Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9516. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 16/10389, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst. Wer möchte dem zustimmen? – Das sind SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die FDP-Fraktion und ein Abgeordneter der Piratenfraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die übrigen Abgeordneten der Piratenfraktion. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/9516 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet ist.
Ich lasse – zweitens – über den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/10490 abstimmen. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich fest, dass der Entschließungsantrag Drucksache 16/10490 abgelehnt ist.
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 16/9758
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin für die SPD-Fraktion der Frau Abgeordneten Steinmann das Wort. Bitte, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor uns liegt in der inhaltlichen Folge der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, ein Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag.
Ich will es hier kurz machen: Die Länder reagieren an dieser Stelle auf die entsprechenden Auseinanderschaltungspläne bundesweiter Fernsehsender. Mit den Änderungen wird ausdrücklich klargestellt, dass in bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen regionalisierte Werbung nur dann zulässig ist, wenn das Recht des betroffenen Landes dieses gestattet. Die Einnahmen aus einem regionalen Werbemarkt sollen zukünftig denjenigen Inhalteanbietern vorbehalten sein, die mit ihrem Programm lokale Vielfalt abbilden. Kurzum: Wir wollen Rundfunkanbieter und Zeitungsverlage im lokalen Bereich stärken und schützen.
Wir haben uns mit diesem Antrag im Kultur- und Medienausschuss mitberatend und im Hauptausschuss federführend auseinandergesetzt und plädieren in einem sehr klaren Votum, bis dato getragen aus SPD, Grünen, CDU und FDP, um Zustimmung zum Antrag der Landesregierung. – Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Steinmann, und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Schick das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir begrüßen die Regelung im Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Regionale Werbung im nationalen Fernsehen ist eine potenzielle Gefahr für die Werbeerlöse regionaler journalistischer Angebote. Deshalb ist es richtig, dass die einzelnen Bundesländer eine rechtliche Grundlage erhalten, um die Pläne von nationalen Fernsehsendern zu stoppen. Wir können nicht ständig über den Niedergang von lokalen und regionalen journalistischen Angeboten diskutieren, ohne selbst aktiv zu werden. Insofern ist der Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein richtiger Schritt.
Weitere müssen allerdings folgen. Einige Punkte habe ich bereits in der Haushaltsrede genannt. Deshalb, Herr Minister: Nutzen Sie die Weihnachtspause, um die Defizite Ihrer Landesregierung in diesem Punkt aufzuarbeiten!
Den Änderungen im Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag stimmen wir zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Engstfeld. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es jetzt ein bisschen kürzer machen als vorhin bei der Rede zum Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht vor, dass ein Anbieter eines bundesweiten Programms auch regionalisierte Werbung aussenden darf. Wir Grüne begrüßen dabei sehr, dass dies eine landesgesetzliche Erlaubnis voraussetzt. Darin kann genau bestimmt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen regionalisierte Werbung in Nordrhein-Westfalen zulässig sein wird.
Da die Verlage und die privaten Rundfunkanbieter auf die Werbeeinnahmen angewiesen sind, wir uns prinzipiell für entsprechende Zweisäulenmodelle stark machen und darüber hinaus die Koalition in Nordrhein-Westfalen perspektivisch einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk anstrebt,
stimmen wir Grüne dem Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag heute zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden ebenfalls zustimmen. Die bundesweite Rundfunklizenz ist ja auch ein Privileg. Die Vergabe einer solchen Lizenz ist daher auch an Voraussetzungen geknüpft. Auf die Einhaltung müssen wir schon achten.
Wir müssen uns darüber klar sein, dass bei einem staubigen Achtzehnten. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge alles mehr oder weniger nur eine Feuerwehrmaßnahme ist. Es steckt kein großes Konzept dahinter. Natürlich fehlt dabei die große Linie. Es ist ein Reparaturgesetz. Ich glaube, dass wir uns nicht darauf verlassen können, dass die Laufzeit eine besondere medienpolitische Gültigkeit hat, was die Realität angeht.
Denn neue Techniken, neue Sendeverfahren – ich nenne jetzt einfach mal Addressable TV – werden diese Regelung relativ schnell zur Makulatur werden lassen. Es ist in der Tat wichtig, dass wir dafür sorgen, dass wir für unsere Medienunternehmen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sie sich der digitalen, sich rasch verändernden Medienwelt anpassen können. Insofern ist das heute nur ein kleiner Beitrag, wenn auch ein notwendiger. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Piratenfraktion spricht noch einmal Herr Kollege Marsching.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne und zu Hause! Auch ich will es relativ kurz machen. Es geht um die regionale Medienvielfalt. Es geht darum, dass überregionale Anbieter regional angepasste Werbung senden wollen. Das würde dazu führen, dass regionale Medienunternehmen absterben würden, denn sie können gegen einen übermächtigen Wettbewerb nicht bestehen.
Dieser Pluralismus ist durchaus gewünscht; das ist auch in unserem Sinne. Aber das Mittel, das hier angewandt wird, nämlich Werbung als Teil des Programms einzuführen und zu definieren, das halten wir für falsch. Wir sind für eine strikte Trennung von redaktionellem Inhalt und einem ökonomisch motivierten Werbecontent.
Die strikte Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und dem Inhalt der Werbung ist von zentraler Bedeutung dafür, dass man sich in dieser Demokratie eine Meinung bilden kann. Wenn diese beiden Blöcke zu stark verflochten werden, dann wird das einfach dazu führen, dass man den redaktionellen und den Werbeteil nicht mehr auseinanderhalten kann und dass es durch diese Verquickung objektiv nicht mehr möglich ist zu unterscheiden, wo man denn gerade als Zuschauer, Zuhörer ist.
Deswegen: Erhalt der regionalen Vielfalt, ja. Dem würden und werden wir immer zustimmen, aber nicht um diesen Preis. Deswegen lehnen wir diesen Staatsvertrag ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Marsching. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Lersch-Mense das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bei so viel Zustimmung kann ich es Ihnen, glaube ich, ersparen, die Gründe, die für diese Zustimmung sprechen, noch einmal zu wiederholen.
Lassen Sie mich deshalb nur sagen, dass es mich freut, dass es eine so breite Zustimmung zu diesem Staatsvertrag gibt, weil es auch ein Zeichen dafür ist, dass wir die regionale Vielfalt und unsere regionalen Rundfunkanbieter und unsere regionalen Zeitungen schützen wollen. Dieses Zeichen in so breiter Mehrheit hier heute zu geben, ist, denke ich, ein schönes Signal dafür. Herzlichen Dank. Ich bitte Sie um Zustimmung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 16/10390, dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem
Staatsvertrag gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung, nachzulesen in Drucksache 16/9758, zu entsprechen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/9758 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Piratenfraktion. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist dem Antrag Drucksache 16/9758 stattgegeben und die Zustimmung zu dem Staatsvertrag erteilt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Drucksache 16/10403