Gunhild Böth

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Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Einschreibechaos an den Hochschulen“ ist der richtige Titel für das, was zurzeit an den Hochschulen passiert. Ich bin auch der Überzeugung, dass die FDP in ihrem Antrag – das hat Herr Hafke vorgetragen – ganz viel richtig beschrieben hat.
Ich bin nicht ganz mit Ihnen einer Meinung darin, woran es gelegen hat. Vielleicht greift Ihr Antrag auch ein bisschen kurz in der Frage, woran es gelegen hat. Deshalb möchte ich noch einmal einen Rückgriff wagen, woher dieses Chaos überhaupt gekommen ist:
Richtig ist doch: Jede Hochschule kann ihre eigenen Kriterien festlegen. Das ist das große Problem; denn das Chaos wurde mit dadurch produziert, dass es – die Computerfirma will ich nicht in Schutz nehmen –, natürlich schwierig ist, mit allen Kriterien, die jede Hochschule für sich festlegt, umzugehen. Es ist unstrittig, dass die Chaos produziert haben. Das ist aber auch gar nicht die Frage.
Wenn ich nämlich als Softwareunternehmen ein Programm für irgendjemanden machen soll, muss ich mir als Allererstes die Frage stellen: Wie funktionieren die Anschlüsse in dem Programm, das die Hochschule hat, für die ich das machen soll?
Dass jede Hochschulen andere Anschlüsse hat und jede vor sich hinwerkelt, als säße sie auf einer einsamen Insel, wissen wir auch. Das ist sicherlich auch nicht gut.
Mir aber stellt sich die Frage, ob nicht das Setzen eigener Kriterien insgesamt überhaupt einmal in Frage gestellt werden muss. Denn was bedeutet das: Muss ich besondere Kriterien erfüllen, wenn ich an die Universität Köln will, aber andere, wenn ich an die Universität Bonn will? Das scheint mir zum Teil alles sehr dubios zu sein.
Wenn das alle Hochschulen anders machen, besteht in Zukunft das Problem: Wenn Hochschulen etwas verändern, muss natürlich auch am System wieder etwas geändert werden, sodass das zu einer neverending Story wird.
Ich frage mich natürlich: Warum kann es nicht gemeinsame Kriterien aller Hochschulen geben, auf die sich dann die Hochschulen verständigen, sodass man in einem gemeinschaftlichen Prozess irgendwann einmal klärt, welche Zugangsvoraussetzungen man unabhängig davon braucht, an welcher Hochschule man studiert? Es kann ja nicht so sein, dass sich die, die sich für eine Hochschule interessieren, auch noch damit auseinandersetzen müssen, ob sie passgenau auf die Kriterien, die entwickelt worden sind, zutreffen, sondern wir alle miteinander haben im Ausschuss gesagt: Die zukünftigen Studierenden sollen sich eigentlich darauf vorbereiten, einen passgenauen Studiengang zu finden, statt sich noch irgendwie selber für die Hochschulen passend zu machen. Das kann doch nicht Sinn und Zweck des Kriterienkatalogs sein.
Für meinen persönlichen Geschmack ist schon viel zu viel Geld für ein wenig professionelles Verfahren ausgegeben worden. Daran muss etwas geändert werden. Nur: Dass jetzt die Alternative der FDP, den Hochschulen ihr Präferenzsystem zu belassen und sie nicht dazu zu verpflichten, das zu nutzen, ein Weg ist, damit das besser wird – dann haben wir wieder mehrere Systeme nebeneinander –, sehe ich nicht so. Wir müssen im Ausschuss noch einmal etwas gründlicher diskutieren, wohin wir mit dem System eigentlich hinwollen, ob wir es tatsächlich so freischwebend lassen, wie es zurzeit ist, oder ob die Kriterien nicht noch einmal geändert werden sollten. – Danke.
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hafke, ich glaube, Sie debattieren hier in einem Scheingefecht. Denn im Teilhabe- und Integrationsgesetz, einem Artikel
gesetz, unter dem Sie ja mit Ihrer Fraktion, wie ich nach den letzten Wasserstandsmeldungen gehört habe, auch stehen, wird genau nach diesem System verfahren. Da wird zum Beispiel das Schulgesetz geändert, ohne dass die Anhörung im Schulausschuss, die ansonsten immer bei Änderungen des Schulgesetzes stattfinden muss, bei dieser Änderung des Gesetzes stattfindet.
Ich sage nur: Sie sind doch selbst an anderen Dingen beteiligt, wo es Gründe gibt. Ich sage jetzt gar nicht, dass das im Schulausschuss hätte gemacht werden müssen. Ich sage nur: wo es Gründe gibt, dass das gemacht wird.
Im Schulausschuss wurde dazu noch einmal debattiert. Da haben wir uns auf vier Expertinnen und Experten geeinigt.
Das ist aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung im Schulausschuss. Ich sage es einfach nur einmal. Aber darum geht es gar nicht, sondern es geht darum, dass Ihnen das, was wir heute hier beschließen, überhaupt nicht gefällt.
Sie wollten nämlich keine Gleichstellung der Fachhochschulen mit den Universitäten. Das ist doch der Punkt.
Davon versuchen Sie gerade abzulenken, indem Sie das ganze Verfahren ausreizen wollen. Ich habe gestern schon etwas zum Verfahren gesagt – Frau Kollegin Seidl hat das heute auch getan –: Wir haben zu all diesen Punkten Anhörungen durchgeführt und sie alle debattiert.
Sie werden jetzt gleichgestellt. Das gefällt Ihnen nicht; das ist mir völlig klar. Wir haben das in der Anhörung mit den Hochschulen, dem Hochschullehrerverband und allen anderen debattiert, ob es möglich wäre, die Fachhochschulen bei den Promotionen gleichzustellen; das ist ein FDP-Antrag. Wir haben das lang und breit sowie rauf und runter diskutiert. Genau da ist gesagt worden: Es kann nicht sein, dass jemand deswegen diskriminiert wird, weil er an einer Fachhochschule einen Masterabschluss gemacht hat. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Wenn Sie das einführen wollen, können Sie Bologna in die Tonne kloppen.
Wenn man Bachelor und Master einführt – egal, was man davon hält –, dann muss man den nächsten Schritt gehen und die Abschlüsse gleichstellen. Denn sonst geht es nicht.
Sie wissen auch, dass unsere Fachhochschulen gute Arbeit leisten. Laut Ihrem eigenen Antrag sollte diese Arbeit der Fachhochschulen gestärkt werden. Was Sie nicht wollten, war die Gleichstellung. Deshalb führen Sie jetzt eine Nebendebatte, um irgendwelche Aufregung zu erzeugen. Sie ist völlig unnötig.
Aber eigentlich haben Sie sich um die Antwort auf die Frage herumgedrückt, wie Sie inhaltlich zu diesem Antrag stehen.
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ehrlich gesagt, finde ich die Debatte heute ein bisschen putzig. Denn wir haben das am 20.10.2011 schon mal diskutiert – selbstverständlich nicht in der Konkretisierung, sondern das erste Mal, weil die Parteien, die den sogenannten Schulfrieden beschlossen haben, gleich einen Entschließungsantrag hintendrangehängt haben, kleine Grundschulen vereinbaren zu wollen.
Putzig finde ich das deshalb, weil heute der Eindruck erweckt wird, als würden sich in diesem Hause nur SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die CDU um kleine Grundschulen kümmern.
Interessanterweise ist auch nicht mit den anderen Parteien darüber gesprochen worden. Das habe ich jedenfalls aus der Wortmeldung von Frau Piepervon Heiden so entnommen, dass auch mit ihr nicht darüber gesprochen worden ist. Mit der Linken ist ebenfalls nicht darüber geredet worden. So weit zur Koalition der vielbeschworenen Einladung.
Okay, das können Sie machen, wie Sie wollen. Es steht Ihnen natürlich frei, zu reden, mit wem Sie wollen. Wir haben nur eine Position dazu, und die ist nicht neu. Ich will sie mal aufzeigen:
Wir haben am 07.09.2010 einen Antrag gestellt – Drucksache 15/136 –, die Demografiegewinne in den Schulen zu belassen und einen Stufenplan „Kleine Klassen“ zu machen. 2010 wollten wir gerne, dass die Ministerin das bis Ende des Jahres tut. Diesen Antrag haben die anderen gnadenlos niedergestimmt. Dass es trotzdem ein Stück weit so gekommen ist, freut uns natürlich sehr, weil das die Intention unseres Antrags aufnimmt.
Zum Zweiten haben wir am 12.07.2011 mit Drucksache 15/2355 ein Moratorium für Grundschulschließungen beantragt. Diesen Antrag haben Sie auch gnadenlos niedergestimmt. Das hielten Sie damals alle für schwachsinnig; so ginge das nicht. – Jetzt wird das gemacht; das finde ich gut.
Insofern unterstützen wir das auch.
Dieses habe ich auch am 20.10.2011 in der Debatte über den Schulkonsens und den zugehörigen Entschließungsantrag schon gesagt – ich zitiere –:
„Es ist auch in Ordnung; das kann man so machen. Was mir an dem Antrag zu den kleinen Grundschulen gefällt, ist, dass Sie einen Antrag der Linken übernommen haben, nämlich ein Moratorium einzuführen, dass es keine Schulschließungen geben soll,“
das war in Bezug auf die Grundschulen –
„dass die Fortführung der Standorte ermöglicht werden soll, und zwar bis 2013/14, bis es offensichtlich etwas Neues geben soll. Das finde ich richtig gut.“
Natürlich finden wir das auch heute noch richtig gut. Wir wundern uns nur darüber, dass drei Parteien feiern, dass es bestimmte Dinge geben soll, die sowohl die FDP als auch Die Linke die ganze Zeit in genau dieser Art und Weise, manchmal sogar viel früher als die Landesregierung, hier vorgetragen haben. Ich finde, auch das gehört in diesem Parlament zur Redlichkeit, das mal zu sagen
und nicht immer so zu tun, als hätte die Landesregierung zusammen mit der CDU etwas völlig Neues erfunden.
Ich habe aber noch ein paar Fragen, will aber jetzt nicht ins Detail gehen, weil ich fürchte, dass die allermeisten Parlamentarierinnen und Parlamentarier damit überfordert wären und unserer Debatte dann nicht mehr folgen könnten.
Wir haben in den Schulen einerseits das Problem der Klassenrichtwerte und andererseits das Problem der Schüler-Lehrer-Relation. Zum Problem der Klassenrichtwerte: Wenn Sie einerseits kleine Klassen und andererseits große Klassen bilden, und zwar nicht als Teilstandorte ein und derselben Schule, steht die Kommune vor dem Problem, dass die kleinen Klassen genauso viel Unterricht brauchen wie die großen Klassen. Allerdings ist die Lehrerinnenzuweisung unterschiedlich.
Ich wüsste gerne, welche Lösung Sie insofern anstreben, um massive Probleme zu vermeiden, die ansonsten zu Unterrichtskürzungen in den kleinen Klassen führen könnten.
Ja, so ist es heute; das ist mir bekannt. Aber wir diskutieren ja über das kommende neue Konzept. Frau Ministerin, ich weiß, Sie wissen, dass das heute so ist. Ich weiß das auch. Die Frage ist nur: Was machen Sie? Sie haben gesagt: Es soll keine Ungleichheit geben. – Also soll es wahrscheinlich auch keine im Unterricht geben. Insofern würde mich noch sehr interessieren, wie Sie das lösen wollen.
Das können wir natürlich irgendwann am vorliegenden Gesetzentwurf diskutieren. Im Fachausschuss
werden wir das sowieso tun. Insofern sage ich erst einmal: Es gibt wohl in diesem Parlament überhaupt keine Debatte über die Ziele „kleine Grundschulstandorte“ und „Belassung der demografischen Effekte im Schulsystem“; das ist uns allen gemein. Deshalb – ich wiederhole es noch einmal – finde ich die Debatte ein bisschen putzig.
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht hier und heute um dieses Sonderamtsblatt des Schulministeriums.
Man muss vielleicht erläutern, warum wir dieses Sonderamtsblatt – es heißt: Sonderausgabe – aufregend finden, und zwar nicht im positiven, sondern im negativen Sinne.
Das Amtsblatt des Schulministeriums war bis zum Jahre 2006 eine auf Umweltpapier gedruckte amtliche Mitteilung – ein ziemlich langweiliges Ding, das alle neuen Erlasse, die in der Zwischenzeit gekommen waren, Stellenausschreibungen und so etwas enthielt.
2006 ist das Amtsblatt von Frau Sommer verändert worden. Nun handelt es sich dabei um eine bunt bebilderte Zeitschrift mit dem Titel „Schule NRW“ und darunter „Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung“.
Jetzt muss man natürlich wissen, dass es zu den Dienstverpflichtungen von Lehrerinnen und Lehrern gehört, das Amtsblatt zu lesen. Es ist nämlich eine Dienstverfehlung, wenn man das nicht tut und bestimmte Informationen …
Das steht so in der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen. Ich wollte es nur mal sagen. Das ist geltendes Recht. Ich würde mich nicht darüber lustig machen, wenn ich das sage – es sei denn, man wollte sich hier über die Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen lustig machen. Da mache ich gerne mit. Aber dann müssten wir sie vielleicht mal ändern.
Jedenfalls ist es bisher noch eine Verpflichtung der Lehrkräfte, das Amtsblatt des Ministeriums zur Kenntnis zu nehmen. An manchen Schulen wird das sogar per Unterschrift eingefordert. Damit sollen sich Lehrerinnen und Lehrer sozusagen schlaumachen, was der Stand der Debatte ist und welche pädagogischen Innovationen weiter vorangetrieben werden sollen. Selbstverständlich gibt es immer wieder Schwerpunkthefte; das ist überhaupt nicht die Frage. Generell ist das Amtsblatt des Ministeriums auch nicht für alle Welt kostenfrei zu beziehen. Deshalb ist es auch etwas Besonderes, dass diese Sonderausgabe erstens kostenfrei war und zweitens für jeden Mann und jede Frau über die Internetseite des MSW, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, zu beziehen war.
Was ist an dieser Sonderausgabe jetzt so besonders? Das Besondere an dieser Sonderausgabe sind Statements zum Schulkonsens. Statements zum Schulkonsens geben darin ab: der Vorsitzende der Landtagsfraktion der SPD, der Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Vorsitzende der Landtagsfraktion der CDU, GEW, VBE, Philologen-Verband, Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule, Elternnetzwerk, Landeselternschaft der Gymnasien usw. Ich will nur sagen: Es sind nicht alle Verbände, die zum Beispiel in der Bildungskonferenz am Tisch gesessen haben, sondern es sind ausgewählte.
Insbesondere sind es die Landtagsfraktionen der Schulkonsensparteien; ich will sie mal so nennen.
Daher habe ich erhebliche Bedenken, und zwar nicht nur, weil dieses Amtsblatt natürlich von der Staatskanzlei finanziert wird, also mit Mitteln der Landesregierung – normalerweise wird es für 4,45 € pro Stück abgegeben; in diesem Falle waren es null Euro –, sondern insbesondere, weil es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Regierungsmaterialien gibt, die im Wahlkampf verwendet wurden und in denen Parteiäußerungen enthalten waren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.
Ich behaupte nicht, dass wir im Wahlkampf sind. Ich sage nur: Dieses Material ist ein Amtsblatt des Ministeriums. Insofern hat es eine andere Qualität als eine Infobroschüre; denn – ich wiederhole es noch mal – die Lehrerinnen und Lehrer sind aufgrund der Allgemeinen Dienstordnung verpflichtet, es zu lesen.
Und hier hat man schon den Eindruck, dass sie nicht über alle Positionen zum Schulkonsens informiert werden sollen, wie es zum Beispiel die politische Bildung in der Schule tun müsste, würde sie dieses Thema im Unterricht behandeln, oder wie es ein Schulleiter tun müsste, würde er den Schulkonsens – zum Beispiel während einer Konferenz –
vorstellen. Vielmehr macht man es einseitig und parteilich. Das ist schlicht und ergreifend skandalös. Ich hätte auch nicht erwartet, dass diese Landesregierung das tut.
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Große Brömer, danke, dass Sie die Frage noch beantworten.
Ich habe Ihren Ausführungen zugehört. Richtig ist, dass in dem Amtsblatt, das hier zur Debatte steht, überhaupt kein amtlicher Teil enthalten ist. Ich frage mich allerdings, wieso das Ding außer „Schule NRW“ auch den Titel „Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung“ trägt.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht kann ich ein bisschen zur Aufklärung beitragen.
Kann ich vielleicht reden, Frau Beer? – Danke. Ich kann es ansonsten auch lauter; das ist nicht das Problem.
Ich würde gerne etwas zur Sache sagen, sage jetzt aber erst einmal etwas zum Verfahren. Es ist richtig: Wir haben im Ausschuss über diese Frage diskutiert. Strittig ist doch jetzt zwischen uns, über welche Frage wir diskutiert und zu welcher Frage wir eine Anhörung gemacht haben. Es gab einen Antrag der Linken zum Promotionsrecht für Fachhochschulen – den gab es vorher schon einmal –, zu dem wir eine Anhörung gemacht und lang und breit diskutiert haben. Sämtliche Rektorenvereinigungen, Kanzlervereinigungen, der Hochschullehrerverband und alle möglichen anderen Menschen, die in der Angelegenheit unterwegs sind, waren dabei.
Zum LPVG haben wir selbstverständlich auch diskutiert, mehrmals in diesem Hause und auch zusammen mit dem Ausschuss, der dann federführend war. Insofern kann ich nicht erkennen, was jetzt im Ernst der neue Gegenstand ist. Ich nehme für mich persönlich in Anspruch, dass ich als Person die Rechte des Parlaments und auch die Rechte von Fraktionen durchaus hochhalte.
Insofern habe ich das eine oder andere Mal gegen alle möglichen Mainstreamüberlegungen gesagt, dass es in dieser oder jener Angelegenheit so nicht geht.
Das Verfahren, das dieses Mal gewählt worden ist, ist so gelaufen, wie es Herr Schultheis vorhin beschrieben hat. Herr Schultheis hat alle Fraktionen gebeten, man möge dazu Vorschläge machen, was man wolle. Ich habe einen gemacht. Ich hatte noch einen ganz anderen Vorschlag, nämlich dass die Fachhochschulen ganz alleine ein Promotionsrecht bekommen. Das hätte ich richtig gut gefunden. Darauf konnte man sich nicht verständigen, dafür gab es keine Mehrheit.
Also kann ich nur feststellen: Ich bin sehr froh, dass wir uns jetzt mehrheitlich darauf verständigt haben, dass Universitäten und Fachhochschulen auf Augenhöhe miteinander agieren. Vorher war in der Debatte, dass die Fachhochschulen auch irgendwie beteiligt werden könnten, wenn die Universitäten so nett wären. Diese Art von paternalistischer Haltung ist mir fremd. Ich finde, die Fachhochschulen machen eine erstklassige Arbeit. Sie arbeiten wissenschaftlich und können in den Bereichen, in denen sie das tun, selbstverständlich Promovenden betreuen, begutachten und auch promovieren.
Insofern haben wir lang und breit in einer ganz großen Anhörung darüber diskutiert, die ich im Übrigen jedem nachzulesen empfehle, der etwas über die Arroganz von Universitäten erfahren will.
Ansonsten kann ich nicht ernsthaft ihren Einwand erkennen, auch was zum Beispiel Studienbewerberinnen und -bewerber angeht, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben. Dazu haben wir in einem anderen Zusammenhang eine große Anhörung gehabt.
Jetzt können Sie natürlich einwenden: Formell war das nicht zu dieser Drucksache. – Das ist richtig. Aber was tun wir? Arbeiten wir formell oder inhaltlich?
Ich sage: „Wir arbeiten inhaltlich“, und stehe dazu. Wenn das jetzt formell anders zusammengepackt wird, dann ist das eine völlig andere Frage.
Auch beim Teilhabe- und Integrationsgesetz werden zurzeit ganz viele unterschiedliche Dinge zusammengepackt, die sich aus einer inhaltlichen Debatte in unterschiedlichen Ausschüssen, in unterschiedlichen Zusammenhängen, auch in formell unterschiedlichen Anhörungen ergeben haben.
Von daher lautet mein Fazit: All das, was hier drinsteht, haben wir in Anhörungen und lange im Ausschuss diskutiert. Es ist auch nicht so, als käme das innerhalb von vier Wochen, sondern wir beraten inzwischen über Monate. Ob man sich daran beteiligen will oder nicht, ist eine andere Frage.
Herr Dr. Brinkmeier, richtig ist auch, dass Sie immer gesagt haben: Wir sind auf einem guten Weg, wir einigen uns noch darüber. – Daran war ich nicht beteiligt. Im Ausschuss habe ich mir das immer angehört und dachte: Wann kommen die denn endlich mal zu Potte? – Das sind Sie offensichtlich nicht. Insofern hat sich eher unsere Auffassung durchgesetzt, dass die Fachhochschulen auf Augenhöhe mit den Universitäten promovieren dürfen.
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz eine große Debatte zur Verbesserung der Situation von Migrantinnen und Migranten ausgelöst. Ich sage hier ganz deutlich: zu Recht. Das ist überfällig – da sind wir uns, glaube ich, alle einig –, da gilt es etwas zu tun.
Die Landesregierung hat in dem Zusammenhang alle bestehenden Gesetze überprüft, um diskriminierende Anteile zu entfernen und durch integrationsförderliche Formulierungen, Maßnahmen, Vorschläge zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Das Teilhabe- und Integrationsgesetz enthält zurzeit Änderungen von elf weiteren Gesetzen. Die Änderungen verfolgen das Ziel, dass sich Menschen vorurteilsfrei begegnen, offen gegenüber deren Werten und tolerant sind. Insgesamt kommt es uns allen, glaube ich, darauf an, für ein friedlicheres und diskriminierungsfreieres Zusammenleben einzutreten.
Allerdings haben wir den Eindruck, dass die Landesregierung bei der Prüfung der Landesgesetze vergessen hat, auch die Landesverfassung hinsichtlich diskriminierender Inhalte zu untersuchen. Die Landesverfassung enthält im dritten Abschnitt „Schule, Kunst und Wissenschaft, Sport, Religion und Religionsgemeinschaften“ Art. 7 Abs. 1. Ich zitiere:
„Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.“
Das findet sich dann wortgleich im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wieder,
allerdings erweitert um noch viel mehr Erziehungsziele.
Die Fraktion Die Linke hält es für sinnvoll und notwendig, dass in der Verfassung Ziele für Erziehung beschrieben sind. Es ist die Aufgabe einer Verfassung, Wertvorstellungen zu definieren. Allerdings muss man Art. 7 der Landesverfassung NRW einmal historisch genauer betrachten.
In den 40er-Jahren des letzten Jahrhunderts wollte man eine klare Ausrichtung auf eine christliche Erziehung. Das hatte viel damit zu tun, dass die religiösen Überzeugungen in den Zeiten des Faschismus nicht nur an den Rand gedrängt, sondern auch negiert wurden. Aus diesem Gedanken stammen auch noch die in staatlicher Trägerschaft befindlichen evangelischen und katholischen Grundschulen, früher: Volksschulen. Über diese Vorstellung einer einheitlich christlich basierten Gesellschaft sind aber die Zeit und auch die Bevölkerungsentwicklung hinweggegangen.
Daher gehört „Ehrfurcht vor Gott“ als Erziehungsziel gestrichen;
denn es schließt Menschen mit nicht monotheistischen Glaubensvorstellungen, also Buddhisten, Hindi, nicht ein, und es negiert vor allem und vorrangig die negative Religionsfreiheit, also die Freiheit, nicht religiös zu sein.
Insofern: Wenn sich eine Verfassung – und das muss sie doch – mit ihren Grund- und Menschenrechtsvorstellungen an alle Menschen richtet,
kann sie nicht allen die Vorstellung von einem monotheistischen Gott überstülpen, sondern das ist eine Vorstellung der Abrahams-Religionen, die Juden, Christen und Muslimen gemeinsam ist. Das ist auch historisch zu erklären, wobei damals kein Mensch an die Muslime dachte. Deshalb heißt es ja „Gott“ und nicht „Jahve“ oder „Allah“.
Es geht uns aber auch um die negative Religionsfreiheit. Im Grundgesetz heißt es hierzu in Art. 4 Abs. 1 – Zitat –:
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Damit sind explizit auch atheistische Weltanschauungen geschützt.
Insofern kann das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“, weil es unserer Auffassung nach gegen die negative Religionsfreiheit verstößt, nicht mehr in der Landesverfassung festgeschrieben sein.
Das Nichtgläubigsein muss den gleichen Wert in der Landesverfassung haben wie religiöse Überzeugungen.
Dann haben wir noch einen zweiten Punkt, von dem wir glauben, man sollte ihn überarbeiten. In der Landesverfassung steht auch …
Frau Kollegin Beer, das Wort „glauben“ bezieht sich nicht unbedingt und zwingend, wenn man darüber spricht, auf Religion.
„In Liebe zu Volk und Heimat“, heißt es in der Verfassung, sollen Schülerinnen und Schüler erzogen werden. Das scheint mir sehr problematisch zu sein, weil Liebe ein Gefühl ist, das man wenig verordnen kann. Das sollte im Rahmen der Revision vielleicht auch noch einmal überdacht werden.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sind Sie mit mir der Auffassung, dass in der Verfassung nicht steht, dass „zu Liebe zu Volk und Heimat“ erzogen werden soll, sondern dass „in Liebe zu Volk und Heimat“ erzogen werden soll und dass man damit die Lehrerinnen und Lehrer zu einem bestimmten Gefühl verpflichtet, in dem sie dann erziehen sollen?
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Ministerin, dass Sie eine Zwischenfrage zulassen. Sie hatten gesagt, ich hätte bei der Beurteilung der DDR etwas spitzfindiger sein sollen. Auf diesen Bericht des Fernsehens beziehen sich offensichtlich immer alle. Aus dem Bericht wurde – völlig aus dem Zusammenhang – ein Satz von mir herausgelöst, der im Übrigen mit dem Satz identisch ist, den auch Herr de Maiziere, der bekanntlich in der CDU ist, ausgesprochen hat. Er lautet, dass die DDR in toto kein Unrechtsstaat war.
Ich habe aber noch weitere Sätze gesagt, die ich auch publiziert habe. Ich habe gesagt, dass dort sehr viel Unrecht geschehen ist und dass es selbstverständlich ist, dass wir zur Kenntnis nehmen, dass das passiert ist. Dazu habe ich noch vieles Weitere gesagt. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass dieser Bericht sozusagen tendenziös und zusammengeschnitten war und es eigentlich Ihrer nicht würdig ist, sich auf einen solchen, journalistisch minderwertigen Bericht zu beziehen?
Danke. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute den Antrag vorliegen, islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen einzurichten.
Ich will, weil hier immer Legendenbildung betrieben wird, dem ein bisschen Aufklärung entgegensetzen.
Erstens. Wir haben schon lange islamische Unterweisungen in deutscher Sprache. Dieser Unterricht ist sehr gut angenommen, er ist völlig konfliktfrei, und es wird bescheinigt, dass der Lehrplan, der schon in den 90er-Jahren dazu auf den Weg gebracht worden ist, der Lehrplan eines Religionsunterrichts ist.
Zweitens. Das, was Frau Pieper-von Heiden gerade vorgetragen hat – sozusagen die Bedingungen für Religionsunterricht –, war genau der Gegenstand der Anhörung, die wir im Schulausschuss durchgeführt haben. Es war eine Anhörung nicht mit den „üblichen Verdächtigen“, sondern mit Experten zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit.
Ich sage jetzt einmal etwas zu der Legendenbildung hier: In dieser Anhörung ist genau das herausgekommen, was wir befürchtet haben, nämlich zur Frage der Legitimation des Beirats.
In der Anhörung ist gesagt worden: Selbstverständlich kann das Land Nordrhein-Westfalen Religionsunterricht machen, und der heißt dann auch „Religionsunterricht“. Dann ist es eben kein Religionsunterricht nach Art. 7 Grundgesetz. Das macht aber nichts; das Land darf selbst Religionsunterricht anbieten.
Die Legitimation der Vertreterinnen und Vertreter dieses Beirats ist das ganz große Problem. Genau dieses ist in der Anhörung zwei Stunden lang diskutiert worden. Dabei ging es einmal um die Frage, wie es mit Organisationen ist, die von der Türkei abhängig sind. Wir reden hier über DITIB; das ist völlig klar. Wenn Sie jetzt in Ihre Änderung hineinschreiben, dass diese Organisationen staatsunabhängig sein sollten, dann frage ich mich, wie Sie das überhaupt machen wollen, wenn eine Organisation auch noch vom türkischen Staat finanziert wird.
Ich habe noch eine andere Anmerkung: Herr Lehne hat hier für die CDU vor 14 Tagen die ganz große Welle gemacht – das war für mich eine neue Erfahrung –, und zwar gegen die Grauen Wölfe. Die Grauen Wölfe sind Bestandteil des Koordinierungsrates der Muslime, der jetzt Einfluss in diesem Beirat hat. Deswegen finde ich es schon ein wenig schizophren, wenn Sie einerseits gegen die Grauen Wölfe argumentieren, ihnen aber andererseits in diesem Beirat Tür und Tor öffnen.
In der Anhörung hat es aber auch Bedenken gegen die Benennung von Vertreterinnen und Vertretern vonseiten des Schulministeriums gegeben. Dazu haben die Verfassungsrechtler gesagt, so gehe es auch nicht, dann würde der Staat sozusagen in die Hoheit der Religionsgemeinschaften eingreifen. Insofern hatten wir da schon auf einem fachlich extrem hohen Niveau eine Debatte, die aber, was Ihren Gesetzentwurf anging, mehr Fragen aufgeworfen hat, als dass sie beantwortet worden sind. Sie sind auch durch die von Ihnen jetzt vorgenommenen Änderungen nicht beantwortet worden.
Ich will an dieser Stelle nur noch einen Punkt ansprechen: Ich finde es gegenüber den Aleviten außerordentlich schäbig, wie Sie hier verfahren. Die Alevitische Gemeinde in Deutschland ist gezwungen worden, nach deutschem Recht Religionsgemeinschaft zu werden. Dem ist sie auch gefolgt und hat sich allem unterworfen, damit sie in NordrheinWestfalen den Schulversuch „Alevitischer Religionsunterricht“ bekommen konnte. Worüber wir hier reden, ist aber eigentlich kein islamischer Religionsunterricht, sondern sunnitischer Religionsunterricht. Den müsste man dann vielleicht als solchen auch so bezeichnen, damit da nicht wieder irgendwelche Verwirrungen kommen.
Das bedeutet: Das, was Sie bei den Aleviten eingefordert haben, dass sie nämlich als Ansprechpartner auf der anderen Seite – es ging immer um die Fra
ge „Ansprechpartner“ – auch eine Religionsgemeinschaft sind, lassen Sie jetzt bei den Sunniten sausen. Das ist das, auf das Frau Pieper-von Heiden schon hingewiesen hat. Ich wiederhole es noch einmal: Gegenüber den Aleviten ist das extrem schäbig.
Danke, Frau Präsidentin. – Ich möchte nur darauf hinweisen, dass das, was ich gesagt habe, belegbar ist.
Es gibt das Protokoll des Ausschusses mit der Nr. 15/278 – für alle, die es nachlesen möchten. Sie sehen, es ist ein bisschen dicker, deshalb kann ich leider nicht alles daraus vortragen. Aber ich will wenigstens zitieren, was Herr Dr. Graulich, immerhin Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, gesagt hat:
„Ich unterstreiche die Ausführungen meines Vorredners Prof. Hense, der auf den Abgeordneten Solf geantwortet hat; das ist eine Frage der gesetzessprachlichen Ehrlichkeit. Durch eine Umbezeichnung wird das verfassungsrechtliche Problem nicht auf eine höhere Ebene gehoben. Wir haben die Voraussetzungen von Art. 7 Abs. 2 und 3 nicht vorliegen, deshalb haben wir etwas anderes.“
Es war die Rede von Religionsunterricht und davon, was die Voraussetzungen für Religionsunterricht sind.
„Wenn man den bundesverfassungsrechtlichen Begriff gleichwohl verwendet, nobilitiert man damit nicht das, was man veranstaltet, es bleibt etwas landesgesetzlich Spezielles. Dann wäre es gesetzessprachlich ehrlicher, dem Ganzen einen davon abweichenden Namen zu geben, und zwar einen der hier vorgeschlagenen.“
Dazu gehörte zum Beispiel auch die islamische Unterweisung.
Ich will noch auf die Frage der Ministerin antworten, was man denn tun könnte. Das, was Sie hier tun, ändert ja nichts an der Realität; das haben schon mehrere gesagt. Wir brauchen Lehrkräfte, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet worden sind. Es werden viel zu wenige ausgebildet. Ich hätte andersherum angefangen und das so gemacht.
Zudem will ich noch anmerken: Der Koordinationsrat der Muslime vertritt nach dem, was Herr Minister Schneider in seiner Untersuchung zu den Muslimen in Nordrhein-Westfalen dargestellt hat, nachweislich – ich finde, das war eine sehr hilfreiche Untersuchung, weil wir jetzt endlich Zahlenmaterial darüber haben – nur eine Minderheit der Muslime in Nordrhein-Westfalen. Insofern stimmt das überhaupt nicht mit dem Argument überein, das seien die wesentlichen Repräsentanten der Muslime in NordrheinWestfalen. Diese fühlen sich in der Mehrheit im Übrigen von überhaupt keiner dieser Organisationen vertreten. Insofern hätte es uns ganz gut angestanden, anders zu handeln.
Ich wiederhole es noch mal, auch wenn die Ministerin etwas von staatskirchlichem Religionsunterricht erzählt hat: Das ist nicht der Punkt. Wir haben hier keine Religionsgemeinschaften. Diese Fragen der Religionsgemeinschaften sind zurzeit bei Gericht anhängig, weil sie nämlich nicht die Zusage erhalten, Religionsgemeinschaft zu werden. Genau das ist das Problem, weshalb ich nicht der Auffassung bin, dass man die in diesen Beirat setzen kann.
Danke, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten jetzt seit einiger Zeit den von Minister Schneider auf den Weg gebrachten Entwurf des Gesetzes zur Teilhabe und Integration. Das Gesetz soll ganz offensichtlich die Teilhabe und Integration von Menschen, die hier immer noch als „Menschen mit Migrationshintergrund“ bezeichnet werden, verbessern.
Das große Problem, vor dem wir vor allem in der Schule stehen, ist, dass Kinder mit natürlicher Mehrsprachigkeit gefördert werden müssen, sollen usw. Das haben wir alles schon mehrmals festgestellt. Darüber besteht, glaube ich, auch Einigkeit. Die Frage ist nur: Wie kann das eigentlich passieren?
In diesem Zusammenhang muss ich feststellen, dass insbesondere die Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit in Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend betrieben wird. Bereits unter der vorletzten Regierung sind die Stellen für den muttersprachlichen Unterricht zusammengestrichen worden.
Selbstverständlich ist niemand entlassen worden; aber jede Lehrkraft, die in Pension gegangen ist, ist nicht mehr ersetzt worden, bis die Zahl der Lehrer(innen)stellen von ursprünglich 1.500 auf unter 900 gesunken war.
Das ist ein Zustand, der in der Zwischenzeit dazu geführt hat, dass Eltern diesen Unterricht nachfragen, aber nicht erhalten haben. Ich will es noch mal sagen: Es ist eines der Rechte, das der Europarat allen Menschen in den Grenzen seiner Staaten garantiert. Die Staaten haben sich auf den Erhalt der natürlichen Mehrsprachigkeit und auf die Pflege der Muttersprache verpflichtet. – Ich finde allerdings, man sollte besser von „Familiensprache“ reden, weil Kinder auch Väter haben und manchmal die nichtdeutsche Sprache in der Familie die Sprache des Vaters und nicht immer nur die der Mutter ist.
Das bedeutet aber, dass wir uns insbesondere in der Schulpolitik darum kümmern müssen, diese Möglichkeiten auszubauen. Zu diesem Ausbau gehört insbesondere, dass wir nicht nur Symbolpolitik betreiben und sagen: „Wir wollen diese Muttersprache haben“, sondern dass wir sie auch realistisch installieren. Das bedeutet schlicht und ergreifend: Wir brauchen eine grundständige Lehrer(innen)ausbildung für muttersprachlichen Unterricht.
Im Erlass ist jetzt übrigens, nachdem Schwarz-Gelb das so genannt hat, von „herkunftssprachlichem Unterricht“ die Rede. Dazu sage ich gleich noch etwas.
Im Erlass steht erstens, dass Lehrerinnen und Lehrer unterrichten sollen, die hier ausgebildet worden sind. Was heißt das im Klartext? Es gibt bisher nur den Lehrstuhl „Türkisch als Muttersprache“ an der Universität Duisburg-Essen. Mehr gibt es nicht. Alles andere sind fremdsprachliche Angebote, die im Rahmen der Lehrerausbildung stattfinden. Das bedeutet, dass alle anderen Sprachen als Muttersprache überhaupt nicht studiert werden können.
In diesem Zusammenhang muss man einfach mal dazu übergehen, eines der tollsten Angebote zu nutzen, das wir Nordrhein-Westfalen haben, nämlich die Fernuniversität Hagen. Insbesondere in diesem Bereich kann sehr viel mehr geleistet werden. Dort sollten selbstverständlich zum Beispiel auch
die sogenannten kleinen Sprachen studiert werden können. Und das sollte für alle Lehramtsstudis in Nordrhein-Westfalen gelten. Türkisch soll es also nicht nur für die geben, die zufälligerweise an der Universität Duisburg-Essen studieren.
Mir ist geläufig, dass sich da jede Person einschreiben kann. Unter den Bedingungen von Bachelor und Master ist es aber nicht so einfach, sich auch noch an einer zweiten Universität einzuschreiben, um dort eine dritte Facultas zu studieren. Das ist, glaube ich, unter Fachleuten auch unstrittig.
Insofern brauchen wir eine entsprechende Initiative des Landtags. Wir brauchen solche Studiengänge, sodass sich auch mehr Menschen dafür begeistern.
Für meine Begriffe kann es – wenn wir tatsächlich die Qualität ansetzen, die wir in der Lehrerausbildung haben – nicht sein, dass jemand die Sprachprüfung C2 nach Europäischem Referenzrahmen macht und damit schon die Befähigung hat, diese Sprache zu unterrichten.
Ich bin immerhin ausgebildete Gymnasiallehrerin, habe auch viele Jahre lang Erfahrung auf diesem Gebiet. Man stelle sich vor, dass ich nicht die deutsche Sprache unterrichte und ins Ausland gehe. Selbstverständlich dürfte ich – selbst wenn ich den Referenzrahmen C2, was ich mir durchaus zutrauen würde, in Deutsch absolvieren würde – an einer deutschen Schule im Ausland nie und nimmer Deutsch unterrichten. Insofern müssen wir die Qualitätsansprüche, die wir ansonsten an die Ausbildung von Lehrkräften stellen, auch hier ansetzen. Deshalb brauchen wir, glaube ich, dringend eine solche Ausbildungsoffensive. – Danke.
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Frau Beer und auch Herr Große Brömer haben dazu schon vieles ausgeführt, warum ein vorgezogenes Anmeldeverfahren sinnvoll ist. Das möchte ich nicht wiederholen. Ich finde es ausdrücklich gut, dass es das vorgezogene Anmeldeverfahren wieder gibt, um die Verwerfungen für die Eltern, die etwa Frau Beer gerade erläutert hat, zu verhindern. Eine Stigmatisierung der Eltern ist tatsächlich in einigen Fällen gelaufen. Das ist das Problem.
Selbst wenn sie nach dem Motto: „Sie wollten gar nicht zu uns“, nicht stigmatisiert worden sind, ist es dennoch so gewesen, dass die Eltern erst in der zweiten Runde die Schule der zweiten Wahl wählen konnten, weil alle Anmeldungen gleichzeitig erfolgen mussten. Dabei waren das möglicherweise wieder die Schulen, die schon in der ersten Runde so knallvoll waren, dass sie gar keine Chance mehr
auf einen Platz hatten. Das gehört einfach zur Wahrheit.
Wenn Sie diese Befürchtung haben, Herr Witzel, kann ich nur auf eine Alternative hinweisen. Die Alternative wäre – ich biete Ihnen das jetzt an –: Wir stellen gemeinsam einen Antrag, dass man einen Rechtsanspruch darauf hat, dass das Kind an der Schulform, an der es angemeldet wird, auch tatsächlich genommen wird.
Damit sind alle Probleme aus der Welt, weil die Eltern, die für ihr Kind beispielsweise einen Platz an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium wollen, den auch erhalten. Das Problem ist, dass sie zurzeit an einer Gesamtschule oder einer Sekundarschule keinen Platz erhalten. Das können wir ändern; das ist überhaupt kein Problem. Das sollten wir tun. Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Gesamtschule, an einer Sekundarschule, an jeder Schulform, an der die Eltern ihr Kind gemäß den Bestimmungen anmelden. Dann können wir wieder den gleichen Termin einführen, weil alle Eltern den Platz für ihr Kind erhalten, den sie gerne möchten. Das wäre die logische Konsequenz. Ich biete noch mal an: Das können wir gerne zusammen machen. Wenn das die Konsequenz daraus ist, bin ich sehr einverstanden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war etwas verwirrt, als ich diesen Antrag gelesen habe, und zwar aus folgendem Grund: Die FDP wechselt in diesem Antrag irgendwie mehrmals die Bezugsgröße. Also habe ich ihn noch einmal aufmerksam gelesen, um sozusagen die Bruchstellen der Argumentation herauszufinden. Es geht erst einmal um die Schulen der beruflichen Bildung, dann aber um die falsche Beratung. Das heißt, es geht also gar nicht um die Schulen der beruflichen Bildung, sondern um die allgemeinbildenden Schulen. Wenn die Schülerinnen und Schüler nämlich erst einmal in der beruflichen Bildung sind, sind sie ja schon falsch beraten worden; denn da sollten sie ja gar nicht hin. Also ist es erst einmal der falsche Adressat.
Wenn ich das dann weiter richtig verstanden habe, unterstellen Sie den Schulen der Sekundarstufe I, dass sie den Schülerinnen und Schülern, die mit einem Ausbildungsvertrag in der Hand zu dem Lehrer oder der Lehrerin kommen und sagen, sie hätten einen Ausbildungsvertrag, was man ihnen denn rate, dann ernsthaft sagen: Nein, um Gottes willen, macht das nicht! Geht in eine Warteschleife am Berufskolleg! – Im Ernst: Frau Pieper-von Heiden, wo leben Sie? Wo soll das je passiert sein?
Sie haben dann in Ihrem Antrag weiter geschrieben: Es gibt Ausbildungsverträge. Es gibt Betriebe, die ausbilden wollen und keinen Nachwuchs haben. – Okay, wir wissen alle, dass es das gibt. Und so weiter, und so weiter; das brauche ich hier jetzt nicht alles zu wiederholen.
Aber das ist doch nicht das Problem derjenigen Lehrkräfte, denen Sie unterstellen, dass sie den Schülerinnen und Schülern von einem Ausbildungsvertrag abraten, sondern das ist doch offensichtlich
das Problem – das wissen wir doch alle, das haben wir schon tausend Mal diskutiert –, dass sozusagen, um in Ihrer Terminologie zu sprechen, die Nachfrage und das Angebot nicht übereinkommen, dass also die Unternehmen andere Vorstellungen von dem, was sie gerne als Angebot von Auszubildenden hätten, haben, als der Markt an Auszubildenden liefert.
Da gibt es große Diskrepanzen, viele Maßnahmen, Modelle in allen möglichen Kommunen, damit man die besser zusammenbringt und Unternehmen auch einmal sehen, dass zum Beispiel Schülerinnen und Schüler von Hauptschulen nicht grundsätzlich irgendwelche Monster sind, die man gar nicht mehr ausbilden kann, sondern durchaus ausbildungsfähig sind. Und so weiter.
Aber was wollen Sie denn jetzt eigentlich? Sie wollen den Schulen der Sekundarstufe I sagen: Bitte, beratet sie mit einem Ausbildungsvertrag in der Hand nicht so, dass sie anschließend in eine Warteschleife des Berufskollegs gehen. – Ich muss ehrlich sagen: So ein Blödsinn ist mir selten untergekommen. Dass das faktenfreier Unsinn ist, haben Sie schon dadurch bestätigt, dass Sie schreiben: Es gibt eigentlich keinen empirischen Beleg dafür, dass das die gesellschaftliche Wirklichkeit ist.
Insofern kann ich nur sagen: Ich weiß nicht, was wir im Ausschuss diskutieren werden, aber es wird kurios sein.
Danke, Frau Präsidentin. – Heute ist bekanntlich – man muss es schon sagen – wieder einmal „Bildungsstreik“. Schülerinnen und Schüler, vor allem aber Studierende stellen Forderungen, die Situation im Bildungsbereich zu verbessern. Eines der großen Probleme, für die die Studierenden eine Lösung einfordern, ist schlicht und ergreifend die Zulassung zu einem Masterplatz. Die Zulassungen zu einem Masterplatz haben gerade in der letzten Zeit einen – man muss es schon sagen – ganz abenteuerlichen Fall zutage gebracht:
Am 6. November 2011 meldet dpa, dass an der Uni Münster ein merkwürdiges Verfahren eingeführt worden ist, das zur Folge gehabt hat, dass sich Studierende ins laufende Semester klagen mussten.
Man stelle sich vor: Jemand macht seinen Bachelorabschluss und muss an der Universität Münster noch einmal sein Abiturzeugnis einreichen, weil nämlich die Note im Abitur und die Note beim Bachelor sozusagen die einzigen Marken sind, aufgrund derer diese Person einen Masterstudienplatz erhält. Das sind Zustände, angesichts derer man nur sagen kann: Man weiß nicht, worüber man mehr entsetzt sein
soll. – Die Universität Münster muss da natürlich gehörig nachbessern.
Insgesamt 1.800 Studierende wollten für das laufende Semester in Münster in den BWL
Masterstudiengang und ihr Studium qualifiziert fortführen und beenden. Man vergegenwärtige sich: Das ist nur ein einziger Fachbereich.
471 Studierende sollten zugelassen werden. Diese 471 sind eigentlich nur entstanden, weil es diese 1.800 Bewerbungen gab. Denn ursprünglich standen nur 150 Plätze zur Verfügung. Es gibt also 1.800 Menschen, die etwas wollen, aber nur 150 Plätze. In diesem Zusammenhang muss man schlicht und ergreifend sagen: Die Studierenden, die heute auf der Straße sind und eine Masterplatzzulassung fordern, haben einfach Recht.
Denn die Umstellung auf „Bachelor“ und „Master“ von „Diplom“ oder „Staatsexamen“ sollte ja nicht dazu führen, dass wir sehr viel weniger in ähnlicher Art und Weise qualifizierte Studienabgänger haben. Das wäre aber so, wenn die Studierenden die Universität mit dem Bachelor verlassen müssten. Vielmehr wollten wir mehr. Insofern haben wir es mit mehreren Problemen zu tun.
Ein Problem ist, dass es überhaupt keine statistisch belastbaren Zahlen zur Übergangsquote von Bachelor- zu Masterstudierenden gibt. Das Land hat bestimmte Kapazitäten zur Verfügung gestellt, die auch alle ausgeschöpft und zum Teil – wie es das Beispiel Münster zeigt – sogar weit ausgeschöpft sind, indem sie sozusagen um das Dreifache dessen, was zugestanden war, erhöht worden sind. Klar ist doch: Die Hochschulen des Landes müssen mehr Masterstudienplätze zur Verfügung stellen. Das können sie nur, wenn wir im Rahmen der ZielLeistungs-Vereinbarungen die Masterstudienplatzkapazitäten übergangsweise erhöhten und die Hochschulen die Kompensationsmittel dafür erhielten. Denn woher sonst sollen sie die Studienplätze nehmen?
Da wir als Land mit der Bundesregierung gemeinsam die Studienplätze und die Ausweitung der Studienkapazitäten finanzieren wollen und dieses auch so geregelt ist, müsste sich – auch das ist Bestandteil des Antrags – die Landesregierung selbstverständlich dafür einsetzen, dass es zusätzliche Hochschulkapazitäten gibt, und das mit der Bundesregierung verhandeln.
Dies alles ist Bestandteil des Antrags und beschreibt nur eine der vielen Baustellen, die heute im Bildungsstreik deutlich gemacht werden. Aber mir scheint: Diese Baustelle ist absolut vorrangig für die Studierenden, weil es sie in der Ausübung einer späteren Berufstätigkeit doch erheblich behindert. – Ich danke Ihnen.
Danke sehr, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Dr. Schoser. – Nach dem, was Sie gerade gesagt haben, gehe ich davon aus, dass Sie Zahlen haben, dass es ganz viele freie Masterplätze in Nordrhein-Westfalen gibt. Und habe ich Sie richtig verstanden, dass die Studierenden der Universität Münster nur zu blöd waren, sich zu erkundigen, wo es die vielen anderen freien Masterstudienplätze gibt, nämlich für 1.400 BWLer in Nordrhein-Westfalen? Und woher nehmen Sie dieses Wissen, wenn es keine Zahlen gibt?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde im Gegensatz zur Kollegin Beer gut, dass die Fraktion der FDP diesen Antrag vorgelegt hat. Ich will das auch begründen.
Nein, das ist keine neue Koalition. Ich sage jetzt etwas dazu, dann können Sie gerne noch darauf antworten.
Wir hatten das selbstverständlich schon im letzten Schuljahr im Ausschuss diskutiert. Ich hatte kritisiert, dass CDU und FDP das nicht bedacht hatten, als sie das Gymnasium auf G8 umgestellt haben und damit die Oberstufe schon in der Klasse 10 beginnen ließen.
Das Problem ist gewesen, dass wir das alles im Ausschuss diskutiert haben. Da bin ich bei der Regierungskoalition, überhaupt keine Frage, dass man, wenn man eine solche Planung macht, das zu Ende denken muss. Dann muss ich auch über die Konsequenzen nachdenken.
Die FDP hat in der Zwischenzeit aber eingesehen, dass dies ein Fehler war und hat gesagt: Das haben wir vergessen. Das haben wir nicht gemacht. – Okay. Das kann man zwar auch noch einmal kritisieren, aber irgendwann ist es dann auch vorbei.
Dann ist Folgendes geschehen: Dann hat es eine Antwort der Landesregierung auf die Anfrage 545 von Frau Pieper-von Heiden im März des letzten Schuljahres gegeben. Da steht unter der Frage, wann mit einer entsprechenden Anpassung zu
rechnen sei, vonseiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sei eine Anpassung mit Wirkung zum 1. August 2011 beabsichtigt.
Ich habe mich darauf verlassen, dass das passiert.
Ich habe Eltern, die mich angerufen haben, blöd, wie ich bin, wie ich sagen muss, mitgeteilt, die Ministerin habe gesagt, sie mache das zum August. Es täte mir leid, daran sei jetzt nichts mehr zu ändern. Das hätten wir, als wir in den Landtag gekommen sind, auch nicht mehr ändern können, weil das Schuljahr schon angefangen habe. Die Ministerin würde das aber jetzt ändern. Ich mache also sozusagen Werbung für die Landesministerin und sage, das werde jetzt auf den Weg gebracht.
Was glauben Sie, was passiert ist? – Nach den Sommerferien rufen mich natürlich Eltern an und sagen: Was haben Sie mir denn da erzählt? Das ist ja alles überhaupt nicht passiert.
Ich habe mich darauf verlassen. Ich habe nicht die ganze Zeit überprüft, ob eine Änderung der Verordnung im Amtsblatt enthalten und dies umgesetzt worden ist. Für mich hat dies zu einem Vertrauensverlust geführt.
Deshalb ist der Antrag der FDP-Fraktion völlig richtig. Ich glaube nämlich jetzt nichts mehr, bevor ich das nicht schriftlich in einer Verordnung sehe. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es geht in diesem Antrag der FDP, liebe Kolleginnen und Kollegen, darum, dass diese nun fordert, die Landesregierung solle einen Plan machen. Das finde ich gut, und zwar nicht deshalb, weil ich aus einer Partei komme, die sich irgendwann einmal von der Planwirtschaft getrennt hat. Ich finde es aber immer gut, wenn man im Bereich von Bildung plant, weil es in diesem Feld auch ziemlich einfach ist zu planen, da man nämlich vorher weiß, wer wann kommt, wann der doppelte Abiturjahrgang kommt usw.
Dass Sie das jetzt auch so sehen, finde ich noch besser, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil das Mantra der FDP bisher immer war, Herr Hafke, die Hochschulen könnten allein alles viel besser und das Ministerium solle sich gefälligst raushalten.
Wenn Sie an dieser Stelle jetzt klopfen, verstehe ich Ihren Antrag nicht. Sie haben nämlich dezidiert aufgeführt, dass die Landesregierung einen Plan machen soll, und zwar en detail: Raumkapazitäten, Mensakapazitäten, Personal- und Lehrkapazitäten, Bibliothekskapazitäten, Beratungsangebote, Wohnraumknappheits- und -engpässe, demografiefeste Infrastrukturplanung.
Das geht weit über all das hinaus, was bisher geplant worden ist. Ich bin dafür, dass wir darüber im Ausschuss lang und breit diskutieren. Wir können das auch noch kleiner hacken.
Ich habe nur folgendes Problem: Ich hatte die Landesregierung gerade etwas gefragt. Die Landesregierung hat dank des Hochschulfreiheitsgesetzes, das Herr Prof. Pinkwart als Minister, ihr Parteifreund, auf den Weg gebracht hat, diese Zahlen gar nicht. Sie hat sich bei mir extra die Erlaubnis geholt, dass sie für die Antwort Zeit benötigt, weil es nämlich jetzt auf den Goodwill der Hochschulen ankommt, ob diese überhaupt antworten. In diesem Stadium sind wir. Deshalb habe ich das jetzt so verstanden, Herr Hafke, dass sich die FDP von diesem
Hochschulfreiheitsgesetz getrennt hat und dass wir demnächst gemeinsam ein neues Hochschulgesetz machen, in dem wir dann solche gemeinschaftlichen Planungen wieder auf den Weg bringen. Das finde ich, ehrlich gesagt, gut.
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ehrlich gesagt habe ich diesen Antrag nicht verstanden. Das Projekt läuft. Mir ist völlig unklar, wieso CDU und FDP jetzt wollen, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, etwas zu tun, was bereits läuft. Wir besprechen so etwas in der Regel im Ausschuss. Da wird in der Regel nachgefragt. Da soll die Ministerin berichten. Da werden schriftliche Berichte vorgelegt. Das ist das normale Verfahren. Warum es jetzt diesen Antrag gibt, verstehe ich überhaupt nicht. Ich verstehe auch nicht, was wir als Landtag noch dadurch weiter befördern könnten, dass wir das jetzt hier im Plenum diskutieren. Es ist auch, glaube ich, schon alles dazu gesagt. Ich will unsere Zeit und unsere Geduld jetzt auch nicht weiter beanspruchen, sondern nur sagen: Wir können das Ganze im Ausschuss gerne noch mal diskutieren, aber die Zeit hier heute war überflüssig.
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schulkonsens – ich hätte mir auch gewünscht, wir hätten einen Schulkonsens auf den Weg bringen können, allerdings so, wie es die historische Chance, die die Bildungskonferenz auch darstellt, ermöglicht hätte.
Längeres gemeinsames Lernen ist das, was Eltern wünschen. Es ist das, was bei jeder Befragung herauskommt. Insofern hätten wir uns – anders als das, was Sie jetzt mit der CDU verabredet haben – in der Tat kleine Gesamtschulen gewünscht. Wir hätten uns gewünscht, dass beim Elternwillen nicht auf dem halben Weg stehengeblieben wird, sondern dass es tatsächlich obligatorisch wird, den Willen der Eltern abzufragen, ihn auch zu stärken, insbe
sondere im Gesetz den Elternwillen zu stärken – und nicht nur die Stadträte.
Ich will es noch einmal auf den Punkt bringen.
Erstens. Die Sekundarschule ist leider keine kleine Gesamtschule. Anders als die Gesamtschule wird sie nie eine Oberstufe bekommen können, auch nicht, wenn sie wächst und sich immer mehr Eltern dafür begeistern. Ohne Oberstufe ist es schwieriger für Schülerinnen und Schüler, in die Oberstufe eines kooperierenden Gymnasiums, einer anderen Gesamtschule umzusteigen – einfach aus dem Grunde, weil jedes Gymnasium auch den Lehrplan und die Schwerpunkte der Sekundarstufe I danach ausrichtet, welche Art von Schwerpunkten es in der Sekundarstufe II setzt.
Zweitens. Die Eltern können sich bei einem Umzug auch nicht darauf verlassen, dass Sekundarschule gleich Sekundarschule ist. Wir werden zukünftig drei Typen Sekundarschule haben:
integriert, teilintegriert oder möglicherweise auch noch völlig differenziert gefahren.
Und ich möchte noch einmal sagen: Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, Elternbefragungen zu machen. Es ist auch nicht zwingend vorgeschrieben, dass darauf reagiert werden muss, wenn es viele Abweisungen gibt. Es gibt kein Recht auf längeres gemeinsames Lernen in diesem Land. Das hätte unserer Meinung nach unbedingt zu diesem Schulkonsens gehört.
Insofern ist der Punkt der Verfassungsänderung ein sehr zweischneidiger. Sie feiern einerseits die Abschaffung der Hauptschulgarantie, andererseits nehmen Sie eine neue Garantie in die Verfassung auf, nämlich die Garantie des gegliederten Schulsystems.
Was bedeutet das? Das bedeutet, jedenfalls nach Meinung der Experten, dass die Kommunen zwei Schulformen des gegliederten Schulsystems vorhalten müssen und daneben noch eine integrierte Schulform stellen müssen.
Das Problem ist ganz einfach: Wenn wir in erreichbarer Nähe diese Schulformen, die Eltern gar nicht mehr wollen, nebeneinander stellen, dann haben Sie das gleiche Problem für die Kommunen geschaffen, welches wir bisher in der Verfassung mit der Hauptschulgarantie hatten. Es wird in den Kommunen weiterhin Konflikte geben. Sie werden bestehen bleiben. Ich prognostiziere das hier. Wenn es in zehn Jahren alles ganz anders sein sollte, bin ich willens und bereit, an jedes Mitglied dieser
Schulkoalitionäre einen Brief zu schreiben, um zu sagen: Ich habe mich geirrt. – Ich fürchte nur, ich werde mich nicht irren.
Zu den kleinen Grundschulen: Das haben wir nie diskutiert. Das haben Sie jetzt als Entschließungsantrag hintenherum eingeführt. Es ist auch in Ordnung; das kann man so machen. Was mir an dem Antrag zu den kleinen Grundschulen gefällt, ist, dass Sie einen Antrag der Linken übernommen haben, nämlich ein Moratorium einzuführen, dass es keine Schulschließungen geben soll, dass die Fortführung der Standorte ermöglicht werden soll, und zwar bis 2013/14, bis es offensichtlich etwas Neues geben soll.
Das finde ich richtig gut. Was ich an diesem Antrag ganz schlecht finde, ist Folgendes: Es wird angekündigt, dass Sie demnächst den Kommunen offensichtlich eine Anzahl an Klassen zugestehen wollen. Dann haben die Kommunen die undankbare Aufgabe, zu verteilen. Zu verteilen bedeutet: Ich kann in einer Grundschule, die ich erhalten will, kleine Klassen bilden. Und das heißt, ich muss in einer anderen Grundschule, die das mittragen muss, Monsterklassen bilden. Das ist keine wirklich gute Politik für die Kommunen.
Wir brauchen klare Entscheidungen zugunsten von kleinen Klassen überall, auch in den Städten, die noch ganz andere Probleme haben. Insofern haben wir den Eindruck: Sie haben die historische Chance, die es gerade in diesem Zeitfenster gegeben hat, verspielt. Das tut uns sehr leid. Deshalb werden wir dagegen stimmen.
Danke. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt einen Film, den ich persönlich nicht besonders spannend finde, aber sein Titel hat sich irgendwie in den allgemeinen Sprachgebrauch eingeschlichen: „Und täglich grüßt das Murmeltier“.
Langsam komme ich mir in diesem Landtag auch so vor; denn seit die Studienbeiträge abgeschafft worden sind, sagen Sie mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder und wieder und wieder: Die Kompensationsmittel sind zu gering.
Jetzt mache ich auch mal das Murmeltier. Denn darauf sage ich immer: Da haben Sie recht! Das war meine Kritik daran. Uns ist es jedenfalls gelungen, dass der Topf nicht bei 249 Millionen gedeckelt wird, wie SPD und Grüne das vorhatten –
denn da steht jetzt das Wort „mindestens“ –, und dass der Wissenschaftsausschuss jedes Jahr darüber abstimmt, wie hoch die Mittel wirklich sein sollen.
Wenn es also im CDU-Antrag heißt, „Da wird viel zu wenig in die Hochschulen gesteckt, weil die Kompensation zu gering ist; deshalb sind die Studienbedingungen so schlecht und verhindern den sozialen Aufstieg der Studierenden, weil die nicht so richtig
studieren können, wie sie studieren sollten usw.“, kann ich dazu nur sagen: Erhöhen wir doch diese Mittel! Das ist doch die logische Konsequenz.
Ich versuche es noch einmal, obwohl ich es schon fünfmal erklärt habe: Wir haben es mit einer Minderheitsregierung zu tun. Drei Oppositionsparteien haben also die Mehrheit. Wir können uns zusammentun und sagen: 249 Millionen reichen nicht; wir wollen 500 € pro Semester und Kopf.
Das war von Anfang an meine Forderung.
Wenn Sie dies in Ihrer Kritik immer wieder aufgreifen, finde ich das gut, aber dann sollten Sie auch den zweiten Schritt tun.
Ich bitte Sie, wir sind nicht beim Kölner Hänneschen-Theater, sondern im Landtag NordrheinWestfalen.
Da würde ich aus dem, was Sie hier quasseln, ein paar Konsequenzen erwarten.
Zu der Argumentation, Studiengebühren seien ganz toll und gerecht, sage ich: Was hat das mit Gerechtigkeit zu tun?
Es gibt Eltern, die können sich das leisten. Auch ich habe das Studium meines Kindes finanziert. Entweder kann man sich das leisten oder nicht. So einfach ist die Welt. Soziale Gerechtigkeit herzustellen, heißt doch schlicht und ergreifend: Studium ist an sich schon teuer.
Das Problem ist doch, dass man sich überlegen muss: Welchen Eltern ist das noch möglich? Bei zwei gut verdienenden Lehrkräften ist das kein Problem. Ich kenne aber viele Schülerinnen und Schüler, die ich selbst unterrichtet habe, für die es ein Problem war, das Studium an sich zu finanzieren. Wenn man dann noch Studiengebühren draufpackt – darüber brauche ich keine große Untersuchung –, wird das Problem noch schwieriger, und die werden erst gar nicht studieren.