Protokoll der Sitzung vom 24.02.2011

Für die Schüler verschärfend wirkt sich aus, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung bei der Genehmigung der 17 sogenannten Gemeinschaftsschulen die eigenen Vorgaben nicht eingehalten hat. Der vielfach veränderte Leitfaden (Stand: 10. Dezember 2010) zur Errichtung von sogenannten Gemeinschaftsschulen erklärt ausdrücklich: „Es ist davon abzuraten, eine Gemeinschaftsschule ausschließlich auf der Basis existenzgefährdeter Hauptschulstandorte zu bilden. Damit würde der gewünschte Effekt, die Gemeinschaftsschule als wohnortnahes, umfassendes Angebot für gemeinsames Lernen einzurichten, verfehlt.“ Obwohl nach eigener Einschätzung des Ministeriums demnach der gewünschte Effekt des sogenannten längeren gemeinsamen Lernens verfehlt würde, hat die Schulministerin alleine sechs Versuchsschulen genehmigt, die aus reinen Hauptschulen entstehen. Da sich primär der Unterricht in der 5. und 6. Klasse an den Lehrplänen des Gymnasiums orientieren soll und eine umfassende, qualitative Ausformulierung

dieser „Standards“ unterbleibt, verdeutlicht dies, dass eine mögliche Überforderung der Schüler ignoriert wird, Qualitätsfragen als sekundär erachtet werden und es sich offensichtlich um ein gegen die Schulform Gymnasium gerichtetes Vorgehen handelt.

Ministerin Löhrmann wird daher aufgefordert, dem Landtag darzulegen, ob es sich bei den sogenannten gymnasialen Standards lediglich um eine scheinbare gymnasiale Bildung ohne inhaltliche Qualität handelt, die Eltern und Schulträgern suggeriert, ein gleichwertiges gymnasiales Angebot selbst in den kleinsten Kommunen zu erhalten, und damit das Ziel verfolgt wird, Schüler mit gymnasialem Leistungspotential an die sogenannten Gemeinschaftsschulen zu überführen, und somit letztendlich ein Beitrag geleistet werden soll, die qualitativ hochwertige Schulform Gymnasium auszuhöhlen und schließlich zu ersetzen.

Sollen die qualitativ nicht präzise umrissenen „gymnasialen Standards“ der sogenannten Gemeinschaftsschulen letztlich die Schüler mit einem gymnasialen Leistungspotential in die Gemeinschaftsschulen überführen und damit die qualitative gymnasiale Bildung der Schulform Gymnasium ersetzen?

Ich bitte Frau Ministerin Löhrmann um Beantwortung. Bitte schön, Frau Ministerin. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Kollegin Pieper-von Heiden, die Antwort auf Ihre Mündliche Anfrage lautet dreimal Nein.

Erstens. Gymnasiale Standards sind entgegen Ihrer Annahme präzise definiert. Standards werden bundesweit und damit auch in Nordrhein-Westfalen ergebnis- und abschlussorientiert definiert. Grundlage sind vor allem die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz, die in Nordrhein-Westfalen über Kernlehrpläne konkretisiert werden.

Dies bedeutet für die Sekundarstufe I, dass gymnasiale Standards dann erfüllt werden, wenn deren Erreichung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt. Das geschieht in der Regel dann, wenn die KMK-Bildungsstandards für den mittleren Bildungsabschluss erreicht werden.

Daraus ergibt sich, dass in der Sekundarstufe I gymnasiale Standards, nimmt man die Outputorientierung ernst, durch alle Kernlehrpläne erreicht werden können, die mindestens auf das Kompetenzniveau für den mittleren Schulabschluss hinführen. Dieser Tatsache trägt unser Leitfaden mit seinen Ausführungen zu Kernlehrplänen und gymnasialen Standards exakt Rechnung.

Ich möchte es ganz ausdrücklich betonen: Jedes Kind hat in einer Gemeinschaftsschule die Chance, die gymnasialen Standards zu erreichen und anschließend in die Sekundarstufe II eintreten zu können. Das ist natürlich kein Muss, sondern ein Kann, abhängig von den Fähigkeiten, Neigungen und Potenzialen des einzelnen Schülers oder der einzelnen Schülerin.

Um Ihre nächste Anfrage gleich mit zu beantworten: Für die gymnasiale Oberstufe gibt es in jedem Fach einen verbindlichen Lehrplan, auf dem die jeweiligen Vorgaben für das Zentralabitur beruhen. Die zentralen Abiturprüfungen leisten ebenfalls einen nennenswerten qualitätssichernden Beitrag.

Zweitens. Ziel des Modellvorhabens Gemeinschaftsschule ist es – entgegen Ihrer Behauptung –, längeres gemeinsames Lernen zu erproben und nicht Schülerinnen und Schüler mit gymnasialem Leistungspotenzial in die Gemeinschaftsschule zu überführen. Ihre Unterstellung, Schüler vom Gymnasium in die Gemeinschaftsschule überführen zu wollen, ist völlig aus der Luft gegriffen. Sie entbehrt jeder Grundlage.

Wie Sie wissen, haben die Regierungskoalitionen mit dem Schulrechtsänderungsgesetz den Elternwillen gestärkt. Entgegen staatlichem Dirigismus und künstlichen Lenkungsentscheidungen setzt die

Landesregierung darauf, dass Eltern im Gespräch mit ihren Kindern verantwortlich selbst entscheiden, welcher Weg der nunmehr versuchsweise ausgeweiteten schulischen Angebotspalette für sie der richtige ist, sei es an der Haupt-, der Real-, der Gesamt- oder der Verbundschule, sei es am Gymnasium oder eben auch an der Gemeinschaftsschule.

Ich versichere Ihnen an dieser Stelle nochmals, dass die Landesregierung keine der derzeit im Lande vorhandenen Schulformen abschaffen will. Selbstverständlich gilt diese Aussage auch für die Schulform, die mit etwa 40 % derzeit den größten Anteil beim Übertritt von der Grundschule in die Sekundarstufe I für sich gewinnen kann.

Diese Aussage führt nun geradewegs zu meinem dritten Nein. Die gymnasiale Bildung der Schulform Gymnasium soll entgegen Ihrer Annahme nicht ersetzt werden. Diese Landesregierung trägt jetzt und in Zukunft dem Wunsch der relativen Mehrheit der Eltern Rechnung, ihr Kind am Gymnasium anmelden zu wollen. Dies entspricht unserer Vorstellung von elterlicher Entscheidungsfreiheit.

Mehr noch: Mit dem weiteren Schulversuch, „Abitur am Gymnasium nach zwölf oder 13 Jahren“, erweitern wir – nach Entscheidung vor Ort – sogar die Möglichkeiten für diese Schulform, sich für den Wettbewerb um kontinuierlich weniger werdende Grundschülerinnen und -schüler noch breiter aufzustellen.

Nun zur Fragestellung, was die Gründung von Gemeinschaftsschulen auf der Basis existenzgefährde

ter Hauptschulstandorte betrifft. – Selbstverständlich muss die Aussage im Leitfaden, dass davon abgeraten wird, eine Gemeinschaftsschule ausschließlich auf der Basis existenzgefährdeter Hauptschulstandorte zu gründen, in den Kontext der regionalen Gegebenheiten gestellt werden.

In einem Ballungsgebiet würde das differenzierte Schulangebot die von uns angestrebte Heterogenität der Schülerschaft an den neu zu gründenden Gemeinschaftsschulen möglicherweise infrage stellen. Hier wären mit großer Wahrscheinlichkeit die Schülerinnen und Schüler der ehemaligen Hauptschule auch Schülerinnen und Schüler der neuen Gemeinschaftsschule. Damit würde unser Ziel, die Gemeinschaftsschule als wohnortnahes umfassendes Angebot für gemeinsames Lernen einzurichten, verfehlt. Aber auch hier sind andere Konstellationen möglich.

Bei den beiden Anträgen aus Köln, deren Gemeinschaftsschulen aus aufzulösenden Hauptschulen hervorgehen werden, zeigen die Ergebnisse der Elternbefragung ein Anmeldepotenzial, das durch die jetzt geplanten Gemeinschaftsschulen schon jetzt kaum gedeckt werden kann. Diese Elternbefragung macht deutlich, dass die Sorge, die derzeitigen Hauptschulstandorte würden keine leistungsheterogene Schülerschaft anziehen, in den beiden Kölner Fällen, die wir genehmigt haben, unberechtigt ist.

In den ländlichen Regionen sieht es wieder anders aus. Etliche Gemeinden haben nur noch eine Hauptschule. „Gemeindeeigene“ Kinder pendeln aus, um andere Schulformen mit weitergehenden Bildungsabschlüssen erreichen zu können.

Dort, wo kein weiteres gemeindeeigenes Schulangebot außer der Hauptschule vorhanden ist, liegt es auf der Hand, dass eine Gemeinschaftsschule für Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Zielen ein attraktives Angebot vor Ort bietet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass diese Anträge nur genehmigt werden, wenn keine Gefährdung eines Schulstandortes eines anderen Schulträgers damit verbunden ist.

(Ralf Witzel [FDP]: Was Sie behaupten!)

Liebe Frau Pieper-von Heiden, es ist nicht immer alles so schablonenhaft zu regeln, auch wenn Sie es gerne so möchten. Dazu ist unsere Bildungslandschaft zu vielfältig. Und das ist auch gut so und soll so bleiben.

Ich habe, weil Sie heute Morgen in der Aktuellen Stunde so dringend darum gebeten haben, dass das etwas konkretisiert wird, was die gymnasialen Standards betrifft, jetzt zwei Lösungswege für Sie im Angebot.

Ich habe mir die Mühe gemacht, die Lehrpläne für Gymnasium und Hauptschule für das Fach Deutsch etwas genauer anzuschauen. Und wenn man das tut, macht man interessante Erfahrungen. Deswe

gen zitiere ich aus diesen Kernlehrplänen. Auf Seite 9 heißt es:

„Die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz sind auf den mittleren Schulabschluss bezogen und insofern schulformübergreifend angelegt, um für den gleichen Abschluss ein einheitliches Mindestniveau zu sichern. Die Kernlehrpläne greifen die in den KMK-Standards enthaltenen schulformübergreifenden Ansprüche auf und berücksichtigen gleichzeitig die Besonderheiten der einzelnen Schulformen und Bildungsgänge. Diesen wird in der Beschreibung der Standards und in der Art des methodischen Zugriffs Rechnung getragen.“

Wenn Sie sich dann den Kernlehrplan für die Hauptschule angucken, werden Sie sehen, dass Sie eine ähnliche Aussage auch dort finden, weil auch jetzt schon die Kernlehrpläne darauf angelegt sind, insbesondere in den Klassen 5 und 6, einen Übergang und eine Durchlässigkeit sicherzustellen, die leider im gegebenen gegliederten Schulsystem durch die Verkürzung der Schulzeit am Gymnasium nicht mehr gesichert ist.

Wenn man dann weiter schaut auf die Anforderungen, die für die Sekundarstufe I formuliert sind, dann finden Sie hier auch sowohl in den Kernlehrplänen fürs Gymnasium als auch für die Hauptschule gerade in den Klassen 5 und 6 ähnliche Formulierungen der Bereiche, die im Fach Deutsch gelernt und unterrichtet werden sollen.

Dann wird für das Gymnasium in den Klassen 5 und 6 vertiefend formuliert, was Kinder zusätzlich schaffen müssen, wenn Sie gymnasiale Standards am Ende der Klasse 10 erreichen sollen.

Dieses unterschiedliche Anspruchsniveau differenziert sich natürlich weiter aus, je höher der Bildungsgang geht. Deswegen hat die Landesregierung entschieden, dass in den Klassen 5 und 6 in den Gemeinschaftsschulen gemeinsam gelernt werden soll. – Das war der abstrakte Zugang.

Ich kann Ihnen aber auch gerne – und möchte das mit großem Vergnügen tun – einen konkreten Zugang ermöglichen. Am vergangenen Samstag fand – das ist schon zur Sprache gekommen – das Bildungssymposium der Landesregierung in Essen statt, auf dem ich erstmals die Schulleiterin der Realschule Billerbeck kennengelernt habe. Sie hat dort das pädagogische Konzept der geplanten Gemeinschaftsschule Billerbeck vorgestellt, das dort in Billerbeck mit großer Mehrheit verabschiedet worden ist.

Ich fand es bei dieser Gelegenheit interessant zu lernen, dass der Kompromiss mit der örtlichen CDU darin bestanden hat, dass die Schule nicht Gemeinschaftsschule, sondern „Eine Schule für alle“ heißt. Ich fand diesen Vorschlag sehr zielführend und könnte mir vorstellen, dass wir uns diesbezüglich mit der CDU verständigen können.

Was formuliert nun ganz konkret diese Schule mit Blick auf die von Ihnen gestellte Frage zu gymnasialen Standards? – Sie formuliert zunächst,

dass die geplante Schule, „Eine Schule für alle“,

die Heterogenität ihrer Schülerschaft begrüßt und berücksichtigt.

Die Schule für alle fühlt sich dem Gedanken der

Inklusion verpflichtet und setzt diesen soweit wie möglich um.

Die Schule für alle basiert auf dem Leitgedanken

des gemeinsamen Unterrichts bei gleichzeitiger Individualisierung von Lernwegen.

Die Schule für alle verzichtet auf Sitzenbleiben

und Abschulen.

Die Schule für alle integriert als gebundene

Ganztagsschule Haupt- und Realschule sowie das Gymnasium bis zur Klasse 10.

Die Schule für alle vergibt alle Abschlüsse der

Sekundarstufe I.

Sie ermöglicht den Übergang in die gymnasiale

Oberstufe und kooperiert dazu mit entsprechenden Schulen.