Protokoll der Sitzung vom 27.01.2016

Dann müsste man auch sehr deutlich machen, mit welchem Standard man anfangen will. Man kann nicht sagen: Wir öffnen das jetzt und schauen mal, was die Kommunalen machen. – Man hätte sich für eine solche Erprobung vielleicht eine Sache heraussuchen und sagen müssen: Das testen wir jetzt in drei verschiedenen Kommunen und schauen, ob es Sinn macht, einen Standard zu verändern. Um es an einem solchen Best-Practice-Beispiel zu sehen, macht eine generelle Öffnungsklausel Sinn. Auch das lässt der Gesetzentwurf vermissen.

Mehr Handlungsfähigkeit und Gestaltungskompetenz bei den Kommunen anzusiedeln – da sind wir gern dabei. Das halten wir für extrem sinnvoll. Nirgendwo ist man so gut und so sicher aufgestellt wie bei unseren Kommunen, wenn es darum geht, passende Lösungen vor Ort zu erarbeiten. Das sehen wir vielfach bei der Zusammenarbeit, zum Beispiel in den Jobcenterbeiräten. Das funktioniert mit den Unternehmen und den Jobcentern vor Ort erheblich besser, als wenn wir jetzt etwas über das ganze Land kippen würden.

Wir stehen also gerade in den Kommunen hinter dieser individuellen Lösung. Doch in Ihrem Gesetzentwurf ist da zu wenig Fassbares. Sie machen den Vorschlag, bestimmte Dinge zu ermöglichen, und an die Landesregierung müssten genormte Berichtspflichten vollführt werden. Aber welchen Tatbestand oder welchen Standard Sie genau meinen, das sparen Sie aus; da sind Sie zu wenig konkret. Deshalb sagt selbst der kommunale Spitzenverband aus Mecklenburg-Vorpommern: Dieser Gesetzentwurf – der ja von dort stammt – ist nicht der Königsweg.

Ich finde die Intention grundsätzlich gut, aber die Umsetzung ist nicht ganz so gut. Ich glaube, das können Sie besser. Wenn Sie das Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern genommen und wirklich konkret mit den Erfahrungen von dort überarbeitet hätten, dann wäre es vielleicht eine Chance gewesen, für Nordrhein-Westfalen eine Lösung anzubieten.

So kann ich der Intention gut folgen, finde ich auch klasse, nur die Umsetzung ist nicht so gut. Von daher kann ich meiner Fraktion nur eine wohlwollende Enthaltung ans Herz legen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Sommer. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Jäger das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Landesweite Standards festzulegen, ihre Notwendigkeit, ihre Verhältnismäßigkeit immer wieder neu zu prüfen, sie neu zu beschließen, das ist die Aufgabe des Gesetzgebers. Dieses Recht sollten sich kein Landtag und keine Landesregierung nehmen lassen. So sehen das auch die kommunalen Spitzenverbände, die große Bedenken haben, die Prüfung auf die Kommunen zu übertragen.

Insofern schließt sich die Landesregierung dem Votum der Ausschüsse an. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/10814, den Gesetzentwurf Drucksache 16/8649 abzulehnen.

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/8649 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Piratenfraktion und des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd abgelehnt und damit in zweiter Lesung endgültig behandelt ist.

Ich rufe auf:

14 Gesetz über die Stiftung von Feuerwehr- und

Katastrophenschutz-Ehrenzeichen (Feuer

wehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichengesetz – FwKatsEG – NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/8933

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/10815

zweite Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich darauf verständigt, ihre Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 1)

Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/10815, den Gesetzentwurf Drucksache 16/8933

in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/10815 und nicht über den Gesetzentwurf. Wer der genannten Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlung Drucksache 16/10815 mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Piratenfraktion bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/8933 in der Fassung der Beschlussempfehlung in zweiter Lesung verabschiedet ist.

Ich rufe auf:

15 Gesetz zur Änderung des Landesbeamten

versorgungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/10493

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Dr. WalterBorjans das Wort. Bitte, Herr Minister.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Wir haben, glaube ich, gemeinsam für das Jahr 2015, aber auch für das Jahr 2016 eine Menge getan, um im Haushalt Vorsorge dafür zu treffen, dass Menschen, die auf der Flucht zu uns kommen, versorgt und untergebracht werden können, dass wir etwas für Integration tun können. Aber dazu ist nicht nur Geld im Haushalt notwendig, dazu sind auch Strukturen notwendig.

Es gibt eine unglaubliche Bereitschaft von Menschen, die im Ehrenamt ihre Hilfe anbieten und sich zur Verfügung stellen. Mit ebenso guter Erfahrung können wir feststellen, dass sich auch viele Personen aus der Landesverwaltung gemeldet haben, um ihre Kompetenz im Organisieren, im Strukturieren mit einzubringen. Gerade das Zusammenspiel aus hohem Engagement und hoher Hilfsbereitschaft, der Kenntnis von Strukturen und dem Kontakt zu Behörden ist genau das, was diese Initiativen auf den richtigen Weg bringen können.

Nun gibt es das Problem, dass Pensionäre, die bereit sind, sich mit einzubringen, ihr zusätzliches Einkommen nur dann behalten können, wenn sie etwas für einen privaten Veranstalter machen. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden ihnen aber ab einer gewissen Grenze abgeschnitten, wenn sie in einer Landes- oder einer kommunalen Einrichtung tätig sind.

Das Gesetz, das wir jetzt einbringen, ist zeitlich befristet und ausschließlich auf das Ziel der Hilfe im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen beschränkt. Es ist eine Aufweitung der Hinzuverdienstmöglichkeiten, und zwar schlicht und ergreifend dergestalt, dass die Einkünfte, die bis zum Ende des Jahres 2017 im Zusammenhang mit der Hilfe in und für Flüchtlingseinrichtungen erzielt werden, nicht als Erwerbseinkommen zählen. Ansonsten wird alles so behandelt, wie es bisher auch der Fall ist. Dafür bitten wir um die Unterstützung des Landtags. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/10493 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Ist jemand dagegen oder enthält sich der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

16 Gesetz zur Änderung wasser- und wasser

verbandsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/10799

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Remmel das Wort. Bitte, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Anfang meiner Einführung zur parlamentarischen Beratung des Landeswassergesetzes und der wasserverbandsrechtlichen Vorschriften steht eine schlechte Nachricht. Die Bundesregierung hat über den Stand der erreichten Ziele der Wasserrahmenrichtlinie berichtet. Bundesweit wurde in 82 % der Oberflächenwasserkörper der gute ökologische Zustand nicht erreicht. Dies haben wir in der letzten Woche auch ausführlich im Umweltausschuss diskutiert.

Mit dem Entwurf des Landeswassergesetzes legt die Landesregierung eine aus verschiedenen Gründen – gerade auch dem unzureichenden Zustand unserer Gewässer geschuldet – dringend erforderli

che grundlegende Überarbeitung des Landeswassergesetzes vor. Die Neuordnung des Bundeswasserrechtes im Jahr 2010 – nach der Föderalismusreform 2006 – erfordert zwingend eine vollständige Neuordnung des Landeswassergesetzes.

Vieles, was wir in der Vergangenheit in guter Tradition gelebt haben und was sich bewährt hat, wird – manchmal leicht modifiziert selbstverständlich – weitergeführt. Nordrhein-Westfalen – das möchte ich an dieser Stelle unterstreichen – war immer ein Land mit einem anspruchsvollen Wassergesetz, und zwar über alle Fraktionen und politischen Parteien hinweg. Denn Nordrhein-Westfalen unterscheidet sich in vielen Dingen von anderen Bundesländern, so auch in den Rahmenbedingungen der Wasserwirtschaft.

So dicht wie in Nordrhein-Westfalen lebt – mit weitem Abstand – keine Bevölkerung in einem anderen Bundesland; wir sind das am dichtesten besiedelte Bundesland. Das hat Folgen. Die Konflikte bei der Nutzung der Flächen sind in Nordrhein-Westfalen weit größer als in anderen Ländern. Der Druck auf die Fläche ist hoch; wir haben es mehrfach diskutiert.

18 Millionen Menschen brauchen aber eben auch eine intakte Umwelt, ein lebendiges Gewässer, und nicht nur Möglichkeiten zur Versorgung sowohl der Produktion als auch der Wirtschaft.

Nordrhein-Westfalen hat aber zugleich doppelt so viele Betriebe, die mit relevanten Umweltschadstoffen umgehen, wie Bayern, und anderthalb mal so viele wie Baden-Württemberg. Entsprechend hoch ist die Anzahl der in Gewässer einleitenden Betriebe mit erheblich belasteten Abwässern.

Gleichzeitig gewinnen wir – und das ist auch eine Besonderheit für die Bundesrepublik – in NordrheinWestfalen unser Trinkwasser zu 60 % aus Oberflächengewässern; das ist weit mehr als sonst in der Republik. Deshalb gibt es hier auch die Notwendigkeit, das Ganze besonders zu schützen; denn es geht darum, das wichtigste Lebensmittel, das wir haben – unser Trinkwasser – auch zukünftigen Generationen in einem guten Zustand zu überlassen.

(Beifall von Hans Christian Markert [GRÜNE])

Das Gleiche gilt natürlich für das Reservoir, das im Boden enthalten ist: unser Grundwasser. Hierauf gilt es unser besonderes Augenmerk zu richten, wenn Einleitungen getätigt werden, die zu einer dauerhaften Belastung unseres Grundwassers führen, wie wir an einigen Messstellen feststellen können.

Diese Erkenntnisse haben alle Landesparlamente und Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten geleitet und zu entsprechenden Regelungen geführt. Es muss eine ausreichende gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die Gewässer in Nordrhein-Westfalen darüber hinaus wieder lebendig zu machen, die in der Vergangenheit – teil