Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Herrmann.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause! Das BHKG ist ein vieldiskutierter Gesetzentwurf mit sehr viel Beteiligung. Darüber haben wir gerade schon viel gehört. Zahlreiche Verbände wurden angehört, Stellungnahmen wurden abgegeben, das Gespräch wurde gesucht und gefunden. Auch wir haben viele Gespräche mit Beteiligten geführt. Eben hat sich Frau Kollegin Schäffer nochmals gewünscht, dass wir dieses Projekt mit allen Fraktionen gemeinsam tragen, wie sie es im Innenausschuss auch schon gesagt hat.

Dem wird leider nicht so sein; denn die immer wieder groß angekündigte Gesprächsbereitschaft der Fraktionen von SPD und Grünen endet meist direkt, nachdem sie ausgesprochen wurde.

Herr Lürbke hat es auch schon erwähnt: Weder die FDP noch die Piraten sind an dem Änderungsantrag der anderen Fraktionen beteiligt worden – und die CDU vermutlich nur deshalb, damit sie nicht ihren eigenen, wesentlich umfangreicheren Änderungsantrag stellt. Insofern kann man wirklich nicht davon sprechen, dass Ihnen Beteiligung wichtig gewesen wäre, liebe Kollegin Schäffer.

Dabei haben wir Piraten uns konkret geäußert. Wir haben konkret bei den Beratungen im Kommunalausschuss und im Innenausschuss angeboten, speziell das Thema „kritische Infrastrukturen“ einzubringen – ein Bereich, der im Gesetzentwurf auch jetzt noch viel zu unterbewertet behandelt wird.

Das BHKG, das Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes, soll das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz, FSHG, ablösen. Das haben wir schon gehört. Das neue Gesetz soll damit eine grundlegende Reform der Feuerwehr und des Rettungswesens darstellen. Die Wiedereinführung des Katastrophenschutzbegriffes im Gesetz ist aus unserer Sicht zu begrüßen und zeigt, welchen Stellenwert der Katastrophenschutz in diesem Gesetz hat bzw. hätte haben müssen.

In einer Zeit, in der durch Optimierung von Geschäftsprozessen sämtliche Reserven, Puffer und Kapazitäten abgebaut und reduziert werden, müssen wir dem Katastrophenschutz eine höhere Priorität, einen höheren Stellenwert einräumen. Gerade in der heutigen vernetzten Welt, in der unterschiedliche Infrastrukturen in gegenseitiger Abhängigkeit zueinander stehen, braucht es aus unserer Sicht eine systematische Analyse und den Aufbau von entsprechenden Modellen für die Planung und Durchführung von Katastrophenschutzplänen über Kreisgrenzen hinaus.

Sie haben quasi im letzten Moment durch einen Änderungsantrag Auskunftspflichten für lokale

Energie- und Wasserversorger ins Gesetz eingebaut.

Aber was ist zum Beispiel mit den Betreibern von Pipelines? Davon gibt es nicht wenige im Land, und

sie gehören nicht zu den lokalen Versorgern. Und was ist mit Verkehrsinfrastruktur, Gesundheits- und Nahrungsmittelversorgung? Das alles sind kritische Infrastrukturen, die beim Ausfall wichtiger Elemente schnell große Versorgungsprobleme verursachen können.

Auch über den wichtigen Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik im Katastrophenschutz ist nichts weiter ausgeführt worden. Hier ist auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen worden. Das reicht aber nicht; denn es müssen Schnittstellen und gemeinsame Einrichtungen projektiert werden. Das Gesetz sagt dazu gar nichts.

Ausfälle wie der am 4. Dezember, als bundesweit Telefonanschlüsse, Internetzugänge und Faxleitungen nicht mehr funktionierten und Menschen sogar den Notruf nicht mehr erreichen konnten, zeigen: Hier muss das Land Nordrhein-Westfalen nachsteuern und Risiken minimieren.

Ja, im Gesetzentwurf ist eine Koordinierungsfunktion des Landes bei Großschadensereignissen vorgesehen. Im Haushalt bzw. im Stellenplan ist dafür aber nichts eingeplant. Es gibt schlicht kein Personal für diese Aufgabe. Die vorgesehene Regelung ist daher reine Makulatur. In der Praxis wird sie nicht umgesetzt. Oder möchte Minister Jäger diese Aufgabe dann persönlich übernehmen?

Heute, zum Ende der Beratungen, kommen die regierungstragenden Fraktionen zusammen mit der CDU dann noch mit einem Entschließungsantrag, der offensichtlich Dinge beinhaltet, über die sie sich mit der Landesregierung nicht haben einigen können. Denn sonst stünden sie ja wohl im Gesetz.

Wenn beispielsweise im Katastrophenschutz hauptsächlich von Selbsthilfe der Bevölkerung die Rede ist, dann ist das ja wohl eine Bankrotterklärung Ihrer Position.

Frau Scharrenbach, Sie haben eben gesagt, die Zeit hätte nicht gereicht, sich weiter mit diesen Dingen zu beschäftigen, und Herr Kollege Stotko sprach eben von der langen Beratungszeit von zwei Jahren. Irgendetwas passt da also nicht zusammen.

Ich muss Ihnen deshalb sagen: Wir Piraten finden den Gesetzentwurf in vielen Teilen nicht verkehrt. Er ist uns aber nicht weitgehend genug. Es fehlen die wesentlichen Elemente, um insbesondere den Katastrophenschutz zukunftsfähig aufzustellen. Nur den Begriff „Katastrophe“ wieder ins Gesetz zu schreiben – so drücken Sie es ja im Vortext aus –, reicht eben nicht. Deswegen werden wir Piraten den Gesetzentwurf nicht mittragen und ihn ablehnen. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hermann. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf lösen wir ein Gesetz aus dem letzten Jahrtausend ab. Das klingt vielleicht historischer, als es ist. Aber in der Tat wurden seit 1998 die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes kaum geändert. Die Realität der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner hat sich allerdings erheblich gewandelt. Wir wollen deshalb mit diesem Gesetzentwurf den Katastrophenschutz und den Brandschutz in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest machen.

Dieser Gesetzentwurf verfolgt drei wesentliche Ziele: Wir wollen den Katastrophenschutz aufwerten. Wir wollen die Regelungen zum Brandschutz anpassen. Vor allem aber wollen wir das Ehrenamt als Basis der Aufgabenerfüllung weiter stärken.

Die Zahlen sind schon genannt worden. 100.000 Menschen in diesem Land arbeiten ehrenamtlich als Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und der Katastrophenschutzorganisationen. 13.000 hauptamtliche Kräfte sind bei der Feuerwehr beschäftigt. Aber auch diese Menschen sind Teil einer Gesellschaft, deren Altersstruktur sich verändert. Deshalb müssen wir, wenn wir die Leistungsstärke des Katastrophenschutzes und des Brandschutzes in Nordrhein-Westfalen aufrechterhalten wollen, diejenigen Menschen in den Blick nehmen, die ehrenamtlich in diesen Organisationen tätig sind. Wir müssen das Amt attraktiver machen. Wir müssen das Amt weiter fördern.

Das Gesetz stellt dazu, wie wir sehen, die richtigen Weichen. Die Kinder- und Jugendfeuerwehren sind schon genannt worden. Genauso sind die Aufwandsentschädigung und die Ruhezeiten anzuführen.

Es gibt das wichtige Projekt „Feuerwehrensache“, in dessen Rahmen wir gemeinsam mit den Akteuren vor Ort versuchen, das Ehrenamt bei der freiwilligen Feuerwehr attraktiver zu machen. Viele Vorschläge, die in Workshops erarbeitet wurden, sind in dieses Gesetzgebungsverfahren eingeflossen.

Meine Damen und Herren, wir haben bei den etwas in die Jahre gekommenen rechtlichen Grundlagen des Katastrophenschutzes nachjustiert. Übereinstimmend waren wir der Meinung, dass die Aufgabe des Katastrophenschutzes zu stärken ist. Dazu wird in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, einheitliche Strukturen für ein Krisenmanagement vom Kreis über die Bezirksregierungen bis hin zum Ministerium zu schaffen. Das sind, meine Damen und Herren, seit Langem geforderte Punkte, die wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nun klären konnten.

Im Übrigen haben wir auch – für manch einen ist das eine Petitesse; aber ich bin dankbar, dass die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die

Grünen das nach den Anhörungen aufgenommen haben – den Unfallschutz für ehrenamtliche Feuerwehrleute klären können. Die Unfallkasse wird zukünftig auch dort eine finanzielle Unterstützung leisten können, wo das bisher nicht möglich war. Meine Damen und Herren, das ist das Mindeste, was wir denjenigen gewähren können, die in diesem Ehrenamt zu Schaden gekommen sind.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Der Entstehungsprozess dieses Gesetzes ist von vielen Seiten gelobt worden – heute auch hier im Parlament. Dafür danke ich. Das gebe ich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. Genauso danke ich auch den Hilfsorganisationen, den Katastrophenschutzorganisationen und den Feuerwehren, die aktiv bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes mitgewirkt haben.

Eine Bitte habe ich noch: Wenn dieser, wie ich finde, in einem guten Prozess zustande gekommene Gesetzentwurf hier eine breite Mehrheit finden würde, wäre das auch eine Bestätigung für all diejenigen, die an der Erstellung dieses Gesetzentwurfes mitgearbeitet haben. Ich habe so das Gefühl, dass der eine oder andere heute hier bei diesem Gesetz Haare gesucht hat, wo keine Suppe ist. Deshalb bitte ich einfach, diese Position vielleicht noch einmal zu überdenken und diesem guten Gesetz zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Ich rufe erstens die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/10482 auf. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/10482 mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten angenommen.

Ich rufe zweitens die Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8293 auf. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/10430, den Gesetzentwurf Drucksache 16/8293 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/10430 in der soeben geänderten Fassung und nicht über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/8293 in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 16/10430

unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucksache 16/10482 mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Piraten und Enthaltung der FDP-Fraktion angenommen.

Ich rufe drittens die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/10483 auf. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/10483 mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP-Fraktion und Gegenstimmen der Fraktion der Piraten angenommen.

Ich rufe auf:

5 Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Ände

rung der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW)

Entwurf der Landesregierung Vorlage 16/3510

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/10431

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt dem Landtag in Drucksache 16/10431, sein Einvernehmen zu dem Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI in Vorlage 16/3510 zu erteilen. Wir kommen zur Abstimmung über die Erteilung des Einvernehmens und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer kann dem seine Zustimmung geben? – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist das Einvernehmen bei Enthaltung der FDP-Fraktion einvernehmlich hergestellt.

Ich rufe auf:

6 Grundwasser und Natur in NRW schützen –

Neue Düngeverordnung umweltgerecht und praxisnah gestalten

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/10417

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Watermann-Krass das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Antrag geht es uns darum, die Bundesebene aufzufordern, endlich mit der Novellierung der Düngeverordnung und des Düngegesetzes voranzukommen; denn seit 2013 ist von der EUKommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen zu hoher Nitratwerte im Wasser gegen Deutschland eröffnet worden.