Protokoll der Sitzung vom 29.09.2010

(Zuruf von der SPD: Sie sind keiner Genera- tion mehr etwas schuldig! Sie haben es hinter sich!)

aber auch weil wir vor Tisch ganz andere Appelle von Ihnen und von der Ministerpräsidentin gehört haben, die plötzlich meilenweit von Ihrem tatsächlichen Regierungshandeln entfernt sind.

(Beifall von der CDU)

Lassen Sie mich das belegen. Kollege Laumann hat es schon zitiert. Am 8. März haben Sie noch die Ankündigung von Dr. Linssen auf das Heftigste kritisiert, 600 Millionen € aus dem Jahresüberschuss 2009

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie hatten keinen Überschuss! Wo denn? – Weitere Zu- rufe)

zusätzlich in die Sondervermögen zur Risikoabschirmung der WestLB und in die Versorgungsrücklage fließen zu lassen.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Wie hieß es damals in einer Presseerklärung Ihrer Fraktion?

„In dem Spartopf ‚Risikoabschirmung WestLB’ befinden sich bereits 931 Millionen €. … Ein weiteres Aufstocken … ist daher finanzpolitischer Unsinn.“

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Die Rede auch!)

Jetzt, nur sechs Monate später, wollen Sie gar Ansätze von politischem Abschlussbetrug darin erkennen, dass wir nicht zusätzliche Schulden gemacht haben, um die Rücklagen noch höher zu dotieren.

Meine Damen und Herren, Sie dürfen versichert sein, dass wir die Dispositionen zum Haushalt 2010 nicht getroffen haben, um die rot-grüne Minderheitsregierung zu ärgern, sondern aus Respekt vor der Verfassung und so, als würden wir selbst weiter regieren.

(Lachen von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN – Britta Altenkamp [SPD]: Dann kam der Wähler am 9. Mai! – Zuruf von der LINKEN: Das ist ein langes Trauma!)

Sie werden aber verstehen, dass die besonderen Bedürfnisse einer durch die Linken tolerierten Min

derheitsregierung für uns kein Maßstab sein konnten.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Warten Sie mal ab, was wir tolerieren!)

Das haben wir beim besten Willen nicht erwarten können, schon gar nicht nach Ihren Aussagen zu diesem Thema.

(Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD)

Wenn Sie jetzt getrieben von Ihren linken Partnern nicht sparen wollen – angeblich kann man beim Personal nicht sparen; angeblich kann man auch sonst nirgendwo sparen –,

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Haben Sie nicht zu- gehört? Wir wollen sparen!)

sagen Sie das doch bitte den Menschen im Land, aber versuchen Sie nicht, die Regierung Rüttgers zum Sündenbock zu machen.

(Beifall von Christian Möbius [CDU])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist schlicht und ergreifend erbärmlich.

Der Kurs, den Sie mit der Vorlage des Nachtrags eingeschlagen haben, ist ganz offensichtlich verfassungswidrig und schadet unserem Land.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Was Sie uns hin- terlassen haben! – (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Schauen wir mal! – Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Sie kennen doch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Münster vom April 2007 ganz genau. Ich will es noch einmal zusammengefasst sagen, damit es wirklich klar wird:

„1. Von der in Art. 83 Satz 2 Hs. 1 LV NRW normierten Regelverschuldungsgrenze darf grundsätzlich nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und darüber hinaus allenfalls zur Bewältigung exzeptioneller Sondersituationen abgewichen werden.“

Herr Kollege Weisbrich.

„2. Eine derartige Sondersituation liegt nicht schon dann vor, wenn während des laufenden Haushaltsjahres ein Regierungswechsel erfolgt und die neue Landesregierung sich aufgrund der vorgefundenen Haushaltssituation nicht in der Lage sieht, die von ihr als zwingend notwendig erachteten Ausgaben ohne Überschreitung der Kreditgrenze zu tätigen.“

Meine Damen und Herren, das ist doch klar wie Kloßbrühe. Das ist absolut eindeutig. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund des Stabili

tätsgesetzes des Bundes, das nach seinem § 14 sinngemäß …

Herr Abgeordneter.

… auch auf die Haushaltswirtschaft der Länder Anwendung findet, ist es absolut unzulässig, Rücklagen für die Risiken der WestLB oder für eventuelle Risiken – man höre und staune – aus eventuellen Prozessen

(Britta Altenkamp [SPD]: Redezeit!)

mit Kommunen mithilfe neuer Schulden zu dotieren.

Herr Abgeordneter.

Sie wissen also gar nicht, ob prozessiert wird.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Doch, das wissen wir!)

Das Einheitslastenabrechnungsgesetz ist noch gar nicht beklagt. Aber Sie stellen schon mal Rücklagen in den Haushalt ein.

Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Sagel würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Nein, ich bin gleich fertig.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das wäre eine gute Frage gewesen! – Britta Altenkamp [SPD]: Danke, Herr Weisbrich!)

Schon der Versuch, so zu verfahren, ist eine gezielte Missachtung des Verfassungsgerichtshofs. Er wird meines Erachtens nicht ohne Folgen bleiben. Das können Sie drehen und schönreden, wie Sie wollen.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Sie haben, um den Kommunalwahltermin 2009 zu verhindern, seinerzeit eine einstweilige Anordnung nach § 27 Verfassungsgerichtshofgesetz beantragt.

Wenn Ihre Argumente damals nicht so grottenschlecht gewesen wären, hätte die Regierung Rüttgers eine entsprechende Entscheidung des Gerichtshofs exekutieren müssen. Wenn der Verfassungsgerichtshof eine einstweilige Anordnung trifft, muss die Landesregierung exekutieren.

Jetzt werden wir zusammen mit der FDP nach der gleichen Rechtsvorschrift die Umsetzung des Nachtragshaushalts 2010 beklagen. Anders als Sie wer

den wir aber Erfolg haben, weil die Missachtung der Verfassung ganz offensichtlich ist.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Warten wir mal ab!)

Herr Abgeordneter, ich darf Sie auf das Ende Ihrer Redezeit hinweisen.

Für dieses Ergebnis, meine Damen und Herren, tragen Sie, die Ministerpräsidentin und die Minderheitskoalition, ganz persönlich die Verantwortung.