Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

„Diese Daten werden durch die amtlichen Daten nicht erfasst.“

(Beifall und Heiterkeit von der CDU und der FDP)

Dann zum Unterschied zwischen dem Schullehrplan und der Antwort auf die eben zitierte Frage 2 von mir, die da lautete:

„Wie wird die Schwimmfähigkeit definiert?“

„… in NRW als ‚schwimmsicher‘ gilt, wer mindestens das Bronze-Abzeichen erworben hat.“

Im Schullehrplan steht aber immer noch das „Seepferdchen“. „Seepferdchen“ heißt: Sprung vom Beckenrand und 25 m schwimmen, Heraufholen eines Tauchrings aus schultertiefem Wasser.

Das Jugendabzeichen „Schwimmen“: Sprung vom Beckenrand und mindestens 200 m schwimmen in höchstens 15 Minuten, einmal zwei Meter tief tauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen des Tauchrings und Sprung aus 1 m Höhe. Das sind nun fundamental andere Anforderungen. Wer

200 m schwimmen und nach unten tauchen kann, der kann eher schwimmen, als einer, der noch auf beiden Füßen steht.

(Beifall und Heiterkeit von der CDU und der FDP)

Ich denke, dass könnten Sie auch einmal versuchen – das etwas miteinander abzustimmen.

Eine Schlussbemerkung: Wir haben jetzt mit Frau Kampmann eine neue Sportministerin – jung, tatkräftig, durchaus auch sympathisch, Frau Kampmann.

(Zurufe: Oh!)

Jedenfalls bis jetzt.

(Heiterkeit von allen Fraktionen)

Herr Müller, Ihnen läuft trotzdem die Redezeit weg.

Sie können sich wirklich große Verdienste erwerben, wenn Sie einmal Statistiken einführten, um überhaupt über Material zu verfügen, mit dem man arbeiten kann. Sie sollten nicht immer diese Ausrede bringen: Ham mer nit, könne me nit, wolle me nit. Auf Hochdeutsch: Haben wir nicht, können wir nicht, wollen wir nicht.

(Beifall und Heiterkeit von der CDU und der FDP)

Ich wünsche Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und jedem persönlich alles Gute für das nächste Jahr.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Müller, insbesondere für die guten Wünsche. – Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Paul für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir können zumindest festhalten, in einem Punkt einer Meinung zu sein. Wir glauben, dass es wichtig ist, dass Kinder in Nordrhein-Westfalen schwimmen können. Aber – da kann ich mich nur dem Kollegen Weiß anschließen – damit hat es sich auch mit den Gemeinsamkeiten.

Ich will einmal versuchen, ein wenig Licht in Ihr offenkundiges Dunkel zu bringen. Sowohl FDP als auch CDU haben hier vortragen, es gäbe gar keine Zahlen und Grundlagen. Ich habe etwas für Sie vorbereitet. Man muss einfach nur ein bisschen gucken, man muss nur ein bisschen lesen, dann wird man folgende Informationen finden. Darunter ist vielleicht die eine oder andere, die von Ihnen gar

nicht erfragt worden war, die ich aber nichtsdestotrotz interessant finde.

Herr Kerbein, weil Sie unterstellt haben, dass die Quote der Schwimmfähigkeit bei den Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen eigentlich nicht besonders herausragend sei, wollen wir zum einen festhalten, dass es zum Abschluss der Grundschule 85 % sind. Ich will aber unterstreichen, dass beim Erreichen des 17. Lebensjahres 98 % der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein

Westfalen schwimmen können. Das halte ich für einen ganz guten Wert.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich komme zu einem weiteren Punkt, den weder die FDP noch die CDU angesprochen hat. Bei der FDP wundert mich das nicht besonders. Woher kommt denn das? Herr Dr. Kerbein, Sie haben nach den Gründen gefragt. Worin liegt es denn begründet, dass unter Umständen die Schwimmfähigkeit unterschiedlich ausgebildet ist?

Ich rate Ihnen dazu, vielleicht einmal die KiGGsStudie zu lesen. Die KiGGs-Studie hat sehr viele Daten erhoben. Das würde auch Ihnen entgegenkommen, Herr Kollege Müller. Diese Daten kann man sich anschauen.

Dann wird man finden, dass es eben nicht nur darum geht, ob es Wasserflächen gibt und wie die Qualität beim Schwimmenlernen ist und so weiter.

Eine ganz wichtige Rolle spielt auch die sozioökonomische Lage der Familien. Wir werden nämlich finden, dass Teilhabe am Schwimmen – Sie haben berechtigterweise gesagt, Herr Dr. Kerbein, dass das auch Freizeitgestaltung bedeutet und positive gesundheitliche und entwicklungspsychologische Effekte hat – auch etwas mit einer sozialen Spaltung zu tun hat. Denn die Eltern, die ihre Kinder unter Umständen schon vorher zum Schwimmen bringen, sind diejenigen, die sozial besser gestellt sind, und diejenigen, die das nicht tun, sind meistens Eltern, die sozial einen schwächeren Status haben.

Dass Ihnen das wahrscheinlich relativ egal ist, überrascht mich kaum. Ich finde aber, dass diese Daten nicht unerwähnt bleiben sollten.

Auch bei Menschen mit Migrationshintergrund haben wir durchaus eine gewisse Unterdurchschnittlichkeit bei der Schwimmfähigkeit. Wenn wir uns die Menschen ansehen, die zu uns kommen, ist festzustellen, dass nicht in allen Herkunftsländern die Schwimmfähigkeit als besonders prioritär angesehen wird.

Von daher sollten Sie sich unseren Entschließungsantrag genauer ansehen. Darin steht nämlich mehr als die Aussage, wir bräuchten einmal hier und da Daten. Darin ist nämlich die konkrete Anforderung enthalten: Insbesondere mit Blick auf geflüchtete Kinder und Jugendliche müssen wir besondere

Programme schaffen, damit auch diese schwimmen lernen können.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass man da auch auf die Erwachsenen schauen sollte; denn nicht nur Kinder und Jugendliche ertrinken, sondern auch erwachsene Menschen sind durchaus gefährdet.

Fassen wir doch einmal zusammen, warum wir der Meinung waren, dass wir dringend einen Entschließungsantrag brauchen. Ich will dazu einmal aufführen, was ich aus den Redebeiträgen von FDP und CDU mitgenommen habe: Wir brauchen zentrale Erhebungen und wir brauchen dieses und jenes. Wir müssen alles zählen, zählen und zählen. Zusammengefasst kann man sagen: CDU und FDP wollen Daten. Die die rot-grüne Landesregierung tragenden Fraktionen wollen hingegen, dass die Kinder am Ende schwimmen können. Wir wollen nicht einfach nur Daten und Zahlen erfassen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vom Wiegen – das habe ich schon, Herr Kollege Müller, damals bei den motorischen Tests gesagt – wird die Sau nicht fett, und vom Zählen kann kein Kind schwimmen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will Ihnen zugestehen, dass es auch die schwarz-gelbe Regierung nicht geschafft hat, die Schwimmfähigkeit nach unten zu bringen, sondern auch Programme dazu gemacht hat. Das ist überhaupt nicht schlimm. Es gibt kein Programm, das so schlecht ist, dass man es nicht noch irgendwie weiter bearbeiten könnte. Also „NRW kann schwimmen“ und „QuietschFidel“. Natürlich hat das Land versucht, die Schwimmfähigkeit über verschiedene Programme zu fördern.

Das Land unterstützt solche Programme weiterhin. Allein in den Ferienkursen haben 16.000 Schülerinnen und Schüler im Jahr 2015 schwimmen gelernt. Ich finde, das ist eine Zahl, die es lohnt, in den Blick zu nehmen.

Wir brauchen eben nicht nur das Zählen und Informationen darüber, was hier und was da steht und welche Daten es dort gibt. Wir brauchen auch flexible Lösungsansätze. Aus diesem Grund haben wir einen Entschließungsantrag geschrieben und vorgelegt. Denn in Ihrem Antrag steht einzig und allein: Wir wollen irgendwas zählen und wie Graf Zahl durch das Land laufen.

Wir brauchen aber Ansätze. Wir haben in den Beschlusspunkten – wenn Sie in dem Entschließungsantrag gelesen hätten, hätten Sie das gefunden – genügend Ansätze geliefert. Wir möchten, dass „QuietschFidel“ auch weiterhin mit den zur Verfügung stehenden Materialien in die Kommunen gebracht wird, weil die Kinder dort schwimmen lernen.

Noch einen Satz, weil Sie die Schwimmflächen genannt haben: Natürlich sind knappe Kassen bei

spielsweise ein Grund dafür, warum Bäder geschlossen werden.

Weitere Gründe sind aber ein zurückgehendes Nutzerinnenverhalten und der Wildwuchs bei Spaßbädern. Dann haben die Leute weniger Wasserflächen, wo man tatsächlich Schwimmen lernen kann. Dieses Problem wird aber nicht gelöst, wenn Sie die Landesregierung Wasserflächen zählen lassen.

Wir brauchen Konzepte, wie beispielsweise die interkommunale Zusammenarbeit zu unterstützen ist, um sicherzustellen,

(Beifall von den GRÜNEN)

dass wir zumindest bei den Kommunen gemeinsame Wasserflächen haben, wo unsere Kinder Schwimmen lernen können und unsere Vereinsmitglieder weiterhin Wasserzeiten haben.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)