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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Sternberg, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Ich halte es an einer Stelle mit Ihrem Landesvorsitzenden Herrn Dr. Röttgen: Der Konsens ist ein Gesamtkunstwerk. – Wir sollten nicht reklamieren, wer welchen Aspekt des Konsenses erarbeitet und wer wofür gestanden hat. Wir sind alle drei in die Beratung gegangen und haben ein gutes Ergebnis vorgelegt. Wir alle drei können mit dem Ergebnis hoch zufrieden sein. Das sollte man anfangs noch einmal erwähnen.
Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Grundschule einen extrem hohen Stellenwert hat. Das hat sie tatsächlich: Sie ist der Startpunkt schulischer Bildung. Das haben Sie gesagt.
Trotzdem will ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen: Grundschule ist nicht der Beginn institutioneller Bildung. Bildung fängt in der Familie an; das ist klar. Aber dort, wo Institutionen Bildung transportieren sollen, sind aus unserer Sicht ganz deutlich der Kindergarten und die Kinderbetreuung im frühkindlichen Bereich zu nennen. Wir sollten alle dafür sorgen, dass dort die Übergänge zwischen den verschiedenen Institutionen stärker in den Blick geraten, keine Bildungsbrüche entstehen und dass die Bildungskette in ihrer Gesamtheit in den Blick genommen wird. Wir sollten – auch das möchte ich als Vorbemerkung verstanden wissen – dafür sorgen, dass dort Kinderbildung drin ist, wo zum Beispiel „Kinderbildungsgesetz“ drüber steht.
In der Leichtathletik gilt: Ein guter Start ist die Basis für ein erfolgreiches Rennen. Versteht man die Grundschule als Startpunkt für schulische Bildung, ist für uns wichtig: Die Grundschule hat einen überragenden Stellenwert. Sie ist der Grundstein für Bildungserfolg junger Menschen. Wir können miteinander froh und stolz darauf sein, dass sich die Grundschulen in NRW seit Jahren als Vorreiter moderner Pädagogik verstehen und seit Jahren beispielsweise individuelle Förderung in heterogenen Gruppen praktizieren. Davon kann das gesamte Schulsystem lernen. Wir brauchen die Grundschulen an der Stelle nicht besser zu machen; da sind sie bereits gut. Nicht zuletzt internationale Vergleichsstudien belegen zu unserer Freude ja die
hohe Qualität der Arbeit der Lehrkräfte an den Grundschulen in NRW. Darauf lässt sich aufbauen.
Die Ministerin hat ausführlich darauf hingewiesen, dass es Probleme gibt, die die Arbeit in Grundschulen und von Grundschulstandorten deutlich erschweren. Ein Beleg ist der deutliche Rückgang der Schülerzahlen der letzten Jahre. In erheblichem Umfang stellt er gerade kleinere Standorte vor existenzielle Herausforderungen. Deshalb war und ist es richtig, dass SPD, CDU und Grüne im Schulkonsens eben nicht nur die weiterführenden Schulen im Blick hatten, sondern explizit auch die Grundschulfrage gestellt und Antworten auf die Probleme der Grundschulstandorte und der Grundschulen gesucht und gefunden haben.
Herr Dr. Sternberg hat schon darauf hingewiesen: Es geht uns um einen möglichst weitgehenden Erhalt von Grundschulstandorten. Ich sage ausdrücklich: Nicht jeder Grundschulstandort wird künftig erhalten werden können. An einigen Stellen ist das zwar bitter, aber die Wahrheit. Wir haben jedoch gesagt: Wir wollen, dass Grundschulen flächendeckend vor Ort verfügbar sind, damit weiterhin gilt: Kurze Beine – kurze Wege. Außerdem wollen wir, dass die Lernbedingungen an den Grundschulen verbessert werden. Denn wahr ist auch – die Ministerin hat als Beispiel die Teilstandorte angeführt –: Die heutigen Grundschulen stellen die Lehrkräfte und insbesondere die Schulleitungen vor erheblich größere Probleme, als das noch vor zehn oder zwanzig Jahren der Fall war. Deshalb muss man auch Entlastungen in das System hineingeben. Das haben wir an der Stelle unter anderem beschlossen.
Weil es mir wichtig ist, will ich zur Wiederholung drei Aspekte, die die Ministerin gerade erwähnt hat, noch einmal herausgreifen:
Der erste Aspekt ist der der kurzen Beine und kurzen Wege, der deutlich macht: In jeder Kommune in Nordrhein-Westfalen wird es künftig mindestens eine Grundschule geben. Das ist angesichts zurückgehender Schülerzahlen nicht einfach. Wir geben in das System auch eine ganze Menge an Ressourcen. Aber das war wichtig, und es ist und bleibt richtig: Wir werden keine Kommune ohne Grundschule belassen.
Dabei gilt für uns: Die Kommune kann vor Ort im Rahmen ihrer Ressourcen und der Klassen, die wir vor Ort bilden können, verlässlich planen und selber entscheiden, was mit den Klassen an welchen Standorten passiert. Auch das ist ein wichtiges Stück kommunaler Verantwortung im Bereich der Bildungspolitik.
Die Ministerin hat es auch gesagt: Die Kommune kann die Aufnahmekapazitäten begrenzen und so Akzente setzen, die Schule im sozialen Brennpunkt anders ausgestalten als die Schule in einem gutbürgerlichen Milieu, wenn sie diesen Akzent setzen möchte, wenn das der Förderung der Kinder dort
dient. Die Kommune kann beispielsweise auch beim Stichwort „Inklusion“ sehr wohl politisch akzentuiert sagen: Dort kleinere Klassen, weil eine Schule beispielsweise im gemeinsamen Unterricht schon vorangeschritten ist. Und die Kommune kann im Rahmen der Klassenbildungswerte bewusst einzelne Standorte, auch wenn sie eigentlich nicht haltbar wären und es gute Gründe gäbe, sie zu schließen, erhalten, weil – aus welchen Gründen auch immer; beispielsweise der Entfernung für die Kinder – diese Entscheidung vor Ort notwendig ist.
Alles in allem ist das, was wir für die Kommunen und die Grundschulen unter dem Stichwort „Kurze Beine – kurze Wege“ beschlossen haben, ein wirklicher Fortschritt. Ich glaube, dass den Kommunen so in den nächsten Jahren Verlässlichkeit und Planbarkeit gewährleistet werden. Darauf können wir stolz und damit können wir zu Recht zufrieden sein.
Wir sorgen zweitens – auch das hat die Ministerin gesagt – für kleinere Klassen. Wir senken den Klassenfrequenzwert Schritt für Schritt bis 2015 ab. Das ist wichtig, damit die Lehrkräfte Zeit haben, sich um einzelne Kinder zu kümmern, damit es mehr und bessere individuelle Förderung an Grundschulen geben kann.
Wir sorgen weiterhin dafür, dass die großen Klassen der Vergangenheit angehören. Auch das ist ein leidiges Thema, denn gerade in Grundschulen gab und gibt es Klassengrößen mit 30 und mehr Kindern. Das wollen wir in Zukunft möglichst vermeiden. Auch an dieser Stelle haben wir das getan, was notwendig und was möglich war.
Die Ministerin hat einen dritten Aspekt angesprochen, der auch mir wichtig ist – ich habe gerade schon kurz darauf hingewiesen –: Die Schulleitungen sind ein nicht zu unterschätzender Faktor, was Schulentwicklung und pädagogische Arbeit an Schulen angeht. Deswegen war es richtig, nachdem wir die Schulleitungen an Grundschulen allgemein bereits im letzten Haushalt gestärkt haben, jetzt gezielt die Schulleitungen an Standorten mit Teilstandorten zu stärken, und zwar nicht auf Dauer, sondern degressiv angelegt.
Die großen Probleme bestehen in den ersten Jahren. Dafür gibt es eine höhere Förderung als im dritten Jahr und in den Folgejahren. Dafür gibt es zwar auch eine zusätzliche Förderung, aber in den ersten Jahren, in denen die Probleme im Umstellungsprozess am größten sind, erfährt das System durch uns die meiste Entlastung. Das ist gut und unterstützt die konzeptionelle und pädagogische Arbeit der Schulleitungen, aber auch der Grundschulen insgesamt.
Ich möchte mich abschließend im Namen der SPDFraktion bei der Landesregierung und den Fachleuten im Ministerium ausdrücklich bedanken. Sie haben zügig und gut gearbeitet. Es ist gut, dass mit dem heutigen Tag in den Grundschulen, in den
Kommunen und bei den Eltern Klarheit herrscht, welche Verbesserungen künftig in Grundschulen zu erwarten sind.
Ich bin der CDU, den Kollegen der SPD und der Grünen ausgesprochen dankbar für die guten, fairen und sehr konstruktiven, lösungsorientieren Debatten und die guten Beschlüsse. Ich bin froh, dass wir die Kraft und den Willen aufgebracht haben, die guten Beschlüsse auch mit Ressourcen zu hinterlegen. Auch die Ministerin hat gerade schon gesagt: Es ist gar nicht so einfach, das, was politisch wünschenswert und möglichweise auch sinnvoll ist, mit den nötigen Ressourcen zu hinterlegen.
Das haben wir gemeinsam getan. Ich bin froh, dass wir diesen Kraftakt hinter uns haben. Wir reden immerhin über knapp 2.000 Stellen im Endausbau. Das ist nicht von Pappe, sondern ganz im Gegenteil ist es ein klares Signal: Wir reden nicht nur von Vorbeugung, sondern wir ermöglichen künftig jedem Kind bessere Startbedingungen und sorgen für mehr Chancen und mehr Gerechtigkeit in Nordrhein-Westfalen an unseren Grundschulen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt fast genau 40 Jahre her, seit wir die Debatte um islamischen Religionsunterricht an nordrhein-westfälischen Schulen begonnen haben.
Ich kann mich dem Dank von Herrn Solf nur anschließen. Der Dank geht an die CDU, an die SPD
und an die Grünen, an die Vertreterinnen und Vertreter der Staatskanzlei und des Schulministeriums sowie an die Schulministerin dafür, dass wir heute, kurz vor dem Weihnachtsfest im Jahr 2011, zumindest einen parlamentarischen Schlusspunkt – ich finde, einen sehr würdigen Schlusspunkt – unter diese Debatte setzen. Wir haben geschafft, was aus verschiedenen Gründen lang 40 Jahre nicht gelungen ist, nämlich die parlamentarischen und gesetzlichen Grundlagen für einen islamischen Religionsunterricht an unseren Schulen zu schaffen.
Wer aber denkt, mit dieser Debatte und dem heutigen Gesetz sei diese Debatte beendet, das wäre der Schlusspunkt, der irrt sich. Die eigentliche Arbeit beginnt erst jetzt, wenn auch nicht die Arbeit im Parlament – das gestehe ich zu. Wir müssen nach diesem Gesetz die Lehrkräfte finden, wir müssen sie ausbilden, wir müssen Lehrpläne erarbeiten. Wir müssen eine Kultur des Wollens an den Schulen dafür etablieren, dass islamischer Religionsunterricht angeboten und angenommen wird, damit er ein Erfolg an unseren Schulen wird, wie es Herr Solf beschrieben hat. Davon versprechen wir uns alle ziemlich viel, ich auch.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass das gelingen kann. Die Debatte der letzten Wochen hat mich davon überzeugt, dass dieses Mal alle verantwortungsbewusst an einem Strick in die gleiche Richtung ziehen. Das unterscheidet unseren Prozess von denen der letzten 40 Jahre. SPD, CDU und Grüne haben erneut gezeigt, dass sie gewillt sind, sensible und zentrale Politikfelder im Bereich Schule um der Sache willen gemeinsam zu bearbeiten und Lösungen zu finden. Auch dafür möchte ich mich ausdrücklich bei allen Beteiligten bedanken.
Ich komme zum Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf ist klar befristet. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir das Gesetz nach dem Jahr 2019 nicht mehr brauchen. Ich habe zumindest die gute Hoffnung, dass wir es nach 2019 nicht mehr brauchen, weil die Frage der Religionsgemeinschaften bis dahin geklärt sein dürfte oder hoffentlich geklärt sein wird. Weil sie derzeit aber noch nicht geklärt ist, brauchen wir eine Übergangslösung, um das schulpolitisch Gewollte mit dem rechtlich Machbaren in Einklang zu bringen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Verfassung.
Wir haben uns im Landtag nicht erst seit Beginn dieser Legislaturperiode ausgiebig und intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Dies geschah sehr seriös und sehr ernsthaft, wie Herr Solf schon sagte. Das war wohltuend. Wir haben eine sehr intensive, umfangreiche und beeindruckende Anhörung erlebt, aus der SPD, CDU und Grüne Konsequenzen gezogen haben. Der eingebrachte Gesetzentwurf ist nicht der Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden werden. Wir haben ihn ergänzt und verändert.
Wie uns in der Anhörung nahezu alle Verfassungsrechtler und vor allen Dingen Staatskirchenrechtler bestätigt haben, ist das von uns gewählte Konstrukt eines Beirates eine verfassungskonforme Übergangslösung. Deswegen ist es gut, dass wir auf dieses Pferd gesetzt haben.
Klar ist, durch unseren Gesetzentwurf, durch unser Konstrukt sind Nebenwirkungen für die Kirchen nicht zu befürchten. Auch darauf hat Herr Solf gerade hingewiesen. Die rechtliche Position der Kirchen bleibt selbstverständlich unangetastet. Das hat die Anhörung ergeben. Das haben auch die Debatten zwischen SPD, Grünen und CDU ganz deutlich gemacht. Deswegen macht auch unser Entschließungsantrag das heute noch einmal ganz deutlich. Die rechtliche Position der Kirchen bleibt unangetastet. Bis es Klarheit gibt, schaffen wir ein Übergangskonstrukt, eine Brücke, über die wir nun alle gehen können.
Kernstück des vorliegenden Gesetzentwurfs ist der Beirat, der übergangsweise die Funktion einer Religionsgemeinschaft übernimmt. Er ist an der Erstellung der Unterrichtsvorgaben, der Auswahl der Lehrpläne, der Lehrbücher und an der Bevollmächtigung der Lehrkräfte zu beteiligen. Dabei gilt – das ist mir wichtig –: Der Beirat ist staatsunabhängig. Seine Mitglieder sind das auch. Eine Einflussnahme ausländischer Staaten oder Behörden ist nicht zulässig. Das ist auch gut so.
Die Auswahl der acht Mitglieder des Beirates erfolgt nach klaren gesetzlich normierten Vorgaben. Sie müssen beispielsweise religionspädagogisch qualifiziert sein. Vier dieser acht Mitglieder werden von islamischen Organisationen entsandt, weitere vier vom Schulministerium im Einvernehmen mit den Organisationen.
Im Konfliktfall, der bei einer solchen Benennung auftreten kann – auch das ist eine Erkenntnis aus der Anhörung –, muss unter Beachtung der notwendigen vertrauensvollen Zusammenarbeit und angesichts der Verantwortung, die die Organisationen einerseits und das Ministerium andererseits tragen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden.
Für die SPD-Fraktion sage ich das hier ganz deutlich: Ich gehe davon aus, dass in einem solchen Konfliktfall – ich hoffe, wir werden diesen Konfliktfall nicht erleben – ein Verfahren zum Einsatz kommt, das unter anderem Herr Prof. Oebbecke in der Anhörung vorgestellt hat und welches sich beispielsweise an der Universität in Münster bereits bewährt hat.
Die Werte und die Prinzipien unserer Verfassung sind vom Beirat zu beachten, sind zu achten. Die Beratungen und Beschlüsse erfolgen auf Deutsch, ebenso wie der Unterricht selbstverständlich auf Deutsch erfolgt und die Lehrkräfte selbstverständlich an deutschen Universitäten ausgebildet werden. – Es wäre für die künftigen Debatten übrigens schön, wenn solche Selbstverständlichkeiten auch gar nicht mehr erwähnt werden müssten, weil sie nämlich selbstverständlich sind.
In Nordrhein-Westfalen leben weit über eine Million Menschen muslimischen Glaubens. Viele unserer Kinder in den Schulen sind muslimischen Glaubens. Mit der heutigen Gesetzesverabschiedung legen wir den Grundstein dafür, dass auch sie Religionsunterricht erhalten können, wie er für viele evangelische und katholische Kinder beispielsweise selbstverständlich ist. Sie sind künftig eben nichts Besonderes mehr. Sie sind künftig ein ganz normaler Bestandteil unseres Landes, nicht mehr und nicht weniger. Das ist die eigentliche positive Botschaft des heutigen Tages.
Deshalb bitte ich aus voller Überzeugung um Zustimmung zum Gesetzentwurf und um Zustimmung zum Entschließungsantrag. – Herzlichen Dank und Glück auf.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. So versteht man mich auch gleich viel besser. – Herr Kollege Biesenbach, Sie haben die ganze Zeit erzählt, warum Sie den Gesetzentwurf ablehnen.
Sind Sie denn bereit, zuzugestehen, dass Sie, als Sie fünf Jahre lang in der Regierungsverantwortung waren, den Kommunen Geld entzogen haben, sie also faktisch fünf Jahre lang sehenden Auges mit ihren Problemen alleingelassen haben? – Dass Sie dieser Landesregierung jetzt vorwerfen, dass sie etwas tut, finde ich infam. Sind Sie bereit, das zuzugestehen?
Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Pieper-von Heiden, das Ziel, das SchokoTicket auch für Schüler und Schülerinnen von Weiterbildungskollegs einzuführen, bleibt richtig und bleibt auch mein und unser Ziel. Die von Ihnen beschriebene Problemlage bei den Schülerfahrkosten ist zutreffend.
Sie haben zu Recht erwähnt, dass die Verantwortlichen insbesondere und unter anderem auch in den Reihen der FDP-Fraktion zu suchen sind. Diese Koalition von SPD und Grünen hat das Problem erkannt. Wir haben an einer Lösung gearbeitet. Ich bin froh, dass wir jetzt aufgrund Ihres Antrages die Gelegenheit haben, diese von Ihnen hinterlassene schlampige Arbeit zu korrigieren, indem wir mit 6 Millionen € zusätzlich Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 an den Gymnasien genauso behandeln können wie Schülerinnen und Schüler an allen anderen weiterführenden Schulen. Darüber bin ich froh und dafür bin ich dankbar. Wir haben das Problem gelöst.
Insofern können wir zwar über den Antrag gerne im Ausschuss beraten, aber eigentlich ist er hinfällig, weil er durch das Regierungshandeln erledigt ist.
Eine kurze Anmerkung zu dem Entschließungsantrag der Linken: Wenn ich richtig informiert bin – das
werden die Ausschussberatungen dann zeigen –, werden die Regelungen zu den Schülerfahrtkosten in der Regel zu Beginn eines Schuljahres für Schuljahre getroffen und in Abstimmung mit den Schulträgern festgelegt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das innerhalb der nächsten zwei Monate in dieser Weise nicht möglich sein wird. Insofern ist der von Ihnen gewollte und durchaus interessante Ansatz, auf den 1. Februar zu gehen, leider nicht umsetzbar. Ich denke, wir werden in den Ausschussberatungen erfahren, dass der 1. August der realistische Termin ist. Zu dem Zeitpunkt werden Schülerinnen und Schüler wieder entlastet. – Ich danke Ihnen ganz herzlich. Glückauf!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den Tag genau drei Monate nach dem schulpolitischen Konsens zwischen SPD, CDU und Grünen beschließen wir heute das entsprechende Schulrechtsänderungsgesetz.
Ich stimme Herrn Kaiser ausdrücklich zu: Es ist ein guter Tag für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern, für die Lehrkräfte und für die Kommunen in diesem Land, weil ab heute gesetzliche Klarheit und auch Verfassungsklarheit herrscht über das, was künftig Schulstruktur in diesem Land ausmachen soll.
Die durch uns geänderte Verfassung bietet für das, was sich schulrechtlich ändern wird, den Rahmen. Mein Kollege Rainer Bovermann wird in der zweiten Runde intensiver darauf eingehen. Wir bieten den Kommunen künftig die nötige Handlungsfreiheit vor Ort und gewährleisten gleichzeitig die unterschiedlichsten Angebote durch das geänderte Schulgesetz – einerseits Handlungsfreiheit für die Kommunen, andererseits die entsprechenden Angebote, die wir im Schulgesetz gewährleisten und vorhalten.
Keine Schulform wird durch das Land NordrheinWestfalen abgeschafft, und gleichzeitig kann jeder Schulträger künftig das Schulangebot vorhalten, das den Bedürfnissen und den Wünschen der Eltern entspricht.
Wir – SPD, Grüne und CDU – setzen große Hoffnungen in die Sekundarschule, die wir als unser gemeinsames Kind neu in das Schulgesetz aufnehmen. Denn wir sind überzeugt davon, dass diese Schule das bietet, was viele Kommunen, was viele Eltern sich wünschen.
Die Sekundarschule macht Schluss mit der Aufteilerei nach Klasse 4. Alle Kinder lernen mindestens in Klasse 5 und 6 gemeinsam und bleiben zusammen. Und so bleiben auch die Bildungswege für die Kinder länger offen. Davon profitieren alle Kinder. Ab Klasse 7 entscheidet der Schulträger unter Beteiligung der Eltern darüber, ob es integriert, teilintegriert oder kooperativ, das heißt nach Bildungsgängen getrennt, weitergeht – je nachdem, wie es vor Ort gewollt ist, wie es vor Ort am besten passt.
Dabei ist klar, dass gymnasiale Standards durchgängig und in allen Organisationsformen durch die Schule gewährleistet werden müssen, denn die Sekundarschule bietet alle Abschlüsse und fördert ihre Kinder zum jeweils bestmöglichen Abschluss. Das kann im Einzelfall der bisherige Hauptschulabschluss, der mittlere Schulabschluss oder eben auch die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe sein, denn die Sekundarschule gewährleistet über die verpflichtende Kooperation – mindestens eine verpflichtende Kooperation – mit einem Gymnasium, mit einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg den durchgehenden Bildungsverlauf bis hin zum Abitur nach neun Jahren. Berufsvorbereitung und die Vorbereitung auf das Abitur: Beides wird also durch die neue Sekundarschule gewährleistet.
Dabei bietet die Sekundarschule mit 25 Kindern pro Klasse sehr gute Unterrichtsbedingungen für die Kinder und für die Lehrkräfte. Sie ist flexibel organisierbar, auch an Teilstandorten, und bietet daher sowohl eine überzeugende Antwort auf den Rückgang der Schülerzahlen einerseits als auch auf das geänderte Elternwahlverhalten andererseits.
Wir bieten mit der Sekundarschule den Eltern und den Schulträgern eine gute, eine verlässliche Alternative für die Schulentwicklung vor Ort. Nach zahlreichen Bürgerversammlungen, nach Gesprächen
mit Eltern, mit Schülern und mit Lehrern bin ich davon überzeugt, dass wir mit der Sekundarschule tatsächlich den Nerv der Zeit getroffen haben.
Übrigens haben wir – Herr Kaiser hat gerade darauf hingewiesen – die Erkenntnisse und die Hinweise sowohl aus der Bildungskonferenz als auch aus der Anhörung zum Schulrechtsänderungsgesetz sehr ernsthaft und ausgiebig geprüft und bewertet. Wir haben Änderungsvorschläge da, wo sie uns sinnvoll und notwendig erschienen, aufgegriffen und Änderungsanträge zu unseren Gesetzentwürfen gestellt. Das spricht eine deutliche Sprache. Denn wir haben die Anhörungen nicht pro forma gemacht, sondern wir wollten, dass aus guten Gesetzentwürfen wirklich bessere Gesetze werden. Ich denke, das ist uns gelungen.
Ich möchte all denen, die sich in der Bildungskonferenz beteiligt haben, all denen, die sich bei den Anhörungen eingebracht haben, ganz herzlich dafür danken.
Dem Schulkonsens würde man aber nicht gerecht, wenn man ihn nur auf die Einführung der Sekundarschule beschränken würde. Wir werden beispielsweise die Klassengrößen an Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien von 28 auf 26 Kindern pro Klasse absenken und so auch hier ein deutliches Zeichen setzen für mehr, für bessere individuelle Förderung. Wir werden bei der Gesamtschule auch die niedrige Eingangsgröße von 25 Kindern pro Klasse für neu zu gründende Gesamtschulen festschreiben, damit auch bei der Langzeitform für gemeinsames Lernen, die bis zum Abitur an einem Schulstandort führt, die Verbesserung ankommt und individuelles Fördern und Lernen erleichtert werden.
Wir werden durch Instrumente wie den Sozialindex, durch Zuschläge für Inklusion oder das Lernen in heterogenen Lerngruppen dafür sorgen, dass Schulen in besonders anspruchsvollen Umgebungen und/oder Schulen, die sich bestimmten pädagogischen Herausforderungen in besonderem Maße annehmen, besser als bisher unterstützt werden können. Das ist uns – ich denke, da spreche ich auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen – ein besonderes Anliegen gewesen.
Herr Kaiser hat gerade zu Recht darauf hingewiesen: Auch der Entschließungsantrag zum Thema „Grundschule“, den wir vorgelegt haben, ist im Schulkonsens angelegt. Das ist ein großer, ein richtiger Schritt für den Erhalt von kleinen Grundschulstandorten gerade im ländlichen Raum. Wenn es darum geht, die letzte Grundschule im Ort zu halten, wenn es darum geht, Riesenentfernungen, Riesenschulwege für Kinder zu vermeiden, dann muss Politik handeln.
SPD, CDU und Grüne haben mit dem Entschließungsantrag einen Rahmen vorgelegt, wie dieser Weg aus unserer Sicht beschritten werden soll. Das Ministerium wird gebeten, bis zum Ende des Jahres
die entsprechende Konkretisierung vorzulegen. Ich bin mir sicher, dass wir damit den Schulen, den Eltern und den Lehrern im Land ein deutliches Signal dafür geben, dass künftig auch weiterhin in Nordrhein-Westfalen gilt: kurze Beine, kurze Wege!
Ich will mich an der Stelle nicht wiederholen und will auch Herrn Kaiser nicht wiederholen. Wir haben Klarheit geschaffen. Die Kommunen, die Schulen, die Eltern wissen, woran sie sind, welche Standorte erhalten werden können. Das wird sich im Laufe des Jahres bei der Vorlage der Eckpunkte mit Sicherheit noch konkretisieren. Aber der Rahmen ist gesetzt. Wir haben dafür gesorgt, dass nicht nur Klarheit über die Schulstandorte vorhanden ist, sondern auch die pädagogische Klarheit über möglicherweise neue Herausforderungen; jahrgangsübergreifender Unterricht ist genannt worden. Ich bin mir sicher: Das ist ein gutes Signal für die Schulen im Land, ein gutes Signal für die Schüler im Land.
Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die beteiligt waren, für die Zusammenarbeit, insbesondere bei Frau Ministerin Löhrmann. Und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Glück auf!
Herr Präsident! Herzlichen Dank für die Klarstellung. Ich bin also nicht Frau Hendricks, sondern Herr Link. Frau Hendricks wird in der zweiten Runde für die SPD-Fraktion sprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich den letzten Ausführungen von Herrn Kaiser ausdrücklich anschließen. Ich fand die Zusammenarbeit im Rahmen der Konsensfindung, die nicht einfach war, sehr angenehm, sehr konstruktiv und aufs Gelingen orientiert. Das hat gutgetan.
Ich springe an den Beginn der Rede von Herrn Kaiser: Das gibt auch wieder Vertrauen in Politik zurück. Das tut uns, glaube ich, allen und insbesondere diesem Parlament sehr gut. Ich möchte mich ebenso wie Herr Kaiser auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium, bei der Ministerpräsidentin und bei der Schulministerin ebenso
wie bei Herrn Röttgen und Herrn Laumann ausdrücklich dafür bedanken, dass das gelingen konnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verfassung hat bisher die Hauptschule im Rahmen der Volksschule als die Schulform angesehen, die die allermeisten Schülerinnen und Schüler aufnimmt und den individuellen Anspruch eines jeden auf die Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet. Aus diesem Grund wurde die Volksschule und damit die Hauptschule auch durch die Verfassung besonders herausgehoben und geschützt.
Das war auch unproblematisch, solange auf der einen Seite die Verfassungsrealität mit der gesellschaftlichen Realität auf der anderen Seite weitgehend übereinstimmte. Aber wir wissen alle, in den letzten Jahrzehnten und Jahren hat sich die gesellschaftliche Realität gravierend verändert. Als Stichworte sollen hier reichen zum einen das geänderte Elternwahlverhalten, zum anderen der demografische Wandel, der Rückgang der Schülerzahlen.
Ich will hier nicht vertiefend darauf eingehen, aber erwähnen, dass sich die Anmeldezahlen insbesondere an den Hauptschulen in den letzten Jahrzehnten erheblich verringert haben: ungeachtet der verschiedenen politischen Initiativen und ungeachtet der – das möchte ich ausdrücklich betonen – unbestritten guten Arbeit vieler Lehrkräfte an diesen Schulen.
Wenn aber eine einstmals sinnvolle und begründete Formulierung in der Verfassung die heutigen Eltern bei der freien Wahl der bestmöglichen Schule für ihr Kind behindert und den heutigen Schulträgern die Entscheidung für das bestmögliche Schulangebot vor Ort erschwert und teilweise sogar unmöglich macht, muss man den Mut haben und bereit sein, diese Verfassung zu ändern.
SPD und CDU haben sich gemeinsam mit den Grünen in Verantwortung für die heutigen und künftigen Kinder, für die Eltern und Schulträger darauf verständigt, die Hauptschulgarantie aus der Verfassung zu streichen. Anstatt dieser Garantie stellt die neu gewählte Formulierung klar, dass künftig in allen Landesteilen ein vielfältiges öffentliches Schulwesen durch das Land gewährleistet wird.
Neben einem gegliederten Schulsystem und weiteren anderen Schulen werden nun auch erstmals integrierte Schulformen ausdrücklich in der Verfassung erwähnt. Dieses schulgesetzliche Angebot erstreckt sich laut Konsens bis mindestens 2023 – auch das greife ich gern von Herrn Kaiser auf: wir müssen danach nicht wieder in die Denkweise vor 2010 zurückfallen – auf die bisher im Schulgesetz genannten Schulformen zuzüglich der neuen Se
kundarschule, auf die ich gleich näher eingehen werde. Keine Schulform wird durch dieses Gesetz oder durch diese Änderung abgeschafft.
Wichtig ist dabei, dass sich die Gewährleistung des Landes auf das schulgesetzliche Angebot erstreckt, ein individueller Anspruch auf eine konkrete Schule oder konkrete Schulform hingegen nicht besteht. Wichtig ist weiterhin, dass die einzelnen Schulträger bei der Ausgestaltung ihres jeweiligen Angebotes vor Ort frei sind und nicht gezwungen werden können, eine bestimmte Schule oder eine bestimmte Schulform vorzuhalten.
Insofern bietet die gefundene Neuregelung einerseits eine gute verlässliche Grundlage für die bedarfsgerechte, flexible und zukunftsfeste Weiterentwicklung unseres Schulsystems und des Schulangebotes vor Ort. Andererseits bringt sie aber auch die gesellschaftliche Realität und die Verfassungsrealität endlich wieder in Übereinstimmung, ohne dabei Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Schulträger und des Landesgesetzgebers zu stark einzuschränken. Deshalb bitte ich voller Überzeugung um eine möglichst breite Zustimmung zu dieser Verfassungsänderung.
Kommen wir zur schulgesetzlichen Änderung. Die drei Konsensparteien sind sich einig, dass die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt unserer Schulpolitik stehen. Wir setzen auf das Prinzip der individuellen Förderung und wollen neben allen gesetzlichen Regelungen und Änderungen dafür sorgen, dass diesem gesetzlichen Anspruch tatsächlich die Realität im Unterricht folgt.
Klar ist – das ist mir als Sozialdemokrat wichtig –, dass die soziale Herkunft der Kinder keinesfalls eine Rolle für den Bildungserfolg spielen darf. Jedes Kind hat Anspruch auf bestmögliche Förderung seiner Begabungen und Talente – unabhängig vom angestrebten Schulabschluss und davon, ob es dick oder dünn, arm oder reich, deutsch oder ausländisch ist. SPD, Grüne und CDU geben den Schulträgern mit der Sekundarschule ein passgenaues Instrument an die Hand, damit sie ihr Angebot vor Ort den veränderten Anforderungen der Eltern anpassen können.
Wir bieten den Eltern eine Schule, bei der sie sicher sein können, dass ihre Kinder zu allen Schulabschlüssen optimal gefördert werden: vom sogenannten Hauptschulabschluss bin hin zur Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe.
Schließlich bieten wir den Schülern eine Schule der bestmöglichen Förderung und Bildung, an der sie länger gemeinsam lernen und ihre Begabungen und Talente voll und frei entfalten können.
Ich will kurz auf einzelne Aspekte eingehen, die mir wichtig sind. Die Sekundarschule umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und bietet Klassengrößen von 25 Schülern. Sie hat keine eigene Oberstufe, bietet aber eine verpflichtende Kooperation und damit die
Gewissheit für Eltern und Schüler, dass ein durchgehender Bildungsgang bis zum Abitur nach 13 Jahren (G 9) durch eine verpflichtende Kooperation mit mindestens einem Gymnasium, einer Gesamtschule und/oder einem Berufskolleg erreicht werden kann.
Ich bin mir sicher: Der fachliche und personelle Austausch zum gegenseitigen Nutzen wird dabei elementarer Bestandteil jeder Vereinbarung sein. Gymnasiale Standards sind dabei in jeder Jahrgangsstufe und in allen Organisationsformen zu gewährleisten. Beispielsweise bietet die Sekundarschule – Herr Kaiser hat es gerade erwähnt – bei den Fremdsprachen dennoch genügend Flexibilität, um individuelle Bildungsgänge erfolgreicher zu gestalten. Die zweite Fremdsprache kann in Klasse 6 oder in Klasse 8 gewählt werden.
In der Sekundarschule gilt das Prinzip des längeren gemeinsamen Lernens. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird gemeinsam und binnendifferenzierend im Klassenverband gelernt und unterrichtet. Die frühzeitige Aufteilung nach Jahrgangsstufe 4, die für viele Eltern nicht mehr zeitgemäß ist, gehört damit der Vergangenheit an. Bildungswege und Bildungschancen werden für alle Kinder länger offengehalten.
Ab Jahrgangsstufe 7 kann der Unterricht kooperativ, teilintegriert oder integriert fortgesetzt werden. Diese Entscheidungsfreiheit stärkt die Organisationskompetenz der Schulträger sowie die Beteiligung der Eltern im Rahmen der Schulkonferenz. Ich bin mir sicher: Nur so kann gute Schule heute funktionieren.
Gleiches gilt übrigens für die Errichtung. Dabei ist es wichtig, dass der Bedarf vorher abgefragt wird, insbesondere der Bedarf an der Sekundarstufe II mit Blick auf den Bildungsweg der Kinder. Sofern die Eltern eine Sekundarstufe II möchten, ist vor Ort eine Gesamtschule zu gründen, die ebenfalls mit 25er-Klassen aufwarten kann.
Kurz möchte ich noch erwähnen, dass auch Teilstandortlösungen im Gesetz verankert werden – Herr Kaiser hat gerade darauf hingewiesen –, damit vor Ort ein wohnortnahes und qualitativ hochwertiges Schulangebot vorgehalten werden kann. Wichtig ist, dass die bestehenden zwölf Gemeinschaftsschulen nun eine gesetzliche Grundlage haben und damit rechtlich abgesichert sind.
Ich fasse abschließend zusammen: Wir haben gemeinsam die Verfassung verlässlich und flexibel neu gestaltet, damit sie den heutigen und künftigen Bedürfnissen der Schulträger, der Eltern und der Schüler gerecht werden kann.
Wir haben ein neues Schulangebot geschaffen, das es Schulträgern erlaubt, künftig mehr Bildungsgänge, die zu höheren Abschlüssen führen, vor Ort anzubieten und so die geänderte Elternnachfrage zu bedienen. Wir stärken das längere gemeinsame
Lernen im Klassenverband. Wir stärken das Prinzip der individuellen Förderung aller Schüler durch kleinere Klassen, flexible Bildungsgänge und Organisationsformen.
Ich möchte abschließend sagen: Mit dem heutigen Tag – da bin ich mir ziemlich sicher – beginnt nicht nur in Nordrhein-Westfalen eine neue schulpolitische Zeitrechnung zum Wohl der Kinder, zum Wohl der Eltern und zum Wohl der Kommunen. Wir haben allen Grund, darauf stolz zu sein, und wir haben allen Grund, uns darüber zu freuen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Glück auf!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Sternberg, dieses penetrante Überziehen der Redezeit ist ein ziemlich ungebührliches Verhalten angesichts einer Tagesordnung, die ohnehin eine Sitzungszeit bis 23 Uhr vorsieht. Was Sie uns sagen wollten, hätte man in der für Sie vorgesehenen Redezeit locker äußern können. Das ist aus meiner Sicht ein unkollegiales Verhalten.
Herr Dr. Sternberg, das, was Sie zum Thema „Heterogenität“ erzählt haben, macht mich ein Stück weit sprachlos. Ich bin der Meinung, dass in NordrheinWestfalen niemals und schon gar nicht heute irgendeine Klasse im gegliederten Schulsystem, an der Gesamtschule oder an welcher Schule auch immer eine völlig homogene Gemeinschaft bildet. Das müssten Sie eigentlich besser wissen. Diese Homogenität gibt es nicht. Homogenität, wie Sie sie immer wie eine Monstranz vor sich sich hertragen, ist eine Illusion. Wir haben bereits jetzt an jeder Schule, in jeder Klasse Heterogenität.
Das, was Sie in die Debatten einbringen, ist einfach nur ein Scheingefecht und soll ablenken von dem, was sich in der CDU und in der FDP im Moment darstellt, nämlich eine klare Orientierungslosigkeit, eine Konzeptlosigkeit und – ich muss es leider Gottes sagen – auch ein Stück weit interne Zerstrittenheit. Gerade das, was die CDU im Moment sowohl landes- als auch bundespolitisch, aber auch auf den
kommunalen Ebenen bietet, ist ein Ausdruck von Konzeptlosigkeit, Ideenlosigkeit und Zerstrittenheit.
Als kleinen Beleg möchte ich, weil meine Redezeit begrenzt ist, nur vier Überschriften aus der gestrigen Presseschau zitieren: „CDU stellt sich in der Schulpolitik neu auf“ – Überschrift der „Neuen Westfälischen“ – „CDU in NRW sucht ihren Schul-Kurs“ – „Westdeutsche Zeitung“ – „NRW-CDU hält erst mal an Hauptschule fest“ – „Neue Westfälische“ – „CDU wendet sich von Hauptschule ab“ – „Frankfurter Rundschau“. Da müssten Sie erst einmal sich selbst, Ihren eigenen Mitgliedern, den Medien und dann der kommunalen Familie erklären, was Sie eigentlich wollen.
Vier Überschriften, vier verschiedene Botschaften. Kein Wunder, dass Sie sich mit solchen Botschaften, wie sie auch gerade Herr Kollege Sternberg von sich gegeben hat, reduzieren.
Ich möchte in der gebotenen Kürze sagen, wofür wir stehen und warum ich noch einmal an das Rednerpult getreten bin. Ich möchte die Botschaft von Herrn Kaiser aufgreifen. Ich habe seine Rede so wahrgenommen: Er signalisiert, dass Bewegung vorhanden ist. Diese Bewegung möchten wir von der SPD – ich bin sicher, ich spreche auch für die Kollegen von den Grünen – gerne aufgreifen. Wir wollen den Schulkonsens, und wir stehen zu dem, was wir mit dem Modellversuch angelegt haben. Das war keine Zeitverschwendung oder Sonstiges, sondern das war richtig. Wir stehen zu einer Politik der Ermöglichung. Wir wollten mit dem Modellversuch einen ersten schnellen Schritt gehen. Mit der schulgesetzlichen Änderung, die wir anstreben, werden wir den nächsten folgerichtigen Schritt gehen, um einen verlässlichen Rahmen auf landesgesetzlicher Ebene zu ermöglichen, damit die Kommunen vor Ort flexibel und passgenau die Schulstruktur vorhalten können, die sie vor Ort brauchen.
Nicht gegen die Menschen, sondern mit den Menschen – darauf kommt es mir an, darauf kommt es auch dieser Regierung an, und genau darauf ist unser Handeln abgestellt. Wir wollen eine Schule, bei der es auch um gymnasiale Standards geht. Frau Kollegin Renate Hendricks hat eben zu Recht darauf hingewiesen. Es geht eben nicht nur um gymnasiale Standards oder nicht nur um handwerkliches Geschick, sondern es geht auch um eine Verbindung des Ganzen, es geht um individuelle Förderung, die im Schulgesetz in Reinform steht. Deswegen legen wir großen Wert darauf, dass jede Schule gymnasiale Standards anbieten können muss.
Das bedeutet zwangsläufig, Herr Witzel, dass diese Schule auch eine gymnasiale Oberstufe anbieten
muss, entweder als Teil der Schule oder als verbindliche Kooperation. Der Bildungsweg bis hin zum Abitur muss bei Anmeldung zur Klasse 5 natürlich gewährleistet sein, er muss den Eltern und dem Kind klar sein, darauf muss die Schullaufbahn ausgerichtet werden können. Das steht überhaupt nicht zur Diskussion.
Außerdem wollen wir erreichen, dass individuelle Förderung der Kinder tatsächlich stattfindet. Es reicht eben nicht aus, sie ins Schulgesetz zu schreiben. Sie können dort auch hineinschreiben: „Die Erde ist eine Scheibe“, dadurch wird sie aber nicht flach, Herr Witzel, auch wenn Sie sich das nicht vorstellen können. Es ist so.
Sie müssen das, was im Gesetz steht, in der Schule mit Leben füllen. Deswegen wollen wir eine Schule, in der individuelle Förderung stattfinden kann. Deswegen brauchen wir mehr Geld für Fortbildung, wir brauchen ein Unterstützungssystem. Und deshalb, Frau Kollegin Pieper-von Heiden, brauchen wir insbesondere auch ein Institut für Bildung,
weil wir diese Unterstützungssysteme in NordrheinWestfalen nicht haben. Reden Sie einmal mit den Lehrkräften an unseren Schulen, dann werden die Ihnen das genau sagen.
Ich will abschließend betonen: Wir brauchen eine Schule, die im größtmöglichen kommunalen und regionalen Konsens errichtet und weiterentwickelt wird – im größtmöglichen Konsens; das bedeutet nicht, dass es nur eine Weiterentwicklung geben kann, wenn alle zu 100 % zustimmen. Darum ist es nie gegangen. Aber dass dieser Konsens ernsthaft angestrebt wird, zwischen den Kommunen, zwischen den Beteiligten, unter Einbeziehung der Eltern, das steht außer Frage.
Die Schule, die für uns das alles gewährleistet, die diese Weiterentwicklung quasi möglich macht, die die Landesregierung anstrebt, ohne andere auszugrenzen, das ist für uns die Gemeinschaftsschule. Insofern freue ich mich auf die vom Herrn Kollegen Kaiser gerade angebotenen Gespräche und auf die Bewegung, die er deutlich signalisiert hat. Ich freue mich darauf, und ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme meinem Vorredner in vielen Dingen zu, unter anderem auch im Ergebnis.
Ich würde mich freuen, wenn wir über eine Frage etwas intensiver nachdenken und diskutieren würden, nämlich ob das wirklich etwas mit Integration zu tun hat oder nicht vielmehr mit Toleranz. Es lohnt sich, darüber nachzudenken; denn ich glaube nicht, dass die Einführung von islamischem Religionsunterricht maßgeblich etwas mit der Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu tun hat – das ist aus meiner Sicht ein anderes Themenfeld –, sondern das hat sehr viel mit Toleranz zu tun und mit der Anerkennung von Realitäten. Darauf hat Herr Solf eben zu Recht hingewiesen.
Wir haben über 300.000 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens, und auch diese Schülerinnen und Schüler, zumeist deutsche Staatsbürger, haben ein Recht darauf, islamischen Religionsunterricht, nämlich ihren Religionsunterricht, unter staatlicher Obhut an unseren Schulen angeboten zu bekommen – ebenso wie es Christen, Juden, Alewiten bereits heute möglich ist.
Ich bin deshalb froh, dass diese Landesregierung, dass diese Schulministerin sich auf den Weg gemacht und sich angestrengt haben, den islamischen Religionsunterricht an unseren Schulen zu etablieren, zu ermöglichen. Ich gestehe zu: Sie hat damit nicht als Erste begonnen. Es gab im Vorfeld Landesregierungen, die sich bereits auf diesen Weg gemacht hatten, aber es ist aus verschiedenen Gründen bislang nicht gelungen.
Heute sind wir an einer Stelle angelangt, wo wir durchaus hoffnungsvoll sein können, dass wir es dieses Mal schaffen. Es ist ein gutes Zeichen, dass von drei Fraktionen aus diesem Haus, von CDU, Grünen und SPD, ein gemeinsamer Antrag eingebracht wird – möglicherweise kommen weitere Fraktionen hinzu –, der den Weg dahin beschreibt. Die getroffene Übereinkunft zwischen Schulministerium, zwischen Frau Löhrmann und dem KRM, dem Koordinierungsrat der Muslime, ist dabei eine gute Grundlage und zeigt, wohin die Reise gehen kann.
Ich sage aber auch: Auf dem Weg, der ab heute, ab Einbringung des Gesetzentwurfes noch vor uns liegt, findet sich noch der eine oder andere Stein. Er
wird nicht einfach, und ein Selbstläufer wird es schon mal gar nicht.
Ich will auch nicht verhehlen, dass es natürlich klare Anforderungen gibt – Herr Solf hat sie gerade genannt –: dass der Unterricht auf Deutsch erfolgt, dass die Lehrkräfte in Deutschland ausgebildet werden, dass es ein Curriculum gibt, das vergleichbar ist mit dem anderer Religionen. Gleichwertigkeit ist ein maßgebliches Stichwort.
Ausdrücklich hinzufügen will ich, dass die entsprechenden Lehrkräfte für die möglicherweise große Anzahl von Schülerinnen und Schülern derzeit noch gar nicht zur Verfügung stehen, dass der Weg, bis wir ausreichend Lehrkräfte ausgebildet haben werden, noch ein sehr langer ist, der nicht ganz einfach sein wird.
Nehmen wir einmal an, wir unterschreiben ein solches Gesetz und bringen es auf den Weg, so stellt sich die Frage: Was passiert in der Zwischenzeit? Wer unterrichtet dann? Wer darf unterrichten und wer darf es eben nicht? – Das nur als ein Beispiel.
Ich habe aber auch die eine oder andere Frage zum Gesetzesentwurf. Bei diesem Gesetzesentwurf freue ich mich ausdrücklich mehr als bei vielen anderen bisher auf die Anhörung, weil ich davon eine ganze Menge Antworten auf meine Fragen erwarte. Das offen zu sagen, gehört zur politischen Ehrlichkeit. Ich hoffe, dass diese Anhörung für mich – das ist zumindest die Hoffnung – die eine oder andere Klarheit bringen wird.
Es besteht eben keine organisatorische Vergleichbarkeit zwischen dem Islam und den christlichen Religionen, der katholischen und evangelischen Religion in Deutschland. Das ist so.
So lange es diese organisatorische Gleichheit nicht gibt, müssen wir versuchen, über den Umweg einer Übergangslösung eine Gleichwertigkeit herzustellen, über eine Übergangslösung einen Behelf zu schaffen, um Religionsunterricht an den Schulen anbieten zu können. Wie das konkret ausgestaltet werden kann, sodass es den Grundwerten unserer Verfassung entspricht, sodass es rechtsklar und rechtssicher in eine Schulgesetznovelle eingebunden werden kann, und wie es gelingen kann, diese Konstruktion, die wir möglicherweise entwickeln, mit Leben zu füllen, um daraus auch etwas Positives für unsere Schulen abzuleiten, das ist einer der Themenbereiche, zu dem ich mir eine Klarstellung durch Antworten aus der Anhörung erhoffe.
Es gibt sicherlich Änderungsbedarfe, es gibt offene Fragen, aber – und da stimme ich Herrn Solf ebenfalls zu – wenn es uns gelingen sollte, den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen gesetzlich zu verankern, wenn es uns gelingen sollte, diesen Weg, so steinig er auch sein mag, tatsächlich zu beschreiten, dann wären wir – zumin
dest nach meiner Kenntnis – das erste Bundesland in Deutschland mit einer gesetzlichen Grundlage für einen Regelunterricht „Islamische Religion“. Wir haben die große Chance, den Islam, die Vermittlung religiöser Werte aus den von Herrn Solf gerade skizzierten „Hinterhofmoscheen“ hineinzuholen in die Öffentlichkeit, in die Schulen, und zwar unter staatlicher Aufsicht, und wir haben die Chance, diesen Prozess zu beiderseitigem Nutzen voranzutreiben.
Ich bin der Meinung, dass durch diese Einführung auch ein Stück weit Normalität geschaffen werden kann, eine Normalität, die heute allen Bekundungen und Sonntagsreden zum Trotz eben nicht existiert. Wer das bestreitet, den lade ich gerne ein, sich mit mir zusammen den einen oder anderen Bereich in Duisburg, meiner Heimatstadt, anzuschauen. Es gibt auch andere Städte, wo das ähnlich ist, wo man das sehen kann. Es geht um Normalität, die heute noch nicht vorhanden ist. Das müssen wir als Politiker ändern. Diese Normalität zu schaffen ist eine unserer Aufgaben.
Ich hoffe, wir werden diesen Gesetzentwurf offen und ehrlich miteinander diskutieren. Die gemeinsame Einbringung dieses Gesetzentwurfs war ein guter erster Schritt. Ich freue mich auf die Debatten, die wir auch mit Partnern außerhalb dieses Parlaments führen werden. Es werden mit Sicherheit eine Menge spannender Fragen zu diskutieren sein. Ich freue mich auf die Anhörung und hoffe, dass es uns gelingen wird, erstmalig in Deutschland ein Gesetz zu verabschieden, das die Einführung von islamischem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen vorsieht. – Insofern herzlichen Dank und Glückauf!
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Recker, ich möchte die Aufforderung in Ihrem letzten Satz gerne aufgreifen: Jedes Kind mit all seinen Begabungen muss individuell gefördert werden. Das ist eine Verpflichtung im Schulgesetz, das ist Verpflichtung für uns Schulpolitiker, es sollte im Grunde Verpflichtung für jeden Politiker sein. Um nichts anderes geht es. Es geht allein um die Frage: Wie können wir sicherstellen, dass jedes Kind individuell gefördert wird?
Ich bin sehr dankbar für Ihren Redebeitrag; denn er macht deutlich, dass es nicht zwingend darauf ankommt, in welche Schublade – sprich: Schule – wir die Kinder stecken. Es kommt vielmehr darauf an, wie wir sicherstellen können, dass nicht durch Zuweisungen an irgendwelche Schulen Lebenswege verbaut bzw. Sackgassen gebaut werden. Wie können wir sicherstellen, dass sich der Lehrer um jedes einzelne Kind kümmern kann, dass keines unter- oder überfordert wird und keines zurückbleibt? Darauf kommt es an. Ich bin ausdrücklich der Meinung, dass unser Ziel, hier im Rahmen eines Schulkonsenses zu einer Lösung zu kommen, beinhalten muss, dass die individuelle Förderung aller Kinder möglich ist. Darum muss es hier gehen.
Bevor ich auf den Redebeitrag von Herrn Recker zurückkomme, möchte ich gerne darauf eingehen, was Frau Pieper-von Heiden für die FDP-Fraktion gesagt hat.
Ich bin fest davon überzeugt, dass der Bildungskonsens in Nordrhein-Westfalen ohne die FDP stattfinden wird.
Nach den diversen Kleinen Anfragen, Mündlichen Anfragen und Anträgen bin ich dezidiert der Meinung: Das ist gut so, weil es offensichtlich nicht den Willen gibt, die Realität zur Kenntnis zu nehmen,
sich aufeinander zuzubewegen, um die Debatten der Vergangenheit endlich hinter sich zu lassen, Herr Witzel.
Da Sie gerade dazwischengerufen haben, versuche ich, Ihnen ein Weiteres näherzubringen; ein Blick in den Koalitionsvertrag, den Sie immer gerne zitieren, offenbart: Wir wollen, dass sich das Schulsystem schrittweise verändert. Als Ziel streben wir an, dass 30 % der weiterführenden Schulen in NordrheinWestfalen als Gemeinschaftsschule geführt werden. 30 % stehen im Koalitionsvertrag. Das war das Ziel
von SPD und Grünen zu Beginn dieser Legislaturperiode.
Herr Witzel, lassen Sie es mich erklären, bevor Sie immer wieder etwas Falsches erzählen! – Das hat, wie wir tausendmal hier gesagt haben, mit dem Modellversuch nichts, aber auch gar nichts zu tun. Ich kann Ihnen die Plenarprotokolle heraussuchen, wenn Sie darauf Wert legen, in denen zu lesen ist, dass die Ministerin, Herr Priggen, ich und andere hier vorne gesagt haben, dass es sich, wie bei jedem anderen Modellversuch, um eine kleine, begrenzte Anzahl von Schulen – maximal 50 – handeln wird. Wenn Sie ausrechnen, wie viel 30 % von knapp über 6.000 Schulen sind, landen Sie bei ungefähr 1.800. Wenn Sie dieses Ergebnis mit der Zahl 50 vergleichen, werden Sie feststellen: Da ist eine Differenz. Diese aufzulösen wäre vielleicht eine Aufgabe bis morgen früh.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zurück zum Antrag! Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes hat uns alle überrascht.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand hier im Parlament vorher gesagt hat: Genau so wird es ausfallen. – Alle waren überrascht, und zwar zu Recht, denn die rechtliche Bewertung des Modellversuchs war vor dem Urteil eine andere. Ich erinnere nur an die diversen Gutachten, die geschrieben worden sind – vielleicht geht Frau Ministerin gleich noch darauf ein – und deutlich gemacht haben, dass hier sehr wohl ein Modellversuch vorliegt, dass hier sehr wohl das Interesse des Landes an einer Weiterentwicklung im Modellversuch gegeben ist.
Ich persönlich hätte nicht erwartet, dass sich das Gericht in Bezug auf die Gemeinschaftsschule in Finnentrop und in Bezug auf den Modellversuch so in der Sache äußert. Ich bin aber sehr wohl der Meinung, dass Sie die beiden Gerichtsurteile sehr einseitig und verengt interpretieren. Wenn man sie sich durchliest, kommt man zu sehr interessanten Erkenntnissen. Sie wurden von der Ministerin, von den schulpolitischen Sprechern im Schulausschuss in der Vergangenheit des Öfteren zitiert. Es lohnt sich, die Urteile nachzulesen.
Vor allen Dingen lohnt es sich, mal zu beobachten, was in der Presselandschaft seitdem geschehen ist. Es ist ja nicht so, dass wir seit Wochen nur noch über die Gerichtsurteile und ihre Auswirkungen auf den Modellversuch sprechen. Dieses Thema war relativ schnell abgeräumt, weil von der Ministerin unmissverständlich gesagt worden ist: Erstens. Wir ziehen daraus natürlich die Konsequenz; eine zweite Runde des Modellversuchs wird es nicht geben. Zweitens. Wir werden alles dafür tun, schneller als geplant einen schulgesetzlichen Rahmen zu etablieren, und zwar möglichst im Konsens mit allen Par
teien, die Interesse daran haben und guten Willens sind, gemeinsam etwas auf den Weg zu bringen.
Dies ist seitdem das beherrschende Thema in der Presse, mit ganz vielen verschiedenen Facetten: weil die Menschen, die Öffentlichkeit und auch die Medien erkannt haben, dass die Debatte, die Sie seit knapp einem Dreivierteljahr führen – in der Zeit nach dem Gerichtsurteil etwas intensiver –, rückwärtsgewandt und destruktiv ist. Und daran haben die Menschen vor Ort kein Interesse.
Wenn ich das noch kurz erwähnen darf: So habe ich auch Frau Beer verstanden, die die ganze Zeit davon spricht, dass die FDP keine Kommunalpartei ist. Wären Sie das – es geht nicht darum, ob sie kommunale Mandate haben oder nicht; das hat Frau Beer, glaube ich, nie bestritten –, wären Sie vor Ort präsent, dann würden Sie beispielsweise die Entwicklung der FDP in Hamminkeln kennen, die den Modellversuch zunächst abgelehnt hat und die Gemeinschaftsschule nicht einführen wollte, um nach intensiver Befassung im dortigen Schulausschuss zu sagen: Ja, das ist eine Chance für unsere Stadt, für unseren Schuleinzugsbereich! Wir wollen die Gemeinschaftsschule in Hamminkeln mit auf den Weg bringen! – Es lohnt sich, sich mit den dortigen Kolleginnen und Kollegen zu unterhalten.
Es lohnt sich im Übrigen insgesamt, sich mit den kommunalen Kolleginnen und Kollegen zu unterhalten. Ich habe nämlich den Eindruck, dass der eine oder andere hier außerhalb des Parlaments eine sehr begrenzte Anzahl von politischen Sozialkontakten hat. Anders kann ich mir nicht erklären, wie manche Redebeiträge hier zustande kommen.
Es macht mich nachdenklich, wenn Sie behaupten, der Modellversuch wäre unlauter gewesen, wir hätten irgendwen bessergestellt, privilegiert.
Ich möchte mal den Modellversuch in NordrheinWestfalen oder auch sonst wo sehen, der nicht eine gewisse Privilegierung, eine gewisse Besserstellung mit Ressourcen oder sonstigen Rahmenbedingungen hatte. Denn es geht ja gerade darum, dass etwas Neues ausprobiert wird, dass Kolleginnen und Kollegen etwas Neues auf den Weg bringen. Und die brauchen dafür Unterstützung, die brauchen dafür Fortbildungsbudgets, die brauchen dafür bessere Rahmenbedingungen. Deswegen war es aus meiner Sicht folgerichtig, das im Modellversuch zu verankern.
Es wird folglich auch im Rahmen der schulgesetzlichen Debatte, im Rahmen der Konsensdebatte eine gewichtige Rolle spielen, wie wir die Ressourcenausstattung nicht nur an den Gemeinschaftsschulen – das betone ich allerdings – in den Blick nehmen können.
Aber gerne.
Zunächst mal halte ich fest: In einem Modellversuch gleich welcher Landesregierung und gleich welcher Art ist eine gewisse Privilegierung richtig, weil es bei einem Modellversuch genau darum geht. Ansonsten könnten wir uns die Modellversuche auch schenken.
Ich glaube, dass die Frage, welche Konsequenzen wir aus dem bisherigen Modellversuch ziehen, wie wir die Ausstattung der Schulen in Zukunft gewährleisten können, eine der zentralen Fragen dieser Landesregierung ist. Das steht für uns im Mittelpunkt, dafür haben wir schon eine ganze Menge getan. Alles Weitere muss in künftigen Debatten unter anderem im Rahmen der Schulkonsensgespräche thematisiert werden – gar keine Frage. Dann werden wir sehen, welche Standards wir halten können. Ich bin sehr gespannt auf diese Debatte.
Um zu Ihrem Schauantrag zurückzukommen: Es gibt keinen Anlass. Die Ministerin hat klargemacht, dass wir Konsequenzen ziehen, welche Konsequenzen wir ziehen und wie es für uns politisch weitergehen soll. Das ist ein Schauantrag, der nur noch mal der öffentlichen Debatte und der Verkündung Ihrer Positionen dienen soll.
Wir werden uns auf diese rückwärtsgerichtete Debatte nicht einlassen. Wir werden all unsere Kraft und politischen Bestrebungen darauf richten, einen Schulkonsens, eine Weiterentwicklung der Schulstrukturen in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Da greife ich gerne den Beitrag von Herrn Recker auf. Die Signale stehen mittlerweile deutlich auf Grün. Das ist, wie ich es gerade schon gesagt habe, kein leichter, kein einfacher Weg. Da gibt es noch eine Menge zu bereden – gar keine Frage. Aber die Signale sind eindeutig auf Grün gestellt. Als regierungstragende Fraktionen werden wir diesen Weg mit aller Kraft gehen.
Wir wollen die Gemeinschaftsschule in die Fläche bringen, und wir wollen dafür das Schulgesetz än
dern. Reden Sie weiter über einen Schulversuch, der für uns beendet ist und aus dem wir eine ganze Menge gelernt haben! Reden Sie ruhig weiter darüber! Sie werden die Quittung von den Menschen vor Ort bekommen. Sie werden die Quittung von den Wählerinnen und Wählern bekommen.
Lassen Sie mich abschließend noch einen Gedanken zum Thema „Modellversuch“ ausführen: Sie sagen, der hat sich nicht gelohnt; der sei gescheitert. Ich sage das genaue Gegenteil. Vor einem Jahr hätte ich nicht geglaubt, dass dieser Modellversuch so viel in Bewegung setzt, wie er bisher in Bewegung gesetzt hat. In Nordrhein-Westfalen ist in weniger als einem Jahr sehr viel passiert. Zwölf Schulen haben in erheblich weniger als einem halben Jahr ein pädagogisches Konzept auf den Weg gebracht. Gemeinderäte haben diskutiert und politische Beschlüsse auf den Weg gebracht. Vor Ort ist eine Menge passiert. Was bei diesen zwölf Schulen in weniger als einem halben Jahr gemacht wurde, ist schon beachtlich.
Es hat sich gezeigt, dass weit über 100 Schulen und Schulträger in Nordrhein-Westfalen die Chancen erkannt haben, die in diesem Prozess liegen. Dass die daran mitarbeiten wollen, ist ein Erfolg dieses Modellversuchs. Den können Sie noch so oft und noch so gerne kleinreden, das ficht mich überhaupt nicht an. Ich bin der Meinung, der Modellversuch Gemeinschaftsschule dieser Landesregierung war und ist ein Erfolg und die Grundlage für das, was in den nächsten Wochen kommen wird. – Herzlichen Dank.
Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage mich, was Angehörige, Opfer, die Duisburger Bürgerinnen und Bürger und die Polizistinnen und Polizisten in diesem Land von dieser Debatte heute mitnehmen, was sie davon halten und über die Redebeiträge denken, die wir gerade hören mussten.
Ich frage mich das deshalb – Herr Biesenbach, insbesondere bei Ihrem Redebeitrag, der offensichtlich entstanden ist, weil Sie Ihre vorbereitete Rede nicht halten konnten –,
weil hier nach dem Prinzip verfahren wird: Ich stelle Fragen einfach in den luftleeren Raum, die eine Antwort suggerieren, die ich hier natürlich nicht gebe, in der Hoffnung, dass irgendwo möglichst in Richtung Innenminister Schmutz hängen bleibt.
Sie stellen Behauptungen und Thesen auf, Herr Laschet, Herr Biesenbach, die mich persönlich an Ihrem Rechtsstaatsverständnis zweifeln lassen.
Wo kommen wir da hin, Herr Laschet, wenn es eine politische Staatsanwaltschaft in Nordrhein
Westfalen gibt, wie Sie sie gerade gefordert haben? Da frage ich mich wirklich, was Sie für ein Rechtsstaatsverständnis haben!
Herr Laschet und Herr Biesenbach, da verzweifle ich ehrlich gesagt dran.
Dann sage ich als Duisburger Bürger zum Thema „Sauerland“ ganz deutlich: Niemand hat gesagt, Herr Sauerland trägt juristische Schuld, niemand! Das war eine Angelegenheit, die die Staatsanwaltschaft zu ermitteln hat. Und der Abschlussbericht liegt mir nicht vor. Das hat niemand jemals in Abrede gestellt.
Aber was bei Herrn Sauerland ohne Zweifel fernsehöffentlich nachgewiesen worden ist, Herr Laschet, ist sein Verhalten nach der Love-Parade – ein moralisch und politisch völlig inakzeptables Verhalten, was ihn als Oberbürgermeister dieser Stadt disqualifiziert.
Dann sage ich Ihnen: Das, was die Duisburger Bürgerinnen und Bürger seit einem Jahr erleben, weil Herr Sauerland trotz seines Verhaltens nach der Love-Parade im Amt geblieben ist und seiner Verantwortung eben nicht gerecht wird, ist ein Skandal!
Und den decken Sie hier aus parteitaktischen Erwägungen! Das ist schäbig, Herr Laschet!
Ich sage ein ganz herzliches Dankeschön an den Innenminister, dass er, wie er es eben getan hat, die gerade vorliegenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft hier zur Klarstellung deutlich und klar akzentuiert rübergebracht hat. Ich glaube, es tut der Debatte und allen Beteiligten gut, auch den beteiligten Polizistinnen und Polizisten, einmal klar und transparent das aufgeschrieben und vorgelesen zu bekommen, was die Staatsanwaltschaft bisher an Ermittlungserkenntnissen hat.
Ich sage Ihnen aber auch: Wir hier im Parlament sind weder Gericht noch Staatsanwaltschaft. Wir hier im Parlament haben keine Aufklärung in einem laufenden staatsanwaltschaftlichen Verfahren zu leisten.
Auch wenn Ihnen das nicht passt, Herr Laschet, Herr Biesenbach, Herr Droste: Wir hier im Parlament haben den Abschlussbericht abzuwarten. Das gilt auch, auch wenn sich Zeitungen oder Magazine aus irgendwelchen Berichten, die ihnen vorliegen und uns nicht – das ärgert uns alle –, speisen und zitieren – aus welchen Quellen sie auch stammen. Aber es ist so, dass in einem laufenden staatsanwaltschaftlichen Verfahren, das mit Sicherheit in Gerichtsverfahren münden wird, zunächst einmal der Abschlussbericht abzuwarten ist und dass eine saubere juristische Aufarbeitung Priorität und Vorrang vor einer politischen Bewertung des ganzen Sachverhalts hat. Ich dachte, das wäre unter Demokraten in einem Rechtsstaat Konsens.
Wir sollten diesen Abschlussbericht abwarten und dann auf Grundlage dieses Abschlussberichtes eine seriöse politische Gesamtbewertung der Vorkommnisse der Love-Parade abgeben. Ich fordere Sie auf – Redner vor mir haben das auch schon getan –: Tun Sie das endlich und machen Sie endlich Schluss mit diesem billigen populistischen Klamauk!
Den tragen Sie nämlich auf dem Rücken der Opfer, der Polizisten und der Hinterbliebenen aus.
Ich kann beim besten Willen den Erkenntnisgewinn in Ihren Redebeiträgen nicht finden. Ich kann deshalb auch beim besten Willen nicht entdecken, warum diese Aktuelle Stunde heute auf Grundlage eines Berichtes des „Spiegel“ notwendig gewesen ist.
Ich sage es noch einmal: Wir sind kein Ermittlungsparlament. Wir sind nicht da, um zu ermitteln.
Wir sind dafür da, aus den Ermittlungsergebnissen, die die Staatsanwaltschaft vorzulegen hat, die richtigen politischen Konsequenzen zu ziehen, dass die Opfer und Hinterbliebenen eine vernünftige Entschädigung bekommen und deren Leid, soweit es irgendwie möglich ist, ein Stück weit geheilt und aufgewogen werden kann.
Wir sind vor allen Dingen dazu da, daraus die Konsequenzen zu ziehen, um, wie es der Innenminister gerade gesagt hat, zu verhindern, dass sich so etwas in Nordrhein-Westfalen wiederholt.
Ich finde, die Art und Weise, wie Sie gerade die Debatte mit billigen und persönliche Angriffen auf die Person des Innenministers geführt haben, ist gerade vor dem Hintergrund der dramatischen Tragödie bei der Love-Parade Ihrer gesamten Rolle als Opposition in diesem Landtag völlig unwürdig. – Herzlichen Dank.
Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Birkhahn, wir können uns über dieses Thema leider nicht im Ausschuss austauschen, weil der Antrag zur direkten Abstimmung gestellt worden ist, was ich ausdrücklich bedaure.
Ich möchte vorwegschicken, dass bisher keine Landesregierung im Bereich der Bildungspolitik auf der Suche nach einem Schulkonsens die Hand so weit in alle Richtungen ausgestreckt hat. Das wird auch überall anerkannt – durchaus auch in der CDU und auch über Parteigrenzen und parlamentarische Grenzen hinweg. Ich bin sicher, dass wir diesem Schulkonsens bisher einen Riesenschritt entgegengekommen sind und kurz davor stehen, tatsächlich etwas Historisches zu schaffen. Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass wir in den nächsten Wochen das, was wir alle wollen und hier auch immer wieder fordern, nämlich einen Frieden im Bereich der Schulpolitik, tatsächlich erreichen können.
Dafür ist auch die Bildungskonferenz – um das ebenfalls vorwegzuschicken – das richtige Gremium. Alle Parteien, alle Verbände und alle Organisationen, die mit Schule zu tun haben und die wichtige Gesprächspartner in diesem Bereich darstellen, sind nämlich in der Bildungskonferenz versammelt und können sich dort austauschen.
Zum Antrag selbst möchte ich Folgendes sagen: Die Fraktion Die Linke stellt zum einen fest, dass NRW auf dem Weg zum Mitbestimmungsland Nummer eins ist. Das ist richtig. Wir hatten eine ganze Menge aufzuholen. Wir hatten eine ganze Menge Scherben, die Sie hinterlassen haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, wegzuräumen. Aber wir sind jetzt auf der Zielgeraden, Mitbestimmungsland Nummer eins zu werden. Das ist auch gut so. Wir haben dort einen Dialogstil geprägt und gepflegt, der wegweisend ist und den wir auch in künftigen Verfahren gehen wollen, nämlich im Dialog mit Beteiligten über Dinge und nicht über Betroffene zu reden. Das werden wir mit Sicherheit weiterhin tun, insbesondere wenn es um die Mitbestimmungskultur im öffentlichen Dienst geht.
Darum geht es aber in dem vorliegenden Antrag von der Fraktion Die Linke eben gerade nicht. Es geht um zwei große Aspekte. Zum einen geht es darum, dass die Stellung des Schulleiters als Dienstvorgesetzter infrage gestellt wird, zum anderen um die damit zusammenhängende Funktion des Lehrerrats. Darüber hinaus geht es um die Frage der Stufigkeit der Mitbestimmung im Schulbereich.
Ich möchte ganz deutlich sagen: Auch wir als SPD und Grüne wollen eine effektive und umfassende Mitbestimmungskultur auch und gerade an den
Schulen in Nordrhein-Westfalen. Aber dieser Antrag der Fraktion Die Linke ist leider nicht dazu geeignet, diesem Ziel näherzukommen.
Der Antrag kommt zu früh – darauf ist gerade hingewiesen worden –, und er greift aus einem Gesamtzusammenhang Einzelaspekte heraus, die dafür nicht geeignet sind. Deswegen müssen wir diesen Antrag in der Summe leider ablehnen.
Wir sind uns sicherlich einig: Zu einer starken Stellung der Schulleitung gehört eine starke Interessenvertretung der Lehrkräfte. Das ist überhaupt keine Frage. Aber diese Frage stellt sich nicht im Prozess der Überarbeitung des Landespersonalvertretungsgesetzes, sondern – wenn überhaupt – in der Frage der Überarbeitung des Schulgesetzes. Ob und in welcher Weise die Mitbestimmung durch Lehrerräte oder besser durch Personalräte erfolgen wird, soll und kann, ist in diesem Zusammenhang zu besprechen und zu klären. Genau das werden wir machen, ganz in Ruhe und im Dialog mit den Beteiligten.
Gleiches gilt für die Frage der Stufigkeit der Mitbestimmung im Bereich der Förderschulen. Ohne dass im Antragstext darauf näher eingegangen wird, taucht am Ende des Antrags im Bereich der Forderungen der Passus auf – ich zitiere jetzt sinngemäß –, die Landesregierung möge zum alten dreistufigen Mitbestimmungsmodell zurückkehren.
Wie der Inklusionsprozess, der damit eng zusammenhängt, in NRW konkret aussehen wird, steht derzeit noch nicht fest. Welches Modell der Mitbestimmung dabei am effektivsten und sinnvollsten ist, um die Interessen der Beschäftigten wirkungsvoll zu vertreten und wahrzunehmen, ist mir jedenfalls derzeit noch nicht klar und muss auch noch in Ruhe und ausgiebig diskutiert werden, und zwar im Lichte des Inklusionsplans, der noch diesen Sommer oder zumindest im Laufe dieses Jahres veröffentlicht und diskutiert werden soll und wird.
Jedenfalls ist heute nicht der richtige Zeitpunkt, um ohne vorherige intensive Debatte im Fachausschuss aus der Hüfte geschossene Entscheidungen zu treffen. So ehrenwert die Ziele des Antrags auch sein mögen und sind und so nah wir uns an manchen Stellen des Antrags sicherlich auch sind, wir machen keine Schnellschusspolitik, so publikumswirksam sie auch sein mag, wir beschäftigen uns – ich habe es gerade schon erwähnt – im Dialog mit den Beteiligten mit diesen wichtigen Themen und werden dann in Ruhe eine Entscheidung in der Sache treffen. Um es noch einmal zu sagen: Wir machen NRW zum Mitbestimmungsland Nummer eins, auch und gerade im Bereich Schule. Und das ist auch gut so. – Herzlichen Dank.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Wenn Sie am Anfang der Rede des Kollegen Sternberg den Eindruck gehabt haben, Sie seien in einer Vorlesung für höhere Mathematik, kann ich Sie beruhigen: Sie waren es nicht. Sie sind hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen und verfolgen die Haushaltsdebatte zum Einzelplan 05, der sich mit Schul- und Bildungspolitik beschäftigt.
Herr Sternberg, Sie können sich hier noch so lange mit Vergangenheitsbewältigung, mit Wundenlecken und irgendwelchen Erklärungen für Ihr Wahldesaster vom letzten Jahr aufhalten, Sie können sich auch mit allen möglichen Prozenten, die Sie hier rauf- und runterdeklinieren, aufhalten – aber eines hat Ihre Rede gezeigt: Sie als CDU-Fraktion stehen für die Vergangenheit, und Sie haben immer noch keine Erklärung dafür gefunden, dass Sie abgewählt worden sind.
Wir haben die Aufgabe, die Zukunft der Schulpolitik zu gestalten.
Darum geht es auch heute, Herr Laschet; da können Sie schreien, wie Sie wollen.
Ich will Ihnen, Herr Sternberg, noch etwas sagen, weil ich mich an der Stelle trefflich geärgert habe. Gerade bei einer Partei, die immer von Anstand und Moral redet, ärgere ich mich maßlos, wenn Sie hier mit einer Wortwahl politisch auftreten, die an der Grenze zum Skandalösen ist.
Man kann ja der Meinung sein, der Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ sei schlecht; das ist politisches Geschäft. Aber von „Kannibalismus“ zu reden, Herr Dr. Sternberg, das disqualifiziert den Verfasser dieser Pressemeldung, das disqualifiziert Sie als Schulpolitiker.
Kommen wir jetzt zu den Eckdaten des Landeshaushaltes. Knapp 14 Milliarden €, davon 12,4 Milliarden € für Personal. Bei diesen Zahlen weiß man, über welche Dimensionen man redet und wie viel für andere Maßnahmen noch verfügbar ist.
Wir haben eines vorweggeschickt – das gilt für diese Landesregierung, das gilt für Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann –: Die demografische Rendite bleibt im System. Dieses Versprechen hat diese Landesregierung gegeben, und dazu stehen wir. Das ist etwas, was uns von Ihnen deutlich unterscheidet.
Herr Laschet und auch Herr Sternberg, Sie als CDU-Fraktion haben in den letzten Wochen und Monaten unter anderen massiv gefordert, 2.000 rotgrüne Stellen abzuschaffen und zu streichen. Das sind größtenteils Stellen im Schulbereich. Wenn Sie, Herr Laschet und Herr Sternberg, so großen Wert auf Ehrlichkeit legen, dann sollten Sie auch so ehrlich sein und hier sagen: Wir schaffen 1.525 Stellen, die Rot-Grün seit 2010 geschaffen hat, im Schulsystem ab. – Dann möchte ich Sie einmal sehen, wie Sie vor die Schulen unseres Landes treten und den Lehrerinnen und Lehrern sagen, wer von ihnen überflüssig sei und dass der Unterrichtsausfall auch okay sei; denn man müsse ja den Haushalt konsolidieren. Das ist die Konsequenz Ihrer Politik, und das ist etwas, was vergangenheitsorientiert ist. Das machen wir nicht mit.
Wir werden auch in finanziell schwierigen Zeiten nicht an der Bildung sparen. Sie sollten den Menschen endlich die Wahrheit zum Bereich Bildung sagen. Wir werden nämlich unter anderem deswe
gen so viel in diesen Bereich investieren – wir haben auch im Nachtragshaushalt 2010, den wir letztens beraten haben, auch schon eine ganze Menge auf den Weg gebracht –, weil Sie schlecht gearbeitet haben. Sie haben Lücken gelassen und den letzten Haushalt gerade im Bereich der Bildung unterfinanziert. Das müssen wir jetzt abarbeiten.
Ich will Ihnen das nicht ersparen: In diesem Haushalt sind 900 zusätzliche Stellen, weil Sie den Grundbedarf an Schulen nicht ausfinanziert haben. Sie haben 325 Stellen für die Freistellung von Personalräten nicht ausfinanziert. Diese sind jetzt in diesem Haushalt eingestellt. 300 Stellen für integrative Lerngruppen sind ebenfalls in diesem Haushalt enthalten. Hinzu kommen weitere 250 Stellen für den Ausbau des Ganztags, 177 Stellen für den Ausbau des offenen Ganztags oder beispielsweise für das Projekt „Teach first“, das wir alle getragen haben, was Sie aber irgendwo in irgendwelchen Restbeständen versteckt hatten. All das finanzieren wir aus Gründen der Haushaltsklarheit und wahrheit völlig aus. Das ist in diesem Haushalt enthalten, und ich glaube, das kann sich sehen lassen. Damit beheben wir zum einen das, was Sie uns als Lücke, als Vergangenheitsversäumnis hinterlassen haben, und gestalten auf der anderen Seite die Zukunft.
Wir ersparen uns aber durchaus Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit – das kam heute schon beim Etat der Ministerpräsidentin zur Sprache –; denn bei uns stehen Schülerinnen und Schüler und die Schulen im Mittelpunkt und nicht die Arbeit der Landesregierung.
Wir setzen auch inhaltlich Akzente. Ich will einmal ein paar kleinere wie größere Punkte nennen, an denen das gut deutlich wird:
Wir sorgen dafür, dass die Friedensarbeit in unseren nordrhein-westfälischen Schulen gestärkt wird. Wir werden das Kooperationsabkommen mit der Bundeswehr neu gestalten, es ergänzen und erweitern. Und wir dafür sorgen, dass in der politischen Bildung in den Schulen die Friedensarbeit einen ganz neuen Stellenwert bekommt. Dafür stellen wir im Etat einen entsprechenden Posten zur Verfügung.