Protokoll der Sitzung vom 24.02.2011

(Heike Gebhard [SPD]: Aber es wäre gut, wenn Sie es täten!)

Sie wissen, von Versagen, von Machtpoker auf dem Rücken der Kinder ist bekanntermaßen die Rede gewesen. Jetzt ist ein Kompromiss gefunden. Ein Kompromiss ist natürlich immer geprägt von gegenseitigem Nachgeben. Der Kompromiss ist aber eben der Kern der getroffenen Regelung, der morgen zur Abstimmung steht. Der ist im Interesse der Betroffenen gut und trägt zum sozialen Ausgleich bei.

CDU/CSU, SPD, FDP sind zufrieden. Die Länder begrüßen das Verhandlungsergebnis. Von der Landesregierung NRW hört man hier nichts.

Herr Kollege Preuß, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Keine Zwischenfrage.

Keine Zwischenfrage.

Die Landesregierung trägt jetzt die Verantwortung für ihre Entscheidung im Bundesrat und damit für das soziale Gesamtgefüge für Hilfe zur Selbsthilfe, für ausreichende Grundsicherung und für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, vor allem Teilhabe der Kinder an Schule, Sport und Freizeit, aber auch für die Einhaltung des Lohnabstandsgebots mit dem Wissen, dass jeder Euro Hartz IV mehr den Abstand zum Einkommen verringert.

Und sie trägt erhebliche Verantwortung auch deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht Transparenz der Berechnung der Regelsätze gefordert hat – in einem Gesetz, das – wohlgemerkt – aus rot

grüner Zeit stammt. Das ist jetzt von CDU/CSU und FDP korrigiert worden.

Gescheitert ist die Landesregierung an der Machtfrage. Die Nummer, den starken Mann oder – besser gesagt – die starke Frau zu markieren, lief nicht, weil Sie versucht haben, auf dem Rücken der HartzIV-Empfänger und der Kinder Leistungen zu blockieren, um machtpolitische Ziele zu erreichen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Der jetzt vorgelegte Entschließungsantrag zeigt ja, dass Sie nachkarten, was Sie bei den Regelsätzen zu Recht nicht erreicht haben. Man hat Sie in dieser Frage gar nicht ernst genommen.

Beim Kinderbildungspaket hat man sich sehr schnell und weitestgehend geeinigt. Es muss nun dafür gesorgt werden – insofern ist auch die Landesregierung in der organisatorischen Mitverantwortung –, dass die Mittel, ob sie nun als Gutscheine oder Direktzahlung gewährt werden, bei den Kindern schnell und unbürokratisch ankommen und nicht, wie eine Zeitung kommentierte, ein Beschäftigungsprogramm für Arbeitsagenturen und Kommunen finanzieren.

Wesentlich ist, dass die Einkommens- und Verbrauchsstatistik weiterhin als Berechnungsgrundlage gilt und damit die Höhe der Regelsätze aus dem politischen Gezänk herausbleibt. Diese Statistik, die übrigens auch von Rot-Grün immer bedenkenlos angewendet worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für verantwortbar erklärt.

Außerdem sind künftige Erhöhungen nicht mehr an die Rentenentwicklung, sondern an Verbraucherpreis und Einkommensindex gekoppelt.

Es ist weiterhin klar, dass es ab dem 1. Mai einen Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit geben wird, was – nebenbei gesagt – sowieso geregelt worden wäre, wobei der tarifliche Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze darstellt, auch in der verleihfreien Zeit.

Darüber hinaus werden Mindestlöhne für das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie für die Aus- und Weiterbildungsbranche nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz auf den Weg gebracht.

Damit, meine Damen und Herren, liegt die Bundesregierung auf der Linie der bisherigen Politik CDUgeführter Bundesregierungen und dem Arbeitsministerium in NRW unter Karl-Josef Laumann, der, wie Sie wissen, zahlreiche Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt hat.

Das heißt, wir haben aus guten Gründen sowohl im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch im Interesse der Unternehmen – Stichwort: Wettbewerbsfähigkeit, Lohndumping – gesetzlich geregelte Mindestlöhne in der Zeit- und Leiharbeit nun auch branchenübergreifend.

Es gibt nicht einen einzigen Mindestlohn in irgendeiner Branche, der unter der Regierungsverantwortung von Rot-Grün im Bund festgesetzt worden wäre. Rot-Grün hat immer nur davon geredet. Angefangen hat damals Norbert Blüm mit der Baubranche, später sind dann in der Zeit der Großen Koalition weitere Branchen in das Entsendegesetz aufgenommen worden. Diese Politik wird mit der Aufnahme der Zeitarbeitsbranche jetzt fortgesetzt.

Der Versuch, hier und heute aus Anlass einer Unterrichtung durch die Landesregierung zu einem ganz anderen Thema mal eben einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn mit all den komplexen Problemen, Bedenken, Einwendungen und Risiken für die Beschäftigten, die sorgfältig gewogen werden müssen, sowie sozialen Verwerfungen, die damit verbunden sein könnten, zu fordern, läuft nicht, ist geradezu abenteuerlich und wird von uns zurückgewiesen.

Wir fordern die Landesregierung vielmehr mit allem Nachdruck und eindringlich auf, im Bundesrat dem Kompromiss im Interesse des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zuzustimmen. Nehmen Sie Ihre Verantwortung für die betroffenen Menschen wahr, und spielen Sie nicht durch Nein oder Enthaltung im Bundesrat Verstecken! Übernehmen Sie Verantwortung, und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Gebhard das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerade die Beiträge der Kollegen von CDU und FDP haben eigentlich den Nachweis dafür geliefert, dass es richtig und wichtig war, dass hier und heute eine Unterrichtung durch die Landesregierung stattgefunden hat. Manches Mal muss man sich schon verwundert die Augen reiben und kann nur sagen: Da muss ja wohl so etwas wie Amnesie herrschen, dass man überhaupt nicht mehr sieht, wo wir in dieser Auseinandersetzung gestartet sind.

Herr Kollege Preuß, es wäre sehr gut gewesen, wenn Sie zurückgeblickt und nicht nur das, was zum Schluss auf den Weg gebracht wird, behandelt hätten, damit klar und deutlich wird, wie wichtig und notwendig es war, dass Nordrhein-Westfalen eine andere, eine gestalterische Mehrheit bekommen hat und damit eine Hilfe war, um für ganz Deutschland etwas zu verhindern, was eine Katastrophe gewesen wäre.

(Beifall von der SPD)

Wenn das, was im Bundestag mit Ihrer Hilfe, mit Schwarz-Gelb, von der Bundesregierung einge

bracht und durch das Parlament verabschiedet worden ist, heute Grundlage wäre, dann könnten Sie sich hier nicht so aufblasen und sagen: Wir stehen doch auch an der Seite von … – Das, gehört zur Wahrheit und Klarheit dazu.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Sie sollten sich also dringendst daran halten und sich damit auseinandersetzen, was Sie zu verantworten haben.

Ich will aber wieder versöhnlich sein: Wenn am 9. Februar 2010 das Bundesverfassungsgericht sagt, dass die Teilhabe der Menschen in unserem Land nicht ordentlich gewährleistet und die Regelsätze nicht transparent seien, und wir am 25. Februar 2011, also mehr als ein Jahr später, erst zu einem Ergebnis kommen, dann ist die Politik auch gehalten, es nicht noch länger zu verhindern, weil sie sich – unabhängig von Parteien und unabhängig von Fraktionen – sonst unglaubwürdig macht und in der Bevölkerung das Zutrauen dafür, dass die Politik in der Lage ist, Lösungen zu finden, verliert. – So weit, so gut. Aber die Verantwortung dafür, dass wir überhaupt in diese prekäre Situation gekommen sind, trägt allein Schwarz-Gelb.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wenn wir am 9. Februar 2010 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekommen, bis zum Sommer desselben Jahres überhaupt nichts passiert und wir als Spielmaterial – ich sage das einmal ein bisschen drastischer, als es der Minister vorhin formuliert hat – die Bildungschipkarte angeboten bekommen, und zwar ins schöne Sommerloch hinein, damit wir uns daran abarbeiten, dann kann man das nicht als Lösung bezeichnen. Welcher Kraftaufwand war denn notwendig, Frau von der Leyen davon herunterzuholen? Sie reden hier von einer tollen Lösung, die möglichst unbürokratisch sein soll. Aber ein bürokratischeres Monster als die Bildungschipkarte gab es doch gar nicht!

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Sie sollten also Ihre Worte sehr vorsichtig wählen, wenn Sie selbst so etwas verantworten müssen.

Das Zweite: Der eigentliche Skandal in diesem ganzen Verfahren ist, dass wir gerade mal die letzten vier Monate aktiv miteinander nutzen konnten, um überhaupt zu einer Lösung zu kommen. Das ist der entscheidende Punkt: Warum musste so viel Zeit verplempert werden? An anderen Stellen, Herr Kollege Romberg, kann man unheimlich schnell entscheiden: etwa ganz schnell mit der Atomlobby klarkommen, ganz schnell deren Interessen verankern, ganz schnell Hoteliers Steuergeschenke machen. Das geht alles ratzfatz. Aber für die Menschen, die auf ein paar Euro mehr angewiesen sind, brauchen wir mehr als ein Jahr, um zu einer Regelung zu kommen. Wie sollen wir als Politik das vermitteln? Und das haben sie zu verantworten!

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Nehmen wir für einen kleinen Moment an, in Nordrhein-Westfalen wäre die Wahl anders ausgegangen und wir hätten tatsächlich das Gesetz so bekommen, wie Sie es in den Bundestag eingebracht haben. Sie wollten ein Teilhabeprojekt in einem Umfang von gerade einmal 480 Millionen.

Ich finde das, was Sie bezogen auf die armen Menschen gesagt haben, Herr Romberg, zynisch. Wenn Sie in einer Koalition hingehen und sagen, dass Sie dieses 480-Millionen-Teilhabepaket über Familien im Arbeitslosengeld-II-Bezug gegenfinanzieren, indem Sie ihnen das Elterngeld in Höhe von 440 Millionen streichen – das ist fast der komplette Betrag aus dem gleichen Kreis der Betroffenen als Gegenfinanzierung –, dann ist das zynisch. Dann kann man nicht davon reden, dass eine solche Umsetzung des Paketes die Lösung sei.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Außerdem haben einige meiner Kolleginnen und Kollegen Vorredner völlig recht: Wenn Sie sich hier hinstellen und erklären, dass das, was jetzt zur Regelsatzberechnung hier vorgelegt worden ist, in der Anforderung des Verfassungsgerichts nach Transparenz und Klarheit eindeutig sei, dann muss man schon eine gewisse Brille – ich weiß nicht welche – aufsetzen, um zu diesem Ergebnis zu kommen. Ich kann mich nicht entsinnen, in den ganzen zwölf Monaten ein einziges Mal mitbekommen zu haben, dass Sie sich mit dem, was die Fachleute sagen, auseinandergesetzt haben.

Zuletzt hat im November 2010 beim 3. Deutschen Sozialgerichtstag unter anderem Prof. Münder, seines Zeichens Lehrstuhlinhaber für Sozial- und Zivilrecht an der TU Berlin, hinterfragt, wie es denn zu der Ermittlung der Referenzgruppen gekommen sei, ob die nicht verfassungsrechtlich problematisch seien und wie es dazu habe kommen können, dass eine zu geringe Anzahl von Haushalten erfasst worden sei. Er hat ferner darauf hingewiesen, wie denn die Fehler bei der Auswertung der erhobenen Daten passieren konnten.

Ich will Ihnen nur mal ein kleines Beispiel nennen, das die Absurdität deutlich macht. Im Herausrechnen waren Sie nämlich ganz super. Sie haben gesagt, bei den Familien, die einen Pkw haben, müsste man den Pkw rausrechnen. Wenn die aber keinen Pkw mehr haben, müssen sie mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren, und dafür brauchen sie wieder ein paar Euro. Aber diese haben Sie ihnen nicht zugestanden. – Und dazu, wie es zu diesen Berechnungen gekommen ist, habe ich bis heute, insbesondere von der FDP, nicht ein Wort gehört. Dann machen Sie das doch mal transparent.

Diese Transparenz vermissen wir bis heute. Ich glaube, allein der Hinweis in Ihrem Entschließungsantrag, dass Sie der Lösung Transparenz beschei

nigen wollen, führt dazu, dass man dem nicht zustimmen kann.

Ich denke, wir haben gut daran getan, uns heute unterrichten zu lassen. Ich bin der Regierung außerordentlich dankbar. Und wir werden hinaustragen, was zu erreichen möglich war. Gleichzeitig werden wir deutlich machen, was wir alles nicht im Vermittlungsausschuss erreicht haben; denn daran müssen wir weiter arbeiten. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Gebhard. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Asch das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die „WAZ“ hat am Montag dieser Woche die Ergebnisse der Hartz-IVVerhandlungen so kommentiert: Fünf Euro plus für eine Currywurst – und das ist das Ergebnis eines wochenlangen Feilschens um die Hartz-IV-Regelsätze.

Aber die Currywurst – auch das müssen wir uns klar machen –, das heißt die drei Erhöhungen des Regelsatzes, kommt auch nicht sofort, sondern erst versetzt ein halbes Jahr später. Und die Kinder bekommen sie gar nicht; denn an dem Regelsatz der Kinder hat sich überhaupt nichts geändert, der ist um keinen Cent gestiegen.