Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Das alles sind Ziele, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die wir uns einsetzen sollten. Diese Ziele sollten ganz oben auf unserer kulturpolitischen Tagesordnung stehen. Aber wir brauchen dafür faire und praktikable Lösungen im Urheber- und im Urhebervertragsrecht.

Deshalb bin ich Justizminister Heiko Maas dankbar dafür, dass er genau das im Blick hat und dass er sich auf diesen Weg gemacht hat, der – darin sind wir uns wohl alle einig – mit Sicherheit nicht einfach ist. Denn wir müssen die Potenziale der Digitalisierung nutzen. Aber wir müssen gleichzeitig die Interessen der Künstlerinnen und Künstler im Blick haben. Denn diese haben ein Recht auf eine Lebensgrundlage.

Deshalb lassen Sie uns mit demselben Augenmaß an die Digitalisierung von Museumsbeständen herangehen. Lassen Sie uns das Ziel nicht aus den Augen verlieren und auch mit Nachdruck an der Umsetzung arbeiten, um gemeinsam mit den Betroffenen zu einer tragfähigen Lösung zu kommen.

Ich glaube, dass wir bei dem Novellierungsverfahren auf Bundesebene auf einem guten Weg sind. Das kann man im Übrigen auch am Statement des Deutschen Kulturrats zur Gesetzesnovelle zum Urhebervertragsrecht sehen, das am vergangenen Donnerstag veröffentlicht wurde und das ganz deutlich das symbiotische Verhältnis, die Gemeinsamkeit und die Kompromissfähigkeit zwischen Urhebern und Verwertern herausstellt. All das sind wichtige Entwicklungen und Diskussionen.

Das, was schon möglich ist, tut die Landesregierung bereits. Die Kunstsammlung NRW, das einzige Museum in unserer unmittelbaren Trägerschaft, ist bereits sehr aktiv beim Thema „Digitalisierung“. Es gibt auch eine sehr gute Museumsplattform NRW des Kultursekretariats Wuppertal, um hier nur zwei wichtige Beispiele zu nennen. Wir verpflichten uns außerdem – Herr Prof. Sternberg hat es angesprochen – im Kulturfördergesetz zur Unterstützung der Kultureinrichtungen bei der Digitalisierung. Das heißt, wir sind hier schon aktiv. Auch im Kulturför

derplan haben wir das Thema „Digitalisierung“ zu einem unserer Schwerpunkte gemacht und planen dazu auch eine ganze Reihe von Aktivitäten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen die Chancen der Digitalisierung in NordrheinWestfalen nutzen. Das sollten wir auch für Kunst und Kultur tun. Das ist auch mir persönlich wichtig. Ich meine auch, dass wir da auf einem guten Weg sind. Diesen werden wir auch in Zukunft konsequent weitergehen.

Ich wünsche Ihnen noch nicht „Frohe Weihnachten“, weil ich von Frau Schmitz noch zu einer Mündlichen Anfrage zum Kulturgutschutzgesetz eingeladen wurde. Darauf freue ich mich und hole das später nach. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/10422 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

11 Fragestunde

Mündliche Anfragen Drucksache 16/10440

Mit der Drucksache 16/10440 liegen die Mündlichen Anfragen 73 und 74 vor.

Ich rufe nun die

Mündliche Anfrage 73

der Frau Abgeordneten Ingola Schmitz von der Fraktion der FDP auf:

„Will die Landesregierung mit dem Kulturgutschutzgesetz ein Instrumentarium zur Sammlung von Informationen über den Privatbesitz und zur Legitimierung von erheblichen Eingriffen des Staates in das Privateigentum schaffen?“

Am 18. Dezember 2015 berät der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts.

Die Beschlussempfehlung der zuständigen Ausschüsse des Bundesrates zur Änderung des ohnehin bereits von Künstlern, Sammlern, Museen, Galerien, Kunsthändlern und anderen Vertretern der Kulturszene erheblich kritisierten Entwurfs sehen viele Experten mit großer Sorge.

So soll der im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Sachverständigenrat faktisch entmachtet werden. Mindestwertgrenzen und Verfahrensfristen, die Künstlern, Museen, Sammlern oder Händlern eine gewisse Sicherheit geben sollten, sollen ebenfalls aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.

Die Forderungen der Bundesländer nähren die Vermutung, dass es diesen bei dem geplanten Gesetz nicht etwa um eine Norm zum Schutz von herausragenden und einzigartigen Werken als Bestandteil des kulturellen Erbes geht, sondern um ein Instrument zur Sammlung von Informationen über den Privatbesitz in Deutschland sowie zur Legitimierung von erheblichen Eingriffen des Staates in das Privateigentum der Bürgerinnen und Bürger. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

Wie bewertet die Landesregierung die Vermutung, dass die in der Beschlussempfehlung des Bundesrates angeregten Änderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Kulturgutschutzgesetz vorrangig der Schaffung eines Instruments zur Sammlung von Informationen über den Privatbesitz in Deutschland sowie zur Legitimierung von erheblichen Eingriffen des Staates in das Privateigentum der Bürgerinnen und Bürger dienen sollen?

Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Kampmann – sie hat es auch gerade selber angekündigt – diese Mündliche Anfrage der Frau Kollegin Schmitz beantworten wird. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Schmitz! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, die Novellierung des Kulturgutschutzes in Deutschland dauert schon längere Zeit an. Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Bundes wurde bereits mehrfach nachgebessert. Er liegt nun mit Stand vom 4. November vor und ist in dieser Fassung auch Gegenstand der Beratung morgen im Bundesrat.

Die FDP hat zum einen gefragt: Ist die Sammlung von Informationen über den Privatbesitz nicht ein Instrumentarium, um dieses auszunutzen? – Zum Zweiten fragt sie nach der Legitimierung von erheblichen Eingriffen des Staates in das Privateigentum.

Ich möchte zum einen darauf hinweisen, dass das kein Gesetz der Landesregierung ist, sondern ein Gesetz der Staatsministerin für Kultur und Medien.

Das ist Monika Grütters von der CDU. Ich nehme aber trotzdem gerne Stellung.

Die Landesregierung sieht allerdings nicht den geringsten Anlass für die Befürchtungen bezüglich dieses Gesetzes, die die FDP in ihrer Anfrage äußert. Das bezieht sich zum einen auf die Informationsbeschaffung über Privatbesitz in Deutschland. Das bezieht sich zum anderen auch auf die Legitimierung von Eingriffen des Staates in das Privateigentum von Bürgerinnen und Bürgern.

Wir sind davon überzeugt, dass keine der Maßnahmen im Gesetz dafür vorgesehen oder in der Lage ist, tatsächlich ein Instrumentarium zur Informationsbeschaffung über Privateigentum zu schaffen. Es geht lediglich darum, die Ausfuhr dahin gehend zu kontrollieren, dass weder illegale Kulturgüter noch national besonders wertvolle Kulturgüter das Land verlassen.

Ich habe mich natürlich gefragt, wie Sie zu dieser Auffassung kommen, um Ihre Frage auch richtig zu verstehen. Ich kann mir vorstellen, dass Ihre Anfrage auf einem „Welt“-Artikel vom 13. Dezember fußt. Es ist vorstellbar, dass die Ausfuhrgenehmigung für den Binnenmarkt, in dessen Rahmen eben auch Informationen zum Wert von Kulturgütern und zu Eigentümern angegeben werden müssen, als Grund für diese Befürchtungen herangezogen werden kann.

Aufgrund dieser Notwendigkeit aber von einem Instrumentarium – so wie Sie es tun – zur Sammlung von Informationen über den Privatbesitz zu reden, erscheint mir etwas weit hergeholt.

Vielleicht zielen Sie aber auch auf den ersten Referentenentwurf ab. Im ersten Referentenentwurf gab es nämlich ein Zutrittsrecht in Privatwohnungen, um Kulturgüter aufzuspüren. Das ist in dem Entwurf, über den wir heute reden, aber längst entfallen.

Der Hintergrund für die ursprüngliche Regelung war der Denkmalschutz. Da darf die öffentliche Hand Gebäude betreten, um die Einhaltung des Denkmalschutzes zu kontrollieren.

Eine weitere Frage in Ihrer Anfrage bezieht sich auf die Entmachtung des Sachverständigenrates. Davon sprechen Sie. Aber auch der Sachverständigenrat soll nicht – wie es in der Anfrage ausgedrückt wird – faktisch entmachtet werden, sondern es soll vielmehr im Benehmen mit dem Sachverständigenrat entschieden werden. Das ermöglicht nämlich, mit dem Eigentümer in Verhandlungen zu treten, um das Kunstwerk zu übernehmen, und zugleich rechtliche Schritte zu vermeiden. Denn ein Eigentümer wird in der Regel gegen eine Eintragung klagen, und das kann natürlich mögliche Verkaufsverhandlungen belasten. Der Sachverständigenausschuss bleibt aber wesentliche Instanz für die von meinem Haus zu treffenden Eintragungsentscheidungen.

Ein weiterer Punkt bezog sich auf das Thema „Mindestgrenzen und Verfahrensfristen“. Auch da kann ich sagen: Wir wollen keine Mindestgrenzen und Verfahrensfristen aus dem Gesetzentwurf streichen, wie es in Ihrer Anfrage heißt, sondern wir wollen Rechtssicherheit schaffen und wir wollen sorgfältig damit arbeiten können. Denn als Länder sind wir dafür zuständig, dieses Gesetz umzusetzen. Wir haben die Verantwortung für eine sachgerechte Umsetzung. Deshalb bezog sich ein Punkt im Bundesrat auch auf diesen Schritt.

Aber worum geht es bei der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes überhaupt? Es geht zum einen um ein Gesetz, das drei bestehende Gesetze in ein kohärentes Gesetz zusammenführt. Das ist einmal das Kulturgutschutzgesetz. Das ist zum Zweiten das Kulturrückgabegesetz. Das ist zum Dritten das Gesetz zur Haager Konvention. Damit wird zwingend eine einschlägige EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Die Ziele des Kulturgutschutzgesetzes sind zum einen die Stärkung des Abwanderungsschutzes, zum Zweiten die Verbesserung der Regelungen für die Rückgabe von unrechtmäßig verbrachtem Kulturgut und zum Dritten natürlich die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut. Wir wissen, dass durch diesen Handel Terrorismus finanziert wird. Deutschland gilt als einer der Hauptumschlagplätze für dieses geraubte Kulturgut. Das darf nicht so bleiben. Deshalb begrüßen die Länder auch grundsätzlich das Kulturgutschutzgesetz.

Die Ziele, die ich genannt habe, sollen unter anderem dadurch erreicht werden, dass wir mit der Einführung einer Ausfuhrgenehmigungspflicht für Kulturgut bestimmte Kategorien und Wertgrenzen innerhalb der EU einhalten. Denn schon jetzt ist bei der Ausfuhr in Staaten außerhalb der EU eine entsprechende Ausfuhrgenehmigung für Kulturgut nach einheitlichen EU-Alters- und -Wertgrenzen in allen Mitgliedstaaten erforderlich. In nahezu allen Mitgliedstaaten, nämlich in 26 von 28, also allen außer den Niederlanden und Teilen von Belgien, speziell Flandern, gibt es bereits Regelungen zur Ausfuhr in EU-Staaten, also in den Binnenmarkt. Dieses soll nun auch für die Ausfuhr aus Deutschland in den Binnenmarkt geregelt werden.

Zu den Kritikpunkten der Länder: Wir begrüßen es grundsätzlich, dass wir im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens eine breite gesellschaftliche Debatte führen, die uns den Wert von Kunst und Kultur noch einmal verdeutlicht. Trotzdem verbindet die Landesregierung mit diesem Gesetz auch erhebliche Kritik. Die Kritik bezieht sich zum einen auf das vom Bund gewählte Verfahren und zum anderen auf die Art der Kommunikation mit den Ländern und mit der Öffentlichkeit.

Der erste Referentenentwurf – daran werden Sie sich erinnern – hat konkreten und ganz erheblichen Protest ausgelöst, zum Beispiel wegen des bereits

genannten Zutrittsrechts in die Häuser. Die Diskussion wäre damals wohl sachlicher gewesen, wenn ein mit den Ländern vordiskutierter Entwurf nicht schon vorher veröffentlicht gewesen wäre.

Der Bund hat die Länder zum Austausch über einen zweiten Referentenentwurf eingeladen und um Stellungnahmen gebeten, die auch eingereicht wurden. Aber der Bund hat nichts von diesen Stellungnahmen übernommen. Erst um eine Stellungnahme zu bitten, die dann keine Berücksichtigung findet, verstehen wir nicht als fairen Umgang miteinander.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat sich bei diesem Gesetzgebungsverfahren frühzeitig positioniert und die Punkte, die uns wichtig sind, klar benannt. Die wichtigsten, die auch in Länderanträge im Bundesratsverfahren eingeflossen sind, will ich benennen:

Wir lehnen zum einen die Eingriffe in landeshoheitliche Angelegenheiten, die der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, entschieden ab. Das betrifft zum Beispiel folgenden Punkt: Der Bund kann einen Antrag stellen, dass ein Schutzverfahren eingeleitet wird. Dieses Verfahren soll er aber jetzt selbst einleiten können, ohne die Länder dabei einzubeziehen.

Eine solche Regelung geht unserer Meinung nach über ein Antragsrecht weit hinaus, greift erheblich in die Zuständigkeit der Länder ein und ist außerdem in der Praxis schwierig umzusetzen, weil dadurch ein Kompetenzwirrwarr entsteht.

Zum Zweiten glauben wir, dass die Frist von zehn Arbeitstagen für die Bearbeitung von Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgut praxisuntauglich ist. Denn wir müssen die Möglichkeit haben, eine solche Entscheidung sorgfältig zu treffen. Deshalb wird diese Fristsetzung von den Ländern mehrheitlich abgelehnt und eine Erhöhung auf 20 Arbeitstage gefordert.

Wir glauben, dass 20 Arbeitstage ausreichend sind, um zum Beispiel Ausfuhrgenehmigungen, die eine Vielzahl von Exponaten – manchmal sind es mehrere hundert Objekte – umfassen können, seriös zu prüfen oder Nachfragen bei Experten zu stellen. Auch das ist manchmal notwendig.

Der dritte Punkt, den ich als Kritik der Länder benennen möchte, ist die einfache und genauso oft wiederholte Kritik, dass derjenige, der bestellt, auch bezahlen muss. Das gilt selbstverständlich auch für das Kulturgutschutzgesetz. Aus dem Gesetz ergeben sich erhebliche Kosten für die Länder: vor allem aus der Einführung einer Ausfuhrgenehmigung für den Binnenmarkt. Hier muss es für die Länder eine substanzielle finanzielle Entlastung geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind uns wohl einig, dass das Anliegen des Kulturgutschutzgesetzes richtig ist und es deshalb auch wichtig ist, zu einer sachbezogenen Debatte zu