Wir haben im Evaluationsbericht einige kritische Punkte hervorgehoben, die aus unserer Sicht einer eingehenden politischen Erörterung und Bewertung bedürfen. Dazu gehören auch die im Antrag behandelten Fragen nach den Öffnungszeiten an Werktagen und die verkaufsoffenen Sonntage.
Meine Damen und Herren, der Bericht liegt dem Landtag zur Beratung vor. Zur weiteren Prüfung und Abwägung der Sachverhalte hat sich der Wirtschaftsausschuss auf eine Anhörung verständigt.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 15/3399. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linkspartei gegen die Stimmen der CDU- und der FDP-Fraktion abgelehnt.
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 15/3398
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Börschel wird jetzt das Wort ergreifen. Ich bitte Sie, notwendige Gespräche möglichst außerhalb des Plenarsaals zu führen oder nicht in der Lautstärke, wie das gerade stattfindet. – Herr Kollege Börschel, bitte schön.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute in die Beratung dieses Gesetzentwurfes einsteigen können; dies insbesondere deshalb, weil dieses Themenfeld von Anfang an eines war, das parteiübergreifend behandelt worden ist.
Ich darf daran erinnern, dass die Initiative zu diesem Gesetzentwurf im Grunde genommen auf eine Initiative der Kölner Ratsfraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP zurückgeht, die sich im Jahr 2008 an die damalige Landtagspräsidentin, an die Landtagsfraktionen und an den Innenminister gewandt haben mit dem dringenden Appell, etwas an den
Das ist auch bitter nötig. Über 20.000 Aktive in kommunalen Vertretungen bilden die Basis der gemeinwohlorientierten Arbeit in den Städten und Gemeinden. Insofern sollten wir uns alle miteinander sehr ernst dieser Gruppe von aktiven Menschen in unserer Demokratie zuwenden und etwas für sie tun.
Denn die Aktiven in der Kommunalpolitik stehen immer mehr unter Druck. Die Anforderungen werden komplexer und herausfordernder, zum Beispiel durch europarechtliche Rahmenbedingungen. Auch die Vergaberechtspraxis hat sich immer weiter verkompliziert. Darauf müssen sich die Aktiven einstellen.
Auch der Ruf einer selbstbewusster werdenden Bürgerschaft nach Partizipation fordert die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger immer mehr. Das ist ganz logisch. Selbst bei direkter Demokratie ist ein Mehr an Information erforderlich, ein Mehr an Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern. All das kostet Zeit, die die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aber nur sehr schwer aufbringen können, denn – das ist die dritte Facette, die die Aktiven immer mehr unter Druck setzt – in einer moderner werdenden Arbeitswelt haben immer weniger Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Verständnis dafür, dass sich Menschen kommunalpolitisch engagieren, dass sie freigestellt werden müssen.
Übrigens bildet auch der öffentliche Dienst längst keine positive Ausnahme mehr. Viele, die im öffentlichen Dienst tätig sind, haben es weiß Gott auch schwer, Beruf und Ehrenamt unter einen Hut zu bringen.
Insgesamt wird also das Leben für die Aktiven in der Kommunalpolitik schwerer. Auch die Nachwuchsgewinnung in der Kommunalpolitik wird schwieriger. Davon können, glaube ich, alle Parteien und Fraktionen in diesem Landtag ein Lied singen. Deswegen muss man darauf reagieren. Diese Problematik greifen wir mit dem Gesetzentwurf auf, der dann schlussendlich in einer parteiübergreifenden Arbeitsgruppe „Kommunales Ehrenamt“ in der letzten Wahlperiode entstanden ist, an der nicht nur die Landtagsfraktionen teilgenommen haben, sondern auch die kommunalpolitischen Vereinigungen der Parteien, die kommunalen Spitzenverbände und das Ministerium waren eingebunden.
Kernpunkt der Regelungen, die wir heute einbringen und dann zur Debatte stellen werden, ist, dass erstmals flexible Arbeitszeiten in der modernen Arbeitswelt angemessen berücksichtigt werden sollen.
Schließlich wird erstmals ein eigener kommunalpolitischer Bildungsanspruch eingeführt. Acht Arbeitstage in der Wahlperiode stehen zur Verfügung, um sich der sich wirklich immer schneller drehenden Rechts- und Fortbildungsschraube angemessen annehmen zu können. Dieses Recht wird hier eigenständig statuiert und eingeführt.
Uns ist völlig klar, dass mit diesem Gesetzentwurf selbstverständlich nicht alle Probleme des kommunalen Ehrenamtes gelöst und angegangen werden können. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass es eine Fortsetzung der Arbeitsgruppe „Kommunales Ehrenamt“ gibt, die sich in dieser Legislaturperiode mit weiteren Verbesserungen auseinandersetzen soll.
Wir werden allerdings bestimmte Facetten auch in diesem Gesetzgebungsverfahren schon aufgreifen, beispielsweise im Rahmen der Anhörung, um nachzuhören, ob es Vorschläge für angemessene Regelungen gibt. Das gilt beispielsweise für die Problematik der Schichtarbeit. Das ist ein Punkt, der möglicherweise im vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht ausreichend präzise Berücksichtigung gefunden hat. Das möchten wir im Rahmen der Anhörung klären ebenso wie die Frage, ob es eventuell eigene präzise Regelungen für die Arbeit in Landschaftsverbänden geben muss. Auch das ist im Vorfeld als ein Thema deutlich geworden.
Vor einiger Zeit hat es zudem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur sogenannten Hausarbeitsentschädigung gegeben. Auch hier wäre die Frage, ob schon dieser Gesetzentwurf ein geeigneter Anknüpfungspunkt ist, um im Grunde das Leerlaufen der Regelungen, wie sie Folge des Urteils des Oberverwaltungsgerichts ist, umzudrehen.
Ich möchte meine Rede mit dem Dank an einige Beteiligte schließen. Ich finde, dieses Gesetzgebungsverfahren hat es wirklich verdient, dass man verschiedene, in der Vergangenheit Aktive noch einmal ausdrücklich erwähnt.
Ich möchte mich da insbesondere an die kommunalpolitischen Vereinigungen und insbesondere an die SGK wenden, die die Arbeit in der Arbeitsgruppe „Kommunales Ehrenamt“ ganz maßgeblich geprägt hat und ohne die dieser Gesetzentwurf heute nicht vorliegen würde.
Ich möchte mich bedanken bei den kommunalen Spitzenverbänden, die gerade noch rechtzeitig in den Beratungen kapiert haben, dass sie eben nicht allein eine Vertretung der Hauptamtlichen in der Kommunalpolitik sind, sondern sich mit den über 20.000 Ehrenamtlichen in der Kommunalpolitik genauso schützend, begleitend und unterstützend befassen müssen.
Ich möchte mich auch bedanken beim Innenministerium, beim heutigen Ministerium für Inneres und Kommunales. Ich will nicht verschweigen, dass sozusagen die Energie, mit der die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes vorangetrieben wurde, seit 2010 noch einmal einen deutlichen Schub bekommen hat. Trotzdem gilt allen Beteiligten, die im Ministerium daran mitgewirkt haben, mein herzlicher Dank.
Ich hoffe sehr, dass sich auch CDU und Linke im weiteren gesetzgeberischen Verfahren noch konstruktiv einbringen und am Ende das Gesetz zugunsten der kommunalpolitisch Aktiven, die für unsere Gesellschaft so wichtig sind, unterstützen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Börschel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Mostofizadeh.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Börschel hat im Prinzip einen umfassenden Bogen zu dem Gesetzentwurf gespannt. Deswegen werde ich die Zeit, die er möglicherweise überzogen hat, mit meiner Rede wahrscheinlich einsparen.
Es ist ein bisschen schade – der Gesetzentwurf hat einige Wochen vorgelegen –, dass er nicht die Namen aller Fraktionen trägt; ich hatte gedacht, dass das in der letzten Legislaturperiode eigentlich im Einvernehmen beraten worden ist. Er enthält aus meiner Sicht keine Punkte, die für parteitaktische Auseinandersetzungen taugen; der Kollege Börschel hat darauf hingewiesen.
Es geht eher darum, die Punkte, die wir schon einvernehmlich geklärt haben, jetzt als Gesetz zu formulieren, und das, was noch offensteht, in weiteren Arbeitsprozessen herauszuarbeiten und in Gesetzesform zu gießen.
Ich war 16 Jahre lang im Stadtrat von Essen. Wir werden nie eine Lösung finden, die allen Problemen gerecht wird. Dazu sind das Berufsleben und die Familienkonstruktionen viel zu facettenreich, als dass wir das alles im Einzelnen erfassen und eine für alle gerechte Lösung finden könnten. Einem Freiberufler beispielsweise nützt eine Freistellungsregelung, wenn er einen Auftrag bekommt, nichts. Er muss den Auftrag schlicht abwickeln; das ist uns auch bewusst.
Aber die Fälle, die aus unserer Sicht und aus Sicht aller Beteiligten eindeutig zu regeln sind – Stichworte: Freiberuflerinnen und Freiberufler, Freistellungsregelungen – und in denen die Gerichte sehr restriktiv gegen die kommunale Familie entschieden haben, müssen wir jetzt klären und müssen eine Re
Ich will einen Hinweis aufgreifen, den Herr Börschel genannt hat. Die Linke wird sich, wenn ich das richtig verstanden habe – das wird sie gleich sicherlich selbst äußern –,
dem Gesetzesvorhaben anschließen. Möglicherweise war es schlicht ein redaktionelles Versehen, dass sie nicht mit auf dem Antrag steht. Das kann man im weiteren Verfahren ändern.
Hausmännerentschädigung ist zu klären. Insbesondere ist im weiteren Verlauf – das wird sehr schwierig sein – zu klären, was freie Zeit ist und wann es nicht mehr zumutbar ist, dass Ratsmitglieder und sonstige kommunale Mandatsträger außerhalb von Sitzungszeiten ihre Tätigkeiten erledigen können. Die Antwort auf diese Frage ist ganz schwer zu ermitteln; das ist klar. Das werden wir wahrscheinlich nicht befriedigend lösen können. Aber trotzdem werbe ich darum, diesen Arbeitsprozess in großem Einvernehmen zu einem guten Ende zu führen.
Hierbei soll nichts aufgestülpt werden, sondern hierdurch soll dem Rechnung getragen werden, dass sich das Berufs- und Familienleben auf vielfältige Art und Weise verändert haben. Insofern wollen wir die Rats-, die Kreistags- und viele andere Mandate wieder attraktiver machen, sodass sich Leute aus allen Bevölkerungsschichten und nicht nur aus denen beteiligen, die einen geregelten und alt hergebrachten Tagesablauf haben. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Bevor ich Herrn Kollegen Engel von der FDP-Fraktion das Wort gebe, möchte ich sehr herzlich den niederländischen Generalkonsul, Herrn Voskamp, begrüßen, der heute an unserer Landtagssitzung teilnimmt. Schön, dass Sie bei uns sind, herzlich willkommen!