Aber die Currywurst – auch das müssen wir uns klar machen –, das heißt die drei Erhöhungen des Regelsatzes, kommt auch nicht sofort, sondern erst versetzt ein halbes Jahr später. Und die Kinder bekommen sie gar nicht; denn an dem Regelsatz der Kinder hat sich überhaupt nichts geändert, der ist um keinen Cent gestiegen.
Meine Damen und Herren, am Ende des wochenlangen Geschachers konnte man der Öffentlichkeit schon als vermeintlichen Erfolg verkaufen, dass es überhaupt ein Verhandlungsergebnis gegeben hat. Die CDU und FDP haben sich in einer Art Ermüdungsstrategie in zig Verhandlungsrunden echten Kompromissen immer wieder verweigert,
sodass man dann der entnervten Öffentlichkeit am Ende schon eine Einigung an sich als Erfolg verkaufen konnte.
Letztendlich ging es nicht mehr um die Frage, wie man den 4,7 Millionen Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern im Land ein menschenwürdiges Existenzminimum zur Verfügung stellt, wie man es schafft, ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, sondern letztendlich ging es nur noch um Gesichtswahrung und vor allen Dingen um die Gesichtswahrung der Bundesarbeitsministerin Frau von der Leyen.
Ja, natürlich ist es so, wie es die Kollegin von der SPD und auch der Minister eben erläutert haben:
Ohne die rot-grüne Landesregierung, ohne dass wir hier die Minderheitsregierung gebildet hätten, wäre es überhaupt nicht zu dem Vermittlungsverfahren gekommen.
Dann wäre es nämlich so gewesen, dass dieses miserable von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz glatt durchgelaufen wäre und die Hartz-IVEmpfängerinnen und -Empfänger noch weniger hätten als jetzt. Meine Damen und Herren, immerhin ist so für die Kinder etwas mehr herausgekommen als diese mageren 10 €, die Frau von der Leyen ihnen pro Monat geben wollte.
Allerdings muss man diese kleinen Erfolge – und ich bin Heike Gebhard dankbar, dass sie die Rechnung eben auch noch einmal aufgemacht hat – ins Verhältnis zu dem setzen, was den Familien mit armen Kindern im Zuge des Sparpaketes überhaupt erst weggenommen wurde.
Auch wurde in diesem ganzen Verfahren kaum darüber geredet, dass nämlich das Elterngeld gerade für die Hartz-IV-Empfängerinnen gestrichen wurde; die kriegen jetzt nichts mehr. Das bedeutet im Kern: Jede alleinerziehende Mutter, jede Familie im HartzIV-Bezug mit Kindern hat jetzt 300 € weniger für ihre Kinder. Das ist die Realität, die erst mal geschaffen wurde.
Zusätzlich wurde das Kinderwohngeld gestrichen, zusätzlich wurden die Rentenversicherungsbeiträge für die Hartz-IV-Empfängerinnen gestrichen – alles zulasten der Menschen, die dann hinterher mit 3 € mehr abgespeist werden. Meine Damen und Herren, das ist Sozialpolitik à la CDU und FDP, das ist unwürdig.
Und jetzt stellt sich zudem noch heraus – der Landkreistag hat gestern in seiner Presseerklärung sehr alarmierend berichtet –, dass auch die Schulsozialarbeit und das warme Mittagessen nur für drei Jahre finanziert werden, das zu Ihnen, Herr Löttgen, der eben in so großen Tönen gelobt hat, wie sehr die Kommunen jetzt profitierten.
Drei Jahre lang wird es gewährt, danach können die armen Kommunen wieder sehen, wie sie diese Kosten weiter finanzieren. Das ist keine Entlastung für die Kommunen,
das bedeutet – und da kann ich Ihnen den Landkreistag in seiner Pressemitteilung von gestern zitieren –: „Der Bund bestellt und die Kommunen sollen bezahlen – nach einer Schamfrist von drei Jahren“,
Das ist die Wertung der kommunalen Spitzenverbände, Herr Löttgen. Und das sollten Sie sich nach allen Jubelerklärungen, die Sie hier abgegeben haben, doch mal zu Gemüte führen.
Und es bleibt nicht dabei. Es bleibt nicht dabei, dass die Kommunen letztendlich auch diese Kosten nach drei Jahren übernehmen müssen, sondern es wurde zudem auch mit unsauberen Methoden gedealt: Die angebliche Finanzspritze für die Kommunen, die Sie hier eben so gelobt haben, schrumpft nämlich schon auf die Hälfte zusammen, weil die berechtigte Forderung, die im Vermittlungsausschuss bestand und die Sie als CDU übrigens auch mitgetragen haben – nämlich die Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den Bund zu 50 % –,ganz unter den Tisch gefallen und aufgegeben worden ist. Das heißt, von diesen 3,4 Millionen € bleiben gerade einmal 1,7 Millionen € übrig.
Und dann zeigt auch ein Blick in das Protokoll des Vermittlungsausschusses, dass den Kommunen auch diese Mittel nicht ab sofort gewährt werden, sondern erst ab 2012 – und dann auch nicht in voller Höhe, sondern nur zu 45 %. Dieses ganze Paket ist nur ein großer Bluff, das sind Taschenspielertricks, mit denen hier versucht wird, irgendwas an Leistungen für Kommunen schönzureden.
Wir als Grüne haben gesagt, wir machen bei diesem unwürdigen Geschacher nicht mit, weil es nämlich zudem auch nur noch am Rande um das geht, was das Bundesverfassungsgericht uns aufgegeben hat, weil es nur noch am Rande darum ging, armutsfeste Regelsätze zu schaffen und weil wir als Grüne gesagt haben: Wir lassen armutsfeste Regelsätze nicht gegen finanzielle Entlastung für die Kommunen verhökern; diesen Deal machen wir nicht mit.
Meine Damen und Herren, was für ein Handel ist das denn: Arme Familien werden gegen notleidende Kommunen ausgespielt. Dazu haben wir als Grüne gesagt: So einem schmutzigen Deal können wir nicht folgen.
Wir sollten uns alle miteinander zu Gemüte führen und klar machen, was die großen gesellschaftlichen Anforderungen und Themen sind, um die es geht: Es geht darum, die bedrückende Kinderarmut zu verringern und zu verhindern in diesem Land. Und es geht darum, Hartz-IV-Empfängerinnen und Benachteiligten in dieser Gesellschaft ein menschenwürdiges Existenzminimum und Teilhabe zu gewähren. All das war letztendlich nicht mehr Kern dieser Verhandlungen.
Im Übrigen war auch von den Bemühungen, die wir in Nordrhein-Westfalen angestrengt haben – Herr Laumann hat das damals als Sozialminister mitinitiiert –, zu schauen, was Kinder wirklich brauchen, was sie für ihre Ernährung benötigen und wo das Existenzminimum für Kinder liegt, überhaupt nicht mehr die Rede. Darum ging es in diesem ganzen Geschacher überhaupt nicht mehr. Deswegen ist im Kern das eigentliche Thema verfehlt worden.
Meine Damen und Herren, es gab scharfe Kritik der Gewerkschaften dazu. Es gab scharfe Kritik vonseiten der Sozial- und Wohlfahrtsverbände. Stellvertretend für alle möchte ich Ihnen abschließend ein Zitat vorlesen. Ich zitiere Herrn Dr. Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband: Das Geschacher der letzten Wochen und Tage um 3 € mehr oder weniger ist die erbärmlichste Farce, die die deutsche Sozialpolitik je erlebt hat.
Die Fortschritte beim Bildungspaket könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Politik die rund 4,7 Millionen erwachsenen Hartz-IV-Bezieher komplett im Regen stehen lasse. Das Ergebnis ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen und ein Affront gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. – So Dr. Schneider. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Asch. – Für die Fraktion Die Linke hat Frau Dr. Butterwegge jetzt noch einmal das Wort.
Werte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Ich sprach zuvor von den tabuisierten Haken des Kompromisses der Vermittlungsausschussverhandlungen. Daran möchte ich mit den Neuregelungen für Kinder anknüpfen:
Zunächst zum Bildungspaket in Höhe von 250 € pro Jahr. Hierin eingeschlossen sind 100 % des früheren sogenannten Schulbedarfspakets, das nunmehr aber eigens beantragt werden muss und in zwei Raten ausgezahlt wird, sowie 30 € für eintägige Klassenfahrten, die bisher auch schon im Regelsatz enthalten waren.
10 € mehr gibt es im Monat für Vereinsmitgliedschaften. Davon kann man vielleicht Mitglied in einem Sportverein werden, sich aber zum Beispiel nicht die nötigen Fußballschuhe kaufen.
Deshalb stellt das Bildungspaket nicht bloß ein soziales Placebo, ein Trostpflaster, sondern auch eine politische Mogelpackung dar.
gerichtsurteils, standen ganz klar die zu niedrigen Kinderregelsätze im Zentrum des Urteils und der Pressestimmen dazu. Man war sich anfänglich ziemlich einig: Diese Familien müssen mehr Geld für ihre Kinder zur Verfügung bekommen. Es gibt eine gute Menge Gründe dafür, die der Alltag der betroffenen Familien ungeschminkt lehrt. Das sind leere Kühlschränke am Monatsende, lange Schlangen vor Tafeln, kein Geld für Schulmaterialien.
Forschungsarbeiten zur Kindergesundheit kamen zu dem Ergebnis, dass die Kinderregelsätze für eine gesunde Ernährung nicht ausreichen. Zu Recht kritisiert wurde auch, dass Kinder eigenständige altersspezifische Bedarfe haben, die die geltende Regelung nicht berücksichtige.
Auch das Verfassungsgerichtsurteil forderte eine altersspezifische Bedarfsermittlung für die Höhe der Kinderregelsätze, die eigenständig berechnet und damit nicht einfach wie bisher prozentual vom Erwachsenenregelsatz abgeleitet werden könne. Das ist auch eine der Vorgaben, die vor lauter Kompromissfeilscherei zum Beispiel um Mindestlöhne total in Vergessenheit geraten ist.
Die Bundesregierung hat mit der Feststellung getrickst, dass ihre eigene Berechnung der Höhe der Kinderregelsätze ergeben habe, dass die geltenden Kinderregelsätze zu hoch seien und für bis zu Fünfjährige 2 € niedriger liegen müssten als bisher, für Sechs- bis 13-Jährige müssten es 9 € weniger als bisher sein. Und für 14- bis-17-Jährige müssten es 12 € weniger als bisher sein.
Somit müsste laut Bundesregierung eigentlich sogar eine Kürzung der Kinderregelsätze stattfinden, wovon man allerdings aus Gründen des Vertrauensschutzes nun Abstand nehme und es so lange bei den derzeitigen Regelungen belasse, bis sich die durch die Preissteigerung bedingte Erhöhung der eigentlich viel niedriger anzusetzenden Kinderregelsätze auf dieses Niveau gewissermaßen ausgewachsen habe. So lange sollen also die Kinder- – anders als die Erwachsenenregelsätze – nicht jährlich angepasst bzw. erhöht werden.
Fazit also: Die ohnehin viel zu niedrigen Kinderregelsätze als vom Eckregelsatz abgeleitete 60-, 70- oder 80-%-Pauschalen verstoßen nach wie vor gegen die Vorgaben des Gerichts.
Verehrter Herr Papke, an der Stelle würde ich gerne auf Ihre gestrigen Worte gegenüber Rot-Grün zurückkommen. Sprachen Sie nicht davon, die rotgrüne Regierung laufe schnurstracks in das Brechen des Grundgesetzes hinein? Was machen Sie denn nun?
Unser Fazit also: Ein Trostpflästerchen für Kinder namens Bildungs- und Teilhabepaket reicht bei Weitem nicht aus. Sozial benachteiligte Familien brauchen mehr finanzielle Mittel zu ihrer freien Verfügung. Denn das meiste, was man bei uns zum Leben braucht, bekommt man nur gegen Bares. Die Regelsatzerhöhung ist notwendig. Die Linke fordert 500 € für einen alleinstehenden Erwachsenen.