Protokoll der Sitzung vom 08.02.2012

Das ist schon ein Ding, meine Damen und Herren von SPD und Grünen: Mit diesen Kräften machen Sie zusammen einen solchen Antrag?

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Die Dichtheitsprü- fung haben Sie mit uns gemacht!)

Die Hofabgabe ist ein viel diskutiertes Thema. Uns haben einige Stellungnahmen dazu erreicht: von den Landwirtschaftsverbänden, den Landfrauen, der Landjugend, eben vielen aus dem Berufsstand, den Betroffenen, um die es hier geht. Gerade deshalb hätten wir auch gerne dieses für die Landwirte wichtige Thema mit Ihnen gemeinsam diskutiert. Aber da Sie den Antrag heute zur direkten Abstimmung stellen, wird es dazu leider keine Gelegenheit geben. Man gewinnt eher den Eindruck: Sie haben auch kein wirkliches Interesse daran. Ein solch umfassendes Thema hätte es verdient, intensiv im zuständigen Fachausschuss diskutiert zu werden.

(Beifall von der CDU)

Wir hätten zusammen feststellen können, dass im Schnitt in der Europäischen Union 34,1 % der Landwirte über 65 Jahre alt sind; bei uns in Deutschland liegen wir bei 7,5 %. Die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Hofabgabeklausel scheint

plausibel zu sein. Hofabgabe heißt: Junge Menschen erhalten die Gelegenheit, einen Hof zu übernehmen. So erst wird die Fortführung flächengebundener Landwirtschaft möglich. Bäuerliche

Landwirtschaft, die von Ihnen so oft als Leitmotiv postuliert wird, hat dadurch erst eine Zukunft.

Daher haben sich selbst diejenigen, an deren Adresse der Antrag sich unter anderem richtet, junge Bäuerinnen und Bauern, Herr Rüße, namentlich der Ring der Landjugend, für eine Beibehaltung der bestehenden Regelungen ausgesprochen; ebenso, Herr Sundermann, auch die anderen landwirtschaftlichen Verbände mit älteren Mitgliedern. Und das ist Ihnen auch bekannt.

Sie fordern aber eine komplett neue Lösung. Wie soll das gehen? – Das allerdings bleibt wohl Ihr Geheimnis.

Sie wissen, dass landwirtschaftliche Altershilfe dringend auf Einnahmen angewiesen ist. Der Staatsanteil beträgt heute schon rund 75 %. Nicht umsonst hat daher die SPD im Deutschen Bundestag dem Antrag der Grünen „Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente für Landwirte abschaffen“ die Zustimmung verweigert.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Hört, hört!)

Ihre Kollegen im Deutschen Bundestag haben seinerzeit Änderungsbedarf in Teilbereichen gefordert. Das ist richtig und auch selbstverständlich, denn das Gesetz aus dem Jahre 1957 wurde in den letzten Jahrzehnten vielfach angepasst und aktualisiert. Und, Herr Sundermann, zurzeit läuft ebenfalls eine solche Novelle auf Bundesebene.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

So wird beispielsweise das Erfordernis, dass der übernehmende Ehegatte zehn Jahre jünger sein muss, abgeschafft. Und zukünftig wird eine Abgabe des Hofes an alle Gesellschaftsformen möglich sein – nicht mehr nur an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das alles wird kommen. Und das sind gute Signale.

(Zuruf von Ralf Michalowsky [LINKE])

Ich meine auch, man wird über weitere Anpassungen sprechen müssen. Da sind wir noch nicht am Ende. Um nur ein Beispiel zu nennen: Waldbesitzer stehen vor dem Problem, dass Wald schwer verpachtbar ist. Man findet nur wenige Pächter, die einen angemessenen Preis zahlen. Und von einem Waldverkauf ist ganz zu schweigen. Einige Waldbauern ohne Nachfolger würden gezwungen, ihren Wald unter Wert zu verpachten oder zu verkaufen, wenn sie eine Rente bekommen wollen. Und das kann nicht sein.

Meine Damen und Herren der antragstellenden Fraktionen, Sie sprechen oft davon, eine Koalition der Einladung zu sein. Aber leider blieb es auch diesmal wieder beim bloßen Lippenbekenntnis. An

sonsten hätten Sie keine direkte Abstimmung beantragt. Wirklich schade!

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Frau Schulze Föcking. – Es spricht für die FDP-Fraktion nun Herr Kollege Abruszat.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! 55 Jahre nach Einführung der Alterssicherung für Landwirte ist es sicherlich an der Zeit, sorgfältig zu prüfen, ob und inwieweit die bisherige Struktur der landwirtschaftlichen Alterssicherung noch eine Zukunft hat. Ich finde es gut, dass wir heute im Landtag über einen Punkt dieser Alterssicherung besonders diskutieren. Die Hofabgabeklausel hat in den vergangenen Jahren zu großen Ungerechtigkeiten und verständlichem Unmut geführt. Was 1957 bei der Einführung noch sinnbringend war, nämlich die Hofabgabe zur unabdingbaren Voraussetzung für den Bezug der Altersrente zu machen, ist heute mehr und mehr zu hinterfragen. Wir haben Zweifel, ob die Hofabgabeklausel in der bestehenden Form die beabsichtigte agrarstrukturelle Steuerungswirkung hat.

Wir haben vorhin schon gehört: Lediglich bei einem Drittel der Betriebe stehen Nachfolger zur Übernahme der Höfe bereit. Die Verpflichtung zur Betriebsabgabe macht als Voraussetzung dann nur noch wenig Sinn. Es gibt auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Ich sage das, obwohl die Hofabgabeklausel in den vergangenen Jahren immer wieder höchstrichterlich bestätigt worden ist. Wenn Landwirte jahrzehntelang eigene Beiträge gezahlt haben, eine Altersrente aber nicht bekommen können, weil die Hofabgabeklausel ihnen dies verwehrt, muss man sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieses Steuerungsinstruments immer wieder stellen.

Meine Damen und Herren, neben fehlenden Hofnachfolgern in der eigenen Familie gibt es auch immer weniger Hofübergaben außerhalb der Erbfolge. Das ist verständlich und nachvollziehbar. Wer ist schon in der Lage, Flächen in den notwendigen Größenordnungen anzupachten oder sogar Flächen anzukaufen, um damit dann ein eigenes Familieneinkommen zu erzielen? Es wäre an dieser Stelle auch sehr interessant, über das Explodieren der Pachtpreise zu sprechen, was nicht zuletzt auch eine Folgewirkung der Energiewende ist.

Die Politik jedenfalls darf nicht zusehen, wenn Landwirte in die Illegalität gedrängt werden und Hofübergaben durch Scheinpachtverträge konstruieren, um eine Rente zu erhalten.

Ich begrüße es sehr, dass die Bereitschaft, die landwirtschaftliche Alterssicherung und die Hofabgabe zu reformieren, auch in Berlin mit Beginn dieser Wahlperiode erheblich gestiegen ist. Ich darf an dieser Stelle sagen: Die auch von meiner Partei ge

tragene Bundesregierung hat durch Reformen auch gegen Widerstände einiges erreicht. Wenn aber das Ziel, nämlich die Förderung des Generationenwechsels, mit einer schrittweisen Reform der Hofabgabeklausel nicht mehr erreicht werden kann, weil der Strukturwandel in der Landwirtschaft so tiefgreifend ist, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD, Grünen und Linkspartei, muss die landwirtschaftliche Alterssicherung grundsätzlich neu diskutiert werden und nicht nur schablonenhaft ein Teil davon.

Wenn die in Berlin angestoßenen Aufweichungen der Hofabgabeklausel wie die Aufhebung der Altersgrenze bei der Abgabe unter Eheleuten und andere Veränderungen nicht ausreichen, brauchen wir diese grundsätzliche Diskussion und eine Entscheidung über die Frage, wie es mit der landwirtschaftlichen Sozialversicherung weitergeht. Das ist auch ein Gebot finanzpolitischer Solidität. Der Bund deckt etwa seit 1995 alle nicht durch Beitragszahlungen gedeckten Ausgaben der Alterssicherung ab. Deshalb müssen wir ein Gesamtkonzept haben. Dies gilt insbesondere, weil die Allgemeinheit diese Alterssicherung zu mehr als drei Vierteln durch Steuermittel stützt.

Meine Damen und Herren von den antragstellenden Fraktionen, das macht deutlich: Einen Schnellschuss kann man an dieser Stelle nicht liefern. Ich möchte für meine Fraktion deutlich sagen, ich hätte mir gewünscht, der heute vorliegende Antrag würde an den Fachausschuss des Landtags überwiesen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Ich hätte mir gewünscht, wir würden nicht in einer Debatte von nur 30 Minuten dieses so wichtige Thema im Landtag durchpauken, sondern könnten es vielmehr mit sachverständigen Experten und Betroffenen intensiv erörtern, um es in Berlin entsprechend zu vernetzen.

Wir können die Hofabgabeklausel also nicht abschaffen, ohne die landwirtschaftliche Sozialversicherung insgesamt anzugehen. Wir wollen ausdrücklich den Dialog mit allen Beteiligten. Wir werden uns heute bei der Abstimmung enthalten. Wir rufen dazu auf, die Hofabgabe und die grundsätzliche Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Alterssicherung mit den Beteiligten zu erörtern. Dazu hat die heutige Debatte sicher ein wichtiges Signal geliefert, vor allem auch im Interesse der Betroffenen. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abruszat. – Für die Landesregierung spricht der zuständige Minister, Herr Remmel.

Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher

schutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Hofabgabe“ wird in der Tat seit Jahren kontrovers diskutiert. Die sogenannte Hofabgabeklausel entstammt einem Gesetz, das sich mit der Alterssicherung der Landwirte beschäftigt. Die Abgabe des Hofes ist danach Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente. Nur wer sich dazu entschließt, die eigene Wirtschaftsführung aufzugeben, erhält mit dem 65. Lebensjahr das als Teilsicherung konzipierte landwirtschaftliche Altersgeld. Ein rechtzeitiger Betriebsübergang auf einen jüngeren Nachfolger soll dafür sorgen, dass junge und gut ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte Betriebe übernehmen und in eigener Verantwortung den künftigen Erfordernissen entsprechend entwickeln können. So ist die Grundanlage dieser Hofabgabeklausel.

An diesen beiden Aspekten wird schon deutlich, dass mit der Hofabgabeklausel zwei Fragestellungen miteinander verbunden worden sind, die aufgrund der zeitlichen Entwicklung vielleicht voneinander getrennt werden müssen. Das eine ist die Frage der Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte, also eine sozialpolitische Frage. Das andere ist die Frage, wie wir sinnvollerweise die weitere auf den Familienbetrieb ausgerichtete Bewirtschaftung unserer ländlichen Räume und Landschaft organisieren. Das ist eben eine agrarpolitische und eine agrarstrukturelle Frage.

Ich glaube, die aktuelle Debatte macht deutlich, dass die Verknüpfung dieser beiden Fragen und der Lösungsansatz über die Hofabgabeklausel nicht mehr zeitgemäß sind.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Strukturen haben sich im Laufe der Zeit verändert. Betriebe sind heute oftmals anders strukturiert, haben andere Rechtsformen. Wir haben es mit demografischem Wandel zu tun, und wir haben vor allen Dingen zu berücksichtigen, dass ein massiver Strukturwandel die landwirtschaftlichen Betriebe nicht nur erfasst hat, sondern immer noch erfasst. Wo dieser Strukturwandel endet, ist zurzeit nicht absehbar.

Insofern gibt es eine Reihe von agrarpolitischen strukturellen Fragestellungen, die mit der Hofabgabeklausel nicht beantwortet werden können. Deshalb ist die intensive Diskussion über die Angemessenheit der Hofabgabeklausel unter den heutigen Bedingungen seit geraumer Zeit nicht mehr durch eine Korrektur bestimmte Bereiche zu befrieden. Gerade die älteren Landwirte zeigen großes Unverständnis über diese Klausel. Gleichzeitig – das muss dazugesagt werden – erhalten wir aber auch viele Zuschriften von jungen Landwirten, die sich mit Nachdruck für die Beibehaltung einsetzen.

Von daher begrüße ich den Antrag der drei Landtagsfraktionen, diese Debatte aufzugreifen und ein Signal in Richtung Bundespolitik zu senden; das ist

in der Tat die richtige Ebene. Gleichzeitig erhoffe ich mir natürlich davon, dass wir hier auch landesspezifisch die Debatte weiterführen können, wobei wir verschiedene Aspekte, die für das Land NordrheinWestfalen spezifisch sind, weiter unter die Lupe nehmen müssen.

Ich möchte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf drei Sachverhalte aufmerksam machen, die bei der Diskussion betrachtet werden müssen.

Zum einen ist die Situation im Land NordrheinWestfalen deshalb spezifisch, weil wir hier einen hohen Druck auf die Fläche haben. Wir haben die höchsten Pachtpreise in der ganzen Republik. Auch unter diesem Aspekt muss man die Frage, was die richtige agrarpolitische und agrarstrukturelle Antwort auf die Hofnachfolge ist, beantworten.

Zum Zweiten – auch darauf möchte ich Sie aufmerksam machen – haben wir eine Besonderheit hier in Nordrhein-Westfalen, wenn es um die Ausbildung unserer jungen Bäuerinnen und Bauern geht. Zunehmend gibt es Interesse an diesem Berufsstand – erfreulicherweise. Zurzeit sind 25 bis 30 % der Auszubildenden an unseren Berufsschulen eingeschrieben, ohne dass sie einen eigenen Hof und eine Hofnachfolge gesichert haben, sodass sie also außerhalb einer landwirtschaftlichen Tradition diesen Beruf ausüben wollen. Und auch für dieses steigende Interesse sollten wir ihnen die Möglichkeit eröffnen, in der Breite landwirtschaftlich tätig werden zu können.

Ich will Ihnen einen dritten Aspekt nennen, der zu betrachten wichtig ist. In Nordrhein-Westfalen sind mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe Nebenerwerbsbetriebe. Gerade bei Nebenbetriebserwerben stellt sich die Frage der Hofnachfolge und damit der strukturellen Sicherung im ländlichen Raum in besonderer Weise. Auch deshalb ist es notwendig, sich über die Hofabgabeklausel hinaus Gedanken zu machen, wie wir im ländlichen Raum zukünftig leben und arbeiten und vor allem Geld verdienen und wie wir dies gerade bei Landbewirtschaftung möglich machen und halten wollen.

Deshalb freue ich mich auf eine intensivere Debatte, die über die Hofabgabeklausel hinausgeht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt ist beendet, und wir kommen zur Abstimmung.

Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung über diesen Antrag beantragt. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Die Fraktion der CDU. Gibt es

auch Enthaltungen im Hohen Hause? – Die FDPFraktion enthält sich.