegs den Zugang zu ermäßigten SchokoTickets zu ermöglichen, ist festzustellen, dass die Landesregierung aufgrund der bestehenden Tarifautonomie keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Verkehrsbetriebe hat. Somit kann sie auch nicht auf die vom VRR zum 01.08.2010 geänderte Festlegung des Berechtigtenkreises für das Angebot des SchokoTickets einwirken. Eine Umsetzung dieser Forderung ist daher rechtlich nicht möglich.“
Sieh mal einer an! Da haben aber SPD, Grüne und das Ministerium gemeinsam schön geschlafen. Dann sollen SPD und Grüne jetzt aber bitte auch den Mut haben, hier öffentlich zu erklären, dass Schüler an Weiterbildungskollegs das SchokoTicket nicht automatisch bekommen sollen. Diese Erklärung sind sie noch schuldig geblieben, weil sie seinerzeit bei der Beratung und Verabschiedung des Antrags den starken Eindruck erweckt haben, das sei noch in der Klärung und es sei ihr erklärtes Ziel, das wieder zu ermöglichen. Die Schulministerin hat in ihrem Schreiben ganz klar bestätigt, dass das so nicht möglich sei. – Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, sehr herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage. Ich habe bezüglich der Ausgestaltung der Software noch eine ergänzende Frage: Hat die Landesregierung Vorgaben zur Erstellung gemacht, welche Elemente eine solche Software enthalten soll? Und wenn ja: Welche wären das?
Danke. – Frau Präsidentin! Frau Ministerin, warum wurde in dem Gesamtvertrag zu § 53 privaten Dritten eine Pflicht zur Einleitung von Disziplinarverfahren zugestanden und auch vertraglich verankert – nicht dem Dienstherrn, nicht dem Schulministerium, sondern Dritten, Vertragspartnern?
Eine letzte Frage: Mit welcher rechtlichen Begründung wurde in dem Vertrag festgelegt, dass neben den Lehrern, die möglicherweise gegen die rechtlichen Vorgaben verstoßen haben, auch immer gegen die Schulleitungen ein disziplinarisches Verfahren eingeleitet werden soll? Das hat mich irritiert.
Schulleitungen haben selbstverständlich eine Führungsaufgabe und müssen demgemäß gegenüber ihrem Kollegium sehr deutlich machen, dass zur eventuellen Verbesserung des Unterrichts nicht über Gebühr kopiert werden darf. Aber ich bin doch erstaunt, dass, wenn sich ein Lehrer dennoch rechtswidrig verhält, auch Schulleitungen disziplinarisch herangezogen werden sollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich mich für die FDP-Fraktion bei der Landesregierung sehr herzlich für die Beantwortung der Großen Anfrage der Linken bedanken. Nun haben wir ein annähernd komplettes Zahlenwerk zu Mädchen und Frauen im Strafvollzug in unserem Land und sind somit gleichermaßen auf einem Informationsstand.
Meine Damen und Herren, ausweislich ihrer Vorbemerkung war es Intention der Fragesteller, dazu beizutragen, einen geschlechtsbezogenen Blick auf alle Ebenen im Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. Anders als Die Linke es glaubhaft machen will, ist das Thema nicht neu. Das belegen die Zahlen und die weitere Beantwortung.
Dass in dieser Hinsicht noch einiges verbesserungswürdig ist, stellt in diesem Hause wohl niemand infrage. Nicht zuletzt hat deshalb auch die damalige Enquetekommission III den Genderaspekt – hier speziell für den Jugendstrafvollzug – erneut aufgegriffen und im Abschlussbericht formuliert, der einstimmig angenommen worden ist.
Einigkeit bestand nicht nur hinsichtlich der Wichtigkeit des Themas, sondern auch darin, dass aufgrund der überwiegenden Zahl männlicher Inhaftierter frauen- und mädchenspezifische Belange häufig in den Hintergrund geraten sind und insoweit Nachholbedarf besteht. So ist die Mehrheit dieses Hauses bereits seit Längerem für dieses Thema sensibilisiert.
Lassen Sie mich einige Bemerkungen machen, die über den inhaltlichen Aspekt der Großen Anfrage hinausgehen mögen: Einigkeit sollte in diesem Hause auch darüber bestehen, dass es bei einer unter Genderaspekten angelegten Betrachtung des Strafvollzugs nicht darum gehen kann, Frauen im Strafvollzug gegenüber den männlichen Inhaftierten zu bevorzugen. Das war auch Gegenstand der Erörterung in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. Dabei haben wir festgestellt, dass wir mit unseren Auffassungen gar nicht so weit auseinander liegen.
Wenn auch hier der Grundsatz der Gleichstellung Gültigkeit haben soll, kann es doch nur darum gehen, für Frauen nicht etwa besondere Privilegien zu schaffen, sondern den Strafvollzug tatsächlich ihren speziellen Bedürfnissen anzupassen, um bestmögliche Resozialisierungschancen zu erzielen.
Dazu brauchen wir sicherlich eine stärkere geschlechtsspezifische Schulung des Personals gerade im Jugendbereich, eine genderspezifische Ausgestaltung der Anstalten auch – das ist mir ein ganz besonderes Anliegen – mit Blick auf eine eventuelle Mutterschaft. Nicht zuletzt in diesem Zusammenhang meine ich die Schaffung einer möglichst nachteilsfreien Elternsituation. Denn kleine Kinder müs
sen, soweit das geht, auf jeden Fall vor negativen Hafteinflüssen bewahrt werden.
Frauen sind wirklich in vielerlei Hinsicht unterschiedlich. Aber noch einmal: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Und das ist auch gut und richtig so.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist der Tag der verpassten Chancen, und es täuscht, wenn SPD, CDU und Grüne ihren Schulkonsens als historischen Erfolg feiern.
Sämtliche Änderungsanträge der FDP zur Qualitätssicherung,
Chancengerechtigkeit durch gleichberechtigte Ressourcen für alle Schulformen, zur verfassungsrechtlichen Absicherung von Realschulen und Gymnasien sowie zum Selbstbestimmungsrecht für Eltern, Lehrer und Schüler haben Sie gestern abgelehnt. Dadurch verhindern Sie einen umfassenden Schulkonsens, der auf Qualität und faire Chancen setzt.
Mit dieser Schulgesetzänderung gefährden CDU, SPD und Grüne Schritt für Schritt die hohe Qualität differenzierter Bildungsgänge durch obligatorischen
integrierten Unterricht in der fünften und sechsten Klasse
Sie wissen, warum Sie sich aufregen –, der bis zum Ende der zehnten Klasse fortgesetzt werden kann. Integrierter Unterricht überfordert in den meisten Fällen Schüler und Lehrer. Spezielle Lehrerfortbildungen gibt es bislang nicht.
Die neue integrierte Sekundarschule wird zudem massiv in der Ressourcenzuteilung bevorzugt. Sekundarschulen erhalten mit 25 Schülern unverzüglich kleinere Klassen und den automatischen Ganztag. Lehrer haben mit 25,5 Stunden eine deutlich geringere Unterrichtsverpflichtung als an Haupt- und Realschulen. Gleichzeitig gibt es Sonderkonditionen für die Einrichtung von Gesamtschulen. Im Zuge dieser Maßnahmen werden funktionierende Gymnasien und Realschulen verdrängt.
Wessen schulpolitische Überzeugungen sich bei diesem Schulkonsens durchgesetzt haben, ist offensichtlich. Die Sekundarschule entspricht fast deckungsgleich dem Konzept der rot-grünen Gemeinschaftsschule.
So konnte der grüne Landesvorstand in seinem Antrag zum Landesparteirat am 8. Oktober über diesen Konsens zu Recht jubilieren. Ich darf zitieren:
„Er wird – ganz im Sinne unseres Wahlprogrammes – eine Entwicklung ‚von unten‘ in Gang setzen, die unser vielgliedriges Schulsystem überwindet, …“
Diese Entwicklung soll nicht den Willen der Schulgemeinde berücksichtigen. CDU, SPD und Grüne delegieren die Entscheidung über das pädagogische Konzept an die politischen Räte. Die Schulkonferenzen dürfen die Entscheidungen lediglich abnicken.
Wohin die Reise gehen soll, zeigt die dapd-Meldung vom 8. Oktober zum grünen Landesparteirat in Essen auch. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:
„Schulministerin Sylvia Löhrmann verteidigte die Einigung als ‚sensationell‘ für eine Minderheitsregierung. Ziel seien langfristig mehr Gemeinschaftsschulen. Der Schulkonsens mit der CDU sei nicht für die Ewigkeit, sagte die Ministerin.“
Spätestens nach diesen Einlassungen der Schulministerin ist zu befürchten, dass die CDU sich als Steigbügelhalter für einen Zwischenschritt auf dem Weg zur Einheitsschule zur Verfügung stellt. Was anderes bedeutet ein gesetzlich extra abgesicherter
Schulversuch, in dem 15 Grundschulen mit Schulen der Sekundarstufe I zusammengeschlossen werden?
Nicht die Anzahl der Versuchsschulen, sondern die damit verbundene politische Intention ist fatal.
Und der NRW-Parteichef der Grünen sagte hierzu: Das Ziel der einen Schule für alle behalte man weiterhin fest im Blick. Man sei zwar noch nicht im schulpolitischen Paradies, aber an dessen Pforte.
Dieses Einfalltor wird die FDP nicht öffnen helfen. Sie lehnt eine Schulgesetzänderung ab, die bestehende Schulformen benachteiligt.
Außerhalb Ihres Schulkonsenses bewertet die FDP Ihre im vorliegenden Entschließungsantrag beschriebene Initiative zum Erhalt wohnortnaher Grundschulen hingegen positiv. Es ist bekannt, dass die FDP sich für kleinere Klassen auch an Grundschulen stark macht und das Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“ teilt. Wir finden es gut, dass es ein Konzept für den Erhalt wohnortnaher kleiner Grundschulen geben soll, dass dies erarbeitet werden soll, und wir sind gerne bereit, daran mitzuwirken. Deshalb stimmen wir Ihrem Entschließungsantrag zu.
Die FDP hätte sich gern an einem umfassenden, fairen und qualitätssichernden Schulkonsens beteiligt. Leider haben Sie jedoch unsere entsprechenden Änderungsanträge abgelehnt, sodass wir den Konsens von SPD, CDU und Grünen nicht mittragen können. – Danke schön.
Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe ebenfalls noch eine Nachfrage zum Ergebnis der Anhörung zur Änderung der Landesverfassung. Dort wurde die Frage einer Abgrenzung des gemeinsamen Unterrichts zwischen Primarstufe und Sekundarstufe I angesprochen. Rechtsexperten wie zum Beispiel Herr Prof. Pieroth äußerten Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Einführung eines gemeinsamen Unterrichts von Klasse 1 bis 10. Mich interessiert, welche Schlüsse die Landesregierung aus diesen Einschätzungen bezüglich des im Schulrechtsänderungsgesetz verankerten Schulversuchs „15 Grundschulen – Gemeinsamer Unterricht von Klasse 1 bis 10“ zieht?
Danke. – Frau Ministerin, in der Verfassungsänderung ist auch von Schulen anderer Schulformen die Rede. Wodurch zeichnen sich aus Sicht der Landesregierung andere Schulformen in ihrer Organisationsform aus?
Zunächst, Frau Ministerin, sehr herzlichen Dank für die Beantwortung, die aber nicht die tatsächliche Beantwortung meiner Frage war. Denn gefragt habe ich – das wiederhole ich nur feststellend –: Was bedeutet der von der Landesregierung zugesagte Bestandsschutz?
Ich möchte mich sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie aktuell – gestern – die Verbundschule in Beverungen genehmigt haben. Das zeigt mir, dass für Sie das heute noch gültige Schulgesetz zählt. Meine Anschlussfrage lautet: Wird die Landesregierung Verbundschulen, die nach dem gegenwärtig noch geltenden Gesetz beantragt worden sind,
auch noch genehmigen? Denn das Datum der Beantragung liegt vor dem Datum, zu dem das Schulgesetz in Kraft treten wird.
Danke schön. – Sehr geehrte Frau Ministerin, müssen Verbundschulen, wenn sie ab dem 1. August 2020 in Sekundarschulen überführt werden, dann auch verbindlich gymnasiale Standards anbieten und in den fünften und sechsten Klassen integriert unterrichten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Sekundarschule schaffen SPD und Grüne mit entschlossener Hilfe der CDU nun die zweite integrierte Schulform in Nordrhein-Westfalen
Sie schrauben zudem gemeinsam die Hürden zur Gründung von Gesamtschulen deutlich herunter. Dies bedeutet den Einstieg in die Abschaffung differenzierter Bildungsgänge in Nordrhein-Westfalen und eine auf uns zurollende Gründungswelle neuer Gesamtschulen. Letztlich ist dieses Gesamtpaket die Absicherung der Löhrmann’schen Gemeinschaftsschule durch die Hintertür; denn 95 % der rechtlich gescheiterten Gemeinschaftsschule finden sich in der Sekundarschule wieder. So hat es die Schulministerin mehrfach selber ausgedrückt. Die 5 %, von denen Rot-Grün sich verabschieden musste, sind Klassengrößen von 25 statt 23 Schülern sowie die Einführung der zweiten Fremdspra
che ab Klasse 6 fakultativ und nicht verpflichtend. Da muss man nicht länger erklären, wer sich in diesem Schulkonsens durchgesetzt hat.
Klar ist: Wir brauchen aufgrund rückläufiger Schülerzahlen Veränderungen in der Schullandschaft. Der Erhalt des Schulangebots der Sekundarstufe I ist für kleine Kommunen eine Frage von Sein oder Nichtsein. Schulen sind ein gesellschaftlicher Anker. Junge Familien meiden Kommunen ohne Schulangebot. Ein Schulkonsens macht aber nur Sinn, wenn er inhaltlich die beste Förderung unserer Kinder sicherstellt und weder die Schullandschaft zerfasert noch die Kommunen gegeneinander aufbringt.
Die FDP hat das frühzeitig erkannt und mit der regionalen Mittelschule eine qualitative und pragmatische Lösung vorgeschlagen. Herzstück unserer Lösung sind differenzierte Bildungsgänge. Damals haben die Kollegen von der Union mit unseren Veränderungsvorschlägen in dogmatischer Hinsicht gehadert. Jetzt überholen sie sich selbst.
Meine Damen und Herren, im Prinzip ist die Sekundarschule inhaltlich nichts anderes als die Gemeinschaftsschule.
Es gibt einen vollintegrierten Unterricht in der fünften und sechsten Klasse für Hauptschüler, Realschüler und Gymnasiasten gleichermaßen. Nach den Vorstellungen der Landesregierung soll es so auch von der siebten bis zur zehnten Klasse weitergehen. Teildifferenzierte und kooperative Modelle sind zwar möglich, aber nicht wirklich erwünscht.
Die Entscheidung, ob ab der siebten Klasse differenziert wird, fällt nicht pädagogisch durch die Schule, sondern politisch durch die jeweilige Ratsmehrheit. Die erhält mit dem Schulgesetz nun die Vollmacht, ohne zeitliche Begrenzung immer wieder neu über die pädagogische Architektur der Sekundarschule zu entscheiden.
Wie das aussieht, hat uns bereits die erste Welle der Gemeinschaftsschulen gezeigt. Es gab kommunale Entscheidungen für integrierten Unterricht gegen Eltern, Schüler und Lehrer.
Im gesamten Bildungsgang der Sekundarschule müssen gymnasiale Standards zwingend enthalten sein. Sie sind angeblich zwar nicht für alle Schüler verpflichtend; aber es wird den Menschen vor Ort so eine Art Gymnasium light suggeriert.
Da drängen sich Fragen auf. Wie sollen Lehrer pädagogisch klar differenzieren? Wie wollen Sie Standards für leistungsstarke Schüler sichern? Wie wollen Sie leistungsschwache Schüler nicht überfordern? All diese Fragen können Sie überhaupt nicht beantworten. Selbst wenn eine Sekundarschule die gymnasialen Standards in einem separaten Bil
dungsgang ab Klasse 7 anbietet, erreicht Rot-Grün das ursprüngliche Ziel.
Ministerin Löhrmann betont in Pressekonferenzen genüsslich, dass sich Eltern wohl zukünftig überlegen würden, ob sie ihre Kinder in die Kreisstadt aufs Gymnasium schicken oder lieber im eigenen Dorf auf die Sekundarschule. Es wird eine gewaltige Ausweitung eines pseudogymnasialen Unterrichts geben. Und gerade im ländlichen Raum werden existenzsichere und von Eltern nachgefragte Gymnasien mittelfristig bedroht.
Im Gleichschritt werden Sekundarschulen und Gesamtschulen durch eine Ressourcenprivilegierung bestehende Gymnasien und Realschulen aushöhlen. Klassen werden mit 25 Schülern deutlich kleiner als an anderen Schulformen. Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrer ist mit 25,5 Wochenstunden erheblich geringer als an Hauptschulen und Realschulen.
Meine Damen und Herren, der Jubel der CDU, Sekundarschulen hätten keine eigene Oberstufe, ist verfrüht. Wenn nämlich vier Parallelklassen zustande kommen, kann unverzüglich eine Gesamtschule zu Vorzugskonditionen gegründet werden. Der automatische Ganztag ist immer dabei. Bei rückläufigen Schülerzahlen wird das Angebot an gymnasialen Oberstufen unverantwortlich ausgeweitet.
Für Ihr Ziel wollen Sie bis 2020 aus Demografiegewinnen 1.750 Lehrerstellen bereitstellen. Umgerechnet heißt das: Allein die ersten drei Schuljahre einer einzigen Sekundarschule beanspruchen 3 3/4 Lehrerstellen mehr – nur durch Privilegierung.
Übrigens finde ich es erstaunlich, dass sich die CDU inzwischen auf einen Zwang zum Ganztagsunterricht für alle Schüler ohne Wahlmöglichkeiten für die Eltern festgelegt hat. – Aber sei es drum.
Das entscheidende Problem der Sekundarschule ist der Zwang zum integrierten Unterricht. Bevor Schwarz-Gelb im Jahre 2009 eine hochgelobte Lehrerausbildung auf den Weg gebracht hat, war individuelle Förderung in der Lehrerausbildung überhaupt nicht vorgesehen. Viele Lehrer erklärten, dass sie den Kindern in einem binnendifferenzierten Unterricht mit der gesamten Leistungsspanne vom Förderschüler bis zum hochbegabten Kind nicht gerecht werden können.
Die Qualitätsanalyse hat doch gezeigt, dass die individuelle Förderung leider noch nicht ausreichend funktioniert. SPD und Grüne haben jahrelang an der Spitze der Kritiker gestanden. In der Pressekonferenz am Dienstag erklärt Frau Beer lapidar, Binnendifferenzierung sei schließlich ein Bestandteil der individuellen Förderung, und alle Lehrer müssten das grundsätzlich leisten können. – Das ist abenteuerlich: Gestern funktionierte die individuelle Förderung nach Einschätzung der Grünen nicht,
heute lässt man die Schulen starten, obwohl Lehrer für den geplanten integrierten Unterricht nicht entsprechend ausgebildet und fortgebildet sind.
Wissen Sie, wie jetzt die Fortbildungspläne des Ministeriums aussehen? – Von den 200 angestrebten Sekundarschulen sollen überhaupt nur zwölf oder 15 in ausgewählten Regionen eine spezielle Fortbildung erhalten. Die anderen 185 schickt man unvorbereitet in das Abenteuer integrierter Unterricht?
Vorgestern habe ich ein Radiointerview mit einer Lehrerin der Profilschule Ascheberg gehört. Sie sagte, man sei nicht mehr der klassische Lehrer, sondern Coach in der Klasse. Schließlich hätte man auch noch die stärkeren Schüler, die die schwächeren unterstützen und somit den Lehrer entlasten sollten. – Das heißt: Stärkere Schüler als Hilfslehrer und Solidarität als Einbahnstraße?!
Alle Schüler haben ein Anrecht auf bestmögliche Förderung, auch die guten Schüler.
Wer in erster Linie aus sozialpolitischen Gründen für integrierten Unterricht ist, der sollte ehrlich zugeben, dass er dafür bereit ist, an der Bildungsqualität Abstriche zu machen.
Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet den Abgesang auf differenzierte Bildungsgänge.
Das macht die FDP nicht mit. Sie lehnt den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ab. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Reichlich zeitversetzt zum Antrag der FDP-Fraktion fällt SPD und Grünen nun plötzlich ein, wie wichtig ihnen die politische Bildung von Schülerinnen und Schülern ist. Und es ist wohl für jeden offensichtlich, dass Sie diesen Antrag nur gemacht haben, um noch mit auf die Expertenanhörung im Oktober zu rutschen.
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass Sie den Wert der politischen Bildung vermeintlich hochhalten. Aber leider ist der Antrag ziemlich enttäuschend; denn mehr als ein „wir haben zu dem Thema auch noch mal was formuliert“ ist nämlich der Antrag nicht.
Meine Damen und Herren, die FDP hat mit ihrem Antrag gezielt einen Themenschwerpunkt der politischen Bildung ausgewählt. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass die politische Bildung nicht sehr viele weitere Bereiche umfasst und auch umfassen muss.
Rot-Grün will auf zwei Seiten ein ganzheitliches Verständnis der politischen Bildung präsentieren. Aber genau daran scheitert dieser Antrag auch.
Sie wollten sich offensichtlich nicht der Mühe unterziehen, den demokratietheoretischen Sinn und besonders auch das historische Herkommen der politischen Bildung in der Bundesrepublik umfassender zu durchdringen.
Der Antrag erweckt folgenden Eindruck: Da wird ein bisschen lustlos über Demokratie als solche philosophiert. Politischen Extremismus handeln Sie im wahrsten Sinne des Wortes in ein paar Zeilen ab. Dann wird die Gelegenheit genutzt, ein paar vermeintliche Erfolge der Koalition zu präsentieren. Und das war dann Ihr Beitrag zu diesen für die Demokratie existenziell wichtigen Themenfeldern.
Wie wenig Substanz Ihr Antrag hat, zeigen dann auch die Forderungen, die man in dem Satz zusammenfassen kann: Wir tun was, allerdings wissen wir nicht genau, was, mit wem, wann und wo.
Für Regierungsfraktionen mit Gestaltungsanspruch ist dieser Forderungskatalog enttäuschend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, allerdings enthält der Antrag am Ende noch den typischen grünen Spin, den die SPD dann mitzeichnen durfte. Die offensichtlich wichtigste Aufgabe der politischen Bildung liegt demnach in der Geschlechterpolitik.
Ich zitiere aus dem Antrag: