Ich sage: „Wir arbeiten inhaltlich“, und stehe dazu. Wenn das jetzt formell anders zusammengepackt wird, dann ist das eine völlig andere Frage.
Auch beim Teilhabe- und Integrationsgesetz werden zurzeit ganz viele unterschiedliche Dinge zusammengepackt, die sich aus einer inhaltlichen Debatte in unterschiedlichen Ausschüssen, in unterschiedlichen Zusammenhängen, auch in formell unterschiedlichen Anhörungen ergeben haben.
Von daher lautet mein Fazit: All das, was hier drinsteht, haben wir in Anhörungen und lange im Ausschuss diskutiert. Es ist auch nicht so, als käme das innerhalb von vier Wochen, sondern wir beraten inzwischen über Monate. Ob man sich daran beteiligen will oder nicht, ist eine andere Frage.
Herr Dr. Brinkmeier, richtig ist auch, dass Sie immer gesagt haben: Wir sind auf einem guten Weg, wir einigen uns noch darüber. – Daran war ich nicht beteiligt. Im Ausschuss habe ich mir das immer angehört und dachte: Wann kommen die denn endlich mal zu Potte? – Das sind Sie offensichtlich nicht. Insofern hat sich eher unsere Auffassung durchgesetzt, dass die Fachhochschulen auf Augenhöhe mit den Universitäten promovieren dürfen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erfolgreich studieren in Nordrhein-Westfalen ist eine der Leitlinien der Landesregierung. Dazu gehört es, die Hochschulen auch für diejenigen zu öffnen, die ein Interesse daran haben, bei uns zu studieren, die bisher in Deutschland dazu keine Möglichkeiten gehabt haben, obwohl sie das in ihrem Herkunftsland mit ihrem Schulabschluss könnten.
Diesem Personenkreis werden jetzt mit diesem Gesetzentwurf neue Möglichkeiten eingeräumt. Sie haben ja in der Anhörung gehört, dass das auf sehr positive Resonanz stößt, der DAAD diesen Gesetz
Herr Hafke, Sie haben eben die Frage gestellt, wie das, was Sie hier angeregt haben, im Weiteren gelöst wird. – Wir werden in einer Rechtsverordnung gemeinsam mit den Hochschulen klären, welche Standards bei diesen Eingangsprüfungen gesetzt werden müssen. Das muss man nicht über ein Gesetz regeln.
Dieses Gesetz ist nun auf Initiative der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und auch der Partei Die Linke erweitert worden. Sie wollen die Promotionen für die Absolventen der Fachhochschulen deutlich erleichtern und haben das in diesem Gesetz ergänzt. Ich finde diese Initiative sehr gut. Sie greifen Formulierungen auf, die in Berlin und auch im Saarland bereits verankert sind. Zu dem Thema fand eine große Anhörung statt, und der Wissenschaftsrat hat uns ausdrücklich noch mal aufgefordert, ebenfalls in diese Richtung zu gehen.
Sie haben jetzt eine deutlich höhere Verpflichtung zur Kooperation zwischen den Universitäten und den Fachhochschulen verankert und diese Forderung auch mit Leben erfüllt. Ich finde, gerade angesichts des 40-jährigen Jubiläums der Fachhochschulen, das wir im letzten Jahr alle gemeinsam gefeiert haben, ist das eine wirklich gute Initiative und ein guter Ansatz des Parlaments.
Sie haben darüber hinaus noch Regelungen zur Personalvertretung ergänzt. Das ist sehr sinnvoll. Wir wollen Mitbestimmungsland Nummer eins in Nordrhein-Westfalen sein. Wir brauchen dort klare Regelungen. Und die Regelungen, die in einer Anhörung diskutiert worden sind, sind hier aufgegriffen worden.
Deswegen haben wir mit dieser Gesetzesinitiative wirklich gute Ansätze für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Wir haben eine gute Entscheidung für die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen getroffen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn dieser Antrag eine breite Mehrheit im Parlament findet. Jenseits aller Diskussionen um die Art und Weise des Zustandekommens habe ich Sie alle so verstanden, dass die Inhalte breit geteilt werden. Deswegen fände ich es sehr schön, wenn dieser breite Konsens auch seinen Ausdruck in der Abstimmung über diese Initiative fände. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben erstens abzustimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der Fraktion Die Linke Drucksache 15/3856. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die antragstellenden Fraktionen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag für die zweite Lesung angenommen.
Wir stimmen zweitens ab über den so geänderten Gesetzentwurf Drucksache 15/1875. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3731, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1875 in der Fassung der Beschlüsse anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Fraktionen von CDU und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der durch den soeben angenommenen Änderungsantrag geänderten Fassung in zweiter Lesung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Ich teile ich Ihnen nochmals mit, dass die Fraktion der FDP eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1875 beantragt hat. Nach § 73 unserer Geschäftsordnung findet eine dritte Lesung auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Landtags statt. Der Antrag muss vor Schluss der Beratung der zweiten Lesung schriftlich eingereicht werden. All diese Voraussetzungen sind erfüllt, sodass wir eine dritte Lesung durchführen werden.
Ferner hat die Fraktion der FDP beantragt, zur Vorbereitung der dritten Lesung eine Überweisung des vorgenannten Gesetzentwurfs an den Fachausschuss vorzunehmen. Ein entsprechender Antrag liegt ebenfalls schriftlich vor. Da dieser hier im Parlament zur Abstimmung kommen muss, lasse ich über den Antrag, zur Vorbereitung der dritten Lesung eine Überweisung an den Fachausschuss vorzunehmen, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FDP und der CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs an den Fachausschuss abgelehnt.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunkts und werden entsprechend dem Antrag eine dritte Lesung durchführen.
Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 15/3796 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Die Linke, die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion der CDU, die Fraktion der FDP. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen auch nicht? – Damit ist der Wahlvorschlag angenommen.
Wir kommen sofort zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 15/3797. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Linken und FDP. Stimmt jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag angenommen.
Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3752, die mit Vorlage 15/1090 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wer sich dem anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und
Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Niemand. – Stimmenthaltungen? – Die Fraktion der CDU. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und die beantragte Genehmigung erteilt.
die gemeinsame Förderung des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung e. V. (DZD) und des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung e. V. (DZIF)
Vorlage des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung gem. § 10 Abs. 4 LHO Vorlage 15/1029
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3798, die Unterrichtung Vorlage 15/1029 zur Kenntnis zu nehmen. Ist jemand dagegen? – Niemand. Enthält sich jemand? – Niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und die Vorlage zur Kenntnis genommen.