Thomas Nückel
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Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rundfunkstaatsverträge werden plötzlich so kritisch gesehen. In der Tat ist das Verfahren antiquiert. Ich frage mich natürlich, warum dann immer den Rundfunkstaatsverträgen so jubelnd zugestimmt wird. Okay. Es gibt das Problem: Man kann nur abnicken, ändern kann man meistens nicht mehr. Das ist das Unerquickliche.
Aber manchmal hat man das Gefühl: Konvergenz und Digitalisierung sind über Nacht gekommen. Man ist aufgewacht, und plötzlich waren sie da. Das ist natürlich nicht so. Inhalte, Übertragungswege und Endgeräte wachsen zusammen und sind einfach und überall verfügbar. Bisher wurde allerdings, wie es hier erwähnt wurde, versäumt, auf diese wesentlichen Entwicklungen angemessen zu reagieren. Das gilt insbesondere für die zersplitterte deutsche Medienaufsicht, die dem modernen Medienzeitalter nun wirklich nicht mehr angemessen ist.
Man muss sich das nur einmal anschauen. So wird die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
von zahlreichen anstaltsinternen Gremien wahrgenommen, aber die Aufsicht über den privaten Rundfunk von zahlreichen externen Landesmedienanstalten, die sich dann auch noch teilweise gegenseitig verklagen, weil Sender da zu wechseln versuchen. Die Aufsicht und Regulierung über die Infrastrukturen der Kommunikation werden von der Bundesnetzagentur wahrgenommen, die Konzentrationskontrolle im Rundfunkbereich von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich – das ist schon ein Zungenbrecher – und die Konzentrationskontrolle im Bereich der Printmedien dann auch noch vom Bundeskartellamt. Sogar der Jugendmedienschutz liegt je nach Plattform in der Zuständigkeit unterschiedlicher Institutionen.
Diese Form der zersplitterten und ineffektiven Aufsicht ist nicht mehr zeitgemäß. Sie schadet auch dem Standort Deutschland und hat negative Konsequenzen für die Wettbewerbsfähigkeit in unserem Land.
Ein Beispiel haben die Antragsteller zu Recht aufgegriffen. Eine regelmäßige Liveübertragung über das Internet, die mehr als 500 Zuschauer erreicht, würde nach Rundfunkrecht eine Rundfunklizenz bedingen. Hobby-YouTuber werden also fast gleichgestellt mit Sendern wie SAT.1, RTL oder die öffentlich-rechtlichen. Diese Regelung ist in der Tat anachronistisch und wird dem Wesen der digitalen Gesellschaft nicht gerecht.
Der Antrag beginnt im Text richtig, aber im Zeilenverlauf, finde ich, landet man ein bisschen neben der Spur, weil falsch liegen die Antragsteller in der Tat dabei, dass sie die Landesanstalt für Medien in das Zentrum der Kritik stellen. Die müssen das durchführen, egal ob sie wollen oder nicht.
Eigentlich wollen sie nicht, wenn man mit Verantwortlichen spricht.
Aus diesem Grund werden wir uns bei dem vorliegenden Antrag – ich sage einmal – mit einem Augenzwinkern enthalten; denn für die Landesanstalt für Medien hier oder in anderen Ländern ist nicht das grundlegende Problem, dass sie Recht einfach umsetzen muss. Das Problem ist vielmehr der fehlende Mut, das Rundfunkrecht moderner zu gestalten. Das wiederum dürfte daran liegen, dass eine mutige Reform nicht zuletzt auch eine Vereinheitlichung der Aufsicht erfordern würde und vielleicht auch Privilegien der öffentlich-rechtlichen Sender hinterfragen könnte.
Früher oder später wird man an dieser Stelle jedoch zu nachhaltigen Reformen kommen müssen, nicht zuletzt auch im Sinne der Akzeptanz des Rundfunksystems insgesamt.
Ich möchte zum Schluss meiner Ausführungen Herrn Lamla noch einmal für die interessanten, manchmal
auch konfliktreichen Auseinandersetzungen im Ausschuss für Kultur und Medien danken. Ich finde zwar, dass Sie des Öfteren – na ja – in die Honigfalle von Rot-Grün gegangen sind, aber als Imker verzeihen Sie mir höchstwahrscheinlich auch diesen Hinweis. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens. Ich glaube, der Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen hat sich bei allen Kultur- und Medienformen durchgesetzt. Jeder ist höchstwahrscheinlich schon einmal in Kontakt damit gekommen und hat sie genutzt, zum Beispiel beim Benutzen von YouTube, Wikipedia oder Flickr. Insofern sind sie bekannt. Auf Antrag der FDP-Fraktion haben wir damals auch den Vertreter einer entsprechenden Initiative, Herrn Michalke, in den Kultur- und Medienausschuss eingeladen. Insofern ist das in der Tat ein wichtiges Thema.
Aber – zweitens – bitte nicht noch einen Förderpreis! Wir haben bereits zu viele Förderpreise. Die meisten – oder viele – gibt es zwar noch irgendwie, sie sterben aber einen stillen Tod durch Nichtbeachtung oder weil man sie gar nicht mehr vergibt. Gerade im Kulturbereich sollte man da ein bisschen aufpassen.
Insofern lehnen wir als FDP-Fraktion diesen Antrag ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Minister, die Landesregierung hat bislang den Analysebericht von Ernst & Young als Beleg dafür herangezogen, dass es angeblich keine Cum-Ex-Geschäfte bei der WestLB gibt. Die FDP-Landtagsfraktion hatte die Methodik dieser kleinen Stichprobenuntersuchung frühzeitig kritisiert.
Teilen Sie, Herr Finanzminister, heute die Kritik der FDP, dass der kurze Bericht des Wirtschaftsprüfers Ernst & Young methodisch völlig unzureichend für eine zuverlässige Untersuchung der tatsächlichen Geschehnisse bei der WestLB ist?
Vielen Dank. – Die Untersuchungen von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft haben ja erst nach einschlägiger bundesweiter Medienberichterstattung stattgefunden. Die Landesregierung war aber, glaube ich, schon zwei Jahre vorher von der FDP-Landtagsfraktion auf die Probleme bei der Portigon AG hingewiesen worden. Meine Frage an Sie ist deswegen: Warum sind Sie nicht selber schon Jahre zuvor als Eigentümervertreter auf die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft mit der Bitte zugegangen, die Vorgänge bei der WestLB unter die Lupe zu nehmen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle fest, dass hier die Stiftung sehr beweihräuchert wird. Dazu muss ich sagen: Ich war gegen die Stiftung, besuche aber trotzdem ihre Veranstaltungen. Dabei fällt mir auf: Vielleicht haben wir viel zu viel Geld in die Stiftung investiert.
Was die Stiftung leistet, das hätten die bestehenden Weiterbildungseinrichtungen mit ein bisschen Unterstützung auch selber meistern können. Die Selbstdegradierung im Titel, von „Stiftung Vielfalt und Partizipation“ zum lokal begrenzten „Stiftung Vor Ort NRW“, ist da nur eine Sache. Das Durchführen von Veranstaltungen nach Regierungsbezirksgrenzen ist wirklich ein bisschen antiquiert. Das war aber, glaube ich, gar nicht der Plan.
Zeitungen, Zeitschriften, Verlage und ihre Onlineangebote sind und bleiben ein Anker der Presselandschaft. Darüber sind wir uns alle einig. Die vorliegende Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zeigt für den Zeitraum 2012 bis 2016 wieder Rückgänge, etwa bei den verkauften Auflagen.
Das war in den letzten Jahren auch immer dem angesprochenen Medienkonzentrationsbericht der LfM zu entnehmen. Insofern musste man sich jetzt bei
der Beantwortung vielleicht nicht ganz so viel Zeit nehmen, und gerade deshalb finde ich es bedauerlich, dass manche Antwort nicht sehr genau oder vielleicht auch schludrig ist.
Ich will feststellen: Die „Rheinische Post“ bezahlt Journalisten nach Tarif. Die Antwort der Landesregierung auf Seite 47 gibt einen anderen Eindruck wieder. Ich halte das für eine unverzeihliche Ungenauigkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele Verlage, Redaktionen und Medienangebote stehen nach wie vor unter Druck. Das bleibt ein wichtiges Thema, das wird uns erhalten bleiben. Der Erhalt und die Stärkung von Pressefreiheit und -vielfalt müssen uns allen ein zentrales Anliegen sein.
Aber ich denke, es gibt auch Anlass zu Optimismus. Die Ausgangslage ist nach schwierigen Jahren des Umbruchs durchaus gut. Die Zeitungsverlage können selbstbewusst auftreten, denn sie haben die Herausforderung der Digitalisierung ganz überwiegend angenommen.
Drei Beispiele für diesen Optimismus: So hat die Zahl der Online-Angebote von Zeitungen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Aber auch die Zahl der Menschen, die kostenpflichtige Online-Angebote von Zeitungen und Zeitschriften nutzen, steigt kontinuierlich – vielleicht noch zu langsam, aber das gibt sich möglicherweise. Dass es dort vorangeht, belegt auch die einschlägige ACTA-Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach.
Ein Umstand jedoch muss uns klar sein: Eine qualitativ hochwertige und vielfältige Presse muss sich marktwirtschaftlich refinanzieren können.
Für die FDP-Fraktion steht deshalb außer Frage, dass eine vielfältige Presselandschaft langfristig nur bestehen kann, wenn die Refinanzierungsmöglichkeiten privater Angebote auch gestärkt werden. Da gäbe es drei Maßnahmen, die ich als vordringlich ansehe:
Wir müssen erstens die ideologischen Feldzüge gegen Werbung beenden. Die Werbung ist nach wie vor die zentrale Refinanzierungsquelle für Presseangebote. Aber schon jetzt sind Bürokratie, Bevormundung und Verbote allgegenwärtig. Wenn Pflichtangaben und Warnhinweise bald mehr Platz einnehmen als die Werbebotschaft selbst, wenn auch Werbung für immer mehr Produkte verboten wird, werden geschlossene Redaktionen die unvermeidbare Konsequenz sein.
Zweitens müssen wir zu fairen Bedingungen auf dem deutschen Medienmarkt zurückkehren. Schon heute bringen das staatlich garantierte Beitragsprivileg und
die Expansion der öffentlich-rechtlichen Sender in den Onlinebereich Wettbewerbsverzerrungen mit sich, die es kleinen Verlagen besonders schwer machen.
Die beitragsgenährte Arroganz führte gestern ganz aktuell zum Platzen der Online-Einigung der ARD mit den Verlegern. Die ARD ritualisiert diesen Konflikt schon, um die Grenzen in ihrem Sinne zu verschieben. Dass es auch anders geht, zeigt das ZDF: Es lässt diesen Konflikt nicht aufkommen, es ist online weitgehend bewegtbildorientiert, und das ist auch okay.
Nun ist leider ein Kompromiss gescheitert, der Verlagen die Chance gegeben hätte, mit ihren Angeboten über digitale Abos wettbewerbsfähig zu bleiben. Stattdessen ahmen die ARD-Sender die Textpalette der Presse nach und verzerren somit – die Rundfunkgebühr im Rücken – den Wettbewerb.
Drittens. Die FDP-Fraktion hat in dieser Legislaturperiode – das war schon 2014 – vorgeschlagen, die Anerkennung von Journalismus als gemeinnützig zu ermöglichen. Auch das wäre ein Beitrag zur Eröffnung neuer Finanzierungsquellen für Presseangebote.
Es gibt positive Signale aus allen politischen Lagern; das will ich gern unterstreichen. Aber leider verirren wir uns, glaube ich, gerade aufgrund einer gewissen Strategie von SPD und Grünen mutlos in Prüfungsexzessen. Aber ich bin sehr hoffnungsvoll, dass wir da in den kommenden Monaten doch noch weiterkommen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht in eine medientheoretische Diskussion über die Fragen „Was ist Mainstream?“ und „Was sind Mainstream-Medien?“ eintreten.
„Mainstream“ ist in der Tat ein Begriff, der eigentlich nicht belastet ist. Er wird leider belastet, weil er von
einigen in fälschlicher Absicht verwandt wird. Darüber müssen wir uns aber, glaube ich, nicht streiten.
Das große Problem besteht darin, dass in letzter Zeit das Thema „Falschnachrichten und Hassbotschaften“ sensibel handelt wird, was ja auch richtig ist, es aber zugleich benutzt wird, um – ich nenne es einmal so – Druck in die Diskussion zu bekommen. Wir wissen, dass natürlich immer die Botschaft des anderen – das ist klar – die Falschnachricht ist.
Gerade in diesem Zusammenhang ist der Entwurf von Justizminister Maas sehr problematisch. Insofern muss man den Piraten gratulieren: Das Timing für diesen Antrag war schon ganz günstig, denn das Thema ist hochaktuell.
Ich möchte an zwei Beispielen klarmachen, warum es problematisch ist: Im Januar 2015 veröffentlichte „Welt-online“ im Nachgang zu dem schrecklichen Anschlag auf die Redaktion von „Charlie Hebdo“ in Paris einen Kommentar der ehemaligen VVD
Abgeordneten und niederländisch-amerikanischen Politikerin Ayaan Hirsi Ali.
Der Titel lautete: „Doch, dieses Massaker hat mit dem Islam zu tun!“ Man muss diese Meinung nicht unbedingt teilen. Der Kommentar wurde selbstverständlich auf verschiedenen sozialen Medien wie Facebook geteilt. Es lässt sich leicht vorstellen, dass sich irgendein islamischer Prediger gefunden hätte – sicherlich hat sich ein solcher auch gefunden –, der hierin eine Beschimpfung seiner Religion vermutete. Das ist in Deutschland nach § 166 StGB strafbar. Geht es nach dem Bundesjustizminister, würde dieser Kommentar auf einen Beschwerdeklick des Predigers hin gelöscht werden müssen.
Ein anderes Beispiel: Im Januar 2012 veröffentlichte „Der Postillion“ einen Artikel über den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff. Der Titel lautete: „Wulff spricht 82 Millionen Deutschen auf die Mailbox, um Gerede zu unterbinden.“ Das klingt lustig. Dieser Artikel wurde natürlich fleißig in den sozialen Netzwerken geteilt.
Abgesehen davon, dass es sich bei diesem Satirebeitrag streng genommen natürlich um eine Falschnachricht – neudeutsch: Fake News – handelt, könnte auch hier eine Beschwerde beim Onlineportal eingehen. Denn mit Sicherheit hat eine Bürgerin oder ein Bürger – vielleicht sogar ein Mitglied der Jungen Union – hinter diesem Kommentar eine Verunglimpfung des Bundespräsidenten vermutet, strafbar nach § 90 StGB. Auch in diesem Fall wäre eine Löschung fällig, wenn es nach Justizminister Maas ginge. Denn mit dem Entwurf eines Fake-News-Gesetzes will Maas ja die strafrechtliche Überprüfung ihrer Inhalte den sozialen Netzwerken übertragen.
Die Konsequenz liegt auf der Hand: Sobald eine Beschwerde bei einem sozialen Netzwerk eingeht, trägt
dieses die juristische Verantwortung für den entsprechenden Beitrag. Dabei ist der kritisierte Inhalt des Textes oder auch des Videos völlig unerheblich; denn jeder kann sich ja über alles und jeden aufregen und beschweren. Löscht das Netzwerk den Inhalt, ist es auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Löscht es ihn nicht, nimmt das Onlineportal das Risiko einer Fehleinschätzung auf sich, für die es dann ja haftet. Wohin das führt, ist klar: Im Zweifel wird immer gelöscht. Und der Anreiz, Beschwerden über unliebsame Meinungen oder schmerzhafte Wahrheiten einzureichen, steigt dadurch natürlich. Alles in allem müssen wir hier schon über eine ernsthafte Gefahr für die Meinungsfreiheit sprechen.
Ganz unabhängig von den kritischen Punkten, die ich vorgebracht habe, und die sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung beziehen – ich habe heute Nacht den Gesetzentwurf der Bundesregierung gelesen, weil mein Bein schmerzte, und ich dachte, das würde vielleicht als Schmerzmittel wirken; anschließend hatte ich aber Schluckbeschwerden –,
besteht aus meiner Sicht übrigens tatsächlich Handlungsbedarf beim Umgang mit sogenannten „Fake News“. Ich sehe diesen aber eher in Bezug auf Desinformationskampagnen oder Cyberangriffen vonseiten staatlich betriebener ausländischer Stellen, von denen auch Plattformen wie soziale Netzwerke oder einzelne Nutzer betroffen sind.
Doch leider nimmt der vorliegende Antrag – jetzt kommt die schlechte Nachricht für die Piraten – dazu keine Stellung. Dieses Anliegen heute zu besprechen, war sicherlich richtig, denn es ist ein aktuelles Thema – aus dem genannten Grund können wir ihm unter dem Strich aber nicht zustimmen. Wir werden uns aber huldvoll enthalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob man schon jetzt feststellen kann, dass diese Enquetekommission ein Erfolg ist, weiß ich nicht. Ich glaube, das werden wir erst in zehn bis 15 Jahren beurteilen können. Vielleicht wird auch manches, was dann aus dem Bericht umgesetzt wird, gar nicht so als Erfolg gewertet werden.
Es muss etwas verändert werden – da sind sich alle einig – bei der Suche nach dem Wind, der die Segel für den ÖPNV straffen soll. Trotz des Rekordjahres 2016 für Busse und Bahn – das war ja heute eine Meldung – ist klar, dass die Regel, dass allein die steigende Flut die Boote flott macht, eine ist, die vielleicht im Wattenmeer gilt, aber sicher nicht in tropfenden U-Bahn-Tunneln.
Es muss sich also – darüber sind sich alle Beteiligten – etwas ändern. In der Enquetekommission war es manchmal ein bisschen so wie bei Radio Eriwan: Im Prinzip ja – aber. Herr Beu hat das gerade ebenfalls unterstrichen: Natürlich haben wir nicht alles im Konsens beschlossen.
Die eine oder andere Fraktion wäre meines Erachtens über die eine oder andere Handlungsempfehlung, die abgelehnt wurde, vielleicht doch glücklich gewesen, weil das möglicherweise zum Erfolg der Enquete geführt hätte. Aber so ist das nun einmal, auch in einer Enquetekommission gibt es politische Mehrheiten.
Trotzdem geht mein Dank an den Ausschussvorsitzenden, der auch in manchen strubbeligen Situationen das Schiff gut gesteuert hat. Mein besonderer Dank geht an die Mitarbeiter im Ausschusssekretariat; denn die Abgeordneten waren ja manchmal ein wenig störrisch, vor allen Dingen wenn es um Terminfindungen ging. Das war manchmal doch etwas problematisch; aber das ist unser Alltag.
Millionen Pendlerinnen und Pendler sind jeden Tag auf einen funktionierenden Nahverkehr angewiesen, aber auch der Freizeitverkehr – abends ins Theater oder am Wochenende zum Sport oder in die Natur –
spielt eine immer größere Rolle. Dabei steigen natürlich auch die Mobilitätsansprüche der Nutzer. Das Angebot, das Nordrhein-Westfalen im Nahverkehr demgegenüber bietet, ist – freundlich formuliert – verbesserungswürdig.
Die Infrastruktur – das können wir übereinstimmend feststellen – ist an vielen Stellen marode. Viele Fahrzeuge sind in die Jahre gekommen, und man sieht es ihnen auch an. NRW zeichnet sich durch eine Vielzahl, ich will nicht sagen: „undurchsichtiger“, aber immerhin unübersichtliche Tarife aus. Der ländliche Raum fühlt sich oft abgehängt. Auch im Ballungsraum von Rhein und Ruhr sieht es manchmal mau aus, in den Außenanlagen oder auf den Fahrplänen, wenn man für nach 22 Uhr eine Verbindung sucht.
Vieles, was meine Kollegen hier gerade angeführt haben, ist richtig, was die grundsätzlichen Forderungen, aber auch die Analyse angeht, in vielen Fällen jedoch nicht, was die Schlussfolgerungen betrifft. Bei aller Übereinstimmung in Fragen zur Multimodalität, zur Digitalisierung, zu den Schnellbussen im ländlichen Raum usw. erfüllt der Bericht sicherlich einen gewissen Anspruch.
Mit Blick auf die Finanzierungsoptionen der Zukunft ist wohl ein wenig Enttäuschung angebracht. In diesem Punkt unterscheidet sich die FDP-Fraktion grundsätzlich von den anderen Fraktionen. Wir wollen keine Experimente mit Zwangstickets, Drittnutzerfinanzierung und Ähnlichem, weil das alles zum größten Teil praktisch kaum oder gar nicht umsetzbar ist. Das Ganze ist eine gewaltige Abzocke zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Lande. Zwangsbeglückung – Sie werden mir diese Formulierung nachsehen – und Zwangsverpflichtungen entsprechen nicht gerade dem Bild des mündigen Bürgers. Nach Ansicht der FDP müssen wir da deutlich die rote Karte zeigen und solchen Diskussionen entgegenwirken.
Die Forderungen nach Drittnutzerfinanzierungen sollen Immobilienbesitzer, möglichst auch Unternehmer melken – egal ob sie selbst, ihre Mieter oder Beschäftigten den ÖPNV nutzen oder nicht. Das können wir nicht akzeptieren. Dieses Konstrukt wurde bei den Anhörungen nicht nur juristisch ziemlich auseinandergenommen, sodass manche Forderungen nicht einmal mehr Schatten werfen.
Weil es eine Illusion ist, zu glauben, dass diese Instrumente an sich den ÖPNV verbessern würden, müssen wir uns alle um die Tatsache kümmern, dass die jetzige Finanzierungsverfassung im ÖPNV ein wenig als Fass ohne Boden angesehen werden kann. Eine grundlegende Verbesserung – da sind wir uns in der Analyse, so meine ich, wieder alle einig – wird man nur dann erreichen, wenn man das – Kollege Löcker sagte es – Finanzierungssystem mit Stichworten wie „Spaghetti-Diagramm“ analysiert
und charakterisiert und dann auch mit allen Konsequenzen beseitigt. Intransparenz und Kostenverschleierung sind heute leider prägend für den Umgang mit Milliarden von Steuergeldern. Hier gilt anzusetzen.
Wir Liberalen fordern eine Neuordnung des Systems mit klaren und einfachen Finanzierungstatbeständen. Wir fordern durchgängig Transparenz, Kostenwahrheit, aber auch die Durchsetzung von Marktmechanismen an einigen Stellen sowie Wettbewerb.
Deshalb sah es die FDP als ihren zentralen Beitrag zur Arbeit der Enquetekommission an, das Finanzierungsgutachten initiiert und den umfassenden Beratungsprozess auch befruchtet zu haben.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Es ist ein neuartiges, wie ich finde, schlüssiges Finanzierungssystem. Es hat in der Szene, in der Branche, auch schon positive Resonanz und viel Anklang gefunden. Wir verdanken dies der Auswahl unseres Gutachters; der Kollege Bayer hat ihn gerade auch schon genannt: Frank M. Schmid. Mit ihm hatten wir einen profunden Kenner und republikweit bekannten Finanzierungsexperten gewinnen können. Seine langjährige Erfahrung in der Daehre- und in den beiden BodewigKommissionen kamen der Arbeit der Kommission unmittelbar zugute. Das Ergebnis ist ein neues Konzept zur Neuordnung der ÖPNV-Finanzierung.
Wir Liberale fordern die Umsetzung des kompletten, nur im Ganzen schlüssigen Finanzierungskonzepts. Alles andere würde nur Stückwerk bleiben. So sehr wir es begrüßen, dass etliche Teile des Konzepts auch die Zustimmung der Kommission erhalten haben, so müssen wir allerdings kritisieren, dass die politische Mehrheit der Kommission den entscheidenden Schritt und die entscheidenden Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung nicht mitgetragen haben – so ist das eben mit politischen Mehrheiten – und ein komplettes, in sich geschlossenes System nicht so ganz sichtbar ist, was Mechanismen und auch Wettbewerb anbelangt.
Dass unser Konzept mitunter – und das ist vielleicht das Problem – auch Druck auf manche Verkehrsbetriebe zur Folge hat, ist klar und notwendig. Mir scheint es aber so zu sein, dass es manchmal rote und schwarze Kirchtürme im Land gibt, die sich als Bremsklötze für eine grundlegende Reform der Finanzierung sehen.
Kurz gefasst: Wir haben in der Kommission versucht, unsere Positionen und Argumente in zwei umfassenden Sondervoten in dem Bericht darzulegen. Wir wollen – das als Fazit im Interesse der Fahrgäste und Steuerzahler – eben keine neuartige Abgaben, sondern eine grundlegende Reform der bestehenden Missstände. Dazu kann die Lektüre des Berichts vielleicht beitragen. Die Handlungsempfehlungen tun es
nicht in konsequenter Art und Weise. Aber ich bin auch da voller Zuversicht. Die Zukunft wird es zeigen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werbung ist – ob man es jetzt gut findet oder nicht – nach wie vor die zentrale Refinanzierungsquelle für freie und private Presse- und Medienangebote. Diese Quelle wird in der Tat zunehmend ausgetrocknet.
Das liegt, glaube ich, hauptsächlich daran, dass ein altes Gesetz – Grundgesetz, eine physikalische Regel, ich weiß nicht, wie man es nennen will – nicht mehr gilt, wonach Nachricht und Werbung zusammengehören, immer den gleichen Vertriebsweg genutzt haben.
Das ist nicht mehr so. Deswegen liegt der Grund dafür, dass die Quelle zunehmend ausgetrocknet wird, nicht vorrangig daran, dass irgendwelche kleinen Softwareprogramme – sogenannte Ad-Blocker – sozusagen hauptverantwortlich sind.
Eine gewisse Verantwortung liegt eben auch beim Staat; denn Bürokratie, Bevormundung und Verbote im Werbebereich sind allgegenwärtig. Wenn Pflichtangaben und Warnhinweise bald mehr Platz einnehmen als die Werbebotschaft selbst, dann mögen sich zwar einige Kräfte in ihrem „Bevormundungsfeldzug“ als Gewinner fühlen. Sie dürfen sich dann aber nicht über geschlossene Redaktionen, eingestellte Medienangebote und eine schrumpfende Medienvielfalt wundern.
Dennoch sind natürlich Ad-Blocker ein Thema in der Werbe- und Medienbranche. Insofern ist es durchaus auch ein Stück berechtigt, dass wir über den vorliegenden Antrag sprechen.
Wir müssen vielleicht gar nicht so lange darüber sprechen; denn es liegen noch keine konkreten Initiativen vor, über die man aktuell befinden könnte. Dafür ist das Thema erstens höchstwahrscheinlich zu komplex. Zweitens – da liege ich auf der Linie der Antragsteller – ist ein Ad-Blocker-Verbot selbstverständlich schon eine Schnapsidee. Dass es innerhalb einiger Landesregierungen überhaupt Überlegungen, Unterstützer gibt, lässt vermuten: Da ist bei dem Thema Medienkompetenz vielleicht ein bisschen was nachzuholen.
Sehen wir einmal davon ab, dass wir den Menschen nicht vorschreiben können und sollten, wie und welche Plug-ins sie in ihren Browsern installieren. Aus meiner Sicht wiegt vielmehr noch schwerer: Ein AdBlocker-Verbot würde ungefähr genauso gut funktionieren wie ein Verbot für Fernsehzuschauer, sich während der Werbepause ein Bier zu holen oder auf die Toilette zu gehen.
Auch die Forderung, dass als Alternative zu Ad-Blockern nun ausgerechnet ein Subventionsprogramm für die Werbewirtschaft aufgelegt werden soll, erschließt sich mir nicht so ganz. Ich hoffe, dass wir in der anstehenden Diskussion im Ausschuss vielleicht ein bisschen Licht ins Dunkle bringen.
Dass die Antragsteller ihre – wie gesagt – grundsätzlich berechtigte Initiative mit ihrer Story von den ausgedienten Geschäftsmodellen kombinieren, macht allerdings den Antrag nicht besser. Denn es ist nicht die Entscheidung der Politik zu beurteilen, welche Geschäftsmodelle funktionieren und wie und wo sie funktionieren. Gerade im Fall der Piraten wäre ich beim Thema „Ausgediente Geschäftsmodelle“ vielleicht etwas vorsichtiger. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss auch gestehen: Ich bin Kreisfreier, aber vielleicht kann ich mit dem Hinweis darauf, dass ich bestimmt acht Jahre journalistisch in Kreistagen sitzen musste,
um anschließend darüber zu berichten, meine Berechtigung unterstreichen, zu diesem Thema reden zu dürfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz zur Stärkung des Kreistages wird die Kreistage ohne Zweifel politischer machen, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Kritiker sagen zwar – Frau Thönnissen hat das gerade unterstrichen –, es bestehe kein Handlungsbedarf, manche gehen sogar so weit, zu sagen: Ist doch alles bewährt, deshalb sollte man auch keinen Buchstaben ändern.
Doch dass die Kreise nun mittlerweile in unseren Breiten auf eine rund 200 Jahre währende Geschichte zurückblicken können, hat vielleicht auch damit zu tun, dass die Kreisordnungen von Reformern immer wieder mal neuen Zeiten angepasst worden sind. Nicht mehr und nicht weniger kann das heute zu Verabschiedende auch sein.
Wir Freien Demokraten haben das Gesetz bereits sehr früh nach Einbringung mit unseren Kommunalpolitikern in den Kreisen, in den Gremien der Vereinigung der liberalen Kommunalpolitiker, diskutiert. Eine große Mehrheit der Teilnehmer in diesen Runden hat das Gesetz positiv gesehen, und deshalb stimmen wir dem Gesetz heute auch zu.
Zweifel vonseiten der kommunalen Spitzenverbände, dass durch dieses Gesetz Verfahrensverzögerungen in den Kreisverwaltungen drohen, wurden, so finden wir, durch den im Kommunalausschuss eingebrachten Änderungsantrag ausgeräumt.
Damit ist auch klargestellt, dass die eröffnete Allzuständigkeit der Kreistage nur dann gilt, wenn Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung betroffen sind. Wenn ein Kreistag Aufgaben an sich ziehen will, die der Landrat bzw. die Kreisverwaltung als untere staatliche Aufsichtsbehörde ausübt, ist das eben nicht möglich, und diese Regelung ist auch richtig so.
Wichtig ist uns: Die Option der Kreistage zur Wahl von Beigeordneten als Wahlbeamte stärkt die Position der Kreistage. Das setzt auch Anreize für Experten aus der Wirtschaft, als Quereinsteiger in die Ver
waltungsspitze gewählt werden zu können. Die Möglichkeit zur Wiederwahl stärkt sicherlich auch insgesamt die Motivation der Beigeordneten.
Die Möglichkeiten der Kreistage werden durch das Gesetz stärker den Möglichkeiten der Räte in den Städten und Gemeinden angeglichen. Das kann auch das kommunalpolitische Engagement in den Kreistagen attraktiver machen. Dieses Ziel unterstützen wir Liberale.
Anders als das kürzlich hier mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossene sogenannte Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, das schon in einigen Teilen eher eine Stärkung der großen Fraktionen darstellte und das die FDP aus diesem Grund auch abgelehnt hat, gibt das heute behandelte Gesetz tatsächlich Anlass zu der Hoffnung, dass die Kreise stärker politisch agieren und damit hoffentlich auch mehr Menschen dafür gewonnen werden können, sich um ein Mandat im Kreistag zu bewerben.
Insgesamt ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung, weil es Kreistage und Stadt- und Gemeinderäte angleicht. Als FDP gehen wir diese Richtung deshalb auch wenige Monate vor der Landtagswahl ohne ideologische Scheu mit. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich glauben, Kollege Vogt wäre einmal Verkäufer für Reizwäsche gewesen, so wie er hier einen Hauch von nichts – denn das ist die Medienpolitik in NRW – anpreist.
Die Debatte über den letzten Haushalt vor der Landtagswahl bietet natürlich eine Gelegenheit, einmal zurückzublicken. Ich schaue da gleich einmal auf sieben Jahre unter Rot-Grün zurück. Das sind nicht nur sieben magere Jahre für die Medienpolitik, sondern auch mehr als sieben Plagen.
Zu den Plagen der letzten sieben Jahre gehören sicherlich ein völlig verunglücktes Landesmediengesetz mit mehreren Reparaturversuchen hier im Haus und ein völlig unzureichendes WDR-Gesetz. Bei beiden Gesetzen besteht der Inhalt nur aus überbordender Kontrolle und Regulierungswut.
Kollege Schick hat mit dem Direktor der LfM, der in die Wüste geschickt wurde, weil er Kritik geäußert hat, schon ein Beispiel genannt.
Aber auch beim WDR-Gesetz haben wir beispielsweise die Vorgaben zum Verwaltungsrat: Wenn der geforderte Wirtschaftswissenschaftler vielleicht einmal ausscheiden sollte, könnte der Professor für Medienwissenschaften sich nicht dafür bewerben, weil er nach dem Gesetz keine Chance hätte. Der Chefcontroller vom Stahlwalzwerk hätte da eher eine Chance.
Dann wurden bei der Landesanstalt für Medien und im WDR die Gremien aufgebläht, um die politische Arithmetik für Rot-Grün etwas angenehmer zu gestalten. Diese Gremien sind nun sehr groß.
Dafür ist das Medienforum NRW in den letzten sieben Jahren doch sehr überschaubar gewesen. Dessen Relevanz war auch in diesem Jahr – tut mir leid, Kollege Vogt – eine Fehlanzeige. Da ist im Land keine große Wirkung mehr zu spüren. Da reicht es auch nicht, zu sagen: Wir wollen es nicht so machen wie in München.
Aber bevor man dann drei Tage der inszenierten Hilflosigkeit präsentiert, sollte man vielleicht einmal dieses Event – das ist ja so ein Kongress auch immer – zusammen mit den Partnern, den Playern, die man hier am Standort NRW hat, kommunizieren: mit RTL, Bertelsmann, Vodafone, Unitymedia und der Telekom – ja, auch mit dem WDR, aber vor allem auch mit der reichhaltigen Produktionsbranche.
Dass sie alle in NRW sind, hat übrigens überhaupt nichts mit Ihrer Politik zu tun. Sie waren schon etwas länger da.
Medienpolitisch geht von NRW im Grunde auch keine Innovation aus. Sie haben kein Konzept für die Zukunft des Lokalfunks, obwohl Sie sich gerade wieder so beweihräuchert haben. Da stecken Sie ja sogar den Kopf in den Sand.
Es reicht eben nicht – der Staatssekretär ist leider nicht da –, über die Zukunft von DAB+ zu lamentieren, über DAB+ zu schimpfen, aber ansonsten überhaupt keine Vorstellung davon zu haben, wie es denn mit dem System weitergehen soll. Die Verunsicherung ist riesengroß. Man kriegt für Führungspositionen schließlich zurzeit auch gar keine Nachfolger. Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zu diesem Thema war auch wieder der Hauch von nichts und verdeutlichte die Konzeptionslosigkeit der Landesregierung.
Der Etat ist eine Fortschreibung dieser 12,7 Million €. Der Haushalt funktioniert nun auch nicht so, wie man das bei den Rundfunkbeiträgen macht, wo immer nach dem Belieben der Staatskanzleien geschröpft
werden kann. Aber es passt ja zur Haushaltspolitik in NRW, dass man sich einige Spielwiesen jetzt aus dem Beitragstopf finanzieren lässt. Das hatten wir auch schon beim letzten Mal kritisiert.
Sie haben gerade das Grimme-Institut gelobt. Aber das Haus ist hinter den sieben Bergen in Marl abgetaucht. Das gilt übrigens auch für das Forschungskolleg. Davon hört man ebenfalls schon lange nichts mehr. – Klar; es gab jetzt einen Auftakt. Aber das ist das Kennzeichen der Medienpolitik in NRW: Es gibt immer den einen oder anderen Auftakt, der sich dann als PR-Inszenierung entpuppt. Dann kommt wieder nichts, weil Sie gar kein Drehbuch und überhaupt keine Vorstellung davon haben, wie es mit der Herausforderung im digitalen Zeitalter weitergehen kann. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Lamla, ich fand gerade den Begriff „Datensamariter“ für die Freifunkinitiativen sehr schön. In der Tat leisten sie einen wirklich engagierten gemeinnützigen Beitrag.
Klar ist: Offene Wireless-LAN-Netze bedingen auch, dass diese möglichst frei, unbürokratisch und rechtssicher angeboten werden können. Die im Antrag angesprochene Entscheidung des sicherlich in vielen Fragen sehr kompetenten EuGH wirft in diesem Zusammenhang logischerweise Fragen auf.
Ein zentraler Punkt der Entscheidung vom 15. September dieses Jahres war, dass ein Anbieter eines Funknetzes dazu verpflichtet werden kann, Nutzern des Netzes eine passwortgeschützte Anmeldung vorzuschreiben.
Ich halte es für richtig, dass die Antragsteller diesen Punkt aus folgenden Gründen problematisieren:
Erstens. Das sogenannte Providerprivileg, also die Haftungsfreistellung von Zugangsanbietern für die Rechtsverletzung Dritter, ist ein wesentliches Merkmal der Internetordnung. Ein Durchbrechen dieser Ordnung für einen Teil der Zugangsanbieter wäre aus netzpolitischer Sicht nicht sinnvoll.
Zweitens. Die vom EuGH bezeichnete Maßnahme ist mutmaßlich auch ungeeignet zur besseren Rechtsdurchsetzung im Internet; denn sobald sich mehr als ein Nutzer im Netz anmeldet und mehrere Nutzer ihren Zugang gebrauchen, kann eine Rechtsverletzung auch bei vorheriger Anmeldung nicht mehr zu einer bestimmten Person zurückverfolgt werden.
Trotzdem muss ich an diesem Punkt auf eine Stelle hinweisen. An einem Punkt ist nach wie vor Skepsis angebracht. Man darf es sich beim Thema „Störerhaftung“ nicht zu einfach machen, denn diese ist Ausfluss höchstrichterlicher Rechtsprechung und kann nicht so einfach abgeschafft werden. Wenn Sie daher einem Rechteinhaber untersagen wollen, dass dieser die Durchsetzung seiner geistigen Eigentumsrechte auf dem Klagewege, auf dem Rechtsweg versucht, dann ist das natürlich schon eine Axt, die man da an den Rechtsstaat legt.
Wir haben also im Fachausschuss auf jeden Fall genug Diskussionsstoff. Deswegen stimmen wir der Überweisung zu.
Ich bin mir aber auch sicher, dass wir dieses Thema „Störerhaftung“ hier höchstwahrscheinlich noch in einigen Jahren weiter behandeln werden, weil es vermutlich, bis man das rechtssicher geklärt hat, noch länger dauern wird. Ich hoffe, dass die Antragsteller, auch wenn sie mit dem Antrag hier vielleicht nicht ganz erfolgreich sein werden, unserer Diskussion am Stream dann trotzdem noch folgen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon auffällig, dass die Vertreter der Regierungsfraktionen die Stärkungspaktstufen in die Höhe heben, als ginge es um ein neues Apollo-Raketen-Programm. In der Tat: Da wurden auch Stufen in die Höhe geschossen – die anschließend verglüht sind.
Die Stärkungspaktrakete hat in der ersten Stufe – die ja unser Wohlgefallen fand – zwar eine gewisse Umlaufbahn erreicht. Bei der zweiten Stufe wurde dann aber schon unfairerweise Fremdtreibstoff aus den gut wirtschaftenden Städten genutzt, damit sie sich überhaupt im Orbit halten konnte; denn das Land hatte sich einen schlanken Fuß gemacht.
Jetzt kommt die dritte Stufe. Angetrieben und finanziert wird sie über die Mittel, die die Kommunen der ersten und zweiten Stufe nicht mehr benötigen oder über neue Kredite – und das ist wohl das Wahrscheinlichere.
Es ist zu bezweifeln, dass die dritte Stufe des Stärkungspaktes überhaupt eine Flughöhe und den gewünschten Erfolg erreichen wird. Die zusätzlichen hohen Belastungen der in Notlage geratenen Kommunen aufgrund steigender Soziallasten – gerade der Eingliederungshilfe und der Hilfen bei Arbeitslosigkeit – lassen das als sehr fragwürdig erscheinen.
Herr Kollege Kuper hat recht, wenn er sagt: „Es ist nicht nachhaltig“, denn es wird wieder nur an einem einzelnen Symptom herumgedoktert. An keiner Stelle wird klar, wie die Landesregierung den Kommunen helfen will, das strukturelle Defizit abzubauen.
Besser wäre es gewesen, der Antragsinitiative der FDP zu folgen, die forderte, die Finanzierung der Kommunen neu zu überdenken und am tatsächlichen Bedarf zu orientieren. Das wäre wirklich ein erster Schritt in die richtige Richtung gewesen. Das hätte den Kommunen auch geholfen.
Mit den vorgesehenen Anpassungen fallen drei Kondensstreifen am Kommunalfinanzhimmel auf:
Erstens. Das Stärkungspaktgesetz wird bis zum Jahre 2022 verlängert, statt ein Ende im Jahr 2020 einzuleiten.
Zweitens. Es dürfen sich jetzt noch weitere Kommunen an den Honigtopf robben.
Drittens. Die Berechnungsgrundlage wird angepasst. Dafür habe ich allerdings ein gewisses Verständnis: dass die Landesregierung die unzureichende Berechnungsmethode des Stärkungspaktgesetzes jetzt auf fundierte Füße zu stellen versucht. Die Vorgehensweise des bisher noch geltenden Rechts ist, glaube ich, nicht zielführend. Denn absolut veraltete Daten entscheiden darüber, ob und in welcher Höhe die Kommunen Stärkungspaktmittel erhalten. Das kann grundsätzlich nicht richtig sein.
Darüber hinaus kann ich auch nachvollziehen, dass die Landesregierung weiteren Kommunen den Zugang zu den Mitteln des Stärkungspakts gewähren will. Die nackten Zahlen lassen vermuten, dass es weitere Bedürftigkeit bei den Kommunen geben wird. Allein im Jahr 2015 ist der Schuldenberg der Kommunen bekanntlich um über 260 Millionen € angestiegen.
Bedenklich finden wir – darauf möchte ich noch mal zu sprechen kommen – die Verlängerung des von uns kritisch betrachteten Gesetzes bis 2022. Denn es ist ersichtlich, dass die skizzierten Änderungen im Stärkungspaktgesetz sicherlich nicht ausreichen werden, um aus der Feuerwerksrakete einen tragfähigen Flugkörper zu machen. Insbesondere aufgrund der Abundanzumlage der Kommunen ist die Systematik des Stärkungspaktes unfairer Murks. Den sollten wir nicht um weitere zwei Jahre verlängern. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht schwer, Gutes zu tun. Manchmal ist es vielleicht schwer, zu wissen, was gut ist. Aber wenn man das dann herausgefunden hat – jeder entscheidet sich anders – und gemeinnützige Arbeit macht, dann braucht man Rechtssicherheit. Das ist im Grunde das Problem, und deswegen ist es schon richtig, dass sich beispielsweise die Piraten in ihrem Antrag auf die Abgabenordnung fokussieren.
Der Katalog der Tätigkeiten, die als gemeinnützig anerkannt werden können, ist freilich sehr lang: Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Tier- und Pflanzenzucht, Modellflugzeugbau, Kleingärtnerei. Der Katalog ist allerdings nicht in Stein gemeißelt.
Für die FDP-Fraktion ist es daher selbstverständlich, dass man Normen wie die Abgabenordnung regel
mäßig überprüft und aktualisiert; denn die Gesellschaft entwickelt sich weiter, und insbesondere die technologische Entwicklung vollzieht sich rasend. Der Takt wird immer dichter, und das verändert ebenso rasch gesellschaftliche Basics.
Insofern entwickelt sich auch ehrenamtliches Engagement weiter. Deswegen begrüßen wir die Anliegen der hier vorliegenden Anträge, den Katalog gemeinnütziger Tätigkeiten zu erweitern. Die FDP-Fraktion unterstützt und schätzt auch die zahlreichen engagierten Freifunker und ihre Initiativen in NordrheinWestfalen. Deshalb ist es auch wichtig und richtig, Freifunkinitiativen für ihr Engagement und ihre freiwillige Leistung, die ohne Gewinnerzielungsabsicht erbracht wird, anzuerkennen und den Status der Gemeinnützigkeit zu ermöglichen.
Es überrascht uns allerdings ein wenig, dass SPD und Grüne plötzlich so offenherzig mit der Ergänzung des Gemeinnützigkeitskatalogs umgehen. Das finden wir zwar gut, aber wir diskutieren – und das ist die Verbindung zum gemeinnützigen Journalismus – seit mehr als zwei Jahren über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der journalistischen Recherche; denn diese sollte aus unserer Sicht ebenso selbstverständlich in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung aufgenommen werden. Der Journalismus steht – das haben wir schon in verschiedenen Diskussionen hier im Haus betont – im Zuge des Wandels der Medienlandschaft vor großen Herausforderungen. Insbesondere bei lokaler oder regionaler Berichterstattung ist die Meinungsvielfalt bedroht, die Finanzierung von aufwendigen journalistischen Recherchen wird immer schwieriger.
Aus diesem Grund hatte die FDP-Fraktion im Juli 2014 vorgeschlagen, die Anerkennung von Journalismus als gemeinnützige Tätigkeit zu ermöglichen.
Gerade vonseiten der Regierungsfraktionen waren jedoch einige Vorbehalte zu hören, dass es nicht so leicht sei, die Abgabenordnung zu ändern, obwohl bei jeder Gelegenheit die Medienvielfalt beschworen wird. Man hat sich grundsätzlich skeptisch gezeigt, ob man das technisch hinbekomme, obwohl die Anhörung – wir haben auch noch ein zusätzliches Expertengespräch dazu geführt – das sehr positiv bewertet hat und wir auch aus den journalistischen Organisationen, Herr Vogt, immer die Nachfragen bekommen: Wann ist es denn so weit? – Eigentlich hatte nur ver.di Skepsis geäußert, aber das lag auch daran, wie sich nachher herausstellte, dass sie wohl das falsche Papier gelesen hatten.
Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Skepsis nun überwunden haben und SPD und Grüne der Gemeinnützigkeit von Journalismus nicht im Wege stehen wollen. Daher schlagen wir in unserem Entschließungsantrag vor, über eine Bundesratsinitiative die Anerkennung sowohl des gemeinnützigen Journalismus
als auch die Aktivitäten der Freifunkinitiativen zu ermöglichen. Nicht mehr und auch nicht weniger fordern wir hier an dieser Stelle.
Ich bitte um Zustimmung für unseren Entschließungsantrag. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 37,5 Milliarden € – das ist eine stolze Summe, aber es ist auch ein einzigartiges Geschäftsmodell. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind auch die einzigen in Deutschland, die sich ihren Jackpot im Groben selbst
festlegen können, indem sie einfach verkündigen, was sie mehr auszugeben gedenken oder in reformresistenten Strukturen versickern lassen wollen.
37,5 Milliarden € – von einem Tausendstel könnten Sie 20 Lokal-TV-Sender senden lassen. 37,5 Milliarden € – dieser gigantische Beitrag steht im öffentlichrechtlichen Rundfunk für die Jahre 2017 bis 2020 zur Verfügung, das sind fast 9,4 Milliarden € im Jahr.
Im Vergleich zur letzten Beitragsperiode steigen die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um 2,5 Milliarden € oder rund 7,5 %. Ein üppiges Plus, wie ich finde.
Den Rundfunkanstalten, aber auch der rot-grünen Landesregierung, ist dieses Plus, dieser kräftige Zuschlag, jedoch offensichtlich nicht genug. Die Rundfunkanstalten hatten in der Tat einen Mehrbedarf, ganz pompös, von 3,5 Milliarden € angemeldet. Die lästige KEF, die für die Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten zuständige Kommission, identifiziert immerhin Einsparpotenziale von rund einer Milliarde, sodass der Mehrbedarf etwas geringer ausfällt.
Geringer heißt aber eben – das muss man hier noch einmal wiederholen –: 2,5 Milliarden € plus in den nächsten vier Jahren. Es sind 9,4 Milliarden € pro Jahr insgesamt, was ich auch wiederholen möchte.
Die angesprochene KEF hat Einnahmen, Ausgaben und den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in ihrem aktuellen 20. Bericht eingehend unter die Lupe genommen. Sie hat ermittelt, dass zur Deckung des genannten Finanzbedarfs ein monatlicher Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,20 € erforderlich ist. So müsste der Beitrag um 30 Cent pro Monat gesenkt werden.
Dass die Rundfunkanstalten angesichts ihrer üppigen Mehreinnahmen nun Zeter und Mordio schreien, zeigt allerdings auch die Geisteshaltung in zahlreichen wohlausgestatteten Intendantenbüros. Zumindest folgt es aber einer gewissen Logik, denn die Anstalten wollen immer mehr Geld.
Dass aber auch die rot-grüne Landesregierung in NRW vorweg die Empfehlung der KEF schlichtweg ignoriert, ist ein starkes Stück. Aber auch schon beim letzten Mal hat man die KEF leider nicht ernst genommen.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen stärker abkassiert werden, weil SPD und Grüne den Wünschen des WDR hinterherrennen – dem WDR, dessen mediagroup 150 bis 170 Stellen abbauen will, weil ihr der Beschluss des Landtags zum Thema „Radiowerbung“ nicht passt. Das ist nicht nur zynisch, das ist angesichts der zugestandenen Mehreinnahmen sogar schlicht unverschämt. – So ist eben der öffentlich-rechtliche Medien-Goliath.
Kommen wir aber wieder zum David, der KEF: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs ist ja nicht irgendein professorales Gremium, das aus akademischem Interesse den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten ausrechnet. Nein, die KEF ist auf Grundlage des von den Ländern geschlossenen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages eingerichtet worden und hat einen gesetzlichen Auftrag. Sie hat dabei auch die Programmautonomie der Rundfunkanstalten zu beachten und die Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu überprüfen. Sie kommt eben zu dem Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag ab 2017 sinken muss.
Als FDP-Fraktion sind wir der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag auch deshalb sinken sollte, um endlich gewisse Reformanreize zu setzen. Reformanreize, die zur Reduzierung von Sendern, aber auch der Verdrängungsangebote gegen Private führen. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist schon sehr groß und intransparent, und er ist zu teuer.
Natürlich gibt es da eine gewisse arrogante, selbstherrlich nicht vorhandene Kritikfähigkeit der Verantwortlichen. Aber mit ein paar folgenlosen Worten von Horst Seehofer zur Zusammenlegung von ARD und ZDF ist es freilich nicht getan – ohnehin unglaubwürdig, weil die CSU jede Expansion mitgetragen hat und Bayern die Absenkung der Gebühren ja auch mit verschleppt.
Aber es ist ja auch nicht Horst Seehofers Idee. Seehofer hat wieder abgeschrieben, und zwar bei Ulrich Wilhelm, dem Intendanten des Bayerischen Rundfunks. Denn der hat gesagt: Wenn man noch einmal die Gelegenheit hätte, neu anzufangen, würde man sicherlich nicht ARD und ZDF, sondern nur eine Anstalt aufbauen.
Kurz gefasst: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine Reform- und Schlankheitskur.
Deswegen bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Der Rundfunkbeitrag muss sinken. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Digitale Gewalt wird in der Tat häufig bagatellisiert und viel zu oft auch als privates Problem abgetan. Cybergewalt stellt in erschreckender Weise eine doch massive Bedrohung der physischen und psychischen Gesundheit der Betroffenen dar. Das wird im vorliegenden Antrag völlig richtig eingeschätzt – und auch, dass Konzepte gegen sexualisierte Gewalt im Internet notwendig sind.
Vor diesem Hintergrund stellt sich jetzt aber auch die Frage, warum der Anfang 2014 von Ministerin Steffens für 2015 angekündigte Landesaktionsplan „Keine Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ mit Schwerpunktsetzung auf dem Thema „Cybergewalt“ bis heute nicht vorliegt.
Das Gleiche fragten sich übrigens auch Teilnehmer am Rande der Medienversammlung der Landesanstalt für Medien NRW in Köln zum Thema „Netzethik“. Dort ging es zwar hauptsächlich um Hate Speech. In den Gesprächen zwischendurch wurde aber auch diese Frage gestellt, und es wurden ein paar Presseartikel aus 2014, in denen die entsprechende Ankündigung formuliert war, herumgereicht.
Insofern wollen wir hoffen, dass der Antrag nicht nur als sprachliche Sättigungsbeilage zur Gewissensberuhigung der rot-grünen Mehrheit dient, weil man bisher vielleicht doch nicht so viel gegen dieses Phänomen getan hat.
Gleichwohl ist die Zielrichtung des Antrags richtig. Es ist aber auch gut, dass man bereits an anderen Stellen – zum Beispiel im Bereich der Landesmedienanstalten nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern im ganzen Bundesgebiet – dazu aktiv geworden ist. Das gilt vor allem in den Schnittmengen zu den Themenbereichen Cybergrooming, Cyberstalking und Cybermobbing.
Es gibt Materialien im Rahmen des Projekts „klicksafe“, das sicherlich viele von Ihnen kennen. Hier meine ich das Modul „Ethik macht klick“, den Baustein „Mediale Frauen- und Männerbilder“ und andere Module. Auch das Projekt „Handysektor“ hat wichtige Inhalte im Portfolio.
Viele der richtigen und wichtigen Maßnahmen sind vielleicht noch nicht ausreichend bekannt und untereinander abgestimmt. Das gibt dem Antrag der rotgrünen Regierungsfraktionen einen leicht bitteren Beigeschmack, da der Landesaktionsplan nach den Plänen von Rot-Grün längst hätte Realität sein sollen.
Das lange nicht ernst genommene Thema „digitale Gewalt“ ist ein Problem des 21. Jahrhunderts. Dabei finden digitale Angriffe wie Diffamierung, Beleidigung und Rufschädigung sowohl von Frauen als auch von Männern statt. Cybergewalt wird eben von beiden Geschlechtern begangen. Das wird im Antrag etwas verkürzt dargestellt, glaube ich.
Die große Anonymität im digitalen Raum ist das Gefährliche. Die Täter befinden sich während ihres Angriffs leider in einer Art körperlicher Sicherheit. Diese vermeintliche Sicherheit lässt höchstwahrscheinlich noch die Hemmschwelle der Täter sinken, das digitale Instrument sozusagen als Waffe einzusetzen, um Kontrolle über die Opfer zu gewinnen.
Digitale Gewalt ist ein Angriff ohne Ortsbindung, wie man in Expertensprache so schön sagt. Sie geschieht kontinuierlich und jederzeit und ist lebenslänglich abrufbar.
Betroffene von Cybergewalt haben dadurch ein noch größeres Gefühl der Ohnmacht. Höchstwahrscheinlich ist es genau so schlimm wie reale sexuelle Gewalt. Zum Schutz ziehen sich die Opfer – was ein Fehler ist – aus dem digitalen Raum zurück wie eine Schnecke in ihr Schneckenhaus.
Ein Problem besteht sicherlich darin, dass ein Großteil der Rechtsverletzungen im Internet nicht sanktioniert wird. Daran dürfen wir uns nicht gewöhnen. Seelische Körperverletzung ist Körperverletzung. Wird das im Internet zunehmend geduldet, droht eine weitere Verrohung.
Was ist zu tun, um die freie Entfaltungsmöglichkeit aller Geschlechter – ob minderjährig oder nicht – in der digitalen Welt zu ermöglichen? Hierzu zählen, wie die Vorredner auch schon unterstrichen haben, Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung, aber auch ein Check, welche Hilfsangebote für Opfer bereits existieren.
Noch einmal: Ein Nebeneinander von vielen sinnvollen Hilfsangeboten mit geringem Bekanntheitsgrad führt natürlich nicht zum Ziel. Aus unserer Sicht muss daher eine Vernetzung der unterschiedlichen Opferschutzangebote erfolgen.
Das wird sicherlich ein Schwerpunkt der Diskussion im Ausschuss sein, sodass die FDP-Fraktion der Überweisung mit Zuversicht zustimmt. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geteilte Freude ist doppelte Freude. Sie sagen es zwar nicht direkt; aber ich glaube, alle Redner freuen sich gar nicht so sehr über die in wenigen Minuten beginnende Sommerpause …
Nein, die liegt höchstwahrscheinlich etwas störend zwischen heute und dem Startschuss für die Gamescom, der Leistungsshow der internationalen, aber auch der deutschen Games-Branche. Sie findet in einem guten Monat statt, steht also schon wieder vor der Tür. Wenn Sie einmal wirklich volle Hallen sehen wollen, dann ist die Gamescom ein guter Tipp, glaube ich.
Vorfreude ist die schönste Freude. Es ist also ein guter Zeitpunkt, um diesen Antrag abzuschließen, den die Piraten im Umfeld der letzten Gamescom eingebracht haben. Zwar denke ich, dass die konkreten Vorschläge in diesem Antrag etwas dünn ausgefallen sind. Der Spieleinsatz war da etwas zu gering. Dennoch war es zumindest ein guter Punkt, dieses Thema in den Fokus zu rücken, um Computerspiele und die Situation der Branche etwas kritisch zu beleuchten.
Es geht dabei nicht nur um Zahlen. Computerspiele sind auch Treiber von Kultur und Kreativität. Erst vor Kurzem berichtete Deutschlandradio Kultur darüber, wie viel wichtiger Drehbuchautoren bei der Gestaltung der immer komplexer werdenden Spiele für die Geschichtsentwicklung der modernen Games werden. Der Beitrag trug übrigens den Titel „Literatur aus der Konsole“. Das sagt schon einiges.
Im Antrag selbst – um darauf zurückzukommen – vermisse ich ein wenig die konkreten politischen Vorschläge. Er ist etwas skizzenhaft. Eine Studie, wie angeregt, kann natürlich nie schaden. Aber als einziger Punkt ist das schon ein bisschen zu wenig.
Der Anhörung war zu entnehmen, dass Ihr Begehren, vieles zu messen oder in Statistiken zu überführen – zum Beispiel die Messung von Arbeitsstunden –, der typisch deutschen Arbeitslogik entspricht. Beispielsweise die Arbeitsleistung von Künstlern lässt sich schwierig in Stunden messen. Da geht es
um Design. Die Wissenschaft wird schon wissen, was forschungswürdig ist. Da sollte sich die Politik nicht zu sehr einmischen und etwas vorschreiben.
Der Überblick ist schon vorhanden, glaube ich. Die Branche ist gut aufgestellt, hat aber eine nicht so gute Basis im Lande, wie uns Rot-Grün das gerne glauben lassen will. Bei Besuchen von Unternehmern und Entwicklern zeigt man sich dort schon sehr besorgt darüber, dass internationale Verkaufsumsätze zwar auch in Deutschland steigen, aber der Absatz von Computerspielen heimischer Entwickler zeitgleich sinkt.
Games Lab in allen Ehren – aber das wird nicht reichen. Dadurch werden wir den Fachkräftemangel nun wirklich nicht beseitigen. In den Universitäten läuft da einfach etwas falsch. Darüber müssen wir auch reden.
Vor dem Hintergrund der, wie ich finde, fehlenden Gestaltungsvorschläge können wir dem Antrag heute leider nicht zustimmen und werden uns enthalten. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Minister, laut Berichten in einigen Zeitungen ist das Ländermodell für eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs in der vorliegenden Form mit dem Bund nicht eins zu eins verhandelbar oder umsetzbar. Welche Prioritäten setzen Sie bei den Verhandlungen mit dem Bund für die Wahrung des Landesinteresses von Nordrhein-Westfalen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich ist es leichter, in der Sahara Trüffel zu finden, als einen Staatsvertrag wieder aufzudröseln. Aber ich finde es schon bezeichnend, dass die Landesregierung die Zustimmung zu einem Staatsvertrag beantragt, wo die beiden Vertreter beider Koalitionsfraktionen sagen, es sei nicht der große Wurf. Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen: Es ist ein ziemlich schlechter Wurf.
Das Dilemma in der Ländermedienpolitik ist, dass man in den Landtagen nur abnicken darf. Gut, einigen Kollegen hier fällt es sehr leicht, abzunicken, weil es auf dem Tablett der Ministerpräsidentin serviert wird. Vielleicht ist man auch ein bisschen verschämt darüber, was da serviert wird. Da werden Dinge zusammengepackt, die gar nicht zusammengehören.
Alles ist wichtig, aber alle haben im Grunde verschiedene Positionen zu diesen Themen, die auf diesem Tablett liegen. Aber sie müssen leider zusammen behandelt werden. Das heißt: Wenn jemand gegen den Jugendkanal ist, ist er automatisch auch gegen den Jugendmedienstaatsvertrag, dieser Bösewicht, oder umgekehrt. So erkauft man sich Zustimmung. Ich weiß nicht, ob dieser Weg, wie Medienpolitik in Deutschland gemacht wird, noch up to date ist.
Wir kennen ein Phänomen, das nicht nur auf NRW begrenzt ist, sondern sich auf die ganze Bundesrepublik erstreckt: Zeitnah wird auf neue technische Entwicklungen in Deutschland eigentlich nicht reagiert.
„Hinterherhinken“ ist vielleicht das Stichwort. Das haben wir alle gestern wieder gemerkt bei der Eröffnung der ANGA COM und des Medienforums – Letzteres hat fast niemand mehr zur Kenntnis genommen. Die ANGA COM präsentierte sich in Bestform, die Medienpolitik der Landesregierung allerdings in
„Schlechtsform“. Die Ministerpräsidentin drückte sich bei allen Fragen der Branche um die Antwort herum. Sie hat eine Roadmap 4.0 angekündigt und gesagt: Ab sofort sind konkrete Vorschläge willkommen. – Bislang war das nicht der Fall. Das hat man auch gemerkt. – Doch auf eigene Ideen ist die Ministerpräsidentin nicht gekommen. Da warten die Gäste des Medienforums und der ANGA COM bis heute vergebens.
So verstehe es ich auch, wenn sich alle hinter dem Gemischtwarenladen verstecken, der da Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag heißt, und alle erleichtert sind, wenn die Konsequenzen vielleicht nicht zur Sprache kommen.
Aber in anderen Landesparlamenten – bei den Anhörungen in Schleswig-Holstein und auch heute in Hessen – hat es gerumpelt, weil man plötzlich feststellt – das wird zwar nicht gesagt –: In diesem Staatsvertrag steht auch, dass ab sofort der Beitragsservice als einzige Institution in Deutschland deutschlandweit dauerhaft vollen Zugriff auf sämtliche Meldedaten bekommt. Das wird einfach mal so mit dem Tuch des Vergessens zugedeckt.
Gestern in der Diskussion und vorgestern Abend im Vorfeld des Medienforums ist der Teil der Landesregierung, der für Medienfragen zuständig ist, abgetaucht. Heute ist dieser Teil auch abgetaucht. Vielleicht liegt er gerade am Rheinufer, mit einem Weinglas in der Hand, und feiert und beweihräuchert sich wieder. Aber auf die eigentlichen Probleme geht man nicht ein.
Okay. Ich bitte um Vergebung, aber ich finde es schon symptomatisch, dass niemand da ist.
Zu § 11 Abs. 3: Kartellrechtler würden sagen: Da wird Ihnen ins Knie geschossen. Da wird mal so eben sehr versteckt verfügt bzw. festgestellt, dass im Wettbewerb öffentlich-rechtliche Sender gegenüber privaten Sendern – aber auch bei den Verwertern oder den Produzenten – einen Vorteil haben werden. Das ist einfach ein Unding; es wurde einfach nicht diskutiert. In Hessen ist nun herausgekommen; dem Rundfunkreferenten war das gar nicht so aufgefallen. Nun gut, gilt höchstwahrscheinlich auch für Nordrhein-Westfalen. Aber damit wird den Medienunternehmen, die privat unterwegs sind, stark geschadet.
Das ist im Grunde genommen auch beim Jugendkanal von ARD und ZDF, der jetzt online sein soll, der Fall. Ich habe aber das Gefühl, es geht gar nicht um ein Jugendangebot, denn man hat es onlinemäßig schon versucht. Bei der Anhörung in NordrheinWestfalen wurden uns, glaube ich, 24 Versuche vorgestellt, wie man Jugendliche erreichen wollte.
Diese Versuche sind sämtlich in die Hose gegangen und vor die Wand gefahren. Das zeigt doch, dass es höchstwahrscheinlich auch bei dem Angebot jetzt gar nicht um das Jugendangebot geht, sondern man will Mauern niederreißen, man will Grenzen sprengen. Man will private Konkurrenten auf ihrem ureigensten Feld mit printähnlichen Produkten im Internet angreifen. Man nimmt ganz bewusst die Auswirkungen auf den publizistischen und ökonomischen Markt in Kauf, und man stört sich auch nicht daran, dass man damit andere Plattformen wie YouTube jetzt bespaßt, wo es übrigens dann Werbefinanzierung geben wird.
Das alles steht im Kontrast zum öffentlich-rechtlichen Auftrag und zum Werbeverbot in Telemedien. Vielleicht glaubt man nicht selbst an den Erfolg. Ich sehe aber eine große Gefahr darin, dass man jetzt im Grunde genommen versucht, einen öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrag ohne inhaltliche und zeitliche Konturen zu definieren, um auch in anderen Sektoren privaten Angeboten Konkurrenz zu machen bzw. sie austrocknen zu lassen. Denn diese müssen im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen Sendern ihre Aktivitäten über Werbung finanzieren.
Aus den vielen Gründen, die gar nicht offen, sondern nur verschämt genannt werden, kann man diesen Rundfunkstaatsvertrag eigentlich nur ablehnen. Ich bin ganz dankbar, dass es heute bei der Anhörung in Hessen gerumpelt hat. Aber wie immer bei Staatsverträgen ist leider das Ritual: Es wird abgenickt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, laut Aussagen der Medien wurden die millionenschweren Kunstwerke sicher verschlossen. Wie war es Ihrer Meinung nach möglich, dass viele Personen den Zugang zum Tresor der WestLB für den Kunstraub nutzen konnten?
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, bereits im Jahr 2014 soll es ja laut einiger Medienberichte dazu gekommen sein, dass einige weitere kleine, offenbar gut zu versteckende Objekte bei Portigon gestohlen worden sind. Wissen Sie, um welche einzelnen Objekte es sich handelt, und kennen Sie eventuell den ungefähren Wert?
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie hatten im Ausschuss erklärt, dass die gesunkenen Anmeldezahlen zu VOBASOF,
der laut Staatssekretär gerade auch an den Förderschulen eingesetzt wird, darauf zurückzuführen seien, dass die Bedarfe offenbar sinken würden. Worauf stützen Sie eine solche Aussage, wenn viele Schulen über nicht vorhandene oder zumindest nur zeitlich unzureichende sonderpädagogische Unterstützung berichten?
Vielen Dank. – Frau Ministerin, nicht nur Kommunalvertreter der FDP, sondern auch anderer Parteien – auch Ihrer Partei – werfen vor, dass für Eltern von Förderschülern die Wahlmöglichkeit zwischen Regel- und Förderschule nicht mehr gegeben ist, wenn eine wohnortnahe Beschulung gewährleistet werden soll.