Protokoll der Sitzung vom 02.12.2010

Vielen Dank, Herr Kollege Yüksel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Düker das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass die Kollegen der CDU und der FDP zu dieser Debatte zumindest teilweise wieder im Plenarsaal erschienen sind und wir die Debatten gemeinsam hier fortführen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag beschäftigt sich mit einer Situation im Iran, die uns im letzten Jahr Sommer alle erschreckt hat. Es geht um die Menschenrechtslage im Iran, die sich zunehmend verschlechtert, seit Ahmadinedschad das Präsidentenamt 2005 dort übernommen hat. Nach den Präsidentschaftswahlen am 12. Juni 2009 und den folgenden Protestbewegungen im Iran wurden dort massive Menschenrechtsverletzungen begangen.

Menschen, die auf die Straße gegangen sind und sich für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben, wurden in Haft genommen, gefoltert, hingerichtet. Aus Not vor diesen Repressalien sind viele geflüchtet. Viele sind in der Türkei gelandet. Vom UNHCR wurden zum Stichtag 31.12.2009 in der Türkei 4.242 Iraner mit einer besonderen Schutzbedürftigkeit registriert.

Viele der geflüchteten Journalisten, Intellektuellen, Wissenschaftler, politischen Oppositionellen, Traumatisierten, Gefolterten haben in der Türkei keinen ausreichenden Schutz, denn die Türkei gewährt den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskommission nicht. Sie ist der Genfer Flüchtlingskonvention nicht beigetreten. Das heißt, in der Türkei ist kein ausreichender Schutz für diese Menschen gewährleistet. Zudem sind sie auch nach wie vor durch Übergriffe durch den Geheimdienst aus dem Iran bedroht, der aus den Flüchtlingslagern die Menschen wieder zurückholt und im Iran einsperrt. Ihnen drohen Folter und der Tod.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Lage ist dramatisch. Vor dieser Situation hat sich die Bundesregierung entschlossen, 50 Menschen aus der Türkei nach Deutschland aufzunehmen. Ich finde, angesichts der großen Zahl schutzbedürftiger Personen ist diese Zahl für Deutschland beschämend.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN)

Schaut man nach Schweden, so stellt man fest, Schweden hat ein Kontingent für Gruppen von besonders schutzbedürftigen Personen von 1.800 Menschen pro Jahr. Alle Länder, gerade in Skandinavien, aber auch die USA und Kanada haben ganz andere Größenordnungen, bei denen sich die Länder bereit erklären, besonders schutzbedürftigen Personen einen Aufenthalt zu gewähren – so weit, so gut.

Immerhin wurden 50 aufgenommen. Jetzt kommt das Problem: Neun Monate nach dieser Entscheidung sind aber erst – sage und schreibe – 29 von diesen Menschen tatsächlich in Deutschland angekommen. Die Auswahlverfahren sind meistens durchlaufen. Natürlich sind es die türkischen Behörden, die hier verzögern. Aber es sind auch deutsche Behörden, die für die Auswahl der Flüchtlinge viel zu lange brauchen.

Deswegen geht mein besonderer Dank heute auch an die Bundesländer, die sich proaktiv bereit erklärt haben, Flüchtlinge aufzunehmen. Das waren Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Ich will es ausdrücklich sagen: Nordrhein-Westfalen unter der alten Landesregierung hat sich bereit erklärt, Flüchtlinge aufzunehmen. Das finde ich gut, das finde ich richtig.

(Beifall von den GRÜNEN)

Diese Eigeninitiative hat gezeigt, dass es geht. Alle 29 Personen sind von diesen drei Bundesländern jetzt aufgenommen worden. Wir möchten mit diesem Antrag heute erstens erreichen, dass die Aufnahme dieser besonders schutzbedürftiger Personen beschleunigt wird, und zweitens, dass die Aufnahme weiterer schutzbedürftiger Personen ermöglicht und auch erleichtert wird. Warum können andere Länder – die USA, Kanada oder skandinavische Länder – solche Aufnahmen schneller und unbürokratischer durchführen?

Ich meine, es ist notwendig, dass wir ein systematisches, ein standardisiertes Verfahren – UNHCR hat dazu Vorschläge gemacht – auch in Deutschland implementieren. Das wäre vielleicht auch einmal ein Thema für die Innenministerkonferenz.

Die Unterstützung unserer Forderung finden wir in vielen Kommunen Deutschlands und in der Bevölkerung. In 56 lokalen sogenannten Save-meKampagnen haben sich Menschen ehrenamtlich zusammengeschlossen, die sagen: Jawohl, wir unterstützen diese Aufnahme-Programme, diese Resettlement-Programme, und wir möchten den Menschen, die in unserer Stadt ankommen, helfen, sich hier zu integrieren. Es gibt inzwischen deutschlandweit 33 Ratsbeschlüsse dazu. Die heißen: Saveme. Eine Stadt sagt Ja, Ja zu der Aufnahme solcher schutzbedürftiger Personen.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen würde gut daran tun, sich dieser Bewegung anzuschließen und heute Ja dazu zu sagen, dass wir Menschen, die sich unter Einsatz ihres Lebens für Demokratie und Menschenrechte einsetzen und dafür mit dem Tode bedroht werden, in Deutschland Schutz und Solidarität gewähren. Deswegen möchten wir heute, dass auch Nordrhein-Westfalen ja zu dieser Saveme-Kampagne und zu vernünftigen ResettlementProgrammen sagt, damit die Aufnahme dieser Menschen schnell und unbürokratisch erfolgen kann.

Wir sind an der Seite der vielen ehrenamtlich tätigen Menschen in unseren Kommunen in NordrheinWestfalen, die sich in Unterstützergruppen zusammengeschlossen haben und den Menschen, die hier in Deutschland ankommen, helfen, unterstützen und sie begleiten wollen auf dem Weg, ihre Traumatisierung zu verarbeiten, und ihnen den Schutz geben wollen, den sie verdienen.

NRW sagt ja, und ich hoffe, das findet eine breite Mehrheit in diesem Landtag. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die CDU hat der Herr Kollege Biesenbach das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe von Ihnen, Frau Düker, und auch von Ihrem Vorredner kein einziges Wort dazu gehört, warum wir dieses Thema angesichts Ihrer gestrigen Haltung heute debattieren, denn zuständig dafür ist der Bund. Sie haben uns gestern heftigst bestritten, hier bundespolitische Zuständigkeiten zu debattieren. Wir sollten uns vielleicht darauf einigen, dass wir uns auch über Themen, für die die Zuständigkeit in Berlin liegt, unterhalten können, denn über den Bundesrat kann eine Menge Einfluss genommen werden.

Herr Kollege Biesenbach, Frau Düker würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Frau Präsidentin, ich brauche keine Zwischenfrage dazu. – Es geht mir nur um Konsistenz in Ihren Ausführungen. Es kann nicht sein, dass Sie, wenn Ihnen ein Thema nicht passt, sagen, es gehöre nur nach Berlin, aber wenn es Ihnen passt sagen, es gehöre auch nach Düsseldorf. Wir sollten uns darauf verständigen, dass wir hier die Themen debattieren, die für die Menschen in Nordrhein-Westfalen wichtig sind. Dann finden wir auch diesbezüglich zu einer gemeinsamen Linie.

Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher kein fest installiertes Neuansiedlungsprogramm im Bereich der humanitären Aufnahmeverfahren. Seit über 50 Jahren werden aber immer wieder humanitäre Aufnahmeaktionen durchgeführt, bei denen eine bestimmte Zahl an Flüchtlingen aus einer bestimmten Region aufgenommen wird. Das begann 1956, als wir 13.000 Ungarnflüchtlinge aufnahmen und setzte sich in den 70er-Jahren bis Mitte der 80er-Jahre fort, als wir etwa 35.000 Menschen aus Südostasien, die sogenannten Boatpeople, aufnahmen. Wir hatten bei allen Kriegsflüchtlingen, die irgendwo auf der Welt unterwegs waren, immer unsere Kontingente. Das letzte Mal, als wir uns an einem hu

manitären Sonderverfahren beteiligten, haben wir von 2009 bis April 2010 insgesamt 2.500 irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien aufgenommen.

Damit ist Punkt 1 des Antrages der Antragsteller heute schon erfüllt. Wir sind natürlich grundsätzlich bereit, Menschen, die besonderen Schutzes bedürfen, auch im Rahmen von Resettlement-Programmen hier in Nordrhein-Westfalen aufzunehmen.

Intensiv werden wir uns im Ausschuss aber über den Automatismus unterhalten müssen, den Sie in Punkt 2 Ihres Antrages fordern; da haben Sie unsere Zustimmung nicht. Sie streben an, dass der UNHCR entscheidet, wer wann nach Deutschland kommt. Dazu können wir nicht unser Ja geben. Wir wollen die Regelung beibehalten, die gegenwärtig richtigerweise gilt, dass nämlich die Innenministerkonferenz einen Beschluss fasst und damit die Entscheidung trifft. Darüber können wir uns im Ausschuss intensiv unterhalten.

Wir wollen das deshalb, weil wir humanitäre Hilfsaktionen immer im internationalen Kontext sehen müssen. Denn es zeigt sich in der Praxis, dass sich viele Länder bereit erklären, Kontingente zu übernehmen, aber in der Regel Deutschland das einzige Land ist, das sein Kontingent voll ausschöpft. Auch bei den Programmen, die Sie angesprochen haben, gibt es erst drei bis vier Länder, die ihr Kontingent erfüllen. Die anderen haben genauso große Zahlen übernommen, haben aber bisher nicht die Bemühungen unternommen, die Menschen auch tatsächlich in ihr Land zu holen.

Das ist der Grund, aus dem wir sagen: Humanitäre Hilfsaktionen ja, aber jeweils im Einzelfall nach einer Entscheidung der Innenministerkonferenz.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Für die FDP hat der Kollege Abruszat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Hunderttausende Iraner im vergangenen Sommer in Teheran friedlich gegen die gefälschten Wahlen protestierten, konnten sie sich der Sympathie der ganzen Welt sicher sein, erst recht, als das Regime seine Schläger losschickte, in die Menge schießen ließ und Tausende seiner Bürger in die Gefängnisse steckte.

Man ist schon betroffen, wenn man dann liest, dass heute jene, die Tod, Folter und Gefängnis im Iran mit knapper Not entkommen konnten, in der Türkei in armen Satellitenstädten und am Rande des Landes geduldet sind und dort ohne Einkommen und ausreichende ärztliche Betreuung um das Überle

ben kämpfen, und zwar in steter Angst vor dem iranischen Geheimdienst.

Das zeigt einmal mehr, dass die humanitäre Hilfe, mit der wir uns heute befassen, ein ganz wichtiges Thema darstellt. Natürlich könnte ich Rot-Grün nach der gestrigen Kritik – der Kollege Biesenbach hat es erwähnt – am Thema Vorratsdatenspeicherung – dafür sei doch nur Berlin zuständig – heute etwas Ähnliches zurufen, denn nach der maßgeblichen bundesgesetzlichen Norm stehen primär außenpolitische Interessen von Deutschland in Rede, zumal dieses Thema heute parallel im Deutschen Bundestag debattiert wird.

Denn § 22 Aufenthaltsgesetz bestimmt für die entsprechende Aufnahme aus dem Ausland – ich zitiere –:

„Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.“

Meine Damen und Herren, aber ein Verweis auf den Bund und den Bundesinnenminister wird der Bedeutung des Themas und der Lage der Menschen dort nicht gerecht. Berlin ist auf die Bereitschaft der Bundesländer zur Aufnahme von Flüchtlingen angewiesen.

Die Freien Demokraten in Nordrhein-Westfalen, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben bei den Themen Bleiberecht, Integration und Zuwanderung immer gesagt, dass das in den Rahmen einer solidarischen EU-Nachbarschaftspolitik und in den Rahmen der internationalen Verantwortung eingebettet werden muss und in Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstem Bundesland eine besondere Verantwortung für eine Politik mit Augenmaß besteht.

Wir haben im Jahr 2006 das Landesaufnahmegesetz und das Flüchtlingsaufnahmegesetz novelliert. Wir haben uns auf Bundesebene und hier im Land maßgeblich für eine Verlängerung der Altfallregelung im Bleiberecht eingesetzt.

Wir wollen und müssen auch als Land NordrheinWestfalen weiter unseren handfesten Beitrag für das überragende Interesse Deutschlands und Europas an Frieden, Stabilität und demokratischer Entwicklung leisten. Mitgefühl und menschenrechtliche Solidarität allein reichen hier nicht.

Dabei ist das Land natürlich auch auf die Bereitschaft unserer Kommunen angewiesen. In einer stetig steigenden Zahl von Beschlüssen von Stadträten und Gemeinderäten bekennen sich deutschlandweit Kommunen zur Initiative „Save me“ und

erklären ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen.

Zu den kommunalen Unterstützern zählen auch viele Ratsfraktionen der Freien Demokraten in Nordrhein-Westfalen. Die bundesweite Kampagne hat sich zum Ziel gesetzt, dass deutsche Städte den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen bei der dauerhaften Aufnahme von Flüchtlingen unterstützen. Ziel soll sein, dass besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus den Krisenregionen heraus auch nach Deutschland kommen können. Zum Thema Resettlement-Verfahren sind auch schon einige Äußerungen gemacht worden.

Auch das Beispiel der Landeshauptstadt Düsseldorf will ich noch einmal positiv erwähnen. Hier war es die Erste Bürgermeisterin der Stadt Düsseldorf, Frau Strack-Zimmermann von den Freien Demokraten, die sich für die FDP im Vorfeld dem Begehren des Aktionsbündnisses angenommen hat und den Antrag, der im Rat der Stadt gestellt wurde, maßgeblich unterstützt hat.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, Gleiches können wir für Bonn sagen. Der Bonner Integrationsrat hat sich mit den Stimmen der Liberalen hinter diese Kampagne gestellt.

(Beifall von der FDP)

Ganz interessant ist noch ein Blick zum Rat der Stadt Köln. In der Ratssitzung am 13. Juli hat der Rat auch mit den Stimmen der FDP seine Bereitschaft erklärt, im Rahmen eines solchen Resettlement-Programms Flüchtlinge in Köln aufzunehmen.

(Zuruf von Martin Börschel [SPD])

Der Beschluss des überschuldeten Köln

(Zuruf von Martin Börschel [SPD])