Protokoll der Sitzung vom 25.02.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe noch anwesende Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst auf Herrn Berger eingehen: Herr Berger, ich glaube, das Einzige,

das uns sozialpolitisch verbindet, ist der Karneval, mehr leider nicht.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Ich habe eine gewisse Sensibilität vermisst, wenn Sie mit einem Totschlagargument wie „Klientelpolitik“ kommen. Das zeigt schon, wie weit entfernt Sie von den sozialen Problemlagen erwerbsloser Menschen sind. Das bedauere ich zutiefst.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Der Antrag der Linken zielt auf ein Problem ab, das durchaus einer Neuregelung bedarf, und zwar auf die Sanktionen im SGB II. Worum geht es hier? – Jeden Monat werden Zigtausend Erwerbslose mit Sanktionen bedroht, das Existenzminimum wird gekürzt, sehr oft sogar gestrichen, nur weil sie Forderungen des Jobcenters nicht erfüllt haben oder ihnen dies unterstellt wird. Dabei geht es nicht um Leistungsmissbrauch, sondern um Menschen, die auf die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man irgendein Fehlverhalten vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Die meisten Sanktionen werden wegen Konflikten um Meldetermine, um die Anzahl von Bewerbungen, um 1-EuroJobs oder andere Maßnahmen wie zum Beispiel Bewerbungstrainings oder Praktika verhängt.

Sanktionen, meine Damen und Herren, können jedoch nicht das Grundproblem fehlender Arbeitsplätze, insbesondere von Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, beseitigen. Selbst das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das bekanntlich der BA nahesteht, kam im letzten Jahr nicht mehr umhin, die fragwürdige Sanktionspraxis ihrer Jobcenter kritisch zu hinterfragen. Die Studie offenbart, dass auch vielen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern vor Ort klar ist, dass sie durch Sanktionen Menschen in Schwarzarbeit und Kleinkriminalität drängen, im Zweifel sogar dafür sorgen, dass sie obdachlos werden. Ihnen ist klar, dass dadurch wohl niemand dem Ziel des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches, der Arbeitsaufnahme – das ist das Ziel, nicht Sanktionen –, näherkommt. Außerdem weist die Studie erhebliche Härten auf. Junge Arbeitslose sind besonders von dieser Sanktionsproblematik betroffen. Hier gibt es die Möglichkeit, 100 % der Leistungen, die ja angeblich schon das Existenzminimum sind, zu streichen.

Im Weiteren können alleinlebenden Menschen die Kosten für Unterkunft und Heizung gestrichen werden, und zwar über drei Monate hinaus, was dann in vielen Fällen auch zur Obdachlosigkeit führen kann. Erstmals erkennt das BA-eigene Institut diese Realitäten und auch die Folgen der Sanktionen an.

Was bedeutet „sanktionierte Menschen“? – Sie müssen unter dem Existenzminimum leben. Und dieses Existenzminimum hat letztendlich das Bun

desverfassungsgericht jedem Menschen ausdrücklich zugesprochen. Deshalb fragt auch das IAB, ob überhaupt einem Hilfebedürftigen die Mittel durch Sanktionen ganz oder teilweise entzogen werden dürfen.

Sanktionen sind dem Rechtsstaat nicht fremd, und manchmal sind sie auch notwendig. Allerdings müssen sie geeignet, erforderlich und angemessen sein und einen legitimen Zweck verfolgen. Außerdem darf der Mensch als soziales Wesen durch Sanktionen nicht in seiner Existenz gefährdet werden.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Bei der Forderung nach einem Sanktionsmoratorium geht es zunächst darum, Sanktionen auszusetzen, die derzeitige Praxis in den Jobcentern zu überprüfen und den gegenwärtigen Sanktionsparagrafen grundlegend zu überdenken. Ein Weg wäre für mich, darüber nachzudenken, wie man positiv motiviert, positiv verstärkt, statt negativ zu sanktionieren.

Sanktionen, meine Damen und Herren, im SGB II sind absolut nicht zielführend. Deshalb müssen sie jetzt dringend ausgesetzt werden. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Dr. Romberg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Die Grünen auf Schmusekurs mit den Linken!

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Das darf man bei dem Thema schon sagen. Das Fördern und das Fordern im Sozialgesetzbuch II ist auch etwas, was unter grüner Verantwortung entstanden ist. Sie tun hier immer so, als hätten Sie mit den Dingen, die in grüner Regierungszeit in Berlin entstanden sind, nichts zu tun. Das ist verwerflich und unglaubwürdig in der politischen Diskussion.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Herr Romberg, man kann auch zu anderen Ein- sichten kommen!)

Sanktionen einfach auszusetzen, ist so, als wenn man Paragrafen anderer Gesetze beiseiteschieben und überlegen würde, was man alternativ tun könnte.

Wenn es darum geht, über eine Fortentwicklung nachzudenken, zu überprüfen, was es wirklich bringt, zu überlegen, welche Maßnahmen man ergreifen könnte, um die Menschen mehr zu fördern, dann sind wir d’accord. Aber einfach zu fordern, ein

Instrument, das vielleicht problematisch ist und in manchen Bereichen nicht so funktioniert, gleich auszusetzen, ohne eine Alternative zu haben, das kann sicher kein Weg sein.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Sie haben gerade gesagt, Schwarzarbeit gebe es nur aufgrund von Sanktionen. In manchen Fällen könnte man auch sagen: Schwarzarbeit führt zu Sanktionen, weil Menschen, die einer Schwarzarbeit nachgehen, bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen einfach nicht annehmen wollen. Es gibt beide Seiten. In einer ehrlichen Debatte sollte man beides beleuchten,

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

nicht immer nur die eine Seite. Das ist zu undifferenziert. Diese differenzierte Debatte können wir gerne im Ausschuss führen. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren in Vertretung von Herrn Minister Schneider das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Vermittlungsverfahren zur Änderung des SGB II und SGB XII wurde nun glücklicherweise abgeschlossen; ob in jedem Einzelpunkt glücklich, das steht auf einem anderen Blatt.

Gestern Morgen hat Herr Minister Schneider, für den ich heute sprechen darf, ausführlich über alle Details berichtet. Die öffentliche Debatte wurde vor allem von der Höhe der Regelsätze, den Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und der Forderung nach Mindestlöhnen bestimmt. Abseits davon gibt es aber auch andere Probleme wie zum Beispiel die Änderung der Regelungen über die Sanktionen.

Sehr viele betroffene Hilfebedürftige erheben erfolgreich Widerspruch, wenn gegen sie Sanktionen aufgrund des SGB II verhängt wurden. Auch die Anzahl erfolgreicher Klagen und die damit verbundene Belastung der Sozialgerichte in Zusammenhang mit Sanktionen sind beträchtlich.

Im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales gehen auch zahlreiche Eingaben und Petitionen von betroffenen Bürgern ein. Deshalb wissen wir in der Landesregierung sehr genau, welche Folgen Sanktionen für die Hilfebedürftigen haben können.

Wie der Bericht der Gemeinsamen Kommission der Justizministerkonferenz und der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister zur Erarbeitung von Änderungsvorschlägen auf dem Gebiet des Sozialrechts verdeutlicht, werden mit den derzeitigen Sanktions

regelungen Verstöße gegen das rechtsstaatliche Gebot der Verhältnismäßigkeit geradezu provoziert.

Insbesondere die Sanktionen in Höhe von 100 % der Leistungen bei wiederholten Pflichtverletzungen von unter 25-Jährigen weckt Zweifel an deren Verhältnismäßigkeit.

(Beifall von der LINKEN)

Außerdem kann bei alleinlebenden Hilfebedürftigen – das hat Frau Maaßen eben schon deutlich gemacht – der Entzug der Leistungen für Unterkunft und Heizung für drei Monate die Kündigung der Wohnung zur Folge haben.

Insgesamt muss man feststellen, dass die derzeitigen Tatbestände für Sanktionen zu unpräzise gefasst sind. Die im Gesetz zur Änderung des SGB II und XII vorgesehenen neuen Sanktionsregelungen werden von den SPD-geführten Ländern abgelehnt.

Stattdessen wurde im Bundesrat die Übernahme der Entwürfe der soeben genannten Gemeinsamen Kommission zur Erarbeitung von Änderungsvorschlägen auf dem Gebiet des Sozialrechts gefordert. Diese Sanktionsregelungen sind klarer als die des Gesetzentwurfes strukturiert und sehen unter anderem den Wegfall restriktiverer Behandlung von jungen Leuten unter 25 Jahren vor. – Leider ergab sich im Bundesrat dazu keine Mehrheit.

Wichtig ist aus meiner Sicht vor allem: Langzeitarbeitslose müssen durch Qualifizierung wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden, statt die Sanktionsregelungen zu verschärfen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Dazu ist es nötig, dass die beabsichtigte Kürzung des sogenannten Eingliederungstitels rückgängig gemacht wird.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, wurde vom Landtag am 1. Dezember 2010 – auf ursprünglichen Antrag von SPD und Grünen, später auch der Linken – beschlossen, keine Verschärfung der Sanktionen vorzunehmen und auf ein Sanktionsmoratorium hinzuwirken.

Hinsichtlich der Unterzeichnung eines Aufrufs des Bündnisses für ein Sanktionsmoratorium steht es der Landesregierung nicht zu, dem Landtag Verhaltensempfehlungen zu geben. Die übrigen Gegenstände des Antrags entsprechen aber weitgehend den Vorstellungen der Landesregierung.

Alles Weitere sollte deshalb gründlich im Ausschuss behandelt werden. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. Ich glaube, dass ich Ihnen auch schon ein schönes Wochenende wünschen darf.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die Grünen hat noch einmal Frau Maaßen das Wort.

(Zurufe: Nein!)

Es tut mir leid. Ich habe aber kein angenehmes Wochenende oder ein unruhiges Wochenende, wenn ich diesen Satz nicht loswerde.