Zunächst zur Bezeichnung „Islamischer Religionsunterricht“: Es ist unbestritten, dass nur Kirchen und Religionsgemeinschaften einen Rechtsanspruch auf die Erteilung von Religionsunterricht haben. So sieht es das Grundgesetz vor. Der Staat ist allerdings nicht gehindert, freiwillig auch anderen Organisationen einen solchen Religionsunterricht anzubieten, sofern diese die religiösen Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Der Staat darf diesen Religionsunterricht auch als konfessionellen Unterricht bezeichnen, selbst wenn dies von den Kritikern für möglicherweise irreführend gehalten wird.
Der Weg zu einem konfessionellen Religionsunterricht führt dann eben nicht über Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz, sondern über die vorgeschlagene Sonderregelung im Schulgesetz. Das ist den gesetzeseinbringenden Fraktionen auch sehr wichtig. Aber aus Sicht der Kinder – und das ist das Entscheidende – ist es „richtiger“ Religionsunterricht, wie ihn die Klassenkameradinnen und Klassenkameraden auch haben.
Zur Frage der bekenntnismäßig getrennten Erteilung von Religionsunterricht ist Folgendes festzuhalten: Es ist nicht zutreffend, dass Religionsunterricht nur nach Bekenntnissen getrennt unterrichtet werden darf. Wenn die jeweiligen Religionsgemeinschaften aus Glaubensgründen keine Bedenken gegen einen gemeinsamen Unterricht von ähnlichen Religionsgemeinschaften haben, dann kann der Staat ihn einführen. So haben sich beispielsweise die unterschiedlichen christlich-orthodoxen Kirchen in Nordrhein-Westfalen für einen allgemeinen orthodoxen Religionsunterricht entschieden. Diese Lösung ist also auch für die islamischen Glaubensrichtungen zulässig. Es ist allein die Entscheidung der islamischen Organisationen, ob die Ausprägungen des Islams so weit auseinanderliegen, dass ein gemeinsamer Religionsunterricht nicht möglich ist.
Kritisiert wurde auch, dass der Gesetzentwurf nicht alle muslimischen Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichtet, sondern es einer Erklärung der Eltern bedarf. Die Vertreterinnen und Vertreter der sogenannten Abmeldelösung verweisen dabei stets auf die Befreiungsmöglichkeiten nach dem Schulgesetz. Sie übersehen dabei allerdings, dass es im Islam keine den christlichen Kirchen vergleichbare „Mitgliedschaft“ gibt. Vor diesem Hintergrund scheint mir die mit dem Gesetzentwurf gewählte Anmeldelösung ein vernünftiger und gangbarer Weg zu sein, auch insoweit mit den Besonderheiten der islamischen Organisation umzugehen, ohne die Rechte Einzelner zu verletzen.
Behauptungen – das hat auch Frau Böth, wie ich finde, in unsäglicher Weise hier wieder vorgetragen –,
mit der Beiratslösung werde einem Staatsislam Tor und Tür geöffnet, möchte ich entgegenhalten, dass die Unterrichtsvorgaben für den Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen, anders als in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, durch das Schulministerium im Einvernehmen mit der Kirche oder der Religionsgemeinschaft erlassen werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Unterrichtsvorgaben für den islamischen Religionsunterricht. Der Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht führt ebenso wenig zu einem Staatsislam, wie ein Lehrplan für evangelischen oder katholischen Religionsunterricht zu einem Staatsprotestantismus oder einem Staatskatholizismus führen würde.
Allein dieser Vergleich zeigt, glaube ich, wie absurd das ist, was Sie da vorgetragen haben, Frau Kollegin.
Meine Damen und Herren, der islamische Religionsunterricht wird nach den neuesten fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und religionspädagogischen Standards entwickelt und unterrichtet. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird die Universität Münster die Studienordnung für die Ausbildung der zukünftigen islamischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer erarbeiten. Damit haben wir in Nordrhein-Westfalen ein erstes wissenschaftliches Kompetenzzentrum für islamische Religion. Weitere Universitäten haben ihr Interesse bekundet, ebenfalls einen solchen Studiengang einzuführen.
Meine Damen und Herren, um letzte Zweifel zu zerstreuen, möchte ich abschließend nochmals einen religionswissenschaftlichen Experten als Unterstützer in Anspruch nehmen. Herr Prof. Oebbecke aus Münster schreibt in der diesjährigen SeptemberAusgabe der „Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht“ – ich zitiere –:
„Das Grundmodell bleibt nach der Verfassung die unmittelbare Kommunikation zwischen Staat und Religionsgemeinschaft. Davon kann nur im Einverständnis der Religionsgemeinschaft abgewichen werden. Deshalb ist auch die Sorge unberechtigt, das Beiratsmodell könne Vorbildwirkung für Änderungen der bestehenden Kooperationsregeln zwischen den Kirchen und dem Staat gewinnen. Das könnte nur geschehen, wenn die Kirchen solchen Änderungen zustimmen.“
Meine Damen und Herren, der heutige Schritt ist ein wichtiges Signal an unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, dass sie in jeder Beziehung gleichberechtigt, anerkannt und willkommen sind. Damit setzen wir in Nordrhein-Westfalen eine erfolg
reiche und nachhaltige Integrationspolitik fort. Lassen Sie uns als erstes Land gemeinsam den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht einführen und damit den anderen Ländern ein gutes Beispiel geben.
Ich möchte abschließend noch einmal das Bild der Brücke bemühen. Ja, die Beiratslösung ist eine Brücke; so habe ich das oft bezeichnet. Aber wir haben in dem gesamten Prozess auch noch mehr an Brücke erlebt, nämlich dass Menschen aufeinander zugegangen sind: die islamischen Organisationen, der KRM, die Fraktionen. Insofern hat es da viele Brücken gegeben. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Das Miteinander im Prozess ist ein gutes Zeichen für das, was noch vor uns liegt – bei allen Schwierigkeiten.
im Koordinationsrat der Muslime, im Parlament und auch – das erlaube ich mir zu sagen – in den beteiligten Ministerien. Stellvertretend möchte ich Herrn van den Hövel und Herrn Dr. Hartung nennen, denen das Vorhaben ein Herzensanliegen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte die gebaute Brücke für stabil und freue mich darauf, sie auch zu benutzen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist wirklich ein ganz bedeutender, vielleicht historischer Tag für die Bildungspolitik in diesem Land; denn jetzt wird der Grund für einen wirklich islamischen Religionsunterricht für die Kinder muslimischen Glaubens in diesem Land gelegt.
Christdemokraten sind immer schon für diesen islamischen Religionsunterricht gewesen. Ich erinnere daran, dass die ersten Experimente damit in den 70er-Jahren von dem CSU-Kultusminister Hans Maier in München durchgeführt worden sind. Für uns war immer klar: Die religiöse Dimension gehört zum Menschen und zur Bildung dazu.
Deshalb haben wir in der Verfassung stehen – wir werden uns morgen damit beschäftigen –, dass das Wecken der Ehrfurcht vor Gott ein Erziehungsziel ist. Das gilt eben auch für Muslime. Und die Reaktion auf religiöse Pluralität ist nicht Indifferenz, sondern die Anerkennung auch anderer Religionen und Religionsgemeinschaften.
Deshalb ist es richtig, dass wir diesen Religionsunterricht machen. Das Problem liegt aber darin – daher funktioniert der Islamkundeunterricht gerade aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht –, dass es sich beim Religionsunterricht um etwas handelt, was eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Kirchen ist. Man spricht im Recht von einer Res mixta. Dieser Begriff bedeutet: Der Staat will Religionsunterricht; aber er will die Inhalte dieses Religionsunterrichts nicht allein bestimmen, sondern das im Zusammenwirken mit den Religionsgemeinschaften tun.
Das ist für die evangelische Kirche, die katholische Kirche und die Synagogengemeinden auch kein Problem. Aber es ist für den Islam ein Problem, zumal er ein anderes Kirchen- und Organisationsverständnis hat, zumindest in den Herkunftsländern, aus denen er kommt. Dieses Problem beruht auf einem anderen Kirchenverständnis – insbesondere in Ländern, die eine so merkwürdige Laizismuskonstruktion haben, wie das in der Türkei der Fall ist.
Aber in diesem Land sind sehr, sehr viele Muslime, Tausende von Muslimen, auf dem Weg zu einer Konstruktion einer Gemeinschaft ihres Glaubens, auf dem Weg zu einem europäischen Islam, zu dem hin auch dieser Religionsunterricht, den wir heute einführen, ein Baustein sein kann.
Dieser Weg zu einem Religionsunterricht ist noch nicht der volle Religionsunterricht in dem gleichen Sinne, wie wir ihn konfessionell im Land haben. Es ist eine Konstruktion, ein Übergang, ein Weg, der dahin führen soll. Aber dieser Weg kann beschritten werden. Er kann nach Auskunft von und intensiver Diskussion mit Verfassungsrechtlern dieses Landes beschritten werden.
Er kann in Verantwortung beschritten werden. Wir haben ihn „abgepuffert“ durch die Befristung, durch die Evaluation, durch die Überprüfung. Es ist mehrfach abgesichert – es ist auch noch mal durch Entschließung abgesichert –, dass es keine negativen Rückwirkungen auf den bewährten Religionsunterricht, wie wir ihn in diesem Lande haben, geben wird.
… Man kann die Bedenken sehr hoch ziehen. Aber man kann auch eine Chance ergreifen und sagen: Wir versuchen es jetzt mal. – Sonst werden wir nie dazu kommen, etwas zu erreichen.
Meine Damen und Herren, wenn man leider Gottes in der Presse gelegentlich zu diesem Thema von Muslimen Unerleuchtetes hören muss, kann ich nur sagen: Auch als Angehöriger meiner Kirche muss ich gelegentlich – wie heute Morgen – Unerleuchtetes von wichtigen Vertretern meiner Kirche hören. Das spricht nicht gegen diese Regelung.
Gut. Entschuldigung angenommen. Gleichwohl muss ich im Sinne der Gleichbehandlung darauf hinweisen. Ich danke Ihnen. – Der nächste Redner ist für die SPD Herr von Grünberg.
Frau Vizepräsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist eben schon auf diesen bedeutenden Tag hingewiesen worden. Für mich ist es auch ein bedeutender Tag für das Zusammenleben von allen hier in NRW lebenden Menschen – weil wir diesen Religionsunterricht konzipiert haben als Beitrag für ein besseres Zusammenleben.
Wir haben ja die Situation, dass in den Grundschulen demnächst jedes zweite Kind einen Migrationshintergrund haben wird. Frau Löhrmann hat es schon gesagt: Es geht um 320.000 Schülerinnen und Schüler mit muslimischem Hintergrund. Es gibt also eine große Zahl von Schülerinnen und Schülern aus Elternhäusern, die diesen Religionsunterricht wollen.
Wir haben eben hinreichende Ausführungen über das Beiratsmodell gehört. – Frau Böth, dieses Beiratsmodell bedeutet, dass der Beirat, wenn er von den entsprechenden Gremien gewählt worden ist, ein unabhängiges Gremium ist und nicht von irgendwelchen Anweisungen etwa aus der Türkei oder vom deutschen Staat abhängig ist. Der Beirat ist ein eigenständiges Gremium, das den Inhalt der
Religion definiert. Denn das, was Aussage dieser Religion ist, kann nur von Theologen gesetzt werden.
Frau Pieper-von Heiden, alle Sachverständigen haben gesagt: Das ist verfassungsrechtlich in Ordnung. – Deswegen verstehe ich nicht, dass die FDP meint: Wir wissen aber viel besser, dass das verfassungsrechtlich bedenklich ist. – Das finde ich ein bisschen traurig, dass wir in dieser Frage, die für viele Menschen in diesem Land wichtig ist, nicht zu einem einheitlichen Votum kommen, sondern meinen, immer noch irgendwelche parteilichen Unterschiede deutlich zu machen.
Die Konstruktion Beirat ist ja deswegen gewählt worden, weil es nicht so einfach ist, im Islam eine Religionsgemeinschaft zu definieren. So etwas wie den Papst oder den Bischof gibt es da nicht. Das ist vielmehr eine Religion, bei der allenfalls einige Gelehrte sagen: So und so ist die Richtung. – Im Übrigen bestimmt der Koran den Maßstab für jeden Einzelnen. Das heißt, letztlich ist jeder Einzelne der Bestimmer der Richtung. Das ist eine sehr individualisierte Religion. Da gibt es eben keine Oberbestimmer. Deswegen ist es so ungemein schwierig, zu sagen: Das ist eine Religionsgemeinschaft, und das ist die Organisation, die den Religionsinhalt allgemeingültig bestimmt.
Es gibt im Übrigen durchaus die Situation hier im Lande – das finde ich auch vernünftig –, dass Muslime in unterschiedliche Moscheen gehen, dort für sich beten, ohne zu sagen: Das ist eine streng türkische Moschee, das ist eine streng arabische Moschee usw. – Zum Glück haben wir in diesen Moscheen eine breite Art von Liberalität, in denen jeder für sich seinen Glauben leben kann.