Protokoll der Sitzung vom 21.07.2011

Doch was liest sich auf der Homepage der Justizvollzugsschule „www.jvs.nrw.de“, die ich mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere.

„Diese Lehrkräfte, die bis auf wenige Ausnahmen über keine entsprechende Ausbildung in der Erwachsenenbildung verfügen, arbeiten nur zum Teil hauptamtlich an der Justizvollzugsschule; der weitaus größere Teil, nämlich ca. 70 von 85, wird als sogenannte nebenamtliche Lehrkraft aus den Justizvollzugsanstalten und Aufsichtsbehörden gewonnen. Neben manchen Problemen bietet dieses Modell den großen Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler in einem erheblichen Umfang von Vollzugspraktikern unterrichtet werden und damit der Gefahr der Theorielastigkeit und der Praxisferne schon im Ansatz begegnet wird.“

Das, finde ich, ist ein starkes Stück. Die größte Bildungseinrichtung der Justiz für den Strafvollzug in NRW rühmt sich nämlich damit, nahezu überhaupt keine Qualifikation in der Erwachsenenbildung zu haben. Es ist schon ein riesiges Armutszeugnis an sich, aber damit noch auf der eigenen Homepage zu werben, das entzieht sich wirklich meinem Verständnis.

(Beifall von der LINKEN)

Vielleicht wäre es ratsam, die pädagogische Eignung in der Erwachsenenbildung für einen Lehrauftrag an der JVS vorauszusetzen, anstatt es für ein besonderes Qualitätsmerkmal zu halten, dies gerade nicht zu haben.

Herr Kutschaty, wir müssen Sie an dieser Stelle deswegen auffordern, die Qualität der Dozentinnen und Dozenten und Ihre Qualitätsmaßstäbe dringend zu überprüfen und eine Evaluierung dieses Unterrichts durchzuführen. Fehlende pädagogische Eignung kann kein Kriterium für eine Dozententätigkeit bleiben. Die Justizvollzugsschule sollte in Erwägung ziehen, mehr externen Sachverstand heranzuziehen, um nicht selbst im eigenen Saft zu schmoren.

Die Anwärterinnen und Anwärter – da sind wir uns, glaube ich, einig – müssen hoch kompetente Dozentinnen und Dozenten haben. Denn wenn bereits in der Ausbildung falsche, problematische Werte, Handlungen vermittelt werden, lässt sich dies später in der Praxis womöglich nicht mehr korrigieren.

Lassen Sie mich zum Abschluss der ersten Runde auf den dritten Bereich kommen, der auch schon angesprochen wurde. Die vakante Stelle des Schulleiters hat die FDP in der Beantragung der Aktuellen Stunde moniert. Das Justizministerium hat im Rechtsausschuss dargelegt, dass sich das Ausschreibungsverfahren für diese Position aus verschiedenen Gründen bereits ziemlich lange hinzieht, nun aber kurz vor dem Abschluss stehen soll.

Mir erschließt sich kein Zusammenhang zwischen der Vakanz in der Schulleitung und den in Rede stehenden Zuständen. Denn die strukturellen Besonderheiten, zum Beispiel das Problem mit dem fehlenden pädagogischen Personal, sind nicht erst seit der Zurruhesetzung des früheren Schulleiters so. Zumindest – ich formuliere es mal vorsichtig – muss man den Schluss nahelegen, dass die FDP quasi in letzter Sekunde dadurch, dass sie das noch einmal thematisiert, irgendwie in das Versetzungsverfahren eingreifen will. Anders lässt sich das aus unserer Sicht nicht erklären. Vielleicht sagt Herr Orth gleich noch etwas dazu.

Für die erste Runde möchte ich erst einmal gut sein lassen und appelliere noch einmal an Sie, Herr Kutschaty: Überprüfen Sie kritisch die fachliche und pädagogische Eignung der Lehrkräfte und schauen Sie, dass es da ein Stück vorankommt. – Danke.

(Beifall von der LINKEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Conrads. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits vor einer Woche habe ich den Rechtsausschuss und damit die Mitglieder des Rechtsausschusses und die Öffentlichkeit über die Vorgänge und Vorkommnisse in der Justizvollzugsschule in Wuppertal eingehend und umfassend informiert. Der Sachstand und die Erkenntnisse haben sich seit der letzten Woche nicht oder nicht wesentlich verändert.

Auch wenn wir uns daher fragen können, welche Aktualität diese Aktuelle Stunde hat, nutze ich natürlich gern die Gelegenheit und danke für dieses Forum, um Ihnen allen noch einmal die Situation in der Justizvollzugsschule Wuppertal und die eingeleiteten Maßnahmen zu erläutern.

Welche Vorwürfe stehen im Raum? – An der Justizvollzugsschule in Wuppertal wird unser Nachwuchs

für die Justizvollzugsanstalten ausgebildet. Das ist eine umfassende zweijährige Ausbildung mit verschiedenen Themenkomplexen, die dort behandelt werden. Unter anderem gehört zur Ausbildung ein Themenkomplex „Sicherungstechniken“. Denn Sie alle wissen es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Justizvollzugsanstalten haben es nicht immer nur mit einem einfachen Kundenkreis zu tun. Es gilt daher auch, Sicherungstechniken, Selbstverteidi

gungstechniken zu lernen, um später möglichen Angriffen in der beruflichen Praxis wirksam begegnen zu können.

Wie es in vielen Anstalten üblich ist, gibt es, nachdem ein Ausbildungsjahrgang beendet worden ist, auch Rücksprachen der entsprechenden Anstaltsleiter, in denen die Absolventen des jeweiligen Jahrgangs zurückkehren und anschließend ihren Dienst verrichten werden.

So fand am 6. Juli 2011 mit dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne ein Gespräch mit den dortigen ehemaligen Auszubildenden statt. Diese Auszubildenden berichteten dann in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne über ihre Erfahrungen aus dem Lehrgang in Wuppertal. Dabei ist dann Kritik an den Übungsstunden der Sicherungstechniken zur Gefahrenabwehr geübt worden. Dort seien Schülerinnen und Schüler verletzt worden. Ein Schüler – so der Vorwurf – sei an den Ohren oder an den Beinen über den Boden geschleift und im Gesicht verletzt worden. Gesprochen wurde auch von Faustschlägen und Ohrfeigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Haus wurde am 7. Juli 2011 darüber informiert. Am selben Tag wurden die Vorwürfe in einer Pressekonferenz eines Abgeordneten verbreitet. In Internetblogs wurden die Vorgänge kommentiert und erweitert. Es war auch die Rede von psychischem Druck und einem Klima der Angst, und für den Fall der Offenbarung sollen Ausbilder mit harten Bestrafungen oder mit der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gedroht haben.

Vorwürfe physischer und psychischer Übergriffe durch Lehrer auf Auszubildende waren bis zu diesem Zeitpunkt der Besprechung in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne weder dem Justizministerium noch der Leitung der Justizvollzugsschule in Wuppertal bekannt.

Wie wir auch jetzt erfahren haben, wussten auch die ansonsten immer gut unterrichteten Berufsverbände und Gewerkschaften bis zu diesem Zeitpunkt nichts über solche Vorwürfe.

Auch heute, meine Damen und Herren, sage ich es Ihnen noch einmal ganz deutlich: Drill, Drangsalierungen und vorsätzliche Körperverletzungen in Justizeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen toleriere ich in keiner Weise.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, nicht nur mein Haus, sondern auch ich persönlich nehme diese Vorwürfe, die da im Raum stehen, sehr, sehr ernst. Ich habe daher unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Vorwürfe veranlasst, dass wir uns nicht alleine auf die Internetblogeinträge verlassen, sondern ich habe angeordnet, dass alle 290 Absolventen dieses Jahrgangs befragt werden über ihre Erfahrungen aus diesem Ausbildungsjahrgang, insbesondere zu den im Raum stehenden Vorwürfen.

Selbstverständlich wurde auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat auf die Strafanzeigen des Leiters der Justizvollzugsschule ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Derzeit wird gegen zwei Ausbilder ermittelt. Über den Fortgang der Ermittlungen lasse ich mich laufend durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Wuppertal unterrichten.

Ich bin sicher, dass die Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Vorkommnisse, wenn sie denn gegeben sein sollten, lückenlos aufklären wird. Die nötige Professionalität und Objektivität der Staatsanwaltschaft unter Achtung der Rechte der Betroffenen, denke ich, stehen in diesem Hause nicht in Zweifel.

Ohne die Ergebnisse der staatsanwaltlichen Ermittlungen vorwegnehmen zu wollen, darf ich Ihnen jedoch mitteilen, dass wir zwischenzeitlich 220 der 290 Anwärterinnen und Anwärter befragen konnten. Der eine oder andere befindet sich noch im Urlaub, weil die Ausbildung vor zwei Wochen endete und man das natürlich auch zu einer Ferienfreizeit nutzt.

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen auch sagen: Nachdem wir seit der letzten Woche noch einmal 60 weitere haben befragen können, sind die Vorwürfe, die im Raum standen, bislang in der dargestellten Form nicht bestätigt worden.

Ein Klima der Angst, körperliche oder seelische Misshandlungen, Drohungen oder Einschüchterungen lassen sich durch die bisherigen Befragungen nicht verifizieren.

Es bestehen allerdings Hinweise – auch das sage ich hier deutlich –, dass ein Ausbilder einen einzelnen Anwärter im Rahmen eines simulierten Kampfgeschehens geohrfeigt haben könnte. So hat einer der befragten Anwärter bei seiner Anhörung bekundet, er habe sich bei einer Übung einer Fixierung durch einen Fußtritt entzogen. Daraufhin habe ihn einer der Ausbilder geohrfeigt. Meine Damen und Herren, Ohrfeigen gehören selbstverständlich nicht zur Ausbildung in der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsschule.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Deswegen wird auch dieser Einzelsachverhalt selbstverständlich von der Staatsanwaltschaft geprüft.

Die Vorwürfe eines angeblich über den Teppich gezogenen Anwärters haben sich in der so erhobenen Form hingegen nicht bestätigt. Das benannte Opfer konnte von uns ebenfalls ermittelt und befragt werden. Danach schildert sich der Sachverhalt wie folgt:

Bei einem Rollenspiel sollte er von Lehrgangskollegen auf den Rücken gedreht werden. Als dies nicht gelang, habe ihn ein Ausbilder an den Ohren gezogen, um ein instinktiv abwehrendes Lösen der Hände zu erreichen. Dabei habe sich der Anwärter zwei kleine Abschürfungen an der Stirn zugezogen. Was auch noch entscheidend ist: Der Anwärter betonte uns gegenüber, er sei nicht damit einverstanden, dass und wie der Vorgang nunmehr in die Öffentlichkeit getragen worden sei.

Soweit in dem Antrag der FDP ein Schreiben eines Klassensprechers genannt wird – lassen Sie mich auf diese Vorwürfe auch eingehen –, wonach Zimmer und Schränke der Auszubildenden durchsucht worden seien, prüfen wir selbstverständlich auch diese Vorwürfe. Meine Damen und Herren, auch dazu ist der Klassensprecher, der dieses Schreiben gefertigt hat, gehört worden. Danach schildert er die Situation so: Er habe gehört, dass Hausmeister in der Schule beauftragt worden seien, den Abfall der Auszubildenden zu kontrollieren. Die Anstaltsleitung habe Zimmer vereinzelt überprüft. Schränke seien nicht durchsucht worden.

Meine Damen und Herren, auch diesem Sachverhalt gehen wir selbstverständlich weiter nach. Die Schulleitung wurde dazu befragt. Nach Mitteilung der Schulleitung sind zu keinem Zeitpunkt Hausarbeiter mit der Durchsuchung der Unterkünfte oder der Kontrolle des Abfalls beauftragt worden. Es wurde aber bestätigt, dass zur Gefahrenabwehr vereinzelt Unterkünfte betreten worden seien, zum Beispiel zur Überprüfung, ob die Fenster auch geschlossen seien oder elektrische Geräte in Betrieb seien. In keinem Fall seien Schränke durchsucht worden. Dies ist aber auch so nicht mehr vom Absender des Schreibens behauptet worden.

Der Sprecher, meine Damen und Herren, hatte in dem Schreiben weitere Rahmenbedingungen kritisiert. Sie sind ja auch hier schon vielfach zitiert worden. Entgegen vielfacher Behauptungen, meine Damen und Herren, verhielt sich das Schreiben aber nicht zu den in Rede stehenden Vorwürfen oder gar Verletzungen oder Demütigungen, sondern es enthielt im Wesentlichen persönliche Bewertungen einzelner Lehrkräfte und Ausbilder. Davon konnten Sie sich ja auch alle überzeugen. Wir haben da nichts zu verheimlichen. Das Schreiben ist Ihnen ja zur Verfügung gestellt worden.

Herr Minister, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ja, ich sehe das.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in dieser Runde noch einmal sagen: Wir nehmen die Vorwürfe ernst. Wir überprüfen das. Wir werden auch nach dem Ergebnis gegebenenfalls unsere Konsequenzen ziehen.

Nur – auch das darf ich jetzt sagen –: Das Ergebnis zum jetzigen Zeitpunkt gibt keinen Anlass für hektische Handlungen. Wir müssen genau evaluieren: Wie hat sich die Ausbildungsreform 2009 ausgewirkt? Da sind wir dran. Auch die Frage, wie viele Lehrkräfte eingesetzt werden, Frau Conrads, wird von uns überprüft. Wie ist das Verhältnis hauptamtlicher und nebenamtlicher Lehrkräfte? All das werden wir evaluieren und dann die Justizvollzugsschule in Wuppertal auf vernünftige Beine stellen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister.

Ein Kollege hatte sich gerade für eine Zwischenfrage gemeldet. Im Rahmen der Aktuellen Stunde können keine Zwischenfragen zugelassen werden.

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Giebels das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den ersten Beiträgen hier stellt sich immer mehr die Frage: Wer wusste eigentlich wann was? Und: Wer hat dann was veranlasst?

Kollege Orth berichtet, dass das benannte Schreiben, welches ja an das Ministerium gerichtet ist, über den Schulleiter und nachrichtlich auch an den Justizvollzugsbeauftragten ging, vom 27. Juni datiert und nach dem, was wir vorhin gehört haben, am 1. Juli im Ministerium eingegangen sein soll. Wie kommt es dann, dass man hier sagt, erstmals habe man am 6. Juli davon erfahren?

(Minister Thomas Kutschaty: Das stimmt doch gar nicht!)

Das können Sie gleich erläutern.

Die nächste Frage ist: Was hat eigentlich der Justizvollzugsbeauftragte mit diesem Schreiben gemacht? Dazu haben wir noch nichts gehört – weder im Rechtsausschuss noch heute. Dieses Thema fällt natürlich in seinen Bereich.