Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 52. Sitzung des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich zwei Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Wir treten nunmehr in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein.

1 Neues Konzept zur Sicherung eines qualitativ

hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in NRW

Unterrichtung durch die Landesregierung

Der Chef der Staatskanzlei hat mir mit Schreiben vom 16. Januar mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, zu diesem Thema zu unterrichten.

Die Unterrichtung erfolgt durch die Ministerin für Schule und Weiterbildung. Ich erteile Frau Ministerin Löhrmann das Wort. Frau Ministerin, bitte schön.

Einen wunderschönen guten Morgen! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auf den Anfang kommt es an. Das gilt ganz besonders auch bei der schulischen Bildung unserer Kinder. Deshalb sind die Grundschulen von zentraler Bedeutung für die Leistungsfähigkeit unserer Schullandschaft insgesamt.

Im Rahmen des Schulkonsenses zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU haben wir nicht nur wichtige Reformen bei den weiterführenden Schulen vereinbart; wir haben im Sommer auch verabredet, kleine Grundschulstandorte möglichst zu erhalten, um dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ Rechnung zu tragen.

Auf der Grundlage der in Fortführung des Schulkonsenses erfolgten Landtagsentschließung vom 20. Oktober 2011, die mit breiter Zustimmung hier im Hohen Hause gefasst wurde, habe ich Ihnen mit Schreiben vom 12. Dezember 2011 ein Gesamtkonzept zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Versorgung im Grundschulbereich übersandt, das auf die im Schulkonsens und in der Entschließung des Landtags vorgegebenen Zielsetzungen ausgerichtet ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen gerne die Zielsetzungen des Konzepts, die vorge

sehenen Maßnahmen und das weitere Verfahren zur Umsetzung vorstellen und erläutern.

Insgesamt wird das Konzept dazu führen, dass künftig die Klassengröße in den Grundschulen über das Land verteilt deutlich gleichmäßiger sein wird und die heute noch bestehenden regionalen Unterschiede und Ungerechtigkeiten zum großen Teil abgebaut werden können. Wir leisten also etwas, was die Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land für die Kinder, für die Kleinsten in der Schule ermöglicht. Das, finde ich, ist eine sehr, sehr wichtige und sehr, sehr gute Nachricht.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wir räumen dabei allen Kommunen mehr Flexibilität und größere Gestaltungsmöglichkeiten ein. Grundschulen dürfen zukünftig kleiner sein, nämlich ein- statt zweizügig. Außerdem wird die Bildung von Teilstandorten attraktiviert, nicht zuletzt durch die Ausweitung der Leitungszeit und die flexibleren Klassenbildungsmöglichkeiten.

Mit dem Konzept wollen wir im Wesentlichen zwei gravierende Probleme lösen, die sich im Bereich der Grundschulen in den vergangenen Jahren deutlich verstärkt haben.

Erstens. Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft hat für einen erheblichen Rückgang der Schülerzahlen auch in den Grundschulen gesorgt. Dieser Trend wird sich fortsetzen. Mit den bisherigen schulgesetzlichen Regelungen wäre vor allem in kleinen Gemeinden ein gravierendes Schulsterben nicht zu vermeiden. Auch Grundschulen sind Standortfaktor in einem Ort, in einem Dorf. Darauf hat nicht zuletzt auch Herr Laumann immer wieder hingewiesen.

Zweitens. Die in den letzten Jahren gewachsenen Unterschiede bei den Größen der Eingangsklassen an unseren Grundschulen haben zu nicht akzeptablen Ungerechtigkeiten zwischen den Kommunen und Schulen bei der Unterrichts- und Lehrerversorgung geführt.

Meine Damen und Herren, ich will diese zwei Punkte verdeutlichen.

Demografischer Wandel: Allein von 2001 bis 2010 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen um rund 140.000 gesunken. Das entspricht einem Rückgang von 17,6 %. Gleichzeitig ist die Zahl der öffentlichen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen um 9,3 % zurückgegangen. Das entspricht einem Minus von 320 Schulen, von 3.447 im Jahr 2001 auf 3.127 im Jahr 2010. Im Schuljahr 2010/11 gab es dennoch in allen 396 Kommunen noch mindestens eine Grundschule. Mit dem neuen Konzept stellen wir sicher, dass dies auch künftig in allen Kommunen so bleiben kann.

Zu Punkt 2, der sich auf die Ungerechtigkeiten bei der Unterrichtsversorgung durch zu große Unterschiede bei der Klassenbildung in den ersten Schul

jahren an den Grundschulen bezieht: Bisher geht der Erhalt besonders kleiner Klassen und kleiner Grundschulen auf der einen Seite zulasten größerer Einheiten auf der anderen Seite. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen.

Eine Kommune hat mit 1.980 Kindern 78 Eingangsklassen im ersten Schuljahr gebildet, eine andere Kommune mit nur 1.832 Kindern aber 83 Eingangsklassen. Solche Unterschiede sind einfach zu groß; das ist nicht hinnehmbar. In der einen Kommune sitzen im Durchschnitt 25,4 Kinder in einer Klasse, in der anderen nur 22,1. Das ist insbesondere gegenüber den Kindern ungerecht.

Mit dem vorgeschlagenen Konzept werden wir diese Unterschiede und damit die Ungerechtigkeiten zugunsten der Lernverhältnisse für die Kinder deutlich verringern.

Meine Damen und Herren, unser Grundschulkonzept enthält folgende Kernelemente:

Erstes Kernelement: Schulentwicklungsplanung, Fortführungsgrößen und Übergangsregelungen ab dem Schuljahr 2013/2014, Einzügigkeit statt Zweizügigkeit.

Eine wesentliche Neuerung des Konzepts betrifft die Mindestgröße einer Grundschule. Sie soll nach geltender Rechtslage mindestens zweizügig sein, also mindestens 144 Kinder haben. Zukünftig können dagegen einzügige Grundschulen mit mindestens 92 Schülerinnen und Schülern als eigenständige Schulen fortgeführt werden. Schulen, die diese Grenze nicht mehr erreichen, können bis zu einer Größe von 46 Kindern als Teilstandort einer anderen Grundschule fortgeführt werden.

Wenn eine Grundschule in einer Kommune die Letzte ist, kann sie sogar mit mindestens 46 Schülerinnen und Schülern in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen als eigenständige Schule bestehen bleiben. Auch wenn wir nicht jeden Standort werden erhalten können – das ist aufgrund der demografischen Entwicklung klar –, wird keine Kommune in Nordrhein-Westfalen von der Schließung ihrer letzten Grundschule bedroht sein. Und das ist die gute Nachricht für die Kommunen in Nordrhein

Westfalen.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, die Regelung bedeutet natürlich nicht, dass die Kommunen alle Schulen zwingend erhalten müssen. Mit den neuen Regeln schafft das Land aber einen großen Spielraum für die Kommunen, Schulstandorte dort zu erhalten, wo sie es für erforderlich halten. Die Entscheidung darüber liegt wie bisher – dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung folgend – bei den Kommunen selbst.

Die Schulträger entscheiden über die Zahl und die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf

die Schulen bzw. Standorte. Die Schulleitung entscheidet über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die zu bildenden Klassen an den jeweiligen Standorten einer Schule.

Für eine Grundschule in einem sozialen Brennpunkt oder eine Schwerpunktschule im Bereich „Inklusion“ kann der Schulträger künftig die Aufnahmekapazität und damit die Klassengröße begrenzen. So kann zum Beispiel die Grundschule im sozialen Brennpunkt Klassen von 23 Kindern und die Schule im benachbarten Stadtteil vielleicht Klassen mit 29 Kindern in der Eingangsklasse bilden.

Zweites Kernelement: Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes. Der Klassenfrequenzrichtwert

wird von derzeit 24 schrittweise auf 22,5 abgesenkt. Dies erfolgt in mehreren Schritten, da die Umsetzung bei der Bildung der Klassen jeweils in den Eingangsklassen und nicht in bereits bestehenden Klassen erfolgt. Das heißt, das Konzept wächst von unten nach oben.

Bis zum Schuljahr 2015/16 werden wir den Klassenfrequenzrichtwert von 22,5 Kindern in allen vier Jahrgängen der Grundschule erreicht haben. Dafür sind insgesamt etwa 1.700 zusätzliche Lehrerstellen erforderlich. Bereits für das kommende Schuljahr 2012/13 stellen wir als Landesregierung rund 300 Stellen zusätzlich zur Verfügung – was natürlich voraussetzt, dass der wunderbare Schulhaushalt im März verabschiedet wird.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Drittes Kernelement: Verringerung der Zahl der sehr großen Klassen und Vereinfachung der Regelung zur Klassenbildung. Die Bildung von Klassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schülern ist künftig unzulässig. Damit wird sich die Zahl der sehr großen Klassen mit 30 und mehr Kindern deutlich verringern. Diese können nur noch ausnahmsweise in der Fortführung bereits gebildeter Klassen entstehen, zum Beispiel wenn ein Kind zuzieht.

Die Regeln zur Klassenbildung werden eindeutiger und klarer. Für die Zahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen an einer Schule ist künftig nur die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen maßgeblich. Bei einer Klasse sind es bis zu 29 Schülerinnen und Schüler, bei zwei Klassen sind es 30 bis 56 Schülerinnen und Schüler, also 15 bis 28 je Klasse, bei drei Klassen sind es 57 bis 81 Schülerinnen und Schüler, also 19 bis 27 je Klasse, und bei vier Klassen sind es 82 bis 104 Schülerinnen und Schüler, also 20 bis 26 je Klasse. Das heißt, je größer eine Schule ist, umso mehr nimmt die maximale Größe einer Klasse ab und umso mehr Steuerungsmöglichkeiten hat die Schule.

Viertes Kernelement: Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl für mehr Gerechtigkeit zwischen den Kommunen bei der Klassenbildung. Auch hier

haben wir uns von dem Grundsatz leiten lassen: Jedes Kind ist und gleich viel wert. Deshalb wollen wir eine gerechtere und gleichmäßigere Steuerung der Klassenbildung vor Ort schaffen.

Das Instrument dazu ist die neue kommunale Klassenrichtzahl. Künftig bestimmt allein die Schülerzahl der Eingangsklassen die maximale Zahl der Eingangsklassen, die in einer Kommune gebildet werden können. Dazu teilen wir einfach die Schülerzahl in den Eingangsklassen des kommenden Schuljahres durch 23. Kleinere Kommunen erhalten dabei durch günstigere Rundungsregeln etwas mehr Spielräume bei der Klassenbildung als große.

Für die beiden am Anfang erwähnten Kommunen mit dem sehr unterschiedlichen Vorgehen bei der Klassenbildung würde diese neue Regelung zu folgendem Ergebnis führen: Die Kommune mit 1.980 Kindern in bisher 78 Eingangsklassen kann künftig 85 Klassen bilden, also sieben zusätzlich. Die Kommune mit 1.832 Kindern in 83 Klassen muss dagegen auf vier Eingangsklassen verzichten und sich auf 79 Klassen beschränken. In beiden Kommunen haben die Eingangsklassen künftig durchschnittlich fast die gleiche Klassengröße von 23,2 und 23,3 Kindern. Das ist aus Sicht der Kinder die größere Gerechtigkeit, die wir mit diesem neuen Instrument erreichen.

Meine Damen und Herren, mit der Einführung der kommunalen Klassenrichtzahl werden die Unterschiede zwischen den Kommunen deutlich reduziert. Damit erreichen wir mehr Gerechtigkeit bei der Klassenbildung und somit auch bei der Unterrichts- und Lehrerversorgung. Den Herausforderungen, vor denen vor allem kleinere Gemeinden stehen, tragen wir dabei Rechnung.

Die Kommunen können natürlich auch weniger Klassen bilden, denn die kommunale Richtzahl darf unter-, aber nicht überschritten werden. Diese Ressourcen können die Schulen in solch einem Fall für zusätzliche Förder- und Ergänzungsmaßnahmen einsetzen. Mit all diesen Maßnahmen erhalten die kommunalen Schulträger und die Schulen einen größeren Spielraum, die Grundschullandschaft vor Ort zum Wohle aller Kinder sinnvoll auszugestalten. Das Land gewährleistet dabei durch klare Regeln für alle die notwendige Gerechtigkeit zwischen den Kommunen und zwischen den einzelnen Schulen.

Fünftes Kernelement: Leitungszeit und Anrechnungsstunden für die Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben ab dem Schuljahr 2013/2014. Die Landesregierung hat bereits mit dem Haushalt 2011 den Sockelbetrag der Leitungszeit an Grundschulen in Anerkennung der erheblichen Leistungen der Schulleiterinnen und Schulleiter von acht auf elf Stunden erhöht.

Gerade im ländlichen Raum wird es künftig häufiger zu Teilstandortlösungen kommen. Vor allem die Leitung von Schulen mit mehreren Standorten bedeu

tet einen höheren organisatorischen Aufwand. Dieser ist in der Umstellungsphase besonders hoch. Dem wollen wir Rechnung tragen. Zur Unterstützung der Teilstandortlösungen sollen künftig für den zweiten und jeden weiteren Standort einer Schule jeweils für das Schuljahr, in dem der Teilstandort gebildet wurde, elf, im folgenden Schuljahr neun und ab dem darauffolgenden Schuljahr dauerhaft sieben zusätzliche Leitungsstunden gewährt werden. Derzeit erhalten Schulleitungen mit Teilstandorten nur drei Stunden zusätzliche Leitungszeit. Diese Erhöhung der Leitungszeit an Schulen mit Teilstandorten ist notwendig. Wir steigern dadurch auch die Attraktivität für Schulleitungen an Schulen mit Teilstandorten und wirken den Problemen bei der Besetzung von Schulleitungsstellen entgegen.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Punkt: zur Umsetzung des Konzepts. Die neuen Regelungen sollen verabredungsgemäß und auch auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände zum Schuljahr 2013/14 eingeführt werden. Die verstärkte Bildung von Teilstandorten ist allerdings ein Umstellungsprozess, für den wir eine Übergangsfrist von fünf Jahren bis zum Schuljahr 2018/19 vorsehen. Damit haben die Kommunen ausreichend Zeit, die kommunale Schulentwicklungsplanung den veränderten Bedingungen anzupassen.