Sieben Jahre lang hatte sie sich niemandem offenbart – sieben Jahre, in denen niemand ihr Leid bemerkt hatte, wenn sie auch an den heißesten Sommertagen langärmelige Kleidung trug, um die sichtbaren Narben ihrer Misshandlung zu verstecken.
Solange Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt werden, ist es zwingend erforderlich, dass wir in diesem Haus darüber debattieren und Maßnahmen ergreifen, die verhindern, dass Tausende Kinder und Jugendlicher unglücklich werden. Ich begrüße daher die Bemühungen um das Kinderschutzgesetz, das gleichzeitig auf Prävention und Intervention sowie auf Hilfe und Kontrolle als voneinander untrennbare Elemente für effektiven Kinderschutz setzt.
In Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, fordern Sie uns nun auf, flankierende landespolitische Maßnahmen zu beschließen. Sie
befassen sich besonders intensiv mit dem erweiterten Führungszeugnis. Grundsätzlich ist zu befürworten, Kinder und Jugendliche so in der Schule und in der Freizeit zu schützen. Zu Recht weisen Sie darauf hin, dass das erweiterte Führungszeugnis als alleiniges Mittel nicht ausreichen kann. Es kann nur Bestandteil eines umfangreichen Maßnahmenpakets sein.
Wie Sie in Ihrem Antrag richtig bemerken, muss jedes Konzept vom Kind ausgehen und das Kind stärken. Wir müssen die Kinder in unserem Land befähigen, selbstbewusst zu sein, Gefahren zu erkennen, sie zu benennen, sich Hilfe zu suchen und schließlich auch Nein sagen zu können.
Die Bedenken, die die Vereine in diesem Zusammenhang geäußert haben, nach denen sie befürchten, mit einer Unzahl bürokratischer Maßnahmen und hohen Kosten alleingelassen zu werden, nehmen wir ernst.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion fordert bei der Umsetzung der Gesetzesnovelle landeseinheitliche Mindeststandards für die Präventionsarbeit und den Kinderschutz. Eine derartige Qualitätssicherung ist auf jeden Fall sinnvoll. Qualitätsstandards sorgen nicht nur für besseren Kinderschutz, sondern sie schützen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. Sie kosten allerdings Geld. Wir können die Kommunen mit den finanziellen Anforderungen nicht allein lassen.
Daher kann es nicht angehen, dass sich die Qualität des Kinderschutzes daran bemisst, ob ein Kind aus einer finanzschwachen oder finanzstarken Kommune kommt. Darüber, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, würden wir gern mit Ihnen auch in den Haushaltsberatungen reden.
Das Kinderschutzgesetz ist ein weiterer Schritt auf dem richtigen Weg. Es greift viele gute Ideen auf, so zum Beispiel Familienhebammen und Ombudspersonen.
Ich möchte an dieser Stelle auf die junge Frau vom Beginn meiner Rede zurückkommen. Sie fand nach siebenjährigem Martyrium Hilfe, indem sie sich an die Kinderbeauftragte in Aachen wandte.
Zwar befürworten wir durchaus die Instrumente, die mit dem Kinderschutzgesetz geschaffen und aufgebaut werden, haben aber dennoch eine zentrale Kritik: Die Schaffung neuer Instrumente allein reicht nicht. Sie müssen auch mit Geld hinterlegt sein.
Solange zentrale Bausteine des Kinder- und Jugendschutzes nicht oder nur anschubfinanziert sind, verbietet es sich, Geld für völlig sinnlose Maßnahmen zu verausgaben. Stichworte sind Betreuungsgeld und Steuersenkungen. Hier wird Geld mit der Gießkanne über das Land verteilt. Wir fordern daher die Bundesministerin auf, ihrer unsinnigen Familienpolitik ein Ende zu machen.
Für Nordrhein-Westfalen darf die Kritik, die ich eben geäußert habe, allerdings nicht dazu führen, dass wir die Hände in den Schoß legen. Wir setzen zum Beispiel auf Vorsorge und Schaffung von Betreuungsplätzen in unseren Tageseinrichtungen. Sie sind der Kristallisationspunkt einer Gesellschaft, die Kinder früh stärkt und Eltern rechtzeitig Hilfestellungen anbietet. Sie sind Ort und Mittel, auf die wir uns verlassen, wenn wir sagen: Wir lassen kein Kind zurück!
Liebe Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen des Hauses, wir fordern Sie dazu auf, mit uns in einen konstruktiven Dialog einzutreten, wie wir als Land Nordrhein-Westfalen unsere Kinder und Jugendlichen besser beschützen und deren Wohl mehren können, damit wir solche Debatten in Zukunft hoffentlich nicht mehr allzu oft führen müssen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Voigt-Küppers. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Hanses das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die grüne Fraktion begrüßt natürlich den FDP-Antrag, weil unser aller Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Missbrauch zu schützen, Prävention zu begleiten, wie Sie es formuliert haben, zu unterstützen und zu fördern, auch für uns selbstverständlich höchste Priorität hat.
Zur Verstärkung Ihres Antrags möchte ich noch einmal kurz die UN-Kinderrechtskonvention zitieren. Dort heißt es: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor jeglicher Form von sexueller Gewalt.
Als ich Anfang der 90er-Jahre meine Ausbildung begann, veröffentlichte Ursula Enders das Buch „Zart war ich, bitter war’s“. Dieses Buch hat die Gesellschaft quasi wachgerüttelt, dass es sexuellen Missbrauch so breit in unserer Gesellschaft überhaupt gibt. Heute, 20 Jahre später, sind wir auch 20 Jahre weiter. Wir wissen nicht nur, dass es ihn gibt, sondern wir haben Mechanismen, um ihm entgegenzuwirken.
Wir haben festgestellt, dass es hilft, wenn wir kritisch sind, wenn wir es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich zu äußern, Kindern und Jugendlichen Mut machen, wenn wir eine Kultur des Hinsehens in unserer Gesellschaft schaffen. Wir brauchen dafür selbstbewusste und starke Kinder.
Liebe FDP, liebe CDU, an einer Stelle kann ich mir die Spitze gegenüber dem Bundeskinderschutzgesetz doch nicht verkneifen: Nach zwei Jahren Dis
kussion um dieses Bundeskinderschutzgesetz hat es Frau Schröder nicht hinbekommen, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Das bedauern wir, weil viele auf das Gesetz warten. Wir sind aber nicht bereit, das auf dem Rücken der Länder und Kommunen unterfinanziert …
Alles klar, ich sehe schon Nicken. Deshalb kann ich das an der Stelle abbrechen, weil ich sehe, dass die blumigen Worte auf Bundesebene nicht funktionieren, wenn unsere Länder und Kommunen zahlen sollen. Deshalb schauen wir einmal, was uns die Bundesregierung im Vermittlungsverfahren vorschlägt.
Einen Aspekt noch zum erweiterten polizeilichen Führungszeugnis! In dem Zusammenhang ist es schon seit zwei Jahren Pflicht und völlig selbstverständlich, dass das für Hauptamtlerinnen und Hauptamtler umgesetzt wird. Das funktioniert sehr gut.
Sie sprechen den Bereich der Ehrenamtler an und beschreiben in Ihrem Antrag auch, dass ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nur eine Scheinsicherheit für sich sorgende Eltern und auch Kolleginnen und Kollegen bietet, weil nur ein Bruchteil der Täterinnen und Täter überhaupt einen Eintrag im Bundeszentralregister hat.
Anders sieht es bei den Selbstverpflichtungserklärungen aus, die einige Träger und Verbände schon formuliert haben.
Ich möchte einmal die Selbstverpflichtungserklärung der evangelischen Kirche hochhalten, die der evangelischen Landeskirche, der evangelischen Jugend und des Amtes für evangelische Jugendarbeit sowie die der katholischen Kirche. Diese beiden Verbände sind auf dem Gebiet schon sehr weit und setzen das schon um. Das ist zu begrüßen.
Andere Verbände sind noch nicht so weit. Diesen Prozess sollten wir begleiten, abwarten und schauen, was möglich ist, weil wir Ehrenamtlern keine Bürokratie in den Weg stellen sollten. Als Beispiel möchte ich nennen, dass einige Kommunen die Verwaltungskosten von 13 € pro Formular übernehmen. Beispielsweise macht das die Gemeinde Welver, auch die Stadt Arnsberg. Andere sind auf dem Weg dahin. Für kleine Träger ist es oft ein Problem, wer die Gebühren übernimmt.
Ich möchte unsere Bewertung Ihres Antrags ganz schnell zusammenfassen: Wir begrüßen ihn. Die Bundesregierung muss erst einmal noch ihre Hausaufgaben machen. Teile des Antrags, die den Bereich des Gesamtkonzepts, der Prävention etc. angehen, sind etwas – dessen bin ich mir sehr sicher –, was unsere Landesregierung schon macht.
Wir warten noch auf die Diskussion und die Arbeitsprozesse in den Verbänden. Dann können wir gerne auch über landeseinheitliche Regelungen sprechen.
Selbstverständlich sind wir zum Thema gesprächsbereit und teilen Ihre Zielsetzung. Wir begrüßen es, dass der Antrag so offen formuliert ist, dass wir sicherlich einen gemeinsamen Antrag hinbekommen können. Dazu laden wir sehr herzlich ein. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Die Linke Frau Dr. Butterwegge das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Die Linke begrüßt, dass durch den vorliegenden Antrag die Debatte um einen besseren Kinderschutz in den Landtag getragen wird. Wir wünschen uns bei dieser Debatte ein gemeinsames, am Wohle der Kinder und Jugendlichen sowie ein an Sachfragen orientiertes Handeln aller Fraktionen und werden dazu gerne auch unseren Teil beitragen.
Denn das Ziel des Kinderschutzes wird von einer breiten Mehrheit der Fraktionen getragen, auch wenn die nun von der Bundesregierung mit dem Bundeskinderschutzgesetz beschlossene Maßnahme an vielen Stellen erweiterungs- und verbesserungsbedürftig ist.
Es geht in der Debatte aber um mehr als um ungeklärte Finanzierungsfragen, weshalb ich einige Punkte der Kritik sowohl am derzeit vorliegenden Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes als auch am FDP-Antrag deutlich machen möchte:
Wenn Kinder und Jugendliche wirksam vor Missbrauch und Gewalt geschützt werden sollen, reicht es nicht aus, allein auf frühe Hilfen, Netzwerke und klarere Regeln für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu setzen. Besonders der letzte Punkt wird an der Debatte um das erweiterte Führungszeugnis deutlich. Wir müssen aufpassen, Eltern, Kindern und Trägern keine falsche Sicherheit zu suggerieren. Es ist schon mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es aufgrund der Speicherformen und -fristen auch anhand eines erweiterten Führungszeugnisses nicht immer erkennbar ist, ob jemand einschlägig vorbestraft ist.
Zudem erreicht eine solche Maßnahme eben nur die, die tatsächlich schon einmal auffällig geworden sind und bei denen dies zu einer Verurteilung führte. Es ist also keine präventive, Taten in jedem Fall verhütende Maßnahme. Das müssen wir uns noch einmal vergegenwärtigen.
möglichen Tätern angesetzt werden. Denn viele Heranwachsende und auch Erwachsene erkennen ihre sexuellen Gedanken gegenüber Kindern und Jugendlichen durchaus als Problem an. Ihnen müssen dann aber auch Hilfs- und Therapieangebote gemacht werden. Es hilft niemandem weiter, sie mit ihren Neigungen alleine zu lassen.
Erste Schritte in diese Richtung werden seit 2005 mit dem Präventionsprojekt „Dunkelfeld“ gemacht, und mittlerweile gibt es dieses Projekt, das eine gezielte Therapie für Menschen anbietet, die auf Kinder gerichtete sexuelle Fantasien haben, aber keine Übergriffe begehen wollen, in vier Bundesländern; NRW gehört leider noch nicht dazu. Hier besteht also Nachbesserungsbedarf.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt muss umfassend angegangen werden. Ich betone dies so deutlich, weil hier dringlicher Nachbesserungsbedarf besteht und die Debatte auch nicht auf sexualisierte Gewalt begrenzt werden darf. Die staatliche Gemeinschaft muss dafür Sorge tragen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche vor jeder Art von Missbrauch und vor Gewalt geschützt wird. Dies bedeutet aber auch, die soziale Lage besonders zu berücksichtigen.
Wir müssen nicht nur bei den frühen Hilfen über Gesundheitsprävention reden. Wir müssen über gesellschaftliche und soziale Teilhabemöglichkeiten auch von Jugendlichen reden, und wir müssen die prekäre soziale Lage vieler Familien berücksichtigen und bekämpfen.
Meine Damen und Herren, wer Kinder und Jugendliche wirksam schützen will, der muss ihnen auch Rechte geben. Ich denke hier besonders an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW, deren kritische Lage sicherlich eine besondere Aufmerksamkeit verdient. Das gilt beispielsweise dann, wenn sie 16 Jahre alt werden und wie volljährige Flüchtlinge behandelt werden; Stichwort: Wohnraum. Einige wandern dann in die Illegalität ab. Sie tauchen ab, und es kommt zu entsprechenden Folgen, zum Beispiel zu Prostitution. Dann haben wir ein Riesenproblem. Das widerspricht sämtlichen Kinderrechten, und auch das müssen wir in diesem Zusammenhang problematisieren.
Meine Damen und Herren, die genannten Punkte zeigen, dass beim Kinderschutz in NordrheinWestfalen noch vieles besser werden kann. Wir müssen genau ausloten, wie wir das Bundeskinderschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen umsetzen und seine zu erwartenden Lücken vielleicht auch schließen können. Ich freue mich daher auf die Ausschussberatungen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Butterwegge. – Als nächste Rednerin hat nun Frau Ministerin Schäfer für die Landesregierung das Wort.