dass es hier nicht darum geht, Menschen gar nicht abzuschieben, sondern darum, im humanitären Einzelfall auch für eine humanitäre Lösung zu stehen. Dafür haben wir Instrumente. Sie sollten dann auch angewandt werden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit dem Hinweis beginnen, dass wir uns gerade dann, wenn wir hier über ein so sensibles Thema sprechen, auch überlegen sollten, wie wir hier miteinander umgehen.
Wenn man weiß, wie sehr sich beispielsweise jemand wie der Kollege Kuper nicht nur hier im Land, sondern auch auf Reisen – wir waren zusammen mit der evangelischen Kirche unterwegs; er war auch an anderer Stelle unterwegs – dafür einsetzt, Lösungen zu finden, wie wir dieses sensible Thema handhaben können, dann sollte man mit allen Vorwürfen wie „rechte Ecke“, „Rechtspopulismus“ und sonst etwas ganz besonders vorsichtig sein.
Wir haben alle gemeinsam die Verantwortung, diese Rechtspopulisten außerhalb dieses Saales zu halten. Dafür müssen wir gemeinsam arbeiten.
Es geht hier um einen ganz sensiblen Bereich; das ist völlig richtig. Abschiebung ist immer ein ganz schwieriges Thema. Wir wissen aber auch, dass diejenigen, die abgeschoben werden, die zurückgeführt werden, vorher auch die Aufforderung bekommen haben, freiwillig das Land zu verlassen, weil ihr Bleiberechtsstatus hier nicht mehr existiert. Das heißt, es ist vorher die Aufforderung gekommen, das Land zu verlassen, und dem ist nicht Folge geleistet worden. Dann kommt es in der Folge zur Abschiebung. Dass das trotzdem, beispielswei
Nichtsdestotrotz wissen wir aber auch, in welcher Situation die Bundesrepublik Deutschland und wir in Nordrhein-Westfalen uns im Moment befinden. Ich habe heute bereits gesagt, dass wir weiter mit sehr hohen Zugangszahlen konfrontiert sind.
Wenn wir weiter unserer humanitären Verantwortung gerecht werden wollen, wenn wir auch weiterhin Kriegsflüchtlinge aus Syrien vernünftig unterbringen wollen, dann werden wir denjenigen, die nach unserem Asylrecht keine Bleibeperspektive haben, eben keinen dauerhaften Aufenthalt ermöglichen können. Das ist hart, aber das ist so.
Das muss dann auch konsequent umgesetzt werden. Dazu hat es Verabredungen auf Bundes- und Länderebene gegeben. Ich habe jetzt noch einmal nachgefragt, wie sich das Ganze ausgewirkt hat; vielleicht kann der Innenminister dazu gleich noch etwas sagen. Was mich, ehrlich gesagt, stört, ist, dass Sie nach wie vor nicht in der Lage sind, uns in der Mitte des jeweiligen Folgemonats zu sagen, wie viele Rückführungen es zum Beispiel im November – nach dem Bund-Länder-Kompromiss – gegeben hat. Wir möchten ja gerne wissen, wie das Ganze greift und funktioniert.
Also: Es ist ein ganz schwieriges Thema. Gleichwohl ist mir bei dem, was die Kollegin Düker vorhin im Zusammenhang mit unterschiedlichen Bleibeperspektiven und dem Einwanderungsrecht ausgeführt hat, aufgefallen, dass es sich jetzt wirklich noch einmal lohnen würde – das ist mein Appell, ich habe es heute Morgen schon erklärt –,
Wenn die Bundesregierung nicht in der Lage ist, das Asylsystem – gerade mit Blick die hohen Zahlen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – in den Griff zu bekommen, wenn sie sich für den falschen Weg entscheidet – nämlich wiederum für Individualverfahren, anstatt auch Gruppen insgesamt aus den Verfahren herauszunehmen –, dann sollte das Land Nordrhein-Westfalen mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative vorweggehen
und versuchen, hier etwas auf den Weg zu bringen. Wir sind dazu bereit. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dem anschließen könnten.
Um noch einmal zum Anliegen der Piraten zurückzukommen: Ich weiß auch um die Situation der Roma. Ich bin erst im letzten Monat von Istanbul aus über Bulgarien und Mazedonien nach Serbien gefahren und habe mir dort verschiedene Situationen angesehen. Ich weiß um das Problem; Frau Düker hat es auch eben angesprochen.
Wir sind in der Verantwortung, dass der größten Minderheit innerhalb der EU geholfen wird. Aber das ist eine gemeinsame Anstrengung, die die EU leisten muss. Diese Hilfe ist nicht gewährleistet, wenn wir Familien suggerieren, dass es eine immer weiter fortschreitende Schleife gibt von einigen Monaten Duldung, dann vielleicht einem Winterabschiebestopp, dann geht es wieder zurück, und dann kommt der Folgeantrag.
Dass wir aus diesem Kreislauf heraus tatsächlich eine Weiterentwicklung für die Minderheit der Roma generieren könnten, wird nicht funktionieren; da muss man dann ehrlich sein. Man muss möglicherweise zu einem anderen Zeitpunkt kontingentieren; Frau Düker hat es vorhin auch erwähnt.
Es ist vor allem an der EU, sich dieser Aufgabe zu stellen und auch den Ländern des Westbalkans eine klare Ansage zu machen, dass es einen EUBeitritt nur dann geben kann, wenn die Minderheitenrechte in den entsprechenden Ländern gesichert sind. Diesen Weg sollten wir gemeinsamen gehen, anstatt hier Dinge zu suggerieren, die wir letztendlich nicht erfüllen können. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Roma werden nach wie vor in vielen ihrer Heimatländer diskriminiert; das steht außer Frage. Sie sind oftmals in einer prekären Lebenssituation. Sie sind abgeschnitten von staatlichen Leistungen wie Bildung, Zugang zum Arbeitsmarkt, gesundheitlicher Versorgung; das ist auch ohne Zweifel. Das ist eine unbefriedigende Situation. Ich finde es unwürdig für Staaten, die Mitglied der Europäischen Union werden wollen, wie sie mit der Minderheit der Roma umgehen. Das ist unwürdig!
Liebe Frau Brand, wir sprechen mittlerweile über den vierten Antrag zu einem Winterabschiebestopp seit Ende 2013.
Diese Anträge haben bisher alle dasselbe Schicksal ereilt; das wird sich, glaube ich, auch heute nicht ändern. Das geschieht nicht aus mangelndem Verständnis für den Inhalt solcher Anträge – ganz im Gegenteil! Aber die mangelnde Integration der Volksgruppe Roma in die Mehrheitsgesellschaften ist eben nicht nur auf die Staaten des westlichen Balkans beschränkt. – Herr Dr. Stamp, ich gebe
Ihnen ausdrücklich einmal recht: Es handelt sich um eine gesamteuropäische Problematik. Diese kann nur gelöst werden, indem sich die Lebenssituation in den Herkunftsländern nachhaltig verbessert. Nur so lässt sich das ändern.
Rechtlich ist die Situation völlig klar; ich kann mich da nur wiederholen. Die Frage der Zumutbarkeit von Lebensverhältnissen in den Herkunftsländern wird alleine durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des Asylverfahrens geprüft. In diesem Rahmen hat jeder Asylbewerber ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren, das auch gerichtlich überprüft werden kann.
Unsere kommunalen Ausländerbehörden sind an die Beurteilungen des BAMF gebunden; sie dürfen die Bewertungen des BAMF nicht durch eigene Einschätzungen ersetzen. Die Ausländerbehörden prüfen aber in jedem Einzelfall, ob einer Abschiebung rechtliche oder tatsächliche Hinderungsgründe entgegenstehen. Ein solches Hindernis kann beispielsweise die nicht vorhandene Reisefähigkeit sein.
Frau Brand, wir alle wissen, dass gerade in den Ländern des Westbalkans viele Menschen gezielten Fehlinformationen von Schlepperorganisationen
zum Opfer gefallen sind. Sie haben Versprechungen Glauben geschenkt, die völlig irreal waren. Sie haben zum Teil ihr letztes Geld dafür aufgewandt, ihre Reise nach Deutschland zu organisieren und zu finanzieren. Ich finde, wir sind es diesen Menschen schuldig, die keine Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland haben, sie aufzuklären und die Unsicherheit durch klare und zügige Entscheidungen zu beseitigen.
Die Realität im Westbalkan sieht allerdings anders aus. Die Chance für Asylsuchende aus den Staaten des westlichen Balkans auf Anerkennung tendiert gegen null.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Weil wir die Länder auch zu sicheren Herkunftsländern erklärt haben, was sie nicht sind!)
Die Informationskampagnen, die die Länder und der Bund in den Herkunftsländern zwischenzeitlich geschaltet haben, zeigen Wirkung. Die Flüchtlingszahlen aus den Westbalkanländern sind gegenüber dem Frühsommer deutlich rückläufig.
Zurzeit beträgt der Anteil der Flüchltinge aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans unter 2 %. Ein Abschiebestopp würde, selbst, wenn er rechtlich zulässig wäre, ein völlig falsches Signal setzen und diese Zahlen wieder deutlich erhöhen. Es würde den Menschen, die sich bereits in Deutschland befinden, im Übrigen auch die falsche Hoffnung machen, hier vielleicht doch eine Chance auf Anerkennung zu bekommen.
Ich finde, es ist allen Beteiligten gegenüber sehr viel ehrlicher und sehr viel fairer, wenn direkt deutlich wird, dass das Asylverfahren für diese Menschen kein erfolgversprechender Weg ist.
Wir brauchen in Deutschland ein Einwanderungsgesetz, das es diesen Menschen ermöglicht, hierher einen Zugang zu finden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/10297 beantragt. Wer stimmt dem Inhalt des Antrags zu? – Die Fraktion der Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Die SPD, die Grünen, die CDU und die FDP. Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Enthaltungen sind nicht erkennbar. Damit ist der Antrag Drucksache 16/10297 mit breiter Mehrheit im Hohen Hause abgelehnt.