Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Die ersten größeren Maßnahmen – wir haben die verschiedenen Themen ja im Ausschuss lange beraten – wurden am 10. März 2014 aufgeführt.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Hören Sie erst einmal zu, Herr Rüße! – Und unter dem Titel „Maßnahmenvorschläge im Bereich Klimaschutz – aus der Konzeptionsphase des Dialog- und Beteiligungsprozesses zur Erstellung des Klimaschutzplan NRW -“ wurde mit der Vorlage 16/1724 der zuständige Ausschuss informiert. In diesem Werk findet sich unter der „AG 6 – Private Haushalte“ auf Seite 156 der Maßnahmevorschlag KS-M228: „Informationskampagne ‚Mein Wäschetrockner ist eine Leine‘„.

Wir haben dann immer weiter gefragt, welche dieser Maßnahmenvorschläge die Landesregierung sich denn zu eigen macht.

(Zuruf von Norbert Meesters [SPD])

Warten Sie erst einmal ab, Herr Meesters! – Es geht hier schon um einen ungeheuerlichen Vorgang! Das werden Sie gleich noch sehen. – Dieser Vorgang wurde am 17. Dezember 2015 mit der Vorlagennummer 16/3020 verabschiedet. In diesem Papier hat die Landesregierung Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess bewertet und

übernommen. Sie hat sie gebündelt, aussortiert und entsprechend mit einer neuen und eigenen Nummerierung eingearbeitet. Dieser Hinweis findet sich in der Vorlage 16/2822 in dem Anhang zum Klimaschutzplan 3.1.

Auch der Wäscheleinen-Hinweis befindet sich auf der Seite 473 mit dem Vermerk – ich kann Ihnen das hier vorlesen –: „Informationskampagne ‚Mein Wäschetrockner ist eine Leine‘. Maßnahmevorschlag ist eingegangen. Aufnahme des Maßnahmevorschlags in den Entwurf der Landesregierung: Ja, gebündelt mit weiteren.“

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Abel?

Nein, ich will das hier erst vortragen.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Sie können gleich eine Kurzintervention machen. Dann können wir uns weiter darüber unterhalten. – In den Maßnahmenvorschlägen KS-M228 und KSM229 steht dann: „Gebündelt in LRKS 6 M 136. Stärkere Berücksichtigung der Suffizienzpotenziale in Informations- und Beratungsmaßnahmen des Landes.“

Herr Kollege Deppe, hier spricht der Präsident! Und er grüßt Sie vorweihnachtlich mit § 36 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung, nach der ich Sie zur Sache verweisen muss.

Das können Sie gerne machen.

Sonst haben wir ein Problem, weil Sie nach unserer Geschäftsordnung bitte zum Antrag sprechen müssen und nicht völlig am Antrag vorbei ein anderes Thema aufrufen können. Das ist nicht Usus bei uns. Ich bitte Sie, das auch zu berücksichtigen, lieber Herr Deppe.

Herr Präsident, es geht hier darum, dass wir hier über Wertstoffe und über Klimaschutz reden.

Die Landesregierung versteht offensichtlich ganz andere Dinge darunter.

(Norbert Meesters [SPD]: Wir reden über Wertstoffe, Herr Deppe!)

Ich halte fest: Die Maßnahme findet sich nicht unter dem Titel „Mein Wäschetrockner ist eine Leine“ im Klimaschutzplan. Sie findet sich aber gebündelt

sehr wohl – aber unter einer neuen Titelbezeichnung – unter anderem im Titel LRKS 6 M 136.

(Lachen von Minister Johannes Remmel)

Damit ist sie – lachen Sie nicht, Herr Remmel – in den Klimaschutzplan aufgenommen worden – nur unter einer neuen Titelbezeichnung. Herr Remmel, entweder haben Sie das Parlament belogen, oder Sie wissen nicht, was in Ihrem Klimaschutzplan steht.

(Beifall von der CDU)

Ich erwarte von Ihnen – dazu fordere ich Sie auf –, dass Sie das hier richtigstellen und dass Sie sich sowohl beim Parlament als auch bei unserem Fraktionsvorsitzenden Armin Laschet für Ihre Falschaussage hier entschuldigen.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP – Norwich Rüße [GRÜNE]: Das war nicht ein Satz, nicht ein Wort zum Thema!)

Als nächster Redner spricht für die FDP-Fraktion der Kollege Höne.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die grundsätzlichen Ziele – mehr Recycling, bessere Verwertungsquoten – besteht, glaube ich, Einigkeit. Lassen Sie mich aber, bevor ich zum Antrag selber komme, auf eines hinweisen, was ich schon spannend finde.

(Zuruf von Martin-Sebastian Abel [GRÜNE])

Nein, lieber Martin Abel, es geht nicht um Wäscheleinen. Meine Wäsche ist trocken.

(Beifall von den GRÜNEN – Jochen Ott [SPD]: Das wollen wir hoffen!)

Spannend ist aber ein anderer Punkt. Als wir vor 14 Tagen über den Haushalt debattiert haben, haben wir uns auch auf das Landesnaturschutzgesetz bezogen. Da hieß es vom Minister bzw. von den regierungstragenden Fraktionen: Halt, warum diskutiert ihr eigentlich überhaupt schon darüber, das ist ja nur ein Entwurf. Und 14 Tage später bekommen wir von Ihnen einen Antrag. Und Sie wollen über – Achtung ! – einen Entwurf diskutieren, der auf der bundespolitischen Ebene debattiert wird.

Entweder können wir hier auch schon im frühen Stadium über Themen oder Gesetzesentwürfe diskutieren – oder wir können es nicht. Hier haben Sie aber einen Widerspruch aufgemacht, den Sie nicht aufzulösen vermögen.

Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dieser Antrag im Kern auch durch praktisches Regierungshandeln schon überholt. Die Landesregierung hat ja bereits im Bundesrat zusammen mit anderen Bundesländern eine entsprechende Initiative, wie Sie sie hier fordern, gestartet. Der Gegenentwurf

zum Wertstoffgesetz, der da aufgemacht wurde, soll hier also offensichtlich nachträglich – man könnte das so sagen – „geadelt“ werden.

Ihr Gegenentwurf will weniger Wettbewerb und weniger Marktwirtschaft in der Abfallentsorgung. Das wird zu höheren Kosten und höheren Gebühren führen. Schon vom Grundsatz her erfährt das die Ablehnung der Fraktion der Freien Demokraten.

Sie fordern ganz konkret die Abschaffung des Dualen Systems. Dies sei – das haben Sie eben ja auch schon erwähnt – nicht reparaturfähig. Dazu kann ich nur sagen, Herr Kollege Markert: Alles im Bereich Recycling läuft im Moment so, wie es die Verpackungsverordnung vorgibt. Wenn Sie sagen, wir müssten höhere Verwertungsquoten haben, dann ist die logische Schlussfolgerung daraus nicht, das Duale System abzuschaffen. Die logische Schlussfolgerung daraus wäre, die Verpackungsverordnung zu ändern. Da hätten Sie uns übrigens an Ihrer Seite.

Fakt ist: Das Duale System ist aus einem Entsorgungsengpass heraus geboren. Seit 20 Jahren läuft dieses System. Zu Entsorgungsengpässen wie zur Gründungszeit ist es seitdem nicht mehr gekommen. Im Gegenteil, durch Wettbewerb kam es zu mehr Innovationen und zu niedrigeren Kosten. 50 % konnten eingespart werden. Das macht mindestens 50 € pro Jahr und Familie aus. Es sagt nicht nur der gesunde Menschenverstand, dass es dazu kommen muss, sondern das sagt auch das Bundeskartellamt im Rahmen der Sektoruntersuchung „Duale Systeme“ aus dem Jahr 2012.

Nun ist bekanntermaßen nichts so gut, dass es nicht noch besser werden könnte. Selbstverständlich gab es auch beim aktuellen System Krisen bzw. Schlupflöcher, die ausgenutzt wurden. Es gab da aber auch Fehlerbehebungen. Die 6. und 7. Novelle der Verpackungsverordnung seien hier an dieser Stelle genannt.

Nichtsdestotrotz: Auch eine Wertstofftonne könnte zu Verbesserungen führen, zu einer erhöhten Rückführung, zu einer erhöhten Erfassung entsprechender Wertstoffe, zu einer einfacheren Erfassung, zu mehr Transparenz, zu Klarheit, zu Übersicht und zu Verständnis vonseiten der Bürger.

Aber in Ihrem Antrag heißt es wortwörtlich, dass die

dualen Systeme... unter Beweis gestellt haben, dass eine stoffliche Verwertung von Verpackungsmaterialen de facto nicht stattfindet.

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Denn die Zulassung der dualen Systeme ist davon abhängig, dass die Quoten, die in der Verpackungsverordnung gefordert werden, auch eingehalten werden. Werden diese nicht eingehalten, würde ein entsprechendes System die Zulassung verlieren.

Noch einmal: Eine Anhebung der Quoten wäre gut. Das wäre über die Verpackungsverordnung zu lö

sen. Die Auflösung der dualen Systeme ist dazu aber schlicht und ergreifend nicht notwendig.

Trotzdem stellen Sie die Systemfrage. Sie wollen eine zentrale öffentlich-rechtliche Stelle zum Vollzug der Wertstoffsammlung schaffen. Ich kann Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen – auch mit Blick auf die erste Beratung im Ausschuss –, nur sagen: Auch bei diesen Forderungen hilft ein Blick in die gerade schon angesprochene Untersuchung des Bundeskartellamtes. Darin heißt es wörtlich:

„Eine Übertragung der Verantwortung für die Vergabe der Entsorgungsleistungen auf eine ‚zentrale Stelle‘ oder die Kommunen bedeutete jedoch im Kern eine Rückkehr zu früheren DSDZeiten.“

Weiter heißt es darin – Herr Kollege Markert, Achtung, Sie haben ja eben von Entbürokratisierung gesprochen –:

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Das ge- fällt Ihnen, oder?)

„Da die Aufgaben der dualen Systeme nicht wegfielen, sondern lediglich von der zentralen Stelle übernommen würden, würde in diesem Fall eine Behörde erheblicher Größe geschaffen.... Die zentrale Stelle selbst unterläge... keinem Wettbewerbsdruck, sodass erhebliche Ineffizienzen zu erwarten wären.“

So die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes.

Ich erinnere noch einmal daran: In der Praxis bedeutet das mindestens 50 € pro Jahr und Familie mehr an Gebühren.