Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es gut, dass die überwiegende Mehrheit dieses Hauses in der Sitzung des Haupt- und Medienausschusses in der letzten Woche diesen 15. Staatsvertrag und damit die Zustimmung zum Modellwechsel von einer nicht mehr zeitgemäßen Rundfunkgebühr zu einem Rundfunkbeitrag unterstützt hat. Es ist ein guter Staatsvertrag, der hier vorliegt, weil er viele Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht enthält.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass das bisherige Gebührensystem in Zukunft nicht mehr die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern kann. Das kann nur das neue System. Deshalb sind ja auch vier von fünf Fraktionen in diesem Hause für einen Modellwechsel. Das können wir ja wohl festhalten.
Dass es diese Zustimmung gibt, das liegt auch daran, dass diese Landesregierung ein transparentes Beratungsverfahren durchgeführt hat und in diesem Beratungsprozess Verbesserungen hat erreichen können, beispielsweise die Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen und weniger Bürokratie bei der Datenerhebung. Die notwendige Datenerhebung ist durch geltendes Recht abgedeckt. Durch diesen Staatsvertrag werden keine neuen rechtlichen Tatbestände eingeführt.
Aber selbst wenn noch berechtigter Verbesserungsbedarf angemeldet wird, kann nach einer Evaluierung geklärt werden, inwiefern Veränderungen notwendig und möglich sind.
Meine Damen und Herren, durch den neuen Staatsvertrag wird die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks gesichert. Damit kann auf eine sonst notwendige Gebührenerhöhung am 1. Januar 2013 verzichtet werden. Das ist ein Vorteil für alle Bürgerinnen und Bürger und auch für die Wirtschaft.
Besonders wichtig ist dies nach Auffassung der Landesregierung für die Bürger mit geringem Einkommen. Denn gerade bei einem niedrigem Einkommen wirkt sich die sonst notwendige Anhebung des Betrags um ca. 1 € natürlich sehr viel stärker aus als bei einem höheren Einkommen.
Im Übrigen weitet der Staatsvertrag gerade für die Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, also die, die knapp über der Grenze einer Sozialleistung liegen, die Gebührenbefreiung aus. Das wollen wir mal festhalten.
Gerade aus dem letztgenannten Grund, Herr Michalowsky, verstehe ich nicht, warum Sie von der Fraktion Die Linke diesen Vertrag ablehnen. Stellen Sie sich einmal vor, es käme auf Ihre Stimmen an. Dann müssten Sie es gegenüber diesen Bürgerinnen und Bürgern, die knapp über der Sozialleistungsgrenze liegen, verantworten, dass diese überhaupt Rundfunkgebühren und gegebenenfalls auch noch erhöhte Rundfunkgebühren zahlen müssten. Man sollte also schon darauf achten, welche Entscheidungen man im Einzelnen trifft.
Die Kollegen von der Fraktion der FDP setzen sich für die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein –
mit uns zusammen. Das ist erklärtes Ziel der Ministerpräsidentin und der Landesregierung. Den ersten Schritt tun wir bereits mit dem Ihnen vorliegenden Staatsvertrag, der eben nicht nur den Modellwechsel regelt, sondern auch den ersten Schritt eines Ausstiegs aus Werbung und Sponsoring vorsieht.
Sicherlich, Herr Witzel, ist das ist nur ein erster Schritt, aber – das sagt schon ein bekanntes Sprichwort –: Auch eine Reise von tausend Meilen beginnt mit dem ersten Schritt. Diesen ersten Schritt, meinen Damen und Herren von der FDPFraktion, wollen Sie offensichtlich nicht gehen. Wie sollen denn dann die weiteren Schritte gegangen werden?
Hinzu kommt, dass sich manche von dem Modellwechsel mehr Einnahmen für den öffentlichrechtlichen Rundfunk versprechen. Aufgrund der uns vorliegenden Zahlen und Schätzungen, die auch von der KEF geprüft wurden, kann ich diesen Optimismus leider nicht teilen. Aber wenn es so sein sollte, was sich frühestens 2013 herausstellen wird, so könnte man damit auch den weiteren Ausstieg des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus der Werbung finanzieren.
Meine Damen und Herren, ich meine, dass allein die von mir aufgezählten Gründe ausreichen sollten, um einhellige Zustimmung zu diesem Staatsvertrag zu erreichen. Dies haben auch andere Landtage schon getan – der Kollege Vogt hat das bereits deutlich gemacht –, zum Teil auch mit der Zustimmung der FDP und der Linken.
Jetzt möchte ich noch mal kurz auf die DatschenProblematik eingehen. Herr Michalowsky, Sie haben hier heute wieder Behauptungen aufgestellt, die nicht stimmen. Ausgangspunkt für die Erhebung des Rundfunkbeitrages ist entweder die Wohnung oder die Betriebsstätte. Im Text des Rundfunkstaatsvertrages ist geregelt, dass bestimmte kleingärtnerische Anlagen keine Wohnung sind und dafür deshalb auch kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss. So ist es, und so bleibt es. Darüber hinausgehende Regelungen trifft der Text des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nicht. Das bedeutet:
Wenn eine Laube oder Datsche größer als 24 m2 oder das Grundstück größer als 400 m2 ist, so ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Wohnung vorliegt oder nicht. Ist das Gebäude zum Wohnen geeignet, so fällt ein Rundfunkbeitrag an. Ist es nicht zum Wohnen geeignet, so fällt kein Rundfunkbeitrag an. So ist der Sachverhalt. Damit ist das sicherlich aufgeklärt.
Der Mehrheit des Hauses, meine Damen und Herren, danke ich für die Bereitschaft, dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben jetzt mehrere Abstimmungen vor uns. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen deshalb um Aufmerksamkeit.
Wir stimmen erstens über den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 15/1303 ab. Der Haupt- und Medienausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3419, dem Antrag der Landesregierung zu entsprechen. Wer möchte dieser Empfehlung folgen? – Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, einige von der CDU-Fraktion …
Es ist ja gut! Es haben nicht alle die Hand gehoben. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion Die Linke und die FDP.
Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/3436 ab. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Die übrigen Fraktionen.
Wir stimmen drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3483 ab. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? –
Wir stimmen viertens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/3490 ab. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustim
men? – Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von FDP und Linker. Somit ist der Entschließungsantrag angenommen.
Wir stimmen fünftens über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3491 ab. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Die Fraktion der CDU.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Für diejenigen, die sich noch nicht mit den „Grauen Wölfen“ bzw. der Idealistenbewegung befasst haben, und für unsere Besucher auf der Tribüne, die das Thema vielleicht auch nicht gut kennen, möchte ich mit Erlaubnis der Präsidentin kurz und knapp das NRW-Innenministerium zitieren.
Herr Lehne, entschuldigen Sie die Unterbrechung. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie dieser Debatte nicht folgen können oder wollen und sich nach draußen begeben, dann ist das in Ordnung. Sie sollten das aber weniger laut tun, damit der Redner nicht immer gegen eine Geräuschkulisse anreden muss. Danke.