mit Eltern, mit Schülern und mit Lehrern bin ich davon überzeugt, dass wir mit der Sekundarschule tatsächlich den Nerv der Zeit getroffen haben.
Übrigens haben wir – Herr Kaiser hat gerade darauf hingewiesen – die Erkenntnisse und die Hinweise sowohl aus der Bildungskonferenz als auch aus der Anhörung zum Schulrechtsänderungsgesetz sehr ernsthaft und ausgiebig geprüft und bewertet. Wir haben Änderungsvorschläge da, wo sie uns sinnvoll und notwendig erschienen, aufgegriffen und Änderungsanträge zu unseren Gesetzentwürfen gestellt. Das spricht eine deutliche Sprache. Denn wir haben die Anhörungen nicht pro forma gemacht, sondern wir wollten, dass aus guten Gesetzentwürfen wirklich bessere Gesetze werden. Ich denke, das ist uns gelungen.
Ich möchte all denen, die sich in der Bildungskonferenz beteiligt haben, all denen, die sich bei den Anhörungen eingebracht haben, ganz herzlich dafür danken.
Dem Schulkonsens würde man aber nicht gerecht, wenn man ihn nur auf die Einführung der Sekundarschule beschränken würde. Wir werden beispielsweise die Klassengrößen an Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien von 28 auf 26 Kindern pro Klasse absenken und so auch hier ein deutliches Zeichen setzen für mehr, für bessere individuelle Förderung. Wir werden bei der Gesamtschule auch die niedrige Eingangsgröße von 25 Kindern pro Klasse für neu zu gründende Gesamtschulen festschreiben, damit auch bei der Langzeitform für gemeinsames Lernen, die bis zum Abitur an einem Schulstandort führt, die Verbesserung ankommt und individuelles Fördern und Lernen erleichtert werden.
Wir werden durch Instrumente wie den Sozialindex, durch Zuschläge für Inklusion oder das Lernen in heterogenen Lerngruppen dafür sorgen, dass Schulen in besonders anspruchsvollen Umgebungen und/oder Schulen, die sich bestimmten pädagogischen Herausforderungen in besonderem Maße annehmen, besser als bisher unterstützt werden können. Das ist uns – ich denke, da spreche ich auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen – ein besonderes Anliegen gewesen.
Herr Kaiser hat gerade zu Recht darauf hingewiesen: Auch der Entschließungsantrag zum Thema „Grundschule“, den wir vorgelegt haben, ist im Schulkonsens angelegt. Das ist ein großer, ein richtiger Schritt für den Erhalt von kleinen Grundschulstandorten gerade im ländlichen Raum. Wenn es darum geht, die letzte Grundschule im Ort zu halten, wenn es darum geht, Riesenentfernungen, Riesenschulwege für Kinder zu vermeiden, dann muss Politik handeln.
SPD, CDU und Grüne haben mit dem Entschließungsantrag einen Rahmen vorgelegt, wie dieser Weg aus unserer Sicht beschritten werden soll. Das Ministerium wird gebeten, bis zum Ende des Jahres
die entsprechende Konkretisierung vorzulegen. Ich bin mir sicher, dass wir damit den Schulen, den Eltern und den Lehrern im Land ein deutliches Signal dafür geben, dass künftig auch weiterhin in Nordrhein-Westfalen gilt: kurze Beine, kurze Wege!
Ich will mich an der Stelle nicht wiederholen und will auch Herrn Kaiser nicht wiederholen. Wir haben Klarheit geschaffen. Die Kommunen, die Schulen, die Eltern wissen, woran sie sind, welche Standorte erhalten werden können. Das wird sich im Laufe des Jahres bei der Vorlage der Eckpunkte mit Sicherheit noch konkretisieren. Aber der Rahmen ist gesetzt. Wir haben dafür gesorgt, dass nicht nur Klarheit über die Schulstandorte vorhanden ist, sondern auch die pädagogische Klarheit über möglicherweise neue Herausforderungen; jahrgangsübergreifender Unterricht ist genannt worden. Ich bin mir sicher: Das ist ein gutes Signal für die Schulen im Land, ein gutes Signal für die Schüler im Land.
Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die beteiligt waren, für die Zusammenarbeit, insbesondere bei Frau Ministerin Löhrmann. Und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Glück auf!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gleich an das anschließen, was Herr Kollege Link und Herr Kollege Kaiser ausgeführt haben. Das ist der Dank an alle Beteiligten, dass wir heute hier stehen können, gemeinsam den Gesetzentwurf beraten und die Verfassungsänderung vornehmen.
Das hat viel mit der guten Zusammenarbeit zu tun, die an vielen Punkten angefangen hat. Einer ist auch schon erwähnt worden: gemeinsame Reisen und Vor-Ort-Besichtigungen, auch was die kleinen Grundschulen angeht. Das sind alles Fäden, die hier zusammengelaufen sind. Auf der anderen Seite erfolgt auch der Dank an das Haus für die Zuarbeit und die Kooperation. Es war wirklich bemerkenswert, in welcher Art und Weise das zusammengeführt worden ist.
Wenn wir an diesen beiden Tagen jetzt hier gemeinsam beraten und beschließen, dann wird auch das eingelöst, was die Bildungskonferenz uns vorgelegt und von uns erwartet hat. Wir schaffen einen verlässlichen Rahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit, mehr Leistungsfähigkeit und individuelle Förderung und natürlich auch für die Sicherung eines wohnortnahen Schulangebots.
Wir setzen die Rahmenbedingungen, damit Schulen sich der notwendigen inneren und äußeren Schulentwicklung stellen können. Wir unterstützen einen pädagogischen Aufbruch, der die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt. In den Diskussionen vor Ort sind dieser pädagogische Aufbruch und die Motivation deutlich zu verspüren, sich an die Entwicklung zu begeben. Vor allen Dingen schaffen wir die Voraussetzung, damit Schulen befreit von parteipolitischen Scharmützeln diese Arbeit machen können. Und das wird wirklich mit einem Aufatmen vor Ort kommentiert.
Es hat nun lange gedauert, bis Sie überhaupt etwas vorgelegt haben. Aber das Ergebnis bestätigt nur die allgemeine Einschätzung der schulpolitischen Positionierung. FDP kann man auch so abkürzen: falsche Dauerpeilung. Wir ändern die Verfassung und nehmen die Hauptschulgarantie heraus, weil die Verfassungswirklichkeit endlich der Schulwirklichkeit entsprechen muss, die Sie offensichtlich noch nicht zur Kenntnis genommen haben. Denn Sie wollen den Kommunen ja das Vorhalten des gegliederten Schulwesens zwangsauferlegen, egal, ob es die notwendigen Kinderzahlen gibt oder nicht.
Das ist ganz putzig. Die Kollegen haben schon darauf hingewiesen: Kommunale Selbstverwaltung kümmert Sie offensichtlich auch heute noch nicht die Bohne. Aber diesen Umgang mit den Kommunen sind wir ja gewohnt.
Wir dagegen erweitern jetzt die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten, gerade angesichts des demografischen Wandels, um ein leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Schulangebot zu entwickeln.
Das örtliche Angebot richtet sich danach, ob auf dem Gebiet des Schulträgers ein Bedürfnis besteht und die gesetzlich festgelegte Schulgröße erreicht wird, was auch für den Fall gilt, wie wir ihn verabredet haben, dass eine integrierte Schulform mit Oberstufe gewünscht und die notwendige Bedarfsermittlung erfolgt ist. Dann ist – wie verabredet – eine mindestens vierzügige Gesamtschule einzurichten.
Bedarfsgerecht – genau das gewährleistet die neue Verfassung, die wir nach der Auswertung der Anhörung gemeinsam so formuliert haben. Sie begründet allerdings – das will ich noch einmal sagen – kein subjektiv-öffentliches Recht auf Errichtung einer bestimmten Schulform. Wir stellen auch klar, dass nicht jede Schulform in jeder Gemeinde eingerichtet
Die FDP scheint immer noch im Potemkinschen Dorf zu leben. Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis: Es gibt ein verändertes Schulwahlverhalten der Eltern. Die Hauptschule kann ihrem Namen gar nicht mehr gerecht werden, weil die Mehrzahl der Schülerinnen längst zu anderen Schulen geht. Eltern wollen dezidiert die Schullaufbahn länger offenhalten. Derweil sitzt die FDP weiterhin im ideologischen Schützengraben und tut sich damit hervor, Nebelkerzen zu werfen und sehr kritische Formulierungen zu verwenden.
Ich darf noch einmal an den Beitrag von Herrn Witzel erinnern, zitiert im „Solinger Tageblatt“ vom 1. September 2011. So geht die Pädagogik der FDP laut Herrn Witzel: Unter ihresgleichen können Schüler eine andere Motivation entwickeln. –
Das ist Zweiklassenbildung, das ist genau das Auseinanderdividieren in der Gesellschaft, das ist der pädagogische Ansatz.
Gestern musste ich mir wieder einmal die Tibetanische Gebetsmühle von der Privilegierung anhören und lesen. Wir haben nie von Privilegierung der Hauptschulen bezüglich des 30%igen Ganztagszuschlags gesprochen. Wir haben nie von Privilegierung bei der Unterrichtsverpflichtung von Gymnasiallehrkräften gesprochen.
Lassen Sie mich bitte noch etwas zur Verfassungsänderung ausführen. Ich halte es für wichtig, dass wir sowohl das Reichskonkordat wie auch die Privatschulautonomie in keinster Weise berühren. Wir garantieren jetzt ebenso – das beziehen wir da ein – die Schulgeldfreiheit für alle Schulformen, um das auch verfassungsmäßig anzubinden. Wir gewährleisten ein öffentliches Schulwesen mit gegliedertem Schulsystem, integrierten Schulformen sowie anderen Schulformen.
Zum Schluss will ich zu dem Thema „Kurze Beine, kurze Wege“ den gemeinsamen Entschließungsantrag aufgreifen und darauf verweisen, dass wir auch noch einen Entschließungsantrag zu beschließen haben, der den Schulkonsens insgesamt beschreibt
und mit dem wir schon vor der Sommerpause ins Plenum gegangen sind. Auch dieser liegt morgen zur Beratung vor.
Wir haben im Schulkonsens vereinbart, die Eckpunkte für den Erhalt kleiner Grundschulstandorte vorzulegen. Dem tragen wir damit Rechnung, gerade für den ländlichen Raum das Schulangebot zu sichern. Die Landesregierung ist damit aufgefordert, ein neues Steuerungsmodell vorzulegen und gemäß der Parameter zusätzlich mit den notwendigen Ressourcen auszustatten.
Wir wollen, dass die Schulen, die unter den neuen Bedingungen erhalten werden können, in der Übergangszeit, bis die Regelungen in Kraft treten, erhalten bleiben und es an diesen Standorten keine Schließung gibt.
Das ist im Übrigen auch der Unterschied zu den Äußerungen von Frau Pieper-von Heiden, die sie in Briefen verschickt,
indem sie herausstellt, dass in der vorletzten Schulausschusssitzung die Grünen kritisiert haben, Sie hätten sich vorher um den Erhalt der kleinen Grundschulen bemüht. Bleiben wir bei der Wahrheit: Sie haben vor den Landtagswahlen politisch verhindern wollen, dass vor Ort kritische Diskussionen aufkommen, weil der Erhalt überhaupt nicht gesichert war, es aber keine Ressource zum Erhalt der kleinen Grundschulen gab. Der Vertretungspool ist aufgebraucht, die Integrationsstellen waren aufgebraucht, um die Stundentafel abzusichern.
Das machen wir jetzt in der Kooperation anders. Das unterlegen wir, das haben wir gemeinsam verabredet, und das gilt dann auch. Das ist die Verlässlichkeit, auf die die Eltern, die Schulen und die Schulträger jetzt neu bauen können. Noch einmal ganz herzlichen Dank, dass das in dieser großen Einigkeit gelungen ist.
Ich war enttäuscht – ich sage das an dieser Stelle auch noch einmal – über die Änderungsanträge der Linken. Ich sage einmal: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Denn nach den Äußerungen zu dem Fundamentalen insgesamt, die wir beim letzten Mal hier gehört haben, wie Schulgesetzänderung doch gehen soll, hätte ich von Ihnen einen Entwicklungsplan erwartet, wie Schulentwicklung in NordrheinWestfalen mit allen Beteiligten gelingen kann, wie das passiert, ohne zentral anzuordnen, wie man so etwas eigentlich macht. Die Antwort sind Sie schuldig geblieben.