Protokoll der Sitzung vom 08.12.2011

Meine Damen und Herren, die Gesamtschulden der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen betrugen zum 31.12.2010 ausweislich der Statistik von IT.NRW rund 57 Milliarden €. Durchschnittlich kommen so auf jeden Einwohner 3.200 € Schulden pro Kopf. In den 34 Kommunen, die das Gesetz umfassen soll, reicht die Bandbreite der Pro-KopfVerschuldung von 8.184 € in Oberhausen über

7.032 € in Hagen bis hin zu nur rund 2.000 € in Nideggen, Übach-Palenberg, Kürten oder Minden.

Was ist aber mit den Einwohnern von Siegburg – 8.225 € Schulden pro Kopf –, Velbert oder Engelskirchen mit rund 5.000 € Pro-Kopf-Verschuldung und Windeck oder Herten mit rund 4.500 € ProKopf-Verschuldung? Glauben Sie, Herr Jäger,

(Minister Ralf Jäger: Ich bin da!)

deren Probleme seien geringer als die der Stärkungspaktkommunen?

(Minister Ralf Jäger: Ja!)

Glauben Sie, deren Schulden würden sich über Nacht in Luft auflösen?

Ohne die 34 Stärkungspaktkommunen betrachtet, leiden 66 Städte und Gemeinden in NordrheinWestfalen an einer Pro-Kopf-Verschuldung, die über dem Landesdurchschnitt von 3.200 € liegt. Es sind Kommunen, deren Probleme seitens der Landesregierung schlicht ignoriert werden. Es sind Kommunen, deren Finanznot in den kommenden Jahren wegen fehlender Unterstützung durch das Land massiv anwachsen wird.

Teil des Problems und gleichzeitig Indikator für die Finanznot ist das Anwachsen der Kassenkredite. Von den aktuellen Entwicklungen und zwingenden Argumente überrollt, spricht selbst der Innenminister zwischenzeitlich davon, dass schnelle Hilfe geboten sei, weil Kommunen eine Kreditklemme drohe. Das Stärkungspaktgesetz allerdings bleibt hinter diesen Erwartungen zurück und bietet genau für diesen Teil des Problems keine Lösung an.

Herr Kollege Löttgen, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Zimkeit zulassen?

Sehr gerne.

Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich bin neu im Landtag, und da Sie gerade so eindrucksvoll die schon länger bestehenden Probleme der Kommunen geschildert haben, können Sie mir sicher sagen, mit welcher Summe und welcher Maßnahme die alte Landesregierung den so geschädigten Kommunen in der letzten Legislaturperiode geholfen hat.

Vielen Dank, dass Sie darauf hinweisen, Herr Zimkeit. Ich will allerdings nicht mit der Vorgängerlandesregierung, sondern mit den 39 Jahren SPD-geführter Regierungen anfangen.

(Beifall von der CDU)

Denn das ist etwas, was Sie bedauerlicherweise immer ausblenden. Deshalb schauen wir uns doch

einmal an, Herr Zimkeit, wie die Situation vor 2005, von 2005 bis 2010 und nach 2010 aussah bzw. aussieht. Niemand hat die Entwicklung der Kassenkredite so vorhergesehen. Sie ist unter allen Regierungen stetig um 3 Milliarden € pro Jahr gewachsen – unter allen Regierungen.

(Zurufe von der LINKEN)

Sie haben uns 12 Milliarden € an Kassenkrediten hinterlassen. Als wir gegangen sind, lag der Kassenkreditstand bei unter 20 Milliarden €, und am Ende des Jahres wird er bei 23 Milliarden € liegen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Zehn!)

Sie haben überhaupt nichts unternommen, um diese Entwicklung zu bremsen. Überhaupt nichts.

Wir haben die höchsten Zuweisungen im Gemeindefinanzierungsgesetz gezahlt, die es jemals gegeben hat. Herr Zimkeit, da beißt die Maus keinen Faden ab. Wir haben die kommunale Finanzsituation, worauf Sie hinaus wollen, nicht verschlechtert, sondern eher verbessert. Herzlichen Dank, dass Sie mir zuhören.

(Lachen von der SPD und von den GRÜ- NEN – Minister Ralf Jäger: Deshalb sind Sie auch abgewählt worden! – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Das Stärkungspaktgesetz, meine Damen und Herren – um auf diese Kassenkredite, die ich eben angesprochen habe, noch einmal zurückzukommen –, bleibt hinter dieser Entwicklung zurück und bietet keinen Raum und keine Lösung für dieses Problem.

Die Kassenkredite der nicht vom Stärkungspakt umfassten Kommunen werden sich bis Ende 2014 auf dann 33 Milliarden € verdoppeln. Die Zinszahlung steigt von derzeit 343 Millionen € auf 650 Millionen € an.

Dieses Risiko bewusst in Kauf zu nehmen, als Regierung den Kopf in den Sand zu stecken und zu sagen, das Problem existiert nicht, diese Haltung der Landesregierung ist schlicht und einfach unverantwortlich. Sie wird zu schweren Schäden in der kommunalen Landschaft Nordrhein-Westfalens führen.

Prof. Junkernheinrich hat in der Anhörung eigentlich alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt, und zwar mit einem Satz: Wenn das Land das Problem nicht löst, lösen es die Banken. – Rot-Grün hat wieder einmal nicht zugehört. Sonst sähe das Gesetz an dieser Stelle anders aus.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, darüber hinaus treiben Sie – und das sage nicht ich, sondern das sagt wieder die Oberbürgermeisterin von Mülheim, Frau Mühlenfeld – mit dem Stärkungspaktgesetz einen Keil in die kommunale Familie. Sie sagt weiter: Sie unterscheiden nach nicht nachvollziehbaren Krite

rien zwischen notleidenden Kommunen erster und zweiter Klasse.

In einer Pressemitteilung von heute schreiben die kommunalen Spitzenverbände: Wir halten es für erforderlich, die Hilfen so aufzustocken, dass alle Kommunen in die Lage versetzt werden, ihrer Verpflichtung zur Liquiditätssicherung und zum Haushaltsausgleich nachzukommen.

Kommen Sie, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, zur Vernunft, und ändern Sie den Gesetzentwurf! Das Risiko und die Sprengkraft einer kommunalen Zweiklassengesellschaft werden Sie bereits in Kürze zwingen – da mache ich jede Wette mit Ihnen, Herr Minister –, dieses Gesetz zu ändern und diesen Weg zu gehen. Gehen Sie den Weg heute mit uns! Das Angebot steht nach wie vor.

Die Kommunen in NRW fordern von uns Abgeordneten heute zu Recht ein, dass wir das, was wir miteinander am 29. Oktober beschlossen haben, verlässliche, transparente und nachhaltige Hilfe für alle Kommunen in unserem Land, auch umsetzen. Handeln wir aber nach der Maxime „Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht“, dann vertun wir diese Chance.

Kommunalfinanzen, meine Damen und Herren, haben keine parteipolitische Farbe. Wenn es stimmt, was einige Zeitungen berichten, dann gilt daher mein Respekt den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion, die sich bei der fraktionsinternen Abstimmung zu diesem Gesetz enthalten haben.

Der Bürgermeister von Herten, Uli Paetzel, fordert sogar die heimischen SPD-Abgeordneten auf, gegen die rot-grüne Landesregierung zu stimmen. Frau Gottschlich, dieser Apell geht an Sie, aber ebenso an die Kollegin Steininger-Bludau und die Kollegen Becker und Hübner aus dem Kreis Recklinghausen.

Mit Schreiben von gestern an den Innenminister führt die Stadt Dorsten den schlüssigen Nachweis, dass die Berechnungsgrundlage für die Verteilung von 80 % der Konsolidierungshilfe in den betroffenen Städten im Kreis Recklinghausen und darüber hinaus vermutlich auch in Minden fehlerhaft ist. Das ist ein Hammer, meine Damen und Herren. Mag die intransparente und damit schon wenig vertrauenerweckende Verteilungsberechnung der Landeshilfe bis heute noch ein letztes Quäntchen an Glaubwürdigkeit besessen haben, dann ist auch dieses mit diesem Nachweis dahin. Ein Grund mehr, heute eine richtige Entscheidung, eine Entscheidung mit dem kommunalen Herzen, zu treffen.

Es gibt eine Alternative heute. Weil die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dringend Hilfe benötigen, stellen wir als Alternative die Zins- und Entschuldungshilfe der CDU zur Abstimmung. Sie beseitigt die Geburtsfehler des Stärkungspaktes, greift die Kritik und die Anregungen der kommuna

len Familie auf und führt mit transparenten und gerechten Kriterien zu einer nachhaltigen Hilfe für alle finanziell notleidenden Kommunen, beispielsweise mit einer bei Ihnen fehlenden Revisionsklausel, beispielsweise mit dem Abstellen auf den Ausgleich der Finanz- und nicht der Ergebnisrechnung.

Monika Kuban vom Deutschen Städtetag hat in der Expertenanhörung von Schicksalstagen für die Kommunen gesprochen. Nutzen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihre Entscheidungsfreiheit am heutigen Tage, um das Schicksal unserer Kommunen zum Guten zu wenden. Stimmen Sie dem Antrag der CDU-Fraktion zu!

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Löttgen. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Hübner.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Da schließe ich mich ausdrücklich an. Da haben Sie ja Recht, Herr Löttgen. Natürlich sind einige Beobachter aus den betroffenen 34 Gebietskörperschaften heute hierhin gekommen, um einen historischen Tag, glaube ich, mitzuerleben, weil es nämlich darum geht, dass erstmals eine Landesregierung einen massiven Konsolidierungspakt mit den Kommunen schließt, 3,5 Milliarden € in den nächsten zehn Jahren den 34 Städten, die am stärksten betroffen sind, und weitere Konsolidierungsmittel für die nächsten 30 oder 34 Städte, die danach folgen werden, zur Verfügung stellt. Das ist eine große Leistung, Herr Löttgen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wenn Sie hier die Arroganz ansprechen, die heute bei Ihnen verspürt wird, dann muss ich leider auch ein Stück weit die Arroganz ansprechen, die in der Vergangenheit hier vorgeherrscht hat. Das war nämlich, eben nicht eine Hilfe zu gewährleisten, sondern es ging in der Vergangenheit beispielsweise darum, den Kommunen in die Tasche zu greifen, indem ihnen über die Gemeindefinanzierungsgesetze eine Summe zur Konsolidierung Ihres Landeshaushaltes abgenommen wurde, den Sie zu verantworten hatten. Das war absolut nicht in Ordnung.

Das haben wir mit Beginn der Regierungsübernahme zurückgenommen. Das waren die ersten 150 Millionen €, die wir als Soforthilfe plus weitere 150 Millionen € den Kommunen zur Verfügung gestellt haben. Das ist eine nachhaltige Hilfe, Herr Löttgen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Was wir jetzt machen, ist ein Kraftakt: 3,5 Milliarden € Landeshilfe. Ab 2014 werden wir den Kommunen insgesamt 610 Millionen € zur Verfügung stellen, die in der Stufe 1 oder in der Stufe 2 am

Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmen werden. Daraus wird schon erkennbar, dass es eben nicht 34 Städte sind, sondern dass es eine erheblich größere Zahl von Städten ist, die daran teilnehmen können. Für die gilt das Kriterium der bilanziellen Überschuldung, das wir leider als Einstiegskriterium verändern mussten, weil es ja früher noch kamerale Haushalte gegeben hat und mittlerweile NKFHaushalte gibt. Mit der Stufe 1 sind die Städte gemeint, die sich bis zum Jahr 2013 in der bilanziellen Überschuldung befinden. Danach folgen von 2014 bis 2016 die in der Stufe 2.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Wir hätten es auch gerne gesehen, wenn das NKF in den Kommunen so weit entwickelt worden wäre, dass wir es als Grundlage hätten nutzen können, um die Verteilung der Mittel vorzunehmen. Das geht leider nicht; wir haben das in der Anhörung gehört. Es gab auch einen Hinweis darauf, einen Rückgriff auf das Finanzergebnis zu nehmen.

Wenn Sie hier aber schon Transparenz einfordern, Herr Löttgen: Ich weiß aktuell nicht, was noch transparenter ist als das von Ihnen doch so geschätzte Gutachten der Kollegen Junkernheinrich und Lenk, ergänzt durch die Hinweise von Herrn Micosatt.

(Beifall von der SPD)