Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Siebzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist das Ergebnis des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht, das durch die Ereignisse rund um den damaligen Chefredakteur Nikolaus Brender und die klare und harte Einflussnahme durch den seinerzeitigen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch ausgelöst wurde.

Ursprünglich waren es die Grünen und hier insbesondere meine Bundestagskollegin Tabea Rößner, die den Gang nach Karlsruhe angestrebt haben.

Kurt Beck und die Sozialdemokratische Partei zogen nach, und das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: mehr Staatsferne, größere Unabhängigkeit des Fernsehrats und keine Versteinerungstendenzen mehr.

All das haben wir in einer eigens dazu beantragten Anhörung hier im Landtag Nordrhein-Westfalen ausführlich mit den Expertinnen und Experten erörtert. Die einhellige Aufforderung aller Medien- und Verfassungsrechtler war: Stimmen Sie diesem runderneuerten ZDF-Staatsvertrag zu. Es gibt bisher keinen besseren.

Auch wenn es einzelne Kritikpunkte geben mag, die man auch begründen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt ist für uns Grüne klar: Wir lehnen den Entschließungsantrag der FDP ab und stimmen dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Engstfeld. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Nückel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich ist es leichter, in der Sahara nach Trüffeln zu suchen, als einen Staatsvertrag aufzudröseln. Das Dilemma der Landesmedienpolitik liegt natürlich darin, dass man in den Landtagen im Grunde nur noch abnicken kann, wenn sich die Staatskanzleien der Länder geeinigt haben. Oder auch nicht. So einen Fall gab es auch schon. Das heißt, man muss genauer hinschauen, auch wenn es vielen vielleicht lästig erscheint.

Grundsätzlich geht es bei der Veränderung eines Aufsichtsgremiums eines Senders auch darum, dafür zu sorgen, dass die Medienaufsicht innovativer Impulsgeber sein kann, aber auf jeden Fall sich den modernen und sich rasant verändernden digitalen Medienrealitäten anpasst. Diese Chance, die sich geboten hätte, wurde abseits der Erledigung der vom Bundesverfassungsgericht erteilten Aufgabe leider nicht wahrgenommen. Es wurde der für die Exekutive bequemere Weg gewählt. Kurt Beck – ich glaube, Lob sieht anders aus – meinte mit einem Augenzwinkern: Der Rahmen war für den Fernsehrat schon gezimmert, bevor der Inhalt des Bildes gemalt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung am 25. März 2014 die verankerte Aufsichtsstruktur beim ZDF als grundrechtswidrig eingestuft. Es hat dabei den Grundsatz vielfältiger und

staatsferner Aufsicht präzisiert und auch konkrete Vorgaben zur Zusammensetzung der Gremien entwickelt.

Unser Vorwurf nun ist: Diese Vorgaben wurden im vorgelegten Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt.

Es beginnt mit der sogenannten Regierungsbank. Als FDP-Landtagsfraktion sind wir der Auffassung, dass Regierungsvertreter von der Mitwirkung in Aufsichtsgremien von Rundfunkanstalten ausgeschlossen sein müssen. Diese aus meiner Sicht ordnungs- und medienpolitisch saubere Variante vertritt ja auch der Verfassungsrichter Professor Paulus in seinem Sondervotum zum ZDF-Urteil.

Aber auch das Mehrheitsvotum steckt ja die Möglichkeit für Regierungsmitglieder in Aufsichtsgremien sehr eng ab. Ich zitiere jetzt aus dem Urteil: Nur in eng zu begrenzendem Umfang dürfen Exekutivvertreter etwa im Range eines Ministerpräsidenten in den ZDF-Gremien vertreten sein.

Der „eng zu begrenzende Umfang“ lässt ein wenig Interpretationsspielraum: zwei, vielleicht drei. Ich gestehe zu, dass man sich da nicht unbedingt festlegen muss. Aber es dürfte, denke ich, auf der Hand liegen, dass bei 18 Regierungsvertretern in einem Aufsichtsgremium, das insgesamt aus 60 Personen besteht, der eng zu begrenzende Umfang deutlich gesprengt ist. Deswegen haben auch die Sachverständigen in der Anhörung mehrfach von einem Risiko gesprochen. 16 Vertreter der Landesregierung und zwei Vertreter der Bundesregierung sollen in den Fernsehrat entsandt werden. Also fast ein Drittel des Aufsichtsgremiums kann allein aus Regierungsmitgliedern bestehen.

Deswegen finde ich es schwer verständlich, dass die rot-grüne Landesregierung einen solchen

Staatsvertrag unterschreibt, der so offensichtlich eine Vorgabe des Verfassungsgerichts zumindest umläuft und der übrigens auch von der Praxis in Nordrhein-Westfalen beim Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks abweicht. Auch in der Medienkommission der Landesanstalt für Medien sind keine Vertreter der Exekutive vorgesehen.

Eine zweite wesentliche Vorgabe des Urteils wird unseres Erachtens ebenfalls missachtet. Das Bundesverfassungsgericht sieht durchaus die Notwendigkeit, dass auch die Politik in den Aufsichtsgremien berücksichtigt wird. Zu Recht, wie ich finde. Politische Strömungen sind wie Verbände, Gewerkschaften oder Kirchen ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Sie gehören zu einer pluralistischen Repräsentanz dazu. Doch hebt das Bundesverfassungsgericht auch mit Blick auf die Vertretung staatlicher oder staatsnaher Ebenen eben den maßgebenden Aspekt der Vielfaltsicherung hervor.

Der vorliegende Staatsvertrag berücksichtigt jedoch nur Regierungsparteien. Deswegen hat sogar der

von den Koalitionsfraktionen bei der Sachverständigenanhörung benannte Professor Dr. Hain in seiner schriftlichen Stellungnahme deutlich gemacht, dass die Entsendung der Ländervertreter durch die Exekutiven die starke Berücksichtigung von Regierungsparteivertretern begünstigt. Das ist eine bescheidene Formulierung, aber immerhin.

Aus unserer Sicht widerspricht der Staatsvertragsentwurf von der vom Bundesverfassungsgericht vorgezogenen Linie sehr stark.

Sie haben, Kollege Engstfeld, gerade die medienpolitische Sprecherin der Grünen in Berlin genannt, Tabea Rößner, die auch das deutlich unterstreicht und im Grunde unsere Kritik unterstützt, dass kleinere politische Parteien keine Rolle mehr spielen sollen. Insofern sind Sie in diesem Fall ein wenig in der Koalitionsdisziplin gefangen. Das ist schade; aber so ist das.

Wir empfehlen, dem Staatsvertrag nicht zuzustimmen und unseren Entschließungsantrag zu unterstützen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Marsching.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne und zu Hause! Ich möchte hauptsächlich zum Entschließungsantrag der FDP reden. Das Warum werde ich gleich begründen.

(Thomas Nückel [FDP] unterhält sich mit An- gela Freimuth [FDP].)

Ich muss kurz warten, bis Herr Kollege Nückel auch zuhört. – Sehr gut.

Der Entschließungsantrag macht zunächst einen sehr guten Eindruck. Wir stehen hinter den Zielen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk staatsferner zu gestalten sowie die gesellschaftliche Kontrolle und die Vielfalt zu erhalten. Das wäre ganz in unserem Sinne; das haben wir auch mehrfach betont. Nicht nur die Forderung nach der Anpassung der Gremien an die moderne, die heutige Zeit, sondern auch die Zusammenlegung der Gremien zur Aufsicht von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien ist begrüßenswert.

Der Teufel steckt jedoch wie immer im Detail. Im Text wird deutlich, dass Sie eine relativ interessante Rechnung aufmachen, die sich uns nicht erschließt. Aus einem Aufsichtsgremium die Entsandten der Exekutive herauszunehmen, um sie durch Entsandte der Legislative, also der Parteien, zu ersetzen, ist nach unserer Definition nicht wirklich staatsferner.

Das, was Sie sich ausgedacht haben, ist wohl ein bisschen konstruiert.

Wir würden eher sagen, wir sollten lieber den zivilgesellschaftlichen Einfluss erhöhen, also nicht Parteien in die Aufsichtsgremien entsenden, sondern weitere Vertreter – nicht nur drei – von zivilgesellschaftlichen Gruppen. Das ist bei Ihnen ein bisschen verklausuliert. Aber wir glauben, das wäre echter gesellschaftlicher Pluralismus.

Unter dem Strich bleibt damit nur zu sagen: Die Idee ist gut. Der Antrag geht in die richtige Richtung. Aber Sie hätten das Ganze konsequent weiterdenken müssen. Wenn Sie die Gremien wirklich staatsfern ausgestalten wollen, hätten Sie den parteipolitischen Einfluss eingrenzen sollen.

Warum rede ich hauptsächlich zum Entschließungsantrag? – Herr Vogt, Sie haben gerade gesagt, wir sollten das noch mal nachlesen. – Das würde ich gerne tun. Uns sind bei der Anhörung ein paar kritische Worte im Ohr geblieben. Leider konnten wir bei der Auswertung auf diese kritischen Worte nicht eingehen. Denn wir konnten leider nicht verifizieren, ob das, was wir gehört haben, wirklich gesagt wurde, da das Protokoll der Anhörung bis heute nicht vorliegt. Ich persönlich verstehe nicht, wie wir heute, ohne die Möglichkeit einer vernünftigen Auswertung des Protokolls der Anhörung zu haben, abstimmen können. Aber sei‘s drum.

Das Ansinnen ist eigentlich positiv. Aber wenn wir die kritischen Stimmen im Ohr behalten, müssen wir sagen: Wir wissen es leider nicht genau.

Wir werden uns bei der Abstimmung zum Staatsvertrag enthalten. Den Entschließungsantrag der FDP lehnen wir ab. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Lersch-Mense das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In dem von den Regierungschefinnen und -chefs der Länder ausgehandelten Staatsvertrag werden vor allem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das mit Urteil vom 25. März 2014 Teile des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig erklärt und die Länder verpflichtet hatte, eine verfassungsgemäße Neuregelung nach Maßgabe der Gründe des Urteils zu treffen.

So wird mit dem Staatsvertrag der Anteil der als staatsnah zu betrachtenden Mitglieder entsprechend der gerichtlichen Vorgaben deutlich reduziert.

Durch die Entsendung von insgesamt 16 staatsfernen Vertretern aus verschiedenen Bereichen wird

ferner den aktuellen verschiedenartigen gesellschaftlichen Strömungen und Kräften in Deutschland Rechnung getragen und Vielfalt in diesem Bereich gesichert.

Des Weiteren wird die gleichberechtigte Entsendung von Männern und Frauen sichergestellt.

Die geforderte Transparenz wird über die Öffentlichkeit der Sitzung des Fernsehrats und Veröffentlichungspflichten ebenfalls gewährleistet.

Zudem werden weitere vornehmlich redaktionelle Änderungen im ZDF-Staatsvertrag umgesetzt und eine Anpassung des Anwendungsbereichs des Rundfunkstaatsvertrags an die Vorgaben der Richtlinien über audiovisuelle Mediendienste, die sogenannte AVMD-Richtlinie, vorgenommen.

Der ZDF-Staatsvertrag sieht in seiner geänderten neuen Fassung vor, dass die Länder jeweils aus unterschiedlichen Bereichen entsendeberechtigte Organisationen für den ZDF-Fernsehrat benennen. Nordrhein-Westfalen kommt dabei die Aufgabe zu, Organisationen aus dem Bereich Medienwirtschaft und Film näher zu bestimmen. Das war uns ein Anliegen, das wohl auch für die Medienschaffenden in unserem Land ein gutes und richtiges Signal ist.

Der Umsetzung dieses Verfahrens dient Art. 2 des vorliegenden Gesetzes. Als entsendeberechtigte Organisationen werden gemeinsam der Film und Medienverband NRW e. V., das Filmbüro NW e. V. und der Kulturrat NRW e. V., Sektion Medien, benannt. Diese Organisationen sollen berechtigt sein, für jede Amtsperiode des ZDF-Fernsehrats gemeinsam jeweils ein Mitglied zu entsenden.

Für die Entsendung gelten dieselben Regelungen wie für die Entsendung der übrigen Mitglieder des Fernsehrats. Insbesondere sieht der ZDF-Staatsvertrag diesbezüglich Inkompatibilitätsregeln und Maßgaben zur gleichberechtigten Berücksichtigung von Frauen und Männern vor.

Meine Damen und Herren, in Ergänzung des bereits Gesagten bitte ich Sie ausdrücklich, den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP abzulehnen und stattdessen heute dem Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der vorliegenden Form zuzustimmen und das Gesetz zu verabschieden.

Herr Nückel, in der Debatte ist bereits auf die kritischen Punkte hingewiesen worden. Auch ich kann nicht verstehen, warum Sie nur drei von 16 Ländervertretern in den ZDF-Fernsehrat entsenden wollen. Rundfunk ist – darin sind wir uns sicherlich alle einig – eine föderale Aufgabe. Deswegen muss es doch ein Anliegen der Länder sein, das föderale Element zu stärken und es im ZDF-Fernsehrat nicht zu schwächen. Deshalb meine dringende Bitte, im gemeinsamen Länderinteresse über diesen Punkt noch einmal nachzudenken.

Ich bitte um Zustimmung zum Staatsvertrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.