Peter Preuß
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss sich in der Tat, wenn man sich mit dem Thema „Schlecker“ auseinandersetzen will, mental einmal in die Lage versetzen, in der sich die Beschäftigten – insbesondere die Frauen – tatsächlich befinden. Es ist für die Beschäftigten des Schlecker-Konzerns tragisch, dass ihr Unternehmen in die Insolvenz geht. Diese Menschen machen sich Sorgen um ihre weitere berufliche Zukunft und ihre persönliche Existenz. Sie befinden sich in einem unbeschreiblichen Zustand der persönlichen Verunsicherung. Unserer Solidarität können sie sich da sicher sein.
Herr Zimmermann hat eben von Moral gesprochen. Seine Rede hier hatte allerdings mehr klassenkämpferische Ziele.
Die Linke schürt hier die Verunsicherung noch, indem sie suggeriert, Politik könnte Einfluss nehmen, ja Druck auf das Insolvenzverfahren bzw. auf die Beteiligten aufbauen und damit die persönliche Lebenssituation der Betroffenen verbessern.
Meine Damen und Herren, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Ich frage einmal: Können wir nach den ganzen Vorgeschichten mit und um Schlecker nicht froh sein, dass sich nunmehr der Insolvenzverwalter unter staatlicher Aufsicht um das Unternehmen kümmert? Sollte Politik nicht um mehr Vertrauen werben und klar und transparent machen, dass das Insolvenzverfahren gerade für die Beschäftigten auch Chancen bietet? Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es nämlich, das Unternehmen eben mit seinen Arbeitsplätzen, mit seinen Tarifverträgen und seinen Lieferbindungen zu erhalten und möglichst fortzuführen. Das ist Sinn und Zweck des Insolvenzverfahrens und Aufgabe des Insolvenzverwalters.
Es ist Aufgabe der Politik, nicht Verunsicherung zu streuen, sondern in der nun eingetretenen Situation Sicherheit zu vermitteln und bei der ordnungsgemäßen Planinsolvenz Vertrauen in den Insolvenzverwalter aufzubauen. Ich weiß nicht, wie die Linken darauf kommen, Druck auf den Insolvenzverwalter ausüben zu müssen, der nicht auf Druck irgendeiner Regierung, sondern im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften seinen Auftrag zu erfüllen hat.
Wenn das Unternehmen fortbestehen soll, wenn die Lieferanten weiter liefern sollen, wenn es Investoren geben soll, die das Unternehmen wieder auf eine solide Finanzbasis stellen, und wenn – das füge ich hinzu – das Unternehmen wieder an Image gewinnen soll, ist ein Restrukturierungskonzept notwendig.
Wie die „Wirtschaftswoche“ – bezugnehmend auf eine Analyse der Gesellschaft für Konsumforschung – berichtet, hat Schlecker in fünf Jahren sechs Millionen Kunden verloren, allein 2011 rund zwei Millionen. Tiefgreifende Umstrukturierungen gab es trotzdem nicht. Es ist also letztlich der Kunde, der mit seinem Geldschein und seinem Kaufverhalten abstimmt, ob er bei Schlecker oder anderswo einkauft. Die negativen Schlagzeilen der Vergangenheit, die Personalpolitik, die Standortentscheidungen und das fehlende Qualitätsmanagement, haben leider nicht zu einem guten Image des Unternehmens beigetragen.
Meine Damen und Herren, Schlecker ist ein eingetragener Kaufmann und haftet persönlich. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter prüfen müssen, ob und wie viel privates Vermögen vorhanden ist. Er hat die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch die Vermögenswerte, die in den letzten zehn Jahren – so sage ich mal – verschoben worden sind, wieder zurückzuführen, damit sie in die Insolvenzmasse fließen. Da vertraue ich mehr dem Insolvenzverwalter, dass er das richtig prüft und macht, als den Linken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Linken fordern mit ihrem Antrag die Landesregierung auf, politisch Druck auszuüben. Ich frage: Auf wen soll denn der Druck ausgeübt werden? Ihr Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und Tarifverträge nicht zu kündigen, wird natürlich auch im Sinne des Insolvenzverwalters liegen. Je mehr erhalten werden kann, desto mehr werden auch die Gläubiger zu erwarten haben. Doch darüber zu diskutieren, ist hier weder der richtige Ort, noch wissen alle Beteiligten derzeit genug, um Entscheidungen vorzugreifen.
Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Damen und Herren von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir Ihnen nicht dabei helfen werden, die Agenda 2010 schrittweise zurückzunehmen. Die Verantwortung für die Folgen, die Sie bewirken, wenn Sie das Rad wieder zurückdrehen, müssen Sie schon selbst übernehmen. Der damalige Superminister Wolfgang Clement, SPD, hat mit den Neuregelungen zu den geringfügigen Beschäftigungen am 1. April 2003 die Begrenzung auf weniger als 15 Wochenstunden abgeschafft. Das war im Interesse der Beschäftigten gut so.
Ich will jetzt gar nicht darüber spekulieren, ob gerade dadurch die Minijobs stark ausgeweitet wurden oder ob Minijobs bis heute sozusagen im Trend der Zeit liegen, weil es viele Menschen gibt, die sich nebenher etwas verdienen wollen oder auch nur die Chance sehen, durch zunächst geringfügige Tätigkeiten später eine qualifizierte Tätigkeit in einem sogenannten Normalarbeitsverhältnis ausüben zu können.
Sie haben in Ihrem Antrag selbst beschrieben, dass die Beschäftigung deutlich zugenommen habe. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie die Ausweitung der Beschäftigung nicht mehr wollen. Sagen Sie es nur laut und deutlich nach außen, damit jeder Minijobber weiß, was Sie vorhaben.
Ich will mich eher auf den Antrag selbst konzentrieren. Eine wesentliche Folge der Abschaffung der Stundenzahl im Jahr 2003 war eine größere Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit, solange die Bruttoentgeltgrenze von heute 400 € nicht überschritten wurde und wird. Diese Flexibilität wollen Sie nun denen nehmen, die auf Flexibilität angewiesen sind. Das erklären Sie einmal der jungen Mutter, die ihr Kind betreut und nebenher ein wenig arbeiten möchte, um den Anschluss nicht zu verlieren oder sich etwas hinzuzuverdienen.
Sie beklagen nebulös und mit nicht belastbaren Zahlen Fehlentwicklungen. Sie behaupten, dass
den Minijobbern Arbeitnehmerrechte wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der Mutter- und Kündigungsschutz oder der bezahlte Urlaub vorenthalten würden. Mit der Wiedereinführung einer bestimmten Wochenarbeitszeit wollen Sie versuchen, einen Mindestlohn von 8,50 € vorzuschreiben. Nur am Rande, damit Sie nicht träumen: Sämtliche Mindestlöhne, die gesetzlich festgeschrieben worden sind, sind unter einer CDU-geführten Bundesregierung und auch in einer Großen Koalition entstanden.
Fakt ist, dass sämtliche arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie Tarifverträge, auch die, die für allgemeinverbindlich erklärt worden sind, und die in der Zeitarbeit, auch für geringfügig Beschäftigte gelten. Das ist transparent und allen bekannt. Wenn hiergegen verstoßen wird, greift der Sanktionsmechanismus. Nirgendwo ist der Kontrollmechanismus so eng gestrickt wie bei den Minijobs. Wird zum Beispiel eine Reinigungskraft unter Tarif bezahlt, wird der Arbeitgeber so behandelt, als hätte er nach Tarif bezahlt. Wird Urlaub nicht gewährt, wird die entsprechende Vergütung hinzugerechnet.
Das hat erhebliche steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Nachteile für den Arbeitgeber. Das wird für ihn richtig teuer. Er wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er dieses Risiko eingehen würde. Er kann überhaupt kein Interesse daran haben, gegen arbeitsrechtliche bzw. tarifrechtliche Bestimmungen zu verstoßen.
Auf dem Bundesparteitag der CDU wurde von mehr als 1.000 Delegierten bei nur neun Gegenstimmen – ich habe sie selbst gezählt – eine Lohnuntergrenze beschlossen, die von den Tarifpartnern zu vereinbaren ist. Wenn diese bald kommen wird, haben wir ohnehin eine andere Sachlage, jedoch ohne die Flexibilität aufzugeben, die in der Minijobregelung liegt. Ich kann nichts anderes feststellen, als dass Sie wieder einmal massiv gegen die Interessen der Beschäftigten agieren. Das ist aber kein Einzelfall; Sie sind Serientäter.
Vor diesem Hintergrund wird wieder deutlich, welch tiefes Misstrauen Rot-Grün gegen Wirtschaft, Unternehmen und Arbeitgeber hegt und pflegt. Das beste Beispiel ist das gestern beschlossene Tariftreuegesetz. Es geht Ihnen dabei nur darum, mit einem ungeheuren Bürokratiemonster in die Unternehmen hineinzuregieren.
Ein weiteres Beispiel ist die Arbeitnehmerförderung bei Amazon. Der Arbeitsminister hat die Einstellungspraxis bei Amazon als skandalös bezeichnet. All die Behauptungen, die in diesem Zusammenhang aufgestellt worden sind, haben sich zwischenzeitlich als völlig falsch herausgestellt.
Selbstverständlich muss man sich mit den Auswirkungen geringfügiger Beschäftigung befassen. Aber das tun Sie mit Ihrem Antrag überhaupt nicht. Vor diesem Hintergrund verliert die Landesregierung ihre Glaubwürdigkeit und setzt sie aufs Spiel.
Ihr Ziel ist nicht die Beschäftigungsförderung, sondern die Verunglimpfung von Unternehmen und die Schaffung von Beschäftigungshindernissen. Sie präsentieren uns hier einen unausgegorenen Antrag, mit dem Sie hoffen, eine gute Presse zu bekommen …
… und ein soziales Profil zu zeigen, welches Sie nicht haben, meine Damen und Herren. Wir lehnen den Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor ziemlich genau einem Jahr haben wir einen FDP-Antrag ähnlichen Inhalts plenar beraten. Wir haben über die Arbeitszeiten von Ärztinnen und Ärzten in NordrheinWestfalens Krankenhäusern diskutiert und, wie ich meine, auch ziemlich klar und eindeutig die Problemlagen aufgezeigt.
Das wäre die Grundlage für Lösungsansätze gewesen. Bis auf Feststellungen von Verstößen, Revisi
onsschreiben mit Fristsetzungen und vielleicht Anhörungen ist aber offensichtlich nichts Konstruktives geschehen.
Die Landesregierung hätte die Möglichkeit gehabt, aktiv gestaltend an einer Problemlösung zumindest mitzuwirken. Denn das Problem liegt tiefer als im bloßen Ordnungsrecht, also nicht nur im Gesetzesvollzug.
Es geht um die bestmögliche, qualitativ hochwertige und vor allem sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das ist eben nicht gewährleistet, wenn Ärzte unausgeruht und übermüdet sind.
Deshalb ist es wichtig, das Thema nicht allein unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes zu behandeln, sondern als gesundheitspolitische Herausforderung zu begreifen, die auch den besonderen Rahmenbedingungen eines Krankenhauses Rechnung trägt.
Wir erwarten daher, dass nachher nicht nur Herr Minister Schneider für die Landesregierung spricht, sondern zumindest auch Gesundheitsministerin Frau Steffens eindeutig Stellung bezieht.
Meine Damen und Herren, ein berühmter Philosoph hat mal gesagt: Wenn man ein Problem erkennt, muss man die Ebene verlassen, auf der sich das Problem befindet. – Wir wären gut beraten, wenn wir nicht darüber nachdenken würden, wie wir Sanktionen verbessern, sondern darüber, wie wir die Gesundheit der Menschen in unseren Krankenhäusern besser in den Fokus nehmen können.
Das heißt, die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Bezirksregierungen muss verbessert werden. Es muss eindeutige Richtlinien geben, an denen sich die Personalabteilungen der Krankenhäuser und die Bezirksregierungen orientieren können. Es müssen nicht nur sozusagen von oben herab Informationen weitergegeben werden, sondern es muss auch Beratung, Verständnis und eine gewisse Beweglichkeit vonseiten der Bezirksregierungen geben.
Wir haben auf der einen Seite ein Gesetz. Das ist okay, es ist ordnungspolitisch richtig. Es erweist sich aber an einigen Stellen zumindest im Hinblick
auf seine Anwendung an Krankenhäusern als praxisuntauglich. Überspitzt ausgedrückt: Ein Chirurg kann nicht einfach eine dringende OP abbrechen, weil er gerade Feierabend hat. Andererseits sind natürlich die Gesetze einzuhalten, zu beachten und zu vollziehen.
Wir sollten weiter zur Kenntnis nehmen, dass Krankenhäuser ihre Dienstpläne entwickeln, die Bezirksregierungen aber nicht sagen, ob sie die Dienstpläne als gesetzeskonform akzeptieren. Denn es gibt kein Genehmigungsverfahren, sondern, wie der FDP-Antrag auch deutlich aufzeigt, schlichte Sanktionen, Beanstandungen und Fristsetzungen bis hin zu Bußgeldbescheiden. Das führt zu einem weiteren Problem, dass zum Beispiel Frau Ministerin Schulze nicht klarstellt, wer für die Erstellung von ordnungsgemäßen Dienstplänen zum Beispiel an Unikliniken zuständig ist: die Chefärzte oder die Klinikleitung oder gar das Ministerium selbst. Es besteht also Handlungsbedarf ohne Ende, und nichts ist bisher passiert.
Es kann doch nicht sein, dass Dienstpläne von den Bezirksregierungen aufgrund abweichender Auslegungen der Gesetze auseinandergepflückt werden. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass Bezirksregierungen Begriffe wie den Übergang von Vollzeitarbeitszeit in Bereitschaftsdienst, sogenannte Nettoarbeitszeit, Rufbereitschaft oder Pausenzeiten anders definieren als die betroffenen Krankenhäuser. Da muss man sich verständigen. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, ein verlässliches Konzept zu fordern und zu erstellen. Damit das nicht nur eine Einbahnstraße ist, sind die Beteiligten, also die Krankenhäuser, Ärzte, Verwaltungen, gemeinsam interaktiv daran zu beteiligen, sodass daraus eine rechtssichere Grundlage für die Anwendung und Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes – ich wiederhole – im Interesse der Patienten werden kann.
Hierzu reicht es nicht aus, den angeblich unwissenden Verantwortlichen in den Krankenhäusern Informationen an die Hand zu geben, sondern sie müssen auch – ich sage es noch einmal – aktiv beraten werden. Oder noch besser: Es muss vielleicht auf Spitzenebene ein gemeinsam getragenes Konzept entwickelt werden. Denn es kann nicht sein, dass die Bezirksregierungen als Aufsichtsbehörden einerseits und die Krankenhäuser andererseits das Gesetz unterschiedlich auslegen. Wir halten es für richtig, das Thema im Ausschuss umfassend zu beraten und zu bearbeiten.
Im Übrigen ist noch zu klären, ob die festgestellten Gesetzesverstöße Überschreitungen der Arbeitszeiten in Einzelfällen sind oder ob sie systembedingt etwa auf der Nichteinhaltung von Dienstplänen bzw. sogar auf der Einhaltung eines fehlerhaften Dienstplans beruhen.
Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht die Krankenhäuser an den Pranger stellen. Die Arbeit der vielen Ärztinnen und Ärzte an unseren Kran
kenhäusern und die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patienten dürfen nicht an bürokratischen Hemmschuhen scheitern. Der Gesetzgeber, die Kontrollorgane und -abteilungen der Bezirksregierungen und die Krankenhäuser müssen gemeinsam das Problem der Arbeitszeiten und der Dienstpläne angehen. Hier sitzen alle in einem Boot.
Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Initiative der FDP hat zu einer interessanten Diskussion und einer interessanten Anhörung von Experten geführt. Was aber jetzt mit dem Gesetzentwurf versucht wird, ist doch, eine durchaus strittige Fachfrage per Gesetz zu regeln. Das machen wir nicht mit.
Es ist zunächst klarzustellen, dass es sich nicht um eine Videoüberwachung handelt, wie wir sie aus dem Polizeirecht kennen, bei der von einer Vielzahl von Personen ohne ihr direktes Wissen Aufzeichnungen angefertigt werden. Es geht vielmehr um die konkrete Überwachung eines psychisch kranken und eventuell gefährdeten Menschen mithilfe technischer Mittel.
Wir sehen keinen politischen Handlungsbedarf, den Ärzten oder den Träger der Einrichtungen unter den sowieso engen Voraussetzungen einer Fixierung per Gesetz vorzuschreiben, wie sie sich fachlich zu verhalten haben. Es wäre besser, wenn man es Ärzten und Trägern überlässt, in Wahrnehmung eigener fachlicher Kompetenz und Verantwortung für den Patienten zu entscheiden, ob sie im Einzelfall eine Beobachtung mit technischen Mitteln oder besser die Sitzwache anordnen. Das wäre übrigens
liberale Politik, die die Eigenverantwortung des Fachmanns anerkennt.
Natürlich lautet die Frage, ob es einen Nutzen hat, fixierte, psychisch kranke Patienten mittels Video zu überwachen. Dabei ist die Fixierung als freiheitsbeeinträchtigende Maßnahme ohnehin nur in Ausnahmefällen unter bestimmten engen Voraussetzungen zulässig.
Die Anhörung hat ein nicht eindeutiges Bild ergeben: Überwiegend ist die Auffassung geäußert worden, dass die Videoüberwachung keinen therapeutischen Nutzen habe. Es ist aber auch darauf hingewiesen worden, dass die Alternative, nämlich die Sitzwache, von den Kranken mitunter als bedrohlich, unangenehm oder belästigend empfunden werde. Menschliche Nähe könne Stress auslösen.
Nun soll diese Frage durch ein Gesetz entschieden werden. Dabei wird noch verschwiegen, dass mit dem ausdrücklichen Verbot der Kamerabeobachtung erhebliche Mehrkosten, nämlich zwangsläufige Personalkosten, entstehen, und diese sind bisher in keiner Weise beziffert. Es soll also ein Gesetz beschlossen werden, dessen Auswirkungen dem Parlament gar nicht bekannt sind.
Es geht eben nicht, wie es der Begriff Videoüberwachung impliziert, um den Eingriff in Persönlichkeits- oder Freiheitsrechte des Patienten, sondern um eine in seinem Interesse liegende Beobachtung mittels Kamera. Es geht nicht um die Betreuung, sondern um die Beobachtung zum Schutz des Patienten als eine ergänzende Maßnahme.
Wenn Sie so allgemein formulieren, dass Bildaufzeichnungen oder deren Speicherung unzulässig sein sollen, verkennen Sie, dass diese Aufzeichnungen auch der Dokumentation der Vorgänge in den Einrichtungen dienen. Das stärkt übrigens die Patientenrechte. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister Schneider, Sie haben in der Debatte zu TOP 4 eben schon einiges zu diesem Thema gesagt. Sie können davon ausgehen, dass die politische Betrachtung, zu der auch Herr Garbrecht hier strukturiert vorgetragen hat, verstanden ist. Ich interessiere mich mehr für den Minister Schneider, also für das, was er meint und was er zu tun gedenkt.
Sie haben damals in diversen Pressemitteilungen – die könnte ich jetzt alle auflisten; darauf will ich aber verzichten – die Instrumentenreform sehr stark kritisiert, dies im Hinblick gerade auf die Langzeitarbeitslosen, deren Eingliederungsmittel durch das geplante Sparpaket – es ging um Finanzmittel der Bundesregierung in einem erheblichen Umfang – gekürzt würden. Sie haben noch in der Ausschusssitzung am 13. Juli 2011 erklärt, die Instrumentenreform sei sozusagen der Anfang vom Ende der öffentlich geförderten Beschäftigung.
Ich habe jetzt das Problem, nicht zu erkennen, wie Ihre Haltung zu diesem Thema ist: auf der einen Seite die kritische Haltung zur Instrumentenreform, auf der anderen Seite Ihre Erklärung, dass es sich hier um einen ungeheuerlichen Skandal handelt. Deshalb die konkrete Frage: Würden Sie, wenn Sie es könnten, die Eingliederungspraxis abschaffen oder nicht?
Herr Minister Schneider, noch einmal zur Klarstellung: Sie haben in der Pressemitteilung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Sie berechtigte Zweifel hätten, ob die Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit legal sei. Ich frage Sie deshalb: Werfen Sie der Bundesagentur für Arbeit Fehlverhalten in dieser Frage vor?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt eine ganz einfache Feststellung – ich zitiere Frau von der Leyen –: Wenn wir spitze bleiben wollen, brauchen wir auch Spitzenleute von überall her.
Es gibt ja eine Wechselwirkung, denn jeder Arbeitsplatz, der mit einer guten Fachkraft besetzt ist, begründet hier viele weitere Arbeitsplätze für Menschen, die weniger qualifiziert sind.
Meine Damen und Herren, da ich nicht allzu viel Redezeit habe, möchte ich mich auf wenige Aspekte beschränken. Wir werden ja im Ausschuss über die diversen Themen, die wir angesprochen haben, noch diskutieren. Darauf freuen wir uns.
Es ist jedenfalls richtig und wichtig, dass das Thema „Fachkräftemangel“ in der politischen Diskussion endlich breiten Raum bekommt. Das ist ein Thema, um das wir und unsere kommenden Generationen aufgrund der demografischen Entwicklung nicht herumkommen werden. Es ist aber falsch, nun zu kritisieren, dass es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt oder dass ein Antrag der FDPFraktion hier vorliegt, der im Grundsatz ja von allen, wenn ich das richtig aufgenommen habe, akzeptiert wird. Es ist wichtig, dass endlich diese Schritte getan werden, wie das in der Vergangenheit in diesem Hause unter Schwarz-Gelb auch schon geschehen ist. Ich brauche nur an die Bildungspolitik zu denken, an die Einstellung von Lehrern oder das Hochschulfreiheitsgesetz. Man sollte also nicht kritisieren, sondern bitte die Schritte nach vorne tun.
Meine Damen und Herren, das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist angesprochen worden. Ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose müssen zukünftig ebenfalls viel stärker in dieses Projekt Fachkräftesicherung einbezogen werden. Alle Potentiale müssen genutzt werden.
Auch die Aus- und Weiterbildung ist angesprochen worden. Die Situation ausländischer Studierender an deutschen Hochschulen muss ebenfalls verbessert werden. Es muss attraktiver und einfacher sein, nach dem Abschluss in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten. Wir wollen keine Abwanderung von Bildungsinvestitionen.
Wenn man sich die Zahlen anschaut, muss man feststellen, dass der Anteil ausländischer Studenten noch nie so hoch war wie zurzeit.
Ich bin gleich am Schluss.
Wir müssen aber auch feststellen, dass die Zahl der Auswanderer höher ist als die der Einwanderer.
Im Bereich der Pflegeberufe zeigt sich heute ebenfalls ein Fachkräftemangel. Wir haben darüber auch immer wieder im Ausschuss gesprochen.
Bestimmte Berufe – das ist eben schon erwähnt worden – müssen an Attraktivität gewinnen und für junge Menschen interessant werden. Dazu ist es vor allem notwendig, dass ein klares Berufsbild aufgezeigt wird, in welchem die Chancen des jeweiligen Berufes deutlich gemacht werden. Es muss erkennbar werden, dass zum Beispiel auch in einem Pflegeberuf Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zu einer akademischen Laufbahn mit weitreichenden Karrierechancen bestehen.
Ganz kurz. – Es gibt innovative Unternehmen, die erkannt haben, dass es zur nachhaltigen Sicherung der Zukunft Ihrer Unternehmen aller Anstrengungen bedarf, ausgebildete Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Diese Anstrengungen schließen die Bezahlung ebenso ein wie die Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung.
In der öffentlichen Diskussion – auch in den Medien – kommt wenig zum Ausdruck, dass beispielsweise bei Tarifverhandlungen der Aspekt Aus- und Weiterbildung häufig Gegenstand dieser Verhandlungen ist.
Das müsste transparent gemacht werden. So etwas muss sich lohnen.
Meine Damen und Herren, ich kann nur alle dazu auffordern, sich des Themas anzunehmen und all die hier diskutierten Aspekte näher zu beleuchten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mitbestimmungsrechte sind im Jahr 2007 deutlich eingeschränkt worden. Das hat vielen von uns in der Fraktion – das darf man so sagen – durchaus wehgetan. Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass im Jahr 2007 mit der Reform des LPVG die individuellen Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt worden sind. Auch das ist ein Wert an sich. Auch wurde das Beteiligungsverfahren vereinfacht und
beschleunigt. Im Übrigen standen die Änderungen aus dem Jahr 2007 im Kontext mit dem enormen Reformbedarf, gekennzeichnet durch die Herausforderung einer Verwaltungsstrukturreform, aber eben auch im Kontext mit der Verbesserung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Genauso wenig wie die Mitbestimmung im Jahre 2007 abgeschafft worden ist, wird sie heute mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung wieder eingeführt. Sie ist und bleibt nämlich nach wie vor Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft, weil sie Teilhabe an den Gestaltungsprozessen im Arbeitsleben vermittelt und Schutz denjenigen bietet, die Beratung und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Arbeitnehmerinteressen benötigen. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Mitbestimmung in den letzten Jahren im öffentlichen Dienst in NordrheinWestfalen nicht funktioniert habe.
So bekennt sich die CDU nicht nur zur Mitbestimmung, sondern sie ist auch in ihrer Geschlossenheit ohne Frage die Partei der Mitbestimmung.
Es geht natürlich immer auch darum, die Rahmenbedingungen festzulegen, in denen Mitbestimmung stattfindet, in denen sichergestellt ist, dass das Gewaltenteilungsprinzip zur Geltung kommt und die Exekutive über Mitbestimmung nicht verhindern kann, was das Parlament beschlossen hat.
Meine Damen und Herren, wir legen Ihnen einen eigenen Gesetzentwurf in Form eines Änderungsantrages vor. Er entspricht im Wesentlichen dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Das ist auch so weit okay. Heute Morgen in der Sondersitzung des Innenausschusses ist uns vorgeworfen worden, mit der Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs lediglich einen Grund gesucht zu haben, den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen zu können.
Das ist, sehr geehrter Herr Kollege Körfges – ich darf Sie ansprechen –, die genaue Verkehrung der Tatsachen. Sie legen doch massive Änderungen vor, die in Teilbereichen grundlegend von dem Gesetzentwurf Ihrer eigenen Regierung abweichen und damit – das darf ich vermuten – bewusst einen Konsens mit uns verhindern. Denn lange vor Einbringung dieses Gesetzentwurfs haben wir als CDU-Fraktion im Plenum bei Debatten um das LPVG klar gesagt, dass wir bereit sind, Änderungen mitzutragen, insbesondere Mitbestimmungstatbestände, die 2007 gestrichen worden waren, wieder einzuführen. Die Landesregierung hat dann einen Gesetzentwurf vorgelegt, der, wie gesagt, im Wesentlichen von uns mitgetragen werden konnte, wobei Einzelheiten in unserer Fraktion auch kontrovers diskutiert worden sind.
Es gab einen ganz wesentlichen Punkt, und das war die Umsetzung, der offensichtlich nicht konsensfähig war, der aber für die kommunale Familie eine ganz entscheidende, elementare Bedeutung hat. Es ist einfach arbeitsrechtlicher Standard, gewissermaßen die Kardinalpflicht eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst, bei seinem Arbeitgeber seine arbeitsrechtlichen oder dienstrechtlichen Verpflichtungen innerhalb einer Behörde und eines Dienstortes überall dort zu verrichten, wo er nach seinem Können und seinen Fähigkeiten gebraucht wird. Eine Einigung wäre – das ist meine persönliche Einschätzung – durchaus möglich gewesen. Aber ich bin davon überzeugt, dass diese Einigung nicht gewollt war.
Sie haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der weit über das hinausgeht, was Gegenstand des LPVG vor 2007 war. Und, schlimmer noch, über diese Punkte wurde gar nicht beraten. Wir wissen nicht, welche Auswirkungen die Ausdehnung des Beschäftigtenbegriffs um wissenschaftliche Mitarbeiter auf die Hochschulen hat. Wir wissen nicht, wie Mitbestimmung in den Fällen funktionieren soll, in denen die Verwaltungen Mitarbeiter beschäftigen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingesetzt sind. Das hätte man im Rahmen der Ausschussberatungen klären müssen, was nicht möglich war, weil der Antrag kurzfristig vorgelegt wurde.
Das ist ein schwerwiegender Mangel des Gesetzgebungsverfahrens. Dies wiegt umso schwerer, weil dem Änderungsantrag keine eigenen Überlegungen zugrunde liegen. Es ist nämlich klar nachzuweisen, dass der Antrag schlichtweg vom DGB vorgeschrieben wurde.
Da frage ich: Wo kommen wir eigentlich hin, wenn die Interessenverbände die Gesetze vorschreiben?
Meine Damen und Herren, wir bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch für den Einzelplan 11 gilt: Dieser Haushalt ist nicht nur verfassungswidrig, er ist auch spiegelbildlich …
Der Haushalt ist spiegelbildlich zur Regierungserklärung das Eingeständnis und ein Dokument der politischen Unfähigkeit. Er bleibt übrigens – das ist besonders auffällig – weit hinter den Zielen der Koalitionsvereinbarung zurück. Es zeigt sich erneut die Unzulänglichkeit der Landesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung unserer Gesellschaft, Politik zu gestalten, ja mehr noch: sie gestalten zu wollen.
Wie ist die Situation? Die Arbeitslosigkeit geht zurück, die Konjunkturkurve zeigt steil nach oben und wir verzeichnen ein Wachstum wie lange nicht mehr. Auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung führt das dazu, dass die Wirt
schaft unter einem massiven Fachkräftemangel leidet. Gleichzeitig haben wir eine besorgniserregende Anzahl von Geringqualifizierten, die keine oder kaum eine Chance auf eine dauerhafte Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Damit sind die Anforderungen des Arbeitsmarktes klar. Es ist nicht erkennbar, dass sich diese Landesregierung diesen Anforderungen mit wirksamen Maßnahmen stellt. Es ist in dieser Situation auch nicht erkennbar, ob Rot-Grün in der Haushaltspolitik überhaupt diesbezügliche Schwerpunkte setzt, und wenn ja, welche – ganz zu schweigen von der Frage, ob die Schwerpunkte richtig gesetzt sind.
Stattdessen verfällt Rot-Grün in alte Denkmuster, holt alte Konzepte wieder aus der Schublade wie die teure Regionalstelle „Frau und Beruf“ oder die Arbeitslosenzentren, die erneut zu Doppelstrukturen führen, während Maßnahmen wie das Werkstattjahr für geringqualifizierte Jugendliche und andere Maßnahmen zurückgefahren werden. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück.
Die Landesregierung baut Zeitdruck auf. Innerhalb von nur drei Wochen sollte der Haushalt im Ausschuss durchgepeitscht werden – und das zu einem Zeitpunkt, als klar war, dass der Haushalt mit den vorgelegten Zahlen verfassungswidrig sein würde, mit Zahlen also, die keine seriöse Haushaltsberatung zulassen, wobei dann auch noch die abenteuerliche Behauptung aufgestellt wurde, ausgerechnet die Einzelpläne 11 oder 15 seien gar nicht betroffen.
Ich will nicht alles wiederholen, was im Ausschuss dazu bereits Richtiges gesagt worden ist. Aber ich zitiere aus dem Brief des Ministers für Arbeit an den Präsidenten des Landtages vom 9. Februar 2011. Dort heißt es:
Der Nachtragshaushalt ist derzeit Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens vor dem VGH. Hinsichtlich der Veränderungen durch den Nachtragshaushalt stehen die Ergebnisse unter dem Vorbehalt der Entscheidung des VGH im Hauptsacheverfahren. Insofern sind die nachfolgenden Ausführungen vorläufig.
Es geht um den Haushalt 2011 und dessen Einführung.
Das heißt, der Haushaltsplan enthält Luftnummern. Wir wissen nicht, ob die Zahlen überhaupt Bestand haben werden, weil sich aus der Summe aller Ausgaben aus allen Haushaltseinzelplänen überhaupt erst ergibt, ob die Verschuldensgrenze überschritten wird oder nicht. Es ist demnach auch falsch zu sagen, der eigene Haushalt sei gar nicht betroffen. Aber die Koalitionsfraktionen waren überhaupt nicht bereit, das von der Landesregierung vorgelegte Zahlenwerk kritisch zu überprüfen. Das ist keine Sternstunde der Regierungsfraktionen.
Hinzu kommt, dass eine seriöse Haushaltsberatung auch deshalb nicht möglich war und ist, weil die Zahlen durch ein System von Pauschalierungen je
de Erklärung nach allen Seiten offen lassen. Nicht zu Unrecht hat deshalb der DGB in seiner Stellungnahme zum Haushalt gemäß Schreiben vom März 2011 kritisiert, dass – ich zitiere – der vorliegende Haushaltsentwurf keine Rückschlüsse darauf zulässt, in welche Projektmaßnahmen die einzelnen Mittel fließen.
Und der Koalitionsvertrag wird gar nicht erst umgesetzt. Equal Pay für Frauen bleibt auf der Strecke, keine frauenspezifische Maßnahme, um Benachteiligungen von Frauen in diesem Bereich entgegenzuwirken. Die zukünftige Arbeitsmarktförderung für Frauen aus ESF-Mitteln bleibt, wie auch der DGB in seiner Stellungnahme feststellt, intransparent. Es reicht nicht, die Situation der Alleinerziehenden zu beschreiben, wenn man nicht gleichzeitig sagt, wie die Landesregierung deren Situation verbessern will.
Wie Beschäftigung für Menschen sichergestellt werden soll, die keine oder kaum Chancen auf eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, bleibt das große Geheimnis der Koalition, obwohl der Koalitionsvertrag vollmundig eine dauerhafte Beschäftigung im öffentlichen Sektor verspricht, wobei wir an der Stelle nicht darüber reden müssen, wie schwierig das mit dem öffentlichen Sektor ist. Zumindest sind keine haushaltspolitischen Akzente diesbezüglich erkennbar, keinerlei Konzepte, mit denen man sich einer Diskussion über diese Thematik nähern könnte. Stattdessen werden wieder – ich sagte das eben schon – Doppelstrukturen durch Förderung und Wiedereinführung der Arbeitslosenzentren geschaffen und rot-grüne Spielwiesen eröffnet.
Jeder weiß, meine Damen und Herren, wie es um den Arbeitsschutz im Ministerium für Arbeit bestellt ist. Mehrfach haben wir erklärt, dass wir jede Unterstützung zukommen lassen werden, wenn es darum geht, die Situation in diesem Bereich zu verbessern. Der Herr Minister hat den Arbeitsschutz auch zum Gegenstand der Regierungserklärung im Ausschuss gemacht. Von Vereinheitlichung des Arbeitsschutzes war da die Rede. Aber schon meine simple Frage, ob das bedeute, dass der Arbeitsschutz mit einer personellen Aufstockung verbunden sei, hat der Minister nicht beantworten können oder nicht beantworten wollen. Bis heute ist im Übrigen nichts passiert.
In einem Brief vom 21. März 2011, wiederum an den Präsidenten des Landtags, legt der Minister allerdings dar – auch wiederum zur Einführung des Haushaltsplanes –, was konkret getan wird, um den Arbeitsschutz zu stärken. Das ist auch alles in Ordnung. Das will ich gar nicht kritisieren. Dann aber tritt der Minister vor die Presse und erklärt, er benötige 60 weitere Stellen für den Arbeitsschutz,
und setzt die Opposition unter Druck mit dem Hinweis, das funktioniere nur dann, wenn die Opposition nicht gegen den Haushalt klage. Also kein Konzept, die Opposition wird unter Druck gesetzt und soll es schließlich richten – ein weiteres Eingeständnis der politischen Handlungsunfähigkeit.
Ich frage mich: Was bespricht die Regierung eigentlich dienstagnachmittags am Kabinettstisch?
Diese Art von Politik hat das Land nicht verdient. Es steht Ihnen frei – wir unterstützen Sie auch dabei –, die Stellen beispielsweise im Arbeitsschutz zu schaffen. Sie müssen aber dann auch bereit sein, die Prioritäten anders zu setzen, auf Spielwiesen zu verzichten, die Geld kosten, und entsprechende Schwerpunkte zu setzen.
Zu nennen wäre die Regionalstelle „Frau und Beruf“, die 5 Millionen € zusätzlich kosten wird, die Landespräventionsstelle für 8,5 Millionen €. Wir haben das im Einzelnen, wie Sie wissen, auch schon einmal aufgelistet.
Wir können es nicht durchgehen lassen, dass Maßnahmen für Jugendliche wie zum Beispiel das Werkstattjahr gestrichen werden. Jugendliche, die es schwer haben, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, müssen die Möglichkeit erhalten, sich praktisch zu qualifizieren. Ich möchte aber an der Stelle auch sagen, Herr Minister, dass Ihr Vortrag in der letzten Ausschusssitzung zum Thema „Übergang von der Ausbildung in den Beruf“ recht ordentlich war. Sie haben eine ganze Reihe von nützlichen Vorstellungen vorgetragen. Nun müssen allerdings auch Taten folgen.
Sie haben – das möchte ich ausdrücklich bemerken – das Problem des Fachkräftemangels hervorgehoben und Lösungsansätze entwickelt – vor allen Dingen das Plädoyer, schon frühzeitig mit der Sichtung der Defizite zu beginnen und herauszuarbeiten, dass Jugendliche erkennen müssen und sollen, wo ihre Fähigkeiten und Begabungen im Hinblick auf spätere berufliche Tätigkeit liegen könnten.
Wichtig ist aus unserer Sicht allerdings auch eine gewisse Steuerung, die notwendig erscheint. Es muss auch für Berufe Interesse geweckt werden, die momentan bei Jugendlichen vielleicht nicht so populär sind, aber durchaus am Markt gefragt sind. Es hat keinen Sinn, wenn alle Industriekaufmann werden wollen und Mechatroniker gesucht werden. – Das einmal nebenbei!
Wenn man das alles zusammennimmt, lässt sich das kurz auflisten. Alles das, was versprochen worden ist, was im Koalitionsvertrag steht, ist nicht umgesetzt, geschweige denn als Schwerpunkt im Haushalt ausgeführt. Gute Arbeit: Fehlanzeige! Equal Pay: Fehlanzeige! Arbeitsschutz: Fehlanzeige! Förderung von Geringqualifizierten: Fehlanzei
ge! Verbesserung der Situation von Alleinstehenden: Fehlanzeige!
Meine Damen und Herren, wir lehnen diesen Haushalt ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, so ist das mit den Wahlversprechen: Die holen einen immer wieder ein.
Nein? Okay, das können Sie ja gleich klarstellen.
Es gibt Praktika, die keine sind. Das betrifft meist junge Menschen, die in Erwartung eines festen Jobs von Praktikum zu Praktikum vertröstet werden,
ohne für die erbrachte Arbeitsleistung eine Vergütung zu erhalten. Demgegenüber steht natürlich ein Rechtsanspruch auf Vergütung. Wer eine Arbeitsleistung erbringt, hat Anspruch auf angemessene Vergütung seiner Leistungen.
Es gibt auch nicht wenige Fälle, in denen ehemalige Praktikanten ihren Anspruch erfolgreich einklagen. Das ist auch gut so – der Missbrauch von Praktikumsplätzen natürlich nicht.
Nun kann man Praktika selbstverständlich gesetzlich regeln und von regulären Arbeitsverhältnissen genau abgrenzen. Aber klar ist doch, dass Praktika einen Beitrag zur beruflichen Bildung oder Orientierung leisten sollen. Zielgruppen sind insbesondere Schüler und Studenten oder auch solche, die sich zwischen Abschlüssen beruflich orientieren oder weiterqualifizieren wollen.
Es ist hier an keiner Stelle vorgetragen worden, dass mit Praktika in Landesministerien Missbrauch betrieben wird. Auch die dienen zur beruflichen Ori
entierung: um den jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, in das Berufsleben hineinzuschnuppern.
Die Lösung liegt nun nicht darin – die Welt ist eben nicht so einfach, Herr Zimmermann, wie Sie das hier dargestellt haben –, jedem Praktikanten, ob Schüler oder Student, eine Vergütung in Höhe von 300 € oder mehr oder weniger zu zahlen.
Das würde dem Missbrauch doch gerade Tür und Tor öffnen und damit jedem Arbeitgeber das Risiko nehmen, für Arbeitsleistung zahlen zu müssen.
Die ausschließlich berufsbildende Funktion der Praktika muss dabei erhalten bleiben.
Wieso ist das Ausbeutung? Was ist denn mit denen, die sich hier bei uns, bei Abgeordneten melden und ein Praktikum machen wollen, die mal ins Büro schnuppern wollen? Die kommen von Schulen und fragen bei Arbeitgebern nach, ob sie mal für eine Woche hospitieren dürfen.
Sie können sich ohne Weiteres ausrechnen, dass es, wenn das alles bezahlt werden muss, keine Praktikumsplätze mehr geben wird. Das kann doch nicht im Sinne der Sache sein.
Meine Damen und Herren, das, was hier beantragt worden ist, ist unausgegoren. Wir lehnen den Antrag ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben zurzeit eine Landesregierung, die die Opposition fragt, was sie machen und wo sie sparen soll. Das funktioniert nicht, weil die Verfassung des Landes kein Regierenlassen durch Dritte vorsieht.
Wir erleben Koalitionsfraktionen, die mithilfe der Linken Wahlgeschenke verteilen wollen und zwecks Machterhalts jedes Sparen unterlassen. Das funktioniert auch nicht, weil es verfassungswidrig ist.
Wir erleben eine Ministerpräsidentin, die dann die Verschuldenspolitik in Worte zu kleiden versucht und den Begriff der Präventionspolitik in die Debatte einführt. Auch das funktioniert nicht. Man glaubt ihr nicht, dass man mehr ausgeben muss, als man darf, um mehr zu erhalten, das man nicht bekommen kann.
Dann wird ein wissenschaftlich fundierter Beleg dafür angefordert, dass Verschuldungspolitik richtig sei. Auch dieser Versuch ist gescheitert. Das sogenannte Prognos-Gutachten ist keins. Die Verfasser bezeichnen es selbst als Bilanz, also als eine Gegenüberstellung von Zahlen, die noch zu hinterfragen sind, weil sie auf Annahmen beruhen, von denen niemand wissen kann, ob sie in der Realität perspektivisch eintreten werden.
Gleich auf Seite 1 des Gutachtens weisen die Verfasser darauf hin, dass – ich zitiere – die Wirksamkeit früher Intervention und die Kosten-NutzenRelation präventiver Maßnahmen nicht Gegenstand der Studie seien. Es werde noch nicht einmal unterstellt – so heißt es –, dass sich die geschätzten Folgekosten in voller Höhe durch soziale Prävention vermeiden ließen. Ausdrücklich fordern die Verfasser eine tiefer gehende Analyse der UrsachenWirkungszusammenhänge von sozialer Prävention und den Folgekosten.
Also: 80 Seiten Bestandsaufnahme mit Zahlen, die im Wesentlichen bekannt sind und teilweise aus den Ministerien stammen, teils den Statistiken entnommen sind, fünf Seiten Handlungsempfehlungen, die längst in der Umsetzung sind, und schließlich eine Seite Erklärung, dass man das gewünschte Ergebnis gar nicht liefern könne.
Damit wir uns richtig verstehen, meine Damen und Herren: Natürlich gibt es Kausalzusammenhänge. Bessere Bildung führt natürlich zu besseren Erwerbschancen. Aber ob diese Chancen auch realisiert werden können, hängt doch von vielen Faktoren ab, die nicht berechnet werden können. Wir können darüber reden, ob das gelieferte Zahlenmaterial richtig ist, ob es weiterentwickelt und analysiert werden muss, aber hier geht es darum, dass Sie einen verfassungskonformen Haushalt vorlegen müssen. Dazu verhält sich das Gutachten eben nicht.
Man darf auch nicht so tun, als sei bisher nichts geschehen. Die Betrachtung, ob durch soziale Prävention perspektivisch eine Entlastung kommender Haushalte erzielt wird, setzt voraus, dass auch die Schulden und die Zinsbelastungen eingerechnet werden. In dem Gutachten findet sich keine Gegenüberstellung von Kosten, die durch die
hohe Verschuldung entstehen. Der demografische Wandel findet keine Beachtung. Bestehende Folgekosten werden gleichgesetzt mit Einsparpotenzialen. Dabei weiß man doch, dass nicht alle Problemfälle durch Maßnahmen von außen verhindert werden können, weil sie ganz unterschiedliche Ursachen haben können.
Die Studie gibt keine konkreten Lösungsansätze, sondern unterbreitet Vorschläge, was getan werden sollte, um erst einmal belastbare und aussagekräftige Zahlen zu erhalten. Es gibt keine belastbaren Kausalzusammenhänge.
Nehmen wir das Beispiel Jugendkriminalität: Die Zahl der zu einer Jugendstrafe verurteilten Personen ist zwischen 2006 und 2009 um 18,2 % zurückgegangen, sagt das Gutachten. Die Gerichtskosten stiegen aber im gleichen Zeitraum um 5,3 %.
Nehmen wir den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen oder aus dem Bereich Justiz die interministerielle Arbeitsgruppe „NRW-Initiative zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität“, präventive Maßnahmen wie verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen, Sprachstandserhebungen, Schulmittagessen, „Jedem Kind ein Instrument“, der HartzIV-Kompromiss befindet sich in der Umsetzung, die Initiative „Staatsanwalt vor Ort“, die Initiative Intensivtäterprojekte für Sorgenkinder.
Man muss sich noch nicht einmal die Mühe machen, nachzuprüfen, ob dann, wenn es gelänge, die Abiturquote zu erhöhen, Wohlfahrtseffekte von 3,3 Milliarden € pro Jahr erzielt werden könnten, oder ob 2 Milliarden € vereinnahmt werden könnten, wenn man mit 1,5 Milliarden € Betreuungsplätze schaffen würde. Man weiß doch überhaupt nicht – abgesehen von der Frage, ob ein Schüler überhaupt Abitur machen möchte –, mit welchem soliden Realschulabschluss er vielleicht mehr verdient als ein Abiturient, wie viele Erwerbstätige gegebenenfalls welche Jobs mit welchem Einkommen und welcher Steuerbelastung ausüben. Man weiß nicht, ob Frauen, die für ihre Kinder einen Betreuungsplatz bekommen, ganztags oder halbtags einer Beschäftigung nachgehen wollen und werden, was sie dann verdienen und nach welcher Steuerklasse sie welche Steuerbelastung haben werden.
Meine Damen und Herren, wir stellen heute in der Aktuellen Stunde fest: Das sture Festhalten an der Schuldenpolitik ist gescheitert. Einen fundierten Beleg dafür, dass es notwendig sein soll, mehr Schulden zu machen als erlaubt, gibt es nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Was war das für eine Unterrichtung, bei der der Minister und meine Vorredner von SPD und Bündnis 90/Die Grünen weitgehend Themen zum Gegenstand der Debatte machen, zu denen sie erklären, was sie in Berlin nicht erreicht haben! Das, was Sie, verehrter Herr Minister, für die Landesregierung an Unterrichtung und vor allem an Bewertungen geboten haben – das gilt erst recht, wenn sich, wie man hört, die Landesregierung morgen im Bundesrat enthält –, ist ein weiteres Dokument des Versagens und des Scheiterns dieser Landesregierung.
Herr Minister, Sie haben eben gesagt, ohne NRW hätte es diesen Kompromiss nicht gegeben. – Dann frage ich mich, warum Sie nicht zustimmen. Die Landesregierung – das ist die Wahrheit – ist bei diesen Verhandlungen gar nicht wahrgenommen, geschweige denn ernst genommen worden.
Im Übrigen verstehe ich auch das Nachkarten nicht. Ein Kompromiss ist gefunden, und jetzt muss man in die Zukunft schauen.
Meine Damen und Herren, die SPD-NRW bleibt hinter ihren großmäulig verkündeten Zielen weit zurück.
Und die Grünen – das ist mehrfach angesprochen worden – nehmen schon gar nicht mehr ihre Verantwortung wahr – angeblich, weil sie die Regelsätze für verfassungswidrig halten. Ein weiteres Mal gerieren sie sich als Dagegen-Partei. Bis gestern Abend hatte ich gedacht, dass dies bestimmt nicht für die Grünen in NRW gilt. Denn, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, einem vernünftig denkenden Menschen ist nicht klarzumachen, dass Bündnis 90/Die Grünen in NRW einerseits dem gefundenen Kompromiss im Bundesrat letztlich wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an den Regelsätzen und möglicherweise auch an dem Bildungspaket nicht zustimmen werden, andererseits aber hier bedenkenlos einen offensichtlich verfassungswidrigen Haushalt mit verabschieden wollen.
Ich will nicht auf den Verlauf der Hartz-IVVerhandlungen zurückschauen.
Sie wissen, von Versagen, von Machtpoker auf dem Rücken der Kinder ist bekanntermaßen die Rede gewesen. Jetzt ist ein Kompromiss gefunden. Ein Kompromiss ist natürlich immer geprägt von gegenseitigem Nachgeben. Der Kompromiss ist aber eben der Kern der getroffenen Regelung, der morgen zur Abstimmung steht. Der ist im Interesse der Betroffenen gut und trägt zum sozialen Ausgleich bei.
CDU/CSU, SPD, FDP sind zufrieden. Die Länder begrüßen das Verhandlungsergebnis. Von der Landesregierung NRW hört man hier nichts.
Keine Zwischenfrage.
Die Landesregierung trägt jetzt die Verantwortung für ihre Entscheidung im Bundesrat und damit für das soziale Gesamtgefüge für Hilfe zur Selbsthilfe, für ausreichende Grundsicherung und für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, vor allem Teilhabe der Kinder an Schule, Sport und Freizeit, aber auch für die Einhaltung des Lohnabstandsgebots mit dem Wissen, dass jeder Euro Hartz IV mehr den Abstand zum Einkommen verringert.
Und sie trägt erhebliche Verantwortung auch deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht Transparenz der Berechnung der Regelsätze gefordert hat – in einem Gesetz, das – wohlgemerkt – aus rot
grüner Zeit stammt. Das ist jetzt von CDU/CSU und FDP korrigiert worden.
Gescheitert ist die Landesregierung an der Machtfrage. Die Nummer, den starken Mann oder – besser gesagt – die starke Frau zu markieren, lief nicht, weil Sie versucht haben, auf dem Rücken der HartzIV-Empfänger und der Kinder Leistungen zu blockieren, um machtpolitische Ziele zu erreichen.
Der jetzt vorgelegte Entschließungsantrag zeigt ja, dass Sie nachkarten, was Sie bei den Regelsätzen zu Recht nicht erreicht haben. Man hat Sie in dieser Frage gar nicht ernst genommen.
Beim Kinderbildungspaket hat man sich sehr schnell und weitestgehend geeinigt. Es muss nun dafür gesorgt werden – insofern ist auch die Landesregierung in der organisatorischen Mitverantwortung –, dass die Mittel, ob sie nun als Gutscheine oder Direktzahlung gewährt werden, bei den Kindern schnell und unbürokratisch ankommen und nicht, wie eine Zeitung kommentierte, ein Beschäftigungsprogramm für Arbeitsagenturen und Kommunen finanzieren.
Wesentlich ist, dass die Einkommens- und Verbrauchsstatistik weiterhin als Berechnungsgrundlage gilt und damit die Höhe der Regelsätze aus dem politischen Gezänk herausbleibt. Diese Statistik, die übrigens auch von Rot-Grün immer bedenkenlos angewendet worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für verantwortbar erklärt.
Außerdem sind künftige Erhöhungen nicht mehr an die Rentenentwicklung, sondern an Verbraucherpreis und Einkommensindex gekoppelt.
Es ist weiterhin klar, dass es ab dem 1. Mai einen Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit geben wird, was – nebenbei gesagt – sowieso geregelt worden wäre, wobei der tarifliche Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze darstellt, auch in der verleihfreien Zeit.
Darüber hinaus werden Mindestlöhne für das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie für die Aus- und Weiterbildungsbranche nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz auf den Weg gebracht.
Damit, meine Damen und Herren, liegt die Bundesregierung auf der Linie der bisherigen Politik CDUgeführter Bundesregierungen und dem Arbeitsministerium in NRW unter Karl-Josef Laumann, der, wie Sie wissen, zahlreiche Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt hat.
Das heißt, wir haben aus guten Gründen sowohl im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch im Interesse der Unternehmen – Stichwort: Wettbewerbsfähigkeit, Lohndumping – gesetzlich geregelte Mindestlöhne in der Zeit- und Leiharbeit nun auch branchenübergreifend.
Es gibt nicht einen einzigen Mindestlohn in irgendeiner Branche, der unter der Regierungsverantwortung von Rot-Grün im Bund festgesetzt worden wäre. Rot-Grün hat immer nur davon geredet. Angefangen hat damals Norbert Blüm mit der Baubranche, später sind dann in der Zeit der Großen Koalition weitere Branchen in das Entsendegesetz aufgenommen worden. Diese Politik wird mit der Aufnahme der Zeitarbeitsbranche jetzt fortgesetzt.
Der Versuch, hier und heute aus Anlass einer Unterrichtung durch die Landesregierung zu einem ganz anderen Thema mal eben einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn mit all den komplexen Problemen, Bedenken, Einwendungen und Risiken für die Beschäftigten, die sorgfältig gewogen werden müssen, sowie sozialen Verwerfungen, die damit verbunden sein könnten, zu fordern, läuft nicht, ist geradezu abenteuerlich und wird von uns zurückgewiesen.
Wir fordern die Landesregierung vielmehr mit allem Nachdruck und eindringlich auf, im Bundesrat dem Kompromiss im Interesse des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zuzustimmen. Nehmen Sie Ihre Verantwortung für die betroffenen Menschen wahr, und spielen Sie nicht durch Nein oder Enthaltung im Bundesrat Verstecken! Übernehmen Sie Verantwortung, und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ausweislich des Geschäftsberichts des Bau- und Liegenschaftsbetriebs für 2009 – der für 2010 liegt noch nicht vor – ist es mitnichten so, wie es gerade vorgetragen und in dem Antrag der Linken zum Ausdruck gekommen ist.
Zwar gab es ausweislich des Berichts Ende 2009 32 Vollbeschäftigte weniger als 2008. Um aber das von Schwarz-Gelb Ende 2008 beschlossene Hochschulmodernisierungsprogramm des Landes NRW und das Konjunkturprogramm des Bundes realisieren zu können, sind im Haushaltsplan 2010 150 zusätzliche Stellen geschaffen worden. Dafür wurden Stellenstreichungen verschoben und neue Stellen geschaffen.
Das Hochschulmodernisierungsprogramm mit einer Investitionssumme von 1,3 Milliarden €, wie Sie sagen – meines Wissens sind es bis 2015 zusätzlich 2 Milliarden € –, und darüber hinaus das Konjunkturprogramm des Bundes sind zudem gute Beispiele dafür, dass Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden können.
Man könnte nun den Eindruck gewinnen, dass der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb dabei erwischt worden sei, das Instrument der Leih- und Zeitarbeit missbräuchlich anzuwenden. Unter Kosten- und Einspardruck würden Arbeiten fremdvergeben und Leiharbeiter zu schlechteren Bedingungen eingestellt. Ich frage einmal: Ohne Tarifvertrag?
Der Antrag enthält jedenfalls keine substanziellen Hinweise darauf, dass Missbrauch betrieben wird. Im Übrigen sind auch keinerlei Bereiche genannt, die man hätte überprüfen können.
Es ist nicht erkennbar, dass dieser Antrag zum Thema „Leiharbeit beim BLB“ etwas mit den vielfach diskutierten prekären Beschäftigungsverhältnissen zu tun hat. Nach den Erklärungen des Ministers Schneider von heute Morgen anlässlich der Hartz-IV-Diskussion ist von missbräuchlicher Ausnutzung der Leih- und Zeitarbeit beim BLB wohl auch nichts bekannt.
Im Grunde beschreibt der Antrag eine Situation, die für die Zeit- und Leiharbeit geradezu klassisch ist: dort, wo es Sinn macht, auf Zeitarbeit zurückzugreifen, und zwar insbesondere dann, wenn sie dazu dienen soll, Arbeitsspitzen abzubauen.
Wenn das so ist und wenn man davon ausgehen darf, dass der BLB auch zukünftig durch Investitionsprogramme die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gewährleisten kann, würde sich insbesondere für Zeitarbeiter und möglicherweise auch für frühere Arbeitslose, die in der Zeitarbeit beschäftigt sind, auch weiterhin die Chance ergeben, über die Zeitarbeit in eine feste Anstellung zu kommen. Das ist ein Aspekt, den man in der Diskussion nicht vernachlässigen darf und der hier in diesem Hause auch stets vorgetragen worden ist. Ich darf daran erinnern, dass 60 % der in der Leiharbeit Beschäftigten vorher arbeitslos waren.
Investitionsprogramme und die Aktivitäten des BLB kommen der Wirtschaft, der Baubranche, dem Handwerk, den freien Berufen und schließlich auch den Menschen, die in den neu geschaffenen Einrichtungen arbeiten werden, zugute.
Es ist im Übrigen sinnvoll und richtig, ja sicher auch geboten, dass sich der BLB zu der eigenen Leistung Qualität, Fachlichkeit und vor allem Spezialisierung extern einkauft. Wer sagt eigentlich, dass sich die Qualität der Leistungen verschlechtert hat?
CDU und FDP haben genau den richtigen Weg eingeschlagen. Er führt zur nachhaltigen Verbesserung der Infrastruktur des Landes und damit zu einer Verbesserung der Beschäftigungssituation auf dem Arbeitsmarkt. Wir fordern die Landesregierung auf, diesen Weg weiterzugehen.
Dazu gehört auch die Haushaltskonsolidierung, um die Sie nicht herumkommen werden. Denn sie ist die Voraussetzung dafür, dass Sie in Zukunft handlungsfähig bleiben. Im Augenblick tun Sie – wie vor 2005 – alles, um das Land in die Handlungsunfähigkeit zu treiben.
Den Linken geht es ausschließlich darum, Kosteneinsparungen zu verhindern, Stellenabbau zu beenden, kw-Vermerke zu streichen und Stellenplanausweitungen vorzunehmen – und das alles ohne Konzept, ohne Sinn und Verstand für Notwendigkeiten und einfach nur so, weil es in die sozialistische Schublade passt.
Ich frage die Landesregierung, ob dies auch ihr Konzept ist. Jedenfalls wünsche ich der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen viel Spaß und Glück dabei, wenn sie unter diesen von den Linken formulierten Voraussetzungen Haushaltskonsolidierung betreiben will oder nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im März sogar betreiben muss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich möchte ich nur zwei kurze Anmerkungen machen, weil wir im Ausschuss insbesondere einen Punkt, nämlich den Vertrauensschutz, problematisiert haben.
Wir halten es für richtig, den Optionskommunen die Möglichkeit einzuräumen, zur Erfüllung und Sicherung der Grundsicherung die ihnen übertragenen Aufgaben in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung „Jobcenter“ wahrzunehmen. Das schafft in vielerlei Hinsicht rechtlich Klarheit, zum Beispiel hinsichtlich des Personals, der Finanzierung und anderer Abgrenzungsfragen. Wir verbinden damit auch die Erwartung, dass die Leistungserbringung durch die Jobcenter in der Rechtsform einer eigenständigen Anstalt des öffentlichen Rechts effektiv gestaltet wird, und wir folgen damit dem Wunsch mehrerer kreisfreier Städte und Kreise.
Die zweite Bemerkung bezieht sich auf die Wohngeldersparnis. In der Anhörung spielte die Frage der Datenbasis und des Vertrauensschutzes derjenigen Kommunen, die auf der Grundlage des für verfassungswidrig erklärten Gesetzes Leistungen erhalten hatten, die sie aufgrund des jetzt vorgesehen Verteilungsmodus über Jahre zurückerstattet sollen, eine wichtige Rolle.
Die Frage des Vertrauensschutzes wurde von einigen Sachverständigen in der Anhörung grundsätzlich bejaht, was zur Folge hätte, dass auf die Rückforderung für die Vergangenheit zu verzichten wäre. Und in der Tat hatte der Verfassungsgerichtshof in seiner damaligen Entscheidung lediglich den Nachteilsausgleich, nicht aber den Vorteilsausgleich verlangt. Sonst hätte es darüber auch keine Diskussionen geben müssen.
Ich erkläre hier allerdings ausdrücklich, dass nicht der Verteilungsmodus problematisch ist. Denn man kann nur das Geld verteilen, das man hat, und zwar nach den Kriterien, die ein möglichst gerechtes Gesamtbild der Verteilung unter den Kommunen ergeben. Insofern ist unserer Auffassung nach der vorliegende Gesetzentwurf in Ordnung.
Die Frage, ob sich eine Kommune auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen darf, ist eine Rechtsfrage, die auch hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen zu klären wäre. Das kann aber nur im Rahmen des Verwaltungsverfahrens geklärt werden, wenn es um die Rückforderungen geht. Es muss also im Einzelfall beurteilt und entschieden werden, und das ist nicht Sache des Parlaments.
Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nehmen wir doch zunächst einmal zur Kenntnis, was meine Kollegen Geerlings und Brockes zu den Gründen gesagt haben, die 2006 zur Abschaffung des damaligen Tariftreuegesetzes geführt haben. Ja, es ist richtig, dass es erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten gegeben hat. Das war unter allen Beteiligten, unter anderem auch den Gewerkschaften, völlig unstrittig. Das Gesetz war unpraktikabel. Die Einhaltung des Gesetzes war nicht kontrollierbar. Wenn jetzt alles so käme, wie die Linken es in ihrem Antrag fordern, ginge das schon einmal überhaupt nicht. Das Gesetz verstieß, wie von meinen Vorrednern mehrfach herausgearbeitet worden ist, mit seiner Koppelung der Vergabe an einen bestimmten Tarifvertrag gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie.
Solche Hindernisse müssen erst einmal ausgeräumt werden, anstatt die Fehler zu wiederholen und dann noch weitere Fehler draufzusatteln.
Nein.
Das sogenannte Rüffert-Urteil ist hier bereits mehrfach zitiert worden. Man kann es als bekannt voraussetzen.
Wie ebenfalls schon gesagt worden ist, sind im Kontext mit europäischen Regelungen solche Tarifregelungen zulässig, die nach dem ArbeitnehmerEntsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt worden sind.
Wenn es hierfür also ein Regelungserfordernis gäbe – was aber mit keinem Wort auch nur ansatzweise in dem Antrag der Linken dargelegt wird –, könnte man im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens selbstverständlich darüber sprechen. Auch hier gilt, was der Kollege Schmeltzer zu Recht gesagt hat: Qualität geht natürlich vor Schnelligkeit.
Das Bemerkenswerte ist hier aber doch die eigentliche Intention, die eigentliche Zielsetzung des Antrags der Linken. Wer sagt Ihnen denn, dass sich Unternehmen nicht an gesetzliche Vorgaben halten? Welche Gründe gibt es eigentlich, Unternehmen zwingen zu wollen, sich an das zu halten, was ohnehin gilt? Was ist die Notwendigkeit für gesetzliche Vergaberegelungen in dem Sinne, wie Sie das wollen? Dazu verhalten Sie sich in dem Antrag mit keinem Wort.
Die Linken gehen mit ihren Forderungen weit über den überhaupt zulässigen Anwendungsbereich eines Tariftreuegesetzes hinaus und wissen dabei
sehr genau, dass die Vorschläge rechtswidrig sein werden.
Ich möchte die Punkte, die bereits genannt worden sind, nicht wiederholen.
Interessant ist aber der Hinweis, wonach die große Mehrheit der Betriebe und Unternehmen die Ziele des Tariftreuegesetzes unterstützt.
Genauso ist es, aber Sie ziehen die falsche Schlussfolgerung. Die große Mehrheit der Unternehmen verhält sich nämlich gesetzestreu. Die Einhaltung des Corporate Governance Kodex, die Schaffung von Compliance in Unternehmen, die allesamt nach innen wie nach außen auch im Sinne einer Selbstkontrolle Unternehmensverantwortliche dazu anhalten, rechtliche Standards einzuhalten, selbst zu kontrollieren und sie zu verbessern, sind heute Grundlage für unternehmerisches Handeln. Sie sind zum Beispiel für das Rating wichtig. Der Hinweis auf die Existenz solcher Regelungen in jedem Wirtschaftsprüfungsbericht ist der Ausweis für ordentliches unternehmerisches Handeln. In dem Zusammenhang ist völlig klar, dass die Spreu vom Weizen zu trennen ist. In diese Unternehmenskultur einzugreifen, ist purer Sozialismus.
Ja, genau, weil es nicht in Ihre Ideologie passt, dass sich Unternehmen gesetzestreu verhalten.
Es geht Ihnen doch gar nicht um die Umsetzung von Tariftreue, die Einhaltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder um die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen. Sie wollen nicht die Rechtsstaatlichkeit der Auftragsvergabe, sondern die politischer Kontrolle über Unternehmen in die Hand bekommen. Sie schaffen bewusst grundsätzlich Misstrauen und wollen Kontrollinstanzen aufbauen, die jede wirtschaftliche Aktivität, jede Attraktivität, öffentliche Aufträge anzunehmen, lähmen und behindern. Sie schaffen Bürokratie und wollen über Bürokratie den Unternehmen Daumenschrauben anlegen.
Darüber hinaus schaffen Sie noch weitere Kontrollinstanzen, indem Sie die Betriebsräte der Unternehmen bzw. die Gewerkschaften in die Vergabe
einbeziehen wollen, die eine Stellungnahme zur Einhaltung von Tarifverträgen abgeben sollen. Damit tragen Sie bewusst betriebliche Tarifkonflikte in den Bereich der öffentlichen Hand. Das an sich ist schon ein unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie.
Nebenbei führen Sie noch so etwas wie die Vorratsdatenspeicherung ein, indem Sie ohne Anlass das Wissen der Vergabestellen für die systematischen Kontrollen nutzen wollen. Der Sozialismus lässt grüßen! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Parlament könnte es sich ganz einfach machen: Wir haben ein strenges Arbeitszeitgesetz, das strafbewehrt ist. Man muss es nur anwenden. Der Vollzug ist jedoch, wie Herr Dr. Romberg vorgetragen hat, nicht hinreichend. Dafür trägt die untätige Landesregierung die Verantwortung. – Ende der Aktuellen Stunde!
Wenn es heute nur um den Gesetzesvollzug geht, greift die Auseinandersetzung allerdings viel zu kurz. Zum einen ist festzustellen, dass wir ein kompliziertes Arbeitszeitgesetz haben, das kaum jemand versteht, Krankenhäuser vor besondere Herausforderungen stellt und einen hohen Beratungsbedarf auslöst, der gegebenenfalls extern gedeckt werden muss.