Thomas Sternberg

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Beim Empfang der katholischen Kirche am gestrigen Abend sagte mir ein CaritasDirektor, wir müssten doch, wenn wir Schulpolitik machten, viel mehr über Grundschulen reden, denn dort würden die entscheidenden Grundlagen gelegt. Darum müsse sich die Schulpolitik doch viel stärker kümmern. – Ich konnte ihm dann vergnügt sagen, dass heute Morgen ein solches Thema gleich als Punkt 1 auf der Tagesordnung steht, und das keineswegs zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode.
Wir können heute erfreuliche Ergebnisse des Schulkonsenses diskutieren. Aber eine Unterrichtung der Landesregierung gibt vielleicht auch Gelegenheit, einmal grundsätzlicher über ein Thema zu sprechen.
Wir sprechen nämlich heute über den wichtigsten Teil der schulischen Bildung überhaupt. Der alte Name der Grundschule war „Elementarschule“ – weil sie elementar ist. In der Grundschule werden die Grundlagen gelegt.
Prof. Manfred Spitzer, der Hirnphysiologe, weist uns immer wieder darauf hin, wie wichtig es ist, in der frühen Kindheit die entscheidenden Grundlagen zu legen. Für Manfred Spitzer ist ein Kind mit sieben Jahren eigentlich schon alt. Er sagt, es ist wichtig, dass man früh anfängt. Deshalb haben wir in der vorigen Legislaturperiode ein Kinderbildungsgesetz gemacht: weil Bildung in sehr frühen Jahren beginnt, auch wenn diese Bildung unter Umständen anders aussieht als die schulische Bildung der späteren Zeit.
Was wird da zugrunde gelegt? Das Wichtigste sind Identität und Sozialkompetenz. Das sind wohl die wichtigsten Entwicklungen im Alter zwischen sechs und zehn Jahren, um die es hier geht. In der Grundschule werden die Identität durch Bezugspersonen und Selbstwahrnehmung sowie die Sozialkompetenz durch Wahrnehmung des anderen in unterschiedlichen Bezügen gefördert.
Und das geschieht auf der Grundschule mit Lehrinhalten, zunächst einmal mit der Ausbildung der Sprachkompetenz ganz schlicht im Sprechen, Lesen und Schreiben. Bis 2006 waren die Lehrerinnen und Lehrer mit dem Sprachproblem alleingelassen. Erst seitdem die vorige Regierung Sprachstandsfeststellungen und Sprachförderung eingeführt und einen Anfang gesetzt hat, ist das grundsätzliche Problem „Wie geht man mit der Vielsprachigkeit und
der nichteinheitlichen Sprache im Unterricht um“ zumindest als Thema angegangen worden.
Dazu kommen Rechnen, Zählen, Messen, Welterfahrung in Zeichensystemen und das Kennenlernen begrifflicher Räume und theoretischer Wirklichkeiten.
Schließlich geht es um das Kennenlernen des Lebensraumes, des unmittelbaren Umfeldes in Sachkunde, Heimatkunde, Geschichte in Geschichten.
Die religiöse Dimension gehörte zweifelsohne auch dazu. Noch vor 150 Jahren war die Religion sogar der Kernbestandteil des Elementarunterrichts, an dem sich alle anderen Fächer orientierten. Es geht dabei um das Kennenlernen der Grundgeschichten des Glaubens, der Festtraditionen und auch der Bräuche im Jahreskreis, womit sich Religion und Kultur treffen.
Auch Bewegung, also Tanzen, Sport, Körperbeherrschung, ist natürlich wichtig.
Ganz zentral ist die musische Bildung, die Entwicklung der Kreativität. Das geht über Malen und Basteln, die über vier Jahre in eine künstlerische Form geführt werden. Ganz wichtig – in Praxis und Ausbildung bisher aber vernachlässigt – ist das gemeinsame Singen, die musikalische Praxis. Wir haben 2007 mit dem Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ ein international beachtetes Projekt gestartet, das nicht versanden darf. Singen, Tanzen, Musizieren, Malen und Basteln sind mindestens so wichtige Bildungsinhalte wie das, was man in der Grundschule für die Kernfächer hält.
Am besten gelingt gute Bildung der kleinen Kinder im Nahraum, in der vertrauten Umgebung des Dorfes, des Stadtteiles – und am besten mit denselben und nicht mit oft wechselnden Bezugspersonen. So werden den Kindern Wurzeln gegeben, damit sie später umso besser Flügel ausbilden können. Deshalb ist räumliche Nähe so wichtig – nicht wegen der Unannehmlichkeiten des Nahverkehrs. Und deshalb brauchen die Kinder zwischen sechs und zehn Jahren persönliche Bindung, die Bezugspersonen in der Schule und die Überschaubarkeit des Lebensraumes. So interessant und hoffnungsvoll neue pädagogische Modelle für die Grundschule auch sein mögen: In keiner anderen Schulform kommt es so sehr auf Bezugspersonen an. Das kleine Kind lernt zuerst und vor allem für die Anerkennung durch diese Bezugspersonen.
Ich habe das bei meinen eigenen Kindern so erlebt und bin den Lehrerinnen und Lehrern bis heute dafür dankbar – vor allem übrigens dafür, dass sie die Kinder – ich sage das mal so einfach – „geliebt“ haben, auch wenn das vielleicht keine messbare pädagogische Kategorie ist.
In der Grundschulpädagogik gelten eigene Regeln, die nicht mit denen der Schulen des Sekundarbereichs vergleichbar sind. Deshalb muss die Ausbil
dung einer ganz eigenen Pädagogik des frühen Kindesalters gelehrt werden. Sie hat eher mit der Frühpädagogik in den Kindergärten zu tun als mit den Anforderungen der Sekundarstufen I oder II. Die Verbindung von Grund- und Hauptschullehrämtern hatte wohl immer mehr mit der Einsetzbarkeit der Lehrer zu tun als mit den spezifischen Anforderungen der Grundschule.
Es war ein historischer Fehler, dass die Regierung Rau 1980 in Nordrhein-Westfalen die Pädagogischen Hochschulen kurzerhand in die Universitäten integrierte. Sie hätten mit den PHs Zentren der frühen Pädagogik entwickeln und ausbilden können.
Meine Damen und Herren, wir sprechen hier über 656.000 Kinder an 3.173 Grundschulen. An diesen Schulen unterrichten 40.500 Lehrer. Von diesen Lehrern sind über 90 % Frauen. In den letzten Jahren war allerdings ein dramatischer Rückgang zu verzeichnen. Wir haben vorhin gehört, dass es in den letzten zehn Jahren einen Rückgang um 17,6 % von 796.000 auf 656.000 Grundschüler gab.
In vielen Dörfern reichen die Zahlen künftig nicht mehr für den Erhalt einer Schule aus. Die dramatischen demografischen Veränderungen führen zu einem weiteren deutlichen Rückgang der Schülerzahlen. In einigen bisher geburtenstarken Gebieten wird es in den kommenden zehn Jahren sogar einen Rückgang von über 25 % geben.
Die Attraktivität eines Dorfes oder eines Stadtteils hängt aber wesentlich von der Existenz von Kindergärten und Grundschulen ab. Wir wollen die Schule im Dorf lassen. Deshalb haben wir uns während der Verständigung des letzten Jahres mit den Grundschulen beschäftigt. Sie sind Bestandteil des Konsenses. Vor allem auf Drängen der CDU sind die Grundschulen in die Vereinbarungen aufgenommen worden.
Zur Lage: In der Ziffer 8 des Konsenses wird vom Ziel eines wohnortnahen Schulangebotes ausgegangen. Ausdrücklich wird zwischen Primarbereich und Sekundarbereich unterschieden. Das heißt, um dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ Rechnung zu tragen, wollen wir wohnortnahe Grundschulstandorte möglichst erhalten. Als Mittel dafür werden Teilstandortlösungen und jahrgangsübergreifendes Lernen genannt.
Ein Ausbau des Sozialindexes – also der stellenmäßigen Anrechnung besonders schwieriger Situation – und ein künftiger Inklusionsindex – also die Anerkennung besonderer Aufwendungen für Kinder mit Behinderungen – werden eigens genannt. Von der Senkung des Klassenfrequenzrichtwertes auf 22,5 haben wir vorhin schon gehört.
In der Anhörung zum Schulgesetz vom 4. Oktober wies der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Beckmann, auf die Expertise seines Verbandes zum Erhalt von Grundschulstandorten hin und forderte, alles für den Erhalt wohnortnaher
Grundschulen zu tun. Die Landeselternschaft der Grundschulen forderte bei gleicher Gelegenheit mit Nachdruck den Erhalt kleiner Grundschulstandorte „in dünn besiedelten Gebieten“ und schließlich Klassen von minimal zwölf Schülern.
Am 20. Oktober haben wir dann hier im Plenum einen Entschließungsantrag beschlossen. Darin stellen wir die kommunal-staatliche Verantwortungsgemeinschaft für den Schulerhalt fest. Das wird vor allen Dingen durch die kommunale Klassenrichtzahl erreicht. Dabei geht es um Grundschulverbünde und die Fixierung einer Gesamtzahl von
92 Schülern – als Mindestgröße für eine selbstständige Grundschule. – Auf diese Dinge wird mein Kollege Klaus Kaiser gleich noch eingehen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept vorzulegen und die gesetzlichen Regelungen vorzubereiten. Das war ein Durchbruch für die Grundschulen in diesem Land, wozu am 13. Dezember 2011 Eckpunkte veröffentlicht wurden.
Zunächst einmal möchten wir uns für die weitestgehende Umsetzung dessen bedanken, was wir im Konsens festgelegt und in der Entschließung vom 20. November vereinbart hatten.
Die Fraktionen des Schulkonsenses arbeiten das Thema fair ab. Auf einzelne Themen und Verbesserungswünsche und auch auf Diskussionsnotwendigkeiten wird Klaus Kaiser gleich noch eingehen.
Dass die Festlegung auf die Zahl der Grundschulen einer Kommune allein auf der Grundlage unterschiedlicher Flächenzuschnitte der Gemeinden angemessen ist, möchte ich allerdings infrage stellen. Ergänzend wäre ein Flächenindex notwendig, der die Strecken, die zum Erreichen der nächsten Grundschule erforderlich sind, berücksichtigt.
Wir plädieren für einen solchen Flächenindex, der parallel zum Sozialindex gelten sollte. Das Gebiet, das von einer Grundschule abgedeckt wird, soll als Berechnungsfaktor in die Schulgenehmigungspraxis eingehen, um nach Möglichkeit weite Wege zu vermeiden. Das betrifft natürlich vor allem ländliche Räume, aber nicht allein, sondern ebenso ländlich gelegene Stadtteile von Großstädten.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Grundschule vor Ort. Wir sind sicher, dass eine angemessene Pädagogik mit hohem Standard bei der individuellen Förderung auch und gerade in kleinen Grundschulen und sogar in jahrgangsübergreifenden Klassen gut gelingt. Wir wollen, dass das Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ weiter gilt und nicht, dass es auf den Dörfern nur noch heißt: „Kurze Beine – dicke Autos“.
Wir freuen uns, wenn unser Einsatz für die Grundschule vor Ort über den Schulkonsens und unsere gemeinsame Entschließung über die Eckpunkte in
ein Gesetz mündet, das zu einem Erfolg für die Kinder unseres Landes wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie passend: Übermorgen ist Heiligabend, heute Morgen haben wir die erste Landtagsandacht in unserem neuen Raum gefeiert, gestern haben wir den islamischen Religionsunterricht beschlossen, und heute stellt die Linksfraktion den Antrag auf Streichung des Erziehungsziels „Ehrfurcht vor Gott“ aus der Landesverfassung.
Das ist übrigens nicht neu, diese Debatte steht in einer ganz langen Tradition. In der verfassungsgebenden Versammlung im November 1949 lehnte die KPD als einzige Fraktion das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ ab.
Insofern ist es gar nicht neu, was hier passiert. Das hat auch nichts mit veränderter Gesellschaft zu tun, sondern das ist alte Tradition bei Ihnen.
Das riecht natürlich nach einem Manöver zur Beruhigung der eigenen Klientel vor der zu erwartenden Zustimmung zum Haushalt 2012, aber das ist eine andere Sache.
Ich möchte auf das Thema eingehen. Meine Damen und Herren, es gibt drei Erziehungsziele, die in der Verfassung genannt werden: Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und die Bereitschaft zu sozialem Handeln. Die sollen geweckt
werden. Inwieweit die drei inhaltlich zusammenhängen, kann ich leider hier nicht näher darstellen; es ließe sich aber geschichtlich sehr wohl als Zusammenhang zwischen europäischer Sozialarbeit und Christentum belegen. Diese Inhalte sind alles andere als diskriminierend.
Was meint die Ehrfurcht vor Gott? Sie findet sich in einer ganzen Reihe von Verfassungen: in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und anderen Ländern. Auch in den neuen Ländern, in Thüringen und Sachsen-Anhalt, ist sie aufgenommen worden. In Niedersachsen ist sie sogar 1994 durch ein Volksbegehren in die Verfassung gekommen.
Schon vor 62 Jahren machten unsere Verfassungsgeber klar, dass mit dem Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ nicht ein Glauben an Gott verlangt werde und zudem nicht allein christliche Gottesvorstellungen gemeint seien, sondern dass es jüdische, islamische und nichtpersonale Gottauffassungen einschließe.
Um was geht es bei der Nennung des Namen Gottes in der Verfassung? Worum geht es, wenn wir in der religiösen Eidesformel „So wahr mir Gott helfe“ sagen? Das ist kein persönliches Glaubensbekenntnis, sondern gemeint ist etwas ganz anderes. Die ersten Worte unserer Verfassung geben uns den Hinweis. Da heißt es: „In Verantwortung vor Gott und den Menschen“ wird diese Verfassung gegeben.
Es gibt für uns in der Politik eine Verantwortung, die über die bloße Mehrheitsmeinung oder Opportunität hinaus gilt.
Letztlich sind wir einer anderen Instanz, nämlich unserem Gewissen, verpflichtet. Auf diese Gründung der sittlichen Person in seinem Gottesverhältnis richtet sich dieses Erziehungsziel. Wenn jemand gar keinen Bezug zu irgendeiner Gottesvorstellung hat, so soll doch die Achtung vor religiösen Gefühlen überhaupt vermittelt werden. Ich habe den Eindruck, wenn man gelegentlich abends das Fernsehen einschaltet, ist es durchaus angebracht, das zu betonen.
Das gilt auch für den neutralen Staat. Denn der neutrale Staat bedeutet nicht das Ausklammern religiöser Werte. Gerade in multikulturellen Gesellschaften ist es eine ganz wichtige Feststellung: Ehrfurcht vor Gott beschränkt sich nicht auf das Bekenntnis zum christlichen Gott.
Sie schließt nicht andere aus, sie schließt ein. So ist es ein Irrtum, wenn man meint, in multireligiösen
Zusammenhängen müsse man möglichst indifferent erscheinen. Die Weihnachtskarte von NRW Kultur International mit den Season‘s Greetings und einem irgendwie südländisch aussehenden Gartenzwerg ist wohl nur ein danebengegangener Scherz.
Antwort auf Multikulturalität ist nicht ein Weihnachtsfest, das „unterm Baum“ entschieden wird oder in Banalität versinkt, sondern ein bewusstes, genaues Feiern der eigenen Tradition, der Inkarnation Gottes, und dazu die Gratulation für die anderen zu Chanukka oder zum Zuckerfest oder zu anderen Festen. Neutralität als absolut gesetzter Wert ist ein Denkfehler für pluralistische Gesellschaften.
Das wissen gläubige Muslime übrigens ganz genau. Sie haben eine Rangfolge in der Achtung von Menschen mit einem erkennbaren Glauben und Atheisten. So ist der islamische Religionsunterricht, den wir gestern beschlossen haben, eine logische Konsequenz der religiösen Wirklichkeit in unserem Land, die bunter geworden ist, aber keineswegs atheistischer, zumindest nicht zwingend atheistischer.
Kann man überhaupt zur Ehrfurcht erziehen? Geht das eigentlich? Kann man zur Liebe erziehen? Sicher lassen sich Ehrfurcht und Liebe nicht in messbarer Bildung darstellen; sie entziehen sich internationalen Vergleichsstudien. Liebe und Ehrfurcht sind nicht pisafähig. Aber sind sie deshalb unwichtig? Vielleicht sind diese Ziele der Erziehung die eigentlich entscheidenden, weil sie die sittliche Person bilden.
Warum müssen solche Werte vermittelt werden? Wir haben vorhin über Prävention gegen Radikalismus gesprochen. Die Formulierungen unserer Verfassung zielen auf die Bewahrung der nachwachsenden Generation vor dem, was die Verfassungsgeber damals – 1949 – wenige Jahre zuvor im Nationalsozialismus erlebt und im Stalinismus vor Augen hatten. Die Ehrfurcht vor Gott soll vor Selbstüberschätzung und Absolutsetzung in jeder Art von Totalitarismus bewahren. Das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ gehört zur Werteordnung des Grundgesetzes, die sich in unserer Verfassung und in den sich darauf beziehenden Gesetzen spiegelt.
Denjenigen unter Ihnen, die an Gott als den christlichen Gott glauben – das ist wohl nach wie vor die Mehrheit in diesem Saal –, wünsche ich ein gutes Fest der Erinnerung daran, dass die Güte und Menschenfreundlichkeit unseres Gottes in Christus sichtbar geworden ist, dass Gott Mensch wurde und damit auch leidet, seine Wunden zeigt und stirbt,
ein Thema, mit dem das gar nicht so süße Weihnachtsfest immer grundiert wurde.
Den anderen wünsche ich ebenso gute Feste in ihrer jeweiligen Tradition und der Linksfraktion etwas weniger Bekehrungseifer mit solchen Schnellschussanträgen. – Vielen Dank und schöne Weihnachten!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist wirklich ein ganz bedeutender, vielleicht historischer Tag für die Bildungspolitik in diesem Land; denn jetzt wird der Grund für einen wirklich islamischen Religionsunterricht für die Kinder muslimischen Glaubens in diesem Land gelegt.
Christdemokraten sind immer schon für diesen islamischen Religionsunterricht gewesen. Ich erinnere daran, dass die ersten Experimente damit in den 70er-Jahren von dem CSU-Kultusminister Hans Maier in München durchgeführt worden sind. Für uns war immer klar: Die religiöse Dimension gehört zum Menschen und zur Bildung dazu.
Deshalb haben wir in der Verfassung stehen – wir werden uns morgen damit beschäftigen –, dass das Wecken der Ehrfurcht vor Gott ein Erziehungsziel ist. Das gilt eben auch für Muslime. Und die Reaktion auf religiöse Pluralität ist nicht Indifferenz, sondern die Anerkennung auch anderer Religionen und Religionsgemeinschaften.
Deshalb ist es richtig, dass wir diesen Religionsunterricht machen. Das Problem liegt aber darin – daher funktioniert der Islamkundeunterricht gerade aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht –, dass es sich beim Religionsunterricht um etwas handelt, was eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Kirchen ist. Man spricht im Recht von einer Res mixta. Dieser Begriff bedeutet: Der Staat will Religionsunterricht; aber er will die Inhalte dieses Religionsunterrichts nicht allein bestimmen, sondern das im Zusammenwirken mit den Religionsgemeinschaften tun.
Das ist für die evangelische Kirche, die katholische Kirche und die Synagogengemeinden auch kein Problem. Aber es ist für den Islam ein Problem, zumal er ein anderes Kirchen- und Organisationsverständnis hat, zumindest in den Herkunftsländern, aus denen er kommt. Dieses Problem beruht auf einem anderen Kirchenverständnis – insbesondere in Ländern, die eine so merkwürdige Laizismuskonstruktion haben, wie das in der Türkei der Fall ist.
Aber in diesem Land sind sehr, sehr viele Muslime, Tausende von Muslimen, auf dem Weg zu einer Konstruktion einer Gemeinschaft ihres Glaubens, auf dem Weg zu einem europäischen Islam, zu dem hin auch dieser Religionsunterricht, den wir heute einführen, ein Baustein sein kann.
Dieser Weg zu einem Religionsunterricht ist noch nicht der volle Religionsunterricht in dem gleichen Sinne, wie wir ihn konfessionell im Land haben. Es ist eine Konstruktion, ein Übergang, ein Weg, der dahin führen soll. Aber dieser Weg kann beschritten werden. Er kann nach Auskunft von und intensiver Diskussion mit Verfassungsrechtlern dieses Landes beschritten werden.
Er kann in Verantwortung beschritten werden. Wir haben ihn „abgepuffert“ durch die Befristung, durch die Evaluation, durch die Überprüfung. Es ist mehrfach abgesichert – es ist auch noch mal durch Entschließung abgesichert –, dass es keine negativen Rückwirkungen auf den bewährten Religionsunterricht, wie wir ihn in diesem Lande haben, geben wird.
Ich denke, damit sind Grundlagen geschaffen, auf denen wir heute entscheiden können.
Noch ein kleiner Hinweis an die FDP: …
Pardon! Zwei Sätze noch. Danke schön, Frau Präsidentin.
… Man kann die Bedenken sehr hoch ziehen. Aber man kann auch eine Chance ergreifen und sagen: Wir versuchen es jetzt mal. – Sonst werden wir nie dazu kommen, etwas zu erreichen.
Meine Damen und Herren, wenn man leider Gottes in der Presse gelegentlich zu diesem Thema von Muslimen Unerleuchtetes hören muss, kann ich nur sagen: Auch als Angehöriger meiner Kirche muss ich gelegentlich – wie heute Morgen – Unerleuchtetes von wichtigen Vertretern meiner Kirche hören. Das spricht nicht gegen diese Regelung.
Ich danke für die Arbeit daran und entschuldige mich für die Überziehung der Redezeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Hier liegt ein guter Gesetzentwurf zur Beratung vor. Die Früchte des Konsenses vom Juli werden heute und morgen geerntet.
Was bedeutet „Konsens“ eigentlich? Ich habe das mal nachgeschlagen. Dieses Wort ist vor allen Dingen in der evangelischen Kirchengeschichte vertraut.
Den Titel „Consensus“ tragen diejenigen Urkunden und Schriften aus dem 16. Jahrhundert, die, wie es im Lexikon heißt, eine erzielte Übereinstimmung bei dogmatischen Streitigkeiten dokumentieren – zum Beispiel in der Abendmahlsfrage, die aber angesichts von Schulsystemdebatten eine Petitesse ist.
Meine Damen und Herren, die ersten Veröffentlichungen zeigen schon jetzt sehr umfänglich Wirkung. Frau Löhrmann, da liegt noch mehr als die Farbpalette bereit. Es gab nach dem Lob von Fachleuten, Verbänden und Betroffenen nicht zuletzt in der Anhörung am 4. Oktober dieses Jahres auch schon geradezu hektische Entwicklungen. Jeder – hat man den Eindruck – will bei den Ersten sein.
Dabei gibt es bei den Trägern auch viel Erstaunliches und Unverständliches. Man hört von Ratsbeschlüssen über die Errichtung einer Schule, die es voraussichtlich erst ab morgen geben wird. Zum Beispiel haben Nümbrecht am 18. Oktober – gestern Abend – und Gelsenkirchen-Hassel am 17. Oktober – vorgestern Abend – beschlossen. Nideggen hat sogar schon am 19. September 2011 den Beschluss für eine Schule gefasst, von der wir am 19. September noch nicht richtig wussten, wie sie eigentlich aussehen wird.
Auch in meiner Heimatstadt Münster war ursprünglich schon für heute Abend ein Beschluss vorgesehen.
Nun sind solche Schulentwicklungen immer mit sehr viel Aufregung verbunden. Die Beratungsgremien bei der Bezirksregierung wussten oft deutlich mehr als der Gesetzgeber über die neue Schule und trugen damit nicht gerade zur Beruhigung der Landschaft bei.
Danke übrigens Frau Ministerin für Klarstellungen!
Wir gehen davon aus, dass die Dezernate für Gesamtschulen in den Bezirksregierungen künftig nicht mehr so tun, als handele es sich bei der Sekundarschule um eine Gemeinschaftsschule mit neuem Namen.
Meine Damen und Herren, Hektik in der Schulentwicklungsplanung vertragen Schulen und mit ihnen Kinder, Eltern und Lehrer nicht. Es geht jetzt auch nicht um die Sonderangebote der sogenannten Gemeinschaftsschule wie im vorigen Jahr um diese Zeit. Wir erinnern uns an die Hektik, als 50 Schulen als Experimentiereinrichtungen angekündigt waren, von denen dann zwölf übrig blieben, die jetzt übrigens auch rechtlich abgesichert werden.
Regionaler Konsens ist wichtig. Die Zusicherung, dass im kommenden Jahr gefährdete Schulen bei Vorliegen einer konkreten Planung Aufschub erhalten, ist ebenfalls ein wichtiger und friedensstiftender Schritt.
Wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wird, als sei die Sekundarschule einfach eine Gesamtschule ohne Oberstufe, kommt es einem so vor, als zerrten hier von verschiedenen Seiten Beteiligte und suchten nach der Deutungshoheit, was sie unter der neuen Schule verstehen.
Was ist denn die Sekundarschule? Wir hatten uns auf Folgendes geeinigt – Herr Link, ich kann da ganz folgen; das ist ein gemeinsames Kind –: Sie ist nicht Gesamtschule und nicht Verbundschule, sondern ein neues Drittes.
Die Entwicklung von Kombinationen aus Realschulen und Hauptschulen, auch mit Gesamtschulen, mit einem geregelten Übergang in die Oberstufe der Sekundarstufe gibt es in allen Ländern Deutschlands – zurzeit und schon vor einigen Jahren.
Unsere Übereinkunft hat auch bereits Schule gemacht. Cem Özdemir äußerte in einem Gespräch mit „Welt Online“, er empfehle seinen Parteifreunden, sich in Baden-Württemberg um einen Schulkompromiss wie bei uns in Nordrhein-Westfalen zu bemühen. Zitat:
„Es ist sehr zu wünschen, dass ein solcher Schulkonsens nun auch im Süden der Republik möglich wird … In Baden-Württemberg reichen wir Grünen der CDU die Hand für eine Verständigung, …“
Immerhin!
In der Sekundarschule wird Gutes aus Hauptschule und Gutes aus der Realschule mindestens genauso gut verbunden. Es geht nicht um die Zerstörung einer Bildungslandschaft für die heute 500.000 Schülerinnen und Schüler unseres Landes – in dem Irr
glauben, man könne allein mit der Schulform eine Verbesserung der Bildungssituation erreichen.
Es wird keine Schulform abgeschafft. Schulen, die gut laufen und keine demografischen Probleme haben, müssen nicht verändert werden. Das Gesetz will nicht erzwingen, das Gesetz will ermöglichen. Das, was heute an guter Förderung sowie begabungs- und interessengerechter Bildung für Hauptschüler und Realschüler passiert, wird gesichert, auch wenn das Dach dann „Sekundarschule“ heißt. Das bedeutet für uns natürlich auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer an diesen Schulen ein Angebot zur Übernahme an die neue Sekundarschule bekommen.
Wir geben mit der Sekundarschule dem gegliederten Schulwesen eine demokrafiefeste Form. Die neue Schule ist eine Schule der Sekundarstufe I und kann vom Schulträger in drei Formen errichtet werden: nach Klasse 5 und 6 integriert, teilintegriert und kooperativ nach Anforderungsebenen.
Meine Damen und Herren, die heutigen Veränderungen des Antrags sind Konsequenzen der Anhörung. Vor allem geht es um die Möglichkeit des Erhalts der 25 bestehenden Verbundschulen und der zwölf bestehenden Gemeinschaftsschulen, die nicht bereits 2017 geändert werden müssen, denn das ist jetzt bis 2020 verlängert. Auch das schafft Entlastung vom Termindruck.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie kommen sehr spät mit Ihren Änderungsanträgen. Da liegen fünf Minuten vor 12 mit Datum 18. Oktober, also gestern, sieben Änderungsanträge vor. Diese sieben Änderungsanträge können keinesfalls mehr eingearbeitet werden in einen Konsens, der zwar nicht sehr viel Zeit gebraucht hat, aber eine sehr intensive Erarbeitung hinter sich hat. Deshalb werden wir darauf nicht mehr eingehen können.
Sehr verehrte Frau Kollegin Böth, Ihr Selbstbewusstsein in Ehren: Ihre Anträge haben bei der Erarbeitung unserer Stellungnahme ganz sicher keine Rolle gespielt.
Meine Damen und Herren, die „Süddeutsche Zeitung“ nannte den Schulkompromiss im Juli historisch. Dieses Wort ist heute allgemein übernommen worden. Vielleicht ist es wirklich ein historischer Tag – aber nicht ohne Vorbild. Schulentscheidungen wurden auch früher schon gemeinsam getroffen. Die Hauptschulentscheidung von 1968 haben alle drei damals im Landtag vertretenen Fraktionen beschlossen. Für solch wichtige Fragen wie das Schulsystem ist das von Bedeutung.
Ich komme zum Schluss. Konsens kommt von consentire. Das heißt auf Deutsch: übereinstimmen, zustimmen. Das werden wir tun.
Vielen Dank allen Beteiligten – besonders nenne ich die Kollegen Beer und Link und das Ministerium – für zielführende Gespräche und gute Arbeit!
Wir stimmen zu und erwarten eine faire Umsetzung mit korrekter Beratung und Information ohne Drängen der Schulträger in eine der drei möglichen Richtungen der Sekundarschule. Wir werden darauf achten, dass Geist und Buchstaben unseres gemeinsamen Gesetzes umgesetzt werden.
Wenn wir die Debatte um Schulformen abschließen können, werden wir uns den entscheidenden Fragen der Schule widmen, denen nach der Schulqualität. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bei uns in Ascheberg war vorgestern großer Bahnhof: Eine neue Schule wurde mit Prominenz gestartet, eine von zwölf übrig gebliebenen sogenannten Gemeinschaftsschulen, Ver
suchsschulen nach § 23 Schulgesetz. In Ascheberg war leider von pensionierten Altpolitikern törichtes Zeug zu hören. Aber eines ist jetzt schon klar: Die Profilschule ist schon heute von gestern und wird wie die anderen elf wahrscheinlich keinen langen Bestand haben.
Einer der Gründe für das Tempo der heutigen Gesetzgebung ist die mangelnde rechtliche Verankerung dieser zwölf Schulen. Wir haben immer davor gewarnt, dass sie spätestens nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 9. Juni rechtlich nicht gesichert sind. Das haben auch die Antworten auf unsere Anfragen in dieser Sache gezeigt. Diese rechtliche Sicherung der zwölf Schulen wird durch das heute angestoßene Gesetzgebungsverfahren im Sinne der Kinder, der Eltern, der Lehrer und der Kommunen gewährleistet. Der Versuch, eine neue Schulform am Parlament vorbei zu etablieren, ist damit gescheitert und gestoppt.
Meine Damen und Herren, aber nicht nur dafür wird die Oppositionsfraktion CDU gebraucht. Es geht bei der Einführung der neuen demografiefesten Sekundarschule um eine Verfassungsänderung, die einer breiten parlamentarischen Mehrheit bedarf.
Die Volksschulgarantie der Art. 8 und 12 unserer Verfassung soll ersetzt werden durch eine neue Formulierung in Art. 10.
Meine Damen und Herren, diese Volksschulgarantie hat eine lange verfassungsrechtliche Geschichte seit der Weimarer Reichsverfassung 1918. Der Anlass war, jedem Kind eine Grundbildung zuzusichern, die in Volksschule und Berufsschule bestand. Das wurde in Nordrhein-Westfalen 1968 neu interpretiert, indem 1968 die Volksschulgarantie in die Garantie der Grund- und Hauptschule überging. Das ist die Geschichte der Hauptschulgarantie.
Die Bildungsgarantie wird auch jetzt in der Verfassung beibehalten. Wir streichen nicht die Bildungsgarantie, sondern wir streichen eine Schulformgarantie.
Dies ist überhaupt kein Grund für irgendeinen Triumph. In der Begründung steht ausdrücklich – auch die Ministerin hat es vorhin gesagt –, dass unsere 640 Hauptschulen heute zu allen Abschlüssen führen und dass dort gute Arbeit geleistet wird.
Die 188.000 Jungen und Mädchen an den Hauptschulen sind übrigens ein Fünftel aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Ein Viertel befindet sich an den Realschulen und ein Drittel an den Gymnasien. Hauptschulen sind keineswegs dasselbe im Lande. Wir haben Übergangsquoten von 5,3 % in Mülheim und 27,7 % im Kreis Olpe. Das heißt, in Städten mit hohem Gesamtschulanteil gehen die Kinder mit Hauptschulempfehlung dorthin, allerdings unter dem Strich mit mehr Hauptschulabschlussanteil als in Landkreisen.
Dennoch bleibt festzuhalten: Die Demografie und das Schulwahlverhalten haben ganz besonders stark die Hauptschulen getroffen. Mit der Verfassungsänderung geben wir jetzt die Garantie auf, aber nicht die bestehenden Hauptschulen und schon gar nicht die Hauptschülerinnen und Hauptschüler.
Denn das Gute, was an den Hauptschulen für Kinder mit ihren Begabungen und Interessen geleistet wird, muss auch unter dem Dach der neuen Sekundarschule gewährleistet sein. Ich denke hier vor allem an die gute Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung. Wir haben das als „Anforderungsebene“ definiert, und das entspricht dem ersten Satz des Konsenses, über den wir hier in seiner Ausführung reden:
„Im Mittelpunkt unserer Schulpolitik stehen die Kinder und Jugendlichen, nicht Strukturen.“
Auch der neue Satz in Art. 10 ist bereits im Konsenstext, nämlich die Gewährleistung eines ausreichenden und vielfältigen öffentlichen Bildungs- und Schulwesens, das – Zitat – „ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst“. Und dies, meine Da
men und Herren, gilt in allen Teilen unseres Landes, womit natürlich nicht die Landesteile WestfalenLippe und Rheinland gemeint sind, so lieb und wert mir die auch sind. Vielmehr muss diese Schulvielfalt etwa in Entsprechung der jetzigen Hauptschulgarantie
wohl in einem Radius von etwa 25 km gewährleistet werden.
Anpassungen, meine Damen und Herren, erfährt auch der Art. 12, der übrigens die Gemeinschaftsschule im Sinne unserer Verfassung im alten Abs. 6, dem künftigen Abs. 3, definiert. Die Gemeinschaftsschule ist schließlich in unserer Verfassung definiert. In diesem alten Abs. 6, dem neuen Abs. 3 – ich empfehle, es einmal nachzulesen – wird die Erziehung auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für alle Bekenntnisse, Religionen und Weltanschauungen definiert.
Das ist die Gemeinschaftsschule in NordrheinWestfalen und eigentlich ein Leitbild, das für alle Schulen gelten sollte.
Meine Damen und Herren, keine Schulform in Nordrhein-Westfalen wird abgeschafft. Neun Schulformen nennt die Vorlage. Wir schaffen damit keine Verunsicherung an den bestehenden Schulen, die sich der Qualität ihres Unterrichts widmen können und sollen. Die Menschen in diesem Land sind Debatten über Schulstrukturen und Schulformen aber leid. Denn sie wissen, dass das nicht die Qualität der Schule ausmacht.
Und – das muss ich Ihnen entgegnen, Frau Piepervon Heiden – uns weht eben gerade nicht der Wind der Gymnasien ins Gesicht. Ich habe gerade einen Brief der Landeselternschaft an den Gymnasien erhalten, die den Konsens ausdrücklich lobt und sich dafür bedankt, was hier erzielt worden ist.
Meine Damen und Herren, es stellt sich natürlich die Frage: Bedeutet es nicht Unklarheit im föderalen Bildungswesen, wenn so viele Schulen vorhanden und genannt sind? Bedeutet es nicht, wenn man in Deutschland umziehen will, ein Erschwernis, dass es so viele Schulen gibt?
Bei Umzügen haben Kinder zumeist Schwierigkeiten auf derselben Schulform. Es geht meistens gar nicht um eine andere Schulform. Aber wenn die Anforderungsebene des Gymnasiums in Hamburg eine andere ist als in Bayern, dann sieht man, dass man den Forderungen nach Angleichung und den Angleichungsprozessen in der Kultusministerkonferenz anders begegnen muss als mit Schulformangleichungen. Zudem ist zu sagen, dass das, was hier
mit der Sekundarschule eingeführt wird, in etwa dem entspricht, was in allen deutschen Ländern zurzeit existiert, diskutiert wird oder zumindest in der ernsthaften Überlegung steht.
Meine Damen und Herren, die neue Sekundarschule ist nicht Gesamtschule, und sie ist nicht Verbundschule. Die neue Sekundarschule ist ein Drittes, und wir haben lange darum gerungen, das zu formulieren und zu finden.
Ein besonderes Augenmerk haben wir auf konkordatsrechtliche Fragestellungen gelegt. Die Gründung und Unterhaltung konfessioneller und anderer Ersatzschulen bleibt gewährleistet. Ein Zeichen dafür mag sein, dass die Absichtserklärung zur Gründung einer Sekundarschule – es war übrigens die erste – bereits einen Tag nach dem Konsens ausgerechnet von der Gemeinde Nottuln und dem Bistum Münster kam, die eine solche Sekundarschule gründen wollen. Es war also wieder das Münsterland, wie ich mit Vergnügen feststelle.
Ja, die Revolution beginnt im Münsterland.
Wir haben hier einen guten Kompromiss mit einer klaren Botschaft.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass jedes Kind mit seinen Stärken und Schwächen richtig gefördert wird: die intellektuelle Überfliegerin ebenso wie der, der eher Kraftpaket ist, und auch die vielen, die nichts von beidem sind, aber zu den vielen Kindern unseres Landes gehören, die wir – und das gilt für jedes einzelne Kind – für die Zukunft unseres Lands dringend brauchen.
Ich danke für die fairen Verhandlungen mit den Regierungsfraktionen und dem Ministerium und freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich wollte Sie jetzt eigentlich dafür loben, dass Sie einige Klarstellungen zu dem vorgelegten Ergebnis der Bildungskonferenz vorgenommen haben. Nachher habe ich mich jedoch gefragt, was da eigentlich los ist. Da erteilt eine Ministerin Noten an Parlamentarier – das gehört sich so nicht –, und Sie fixieren sich wieder auf das Thema, über das wir heute Nachmittag noch sprechen werden, nämlich auf das Thema „Schulstruktur“. Das Gleiche gilt für Frau Hendricks und Frau Beer. Ich dachte, der Tagesordnungspunkt heißt: Unterrichtung durch die Landesregierung über die Bildungskonferenz für NordrheinWestfalen „Zusammen Schule machen für NRW“.
Im Rahmen dieser Bildungskonferenz waren fünf Arbeitsgruppen tätig. In diesen fünf Arbeitsgruppen ist gut gearbeitet worden. Die einzige Arbeitsgruppe, die streitig geblieben ist und in der kein Konsens gefunden werden konnte, war die fünfte Arbeitsgruppe, nämlich die, die sich mit der Schulstruktur beschäftigt hat. Vier Arbeitsgruppen befassten sich nicht mit der Schulstruktur.
Meine Damen und Herren, was ist eigentlich eine Bildungskonferenz? – Im Grunde genommen ist das so etwas Ähnliches wie eine durch die Landesregierung einberufene Enquetekommission. Das ist eine gute Sache. Da kommen Fachleute zusammen, die fachlich korrekt über das diskutieren, was schulpolitisch, bildungspolitisch anliegt. Hieraus kann jeder
Honig saugen. Es ist allen zu danken, die dort mitgearbeitet haben, denn hier sind die Verbände nicht nur wie bei einer Anhörung gehört worden, sondern sie sind in ein Gespräch gebracht worden. Wir haben sogar mehrfach zu danken, denn in vielen Ergebnissen finden wir uns mit unserer Schulpolitik wieder.
Frau Pieper-von Heiden und andere haben es bereits gesagt: Im Mittelpunkt des großen Schemas der Bildungskonferenz steht ein Begriff, den wir in § 1 Abs. 1 des Schulgesetzes 2006 eingefügt haben, nämlich das Recht auf individuelle Förderung. Diese individuelle Förderung – darüber sind wir uns alle im Klaren – ist ein Prozess. Diese Dinge sind bereits in den letzten fünf Jahren gelaufen. Alle Bildungspolitiker und alle, die sich mit Bildung beschäftigen, wissen: Gute Schule ist nicht abhängig von dem Namen auf dem Türschild. Die Unterrichtsqualität hängt von den eingesetzten Methoden, von der Lehreraus- und -fortbildung, aber auch davon ab, dass sie Raum für einen guten Unterricht haben. Auch der Einsatz von Schulpädagogen und Schulpsychiatern gehört dazu. All das findet sich in den Empfehlungen.
Meine Damen und Herren, wir finden ganz viel Übereinstimmung und ganz viel von dem dort wieder, was wir gemacht haben, Qualitätsanalysen, Qualifizierung, Sprachstandsfeststellungen, Übergänge, Anschlüsse, eigenverantwortliche Schule und Ganztag. An all diesen Themen haben wir fünf Jahre erfolgreich gearbeitet.
Meine Damen und Herren, in der Öffentlichkeit und auch leider vorhin hier wieder wird trotzdem vor allen Dingen über die Schulstruktur gestritten. Das hängt damit zusammen, dass im Moment die Bedrohung von Schulen das wichtigste kommunale Thema ist. Der Kollege Kaiser hat dazu bereits unsere Standpunkte deutlich vorgetragen.
Lassen Sie mich aber eines klar machen: Es ist ein großer Fehler, zu glauben, es gehe hierbei nur um die Nichtakzeptanz einer Schulform. Es geht generell um erhebliche demografische Effekte. Wir haben heute 20 % weniger Kinder in den Eingangsklassen der Grundschulen als noch vor zehn Jahren. Gegenüber dem Spitzenjahr 1972 haben wir heute 43 % weniger Kinder in den Grundschulen des Landes. Das heißt, die Kinderzahlen halbieren sich. Das große Problem ist also die Demografie. Das gilt auch für unsere gesamten schulischen Ausbildungen.
Dies kommt nun auch da an, wo es irgendwann ankommen musste, nämlich beim Fachkräftemangel und bei den Ausbildungsplatzsuchenden. Viele werden es nicht gemerkt haben: Seit 2008 hat sich eine Kurve gedreht, die 2006 noch das ganz große Problem in diesem Land darstellte, nämlich die An
zahl der Ausbildungsplatzsuchenden im Vergleich zu der Anzahl der noch freien Ausbildungsplätze im September eines jeden Jahres. Seit Ende September 2008 haben wir mehr Ausbildungsplätze als Ausbildungsplatzsuchende. Diese Schere wird in diesem Jahr noch weiter auseinandergehen.
Wir haben einen Mangel an jungen Menschen, und dieser Mangel an jungen Menschen wird zum Kernproblem der alternden Gesellschaft. In den kommenden zehn Jahren werden wir, wenn wir das auf Klassengrößen umrechnen, noch einmal etwa 12.000 Schulklassen weniger in diesem Land haben. Das heißt, wir werden uns mit dem Problem der Demografie und nicht nur mit dem Problem einer Schulform beschäftigen müssen. Die Probleme sind nicht mit einer Schulform alleine zu lösen.
Meine Damen und Herren, jetzt geht es um die Frage, wie eine optimale Förderung jedes einzelnen Kindes erreicht werden kann, wenn im Mittelpunkt die individuelle Förderung steht. Das Ziel aller Bildungspolitik sollte sein, gute Abiturienten sowie gute Realschul- und Hauptschulabsolventen hervorzubringen. Die Fixierung der Bildungspolitik auf die Abiturienten ist eine Beleidigung für Millionen von Leistungsträgern in diesem Land.
Zudem ist sie auch nicht sachgerecht. In NordrheinWestfalen sind – zur Erinnerung – zwei Drittel der Kinder nicht auf dem Gymnasium, ein Drittel der Kinder ist auf dem Gymnasium. Trotzdem fokussiert sich die Diskussion fast ausnahmslos auf das Gymnasium.
Wie geht man jetzt damit um? – Wir haben uns nie auf das Gymnasium fokussiert.
Ich erinnere an die Schulpolitik in den letzten fünf Jahren. Sie haben uns gerade vorgeworfen, wir hätten zu viel für die Hauptschulen getan.
Meine Damen und Herren, das Zauberwort in diesem Zusammenhang lautet Heterogenität. Wie viel Heterogenität ist eigentlich in einer Klasse möglich? Und wie funktioniert das überhaupt? – Ich zitiere aus einer Veröffentlichung der Heinrich-Böll-Stiftung aus dem Jahr 2009:
„Die Bildungspolitik muss bei dieser facettenreichen Problematik auch andere, gut belegte Beobachtungen berücksichtigen. So zeigen Studien, dass in integrierten Schulsystemen die leistungsmäßig besonders unterstützungsbedürftigen Schülergruppen nicht von selbst besser aufgehoben sind.“
Das sagt eine Kommission, bei der übrigens auch Ministerin Löhrmann beteiligt war.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns einmal die derzeitigen Schulabschlüsse an. Kürzlich war ich auf einer Abiturfeier in Münster. 83 Schüler hatten dort ihr Abitur absolviert. Von diesen 83 Schülern hatten allen Ernstes sieben ihr Abitur mit einem Notendurchschnitt von 1,0 gemacht. Das ist eigentlich eine Unmöglichkeit.
Als in der Schülerrede der Schüler den Satz sagte: „unser ziemlich anspruchsloses Zentralabitur“, bekam er Beifall von seinen eigenen Konabiturienten. Was ist da eigentlich los, meine Damen und Herren?
Wem ist eigentlich damit gedient …
Ja, ich muss ein bisschen weitermachen.
Wem ist eigentlich damit gedient, wenn man Leistungsanforderungen reduziert?
Wir haben ein großes PISA-Problem mit den Leistungsspitzen. Prof. Bos schlägt deswegen schon die Einrichtung von Eliteschulen vor.
Ja, ich komme zum Schluss.
Meine Damen und Herren, wir halten es für wichtig, dass in diesem Land wirklich jedes Kind und jede Begabung gefördert werden.
Wir müssen gewährleisten, dass unabhängig davon, wie das Dach heißt, unter dem das passiert, eine individuelle Förderung für Schüler möglich ist. Dass dafür gute Vorschläge gemacht worden sind, dafür danken wir der Bildungskonferenz. – Schönen Dank.
Nur ganz kurz eine theologische Bemerkung: Sie haben gerade das Wort „Talente“ gebraucht. Ist Ihnen bekannt, dass dieses Wort aus der Bibel stammt und dass es bei den Talenten darum geht, dass der, der fünf Talente bekommen hat, fünf hinzugewinnen muss, und der, der nur eins bekommen hat, eins hinzugewinnen soll. – Das spricht also genau die individuelle Förderung der Unterschiedlichen an.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin bei einem anderen Termin Gelegenheit gehabt, mit dem Vater eines Kindes aus Nettersheim zusammenzusitzen, der darüber entsetzt war, dass er erst am 21. Juni erfahren hat, dass sein Kind nicht auf die Schule gehen kann, für die er es angemeldet hatte. Das ist schon ein ziemliches Debakel, vor dem wir stehen, was die Regierung angerichtet hat.
Was ist eigentlich passiert? – Da boxt eine Minderheitsregierung vom letzten Sommer an eine Schule, eine Verbundschule oder etwas Ähnliches in Ascheberg, durch, über die es schon länger Gespräche gab und für die es ein klares Konzept gibt, um dadurch ein Ziel des Koalitionsvertrages zu erfüllen. Frau Minister, selbst wenn ich Ihnen konzediere, dass Sie die 30% nicht schon in diesem ersten Jahr erreichen konnten – das wären etwa 170 Schulen gewesen –, so haben Sie noch im November von 50 geredet.
Ich weiß das noch genau. Sie sagten 50, wir sagten, vielleicht 40. Im Dezember waren es 29, im Januar waren es 19, die beantragt hatten. Davon wurden 17 genehmigt. Von den 17 genehmigten kamen 14 zustande – drei bekamen nicht genügend Anmeldungen –, und von den 14 waren zwei beklagt. Die beiden Klageergebnisse lagen Anfang April vor. Anfang April wurde mitgeteilt, dass in Nettersheim keine Oberstufe eingerichtet werden dürfe. Und ein paar Tage später, am 8. April, wurde in Arnsberg bekannt, dass in Finnentrop die aufschiebende Wirkung der Klagen – übrigens der CDU-Bürgermeister aus Lennestadt und Attendorn – wieder einsetze. Meines Erachtens wäre spätestens am 8. April der Termin gewesen, das Projekt, das Sie zusammen mit dem Bürgermeister von Finnentrop als Projekt „Gemeinschaftsschule Finnentrop“ wirklich mit einer unglaublich brachialen Gewalt durchgeboxt hatten, zu stoppen und den Eltern zu sagen: Ihr könnt euer Kind dort nicht anmelden.
Stattdessen haben Sie am 8. April gesagt: Das ziehen wir ganz schnell wieder in Münster gerade. Wir holen uns ein Oberverwaltungsgerichtsurteil, dann ist das Ganze erledigt.
Es war natürlich nicht erledigt.
Meine Damen und Herren, es geht bei dieser Geschichte, über die wir reden, nicht um irgendwelche Spielchen. Das sind keine politischen Spielereien.
Es geht um eine ganze Menge von Eltern, Kindern, Lehrern und Schulen vor Ort, die betroffen sind. Am 21. Juni erfahren die Eltern und Lehrer vom Ministerium, dass eine Genehmigung zurückgezogen wird so wie in Nettersheim. Die Ministerin sagt dazu, sie wolle kein Rechtsrisiko eingehen. Ich kann verstehen, dass sie kein Rechtsrisiko eingehen will, aber dieses Rechtsrisiko war im Grunde genommen bereits Anfang April bekannt, zwei Monate vorher.
Jetzt kommen wir zum eigentlichen Problem. Eines möchte ich allerdings noch feststellen: Für dieses Debakel, dieses Chaos, das wir hier vorfinden, ist sicherlich nicht die Opposition zuständig. Das wollen wir ganz klar festhalten.
Das wäre doch das Schönste, dass eine Minderheitsregierung ein ausgesprochen problematisches Projekt durchboxt und dafür die Opposition verantwortlich gemacht wird. Ganz sicher nicht.
Weil das gelegentlich in der Presse steht, wollte ich das nur einmal feststellen.
Das heißt also, was hier passiert ist, ist mangelndes Handwerk. Mangelndes Handwerk haben wir auch an anderen Stellen erlebt. Das haben wir beim Zentralabitur erlebt, und wir haben auch eine ganze Reihe von Pleiten erlebt. Das ist natürlich unangenehm. Man versucht daher, das Ganze hinzukriegen und in der Öffentlichkeit so darzustellen, als läge es an der Opposition, dass keine Gespräche stattfinden könnten.
Auch dazu nur zur Klarstellung: Wir haben zweimal eingeladen. Einmal sind wir auf die noch nicht vorliegenden Ergebnisse der Bildungskonferenz hingewiesen worden – das haben wir eingesehen –, aber auch die zweite Einladung ist ausgeschlagen worden. Auf die zweite Einladung hin kam als Reaktion eine Einladung, von der Sie wussten, dass wir sie nicht annehmen würden, weil wir mit der Linkspartei nicht zu einem Konsens kommen wollen. – Das nur zur Feststellung.
Wie geht es jetzt weiter? – Sie sprechen immer davon, dass die Bürgermeister vor Ort das doch alles wollten. Da zieht der „SPIEGEL“ über Land und findet in Erwitte und Anröchte zwei CDU-Bürgermeister – übrigens sind auf dem Land fast überall CDU-Bürgermeister –, die sich darüber aufregen, dass die Gemeinschaftsschule jetzt nicht genauso und schnell eingeführt wird, wie sie sich das vorstellen. Ob das pädagogisch sinnvoll ist, ist übrigens für Kommunalpolitiker, sagen wir einmal, nicht immer der einzig ausschlaggebende Grund;
denn das sind Strukturfragen ganz anderer Art. Ich kann aber sehr gut verstehen, dass Bürgermeister ihre Schule retten wollen. Das halten wir für eine ganz, ganz wichtige Frage. Nur, wir haben immer gesagt: Die Gemeinschaftsschule in dieser Form ist die falsche Antwort auf die richtig gestellte Frage.
Wie geht es jetzt weiter? – Der „SPIEGEL“ hätte seine Journalisten von Erwitte und Anröchte zwei Orte weiter schicken können, dann hätte er CDUBürgermeister gefunden, die etwas ganz anderes sagen. Sie hätten zum Beispiel Bürgermeister in Lüdinghausen – Herrn Borgmann –, in Coesfeld – Herrn Öhmann –, in Lennestadt, in Attendorn aufsuchen können, alles CDU-Bürgermeister, die etwas ganz anderes gesagt hätten. Die hätten nämlich gesagt, dass ihre gesamte Schullandschaft, die gewachsen ist, und ihre Schulinvestitionen bedroht sind durch ein vorschnell und übereilt eingesetztes Projekt.
Meine Damen und Herren, wie kann man das Ganze nun heilen? – In Finnentrop war von Anfang an abzusehen, dass das eigentlich nicht gut gehen konnte. Das war alles zu naheliegend. Nur, wie gesagt, das hätte man schon am 8. April beenden müssen und nicht erst so spät.
Jetzt stellt sich aber eine ganze Reihe weiterer Fragen. Ich bin Ihnen dankbar, Frau Ministerin, dass Sie vorhin rechtlich argumentiert haben; denn es stellt sich tatsächlich eine ganze Reihe rechtlicher Fragen. Das Oberverwaltungsgericht stellt letztinstanzlich in seinem Beschluss fest, dass die Genehmigungen „offensichtlich rechtswidrig“ sind. Jetzt haben Sie schon im Ausschuss gesagt: Rechtswidrig heißt nicht nichtig. – Das ist richtig. Jetzt haben Sie gerade auch von den §§ 48 und 49 gesprochen, von der Aufhebungspflicht oder Aufhebungsmöglichkeit bzw. der Rücknahme nach § 48. Ich hatte Sie schon im Ausschuss gebeten, das sehr genau zu prüfen. Deshalb bin ich Ihnen dankbar, dass Sie das heute so dargestellt haben.
Es geht übrigens nicht so sehr um die Frage, ob eine Aufhebungspflicht besteht oder nicht. Die Fragen, die sich eigentlich stellen, sind die: Gibt es noch eine Klagemöglichkeit für betroffene Eltern, die ihre Kinder auf eine Schule schicken sollen, die nach den Grundlagen des Schulgesetzes nur freiwillig besucht werden kann? Gibt es eine Klagemöglichkeit von betroffenen Lehrern, die zum Beispiel zu einem Drittel ausgetauscht werden, weil zu einem Drittel Gymnasiallehrer eingestellt werden? Das Problem haben wir gerade an einer Schule. Gibt es noch eine Klagemöglichkeit von Nachbarkommunen? – Das ist die Frage: Gibt es noch Klagemöglichkeiten?
Frau Ministerin, wenn nicht ganz, ganz deutlich klargestellt wird, dass die Anfechtbarkeit ganz eindeutig ausgeschlossen ist, dann müssen Sie handeln, und zwar so schnell, wie es eben geht!
Ich möchte auf jeden Fall vermeiden – ich halte es für eine wichtige Aufgabe der Opposition, Sie darauf hinzuweisen –, dass wir eventuell nachher in den Sommerferien die Auflösung einer Schule haben, bei der die Eltern und die Kinder davon ausgehen, dass sie nach den Ferien dort hingehen können.
Frau Ministerin, wir sind beide Nichtjuristen. Aber ich hoffe für Eltern, Kinder und Lehrer, dass das, was Sie vorgetragen haben, wirklich ganz wasserdicht ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Frau Präsidentin, ich gebe eine Minute zurück.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben gerade durchaus einige Dinge gesagt, die wir auf dem gemeinsamen Weg zu einem Schulfrieden, den wir gehen wollen, sehr wohl berücksichtigen können.
Nur wenn man betrachtet, was hier über die sogenannten Gemeinschafts- und Verbundschulen gesagt worden ist, dann kam bei mir manchmal der Eindruck auf, Sie zimmern sich eine CDU-Basis zurecht, die Sie offensichtlich sehr viel besser kennen als wir. – So ist sie nicht.
Ja, über „Westpol“ müssen wir nicht unbedingt reden. – Frau Beer, ich kann mir gut vorstellen, dass Sie sich darüber ärgern, dass die meisten ländlichen Kreise und Kommunen CDU-Bürgermeister haben.
Dass also diese Diskussion vor allen Dingen in CDU-Kreisen stattfindet, ist ganz normal, weil diese auf dem Land eindeutig in der Überzahl sind.
Meine Damen und Herren, es gibt 24 Verbundschulen in Nordrhein-Westfalen, von denen sich aber nur eine zur Gemeinschaftsschule umorientiert, obwohl alle Verbundschulen gefragt worden sind, ob sie nicht doch auf das Gemeinschaftsschulprojekt aufsteigen wollten.
Die sind angerufen worden, zur Gemeinschaftsschule zu wechseln, was erhebliche Privilegien bietet. Es ist natürlich ein Riesenunterschied, ob man
28 Stunden die Woche Unterricht geben muss oder nur 25,5 Stunden.
Plus Vorbereitungszeit mit allem Drum und Dran, zum Beispiel einer verbesserten finanziellen Ausstattung; die Sonderangebotsregeln für die Gemeinschaftsschule gehen sogar bis in das GFG. Trotzdem sind jetzt nur zwölf übrig geblieben, und 24 Verbundschulen arbeiten.
Meine Damen und Herren, eins sollte man festhalten: Wenn wir über Mehrkosten reden, dann verursachen in der Regel die Gemeinschaftsschulen diese Kosten. Verbundschulen sind relativ günstig, auch die, die wir hier vorschlagen.
Lassen Sie mich auf die Fragen eingehen, die wir mit unserem Gesetzentwurf stellen. Es werden zwei Themen aufgegriffen.
Das eine Thema ist der regionale Konsens. Dieser regionale Konsens ist tatsächlich die große Frage.
Denn wenn zum Beispiel ständig darüber geredet wird, die Hauptschulen würden zusammenbrechen, dann darf man nicht vergessen, dass nicht nur die Hauptschulen weniger Schüler haben. Wir haben überall weniger Schüler. Im Vergleich von 1972 zu heute haben wir bei den Eingangsklassen einen Rückgang von 43 %. Das ist nur noch fast die Hälfte der Schüler von 1972. Das wird noch weitergehen. Das Schulministerium hat gerechnet, dass es in den nächsten zehn Jahren noch einmal einen Rückgang von 13 % geben wird. Das heißt: Mit diesem Rückgang muss man fertig werden, diesen Rückgang muss man gestalten. Das ist das Kernthema.
Wie kann man das machen? Was passiert eigentlich, wenn man den Rückgang von Zahlen mit einer Ausweitung des Angebotes beantwortet?
Dann passiert genau das, was Frau Hendricks sagte: Es gibt – wie haben Sie es so schön formuliert? – eine „Haltewirkung“. Genau die Haltewirkung ist es, die die Gymnasien in den Mittelstädten massiv bedroht. Dort ist investiert worden, und es gibt Schulen, die jetzt massiv bedroht sind, weil genau diese Haltewirkung in jedem Dorf produziert wird in der Vorgabe, man könne dort das gleiche Abitur absolvieren wie an einem großen Gymnasium oder einer großen Gesamtschule mit entsprechenden Differenzierungsmöglichkeiten.
Frau Beer, mit dem größten Vergnügen.
Frau Beer, wenn Sie mit uns der Meinung sind, dass wir regionale Schulentwicklungspläne machen sollten, dann können Sie ja diesem Teil des Gesetzentwurfes schon einmal zustimmen. Dann wären wir in dem Teil ja schon einmal einig.
Übrigens: Nicht alle Gymnasien quellen so über. Wir haben auch bei den Gymnasien und auch bei den Realschulen in den letzten zehn Jahren einen Rückgang der Anmeldezahlen erlebt, weil einfach generell der Rückgang der Kinderzahlen zu verarbeiten ist. Es ist nicht so, als wären die Schulen alle riesengroß. Fragen Sie einmal die zwei Gymnasien in Attendorn oder die zwei Gymnasien in Lennestadt, was die dazu sagen, dass das Angebot in Finnentrop ausgeweitet werden soll.
Jetzt komme ich zum zweiten Punkt. Warum führen wir die Verbundschulidee weiter? Jetzt können Sie natürlich gern sagen: Das ist alles 2005 schon gewesen. – Darüber können wir ja gerne reden.
Nur geht es hier darum, wie diese Verbundschule so gestaltet werden kann, dass sie gut und optimal – jetzt kommt das Entscheidende – wirklich jedes Kind mit jeder Begabung und jedem Interesse fördert? Das ist doch das alles Entscheidende.
Darum geht es uns doch in der gesamten Schulpolitik.
Prüfen wir doch einmal den Gesichtspunkt „bundeseinheitliche Entwicklung“. In der Bundesrepublik entwickelt sich im Moment überall eine Tendenz zu einem zweigliedrigen Schulwesen; eine Tendenz, von der wir aber der Meinung sind, das sollte man nicht per Revolution oder per ordre de mufti einführen, sondern das sollte man zulassen. Da sind wir auch einig.
Dann stellt sich aber die Frage: Ist es dann sinnvoll zu sagen, wir haben auf der einen Seite ein Schulsystem, das die Studierfähigkeit als Ziel hat, damit junge Menschen in der Lage sind, einem Hochschulstudium wirklich zu folgen, und auf der anderen Seite ein Bildungssystem, das als Hauptziel die Ausbildungsbefähigung hat und das selbstverständlich offen ist für den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung?
Übrigens erwerben zurzeit schon etwa ein Drittel der Realschulabsolventen nach ihrem Schulabschluss noch eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Systeme sind ja auch zurzeit völlig offen.
Ich ärgere mich maßlos über die Häme auf Hauptschülerinnen und Hauptschüler. Denn der Angriff auf die Hauptschule oder der Angriff darauf, was wir in den letzten fünf Jahren für Hauptschulen getan haben, kann doch nicht dadurch beantwortet werden, dass ich sage: Die Eltern haben sie aber nicht akzeptiert.
Die Antwort kann doch nur sein: Wie kann man das, was für diese Kinder mit ihren Begabungen und ihren Interessen offensichtlich hier jetzt besser gemacht wird – mit Ganztagsunterricht, mit intensiverem Unterricht, mit besserer Vernetzung mit der Wirtschaft, mit deutlich verbesserten Möglichkeiten, einen Ausbildungsplatz zu bekommen –, so weiterentwickeln, dass das unter jedem beliebigen Dach möglich ist und weiter passiert? Das ist für mich das Entscheidende.