Heike Gebhard

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Herzlichen Dank, Herr Hafke. – Können Sie mir und den Anwesenden erklären, warum wohl so viele Bürgermeister, Jugendamtsleiter etc. nach Veröffentlichung der Bundesstatistik überall erklärt haben, dass sie zurzeit in der Realität viel höhere Zahlen hätten? Woran liegt das Ihrer Meinung nach?
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Verehrter Kollege Post, ich habe Sie in der Vergangenheit immer als einen grundsoliden Mitdiskutanten und Mitstreiter empfunden. Aber als ich den Antrag in der vergangenen Woche gelesen habe – er ist vom 20. September –, habe ich mir verwundert die Augen gerieben und gesagt: Da hat er wohl was nicht ganz mitbekommen. Im Laufe der Woche wird er das ja wohl korrigieren und den Antrag zurückziehen. – Ihnen ist offenbar völlig entgangen, dass diese Landesregierung mit Frau Ministerin Steffens bereits einen solchen Antrag gestellt hat.
Dieser Antrag ist von den Ländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterstützt worden. Das sind fünf von 16 Bundesländern. Die anderen haben abgelehnt, zwei haben sich enthalten. Der Antrag ist also längst gestellt worden. Sie kommen mit Ihrer Initiative ein bisschen zu spät.
Ich habe gedacht: Er wird wenigstens einen Änderungsantrag oder einen Neudruck vorlegen. – Aber auch da Fehlanzeige. Wenn Sie schon nicht mitbekommen, welche Initiativen das Land NordrheinWestfalen im Bundesrat ergreift, dann hätte Ihnen aber geholfen, die gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft „Länderübergreifender Angemessener Versorgungsanspruch“, LAVA, vom 23. September, also von vor sechs Tagen, zur Kenntnis zu nehmen. Dort steht nämlich unter anderem:
„Sowohl Nordrhein-Westfalen und RheinlandPfalz als auch Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hatten sich in jeweils gemeinsamen Anträgen für eine Beseitigung der gravierenden Unterschiede eingesetzt, die zwischen den Bundesländern bei der Vergütung der ambulanten Medizin bestehen. Beide Anträge fanden in der Abstimmung zwischen den Ländern jedoch keine Mehrheit.“
Später heißt es, dass jetzt der Bund am Zug ist, dass der Ball jetzt im Spielfeld des Bundesministeriums für Gesundheit liegt. – Und da haben sie recht.
Sie haben den Antrag überschrieben – das hat mich auch ein bisschen enttäuscht, Kollege Post – mit „Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen“. Wenn wir diese verbessern wollen – und sie ist verbesserungsbedürftig –, dann müssen wir weit darüber hinausgehen, als uns nur darüber zu unterhalten, wie wir die Honorare der Ärzte verbessern. Das kann ein Baustein sein, aber es wird nicht ausreichen, um eine Verbesserung herbeizuführen.
Stattdessen hätten Sie den Antrag mit dem überschreiben sollen, was Sie anschließend thematisieren, nämlich: Wie kann die Angleichung der ärztlichen Honorare in Nordrhein-Westfalen an den Bundesdurchschnitt tatsächlich befördert werden? –
Dass wir da gleicher Ansicht sind, dass dies notwendig ist, ist unbestritten und bekannt. Das sollten wir tun.
Sie haben interessanterweise mit Ihrer Sachdarstellung genau an der Stelle aufgehört, wo Sie feststellen, dass – nicht der Gemeinsame Bundesausschuss ist dafür zuständig, sondern der Bewertungsausschuss – der Bewertungsausschuss ein Konzept für eine schrittweise Konvergenz der Vergütungen nicht geliefert hat. Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie sagen: Das Bundesministerium kann doch nicht einfach nur sagen, dass die das nicht geliefert haben. Die Konsequenz, die wir daraus ziehen, ist, im Rahmen der Beratungen zum Versorgungsstrukturgesetz zu fordern, ein Konzept für einen Strukturausgleich vorzulegen. – Der Vorschlag des BMG aber ist, dass die Pflicht für ein solches Konzept ersatzlos aus dem SGB V gestrichen wird. Und da widersprechen Sie nicht? Das wundert mich schon sehr.
Die Kollegen von CDU und FDP müssten doch einen guten Draht zur Bundesregierung haben. Nutzen Sie den und helfen Sie mit, dass dies im Versorgungsstrukturgesetz nicht Platz greift, sondern die Verpflichtung drinbleibt und das BMG selbst ein Konzept vorlegt, um diese Konvergenz herbeizuführen. – Danke schön.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich mit der Rede von Herrn Tenhumberg anfangen. Die Chuzpe, mit der Sie hier auftreten, haut mich in der Tat um. Ich finde, hier die Verantwortung für das, was Sie selbst angerichtet haben, zu leugnen, sich sozusagen nur noch auf einen Ausschnitt von wenigen Monaten zu konzentrieren und dafür die Verantwortung abzulehnen, das ist schon ungeheuerlich.
Verantwortung, Kollege Tenhumberg und Kollege Hafke, liegt nicht nur bei der Regierung und den sie tragenden Fraktionen. Verantwortung erwarten die Menschen in Nordrhein-Westfalen auch von der Opposition, insbesondere von einer Opposition, wenn sie vorher an der Regierung war und ursächlich für die jetzige Situation verantwortlich ist.
Sie haben an der Stelle ja keine Gedächtnislücke gehabt, dass Sie in der Tat schon im Haushaltsbegleitgesetz 2006 die Gebührenhoheit an die Kommunen abgegeben haben. Sie haben aber nicht gesagt, welches Ziel Sie dabei hatten. Wenn man aber im Protokoll nachguckt, kann man das sehr wohl lesen. Der Kollege Kern hat das 2008 auch noch einmal wiederholt. Ihr Ziel war es, die Kommunen sozusagen in einen Wettbewerb um Elternbeiträge zu zwingen. Das hat er wörtlich gesagt. Lesen Sie es im Protokoll nach. Das heißt, obwohl zum damaligen Zeitpunkt in kaum einer Kommune 19 % Elternbeiträge erzielt wurden, wollten Sie die Kommunen dazu bringen, noch weiter herunterzugehen und die Entlastung für Eltern zu bezahlen. Die Kommunen wollten Sie in die Pflicht nehmen, das zu tun, und zwar die Kommunen, denen es gut geht. Denn die anderen – so haben Sie es ja selbst ausgeführt – waren nach Haushaltsrecht gar nicht dazu in der Lage. In den Kommunen, die gut situiert waren, leben auch die besser situierten Eltern. Die Kommunen sollten Beiträge senken und diejenigen Kommunen, die sich das nicht leisten können, haben Sie durch die Kommunalaufsicht gezwungen, den Eltern noch höhere Beiträge abzuknöpfen. Das ist Ihre Politik.
Wenn also jemand die Kommunen alleingelassen hat, dann Sie. Das gehört zur Wahrheit und Klarheit auch dazu. Wer diesen Mist eingebrockt hat, der hätte den auch im Laufe einer Legislaturperiode ändern können.
Die Elternzeitschrift „Eltern“ hat damals gefragt – vielleicht erinnern Sie sich noch –: Kennen Sie die Gnade des richtigen Wohnorts? – Das war genau der Punkt. Wir haben Sie mehrfach aufgefordert, wieder zu einem anderen Verfahren zurückzukommen. Sie haben es ausgelassen.
Ich habe es vorhin schon gesagt. Damals haben die Kommunen auch die 19 % Elternbeiträge in der Regel nicht erzielen können, mit wenigen Ausnahmen. Wer ist für dieses Defizit aufgekommen? Das ist das, was Sie ja hier als „Bürokratiemonster“ abgetan haben. Das war der Elternbeitragsdefizitausgleich. Das Land ist damals seiner Verantwortung gerecht geworden und hat sich an diesem Defizitausgleich mit 50 % beteiligt.
Sie haben das aber nicht mit einem Extra-Gesetz gemacht, sondern Sie haben es ins Haushaltsbegleitgesetz 2006 gepackt. Ihnen ging es darum, Geld zu sparen. Sie wollten dem Land diesen 50-%Ausgleich ersparen und den Kommunen an den Hals hängen. Das war der eigentliche Grund.
Glauben Sie ja nicht, dass Ihnen die Eltern diese perfide Strategie damals vergessen hätten. Glauben Sie ja nicht, dass die Kommunen das vergessen hätten. Die wissen sehr genau, dass Sie die Kom
munen vor den Knoten geschoben haben. Sie mussten das, was die RPs ihnen vorgegeben hatten, den Eltern gegenüber vertreten.
Sich jetzt scheinbar an die Seite von Familien mit mehreren Kindern zu stellen und gleichzeitig auch noch zu behaupten, die Kommunen dürften gar nicht auf die zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten über Geschwisterbeiträge verzichten, das nenne ich im neutestamentarischen Sinne „pharisäerhaft“.
Herr Löttgen, Sie sollten es besser wissen.
Wenn Sie im vorliegenden Antrag weiter behaupten, dass Kommunen in Haushaltssicherung bzw. im Nothaushalt auf die Einnahmen durch Geschwisterkind-Beiträge nicht verzichten dürfen, dann sind Sie die Verantwortlichen für das Chaos, das Sie hier heraufbeschwören.
Denn Sie tun es wider besseren Wissens. Diese Landesregierung hat nämlich sehr wohl verantwortlich gehandelt im Gegensatz zu Ihnen damals. Sie hat das mitgeregelt. Da gilt, auch wenn er nicht da ist – der Kollege Staatssekretär wird ihm das sicherlich übermitteln –, der Dank an den Innenminister dafür, dass er geregelt hat, dass die Kommunen an dieser Stelle eben nicht verpflichtet sind, diese Beiträge zu erheben.
Die Sachlage ist doch ganz einfach, Herr Kollege Löttgen. Wir, die SPD, sind der Ansicht, dass Tageseinrichtungen für Kinder als Teil des öffentlichen Bildungsangebots zur Grundversorgung gehören und ebenso wie Schule aus systematischen Gründen beitragsfrei sein sollten. Diese Formulierung ist übrigens keine von mir, sondern die stammt aus dem Antrag der FDP von 2003. Die Pirouetten, die die FDP seitdem gedreht hat – 2003, 2006, 2008 bis heute –, werden ihr die Wählerinnen und Wähler in Nordrhein-Westfalen beantworten und damit so umgehen, wie sie es schon in anderen Bundesländern getan haben. Daran brauche ich mich nicht länger aufzuhalten.
Wir haben aber ernst gemacht mit diesem Anspruch. Wir haben das letzte Jahr vor der Einschulung für die Eltern beitragsfrei gemacht. Mehr noch: Wir haben eine Schüppe draufgelegt. Wir haben nicht nur den realen Betrag, den die Eltern gezahlt haben, nämlich 113 Millionen €, sondern wir haben 150 Millionen € in die Hand genommen, das heißt, auch noch den Kommunen etwas Gutes getan.
Wenn wir dann die Erwartung haben, dass die Kommunen nicht danach fragen sollen, ob sie den
Elternbeitrag für das entsprechende Kind von den Eltern oder vom Land erhalten, dann ist das, glaube ich, eine sehr angemessene Erwartung, die wir an die Kommunen haben.
Wenn Sie die Kommunen nicht länger verunsichern, dass sie das auch dürfen, dann bin ich sicher: Es wird in Nordrhein-Westfalen keinen Bürgermeister, keine Bürgermeisterin, keinen Oberbürgermeister, keine Landrätin geben, die sich vor die Eltern stellt und sagt: Ich habe das Geld vom Land genommen, aber ich gebe es nicht an euch weiter. – Ich bin sicher, dass alle das dann entsprechend tun werden.
Ich empfehle an dieser Stelle nur abschließend noch insbesondere den Christdemokraten: Bitte passen Sie auf mit dem, was Sie sagen! Beachten Sie das achte Gebot: „Du sollst nicht falsches Zeugnis reden wider Deinen Nächsten“. – In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Tag.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Tenhumberg, Herr Rickfelder, man könnte über Ihre Reden schreiben: Der Laie staunt, und der Fachmann wundert sich. – Man könnte auch fragen: Wovon träumen Sie eigentlich nachts, wenn Sie tagsüber schon träumen? – Ich habe den Eindruck, dass die Art und Weise, in der Sie ihr KiBiz als Monstranz und als Erfolgsmodell vor sich hertragen, schon an Wahrnehmungsstörung grenzt.
Sie haben sich sogar erdreistet, der Ministerin vorzuhalten, wie lernfähig sie sei, Dinge zur Kenntnis zu nehmen und Änderungen an ihrem Gesetzentwurf vorzunehmen. Wie viele Änderungen hätten Sie denn damals an Ihrem Gesetzentwurf vornehmen müssen? Sie hatten doch so viele Stellungnahmen, weil die Träger damit alle nicht einverstanden waren. Sie haben nur leider keine Änderungen vorgenommen. „Augen zu und durch!“, das war Ihre Art von Politik.
Und die machen wir in der Tat nicht! Wir hören vielmehr auf das, was die Praktikerinnen und Praktiker vor Ort sagen. Nennen Sie mir doch bitte mal einen einzigen Träger im Lande, der in den letzten Jahren mit Ihrem KiBiz glücklich gewesen wäre! Sie werden nicht einen benennen können. Alle haben auf der Matte gestanden und um die Hilfe gerufen: Bitte schön, nehmt Änderungen vor!
Wir können uns darüber unterhalten, welche Änderungen man in welchem Tempo vornimmt. In der Tat: Wir haben uns noch mehr vorgenommen als das, was jetzt im Gesetzentwurf steht. Völlig klar! Aber die Praktiker haben uns auch gesagt: Wir brauchen mehr Zeit, wenn die Finanzierung grundsätzlich auf andere Beine gestellt werden soll. An dieser Diskussion wollen wir uns konstruktiv beteiligen. Bitte versucht nicht, das schon für das nächste Kindergartenjahr umzusetzen.
Das heißt aber nicht, dass wir nicht Druck aus dem Kessel nehmen müssen. Wir müssen schon zum nächsten Kindergartenjahr etwas auf den Weg bringen. Das haben wir getan. Und dann beklagen Sie, dass wir die Kindpauschalen nicht erhöht haben.
Moment, ganz ruhig. – Wir haben gesagt: Die Kindpauschalen sind nicht auskömmlich. Ihr KiBiz
ist damit unterfinanziert. – Dazu stehen wir nach wie vor. Man muss sich das System der Kindpauschalen aber genau angucken. Die finanziert das Land ja nicht alleine finanziert. Wenn ich die Kindpauschalen erhöhe, erhöhe ich gleichzeitig die Kosten für die Träger, für die Kommunen und für die Eltern. Und das ist nicht unser Stil. Wir müssen die Partner mit ins Boot holen. Sie müssen bereit und in der Lage sein, mehr Geld in die Hand zu nehmen. Wir machen das nicht so, wie Sie das gemacht haben: einfach mal im Nebengesetz. Zum Beispiel haben Sie bei der Krankenhausfinanzierung von den Kommunen verlangt: Statt 20 % zahlt ihr ab sofort 40 %. – Diese Methode passt zu Schwarz-Gelb, aber nicht zu Rot-Grün.
Wir nehmen Rücksicht und sprechen mit den Partnern. Darum haben wir das Geld, das uns zur Verfügung stand, in die Hand genommen und gesagt: Damit wird Qualitätsverbesserung gemacht und dem Personal, insbesondere den Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, wieder eine Perspektive gegeben, die Sie ihnen genommen haben. Das ist eine ganz wichtige Baustelle.
Herr Hafke, Sie müssen sich schon überlegen, welche Argumentation Sie fahren wollen. Sie gehen einerseits her und sagen, wir sollten für Kinder und Jugendliche überhaupt kein zusätzliches Geld in die Hand nehmen. Das müsste schuldenfinanziert werden. Deshalb gehe das nicht. Gleichzeitig sagen Sie aber, wir hätten Geld für mehr Qualität ausgeben müssen. – Entscheiden Sie sich, welche Argumentation Sie wählen. Diese ist jedenfalls nicht schlüssig, sie ist widersprüchlich.
Darüber hinaus haben Sie etwas gesagt, was bei mir als sehr zynisch ankam. Sie haben gefragt: Reicht es Ihnen nicht, dass die sozial Schwachen jetzt schon keine Beiträge zahlen? Wissen Sie, welcher Personenkreis keine Beiträge zahlt – abgesehen von den Menschen in Kommunen, die sich Beitragsfreiheit leisten können –, wissen Sie, welches Jahresbruttoeinkommen diese Menschen haben? Das ist weniger, als Sie in zwei Monaten erreichen. 17.000 € im Jahr! Und dann sagen Sie, das müsse für diesen Personenkreis doch genügen.
In meiner Heimatstadt haben 86 % der Familien ein Jahresbruttoeinkommen von unter 50.000 €. Diese Familien zahlen alle Beiträge. Die Reichen, mit denen Sie sich vielleicht vergleichen, also diejenigen mit über 125.000 € Jahreseinkommen, liegen bei 1,13 %. Diese Familien entlasten wir nicht; um die geht es uns nicht. Uns geht es um die 86 %, die wir entlasten wollen und die wir entlasten müssen.
Dazu gehören auch diejenigen, die schon von Beiträgen befreit worden sind; denn diese Entlastung behalten die Kommunen. Dieses Geld geht unmittelbar in die Qualität, und das ist auch gut so.
Wenn wir darüber streiten, dass Elternbeiträge keine Qualitätsverbesserung bedeuten würden, dann haben Sie die Welt nicht begriffen. Das, was die Kommunen an Entschädigung erhalten, bleibt im System und wird zu einer unmittelbaren Verbesserung der Qualität führen. Der Ausbau der Ergänzungskräfte hat eine unmittelbare Auswirkung auf die Qualität. Natürlich können wir uns mehr vorstellen – aber dann stimmen Sie auch bitte mit uns, wenn wir mehr Geld in die Hand nehmen sollen. Das lehnen Sie jedoch ab, und das ist widersprüchlich. Sie können nicht einerseits höhere Qualität einfordern und andererseits sagen, wir sollten das Geld dafür nicht in die Hand nehmen.
Hören Sie sich bitte einmal im Lande um: Es ist egal, um welchen Träger es geht, es ist egal, welcher Couleur die Oberbürgermeister sind. Uns liegt eine Resolution vor, die ein CDU-Oberbürgermeister in den Rat eingebracht hat, mit der wir aufgefordert werden, die Elternbeitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr einzuführen. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Dann sind Sie auf der richtigen Seite. – Danke schön.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Butterwegge. Ist Ihnen bekannt – weil Sie gerade darauf hinwiesen, dass es sich bei der ersten
Stufe der KiBiz-Revision nur um ein „Reförmchen“ handele –, dass diese eingeschränkte Reform auf Wunsch der Beteiligten, sprich Träger usw., zustande gekommen ist, die gesagt haben, wir wollen mehr Zeit haben, um mit Regierung und den Fraktionen zu reden, wie denn die Finanzierung, wie die Sprachförderung umgestellt werden soll, und dass wir deshalb, bitte schön, erst einmal nur die nötigsten Dinge in der ersten Stufe machen? Es ist also nicht von uns aus gegangen, sondern wir sind darum sehr nachdrücklich gebeten worden. Ist Ihnen das bekannt?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin begeistert davon, wie viel Übereinstimmung hier in den Zielen beschworen wird. Nach meiner Wahrnehmung aber wird krampfhaft nach irgendwelchen Dingen gesucht, um doch noch ein Haar in der Suppe zu finden.
Kommen wir zum Punkt Baupauschale. Die Ministerin hat vorhin deutlich Position bezogen. In der Tat, ich habe auch zu denjenigen gehört – und davon habe ich kein Wort zurückzunehmen –, die sagen, dass die Umstellung auf die Baupauschale ein Fehler war. Es hat sich auch bestätigt, dass die Summen, die die kleinen Krankenhäuser zum Teil erhalten, so gering sind, dass sie Jahrzehnte ansparen müssen, bis sie die Summen tatsächlich nutzen können.
Es hat sich auch bewahrheitet, dass die Banken nicht bereit sind, die Baupauschale als Sicherheit zu nehmen, um damit die Kredite zu finanzieren. Sie können sie nur für Sondertilgung nutzen, aber nicht für Kredite.
Umgekehrt ist in der Tat auch richtig: Wenn ich 400 Krankenhäusern mitteile, wir stellen das System wieder um – dass wir dazu ein Gesetzgebungsverfahren bräuchten, ist auch klar; das könnte man nicht in der Haushaltsberatung hier machen –, wir sammeln jetzt bei euch wieder Geld ein, um es dann gezielt zu verteilen, dann funktioniert das auch nicht. Dem muss man Rechnung tragen.
Da ist es in der Tat eine sehr verantwortungsvolle Politik, wenn gesagt wird: Nein, wir stellen das jetzt nicht wieder vom Kopf auf die Füße, sondern wir akzeptieren diese Umstrukturierung. Aber wir nehmen gleichwohl einen separaten Topf in die Hand – das haben wir in der letzten Legislaturperiode immer gefordert: einen Feuerwehrtopf für diejenigen, die in Not sind –, um mit Blick auf die Versorgungssicherheit gezielt zu helfen. Für einen Extratopf ist jetzt in der Tat eine Struktur geschaffen worden. Ich glaube, das ist eine sehr verantwortliche Politik, mit der wir auch verantwortlich umgehen müssen.
Folgendes ist wohl auch mehr als deutlich geworden: Wenn man eine ordentliche Krankenhausplanung machen will, braucht man eine ordentliche Datengrundlage. Wir müssen feststellen, dass zu dem Zeitpunkt, als wir das Ganze übernommen haben, die Datenlage sehr mangelhaft war und infolgedessen diese Daten erst beschafft werden müssen. Das ist jetzt auf einem guten Wege.
Außerdem braucht man natürlich Klarheit: Wie weit geht denn unsere Gestaltungsmöglichkeit? Können wir das, was wir offenbar alle hier miteinander fordern, nämlich die Grenzen vom Stationären zum
Ambulanten zu überwinden, mit in die Planung einbeziehen oder nicht? – Genau das ist die Auseinandersetzung, die wir jetzt auf Bundesebene führen.
Sollen wir vor diesem Hintergrund erst einmal vorwegplanen, ohne das Ambulante mit einzubeziehen, anschließend abwarten, bis sie in Berlin so weit sind, und dann, wenn sie in Berlin so weit sind, plötzlich umschwenken? Das wäre doch eine Verschleuderung von Ressourcen.
Lassen Sie mich auf einen weiteren Punkt eingehen. Herr Kleff, ich habe Ihre Einlassung zum Schluss zum G-BA nicht verstanden –
einfach deshalb nicht, weil es die einhellige Forderung aller Bundesländer ist, nicht nur NordrheinWestfalens, dass die Länder im G-BA beteiligt werden. Man kann darüber reden, mit wie vielen Leuten und in welcher Form. Es geht auch nicht um das Stimmrecht, sondern darum, mitreden und Aspekte einbringen zu können, die die Länder besser berücksichtigen können, weil sie einfach näher dran sind. Darum geht es. Darüber waren sich alle Länder einig. Warum Sie jetzt hier ausscheren wollen, kann ich nicht nachvollziehen.
Gestatten Sie mir noch eine letzte Bemerkung zum Nichtraucherschutz. Sie haben doch in diesem Hause ein Gesetz durchgebracht, das zwar den Titel „Nichtraucherschutzgesetz“ trägt, bei dem man aber an manchen Stellen daran zweifeln kann, ob es dem auch entspricht. In der Ausschusssitzung am 23. März 2011 haben wir bei der Diskussion des Berichts der Landesregierung eindeutig festgestellt, dass es hier großen Nachbesserungsbedarf gibt.
Im Gesetz steht, wann es evaluiert werden soll. Die Ministerin hat die Evaluation sogar schon ein Stück weit vorgezogen. Wir haben jetzt im Ausschuss miteinander vereinbart, wie wir damit umgehen, nachdem wir in der ersten Runde festgestellt haben: Jawohl, insbesondere beim Kinder- und Jugendschutz besteht deutlicher Verbesserungsbedarf.
Ich will die Punkte hier nicht alle aufzählen, weil wir die Diskussion aus dem Ausschuss an dieser Stelle meines Erachtens nicht wiederholen müssen. Wir haben aber vereinbart, dass wir uns in der Obleuterunde zusammensetzen und einmal miteinander ausloten, wo wir uns gemeinsam auf den Weg begeben können; denn wir sind uns doch alle darin einig, dass dieses Thema stark emotionalisiert ist und dass es klug ist, wenn wir im Interesse des Ziels, nämlich des Gesundheitsschutzes für den Menschen, des Nichtraucherschutzes, tätig werden
wollen, dies möglichst auf einer breiten gemeinsamen Grundlage zu tun.
Dazu sind wir bereit. Ich lade Sie herzlich ein, diesen Weg mit uns zu gehen, anstatt hier plötzlich wieder von dem abzuweichen, von dem ich glaubte, dass wir es in der letzten Ausschusssitzung schon längst erreicht hatten. – Danke schön.
Ja, von Herrn Kleff immer, klar.
Ich kann kein Problem erkennen. Sie müssten die mir schon benennen.
Dann sagen Sie mir bitte auch einmal: Wie möchten Sie es denn verändert haben? Was hätten Sie denn gerne gehabt? Geht es Ihnen nur darum, dass ein Gesetzentwurf eingebracht wird? Oder geht es Ihnen um konkrete Inhalte? In diesem Fall nennen Sie uns die Inhalte. Dann setzen wir uns damit auseinander.
Ansonsten kann ich Sie, wie gesagt, nur noch einmal einladen. Lassen Sie uns miteinander diskutieren, wie wir das zum Beispiel in allen öffentlichen Einrichtungen handhaben. Wie ist es beispielsweise mit Brauchtumsveranstaltungen in den Schulen, bei denen plötzlich doch geraucht wird? Über solche Punkte können wir ganz konkret reden. Ich bin sicher, dass wir dann eine Einigung hinbekommen werden. Da brauchen wir uns auch nicht um das Datum zu streiten. Lieber am Ende ein gutes Werk als ein Schnellschuss, der dann keine Mehrheit findet!
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich, Herr Kollege Preuß, ganz herzlich bei Ihnen und Ihrer Fraktion bedanken, dass Sie diese Aktuelle Stunde beantragt haben,
auch wenn sie bei Ihrer eigenen Fraktion nicht auf großes Interesse gestoßen ist. Ich bedaure, dass wir noch viele solcher Aktuellen Stunden brauchen werden, damit auch Herr Witzel – ausweislich seiner Ausführungen hier – versteht, worum es tatsächlich geht. Lassen Sie uns also weiter Tagesordnungspunkte in diese Richtung beantragen!
Ich gehe davon aus, dass die Ergebnisse der Prognos-Studie – so wird es aus den Reden offenbar – noch gar nicht bei allen angekommen sind. Die Ergebnisse verdienen aber in der Tat eine breite Diskussion im Parlament. Die heutige Diskussion wird dazu wohl nicht ausreichen. Wir müssen uns auch in den entsprechenden Ausschüssen – die Themenfelder sind von der Ministerpräsidentin schon genannt worden –, von Arbeit, Gesundheit, Soziales über Kinder, Jugend und Familie bis zum Innen- und Justizbereich, damit befassen. Ich appelliere insbesondere an Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sich an dieser Diskussion konstruktiv zu beteiligen.
Herr Kollege Preuß, Sie haben offenbar die Studie inzwischen gründlicher gelesen als zu dem Zeitpunkt der Beantragung der Aktuellen Stunde. Ich hätte es gut gefunden, wenn Sie nicht nur das ausgeführt, sondern gleichzeitig auch den in der Beantragung enthaltenen Vorwurf, es handle sich hierbei um eine unwissenschaftliche Arbeit, mit Bedauern zurückgenommen hätten. Herr Witzel hat sogar noch eine Schüppe draufgelegt und die Studie als pseudo-intellektuell bezeichnet.
Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg, ich habe in meiner Zeit in der Hochschule schon viele Studien lesen müssen und habe mich als Mathematikerin immer sehr darüber geärgert, wenn in den Studien Dinge behauptet worden sind, die nicht nachvollziehbar waren, weil nicht erkennbar war, welche Daten zugrunde gelegt worden waren. Etwas anderes wird erkennbar, wenn Sie sich diese Studie ansehen – Herr Kollege Zimmermann, Herr Kollege Sagel, die Studie ist im Netz, Sie können sie in Gänze mit allen Anlagen nachlesen, studieren und nachvollziehen.
In der Langfassung mit allen Anlagen. Alles in der Studie ist sehr gut nachvollziehbar. Erstens sind die Daten bereitgestellt worden.
Nein, ich bin gerade mitten im Satz. – Dort sind nicht nur die Datenquellen dargelegt. Da ist dargestellt, wie man zu welchen Schlüssen gekommen ist. Jeder kann dieses nachvollziehen. Das ist bestimmt nicht mit dem Prädikat „pseudo-intellektuell“ oder „unwissenschaftlich“ zu belegen, sondern die Studie entspricht im Gegenteil dem Ruf dieses Instituts und kann nicht diskreditiert werden. Sie sollten sich dafür entschuldigen.
Diese Studie ist aber in der Tat keine Studie – das hat die Ministerpräsidentin ausgeführt – über die Wirksamkeit ganz bestimmter Maßnahmen, sondern eine Studie, die aufzeigt, welche sozialen Folgelasten in den einzelnen Lebensphasen durch frühe und wirksame Intervention im Kindes- und Jugendbereich vermieden werden könnten.
Kollege Börschel hat darauf hingewiesen, wie groß das strukturelle Defizit in unserem Lande ist. Dann gibt es doch aber nur noch eine Frage: Wie können wir die Ursachen für dieses strukturelle Defizit angehen, anstatt an den Symptomen herumzukurieren, wie Sie es in der Vergangenheit getan haben? Hier eine Stelle zu streichen, dort eine Stelle zu streichen, da zu privatisieren oder sonst was, ist keine Lösung. Wir müssen die Ursachen des strukturellen Defizits anpacken. Das heißt, wir müssen die sozialen Folgelasten für die Zukunft beseitigen.
Wir können diese Folgelasten natürlich nicht uneingeschränkt vermeiden. Es wäre abenteuerlich zu glauben, dass dies in Gänze gelingen könnte. Aber wir können einen großen Teil davon zurückschrauben. Sie haben es selbst gesagt: Prävention ist eigentlich etwas Selbstverständliches.
Ich möchte daran erinnern: Es gab hier in der letzten Legislaturperiode zwei Enquetekommissionen: eine zum Thema „Chancen für Kinder“ und eine an
dere zum Thema „Effektive Präventionspolitik“. Wir haben dort in der Tat Einigkeit erzielt. Wir haben festgestellt:
Die ressourcenorientierte Förderung von Kindern und Jugendlichen ist eine – hören Sie genau zu! – Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.
Weiter heißt es: Die Kommission stimmt darin überein, dass die frühzeitige Unterstützung von Familien und der Ausbau von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe effektiver sind als Intervention bei manifestierter Auffälligkeit.
Genau darum geht es.
Es heißt weiter: „Ein Abgleiten in kriminelle Karrieren und ein dauerhafter Verbleib von Kindern und Jugendlichen in sozialen Sicherungsnetzen muss vermieden werden.“
Darum machen wir uns auf den Weg, und es wird höchste Zeit, dass wir nicht mehr immer nur Geld in Reparaturkosten stecken, sondern eben in die Vermeidung.
Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, werden in dieser Studie an drei konkreten Beispielkommunen die Kosten nachgewiesen:
Schauen wir uns den Kreis Warendorf an. Dort haben laut dieser Studie – auf der Basis der Daten, die der Kreis geliefert hat – von 2007 bis 2009 knapp 600.000 Inobhutnahmen stattgefunden. Die Zahl hat sich von 2007 auf 2009 mehr als verdoppelt und ist auf über 1,2 Millionen angestiegen. Sie können sich ausmalen, welche Kosten das sind.
In Monheim ist diese Stufe etwas niedriger. Dafür ist die Schwelle darunter enorm hoch. Dort haben sich die Kosten der Vollzeitpflege auch verdoppelt: von 403.000 € in 2007 auf 880.000 € in 2010.
Rund ein Fünftel der Folgekosten liegen im Bereich des Übergangssystems „Schule-Beruf“. Herr Kollege Laumann, Sie hatten uns vor Eintritt in die Haushaltsberatung aufgefordert, das Werkstattjahr abzufeiern und zu sichern.
Wir haben gesagt, das Werkstattjahr muss wie alle anderen Übergangsformen auf den Prüfstand. Wir müssen gemeinsam die Effizienz überprüfen. Wir können nicht eine Maßnahme vorab rausnehmen, die schon mal sakrosankt stellen und sagen: Das ist es. Nein, wir müssen uns alle vornehmen. Das Ziel muss sein, die Warteschleifen zu beenden.
Daher ist das, was im Ausbildungskonsens vereinbart worden ist, gut, dass wir die Kinder und Jugendlichen bereits in der Klasse 7 abholen, sie nicht alleine lassen und sie auf ihrem Weg in die Berufsausbildung begleiten.
Ich stelle fest, ich habe nicht mehr viel Zeit.
Meine Kollegin Hendricks wird das fortführen.
Lassen Sie uns gemeinsam den Weg der Prävention in dem Sinne gehen, dass wir die Ursachen bekämpfen und nicht an den Symptomen herumdoktern. Wir haben genügend Zeit, um in den entsprechenden Ausschüssen darüber zu diskutieren. Machen Sie einen regen Gebrauch von der Studie; das tut uns allen gut. – Danke.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann nicht ganz nachvollziehen, woraus Sie, Herr Zimmermann, ableiten, dass seit der Integration des Landesversicherungsamtes in das Ministerium nicht korrekt geprüft worden sei. Die Ministerin wird gleich sicherlich ausführen, inwieweit Prüfungen erfolgt sind. Das liegt nicht in meiner Zuständigkeit. Sie haben jedenfalls kein Beispiel dafür genannt, wo angeblich nicht korrekt geprüft worden ist.
Im Vergleich zu dem, was früher zu prüfen war, ist der Umfang inzwischen sehr eingeschränkt, weil es
nicht mehr allzu viele landesunmittelbare Kassen gibt. Außer den AOKen und den Betriebskrankenkassen ist da nichts mehr zu prüfen.
Als ich Ihren Antrag gelesen habe, hatte ich den Eindruck, dass Sie eigentlich die Sorge umtreibt, dass mit dem Inkrafttreten des Arzneimittelerneuerungsgesetzes, dem AMNOG, verankert worden ist, dass die Pharmaunternehmen direkten Einfluss auf die medizinische Versorgung der Menschen nehmen können, sofern Krankenkassen entsprechende Versorgungsverträge mit den Pharmaunternehmen abschließen. Sie wollen wissen, mit welchem Mittel man da auf Landesebene gegebenenfalls reingrätschen kann.
Ich teile Ihre Sorgen und Befürchtungen, was das Arzneimittelneuordnungsgesetz, also die Möglichkeiten, die dort geschaffen worden sind, betrifft.
Ich erinnere mich auch noch an viele Diskussionen mit dem Kollegen Henke – damals in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der CDULandtagsfraktion und auch in seiner Funktion als Vorsitzender des Marburger Bundes. Wir waren uns eigentlich immer einig, dass der Gesundheitsmarkt, bei dem es um die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung aller geht, kein Markt wie jeder andere ist. Es war Konsens, dass in einem begrenzten Bereich zwar Wettbewerb zulässig ist, aber nur ein Wettbewerb um die Qualität und nicht darum, wie bestimmte Bereiche sozusagen wirtschaftlich auszugestalten sind.
Dass wir darüber hinaus großen Wert darauf legen, dass Krankenkassenbeiträge wirtschaftlich und effizient einzusetzen sind, ist klar. Sie dürfen aber nicht Gewinninteressen unterworfen werden.
Dass nun im Rahmen von Verträgen zur integrierten Versorgung – und um die geht es ja – Pharmaunternehmen und Hersteller von Medizinprodukten, die in erster Linie ihren Anteilseignern und nicht dem öffentlichen Gemeinwohl verpflichtet sind, einbezogen werden sollen, während Kassenärztliche Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sicherstellungsauftrag außen vor bleiben, kann man eigentlich nur als verkehrte Welt bezeichnen. Entsprechend deutlich waren und sind auch die Stellungnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen zum AMNOG.
Ich habe daher überhaupt nicht verstanden, wie unser Exkollege Henke als MdB so etwas zulassen konnte.
Für uns Rot-Grüne in Nordrhein-Westfalen ist klar, dass wir das nicht mittragen. Entsprechend – das werden Sie sicherlich registriert haben – hat NRW im Bundesrat dem AMNOG nicht zugestimmt, sondern es abgelehnt – nicht nur, aber auch aus diesem Grund.
Wenn ich mich in Nordrhein-Westfalen umschaue, stelle ich fest: Das Einzige, was mich zurzeit noch
ruhig sein lässt, sind die Einlassungen, die von AOK und VdEK – als Verbund der Ersatzkassen, zu lesen sind. Sie haben offenbar wenig Lust, den Zauberlehrling loszulassen und sich auf diesen Weg zu begeben.
Falls es dennoch zu dem Abschluss eines solchen Vertrags kommen sollte, hilft die von Ihnen vorgeschlagene Prüfung alle drei Jahre nicht – sie ist auch in dem Sinne nicht erforderlich –; denn dann passiert das, was der Kollege Kleff gerade gesagt hat: Dann ist ein solcher Vertrag der Aufsicht vorzulegen, und er ist sofort zu prüfen.
Ich bin ziemlich sicher, wir können uns in NordrheinWestfalen darauf verlassen, dass ein solcher Vertrag unter dem Fokus betrachtet würde, ob er im Interesse der Patientinnen und Patienten ist oder ob er beispielsweise zu sehr auf Arzneimitteltherapien ausgerichtet ist, die zu Fehlanreizen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten führen würden.
Einen weiteren inhaltlichen Punkt kann ich bei Ihren Forderungen nicht erkennen. Ich habe ohnehin den Eindruck, dass Sie etwas anderes meinen, als es in der Überschrift Ihres Antrags zum Ausdruck kommt. Sie haben jetzt auch nicht mehr von der Rechtsaufsicht gesprochen, sondern nur noch von der Prüfung. Sie beziehen sich offenbar auf § 274 SGB V und nicht etwa auf § 87 SGB IV, in dem die Rechtsaufsicht geregelt ist, sodass ich annehme, dass das gemeint ist.
Nur, wie gesagt, taugt das Instrument, das Sie vorschlagen, nicht zur Lösung des Problems, das Sie zu Recht aufzeigen. Wir können gern noch einmal darüber diskutieren, aber ich glaube, das ist nicht das Mittel der Wahl. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerade die Beiträge der Kollegen von CDU und FDP haben eigentlich den Nachweis dafür geliefert, dass es richtig und wichtig war, dass hier und heute eine Unterrichtung durch die Landesregierung stattgefunden hat. Manches Mal muss man sich schon verwundert die Augen reiben und kann nur sagen: Da muss ja wohl so etwas wie Amnesie herrschen, dass man überhaupt nicht mehr sieht, wo wir in dieser Auseinandersetzung gestartet sind.
Herr Kollege Preuß, es wäre sehr gut gewesen, wenn Sie zurückgeblickt und nicht nur das, was zum Schluss auf den Weg gebracht wird, behandelt hätten, damit klar und deutlich wird, wie wichtig und notwendig es war, dass Nordrhein-Westfalen eine andere, eine gestalterische Mehrheit bekommen hat und damit eine Hilfe war, um für ganz Deutschland etwas zu verhindern, was eine Katastrophe gewesen wäre.
Wenn das, was im Bundestag mit Ihrer Hilfe, mit Schwarz-Gelb, von der Bundesregierung einge
bracht und durch das Parlament verabschiedet worden ist, heute Grundlage wäre, dann könnten Sie sich hier nicht so aufblasen und sagen: Wir stehen doch auch an der Seite von … – Das, gehört zur Wahrheit und Klarheit dazu.
Sie sollten sich also dringendst daran halten und sich damit auseinandersetzen, was Sie zu verantworten haben.
Ich will aber wieder versöhnlich sein: Wenn am 9. Februar 2010 das Bundesverfassungsgericht sagt, dass die Teilhabe der Menschen in unserem Land nicht ordentlich gewährleistet und die Regelsätze nicht transparent seien, und wir am 25. Februar 2011, also mehr als ein Jahr später, erst zu einem Ergebnis kommen, dann ist die Politik auch gehalten, es nicht noch länger zu verhindern, weil sie sich – unabhängig von Parteien und unabhängig von Fraktionen – sonst unglaubwürdig macht und in der Bevölkerung das Zutrauen dafür, dass die Politik in der Lage ist, Lösungen zu finden, verliert. – So weit, so gut. Aber die Verantwortung dafür, dass wir überhaupt in diese prekäre Situation gekommen sind, trägt allein Schwarz-Gelb.
Wenn wir am 9. Februar 2010 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekommen, bis zum Sommer desselben Jahres überhaupt nichts passiert und wir als Spielmaterial – ich sage das einmal ein bisschen drastischer, als es der Minister vorhin formuliert hat – die Bildungschipkarte angeboten bekommen, und zwar ins schöne Sommerloch hinein, damit wir uns daran abarbeiten, dann kann man das nicht als Lösung bezeichnen. Welcher Kraftaufwand war denn notwendig, Frau von der Leyen davon herunterzuholen? Sie reden hier von einer tollen Lösung, die möglichst unbürokratisch sein soll. Aber ein bürokratischeres Monster als die Bildungschipkarte gab es doch gar nicht!
Sie sollten also Ihre Worte sehr vorsichtig wählen, wenn Sie selbst so etwas verantworten müssen.
Das Zweite: Der eigentliche Skandal in diesem ganzen Verfahren ist, dass wir gerade mal die letzten vier Monate aktiv miteinander nutzen konnten, um überhaupt zu einer Lösung zu kommen. Das ist der entscheidende Punkt: Warum musste so viel Zeit verplempert werden? An anderen Stellen, Herr Kollege Romberg, kann man unheimlich schnell entscheiden: etwa ganz schnell mit der Atomlobby klarkommen, ganz schnell deren Interessen verankern, ganz schnell Hoteliers Steuergeschenke machen. Das geht alles ratzfatz. Aber für die Menschen, die auf ein paar Euro mehr angewiesen sind, brauchen wir mehr als ein Jahr, um zu einer Regelung zu kommen. Wie sollen wir als Politik das vermitteln? Und das haben sie zu verantworten!
Nehmen wir für einen kleinen Moment an, in Nordrhein-Westfalen wäre die Wahl anders ausgegangen und wir hätten tatsächlich das Gesetz so bekommen, wie Sie es in den Bundestag eingebracht haben. Sie wollten ein Teilhabeprojekt in einem Umfang von gerade einmal 480 Millionen.
Ich finde das, was Sie bezogen auf die armen Menschen gesagt haben, Herr Romberg, zynisch. Wenn Sie in einer Koalition hingehen und sagen, dass Sie dieses 480-Millionen-Teilhabepaket über Familien im Arbeitslosengeld-II-Bezug gegenfinanzieren, indem Sie ihnen das Elterngeld in Höhe von 440 Millionen streichen – das ist fast der komplette Betrag aus dem gleichen Kreis der Betroffenen als Gegenfinanzierung –, dann ist das zynisch. Dann kann man nicht davon reden, dass eine solche Umsetzung des Paketes die Lösung sei.
Außerdem haben einige meiner Kolleginnen und Kollegen Vorredner völlig recht: Wenn Sie sich hier hinstellen und erklären, dass das, was jetzt zur Regelsatzberechnung hier vorgelegt worden ist, in der Anforderung des Verfassungsgerichts nach Transparenz und Klarheit eindeutig sei, dann muss man schon eine gewisse Brille – ich weiß nicht welche – aufsetzen, um zu diesem Ergebnis zu kommen. Ich kann mich nicht entsinnen, in den ganzen zwölf Monaten ein einziges Mal mitbekommen zu haben, dass Sie sich mit dem, was die Fachleute sagen, auseinandergesetzt haben.
Zuletzt hat im November 2010 beim 3. Deutschen Sozialgerichtstag unter anderem Prof. Münder, seines Zeichens Lehrstuhlinhaber für Sozial- und Zivilrecht an der TU Berlin, hinterfragt, wie es denn zu der Ermittlung der Referenzgruppen gekommen sei, ob die nicht verfassungsrechtlich problematisch seien und wie es dazu habe kommen können, dass eine zu geringe Anzahl von Haushalten erfasst worden sei. Er hat ferner darauf hingewiesen, wie denn die Fehler bei der Auswertung der erhobenen Daten passieren konnten.
Ich will Ihnen nur mal ein kleines Beispiel nennen, das die Absurdität deutlich macht. Im Herausrechnen waren Sie nämlich ganz super. Sie haben gesagt, bei den Familien, die einen Pkw haben, müsste man den Pkw rausrechnen. Wenn die aber keinen Pkw mehr haben, müssen sie mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren, und dafür brauchen sie wieder ein paar Euro. Aber diese haben Sie ihnen nicht zugestanden. – Und dazu, wie es zu diesen Berechnungen gekommen ist, habe ich bis heute, insbesondere von der FDP, nicht ein Wort gehört. Dann machen Sie das doch mal transparent.
Diese Transparenz vermissen wir bis heute. Ich glaube, allein der Hinweis in Ihrem Entschließungsantrag, dass Sie der Lösung Transparenz beschei
nigen wollen, führt dazu, dass man dem nicht zustimmen kann.
Ich denke, wir haben gut daran getan, uns heute unterrichten zu lassen. Ich bin der Regierung außerordentlich dankbar. Und wir werden hinaustragen, was zu erreichen möglich war. Gleichzeitig werden wir deutlich machen, was wir alles nicht im Vermittlungsausschuss erreicht haben; denn daran müssen wir weiter arbeiten. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Herr Kleff, Sie meinen, hier sei ein Stein ins Wasser geworfen worden. Ich fände das schade, denn Steine pflegen bekanntlich unterzugehen.
Ich weiß nicht, ob das die richtige Methode für das Thema ist.
Ich finde darüber hinaus bemerkenswert – das wirft ein bezeichnendes Licht auf die ehemals regierungstragenden Fraktionen –, dass Sie einen Bericht, der im Oktober letzten Jahres erschienen ist, jetzt zum Anlass nehmen, sich plötzlich Gedanken darüber zu machen, was man zur Männergesundheit tun kann. Waren Sie nicht fünf Jahre zuvor in der Regierung?
Sie hinken mit dem Antrag 15 Jahre hinterher. 1995 wurde die erste Männergesundheitskonferenz in London durchgeführt, wo auf Basis der Daten der Weltgesundheitsorganisation die entsprechenden Forderungen aufgestellt worden sind, dass es nämlich für männliche Jugendliche und erwachsene Männer notwendig ist, die gesundheitlichen Informationen anders aufzubereiten, dass man eine andere Ansprache wählen muss, um sie für Vorsorge zu
gewinnen, und dass es gegebenenfalls spezifische Behandlungsmöglichkeiten geben muss.
Anschließend wurde in Wien 1999 der erste umfassende Männergesundheitsbericht erarbeitet. Er hat Wirkung nicht in Berlin oder anderswo, sondern in Nordrhein-Westfalen gezeigt. Darauf können wir stolz sein. Zuerst wurde dies von Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2000, also unmittelbar nach Wien, aufgegriffen, und ein Gesundheitsbericht wurde erstellt.
Wenn Sie, Herr Kleff, genau hinschauen, werden Sie feststellen: Darauf stand nicht nur „Gesundheitsbericht für Frauen“, sondern „Gesundheit von Frauen und Männern“. Das war vor elf Jahren.
Neu war, dass die Kategorie „Geschlecht“ überhaupt in die Gesundheitspolitik eingeführt wurde. Seitdem hat sie ihren Platz in der Gesundheitsberichterstattung. Das heißt, Herr Hafke, wir haben schon 2001 darauf aufbauend eine Landesgesundheitskonferenz zu diesem Thema gehabt, die sich mit der Frage des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und der sozialen Lage in der Gesellschaft beschäftigt hat.
Wer in den Bericht schaut, wird feststellen, dass eines der strukturellen Kriterien in diesem Bericht „Geschlecht“ war – neben „Schicht“ und „nationaler Herkunft“. Das heißt, darin wurde das Thema viel umfassender und bedeutender als jetzt mit so einem kleinen Ausschnitt. angegangen.
Wie üblich hat diese Landesgesundheitskonferenz Handlungsempfehlungen sowohl für Frauen als auch für Männer ausgesprochen. Daran hat Nordrhein-Westfalen, angeführt von Gesundheitsministerin Fischer, heftig gearbeitet. Denn es war wichtig, ein Instrument zu entwickeln, um überhaupt die Unterschiede zu beurteilen und für Gesundheitspolitik handhabbar zu machen.
2003 wurde das Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin beauftragt, solche Genderkriterien zu entwickeln – nicht theoretisch abgehoben, sondern in enger Abstimmung mit der Praxis. Das Ergebnis war eine Gendermatrix, die allen – bis hin zu den kommunalen Gesundheitskonferenzen – zur Verfügung gestellt worden ist und die aufzeigte, wie man da konkret herangeht. Warum haben Sie diese in den letzten fünf Jahren eigentlich nicht angewandt? Ich kann keine Initiative erkennen, in der das irgendwo Platz gegriffen hätte. Jetzt, nach ein paar Monaten in der Opposition, fällt Ihnen plötzlich das Thema ein.
Nein, wir haben es gemacht. – Was haben Sie denn dabei gelernt? Sie hätten lernen können. Sie
hätten auf das schon Geleistete aufbauen und weiter daran arbeiten können. Das wäre schön gewesen; wir hätten Sie auch als Oppositionsfraktionen dabei unterstützt. Darauf können Sie sich verlassen.
Ich will noch einige Bemerkungen machen, weil Sie sich offenbar schwer damit tun, weil Sie die Geschlechter gegeneinander aufstellen und meinen: Die armen Männer sind so schlecht dran. Sie sterben schneller. Sie haben mehr Herzinfarkte, werden nicht so alt usw.
An dieser Stelle – da bin ich bei Herrn Zimmermann – müssen wir über Ursachen reden. Dafür müssen wir aber andere Politikfelder in den Blick nehmen und uns dort über Änderungen unterhalten. Bleiben wir jedoch bei der Gesundheitspolitik, sollten wir uns anschauen – ich knüpfe hier gern an die Ausführungen von Frau Ministerin Steffens an –, warum wir geschlechtersensibel an dieses Thema herangehen müssen.
Wir haben doch festgestellt: In der Gesundheitsversorgung gab es jahrzehntelang den Menschen, wenn es darum ging, Krankheiten zu identifizieren, Diagnosen zu erstellen und Behandlungsmethoden zu finden. Dabei wurde unterstellt, dass alle Menschen – egal ob Mann oder Frau – gleich zu behandeln seien. Dann war klar, dass die Forschung alle Untersuchungsmethoden und Behandlungsformen nur an Männern getestet hat, weil es viel einfacher ist, an Männern zu testen, weil man nicht auf einen Zyklus oder Ähnliches Rücksicht nehmen muss. Das heißt, wenn es um die Behandlung ging, wurde „Mensch“ mit „Mann“ identifiziert, während „Frau“ überhaupt nicht spezifisch vorkam.
Wir haben das – Frau Steffens hat darauf hingewiesen – in der Arzneimittelforschung. Wir haben es aber auch bei allen möglichen Behandlungsformen, auch bei Herzinfarkten etc. Das hat dazu geführt, dass man automatisch bei Diagnosen – anhand welcher Kriterien kann ich eine Krankheit identifizieren? – davon ausging, dass man das, was man bei Männern festgestellt hat, automatisch bei Frauen genauso findet.
Darum werden Sie feststellen, es gibt zwar eine niedrigere Herzinfarktrate, was aber partiell auch daran liegt, dass wir sie vorher nicht geschlechtsspezifisch erhoben haben. Weiterhin liegt das daran, dass viele Herzinfarkte bei Frauen gar nicht erkannt werden. Aber sie sterben trotzdem.
Die Tatsache, dass Frauen häufiger zum Arzt gehen als Männer – was zeitlich korrekt ist –, führt dazu, dass anschließend mit ihnen anders umgegangen wird. Einschlägige Forschungsprojekte haben festgestellt: Wenn eine Frau zum Arzt kommt und ihre Probleme schildert, wählt sie eine andere Ansprache, ihre Krankheit darzustellen, und weil sie so oft kommt, wird sie beruhigt, mit Medikamenten nach Hause geschickt, und dann geht es wieder.
Wenn ein Mann kommt, heißt es, weil er selten kommt: „Da muss etwas Schlimmes sein“, und es werden gleich alle Register gezogen, verbunden mit der Gefahr – das ist nicht unbedingt gut für Männer – der Überversorgung. Es wird dann mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Das ist genau der Punkt: Wir müssen den Blick für eine unterschiedliche Wahrnehmung öffnen, aber wir sollten aufhören, die Geschlechter gegeneinanderzustellen; denn das tut niemandem gut. Wir haben immer alle Anforderungen im Bereich einer gendergerechten und gendersensiblen Vorgehensweise so verstanden, dass wir gesagt haben: Davon profitieren Männer und Frauen gleichermaßen. – Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Uns liegt heute ein Gesetzentwurf vor, den die Frau Ministerin gerade als rein formalen Akt charakterisiert hat.
Herr Kleff, Sie haben dies im Prinzip genauso unterstrichen.
Allerdings hat mich Ihre Einlassung an einem anderen Punkt schon ein bisschen verwundert.
Erwarten Sie von Rot-Grün wirklich, dass wir bei von Ihnen geschlossenen Verträgen vertragsbrüchig werden und diese jetzt in die Tonne kloppen, weil wir damals gesagt haben, dass wir den von Ihnen eingeschlagenen Weg eigentlich nicht für richtig halten? Meinen Sie, dass das der richtige Umgang mit den Menschen sei?
Wir haben in der Tat Ihre Entscheidung hinterfragt, was den Umzug der in Rede stehenden Institution betrifft. Sie haben aber eine Entscheidung für einen Standort, für Bochum, getroffen. Sie haben mit der
Stadt Bochum einen Vertrag geschlossen, dass diese Einrichtung dorthin kommt. Und es wurde ein entsprechendes Raumprogramm vereinbart und ausgehandelt. Dann können wir doch heute nicht sagen: Ja, das hat Schwarz-Gelb gemacht, liebe Stadt Bochum, aber Rot-Grün hat da inhaltliche Bedenken gehabt, wir hätten es gerne anders gemacht. Jetzt seht zu, wie ihr damit klarkommt. Ihr wolltet da zwar Geld reinstecken und habt hohe Vorleistungen erbracht, aber wir machen das nicht. – So gehen wir weder mit Kommunen noch mit den Menschen in diesem Lande um, um das einmal klar festzuhalten.
Daran können Sie mich gerne erinnern. Dazu stehe ich auch. Ich denke, was die Gesundheitsregion in diesem Lande betrifft, muss man darauf achten, dass man alle entsprechend mitnimmt.
Sie haben die Entscheidung im Juni 2008 getroffen. Wir haben jetzt 2011. Sie hätten viele gute Gelegenheiten gehabt, für die Regionen Bielefeld und Münster bereits entsprechende Akzente zu setzen. Das haben Sie leider Gottes versäumt. Packen Sie sich also an die eigene Nase. Ich glaube, das wäre gut.
Das Zweite, was ich noch darstellen möchte, ist: Sie sind – und das hatten wir damals in der Tat heftig kritisiert – auf den Markt gegangen, haben sich für einen Gesundheitscampus ausgesprochen und erklärt, wer da alles einziehen soll. Bei dem Krebsregister musste stets ein Klammervermerk hinzugesetzt werden. Da hat sich Herr Laumann ein wenig gedrückt und musste immer hinzufügen: Wenn die Gesellschafter zustimmen. – So geht man eigentlich auch nicht mit Gesellschaftern um. Das klärt man vorher, bevor man damit an die Öffentlichkeit geht. Das haben Sie leider Gottes versäumt. Sie mussten das in 2008 sagen. Sie mussten es in 2009 bei der Verkündung des Standortes sagen. Der Herr Minister musste im Ausschuss ergänzen: Klar, wir können das alles nur dann machen, wenn die Gesellschafter und das Parlament zustimmen.
Warum aber haben Sie uns, als die Gesellschafter 2009 ihr Einverständnis gegeben haben, das Gesetz dann nicht vorgelegt?
Das habe ich bis heute nicht verstanden. Das hätte längst über die Bühne gehen können und müssen. Wir vollziehen jetzt in der Tat mit dem Gesetzentwurf nur das, was der Stadt Bochum und den Menschen dort zugesagt worden ist und was man aus Vertrauensschutzgründen auch nicht wieder einsammeln kann.
Ich freue mich aber, dass Sie, Herr Kleff, dazu stehen und dem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Damit können wir die Sache gemeinsam nach vorne bewegen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Bundesratssitzung am Freitag stehen auch das GKV-Finanzierungsgesetz und das Arzneimittelneuordnungsgesetz, das AMNOG, auf der Tagesordnung. Deshalb haben wir diesen Antrag gemeinsam mit den Grünen eingebracht.
Diese beiden Gesetze, die mit Mehrheit von CDU/CSU und FDP im Bundestag beschlossen wurden, umfassend bewerten zu wollen, ist natürlich in fünf Minuten nicht möglich. So freue ich mich darauf, im Ausschuss unseren Antrag vertiefend behandeln und somit den weiteren Beratungsgang im Bundesrat begleiten zu können. Dies ist zwingend notwendig.
Ich will zu jedem Gesetz nur einen Punkt ansprechen. Anders als uns der Name GKV-Finanzierungsgesetz suggeriert, löst es das fundamentale Finanzierungsproblem der gesetzlichen Krankenversicherung nämlich nicht. Es verteilt die Belastungen stattdessen unsozialer. Die Arbeitgeberbeiträge werden eingefroren, sodass jede Kostensteigerung im Gesundheitswesen von den Beitragszahlern allein getragen werden muss. Dies ist die erste Ungerechtigkeit.
Die Kostensteigerungen sollen dann auch noch über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge bezahlt werden. Dies bedeutet faktisch den Einstieg in die Kopfpauschalenfinanzierung, die von der Bevölkerung abgelehnt wird, und ist die zweite Ungerechtigkeit.
Denn völlig unbestritten ist, dass pauschale Beiträge einen regressiven Verteilungseffekt haben. Das bedeutet, dass geringe und mittlere Einkommen die Reform zu schultern haben. Die Wissenschaftler Stefan Greß, Klaus Jacobs und Sabine Schulze haben die finanziellen Folgen für die unterschiedlichen Einkommensgruppen berechnet. Bereits unter Berücksichtigung Ihres sogenannten Sozialausgleichs und des vom Bundesversicherungsamt erwarteten durchschnittlichen Zusatzbeitrags in Höhe von 16 € in 2014 haben Bezieher kleiner Bruttoeinkommen zwischen 450 € und 1.000 € 10 % ihres Einkommens für ihre Krankenversicherung aufzubringen, während ein Gutverdiener nur etwa 5 % seines Einkommens aufzubringen hat. Und das soll gerecht sein?
Kommen wir zum zweiten Gesetz, dem Arzneimittelneuordnungsgesetz. Auch hierbei versucht
Schwarz-Gelb, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Angeblich hat dieses Gesetz die Funktion, die Kosten für Arzneimittel zu begrenzen.
Ich will nicht ausführen, warum auch das nicht funktionieren wird. Das haben wir vor wenigen Wochen schon einmal besprochen. Ich will vielmehr die Aufmerksamkeit auf einen Aspekt legen, der unseres Erachtens in der öffentlichen Diskussion völlig untergegangen ist, aber die Axt in essenzieller Weise an unser System der gesundheitlichen Versorgung legt.
Kollege Laumann, ich glaube, das ist eine wichtige Sache, bei der wir uns beide gemeinsam gen Berlin auf den Weg machen müssen. Ich fände es gut, wenn Sie die paar Minuten noch im Saal blieben. In § 130 SGB V, der Verträge zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen betrifft, in Verbindung mit § 140 SGB V wird diesen Unternehmen das Tor zu integrierten Versorgungsverträgen geöffnet.
In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten bezeichnen die Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen Lippe und Nordrhein dieses als – ich zitiere – „nicht angemessen und hinsichtlich des Ziels
einer strukturierten integrierten Versorgung geradezu kontraproduktiv.“
Weiter heißt es dort:
„In der Konsequenz würden somit vielfach international agierende Unternehmen und Großkonzerne zu einem direkten und je nach Segment und Zuschlag gegebenenfalls auch ausschließlichen Anbieter im Gesundheitswesen. So erhielten Pharmaunternehmen über das Instrument der einzelvertraglichen Gestaltung einen direkten Einfluss auf die Versorgung der Bevölkerung.“
Das, was den Kassenärztlichen Vereinigungen, die immerhin einen hoheitlichen Versorgungsauftrag zu erfüllen haben, verwehrt ist, wird Großunternehmen mit diesem Gesetz jetzt zugestanden. Das haben Sie, meine Damen und Herren Kollegen von der CDU, gewollt? Ich kann es nicht glauben.
Diese Möglichkeit der Unternehmen, über die integrierte Versorgung ihren eigenen Medikamentenabsatz zu sichern, wird natürlich auch genutzt. Vor wenigen Tagen konnten wir erfahren, dass die AOK Niedersachsen der I3G GmbH die Versorgung von 12.000 an Schizophrenie erkrankten Patienten überträgt. Die I3G ist zu 100 % ein Tochterunternehmen des Pharmakonzerns Janssen-Cilag, der unter anderem die Medikamente Risperdal und Haldol zur Behandlung Psychosekranker produziert. Janssen-Cilag wiederum ist ein Tochterunternehmen des globalen Pharmazie- und Konsumgüterherstellers Johnson & Johnson. Die I3G erfüllt den Versorgungsauftrag auch nicht selbst, sondern sie beauftragt die Firma Care4S mit der Durchführung des Vertrages. Diese wird finanziert von Turgot Ventures, einem Schweizer Unternehmen für Risikokapital, das auf seiner eigenen Homepage ausweist, dass es strategische Geschäftskonzepte in den attraktivsten Wachstumsfeldern Deutschlands entwickelt. Noch irgendwelche Fragen?
Herr Kollege Laumann, ich denke, wir sollten uns gemeinsam gen Berlin schnellstens auf den Weg machen, um diesem Spuk ein Ende zu setzen. – Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel dieser Aktuellen Stunde lautet: „Hat Ministerin Schäfer den Finanzminister belogen?“ Um die Frage dieser Aktuellen Stunde in aller Eindeutigkeit zu beantworten: Nein!
Erstens ist es nicht der Stil der Ministerin, ihre Politik mit Lügen durchzusetzen, und zweitens ist der Finanzminister viel zu clever, als dass er sich belügen ließe.
Ich könnte es dabei bewenden lassen. Doch ich – und mit mir meine Fraktion – will natürlich keine Spielverderberin sein und daher auf Ihr Ansinnen eingehen. Vielleicht hilft das ja, sodass Sie uns zukünftig solche Aktuellen Stunden ersparen.
Sinn einer Aktuellen Stunde ist es, uns allen die Möglichkeit zu geben, Dinge, die unvorhersehbar eintreten, zeitnah im Parlament zu beraten, auch dann, wenn man nicht bis zum Antragsschluss für eine Plenarsitzung agieren kann. Herr Tenhumberg bezieht sich, wie er gerade selbst ausgeführt hat, auf Dinge, die bereits im September in den Medien waren. Von daher kann man nicht erkennen, dass nicht ausreichend Zeit gewesen sei, das hier ordentlich zu beraten.
Informationen über das Problem der nicht ausreichenden Mittel für den U3-Ausbau, den Sie, Herr Laschet, bei Trägern und Kommunen eingefordert haben, erreichten uns bereits im Sommer. Sie hätten seitdem viele Gelegenheiten gehabt, die Frage
des U3-Ausbaus zu thematisieren und sich zu rechtfertigen. Darum geht es hier ja wohl!
Ihnen geht es ausschließlich darum, sich zu rechtfertigen. Ich komme noch darauf. – Sie hätten uns längst erklären können, warum Sie wenige Tage, bevor Sie Ihr Ministeramt aufgeben mussten – um genau zu sein: am 22. Juni –, per Erlass die Landesjugendämter angewiesen haben, bei der Mittelverteilung zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz 2008 bis 2013“ eine grundlegende Änderung des Bewilligungsverfahrens vorzunehmen.
Dazu haben Sie sich bis heute nicht erklärt. Offenbar haben Sie unserer Darstellung und der Darstellung der Ministerin nicht wirklich etwas entgegenzusetzen. Ihre Serie Kleiner Anfragen, deren Beantwortung Sie seit dem 17. November vorliegen haben, reichte offenbar nicht aus, um eine Reinwaschungslegende für diese Plenartage schriftlich vorzulegen.
Aber einen Tag nach Antragsschluss können Sie an die Presse gehen und zu einer Pressekonferenz einladen. Diese Pressekonferenz war offenbar so prickelnd, dass an zwei verschiedenen Tagen die Vertreter ganzer vier Printmedien ihre Sicht dargestellt haben. Aber diese, Ihre eigene Meldung mit diesem wahnsinnigen Medienecho muss nun heute als Rechtfertigung dafür dienen, dass es diese Aktuelle Stunde gibt.
Diese Art der Selbstinszenierung, dieses krampfhafte Betteln um öffentliche Aufmerksamkeit ist für mich eher ein Zeichen dafür, dass Sie Ihre Niederlagen noch nicht richtig verarbeitet haben und unter so etwas wie einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom leiden. Sie kommen mir so vor wie der Ritter von der traurigen Gestalt. Sie haben in der Tat mehr zu verarbeiten als die meisten Ihrer Fraktionskollegen. Denn neben dem Verlust der Macht nach der Abwahl am 9. Mai, was auf Sie alle gleichermaßen zutrifft, müssen Sie auch noch die Nichtwahl zum Landesvorsitzenden verkraften. Dann kommt auch noch Ihre Nachfolgerin im Amt und weist Ihnen nach
weinen Sie nicht, trösten Sie ihn lieber! –, dass diese Aura, mit der Sie sich öffentlich immer umgaben „wie toll Sie den U3-Ausbau doch voranbringen“, nur schöner Schein ist und einem Faktencheck nicht standhält. Schließlich weist das Statistische Bundesamt – weit gefehlt von irgendwelchen Parteipräferenzen – Ihnen nach, dass selbst noch drei Monate nach dem von Ihnen genannten Stichtagsdatum, nämlich Ende 2009, in NRW 20.000 U3
Plätze weniger da sind als von Ihnen versprochen und zugesagt.
Noch mehr wehtun muss – ich kann verstehen, dass Ihnen das sehr wehtut –, dass das, was Ihnen offenbar bei Ihrem Finanzminister nicht gelungen ist, nämlich ausreichend Mittel für den U3-Ausbau zu erhalten, Ihrer Nachfolgerin auf Anhieb innerhalb weniger Wochen gelingt. Wissen Sie, woran das liegt? Die gesamte rot-grüne Landesregierung hat ein gemeinsames Ziel, nämlich die frühe Förderung unserer Kinder: um unserer Kinder willen, um unser Gemeinwesen willen und um der öffentlichen Haushalte willen. Darum ziehen Fachministerin und Finanzminister an einem Strang.
Herr Kollege Laschet, nutzen Sie die Weihnachtspause und den Jahreswechsel, um Abstand zu gewinnen. Erholen Sie sich gut. Gerne wollen wir dann im neuen Jahr mit Ihnen ohne diese Spielchen darüber diskutieren, wie wir es in Nordrhein-Westfalen schaffen, den Rechtsanspruch 2013 tatsächlich einzulösen. Ihre Vorarbeit dazu war, wie, glaube ich, allgemein bekannt, mehr als mangelhaft. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der FDP-Fraktion für die heutige Aktuelle Stunde gesehen habe, drängte sich mir – und das tut sie immer noch –die Frage auf: Worum geht es der FDP hier eigentlich? Geht es ihr wirklich um Patientensicherheit? Geht es ihr darum, den Arbeitsschutz für Ärzte in Krankenhäusern zu sichern? Was ist die eigentliche Motivation? Geht es ihr nicht vielmehr darum, den Arbeitsminister „anzupinkeln“? Das haben Sie ja offenbart, als Sie gesagt haben: Der Minister ahndet nicht genug! – Ihnen sind die Fallzahlen da, wo er interveniert hat, viel zu gering.
Ich komme gleich darauf. – Sie beurteilen etwas, ohne die Qualität der Beanstandungen zu untersuchen. Wenn es Ihnen wirklich ernst wäre um den Arbeitsschutz in Krankenhäusern, dann hätten Sie hier keine Aktuelle Stunde beantragt, sondern Sie hätten einen Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration gestellt. Sie hätten gesagt: Herr Minister, berichten Sie bitte in der nächsten Sitzung, damit wir über die Qualität
der Verstöße diskutieren um sie entsprechend bewerten können!
Denn Verstoß ist nicht gleich Verstoß. Da gibt es ganz unterschiedliche Grade. Der Minister hat gerade angedeutet, dass es sich lohnt, über diese Verschiedenartigkeit zu diskutieren.
Dann wäre Ihr Antrag ernst zu nehmen. Aber offensichtlich geht es Ihnen gar nicht um eine ernsthafte Auseinandersetzung, sondern Sie wollen hier eine Show veranstalten. Und das ist der Angelegenheit wirklich nicht angemessen.
Denn wenn bei 37 von 40 Krankenhäusern Verstöße festgestellt werden, dann sind das in der Tat 90 %. Wenn wir das hochrechnen auf unsere 400 Krankenhäuser, dann wäre das, wenn sich das so bewahrheiten würde, verheerend. Dann müssen wir uns in der Tat darum kümmern. Wir müssen die Frage beantworten, die Herr Preuß völlig zu Recht hier gestellt hat: Worum ist das denn so? Wo sind die Ursachen zu suchen? – Und dazu haben Sie überhaupt nichts gesagt.
Wenn Sie heute in die Zeitung gucken, dann finden Sie Schlagzeilen wie „Röslers Spargesetze provozieren Sturm der Entrüstung“. In der Situation, die wir gerade gemeinsam in den Krankenhäusern feststellen, geht der Bundesgesundheitsminister her, von Ihnen unterstützt, von der CDU aber auch, und kürzt den Anteil für Krankenhäuser um 450 Millionen €. In dieser Höhe verlangt er ein Einsparpotenzial. Das ist doch unerhört.
Das Schlimme bei dem, was Sie gerade in Berlin veranstalten, ist: Das ist noch nicht einmal alles, was auf die Krankenhäuser zukommt. Sie zerschlagen ja gerade unser solidarisches Gesundheitssystem.
Aber natürlich! Denn Sie lassen die GKV bluten, indem Sie das, was an Rabatten in der Medizin herauskommt, gleich den Privaten hinterher
schmeißen. Die Privaten können nämlich nur deshalb solche Tarife und solche Leistungen anbieten, weil Sie die Option haben, immer wieder neue junge, gesunde Mitglieder aufnehmen zu können.
Wenn diese Gruppe kleiner wird, dann müssen sie dafür sorgen, dass nach einem Jahr bereits gewechselt werden kann, damit entsprechend Nachwuchs kommt. Der fehlt dann den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Wenn Sie der gesetzlichen Krankenversicherung dann auch noch die Möglichkeit nehmen, Zusatzversicherungen abzuschließen, und dies auch wie