dersachsen eingeräumt hat, mit nachrichtendienstlichen Methoden. Dann ist es unser gutes Recht, das hier zu thematisieren, weil das einen empfindlichen Eingriff in die Abgeordnetenrechte darstellen würde.
Was meinen Sie, was das für Informantenschutz bedeutet, was das für Bürger bedeutet, die mit einem reden und einem Geheimnisse oder wichtige intime Fragen anvertrauen wollen? Das geht nicht. Es ist absolut unsere Pflicht, das hier zu thematisieren.
Herr Jäger, ich habe Ihre Aussage zur Kenntnis genommen: eine viertel Planstelle. Wir würden es gerne mal sehen. Wir würden mal gerne wissen, wie viel Geld für den Verfassungsschutz ausgegeben wird.
Sie haben uns bis heute – Sie beziehen sich auf die Geheimhaltung – nicht informiert. Aber es ist doch einfach undemokratisch, wenn so ein wesentlicher Teil – wir reden mit Sicherheit über 20 Millionen € – der parlamentarischen Haushaltskontrolle vorenthalten wird. Das kritisieren wir nach wie vor.
Mir ist ganz wichtig, hier noch einmal klarzustellen – Herr Zimmermann hat es bereits angedeutet –, dass die Bespitzelung gesellschaftskritischer linker Kräfte eine sehr lange Tradition in Deutschland hat. Solange man sich kritisch mit der ungleichen Verteilung von Eigentum auseinandersetzt, Kriege als politisches Mittel ablehnt und konsequent für die Grundrechte aller Menschen streitet, hat man in dieser Gesellschaft mächtige Feinde.
Nehmen Sie aber bitte zur Kenntnis: Diese Kritik – und auch eine deutliche Kritik an den gesellschaftlichen Verhältnissen – verstößt nicht gegen die Verfassung. Sie ist von den Grundrechten gedeckt.
Im Übrigen benennen wir ständig Verfassungsbrüche, die die herrschenden Parteien in der Politik begehen.
Die Unterstützung von engagierten Bürgerinnen – auch in Bürgerinitiativen gegen den Stärkungspakt, Herr Stotko – verstößt nicht gegen die Verfassung. Das ist eine absolut peinliche Diffamierung, die Sie hier in Bezug auf unsere couragierte Landessprecherin, Katharina Schwabedissen, vorgenommen haben.
der Verfassungsschutz handele lediglich entsprechend juristischer und gesetzgeberischer Auftragslage. Der Verfassungsschutz hat in der Vergangenheit immer auch als politisches Instrument gearbeitet.
(Widerspruch von Harald Giebels [CDU] – Gegenruf von Rüdiger Sagel [LINKE]: Das können Sie im „Spiegel“ nachlesen!)
Wenn er das nicht getan hätte, Herr Orth, hätte er gegebenenfalls zuallererst einmal die FDP verbieten müssen, als Anfang der 50er-Jahre reihenweise Nazikader eingetreten sind.
Ich kann mich Herrn Sagel nur anschließen: Arbeiten Sie von der FDP endlich Ihr braunes Erbe auf – auch hier in NRW!
(Beifall von der LINKEN – Rüdiger Sagel [LINKE]: Richtig! – Widerspruch von Dr. Stefan Romberg [FDP])
Ich würde mir auch wünschen, dass Sie heute auch nur ansatzweise das Rückgrat an den Tag legen würden, das Ihre Bundesjustizministerin an den Tag legt. Das vermisse ich bei Ihnen ganz schmerzlich, Herr Orth.
Beispielsweise wurde Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Bürgerrechtlicher, der sich seit Jahrzehnten für Grundrechte einsetzt, fast 40 Jahre rechtswidrig – es gibt ein entsprechendes Verwaltungsgerichtsurteil – vom Verfassungsschutz NRW beobachtet und bespitzelt.
Die ganze Akte ist geschwärzt. Bei ihm wurden auch nachrichtendienstliche Methoden eingesetzt – unrechtmäßig; über 40 Jahre lang.
Lange Jahre wurde der VVN-BdA, dem alte Widerstandskämpfer und KZ-Überlebende angehören, vom Verfassungsschutz beobachtet – auch hier in NRW.
Auch die „Lotta“ – eine Zeitung, die mehr antifaschistisches Know-how und auch mehr Informationen über die Naziszene in NRW zutage gefördert hat, als der Verfassungsschutz es jemals getan hat oder wollte – wurde ein Mal oder mehrere Male im Verfassungsschutzbericht erwähnt.
Das gehört auch zur Wahrheit. Es bezieht sich nicht nur auf die Partei Die Linke. Hier wurden Kritiker und gesellschaftskritische Kräfte systematisch zu kriminellen Kräften und Verfassungsfeinden gemacht. Dagegen sprechen wir uns aus.
17. November 2011 hier im Landtag ein besonderes Phänomen gehabt. Damals hat sich Herr Laschet hier erstmalig der Auffassung angeschlossen:
Einen Moment lang dachten wir, die Rechtskonservativen hätten endlich den fundamentalen Unterschied zwischen Neonazis und Linken verstanden. Aber das passiert offenbar nicht. Jede Rede danach zeugt wieder von der unsäglichen Extremismustheorie, bei der man links und rechts gleichstellt und davon ausgeht, dass diese am Rand existieren und sich gegenseitig bekriegen.
Während dieser seit vielen Jahren geführten Extremismusdebatten sind in NRW über 180 Menschen durch rechte Gewalt gestorben – vielleicht auch durch Unterlassen, nämlich Unterlassen des Kampfes gegen rechts durch staatliche Stellen. – Ich finde es ganz wichtig, das hier noch einmal zu erwähnen.
Sie sind heute alle dazu aufgerufen, sich ideologisch und auch politisch von dem zu distanzieren, was das Bundesamt für Verfassungsschutz mit den Vertreterinnen und Vertretern der Partei Die Linke und der linken Bewegung macht.
Im Übrigen gilt – heute ist das aktueller denn je –: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierende Verfolgung waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80erJahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Die derzeitige, politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Conrads. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Giebels das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Beobachtung ist natürlich richtig. Die Beobachtung ist ja auch höchstrichterlich bestätigt worden.
Ich möchte die sogenannten verrückten Ideen aufgreifen, die Kollege Bolte eben angesprochen hat. Herr Kollege Bolte, es ist mehr als das. Ich erinnere daran, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010 zu der Beobachtung eines Abgeordneten durch den Verfassungsschutz ausgeführt hat:
„Anhaltspunkte für Bestrebungen einer Partei, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sind nicht nur dann gegeben, wenn die Partei in ihrer Gesamtheit solche Bestrebungen entfaltet; die Voraussetzungen … sind auch dann erfüllt, wenn solche Bestrebungen nur von einzelnen Gruppierungen innerhalb der Partei ausgehen.“