Herr Giebels, ich weiß nicht, ob Sie den Sprechzettel des Herrn Ministers gestern nicht bekommen haben. Auf zehn Seiten wurden die Geschehnisse und die Maßnahmen ausführlich beschrieben.
Warum haben Sie sie gestern nicht noch mal gestellt? Wir hatten mehrfach die Chance. Herr Orth ist Vorsitzender. Wir alle hatten die Chance, auch ein zweites, drittes oder viertes Mal nachzufragen. Mir wurden alle Fragen beantwortet.
Es ist in der Tat richtig: Wenn wir auf die Sekunde genau sagen könnten, welche Person an welchem Ort ist, dann hätten wir diese Entweichungen nicht.
Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass es in dem Fall, den Sie zum Anlass genommen haben, Ihren Antrag zu stellen, eine Menge Eventualitäten gibt. Wäre diese Panzerglasscheibe ordnungsgemäß verankert gewesen, hätte es diesen Ausbruch in der Tat nicht gegeben. Aber wir haben eben schon mal festgehalten: Eine solche Scheibe ist nicht nur dort, sondern auch an vielen anderen Orten seit 28 Jahren so verankert. 28 Jahre lang ist nichts passiert. Nun haben wir diesen Vorfall.
Wäre der in Polen erhobene Vorwurf des Tötungsverbrechens bekannt gewesen, wäre der Inhaftierte anders eingestuft, anders bewertet und anders in Arbeitsdienste eingeteilt worden.
Hätte es nicht das Versäumnis der Generalstaatsanwaltschaft gegeben, die Anstalt rechtzeitig zu informieren, wäre der Inhaftierte dort nicht eingesetzt gewesen.
Aber das Ergebnis zählt. Was das Ergebnis betrifft, können wir festhalten, dass der Inhaftierte nun wieder sitzt. Unsere Justiz funktioniert. Das war kein Zufall, sondern Polizei und Justiz haben Hand in Hand gearbeitet.
Ein Ladendetektiv? Ah! Herr Giebels hat noch mal privat recherchiert. Sie übernehmen damit die Rolle von Herrn Biesenbach; das finde ich ganz fantastisch.
Zu Ihrem Beschluss! Mit hoher Priorität seitens der Justiz die inneren Abläufe zu untersuchen, wie in Punkt 1 Ihres Antrags gefordert, das ist bereits geschehen, sogar noch viel umfassender. Auch wenn wir das nicht „Generaluntersuchung“, sondern „Grundprüfung“ nennen – das ist ein anderes Wort, meint aber das Gleiche.
Was das zeitnahe Suchen nach Schwachpunkten und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung betrifft: Auch das wird, wie der Minister es gestern gesagt hat, bereits gemacht.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Nach der gestrigen Sondersitzung des Rechtsausschusses hat sich aus Sicht der Fraktion Die Linke ein ungefähres Bild der Geschehnisse in der JVA Bochum ergeben. Fakt ist, dass Inhaftierte in kurzen Zeitabständen erfolglose und erfolgreiche Fluchtversuche unternommen haben. So weit – so schlecht.
Nun ist unsere Fraktion nicht dafür bekannt, eine große Verfechterin eines möglichst reaktionären, repressiven und geschlossenen Strafvollzugs zu sein. Aber ein nicht richtig eingebautes Panzerglasfenster stellt auch aus unserer Sicht eine etwas gewagte und eigenwillige Form des offenen Vollzuges dar.
Ganz im Ernst: Mehr als 30 Jahre lang hat es in diesem Besucherkontrollraum, der immer als komplett sicher galt, offensichtlich ein nicht ordentlich verbautes Panzerglasfenster gegeben. Es wurde immer angenommen, dass dieser Raum sicher ist. Das sind offensichtlich Baumängel, die schon jahrzehntelang zurückliegen und verschiedenfarbige Regierungskonstellationen überdauert haben. Offensichtlich ist aber bisher noch kein Häftling auf die Idee gekommen, dieses Fenster zu prüfen. Das Justizministerium hat geprüft, ob ähnliche Mängel auch in anderen Justizvollzugsanstalten vorlagen, und hat sie hier behoben. Ich denke daher, dass diese Gefahrenquelle durch diese Sicherheitsmaßnahmen vorläufig ausgeschlossen werden kann.
Weil Herr Wolf es schon sehr umfassend ausgeführt hat, möchte ich es nur anreißen: Vielleicht sollten wir uns anschauen, wie sicher beziehungsweise unsicher die JVA Bochum ist. Der Antrag suggeriert, die JVA Bochum sei sehr, sehr, sehr unsicher.
Schaut man sich die Vorfälle genauer an, stellt man fest, dass sie eines gemeinsam haben: Bauliche Mängel sind eine wichtige Ursache.
Gleichzeitig kommt etwas hinzu, was die meisten wahrscheinlich für gar nicht möglich gehalten hätten: Dass jemand erst 6 m, dann 5 m aus einem geöffneten Fenster in die Tiefe springt und das unverletzt übersteht, zeugt von einer wahnsinnigen Risikobereitschaft und Stuntman-Gebaren. Man muss schon sagen: Niemand hätte es für möglich gehalten, dass jemand so etwas tut.
Wenn jemand eine Feile hat, mit der er Gitterstäbe durchsägen kann, oder bei ihm ein nachgemachter Schlüssel gefunden wird, stellen sich immer Fragen: Gab es Mittäter? Wie konnte er das eigentlich anhorten?
Momentan habe ich nicht das Gefühl, dass das alles auf systematisches Versagen eines bestimmten Ministeriums zurückzuführen wäre, sondern wir wissen: Eine absolute Sicherheit kann es nicht geben.
Herr Kutschaty hat davon gesprochen, dass 2 Milliarden € investiert werden müssten. Ich möchte nicht in eine Situation kommen, in der überall im sozialen Bereich gespart, aber in Gefängnisse investiert wird. Aber wo bauliche Mängel bestehen, man sie erkennt und beheben sollte, sollten sie behoben werden.
Dass jetzt eine Expertengruppe existiert, die sich alle Haftanstalten anschauen soll, finden wir begrüßenswert. Auf jeden Fall ist es ein richtiger Schritt, sich das Ganze genauer anzugucken.
Ich glaube aber, dass eine solche Expertengruppe, die eine Anstalt von rechts auf links krempeln soll, Folgendes, was heute noch gar keine Rolle gespielt hat, nicht außer Acht lassen sollte: Was bewirken solche Vorgänge in einer JVA sowohl bei den Bediensteten als auch bei den Inhaftierten? Herr Orth hat das Bild bemüht, die JVA Bochum sei löchrig wie ein Schweizer Käse. Das kann den Anschein erwecken, als meinte man, die Bediensteten kämen ihren Aufgaben nur unzureichend beziehungsweise halbherzig nach. – Das zum einen.
Zum anderen: Ich erinnere an die schlimmen Vorkommnisse kurz vor der Landtagswahl 2010 in Remscheid, als ein Häftling seine Partnerin in einer Langzeitbesuchszelle umgebracht hat. Damals habe ich mit Bediensteten gesprochen, die mir aus Sicht des AVD und der Fachdienste geschildert haben, dass die Situation sowohl für die Bediensteten als auch für die Inhaftierten hochbelastend war, weil sie unheimliche Angst hatten, dass sie verstärkt mit negativen Sanktionen zu rechnen hätten und das grundsätzliche Vertrauen zwischen Inhaftierten und Bediensteten gestört würde.
Das sind Gesichtspunkte, die man immer im Auge behalten muss. Es gibt in den Anstalten engagierte Leute im AVD, den Fachdiensten, aber auch in den Gefangenenmitverantwortungen, die ein Ziel verfolgen: Die Gefangenen möchten möglichst ihr Leben in Freiheit wiederbekommen, und die Bediensteten tun alles dafür, dass das sozialverträglich und sicher geschieht.
Ich möchte deshalb an Sie alle appellieren, dass dieses Verhältnis und dieses Engagement nicht durch solche Bilder beschädigt werden. Man muss sich unbedingt die Seite der Beschäftigten anhören und darf nicht vernachlässigen, wie sich das auf den Druck in einer Anstalt auswirkt. Das muss man im Hinterkopf behalten, bevor möglicherweise eine Debatte losbricht, nicht nur bauliche Mängel anzuprangern, sondern den offenen Vollzug weiter einzuschränken, Leute nicht mehr in Außenbereichen der Anstalten einzusetzen.
Ich weiß, dass Sie eine solche Debatte nicht losgetreten haben, und finde die heutige Diskussion relativ sachlich, warne aber davor, weil solche Debatten immer aufkommen, wenn es um Ausbruchsserien oder Missstände vermeintlicher oder tatsächlicher Art geht. Leider gehen sie in den meistens Fällen von der CDU aus.
Der offene Vollzug soll Regelvollzug sein. Dafür steht unsere Fraktion nach wie vor. Resozialisierung ist ein ganz wichtiger Punkt. Dazu gehört die Arbeit in den Anstalten. Dazu gehört auch die Betätigung in den Anstalten.
Ja, natürlich muss man hinschauen, wer wo eingesetzt werden kann. Das sehe ich ganz genauso. Klar! Ich will aber – wie gesagt – nur davor warnen, dass wir wieder in eine Debatte um die Forderung geraten, alles müsste geschlossener und dichter werden, sodass nur noch ausgewählte Leute, die Gefängnis-Assessment-Center durchlaufen, an Arbeit teilnehmen. Das darf nicht passieren
Ich möchte noch etwas erwähnen: Ich darf Herrn Kutschaty aus dem Ausschuss von gestern zitieren, als es um die Streitfrage ging, was eigentlich ein „Kleinkrimineller“ ist, als es darum ging, ob man eigentlich sagen durfte, dass der entflohene Häftling ein Kleinkrimineller war, oder nicht? – Sie, Herr Kutschaty, haben sinngemäß gesagt: Nicht jeder Insasse einer JVA könne ein Kleinkrimineller sein. – Vielleicht können Sie dazu gleich noch einmal ausführen.
Ich möchte Sie davor warnen, sich selber mit Ihrer Definition auf die Nase zu legen, wenn Sie die Haftvermeidung, die Sie in Ihrem Wahlprogramm angekündigt haben und die wir sehr begrüßen, durchsetzen wollen.
Ich war kürzlich mit der Justizvollzugskommission in der JVA Büren. Man kann den öffentlichen Datenblättern entnehmen, dass ein großer Teil der Männer, die dort in Strafhaft sitzen, Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen, zum Teil kurze Strafen, weil sie Rechnungen nicht bezahlen können, zum Teil wegen Delikten wie wiederholter Schwarzfahrerei. Man muss sehr, sehr genau hinschauen.
Denn würde man sich dahin gehend einlassen, dass alle in einer JVA inhaftierten Männer keine Kleinkriminellen sind, kann man natürlich auch keine Haftvermeidung einfordern.
Dann muss man sich vielmehr fragen: Was wollen wir eigentlich? Wollen wir nicht eigentlich, dass gerade Leute mit den genannten Strafen viel seltener ins Gefängnis müssen, weil es a) den Steuerzahler 100 € am Tag kostet und b) überhaupt nichts bringt, sondern mehr kaputt macht, als es hilft. – Darauf wollte ich Sie noch hinweisen.
Natürlich stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu. Ehrlich gesagt, Herr Orth, ist mir nicht ganz klar, was es bringen soll, diesen Antrag noch
im Ausschuss zu behandeln. Aber vielleicht können wir diesen Antrag nutzen, uns in den nächsten Wochen durch den Justizminister weiter darüber informieren zu lassen, was passiert und was diese Expertengruppe herausgefunden hat. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Rechtsausschuss des Landtags gestern umfassend über den Ausbruch eines 47-jährigen Strafgefangenen am 29. Januar dieses Jahres aus der Justizvollzugsanstalt Bochum unterrichtet. Der Ausbrecher konnte am 3. Februar dieses Jahres nach einem Ladendiebstahl festgenommen werden und wurde in die JVA Werl verbracht. Er soll möglichst zeitnah den polnischen Behörden ausgeliefert werden.
Der Ausbruch, meine Damen und Herren, hat eine Diskussion über die Sicherheit unserer Justizvollzugsanstalten ausgelöst, die auch gestern in der Sitzung des Rechtsausschusses geführt wurde.
Meine Damen und Herren, lassen Sie es mich auch hier deutlich wiederholen: Jedes Vorkommnis – insbesondere solch gravierender Art wie ein Ausbruch – nehme ich außerordentlich ernst – im Interesse des Vollzuges, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Die erforderlichen Ermittlungen werden derzeit durchgeführt. Das Erforderliche dazu ist veranlasst.
Ich darf die Eckpunkte der von mir veranlassten Maßnahmen auch zu Ihrer Information, meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Plenum, noch einmal kurz wie folgt zusammenfassen: