Guten Morgen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zu unserer heutigen, 15. Sitzung des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Wie immer gilt mein besonderer Gruß den Gästen auf der Zuschauertribüne und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich neun Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Wir haben heute zwei Mitglieder unter uns, die Geburtstag feiern. Beide gehören der Fraktion der SPD an und beide werden 52 Jahre alt. Ich gratuliere ganz herzlich im Namen des gesamten Plenums den Kollegen Falk Heinrichs und Rüdiger Weiß. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten habe ich einige Mitteilungen zu machen, die den Ablauf des heutigen Plenartages und die Tagesordnung betreffen, weil sich einiges geändert hat und zwischen den Fraktionen verabredet wurde.
Der erste Hinweis betrifft die Aktuelle Stunde unter Tagesordnungspunkt 1. Im Zusammenhang mit der Aktuellen Stunde sollen ebenfalls beraten werden der Gesetzentwurf und der Antrag, die ursprünglich unter Tagesordnungspunkt 10 ausgewiesen wurden.
Es handelt sich dabei um den Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten „Gesetz zur Stärkung der Wissenschaftsautonomie“ Drucksache 16/1255 und den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP „Finger weg von der Hochschulautonomie – Positionspapier der Hochschulratsvorsitzenden nutzen“ Drucksache 16/1190.
Der Antrag und der Gesetzentwurf werden nach Vorlage der Beschlussempfehlungen des Ausschusses hier im Plenum abgestimmt werden.
Da wir hier jetzt eine neue verbundene Debatte haben, haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer darauf verständigt, dass es aber insgesamt keine Redezeitverlängerung gibt, sondern wir bei der ausgedruckten Redezeit für die Aktuelle Stunde bleiben.
Der zweite Hinweis betrifft den Tagesordnungspunkt 4, die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Nichtraucherschutzgesetz. Da sind bereits namentliche Abstimmungen angekündigt, gegenwärtig sowohl von der Fraktion der CDU als auch von der Fraktion der Piraten. Gegenwärtig gehen wir davon aus, dass es sich um zwei namentliche Abstimmungen handelt. Ich hörte aber, dass man noch miteinander im Gespräch sei.
Der dritte Hinweis betrifft den Tagesordnungspunkt 5, den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/1466 „Verwaiste Werke von im Nationalsozialismus Verfolgten, Vertriebenen und Getöteten – staatliche Rechtewahrnehmung umsetzen, öffentlichen Zugang erleichtern“. Der Antrag wurde von der Fraktion zurückgezogen. Damit entfällt dieser Tagesordnungspunkt heute.
Der vierte und letzte Hinweis betrifft den Tagesordnungspunkt 9. Das ist die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache
16/749 „Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz“. Bei dieser zweiten Lesung haben sich die Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, die Redebeiträge sämtlich zu Protokoll zu geben.
Widerspruch zu dem Vorgetragenen ergibt sich nicht. Es war auch, wie gesagt, zwischen den Fraktionen verabredet. Wir können also so verfahren.
Wie sich das auf die Tagesordnung und die Dauer des Plenartages auswirkt, können Sie selbst noch einmal nachvollziehen respektive auch im Laufe des Tages mitbekommen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner vonseiten der antragstellenden Fraktion der CDU Herrn Kollegen Berger das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schulze, ich wende mich auch direkt an Sie. Sie haben in den vergangenen Tagen, in den vergangenen Wochen Ihre Eckpunkte zu einem Gesetz vorgelegt, in dem das Wort „Zukunft“ vorkommt. Nach intensiver Lektüre Ihrer Eckpunkte komme ich, ja kommt jeder zu dem Schluss, der Ihre Eckpunkte mit Verstand gelesen hat,
dass Ihre Pläne mit Zukunft so viel zu tun haben wie die Schuldenpolitik Ihrer Landesregierung mit einem ausgeglichenen Haushalt.
Ihre Eckpunkte sind von der Idee durchtränkt, dass Sie es besser wissen als die Hochschulen vor Ort. Sie planen ein Hochschulentmündigungsgesetz und nichts anderes.
Lassen Sie mich aus einem Brief der Landesrektorenkonferenzen der Fachhochschulen und Universitäten vom Mai 2010 zitieren, die feststellten: Durch die gewachsenen Handlungsspielräume stehen die NRW-Hochschulen heute national und international gestärkt und wettbewerbsfähiger da. Die Aussagen, dass Nordrhein-Westfalen und die Wissenschaftspolitik besser dastehen, ziehen sich durch jede Anhörung und jedes Statement der Hochschulen, die wir seitdem in diesem Hause gehört haben.
Sind wir mal ehrlich, Frau Schulze: Sie reden nicht seit zweieinhalb Jahren mit den Hochschulen, weil Sie mit dem am längsten verhandelten Gesetz ins Guinness-Buch der Rekorde kommen wollen. Die Wahrheit ist, dass Sie nach zweieinhalb Jahren keinen ernst zu nehmenden Verbündeten für Ihren Gesetzentwurf gefunden haben.
Schlimmer noch: Jetzt verlängern Sie den Dialog in der Hoffnung, weitere Unterstützer für das „Hochschulentmündigungsgesetz“ zu finden. Sie machen das, weil die Hochschulen mit Zähnen und Klauen gegen Ihre Pläne kämpfen. Denn das Hochschulfreiheitsgesetz gibt Freiheit, und niemand außer AStAFunktionären und Gewerkschaftsvertretern würde auf die abwegige Idee kommen, Spielräume vor Ort ohne Not aufzugeben.
Frau Schulze, Sie behaupten – ich beziehe mich auf Ihren Sprechzettel –, dass bei den Hochschulen ein Blindflug der Mittelverwendung drohe. Sie führen jetzt den Begriff der Transparenz ein, um ein Alibi zu haben, in die Haushalte der Hochschulen vor Ort eingreifen zu können. Aber um Einblicke in die Haushalte der Hochschulen zu bekommen, bedarf es keines neuen Gesetzes, da ziehen Sie nur ein Alibi heran.
Mit genau derselben perfiden Argumentation verfahren Sie bei den Hochschulräten. Sie behaupten – ich beziehe mich erneut auf Ihren Sprechzettel –, dass sich die Konzeption der Hochschulräte in der Praxis nicht bewährt habe. Ich frage Sie: Wo ist der Beweis, dass sich die Hochschulräte in der Praxis in Nordrhein-Westfalen nicht bewährt haben? Den Beweis bleiben Sie schuldig. Sie setzen einfach eine Behauptung in die Welt. In den Hochschulräten an unseren Universitäten engagieren sich zahlreiche Persönlichkeiten von nationalem und internationalem Rang. Ihre Aufgabe als Wissenschaftsministerin wäre es doch, noch mehr solcher Persönlichkeiten für eine fruchtbare und wertvolle Mitarbeit an nordrhein-westfälischen Hochschulen zu gewinnen. Sie aber machen das Gegenteil.
Sie degradieren die Hochschulräte, wodurch das Interesse an einem Engagement der Hochschulräte logischerweise dauerhaft Schaden nehmen wird. Damit sind Sie – historisch gesehen – die erste Wissenschaftsministerin in Nordrhein-Westfalen, die ohne Not auf wertvolles Expertenwissen verzichtet. Frau Schulze, Sie sind die erste Wissenschaftsministerin, die nicht auf Qualität setzt, sondern der Degeneration Nordrhein-Westfalens Tür und Tor öffnet.