Stefan Romberg
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Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich habe ganz aufmerksam diese Debatte in der letzten Stunde verfolgt. Es gab viel Streit untereinander, viel rückwärts gerichtetes Gerede. Es wurden über Jahre zurück Schuldzuweisungen gemacht. Zum Teil war das schon etwas grotesk. Ich habe mit Bärbel Höhn in diesem Parlament häufig genug gestritten. Aber ihr vorzuwerfen, dass sie das PFT auf die Felder gebracht hat, ist, glaube ich, zu viel. Eine solche Debatte tut dem Parlament nicht gut, weil die Bürger interessiert, dass weiter Probleme mit dem Trinkwasser der Ruhr bestehen. Das sagt dieser Bericht relativ deutlich.
Wenn man sieht, was alles untersucht wird, was darin herumschwimmt, dann sind das zum Teil Dinge, die schwierig auszusprechen sind: Arzneimittel, Röntgenkontrastmittel, PFT, Herbizide, Glyphosat, Zink-Organic. Das sind alles Stoffe, bei denen der Normalbürger schon Schwierigkeiten hat, sie auszusprechen, die ihm aber auch Angst machen – sicherlich teilweise auch berechtigt.
Die Frage ist doch: Wie kann dieses Parlament, wie kann diese Landesregierung dieses Problem lösen?
Es kann natürlich auch nicht sein, dass das Ruhrgebiet schlechteres Wasser hat als der Rest von Nordrhein-Westfalen. Es ist ja bekannt, dass die Lebenserwartung von Menschen im Ruhrgebiet derzeit geringer ist als die von Menschen außerhalb des Ruhrgebiets.
Und unter diesem Gesichtspunkt finde ich dieses Thema viel zu wichtig, als sich jetzt zu streiten und gegeneinander zu arbeiten. Besser ist es, Lösungen zu suchen und ganz konkret zu klären, was die Landesregierung schaffen will, was sie geschafft hat, wie der Zeitrahmen aussieht und was die konkreten Ziele sind. Denn die Bürger interessiert, wie dieses Problem zu reduzieren ist.
Leider hat man aber den Eindruck, dass die Orientierung an einem Ziel schon innerhalb der Verwaltung nicht so gut klappt. Man liest, dass die Landes
regierung mit der Bezirksregierung Arnsberg im Konflikt liegt.
Das ist auch nicht der erste Konflikt zwischen Landesregierung und Bezirksregierung Arnsberg. Ich denke zum Beispiel an die Erdgasbohrungen, ans Fracking. Und wie sich der Wirtschaftsminister zur Bezirksregierung Arnsberg ausgelassen hat, scheint das ein Dauerkonflikt zu sein, der sicher nicht hilft, Probleme zu lösen, wenn Unstimmigkeiten bestehen.
Da ist meines Erachtens die Landesregierung in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Kommunikation auch zu den untergeordneten Behörden vernünftig funktioniert und nicht gegeneinander gearbeitet wird.
Wenn man jetzt den Bericht genau liest, dann handelt es sich bei den Stoffen um einen Arzneimittelcocktail in Konzentrationen, die den allgemeinen Vorsorgewert überschreiten, den ich so keinem Patienten verschreiben möchte: Diclofenac, Ibuprofen, Carbamazepin, Metoprolol, Sotalol, Sulfamethoxazol. Das sind Dinge, die schwierig auszusprechen sind. Der erste Teil sind Schmerz- und Entzündungsmittel. Carbamazepin ist ein Antiepileptikum, das gegen Krämpfe wirkt, Metoprolol ein Blutdruckmittel, ein Betablocker, Sotalol ein Antiarrhythmikum, und das letzte ist ein Arzneimittel aus dem Bereich der Antibiotika.
Wenn die so hoch konzentriert immer noch im Ruhrwasser zu finden sind, benötigen wir entsprechende Lösungsansätze. Die habe ich heute bisher noch nicht gehört, obwohl die Werte lange bekannt sind: Sie stammen aus dem Beobachtungszeitraum 2008 bis 2009.
Mich interessiert heute: Seit wann sind dem Umweltminister diese Werte bekannt? Was hat der Umweltminister bis zum heutigen Zeitpunkt ganz konkret gemacht? Wie sieht der Zeitplan aus, in dem konkrete Ziele festgeschrieben werden sollen, und wann sollen sie erreicht werden? Das hilft, das Problem zu lösen. Das interessiert die Menschen in Nordrhein-Westfalen und insbesondere die Bürger im Ruhrgebiet. – Danke schön.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren! Große Einigkeit besteht im nordrheinwestfälischen Landtag, wenn es um die Solidarität mit den Menschen geht, die bei Schlecker arbeiten und im Moment um ihre Arbeitsplätze bangen. Große Einigkeit besteht in diesem Hohen Haus aber auch darüber, dass der Antrag der Linken mit den darin enthaltenen Forderungen nicht hilfreich ist. Schon die Sprache des Antrags versucht, ein Bild des nur bösen Schlecker-Unternehmens zu instrumentalisieren.
Auch ohne die Fraktion der Linken haben wir als Landtag Nordrhein-Westfalen in der letzten Legislaturperiode gemeinschaftlich und überfraktionell
deutlich die Arbeitsbedingungen bei Schlecker kritisiert. Darüber bestand Einigkeit in diesem Hause. Dazu brauchten wir keine linke Fraktion.
Liebe Kollegen, auch dieses Bild hat sich in den letzten Monaten gewandelt. In den letzten Monaten wurden mit dem ausdrücklichen Willen der Arbeitnehmerschaft und der Gewerkschaften Umstrukturierungen vorgenommen. Man wollte das Unternehmen gemeinschaftlich retten. Gleichzeitig hat man aus Fehlern der Vergangenheit gelernt.
Wenn Sie jetzt schreiben: „Bereits jetzt übernimmt die Bundesagentur für Arbeit für drei Monate die Personalkosten. Der Konzern spart dadurch mindestens 120 Millionen €.“, versuchen Sie nebenher, das Bild zu zeichnen, diese 120 Millionen € gingen jetzt bei Anton Schlecker wieder unter das Sofa.
Es ist aber anders. Die Tochter berichtete Ende Januar auf der Pressekonferenz, dass kein Geld mehr vorhanden sei.
Auf die Rechtssituation als eingetragener Kaufmann ist eingegangen worden. Natürlich ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters, auch zu prüfen, inwieweit Vermögenswerte geflossen sind. Herr Kollege Preuß ist darauf eingegangen.
Liebe Kollegen, Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Politischer Druck hilft da nicht.
Ihr Bild ist gut gemeint. Wir wollen den Erhalt aller Arbeitsplätze. Wenn man realistisch ist, ist es aber bei einem Unternehmen, was so festgefahren ist und so viele Filialen hat, die Minus verbuchen, ein nicht erfüllbarer Wunsch, alle Arbeitsplätze zu erhalten. Es geht darum, das Unternehmen mit vielen Filialen und vielen Arbeitsplätzen an sich zu retten. Da wird man ehrlicherweise wahrscheinlich nicht drum herumkommen, weitere Filialen zu schließen, wie es schon geplant war.
Gleichzeitig gibt es aber eine erfreuliche Situation auf dem Arbeitsmarkt. Das sollte man nicht vergessen. Allein im Einzelhandel sind im letzten Jahr 60.000 neue Arbeitsplätze entstanden, überwiegend sozialversicherungspflichtig. Ins Bodenlose werden die meisten Mitarbeiter nicht fallen. Die Solidarität haben sie trotzdem. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Gesellschaft – vor allem aber die Politik – hat die Pflicht, sich der Würde der Alten anzunehmen und für sie einen für ganz Deutschland geltenden Lebensentwurf zu formulieren. – Dieser Satz stammt vom Altbundespräsidenten Walter Scheel. In der letzten Wochenendausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ hat er sich dazu geäußert, wie es ist, sich in die Hände anderer Menschen zu begeben,
wenn man alt und pflegebedürftig ist. Er selbst ist inzwischen 92 Jahre alt.
Umso mehr gibt das erschreckende Ergebnis der Studie der Münchener Ludwig-Maximilians
Universität und der Medizinischen Universität Wien Anlass zur Sorge. Forscher haben bei einer Untersuchung von rund 27.000 Obduktionen – zwischen den Jahren 1997 und 2010 am Rechtsmedizinischen Institut durchgeführt – festgestellt, dass 26 Menschen gestorben sind, während sie fixiert, das heißt: gefesselt, waren.
Das „Deutsche Ärzteblatt“ hat in seiner Ausgabe vom 20. Januar darüber ausführlich berichtet. In 22 Fällen – 85 % – war die Fixierung sogar die Ursache des Todes. In 19 Todesfällen war das Gurtsystem fehlerhaft angebracht. Bei dem Versuch, sich aus dem Gurt herauszuwinden, kann es geschehen, dass man sich stranguliert. Ein Heimbewohner suizidierte sich angegurtet. Er starb an Verbrennungen.
Das sind grausame Einzelschicksale, die uns als Parlament wachrütteln sollten. – Ich hätte Freude daran, wenn auch die Landesregierung zuhörte.
Der fürsorglich angelegte Gurt wird dabei zur Todesfalle. Grund dafür, dass Gurte zur Fixierung angelegt wurden, war in 18 der Todesfälle ein erhöhtes Sturzrisiko. Aber auch Weglauftendenzen und die Gefahr der Selbstbeschädigung waren in zwei Fällen ausschlaggebend.
Ein ganzseitiger Artikel in der Dienstagsausgabe der „FAZ“, der die große Zahl der Fixierungen von alten Menschen in Heimen ebenfalls zum Thema gemacht hat, spricht von 30 Todesfällen durch unsachgemäße Fixierung pro Jahr in Deutschland. Vermutlich ist die Dunkelziffer deutlich höher, denn welcher Arzt schaltet bei eigener Gurtanordnung schon die Staatsanwaltschaft ein, wenn es zum Todesfall kommt? Die Bilder von der Gerichtsmedizin in Wien, die die „FAZ“ veröffentlicht hat, die zeigen, wie Menschen aufgrund unsachgemäß angelegter Gurte durch Strangulation sterben, sind erschreckend.
Doch selbst wenn es nicht zum Schlimmsten kommt, sind die gesundheitlichen und seelischen Beeinträchtigungen oftmals erheblich. So kann eine regelmäßige oder dauerhafte Fixierung dazu führen, dass sich Muskulatur abbaut und dass sich das Steh- und Gehvermögen verschlechtert. Dadurch sind die Betroffenen in viel höherem Maße sturzgefährdet als vor der Fixierung. Als weitere Folgeschäden sind Inkontinenz, Liegegeschwüre, Lungenentzündungen und ganz erhebliche psychische Leiden zu nennen; nicht selten werden Fesselungen traumatisch verarbeitet.
Besonders schwerwiegend wird ein solcher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von demenzkranken Menschen erlebt, weil sie den Grund für die Fixierung aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung gar
nicht verstehen und sich ihre Unruhe weiter vergrößert. Dabei ist zu bedenken, dass gerade ein erhöhter Bewegungsdrang symptomatisch für eine Demenzerkrankung ist.
So ist es wenig verwunderlich, dass die Sinnhaftigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen, zu denen Fixierungen wie auch Bettgitter, Vorsatztische und sedierende Medikamente gehören, sowohl von der Wissenschaft als auch von Praktikern zunehmend infrage gestellt werden. Gleichzeitig steigt aber die Anzahl der gerichtlichen Anordnungen, und sie wird voraussichtlich weiter anwachsen, wenn man das Problem nicht an der Wurzel packt.
Die Zahl der genehmigten freiheitsentziehenden Maßnahmen für die Jahre 2009 und 2010 in Nordrhein-Westfalen – das NRW-Gesundheitsministerium hat sie dem Parlament letzte Woche zur Verfügung gestellt – sprechen eine deutliche Sprache. Demnach sind die unterbringungsähnlichen Maßnahmen nach § 1906 des BGB von 20.267 im Jahr 2009 auf 23.730 im Jahr 2010 gestiegen. Das ist ein Anstieg von 17 %. Es gab in den letzten Jahren durchweg einen solchen Anstieg, was fast zu einer Verdoppelung in sechs Jahren führte.
Viele Fixierungen werden übrigens ohne richterlichen Beschluss vorgenommen. Für Fixierungen bis zu 24 Stunden lehnen Amtsgerichte Anträge meist ab. Sie seien aus ihrer Sicht nur für längere Zeiträume notwendig. Viele Menschen unterschreiben auch eine Freiwilligkeitserklärung ohne richterlichen Beschluss, verstehen aber teilweise die Folgen ihrer Einwilligung aufgrund ihrer Erkrankung gar nicht mehr.
Aus diesem Grund haben wir als Landtagsfraktion bereits im Dezember letzten Jahres bei der fehlenden Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes auf die Problematik hingewiesen, denn die Veröffentlichung von Prüfberichten und der Anzahl freiheitsentziehender Maßnahmen sorgt natürlich für Transparenz, und Transparenz vermindert die Anzahl von Fixierungen. Da sind wir uns ganz sicher.
Aufgrund der Studienergebnisse aus München sind wir zu dem Schluss gelangt, dass wir mehr Maßnahmen brauchen. Unser Ziel ist es, Todesfälle, Gesundheitsschäden und eine Beeinträchtigung der Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen bereits im Ansatz zu verhindern. Beispielgebend ist der Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses, weil er sehr konkrete Hilfestellungen für die Praxis bietet und mit Checklisten arbeitet, die an unterschiedlichen Situationen orientiert sind. So kann man insbesondere Stürze unabhängig von gezielten Trainingseinheiten schon mit der Beseitigung von Stolperfallen vermeiden, durch eine bessere Beleuchtung und rutschfeste Hausschuhe. Hüftprotektoren schützen bei Stürzen vor Knochenbrüchen.
Eine weitere Initiative stammt ebenfalls aus Bayern. Da offenbar die Betreuer von nichteinwilligungsfähi
gen Menschen seitens der Einrichtungen aus Sorge vor Haftungsgründen oft dazu gedrängt werden, bei Gericht einen entsprechenden Genehmigungsantrag zu stellen, haben bayerische Amtsrichter 2007 in Garmisch-Partenkirchen die Initiative „Werdenfelser Weg“ ins Leben gerufen. Der Grundgedanke besteht darin, die Bedeutung von Haftungsängsten in Genehmigungsverfahren zurückzudrängen und die Tendenz zu regelrechten Massenverfahren zu beenden.
Erreicht wird dies durch einen neutralen Verfahrenspfleger, der pflegerisches Fachwissen hat – also kein Rechtsanwalt ist, wie das so häufig bei uns in Nordrhein-Westfalen der Fall ist –, zu Beginn eines Verfahrens vom Gericht als Fürsprecher des Betroffenen bestellt wird, als Ansprechpartner für Angehörige und Pflegende agiert und gemeinsam mit allen Beteiligten unter Einbeziehung des Heims nach Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen sucht.
Dieses Konzept ist in mehreren Landkreisen in Bayern übernommen worden. Auch in NordrheinWestfalen gibt es diese Aktivität mittlerweile, beispielsweise in Witten, Hamm, Bochum und Bonn.
Um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, sind wir für eine landesweit abgestimmte Erprobung des „Werdenfelser Weges“. Wir appellieren daher an die Landesregierung, an die beiden anwesenden Minister, sich diesbezüglich ressortübergreifend zu engagieren.
Fixierungen haben übrigens mit Einstellungen und Haltungen zu tun. Das bestätigt auch Prof. Bredthauer, die das Programm ReduFix initiiert hat. Dieses umfasst Qualifizierung und Sensibilisierung des Personals, feste Bestandteile in Aus- und Fortbildung, Beseitigung von Haftungsängsten und vermittelt die Erkenntnis, dass freiheitsentziehende Maßnahmen keine Zeitersparnis für das Personal bringen, sondern meist das Gegenteil.
Auf Bundesebene müssen wir prüfen, inwieweit Sitzwachen, Kurzinterventionen und Kontrollen verbindlich in das Betreuungsrecht aufgenommen werden. Ein Antrag vom Sozialgericht Freiburg könnte dazu beitragen. Entschieden wurde, dass eine pflegebedürftige Frau, die in einem Pflegeheim lebt, anstelle einer Fixierung Anspruch auf eine nächtliche Sitzwache hat.
Wir Freien Demokraten wollen alternative Konzepte zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen und dass sie zur Regel in der Pflege werden. Unser langfristiges Ziel muss eine Pflege alter Menschen ganz ohne Fesselungen im Bett sein, denn jeder Gurt ist aus meiner Sicht ein Angriff auf die Menschenwürde. Wir wollen diese Fesseln
sprengen und erhoffen und erwarten dabei Ihre Unterstützung. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir verabschieden heute als Landtag Nordrhein
Westfalen ein erfreulicherweise mit breiter Mehrheit getragenes Integrationsgesetz, und zwar erstmalig in einem bundesdeutschen Flächenland. Dieses Gesetz ist ein richtungsweisendes Willkommenssignal für die 4,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund hier in Nordrhein-Westfalen.
Das Beratungsverfahren zu dem Gesetzentwurf ist nun doch nicht, wie ursprünglich angedacht, im Eilverfahren erfolgt, sondern mit der nötigen Sorgfalt im Parlament durchgeführt worden. Das hat diesem Gesetz gutgetan. Mit den Änderungen ist dieses Gesetz auch besser geworden. Meines Erachtens ist es auch wichtig, dass das Ergebnis nachher erstens mehrheitsfähig und zweitens auch gut ist.
Es ist gut, dass die Fraktionen der damaligen Integrationsoffensive – CDU, SPD, Grüne und wir als Liberale – sich auf den gemeinsamen Änderungsantrag einigen konnten; denn eine breite Mehrheit ist natürlich auch ein wichtiges Zeichen für Integration in diesem Land.
Ein Land, das so stark von Zuwanderung geprägt ist wie Nordrhein-Westfalen, braucht diese starke Willkommenskultur. Daher ist es aus Sicht der FDP wichtig, verbindlich festzulegen, welche Unterstützung und Hilfe Zuwanderer vor Ort erwarten können. Genauso wichtig ist es aber auch, festzulegen,
was die Menschen in Nordrhein-Westfalen von den Zuwanderern erwarten. Deshalb ist es gut, dass das Land in dem Gesetz die Potenziale und die Leistungen der Zugewanderten anerkennt und ihnen Förderangebote macht, gleichzeitig aber auch die Anerkennung der durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten gemeinsamen
Grundwerte einfordert.
Gelungene Integration ist ein Gleichklang aus Anerkennung, Fördern und Fordern. Das ist in diesem Gesetz ausdrücklich verankert.
Äußerst begrüßenswert ist, dass im § 8, Integration durch Beruf/Arbeit, nun auch die berufliche Qualifikation aus dem Herkunftsland als Potenzial ausdrücklich erwähnt wird. Über das Thema der Anerkennung ausländischer Abschlüsse haben wir auf unsere Initiative hin auch schon mehrfach hier im Parlament debattiert.
Wichtig und richtig ist darüber hinaus, dass der Ansatz der Integration in dem Gesetz auch ganzheitlich betrachtet wird; denn Integration ist in allen Bereichen von Bedeutung, von der Schwangerschaft bzw. der Geburt – deshalb wurde auch die Berücksichtigung soziokultureller Unterschiede mit in das Landeshebammengesetz aufgenommen – bis hin zu den Bereichen am Ende des Lebens, nämlich Tod und Bestattung.
Wir Freien Demokraten freuen uns besonders darüber, dass unsere Anregung, die in § 2 genannten Grundsätze um die Bereiche Tod und Bestattung zu ergänzen, mit in das Gesetz aufgenommen wurde und dementsprechend bei allen auf Zustimmung gestoßen ist.
In dem Maße, in dem die Kinder von Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen geboren werden und sich somit der Bezug zum Land des eigenen Lebensmittelpunktes für eine wachsende Gruppe vergrößert, wächst das Anliegen nach einer Bestattung in der Nähe des Wohnortes – nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der eigenen kulturellen Bräuche. Es ist daher bedeutsam, dass integrationsspezifische Ansätze und Maßnahmen auch Themen wie Tod und Bestattung nicht ausklammern.
Nach unserem Verständnis ist es allerdings nicht damit getan, dass dieses für viele Menschen immer wichtiger werdende Thema in den Grundsätzen des Integrationsgesetzes Berücksichtigung findet. Hier darf es nicht bei bloßen Absichtsbekundungen bleiben. Das gilt im Übrigen natürlich für das ganze Gesetz. Es muss mit Leben erfüllt werden.
Wir als Liberale erwarten, dass das Parlament nun zügig die notwendige Reform des Bestattungsgesetzes in Angriff nimmt.
Einen ersten Impuls hierzu haben wir bereits am 13. Dezember 2011 mit der Einbringung unseres
Antrags „Muslimische Bestattung in NordrheinWestfalen erleichtern“ gegeben.
Ich bedaure schon, dass die Reform des Bestattungsgesetzes nicht im Zuge dieses Artikelgesetzes mit in Angriff genommen wurde. Es wäre gut gewesen, wenn man die Erhöhung der Verbindlichkeit, eine glaubensgerechte Begräbnisstätte zu ermöglichen, genauso mit in das Artikelgesetz aufgenommen hätte wie diverse andere Bereiche der Landesgesetzgebung, beispielsweise das Wohn- und Teilhabegesetz.
Die Tatsache, dass das Bestattungsgesetz nicht mit in das Artikelgesetz aufgenommen wurde, unterstreicht für uns exemplarisch eine Tatsache: Mit dem Gesetz sind wir gehörige Schritte vorangekommen. Wir sind aber nicht am Ziel. Alle Beteiligten werden weitere Schritte gehen müssen.
Trotzdem hat Minister Schneider heute in den „Westfälischen Nachrichten“ noch einmal verkündet: „Es ist ein großer Wurf“. Das hört sich so endgültig an, Herr Minister Schneider. Aus unserer Sicht ist das schon etwas übertrieben. Der Weg ist richtig. Der Schritt, den wir jetzt mit dieser Mehrheit gehen, ist auch richtig. Wir dürfen uns aber nicht darauf ausruhen.
Gleichzeitig müssen wir natürlich kritisch betrachten, inwieweit Integrationserfolge durch dieses Gesetz auch wirklich erzielt werden. Das ist meines Erachtens wichtig, um Integration weiterhin ernst zu nehmen.
Für eine erfolgreiche Integrationspolitik sind bedarfsgerechte Angebots- und Beratungsstrukturen erforderlich, die allerdings nur dann nachhaltige Effekte erzielen können, wenn sie angenommen werden, also auch die erforderliche Integrationsbereitschaft vorhanden ist bzw. geweckt wird.
Wir hoffen, dass die kommunalen Integrationszentren – das Herzstück dieses Gesetzes – diese Funktion übernehmen können. Einige tun das schon heute als die sogenannten RAAs, die Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien. Das ist ein schlimmes Wort. Es ist gut, dass es jetzt die Integrationszentren gibt; sie sind sprechbarer.
Bei dem weiteren Ausbau und der Schaffung neuer Integrationszentren wird aber auch darauf zu achten sein, dass in den Kommunen keine Doppelstrukturen entstehen oder bestehende Konzepte verdrängt werden. Die Einrichtung und Förderung der Zentren muss flexibel, bedarfsgerecht und unbürokratisch ermöglicht werden. Dies müssen die vom Land erlassenen Förderrichtlinien unbedingt sicherstellen. Die nicht unerheblichen neuen Ressourcen, die dafür bereitgestellt werden – immerhin über
14 Millionen € –, müssen effektiv verwendet werden und auch bei den Menschen ankommen.
Das Teilhabe- und Integrationsgesetz wird also nicht alle Probleme lösen, es kann uns aber weiter voranbringen. Wir werden es, wie gesagt, konstruktiv-kritisch verfolgen, auch wie sich kommunale Integrationszentren entwickeln und welche konkreten Integrationserfolge sie erzielen.
Wir Liberale wünschen uns, dass die Integrationszentren ihr Ziel, Bildung und Arbeit sowie ein spannungsarmes Zusammenleben aller vor Ort zu fördern und mit den Verbänden zu koordinieren, erfolgreich meistern. Wir brauchen kein Gegen- oder Nebeneinander, sondern ein Miteinander. Schließlich sind wir alle ein Teil von Nordrhein-Westfalen. Wir hoffen, dass das Integrationsgesetz hierzu seinen Beitrag leistet. – Danke schön fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! „Gefährliche Bakterien im Schweinefleisch – Eine Riesensauerei!“ So wird morgen der „stern“ berichten. Heute berichtet er schon vorab online über eine Un
tersuchung von Schweinefleisch aus Supermärkten und Discountern:
„Jede vierte Portion Schweinefleisch aus Supermärkten und Discountern ist mit Bakterien belastet, die gegen zahlreiche Antibiotika resistent sind. … Auf fünf von 20 Proben mit abgepacktem Fleisch aus Frischetheken fand ein Fachlabor mutierte Darmbakterien der Art Escherichia coli, die ESBL produzieren. Dieses Enzym macht verschiedene Antibiotika unwirksam.
Auch „stern TV“ ließ 20 Proben untersuchen und wurde fünfmal auf Eisbein, Schnitzel und Hack fündig.“
Sie sehen, wir debattieren hier heute ein ganz aktuelles Problem. Wir hatten in der letzten Ausschusssitzung ja schon die BUND-Untersuchung zum Hähnchenfleisch andiskutiert, wo über 50 % der Proben mit multiresistenten Bakterien verseucht waren. Dazu haben Sie im Ausschuss gesagt, das sei seit zwei Jahren bekannt, es würden in NordrheinWestfalen auch Proben genommen, aber nur für ein Bundesforschungsprojekt.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist aber nun mal für die Lebensmittelüberwachung zuständig. Ich kann Ihnen sagen, Herr Minister Remmel: Verbraucher, die Fleisch kaufen, die wollen sauberes Fleisch,
die wollen solche Ekelerreger, die ganz gefährliche Infektionen verursachen, nicht im Fleisch haben. Die Verbraucher wollen sichergehen, dass das nicht im Fleisch ist. Das heißt, das Land muss reagieren, muss bei der Lebensmittelüberwachung natürlich auch auf diese gefährlichen Keime hin untersuchen – das ist unsere Forderung –, weil es nicht geht, dass Verbraucher durch diese Bakterien zu Schaden kommen.
Und Verbraucher kommen zu Schaden, nicht unbedingt gesunde, starke Menschen, die in der Mitte ihres Lebens stehen, aber Kleinkinder, ältere Menschen, abwehrgeschwächte Menschen, bei denen solche Infektionen entstehen, weil man in der Küche vielleicht unhygienisch gearbeitet hat, weil man vielleicht noch teilweise rohes Fleisch gegessen hat, weil man vielleicht – das ist in Westfalen noch gängig – auch mal ein Mettbrötchen gegessen hat. All das gefährdet Menschen. Von Jahr zu Jahr sterben daran Tausende.
„Inzwischen haben wir mehr Patienten mit ESBL- als mit MRSA-Infektionen“, sagt auf „stern.de“ Frau Meyer, Fachärztin für Hygiene an der Berliner Charité. Die Mehrheit infiziere sich nicht im Krankenhaus, sondern im alltäglichen Leben.
Im Krankenhausbereich haben wir das Problem mit den multiresistenten Keimen lange Zeit unterschätzt. Ich warne davor, das bei den Lebensmitteln auch zu machen.
Wir müssen natürlich an die Ursachen gehen. Wir wissen um die Antibiotikaverwendung in Ställen. Es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass das ein Hauptproblem im Zusammenhang mit diesen Keimen ist. Wir brauchen unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen, um das Problem zu lösen. All dies ist längst noch nicht erforscht. Das sagt auch Ihr eigenes Landesumweltamt.
Wir fordern auch, danach zu gucken, wie das eigentlich mit der Abluft von Maststallanlagen ist, um festzustellen, inwieweit im direkten Umfeld auch Menschen gefährdet sind. Auch darauf gibt es Hinweise. Jeder Hühnerbauer sagt, wenn sich eine Hühnerfarm sehr nahe an seiner befinde, brauche er deutlich mehr Antibiotika. Das heißt, dass dort auch Übertragungen stattfinden. Die Frage ist, inwieweit Menschen davon betroffen sind.
Herr Minister Remmel, wir erwarten eine Reaktion und rasches Handeln. Wir müssen die Lebensmittelüberwachung an die Entwicklung im Zusammenhang mit diesen gefährlichen Keimen anpassen. Wir müssen das Antibiotikaproblem im Stall lösen. Ich glaube, dass wir es mit den derzeitigen Fakten noch nicht lösen können. Wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie das Problem wirklich unideologisch lösen wollen. Aber dann müssen Sie jetzt auch etwas vorlegen. – Danke schön.
Herr Kollege Schmeltzer, Sie haben mehrfach angesprochen, wie wichtig der Kanal-TÜV aus Ihrer Sicht für den Gesundheitsschutz ist. Vielleicht erklären Sie einmal dem Parlament, vor welchen konkreten Krankheiten denn dieser Kanal-TÜV die Menschen wirklich schützt.
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! In den Einlassungen der Kollegen von Rot-Grün habe ich sehr wenig darüber gehört, warum Rot-Grün den Gesetzentwurf überhaupt eingebracht hat.
Nach dem, was Sie heute gesagt haben, hätten Sie das alte Landeswassergesetz bestehen lassen können.
Ich sage Ihnen noch etwas: Der Gesetzentwurf ist undicht. Ich erkläre Ihnen auch, weshalb der undicht ist.
Er lässt nämlich dem Ministerium ganz viel Freiraum. Das Parlament zieht sich mit seiner Verantwortung für diesen wichtigen Bereich zurück und lässt dem Ministerium Freiraum
für einen Verordnungsentwurf, den der Minister vorgelegt hat, nicht der Kollege Markert, der das für sich proklamiert hat.
Dieser Entwurf sieht interessanterweise gleich zwei Varianten vor. Ich bin schon seit ein paar Tagen in diesem Parlament. Den Vorgang, dass eine Landesregierung dem Parlament einen Verordnungsentwurf mit unterschiedlichen Varianten vorstellt, habe ich bisher noch nicht erlebt.
Man kann einmal vermuten, warum das so ist. Eine Vermutung ist: Diese Landesregierung ist nach ihrer Abstimmungsniederlage in diesem Parlament Ende letzten Jahres völlig verunsichert, sodass man jetzt solche unterschiedlichen Varianten hierhin spült.
Die zweite, viel wahrscheinlichere Variante ist: Es gibt einen knallharten Streit zwischen Rot-Grün, in welche Richtung es geht.
Aber natürlich!
Die Menschen, die sich gegen diese Dichtheitsprüfung engagieren, wissen, dass Rot-Grün dort ein Spiel treibt. Ich will hoffen, dass dieser Gesetzentwurf kein Spiel von Ihnen ist, alles beim Alten zu belassen und die Menschen im Land mit einem Schaugesetzentwurf beruhigen zu wollen.
Die Show haben Sie – auch Sie, Herr Kollege Schmeltzer – geliefert. Das, was Sie vorlegen, ist ein Zugeständnis, allerdings nicht an die Bürger, die sich wegen der Kanalprüfung ihrer Häuser Sorgen machen, sondern an die Kanalbaulobby. Das haben Sie sogar offen gesagt. Rot und Grün spielen in dieser Diskussion Kanalbaulobby. Nicht die Interessen der Hauseigentümer stehen im Vordergrund der Diskussion.
Außerdem verkörpern Sie dieses Grundmisstrauen des Staates, dass die Abwasserrohre undicht sind und Hausbesitzer nicht individuell vorsorgen würden, wenn der Kanal undicht ist. Die SPD verkauft
es als Gesundheitsschutz gegen EHEC. Das war wirklich einmalig, Herr Kollege Schmeltzer!
Es ist gut, dass Sie kein ordentliches Mitglied mehr im Gesundheitsausschuss sind und jetzt auch nicht mehr im Umweltausschuss.
Wir haben in der Diskussion um EHEC viel gehört. Aber dass uns die Dichtheitsprüfung der privaten Hauswasseranschlüsse zukünftig vor EHEC
schützt, ist eine solch abstruse Idee, die Sie uns verkaufen wollen, dass sie mehr als abenteuerlich ist.
Dann gab es noch den Vergleich mit dem AutoTÜV, den auch der Kollege Stinka gebracht hat. Politik muss natürlich immer abwägen. Durch die TÜVAbnahme von Autos aber, so denke ich, ist die Zahl der Verkehrstoten erheblich gesenkt worden, und zwar um deutlich mehr als die Hälfte. Deutschlandweit waren es im Jahr mehr als 10.000. Diese Zahl ist deutlich gesunken. Die TÜV-Abnahme ist ein Weg, Menschen zu schützen.
Beim Kanal-TÜV versteht jedoch der Hauseigentümer nicht, wovor der schützt. Der Umwelteffekt ist fraglich.
Natürlich stehen wir für den Grundwasserschutz als hohes Gut. Aber die Menschen verstehen den Umwelteffekt dieser generellen Dichtheitsprüfung nicht. Das ist etwas, was die Akzeptanz der bisherigen Regelungen verhindert hat. Wir wollen die Akzeptanz erhöhen, eine bürgerfreundliche Lösung schaffen. Dafür werden wir in diesem Parlament weiter streiten. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Remmel, Sie haben gerade noch einmal die Einladung an alle Beteiligten, auch an die Bürgerinitiativen, ausgesprochen. Sie hatten in Ihrem Wortbeitrag zuvor bezüglich der Umweltrisiken chemische Reinigungen mit Einfamilienhäusern verglichen. Es war eben der Einwurf, dass kranke Menschen, die Arzneimittel nehmen, ein Umweltrisiko sind.
Wie kommt wohl diese Einladung mit diesen Einlassungen – Umweltrisiko, chemische Reinigung, Arzneimittel – bei den Menschen an? Glaubwürdig oder unglaubwürdig?
Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher
schutz: Herr Dr. Romberg, darauf will ich Ihnen antworten. Ich habe viele Diskussionen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Bürgerinitiativen geführt. Was weder die Bürgerinitiativen noch die Bürgerinnen oder Bürger im Gegensatz zu Ihnen nie bestritten haben, ist, dass ein Kanal dicht sein muss. Das bestreitet niemand.
Sie aber bestreiten das heute hier, dass ein Kanal dicht sein muss.
Insofern befinde ich mich in hoher Übereinstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern. Es zeigen jedenfalls die Diskussionen, die wir in vielen Runden geführt haben, dass es da großes Verständnis für Grundsätze gibt.
Dann haben wir gesagt: Okay, dann muss man es qualifizieren. Wasserschutzgebiete stehen ganz vorne. Dann kommen die gewerblichen Nutzungen, die bisher nicht abgedeckt sind, anschließend die größeren Mengen, und dann schauen wir bei den Einfamilienhäusern. Ich finde, das ist eine gute Kategorisierung. Damit könnten Sie sich doch auch anfreunden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Einmütig kann ich zumindest bis hier in der Debatte zusammenfassen, dass alle Fraktionen die Wertschätzung für Hebammen deutlich sehen und mit der jetzigen Situation, sowohl den Haftpflichtprämien als auch den Einkommensverhältnissen von Hebammen, deutlich unzufrieden sind.
Ich glaube, ein Zeichen, dass Hebammen zurückgedrängt werden, ist die deutlich steigende Kaiserschnittquote, die meine Fraktion in den letzten Jahren auch immer wieder kritisiert hat. Mittlerweile erfolgt jede dritte Geburt in einem Operationssaal, ist also keine natürliche Geburt. Damit spielen Hebammen bei dieser Geburt im Operationssaal nur noch eine Nebenrolle.
Vor 20 Jahren lag der Anteil der Kaiserschnittgeburten bei uns noch bei 16,9 %, übrigens eine Quote, die die Nachbarn in den Niederlanden immer noch haben. Bei uns ist der Anteil kontinuierlich angestiegen, und wir sind auf einem europäischen Spitzenplatz und leider auch im Bundesland-Ranking auf einem der vorderen Plätze. Ich glaube, das kann Nordrhein-Westfalen nicht zufriedenstellen.
Wir haben die Landesregierung seinerzeit bereits aufgefordert, aufklärend tätig zu werden, sich mehr für Transparenz bezüglich auch der Risiken einer unnatürlichen Geburt einzusetzen. Ministerin Steffens hat sich ebenfalls öffentlich über diese Entwicklung besorgt gezeigt. Nur sind bisher noch keine entscheidenden Maßnahmen unternommen worden.
Der Deutsche Hebammenverband hält diese Entwicklung ebenfalls für sehr besorgniserregend. Für ausschlaggebend hält er dafür zum einen den wachsenden Wunsch nach einer möglichst
schmerzarmen Geburt. Zum anderen ist nach Ansicht des Verbandes zu bedenken, dass eine Kaiserschnittgeburt für eine Entbindungsstation im Krankenhaus lukrativer ist als eine herkömmliche Geburt.
Die Auswüchse sieht man heute, wenn Krankenhäuser sich darauf einlassen, dass Kinder zu Wunschdaten geboren werden, so wie Hochzeitstermine vereinbart werden, wenn Geburten in die Urlaubs- oder Dienstfahrtplanung des erwerbstätigen Ehemannes eingebaut werden. Das alles geschieht auf Kosten der Krankenkassen und der All
gemeinheit, Daran sieht man, dass es fehl läuft. Dies ist eine Entwicklung, die wir deutlich kritisieren.
Was die Geburtshäuser angeht, wo in Obhut einer Hebamme eine natürliche Geburt außerhalb eines Krankenhauses stattfindet, sind die Zahlen in Nordrhein-Westfalen minimal. Auch diesbezüglich sind die Niederlande ganz anders aufgestellt. Es ist zu fragen, ob es eine echte Auswahl darstellt, wenn eine natürliche Geburt in einem Geburtshaus für eine gesetzlich krankenversicherte Frau deutlich teurer ist, weil sie den Bereitschaftsdienst der Hebamme zusätzlich privat bezahlen muss. Aus meiner Sicht besteht bei einem solchen finanziellen Ungleichgewicht keine echte Wahlmöglichkeit. Ist die Krankenhauslobby so stark? Wir finden jedenfalls, dass es für Frauen eine echte Auswahlmöglichkeit geben muss. Die Situation sieht heute aber anders auch. Ich wäre froh, wenn wir für diese Position Unterstützung in diesem Haus bekämen.
Das gilt es umso mehr zu bedenken, wenn man berücksichtigt, dass in diesem Land die Zahl der Geburtshilfestationen deutlich abnimmt. Immer mehr Krankenhäuser schließen ihre Geburtshilfestationen. Nur noch größere Zentren mit häufig 800 bis 1.000 Geburten halten sich am Markt. Es ist die Frage, ob wir für jede natürliche Geburt hoch spezialisierte Einheiten brauchen. Ist das ein Anspruch, der gut ist, oder ist dies eine Fehlentwicklung? Ich glaube, in dem Bereich bedeutet das eher eine Fehlentwicklung.
Die steigenden Haftpflichtprämien sind angesprochen worden. Diese Prämien sind wirklich erheblich, besonders wenn man sich das Jahreseinkommen einer freiberuflichen Hebamme ansieht. Das durchschnittliche Jahreseinkommen liegt bei 14.000 €. Ich erinnere daran, dass wir bei der Diätenreform zum Teil über ganz andere Summen reden.
Die jährliche Haftpflichtprämie stieg von rund 1.200 € im Jahr 2007 auf über 3.600 € im Jahre 2010. Mitte des Jahres wird ein Beitrag von über 4.200 € fällig.
Wie sollen sich bei solchen finanziellen Situationen freie Hebammen halten? Die Wertschätzung der Gesellschaft für den Hebammenberuf steht bei dieser finanziellen Entlohnung und bei diesen auferlegten Prämien in einem Missverhältnis.
Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Gutachten zu dieser Problematik in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnisse sollen Anfang Februar vorgestellt werden. Ich hoffe, dass dann auch rasch etwas zur Lösung folgt.
Darüber hinaus wurde im Versorgungsstrukturgesetz des Bundes, das zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist, die Regelung verankert, dass Trotz des Grundsatzes der Beitragsstabilität bei den Vertrags
partnern höhere Vergütungen für die Hebammenhilfe vereinbart werden können. Es bleibt abzuwarten, wie sich die derzeitigen Verhandlungen mit den Kassen vor diesem Hintergrund entwickeln.
Für Perspektiven des Hebammenberufes wurde auf dem Gesundheitscampus auch ein Studiengang eingeführt. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, um einerseits die Wissenschaft im Bereich der natürlichen Geburtshilfe zu stärken, andererseits aber auch die gesellschaftliche Wertschätzung dieses Berufes nach voranzubringen.
Insgesamt ist zu hoffen, dass dieser wichtige Beruf der Hebammen zunehmende Wertschätzung in der Gesellschaft erfährt. Sonst wird er, so ist meine Befürchtung, kaum überleben. Wir brauchen aber Hebammen, und zwar nicht nur für Schwangere, sondern auch für junge Mütter, damit sie wirklich professionell erlernen, mit den Kindern so umzugehen, dass aus ihnen gute Erwachsene werden können. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Menschen ihre Sorge vor einer drohenden Pflegebedürftigkeit beschreiben, so ist damit oft vor allem die Vorstellung gemeint, hilflos in einem Sessel oder einem Bett festgebunden zu sein, mittels eines Bettgitters am Aufstehen gehindert zu werden oder aufgrund kognitiver Einschränkung gar nicht mehr begreifen zu können, was mit einem geschieht und warum es geschieht.
Dennoch ist es nicht in jedem Fall möglich, freiheitseinschränkende und freiheitsentziehende
Maßnahmen gänzlich zu vermeiden, obgleich deren Wirksamkeit in der Fachwelt umstritten ist. Schon deshalb ist es naheliegend, dass deren Anwendung auf keinen Fall zu einer allseits akzeptierten Normalität werden darf.
Aus diesem Grund haben wir uns seinerzeit entschlossen, die Anzahl der freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen zu einem Gegenstand der Prüfberichterstattung nach § 20 des Wohn- und Teilhabegesetzes zu machen. Das Ziel bestand darin, in diesem Bereich für pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen und Angehörige mehr Transparenz zu ermöglichen.
Darüber hinaus war damit die Hoffnung verbunden, die Führungskräfte und Mitarbeiter in den Einrichtungen für dieses besondere Problem zu sensibilisieren. Wir wollten dazu beitragen, dass intern mehr Möglichkeiten ergriffen werden, um die Selbstbestimmung der Bewohner zu verbessern und den Einsatz solcher Maßnahmen zu vermeiden.
Aus diesem Grund haben wir als FDP-Fraktion seinerzeit die Initiative für das Vorhaben vorangebracht und waren jetzt verwundert, dass das nordrheinwestfälische Gesundheitsministerium nach drei Jahren noch keine genauen Zahlen kennt, sondern mutmaßt, dass es an der fehlenden Rechtsverordnung liegt, weshalb es bislang erst in Einzelfällen zur Veröffentlichung von Prüfberichten gekommen ist.
Wir sind der Auffassung, dass das Gesetz klar sagt, dass veröffentlicht werden muss, und zwar auch ohne Rechtsverordnung. Satz 1 und Satz 3 im § 20 sind nicht als Kann-Regelungen zu interpretieren, dass sich die Rechtsverordnung nicht auf das Ob, sondern lediglich auf das Wie und somit auf eine allgemeinverständliche Veröffentlichung und die Form der Darstellung bezieht.
Im Gesetz steht:
„Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung nach § 18 werden veröffentlicht.“
In Satz 3 steht, worauf sich die Veröffentlichung insbesondere beziehen soll.
Als wir das Ministerium darum gebeten haben, in der letzten Ausschusssitzung zu berichten, was über die Anwendung und die inhaltliche Ausgestaltung von freiheitsentziehenden Maßnahmen bekannt ist, hätten wir eine fundierte fachliche Bewertung der gesetzlichen Umsetzung erwartet – nicht mehr und nicht weniger.
Nach dem Gesetz ist in der Tat nicht vorgesehen, dass das Ministerium oder die kommunalen Heimaufsichten als Datensammelstellen aller Prüfberichte fungieren sollen. Dennoch will der Gesetzgeber natürlich aus gutem Grund wissen, was Gesetze bewirken. Zu einer solchen Bewertung muss eine Landesregierung in der Lage sein. Es ist offenkundig, dass in vielen anderen Bereichen des Wohn- und Teilhabegesetzes das federführende Ministerium derzeit kein Problem damit hat, unterschiedliche Aktivitäten mit Novellierungskraft inspirierend vorbringen zu können.
Außerdem finden wir es eigenartig, dass die Landesregierung die Novellierung des WTG zwei Jahre früher als vorgesehen in Angriff nimmt, um neue ambulante Wohnformen zu fördern, sich aber in diesem elementaren Teil des Gesetzes, der immer noch nicht umgesetzt ist, weiter Zeit lässt und erst nach Abschluss der angekündigten Novellierung etwas ändern will. Sie begründet dies mit einer Diskussion um Prüfberichte des MDK.
Ich appelliere in dieser Frage nicht nur an die zuständige Ministerin, sondern an alle im Landtag vertretenen Fraktionen, sich dafür einzusetzen, dass die Prüfberichte nach dem WTG – wie es im Gesetz steht – ohne weitere Verzögerungen veröffentlicht werden
und in diesem Zuge auch freiheitsentziehende Maßnahmen zum Gegenstand der Veröffentlichung werden. Denn die Qualität in den Einrichtungen ist nicht nur eine Frage von Strukturen, obwohl diese selbstverständlich weiterentwickelt werden müssen, sondern es geht um unmittelbare Qualität der Betreuung und der Versorgung selbst.
An der Stelle hat eine Landesregierung drei Jahre lang nicht das getan, was der Gesetzgeber beschlossen hat. Für mich ist das ein nicht akzeptabler Zustand. Ein Verfassungsrechtler könnte auch sagen: Dort begeht die Landesregierung Verfassungsbruch, weil sie Gesetze nicht umsetzt. – Das muss sich auf jeden Fall ändern. – Danke schön.
Vielen Dank. – Frau Kollegin Veldhues, Sie haben gesagt, die rot-grüne Landesregierung habe unverzüglich gehandelt und evaluiert. Es ist uns im Sommer ein Evaluierungsbericht vorgestellt worden. Können Sie sich erklären, warum sowohl in diesem Evaluierungsbericht als auch in den zuvor gemachten Einlassungen der Landesregierung die Punkte Transparenz und Veröffentlichung von Prüfberichten mit keinem Wort erwähnt wurden?
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Herr Kollege Scheffler, ich hoffe, dass, wenn Sie jetzt zum Weihnachtsfest etwas verschenken, das ehrliche Geschenke sind und dass das, was Sie dort verschenken, Ihnen gehört. Steuergeschenke gibt es nicht. Denn jemandem etwas nicht wegzunehmen, ist aus meiner Sicht kein Geschenk. Deshalb sollten Sie sich den Ausdruck wirklich sparen.
Beim Kurzarbeitergeld ist es so, dass diese Maßnahme sicher in der Krisenzeit völlig sinnvoll und adäquat war, um Arbeitsplätze zu erhalten, um Fachkräfte auch bei den Unternehmern zu sichern.
Die Entwicklung auf dem nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt ist weiter außerordentlich positiv. Wir haben einen deutlichen Rückgang der Arbeitslosenzahlen, fast schon ein Rekordniedrigniveau. Die Regionaldirektion in Nordrhein-Westfalen weist ausdrücklich auf die wachsenden Chancen für Arbeitssuchende hin. Das gilt auch für Arbeitslose in der Grundsicherung, eine Gruppe, die bekanntlich oftmals wirklich auch Vermittlungshemmnisse aufweist.
Das heißt, im Moment ist keine Krise in Sicht. Es gibt Instabilitäten aufgrund der Euro- und Finanzsituation in Europa. Aber sämtliche Wirtschaftsprognosen gehen im Moment davon aus, dass sich das Wachstum wohl abflacht, aber nicht dass eine neue Krise hier in Deutschland droht.
Da ist das Argument, das die Linken in ihrem Entschließungsantrag eingebracht haben, der eine Punkt jedenfalls, richtig, wobei man auch sagen muss: Jede Arbeitsmarktmaßnahme wie auch das Kurzarbeitergeld ist natürlich anfällig für Miss
brauch. In anderen Fällen, bei Eingliederungsmaßnahmen, sehen das SPD und Grüne ähnlich. Hier auf diesem Auge sind sie blind. Deshalb unterstützen wir ihren Antrag heute nicht. Sie können davon ausgehen, dass, falls es wirklich wider Erwarten zu einer Krise kommt, die Bundesregierung auch entsprechend reagieren wird. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Die Regierungsfraktionen haben pauschal gesagt, Minijobs führen zu Altersarmut. Einige ältere Menschen in Nordrhein-Westfalen würden sicher sagen, dass Minijobs ein Mittel sind, um Altersarmut zu verhindern, weil sie sich damit zusätzlich zu ihrer schmalen Rente etwas dazuverdienen.
Sie fordern in dem Antrag als erstes, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften auch für geringfügig Beschäftigte zwingend eingehalten werden. Jetzt erklären Sie mir einmal, was die Bundesregierung mit dem Einhalten von arbeitsrechtlichen Vorschriften zu tun hat. Hier sitzt ein Landesarbeitsminister mit einer Arbeitsschutzbehörde. Jetzt sagen die Regierungsfraktionen, das ist eine Sache, die der Bund regeln muss. Ein Landesarbeitsminister ist dafür verantwortlich, wenn arbeitsrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten werden. Die Verantwortung dafür kann man doch nicht einfach an den Bund abschieben.
Als zweites fordern Sie, sich auf Bundes- und Landesebene dafür einzusetzen, dass einem Abbau regulärer Beschäftigungsverhältnisse zugunsten von geringfügiger Beschäftigung entgegengewirkt wird. Jetzt sagen Sie einmal, wie Sie das konkret machen wollen. Das ist ein frommer Satz. Dann bitte Butter bei die Fische. Sagen Sie, mit welchen Maßnahmen Sie gedenken, diesen Punkt umzusetzen. Das haben Sie heute nicht gesagt.
Kollege Preuß ist schon darauf eingegangen, dass sich die Sozialdemokraten ja in den letzten zehn Jahren fleißig entwickelt haben. Sie haben 2003 die Minijobs in der Art eingeführt und sich mit der wöchentlichen Arbeitszeitbegrenzung langsam runterreguliert; 2009 waren es noch 15 und jetzt sind es noch zwölf Stunden. Die eigentlichen Vorteile der Minijobs auch im Kampf gegen die Schwarzarbeit werden hier gar nicht mehr erwähnt. Hier werden Minijobs pauschal diskriminiert. Deshalb lehnen wir diesen Antrag auch pauschal ab. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident! Nachdem nun dreimal die Stimme des nördlichen Münsterlandes zu hören war, kommen wir jetzt zur Stimme des südlichen Münsterlandes.
Einigkeit besteht sicher darüber, dass das, was durch die Studie gefunden wurde, inakzeptabel ist, dass es im Zusammenhang mit dem Antibiotikaein
satz ein riesiges Problem gibt und dass es so scheint, als wenn der Einsatz dieser Medikamente nicht in einem Maße, das adäquat und verantwortbar wäre, erfolgt. Das sollte zumindest Konsens auch in diesem Parlament sein.
Es gibt natürlich Punkte, die wir etwas anders einordnen. So hat sich Nordrhein-Westfalen in der Untersuchung alleine auf die Hühnermast beschränkt. Herr Rüße hat die Untersuchung aus Niedersachsen angesprochen, in die auch die anderen Masttiere einbezogen worden sind. Mir wäre es lieb gewesen, solche aktuellen Zahlen auch für NordrheinWestfalen zu haben.
Denn Niedersachsen sagt, dass bei der Putenaufzucht 92 % der Betriebe Antibiotika einsetzen, bei den Mastschweinen 77 %, bei den Jungmastrindern 80 % der Betriebe und bei den Mastkälbern sogar 100 %.
Nach Niedersachsen zu schauen, das hätten Sie, Herr Minister Remmel, auch aus meiner Sicht vor Ihrer Pressekonferenz tun können, in der Sie es so dargestellt haben, als wäre die nordrhein
westfälische die bundesweit erste Studie, die diese Ergebnisse präsentiert. Die „taz“ schreibt, die Ergebnisse seien bundesweit übertragbar, Herr Minister. Da haben Sie sich ein bisschen weit aus dem Fenster gelehnt.
Niedersachsen hat fünf Tage vorher Ergebnisse vorgelegt. Die sehen nicht sehr viel besser aus, aber ein deutliches Stück besser als die aus Nordrhein-Westfalen. Das ist eine Sache, die wir heute ansatzweise klären sollten. Denn laut der niedersächsischen Untersuchung waren dort nicht über 96 %, sondern 76 % aller Masthühner mit Antibiotika behandelt. 83 % der untersuchten Hühnermastställe gaben Antibiotika, 28 % der Mastdurchgänge waren antibiotikafrei. Die NRW-Zahlen sind da deutlich schlechter.
Auch was die Länge der Behandlung betrifft – eine nur kurze Behandlung fördert Resistenzen – sind die Daten in Nordrhein-Westfalen deutlich schlechter als in Niedersachsen. In Niedersachsen sind 37 % der Antibiotika-Behandlungen kürzer als drei Tage, in Nordrhein-Westfalen sind es 53 %.
Das heißt, Nordrhein-Westfalen hat ein immens größeres Problem als das Nachbarland. Das hätte man ehrlicherweise auch der Öffentlichkeit so mitteilen können. Herr Minister Remmel, Sie haben erst einmal versucht, das zu einem bundeseinheitlichen Problem zu machen, Verantwortung zum Bund zu schieben. Zunächst aber ist dieser massive Einsatz auch ein Skandal in Nordrhein-Westfalen. Die Verantwortung können Sie nicht einfach so wegschieben.
Die Faktoren Betriebsgröße und Besatzdichte als Wirkungsfaktoren werden in der Studie nicht ausreichend geklärt.
Das sagt übrigens auch das eigene Landesumweltamt. Ein genereller Zusammenhang zwischen Behandlungsintensität und Betriebsgröße war auf der Basis der einzelnen Betriebsdaten nicht erkennbar. Das Umweltamt sagt weiter: Weitere Faktoren wie zum Beispiel Betriebsmanagement, Qualität der tierärztlichen Behandlung, Genetik der Tiere, Besatzdichte etc. sind zu prüfen. In Ihrem Antrag formulieren Sie hingegen schon Anreize für die Verringerung der Besatzdichte, während das eigene Landesumweltamt fordert, diese Faktoren zunächst einmal zu prüfen und zu untersuchen.
Ja, unsere Sicht ist: Das muss man erst einmal untersuchen, bevor Sie hier falsche Anreize setzen und damit das Antibiotikaproblem in diesem Land nicht lösen.
Rot-Grün instrumentalisiert die unzureichende Datenlage für ihre Vision, besonders die grüne Vision der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, welche Nordrhein-Westfalen und ihre Bürger niemals ausreichend versorgen kann. Remmels Politik gefährdet damit die Existenz auch vieler bäuerlicher Familienbetriebe.
Maßnahmen der Landesregierung werden das Problem nur unzureichend lösen. Wir benötigen weitere wissenschaftliche Untersuchungen, ein Benchmarking der Mastbetriebe zur Entwicklung eines wirkungsvollen Konzeptes zur Antibiotikareduzierung in der Masttierhaltung. Wer heute sagt, er kenne die Lösung schon, der wird das Problem definitiv nicht lösen, weil es die pauschale Lösung nach der Datenlage einfach nicht gibt.
Der Aktionismus des Umweltministers wird leider weder der Lebensmittelsicherheit noch der Tiergesundheit in Nordrhein-Westfalen gerecht. Das ist ein Problem.
Die verkürzten Antibiotikagaben sind ein schwerwiegendes Problem. Leider haben wir auch vom Landesumweltamt keine Daten dazu. Es wäre wichtig, zu gucken: Was findet sich jetzt schon an multiresistenten Keimen in den Ställen? Einige Kliniken operieren inzwischen Bauern ungern, weil die Chirurgen den Eindruck haben, die Gefahr von Infektionen sei deutlich höher. Anscheinend gibt es da ein Problem. Aber auch insofern brauchen wir die Datenlage, damit wir handeln können. Man darf nicht einfach blind sein und Untersuchungen verweigern.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Ich bin sehr dafür, einen Konsens zu erzielen, um das Problem gemeinschaftlich zu lösen. Die Debatten müssen dann aber auf der Basis wissenschaftlicher Daten geführt werden. Die Lösungen müssen echt sein. Dazu will ich Sie herzlich einladen. Das heißt: Aktionismus an die Seite – auf Datenbasis wirklich zu einer Lösung kommen! – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Anfang vielleicht in der Vorweihnachtszeit ein Lob an die Landesregierung. Ich finde, es ist immer wichtig, zu motivieren. Es gab schon einige Aktionen des Arbeitsministers, mit denen er den Arbeitsschutz in den letzten Monaten deutlich vorangebracht und nach außen kundgetan hat, dass wir starken Arbeitsschutz brauchen.
Herr Minister Schneider, Sie haben letzten Monat das Ergebnis landesweiter Kontrollaktionen von Arbeitsschutzbehörden im Einzelhandel verkündet: 60 % Mängel bei immerhin 343 Betrieben.
Sie haben bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November eine Initiative von NRW eingebracht. Zukünftig soll staatlicher Arbeitsschutz primär bei denjenigen Betrieben ansetzen, in denen das Risiko für die Arbeitnehmer am größten ist. Auslöser ist sicher der PCB-Skandal in Dortmund, Firma Envio. In Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen soll ein einheitliches Beschwerdemanagement eingeführt werden. Außerdem soll es unangekündigte Überprüfungen vor Ort geben. Das Ziel der Aktivitäten besteht darin, eine Gefährdung für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten abzuwenden. Dahinter stehen wir voll.
Sie haben auch einen großen Arbeitsschutzbericht vorgelegt. Ich habe nur eine Kopie des Deckblatts gemacht, weil er so umfangreich ist. Wenn man hineinschaut, werden die Arbeitszeitgestaltung und bestimmte Gewerbe – Hotelgewerbe, Einzelhandel, Landwirtschaft, ja sogar die Krankenpflege – angesprochen. Aber der Bereich des ärztlichen Dienstes, in dem die Verstöße in den letzten Jahren aus unserer Sicht eklatant waren, kommt in diesem Bericht nicht vor.
In dem vorliegenden Antrag geht es nicht um die klassischen Betriebe, die in der Vergangenheit untersucht worden sind, sondern um die nordrheinwestfälischen Krankenhäuser und die Einhaltung der Arbeitszeitregelung, ein wichtiger Bestandteil
des Arbeitsschutzes. Die FDP-Fraktion hat bereits die letzte Landesregierung zu einer Initiative aufgefordert, die Einhaltung der Arbeitszeit bei Ärzten in Krankenhäusern zu überprüfen.
Die Vielzahl von Verstößen war besorgniserregend, weil eben nicht nur die Gesundheit der Ärzte darunter leidet. Es ist ein besonders sensibler Bereich, weil von diesen übermüdeten Ärzten eben Patienten behandelt werden. Diese Entwicklung ist mit erhöhten Risiken verbunden. Wenn da ein übermüdeter Arzt arbeitet, kommt es vielleicht zu einer falschen Dosierung, ein falsches Medikament wird eingesetzt, Befunde werden unzureichend erhoben oder falsch bewertet. All das sind Dinge, die Auswirkungen haben können. Es kommt bei dem Patienten eventuell zu einer gefährlichen Blutung, es tritt eine Lähmung auf, oder er fällt ins Koma. All das – bis hin zum Tod – sind Folgewirkungen, die auftreten können. Das sollten wir in dieser Debatte nicht verschweigen.
Nach einer weiteren Überprüfung – auch in diesem Jahr – wurde festgestellt, dass die Einhaltung der Arbeitszeiten in einigen Krankenhäusern immer noch zu wünschen übrig lässt. In 20 überprüften Krankenhäusern gab es diesmal 98 Verstöße. Dabei ging es um die Überschreitung der täglichen Arbeitszeit, die Überschreitung der Schichtlänge und um die Überschreitung der Bereitschaftsdienstzeiten. In zehn Fällen wurde die Einhaltung der Ruhezeiten angemahnt. Die Bedarfsanalyse war in 14 Fällen unzureichend. Zwölfmal wurde die Rufbereitschaft länger in Anspruch genommen als erlaubt.
Minister Schneider hat auch in den vergangenen Debatten – dieses Thema behandeln wir ja nicht zum ersten Mal – sicher zu Recht darauf hingewiesen, dass die personelle Besetzung der Arbeitsschutzbehörden in den letzten zehn Jahren deutlich reduziert worden ist. Dieser Trend zieht sich wie ein roter Faden durch, übrigens nicht nur unter schwarz-gelber Regierungsverantwortung, sondern auch vorher schon unter rot-grüner Regierungsverantwortung. Zugleich haben die Aufgaben zugenommen. – Sie haben im Juli dieses Jahres angekündigt, im Arbeitsschutz 60 Stellen wieder besetzen zu wollen. Ich glaube, angesichts der Aufgaben und der Notwendigkeit, die wir hier schildern, ist es sicherlich berechtigt, in dem Bereich einen solchen Schritt zu gehen.
Dennoch darf man angesichts der Ergebnisse der bisherigen Überprüfungen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Vielmehr zeigt sich, dass die bisherigen Maßnahmen offenbar wenig gebracht haben und daher auf den Prüfstand gehören. Das betrifft zum einen die Sanktionen, zum anderen aber auch die Information und die Beratung.
Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung auf, sich dort stärker als bisher zu engagieren und
ein praxisorientiertes Konzept – natürlich zusammen mit den Beteiligten, wie es Kollege Preuß angesprochen hat – zu erarbeiten. Es geht nicht nur um Kapazitäten für die Überwachung von Betrieben, sondern auch um eine niedrigschwellige, sachgerechte Beratung, wie Arbeitszeitverstöße vermieden werden können.
Bisher fehlt es der Landesregierung an der Ernsthaftigkeit – jedenfalls entnehmen wir das den Daten –, mit der sie aus unserer Sicht darangehen soll. Sie haben in diesem Jahre 20 Krankenhäuser überprüfen lassen, aber nur aufgrund von Hinweisen, dass dort mutmaßlich Fehlverhalten und Arbeitszeitverstöße vorliegen. So haben Sie das jedenfalls in der Antwort auf meine letzte Kleine Anfrage geschrieben.
Gleichzeitig haben Sie aber – ich habe es eben gesagt – 343 Einzelhandelsbetriebe überprüfen lassen. Warum kann man angesichts der Probleme der Krankenhäuser nicht einfach sagen: „Das Problem ist so groß, wir strengen uns an, die Krankenhäuser in diesem Jahr flächendeckend zu überprüfen zu lassen“? Es sind schließlich nur knapp über 400 Krankenhäuser.
Seit 2010 wurden von den Arbeitsschutzbehörden immerhin 199 Arbeitszeitverstöße festgestellt. Die Ahndungsquote liegt unter 5 %. Ich habe eine Ahnung, wie ernsthaft die Geschäftsführungen der Kliniken mit dem Thema Arbeitszeitverstöße umgehen, wenn die Ahndung so aussieht. Die Möglichkeiten der Ahndung des Arbeitszeitgesetzes bestehen nicht nur in der Verhängung von Bußgeldern, sondern reichen im letzten Schritt bis zur Verurteilung zu Freiheitsstrafen. Ich glaube, die Ahndung in bisheriger Form hat in den Krankenhäusern, jedenfalls bei den Verantwortlichen, bisher nichts Ernsthaftes bewirkt.
Seit Rot-Grün regiert, gibt es nur noch bei konkreten Hinweisen Kontrollen. Ich glaube, das ist etwas, was in einem Bereich, in dem noch so viele Verstöße vorliegen, nicht ausreicht. Aus unserer Sicht ist das unzureichend. Wir haben wiederholt eine flächendeckende Überwachung der Krankenhäuser, aber natürlich auch eine Beratung und eine Ahndung bei Verstößen sowie deren Veröffentlichung gefordert. Sie sagen, die Rechtsgrundlage dafür fehlt. Wenn man sie flächendeckend prüfen würde – die Rechtsgrundlage kann man herstellen, wenn man das will –, wären wir bei Ihnen mit im Boot.
Die Missstände bei den Arbeitszeiten führen übrigens auch zu verstärktem Ärztemangel. Deshalb ist es schade, dass die Gesundheitsministerin heute nicht anwesend ist, um an der Debatte teilzunehmen. Die Ärzte verlassen die Kliniken.
Jetzt werden Sie argumentieren, die Ärzte können die Arbeitszeiten gar nicht einhalten, weil nicht genug Ärzte da sind. Ich sage Ihnen: Im Moment haben wir in vielen Kliniken noch ausreichend Ärzte –
in einigen Kliniken leider nicht mehr. Aber selbst in den Kliniken, in denen es noch ausreichend Ärzte gibt, werden die Arbeitszeiten nicht eingehalten. Das führt eher dazu, dass Ärzte und auch angehende Ärzte nicht in die Kliniken kommen oder nicht langfristig dort bleiben, und das verstärkt den Ärztemangel, den wir jetzt schon feststellen.
Deshalb sind Arbeitszeitkontrollen aus unserer Sicht gleichzeitig auch ein wichtiger Baustein, um dem zunehmenden Ärztemangel an nordrhein-westfälischen Kliniken zu begegnen. – Danke schön.
Vielen Dank, dass Sie noch einmal eine Nachfrage zulassen.
Die Bundesärztekammer sagt relativ deutlich in ihren Stellungnahmen auch zu ärztlichen Kunstfehlern, dass ein Hauptgrund für ärztliche Fehler die Übermüdung ist.
Minister Schneider, können Sie sich vorstellen, dass Arbeitszeit und nicht eingehaltene Höchstarbeitszeit und Übermüdung in direktem Zusammenhang stehen können?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines der bedeutsamsten gesundheitspolitischen Ziele besteht darin, auch in Zukunft eine wohnortnahe und flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen. Weil etwa ein Drittel der Hausärzte in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren aus Altersgründen die Praxis aufgeben wird und die Nachfolge vor allem in ländlichen Bereichen Probleme bereitet, ist dort zukünftig mit einem enormen Ärztemangel zu rechnen. Um dieser Entwicklung frühzeitig etwas entgegenzusetzen, hat die frühere Landesregierung aus CDU und FDP im Jahre 2009 das „Aktionsprogramm zur Stärkung der hausärztlichen Medizin und Versorgung in Nordrhein-Westfalen“ aufgelegt.