Protokoll der Sitzung vom 27.01.2016

Es ist unsere Aufgabe, den WDR als größte Landesrundfunkanstalt und als Garanten für demokratische Informationsvermittlung und Meinungsbildung

zu stärken, seine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zu sichern und ihn zukunftssicher aufzustellen. Zugleich tragen wir die Verantwortung für unsere duale Medienordnung. Ich bin davon überzeugt, dass es uns mit dieser Novelle gelungen ist, ein Gesamtkonzept zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zur Vielfaltssicherung in Nordrhein-Westfalen vorzulegen, das den veränderten Bedarfen und den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Leitmotive sind hierbei Transparenz und Partizipation.

Bereits der Entwurf der Landesregierung steigert die Effizienz der Aufsichtsstrukturen. Er stärkt die Gremien insgesamt und auch in ihrer Unabhängigkeit. Er wirkt dem Risiko einer Versteinerung durch Dynamisierung entgegen. Eine effiziente Medienaufsicht, starke Gremien und transparente Strukturen sind die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Unseren Bürgerinnen und Bürgern sind Transparenz und Teilhabe bei ihrem WDR besonders wichtig. Das hat die große Beteiligung an der Onlinekonsultation gezeigt.

Die regierungstragenden Fraktionen haben nun Änderungsanträge vorgelegt, die diese Bestrebungen noch weiter unterstützen und den Entwurf fortentwickeln. Zentral sind folgende sechs Punkte:

Der WDR erhält im Telemedienbereich, also im Internet, einen klaren Auftrag. Das sichert seine Zukunft im digitalen Zeitalter und in der digitalen Medienwelt. Der Programmauftrag wird entsprechend ergänzt, wie dies bereits im Rundfunkstaatsvertrag der Fall ist. Damit ist klar, dass der WDR auch einen Auftrag für digitale Angebote hat.

Der Rundfunkrat tagt in Zukunft öffentlich. Der Verwaltungsrat wird zu einem fachlich professionalisierten Gremium weiterentwickelt.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Dies stärkt die binnenplurale Kontrolle und schafft mehr Transparenz und Partizipation. Der Verwaltungsrat wird künftig mehr Verantwortung und Aufsichtsaufgaben in Rechts- und Finanzfragen übernehmen. Auch dem Rundfunkrat wachsen neue Aufgaben zu, etwa wenn es um die Zustimmung beim Erwerb von Programmbeiträgen durch Tochterunternehmen geht. Der Anteil der staatlichen Akteure im Rundfunkrat sinkt von knapp 31 auf 22 %. Darauf ist hingewiesen worden.

Es wurde gefordert, noch weitere Gruppen, insbesondere muslimische Religionsgemeinschaften, zu beteiligen. – Herr Prof. Dr. Sternberg, Sie wissen, dass wir in einem Prozess des Dialogs mit diesen Religionsgemeinschaften sind, um die Frage zu klären, ob sie als Religionsgemeinschaft anerkannt werden können. Wenn diese Anerkennung vorliegt, sind alle dafür offen, auch muslimische Organisationen in den Gremien zu berücksichtigen.

Der WDR kann in Kooperation mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern und privaten Dritten zusammenarbeiten. Programmbeschaffungen von Tochtergesellschaften des WDR unterliegen künftig ab einer bestimmten Höhe einer Gremienkontrolle. Ab 2017 – und das ist der kontroverse Punkt der Diskussion hier – soll die Hörfunkwerbung im WDR schrittweise reduziert werden. Wir glauben, dass dies die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärkt.

Meine Damen und Herren, wir in NordrheinWestfalen haben im Vergleich zu anderen Ländern eine besonders vielfältige Radiolandschaft. Da ist auf der einen Seite ein erfolgreicher WDR mit 1LIVE, WDR 2, 3, 4 und 5 sowie Funkhaus Europa, auf der anderen Seite das erfolgreiche Zweisäulenmodell im Lokalfunk mit 45 Lokalradios und dem Rahmenprogrammveranstalter radio NRW. Diese duale Hörfunklandschaft ist in ihrer gesamten publizistischen Vielfalt einzigartig in unserem Lande. Sie gilt es zu erhalten, auch als Garanten für viele journalistische und weitere Arbeitsplätze.

Auch auf Folgendes ist hingewiesen worden: Der Gesamtetat des WDR beträgt etwa 1,4 Milliarden €. Mit der Umstellung auf das Beitragssystem hat der Landtag dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine zuverlässige Finanzperspektive gesichert, eine Entwicklungsgarantie eingeschlossen.

Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang ein Zitat von Herrn Prof. Kirchhof aus einem Gutachten zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Kenntnis geben. Herr Prof. Kirchhof sagt:

„Würde der Gesetzgeber sich entscheiden, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gänzlich – vor dem Hintergrund der gebotenen Aufkommensneutralität auch schrittweise – ohne Werbung und Sponsoring zu finanzieren, wäre die Identität der Rundfunkanstalten und des Rundfunkprogramms – ein Programmablauf ohne jegliche Werbeunterbrechung – in eindrucksvoller Weise hervorgehoben. Die Notwendigkeit des Rundfunkbeitrags wäre für jedermann ersichtlich, weil er sich mit dem erneuerten Rundfunkbeitrag u. a. die Werbefreiheit dieses Programms erkauft.“

Wir machen nun einen ersten Schritt in diese Richtung. Wir wollen, dass es für die Einnahmeausfälle eine Kompensation gibt. Wir sind zuversichtlich, dass dies im Rahmen des aktuell laufenden KEFVerfahrens grundsätzlich erreicht werden kann. Die Landesregierung wird sich jedenfalls dafür einsetzen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Die Landesregierung hat ihre Rede

zeit um 27 Sekunden überschritten. Gibt es noch Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Das ist die Drucksache 16/10882. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/10882 der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP und der Fraktion der Piraten angenommen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Das ist die Drucksache 16/10883. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 16/10883 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDUFraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten angenommen.

Ich rufe drittens auf den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten. Das ist die Drucksache 16/10905. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/10905 gegen mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Fraktion bei Zustimmung der Fraktion der Piraten abgelehnt.

Ich rufe viertens auf den Änderungsantrag der Fraktion der FDP. Das ist die Drucksache 16/10908. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/10908 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Piraten bei Enthaltung der CDUFraktion abgelehnt.

Ich lasse fünftens abstimmen über den Gesetzentwurf. Das ist die Drucksache 16/9727. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 16/10811, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9727 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen.

Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/10811 in der soeben geänderten Fassung und nicht über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stim

men der CDU, der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten angenommen.

Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/10811 in der soeben geänderten Fassung angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/9727 in der geänderten Fassung in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen sechstens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP. Das ist die Drucksache 16/10909. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/10909 mit den Stimmen der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der Piraten bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende des Tagesordnungspunkt 9, und ich rufe auf:

10 Gesetz zur Errichtung des Pensionsfonds des

Landes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9568

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/10432

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/10887

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/10891

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die FDPFraktion Frau Kollegin Gebhard das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Pensionsfonds. Darüber beraten wir seit August letzten Jahres. Ich glaube, im gesamten Hause herrscht Einigkeit darüber, dass es Sinn macht, darauf zu achten, dass öffentliche Haushalte durch Pensionslasten nicht überfordert werden. So ist es für Laien vielleicht unverständlich, wieso wir bisher zwei unterschiedliche Systeme in Nordrhein-Westfalen haben.

Dies ist der Historie geschuldet, sodass wir einerseits bereits seit den 90er-Jahren eine Versorgungsrücklage haben und seit dem letzten Jahrzehnt zusätzlich einen Versorgungsfonds. Meiner

Meinung nach ist es der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr vermittelbar, dass wir nach 2017 – nur bis dann wird die Versorgungsrücklage befüllt – möglicherweise in die Situation kommen werden – natürlich nach entsprechender gesetzlicher Ermächtigung –, aus dem einen Topf Geld zu entnehmen, während wir zugleich zusätzlich Geld in den anderen Topf einführen. Dies ist nicht gerade ein leicht verständliches und transparentes System.

Infolgedessen sind wir, glaube ich, gut beraten, nun einen gemeinsamen Versorgungsfonds für die Zukunft zu schaffen, der genau das leisten soll, nämlich deutlich zu machen, wie die öffentlichen Haushalte besser ausgestattet werden können, um zukünftige Pensionslasten zu bewältigen. Dass wir sie schultern müssen, ist natürlich völlig unumstritten. Schließlich liegt den Pensionen von Beamtinnen und Beamten ein Rechtsanspruch zugrunde. Das heißt, sie können in keiner Weise infrage gestellt werden.

Insofern ist klar: Der Haushaltsgesetzgeber hat – daran gibt es überhaupt keinen Zweifel – die Pensionen zu zahlen. Hier geht es also nicht um das Ob oder um das Wie, sondern es geht vielmehr um die Frage, wie es haushaltstechnisch organisiert werden kann, dass nicht ein spezielles Haushaltsjahr überfordert wird.

Eines möchte ich noch ergänzen: Mit diesem Gesetzentwurf tangieren wir in keiner Weise beamtenrechtliche Besoldungs- oder versorgungsrechtliche Regelungen. Es ist in der Tat ein haushaltstechnischer Vorgang. Wenn wir 2017 die Zusammenführung dieser beiden Fonds, wie in diesem Gesetz verankert, vorgenommen haben, werden wir Ende 2017 den Fonds mit 10,6 Milliarden € befüllt haben. Das heißt, der Vermögensbestand ist so hoch, dass auf absehbare Zeit keine Notwendigkeit für eine höhere als die jetzt im Gesetz vorgesehene Zuführung besteht.

Selbst für das Jahr, in dem im nächsten Jahrzehnt der Höchststand an Versorgungsempfängern erwartet bzw. erreicht wird, liegt der Bestand des Fonds mit fast über 5 Milliarden € deutlich über dem dann erforderlichen Bedarf. Das heißt, von einer chronischen Unterfinanzierung, wie im Sommer letzten Jahres noch befürchtet, kann überhaupt nicht die Rede sein.

Selbstverständlich ist – das ist notwendige Voraussetzung –, dass mit diesem Fonds auch vernünftig, also sicher, rentabel und nachhaltig umgegangen wird. Das bedeutet – und das ist eindeutig auch mit festgelegt –: Eine Privatisierung dieses Fonds ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Gleichwohl haben wir die Hinweise der Expertinnen und Experten, insbesondere der Betroffenen, im Laufe des Beratungsverfahrens sehr ernst genommen und haben als rot-grüne Koalition deshalb zusätzlich in die Beratung zu diesem Gesetzentwurf

die Aufnahme eines Beirates eingebracht, der grundsätzlich über die Verwaltung und Anlage der Mittel beraten soll und auch die Konzeption und langfristige Strategie des Sondervermögens erörtert. Auch die Zusammensetzung dieses Beirates ist nach unserer Vorstellung so vorzunehmen, wie wir es in unserem Antrag formuliert haben, und wie es zurzeit auch in zwölf anderen Bundesländern etabliert ist.

Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass haushaltspolitische Spielräume entstehen. Uns soll es beispielsweise möglich sein, den Fonds in einem Jahr, in dem uns mehr Mittel zur Verfügung stehen, zusätzlich zu befüllen, und zwar unter Belassung des zusätzlichen Zinsgewinns, um im nächsten Jahr gegebenenfalls eine entsprechende Minderung im Zuführungsbeitrag vornehmen zu können. Ich glaube, das sollte man klar …

Frau Kollegin!

… und deutlich sagen. – Herr Präsident, ich habe es gesehen.

Ich komme zum Schluss. – Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass dieser Gesetzentwurf gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet worden ist. Wir können zudem feststellen, dass der Beamtenbund in seiner letzten Pressemeldung in der vorigen Woche bestätigt hat, dass er mit dieser Regelung nicht nur gut leben kann, sondern auch sehr einverstanden ist. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.