Er geht aus mehreren Gründen an der Sache vorbei. Zunächst einmal finde ich es bemerkenswert, mit welcher Rhetorik Sie in Ihrem Antrag zu Werke gehen: Überwachung der Zielvorgabe, Ergebnisse zentral erheben, unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise auswerten, Erfassung des Zugangs der Grundschulen in NRW zu Schwimmhallen.
Diese Wortwahl bei der angeblich so liberalen FDP zu lesen und zu hören, die sonst eher für den freien Markt, das freie Spiel der Kräfte und möglichst wenig Eingriffe des Staates in das Gemeinwesen ist, verwundert, und es passt auch nicht zusammen.
Sie lösen das im weiteren Verlauf nicht etwa auf, sondern Ihr eigenes Danebenstehen bei diesem Thema wird offensichtlich, wenn es plötzlich nach all den starr klingenden Worten heißt – ich zitiere –:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, ein unbürokratisches Verfahren zur Sicherstellung der Erreichung der vom Land vorgegebenen Kompetenzen in Bezug auf die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln.“
Ja, was denn nun? Unbürokratisches Vorgehen oder Überwachung, wissenschaftliche Expertise, zentrale Erhebung?
Ihr Antrag, verehrte Damen und Herren von der FDP, ist erstens nicht klar. Zweitens – das werfe ich Ihnen vor – sind Sie nicht authentisch. Drittens ist er einfach schlecht gemacht.
Inhaltlich ist er ebenfalls überhaupt nicht zielführend, weil Sie Kompetenzbereiche und Ebenen vermischen oder vertauschen.
Es ist die alleinige Aufgabe des Landes, sich um die Bereitstellung des Lehrpersonals zu kümmern. Diese innere Schulangelegenheit ist klar geregelt und gelöst.
Sie aber beklagen die Situation vor Ort. Für die Schwimmbäder und damit für die Möglichkeit der Schülerinnen und Schüler, schwimmen zu lernen, wie es in den Lehrplänen ausgewiesen ist, für diese äußere Schulangelegenheit ist einzig und allein der Schulträger, also die jeweilige Kommune, zuständig und verantwortlich.
An dieser Stelle verwischen Sie die Zuständigkeitsbereiche komplett. Sie wollen – das vermittelt zumindest Ihr Antrag – dem Land mit Überwachung der Zielvorgaben, einer zentralen Erhebung und einer wissenschaftlichen Expertise eine Art Supervisorfunktion übertragen. Das geht an der Realität, sprich: an der Zuständigkeit, vorbei, und entlässt – wenn man das Ganze nämlich weiter denkt – die Kommunen aus ihrer Verantwortung. Sie konterkarieren mit Ihrem Antrag geradezu das Faktum der kommunalen Selbstbestimmung.
Der Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der schon erwähnt worden ist, ist da wesentlich gründlicher, weil wir genauer hinschauen und darüber hinaus konkrete Empfehlungen auch und gerade für die Kommunen aufzeigen. Wir nehmen nämlich auf das noch viel zu selten genutzte Werkzeug „Interkommunale Zusammenarbeit“ Bezug. Hier könnten an vielen Orten noch richtige Schätze gehoben, sprich: wertvolle Zusammenarbeit angestoßen werden.
Das Land kann und will Hilfestellung geben. Abschnitt III Ziffer 2, 3 und 4 unseres Entschließungsantrags zeigen klare Handlungsempfehlungen auf. Wir weisen in unserem Entschließungsantrag weiterhin auf die bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits erfolgten Bemühungen hin.
Beispiel „NRW kann schwimmen!“ In mehreren Tausend Kursangeboten konnten Kinder außerhalb der Schule das Schwimmen erlernen und haben dies bereits getan.
Die Übungsleiterpauschale, die wir für 2016 um 900.000 € auf 5,76 Millionen € angehoben haben, speist mit großer Wahrscheinlichkeit die Aufwendungen für viele Übungsstunden im Bereich „Schwimmenlernen“ und kommt daher auch der Schwimmausbildung zugute.
Unter der Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten für innere und äußere Schulangelegenheiten haben wir im weiteren Zusammenspiel mit außerschulischen Partnern wie der DLRG, …
… dem Schwimmverband Nordrhein-Westfalen und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ein Bündel an Maßnahmen geschnürt, die deutlich effektiver sind als das unpassende Sammelsurium an Vorschlägen, die Sie unterbreiten. – Ich freue mich auf die abschließende
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Weiß, schön, dass ich Sie jetzt auch kennenlernen durfte.
Ich weiß natürlich auch um die Funktion von Entschließungsanträgen. Aber Sie legen hier wirklich ein ganz schwaches Alibiteil vor. Dass man den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen so hoch loben und den von der FDP so kleinreden kann – gut, das liegt sicherlich an der politischen Sicht der Dinge.
Ich habe in meinen Ausführungen zum Haushalt sehr ausführlich über den Tatbestand der politischen Hehlerei gesprochen.
Ich freue mich natürlich in diesem Zusammenhang sehr, dass Sie auch noch das Programm „NRW kann schwimmen!“ erwähnen. Das haben nämlich auch wir aufgelegt.
„Die Landesregierung unternimmt in diesem Rahmen gemeinsam mit mehreren Partnern große Anstrengungen,“
„zusätzlich zum obligatorischen Schwimmunterricht die Schwimmfähigkeit eines jeden Kindes zu verbessern ….“
Lassen Sie uns mit ein paar Fakten beschäftigen. Laut Pressemeldung der DLRG vom 20. Oktober 2015 – sie ist also noch sehr neu – sind in der Zeit vom 1. Juli 2007 bis zum 30. September 2015 in Deutschland 371 Bäder geschlossen worden, davon 102 in NRW. Wenn in NRW 22 % der Bevölkerung von Deutschland lebt, beträgt der Prozentsatz der Bäderschließungen hier also 27 %. Das heißt: Bisher kann ich noch nichts von den Erfolgen der großen Bemühungen der Landesregierung erkennen. Die entsprechende Tendenz ist eher fallend.
Herr Weiß, wir waren in Sachen „Schwimmen“ übrigens nie untätig. Es kann sein, dass das Thema im Schulausschuss nicht so regelmäßig vorkam. Aber
im Sportausschuss ist das regelmäßig ein Thema. Allein seit 2012 haben Frau Korte, Herr Dr. Kerbein, Herr Dr. Droste und ich vier Kleine Anfragen zu diesem Thema gestellt. Auf die Frage unter Ziffer 1 in meiner Kleinen Anfrage vom 17. Oktober 2013
„Welche Schulen in Nordrhein-Westfalen können aktuell keinen oder nur begrenzten Schwimmunterricht anbieten … ?“
Eigentlich liegt auf meinem Schreibtisch noch eine Anfrage zu den Erfolgen der rot-grünen Landesregierung insgesamt. Aber die Antwort kennen wir alle schon: