und an die Unterstützungsstrukturen in diesem Land wenden können und dass diese Strukturen ihnen auch helfen.
Geflüchtete, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden brauchen dafür Handreichungen und Informationen zur geschlechtsspezifischen Flucht, aber auch zu Asylgründen und darüber, dass die Verfolgung aufgrund der sexuellen und/oder geschlechtlichen Identität ein anerkannter Asylgrund ist, vor allem auch dann noch, wenn die Betroffenen dies erst später angeben, weil sie sich vielleicht zunächst aufgrund von negativen Vorerfahrungen nicht getraut hatten. Es darf ihnen daraus – das ist EUrichterlich so beschieden worden – kein Nachteil erwachsen, dass sie das erst später zu Protokoll gegeben bzw. ihrem Antrag hinzugefügt haben.
In der vergangenen Woche hat der LSVD im Emanzipationsausschuss die Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTTI-Flüchtlingen vorgestellt, die diese in Kooperation mit dem ArbeiterSamariter-Bund, der Hirschfeld-Eddy-Stiftung im Pari NRW erstellt haben. Diese Initiative ist vorbildlich, weil sie sehr gut auf die rechtlichen Grundlagen hinweist und wie mit speziellen Gruppen, in diesem Fall der Gruppe der LSBTTI-Geflüchteten, umzugehen ist.
Demnächst soll – das finde ich begrüßenswert und vorbildlich – diese Handreichung auch auf ganz Deutschland ausgeweitet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den letzten Haushalt Mittel eingestellt, um zum einen traumatisierte geflüchtete Frauen zu unterstützen. Wir haben aber auch Mittel eingestellt, um – was auch in Ihrem Antrag gefordert worden ist – die Frauenhausstruktur weiter zu stärken. Nicht zuletzt haben wir Geld eingestellt, um die Beratung und Unterstützung von LSBTTI-Geflüchteten zu fördern.
Darüber hinaus – Frau Hack hat es bereits gesagt – befindet sich die Landesregierung momentan in einem intensiven Abstimmungsprozess, um für die Landeseinrichtungen Gewaltschutzkonzepte auf
Grundlage der auch von Ihnen erwähnten Handreichungen und Empfehlungen des Instituts für Menschenrechte zu entwickeln.
Es ist notwendig und wünschenswert, dass diese Konzepte dann auch in den Kommunen übernommen und umgesetzt werden. Denn die Menschen kommen erst in die Landesaufnahmeeinrichtungen und dann in die Kommunen. Es muss ihnen auch da gleicher Schutz zuteilwerden; denn Gewaltschutz ist kein Luxus, sondern eine gesellschaftliche Verpflichtung und Verantwortung. Deshalb ist klar und muss klar sein, dass das Gewaltschutzgesetz auch für Unterbringungen gilt.
Im Einzelfall ist dann zu prüfen, ob Frauen und ihre Kinder in andere Einrichtungen verlegt werden sollten oder ob der Täter weggewiesen werden sollte. Beide Maßnahmen – ich finde, es ist auch für die Behörden wichtig, das noch einmal zu betonen – dürfen sich aber nicht nachteilig auf Asylverfahren auswirken. Also auch deshalb ist mit den Ausländerbehörden noch weiter zu sprechen, damit sich das dann im Hinblick auf die Residenzpflicht nicht negativ auswirkt.
Darüber hinaus brauchen wir – auch da bin ich ganz bei Ihnen – Schutz- und Rückzugsräume in bestehenden Einrichtungen. Das kann – auch Frau Hack hat es schon gesagt – möglicherweise durch eigene Wohnflügel geschehen. Möglicherweise kann es aber auch eigene Einrichtungen dafür geben. Nicht zuletzt brauchen auch die Kinder adäquate Räume, in denen sie spielen, sich bewegen und vielleicht einfach nur mal begegnen können. Dort sollten sie nach den oftmals traumatischen Erlebnissen ihrer Flucht auch tatsächlich Kinder sein können.
Die erste Unterbringung – also das erste Dach über dem Kopf – ist aber nur der erste Schritt. Heute Morgen – ich habe es gerade schon erwähnt – haben wir breit über den Integrationsplan diskutiert. Gleichstellung darf auch hierbei nicht unter den Tisch fallen. Gleichberechtigung von Männern und Frauen, von LSBTTI und Minderheitenschutz müssen selbstverständlicher Teil von Sprach- und Integrationskursen sein. Auch der Bund ist gefragt, an dieser Stelle die Curricula entsprechend anzupassen.
Nicht zuletzt wird bei der großen Aufgabe der Integration beispielsweise auch den kommunalen Integrationszentren eine große Bedeutung zukommen. Auch hier muss die Gleichstellungspolitik in den Arbeitsprogrammen fest verankert sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten, Ihr Anliegen ist berechtigt. Ich glaube, alle im Haus haben deutlich gemacht, dass wir dieses Anliegen teilen. Wir teilen auch das Ziel.
Wir haben aber auch deutlich gemacht, dass sich die Landesregierung an der Stelle bereits auf den Weg gemacht hat. Um einen von Ihren Punkten aufzugreifen: Ich denke, dass die Landesregierung auch gerne Ihrem Wunsch oder Ihrer Aufforderung nachkommen wird, das Parlament über den Fortgang der weiteren Programme, die entwickelt werden, zu unterrichten; sie sind zum Teil auch schon auf dem Weg. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute Vormittag darüber debattiert, wie wir hier insgesamt möglicherweise wieder zu gemeinsamer Flüchtlingspolitik kommen können. Beim Thema Integration im weitesten Sinne spielt das hier auch eine Rolle. Kollege Kuper hat heute Morgen auch sehr viel über die Unterbringungssituation gesagt.
Ich spreche noch einmal Rot-Grün an: Ich habe hier eben kein stichhaltiges Argument gehört, warum sie dem Antrag der Piraten nicht zustimmen können.
Wir haben – das ist richtig – auch die eine oder andere kleine Nachfrage, die wir noch diskutieren könnten. Im Fachausschuss haben wir uns enthalten; das ist richtig. Ich sage aber an der Stelle ganz ehrlich: Wir haben uns noch einmal darüber beraten und sind der Meinung, dass der übergroße Teil dieses Antrags einfach so ist, dass man ihm eigentlich zustimmen muss. Wenn wir da heute ein Zeichen setzen wollen, werden wir das an dieser Stelle auch tun. Deswegen werden wir dem Antrag der Piraten zustimmen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Wir haben im Ausschuss und gerade eben hier und heute viel Gutes zu unserem Anliegen bzw. zu unserem Antrag gehört. Warum wir uns als Fraktion dennoch gegen eine ausgedehnte Beratung in den Ausschüssen mit einer Anhörung entschieden haben, sollte wirklich jedem klar sein.
Wir müssen jetzt handeln. In den letzten drei Jahren haben wir geredet. Ausgearbeitete Vorschläge aus diversen Anhörungen, Anträgen, Gutachten usw. usf. liegen vor. Konzepte wurden vorgestellt, und dennoch geht es, wenn überhaupt, nur in ganz kleinen Schritten voran.
Ja, Sie haben in Ihrem Antrag für einen Integrationsplan zwei bis drei vage Maßnahmen zum Gewaltschutz und zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie für die nächsten Jahre angekündigt. Unsere präzisen Vorschläge hier im Antrag liegen aber auf dem Tisch und sind lange überfällig.
Meine Damen und Herren, unser Antrag „Geflüchtete Frauen und Kinder nicht vergessen. Schutz vor Gewalt auch in den Landesaufnahmen sicherstellen!“ ist aktueller denn je. Denn auch in der Debatte rund um Silvester wurde unser Anliegen sträflich vernachlässigt. Lediglich ein ganz kleiner Punkt wurde von RotGrün im Januar verabschiedet. Die Landesregierung
Es ist übrigens ziemlich erschreckend, dass es das in NRW bisher nicht gibt, zumal das Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich des Weltfrauentags 2015 ein ausgearbeitetes Gewaltschutzkonzept vorgelegt hat, das – so fordern wir in unserem Antrag – jetzt endlich umgesetzt werden muss. Aber machen wir uns nichts vor: Auch am kommenden Weltfrauentag, am nächsten Dienstag, wird es keinen effektiven Gewaltschutz für Kinder und Frauen in den Not- und riesigen Sammelunterkünften geben. Und das ist beschämend!
Nach Silvester waren wir die einzige Fraktion, die ein besonderes Augenmerk auf die prekäre Situation der geflüchteten Frauen und Kinder und besonders schutzbedürftigen Personen in den Not- und Sammelunterkünften gelegt hat. Bereits nach dem ersten Flüchtlingsgipfel in NRW – wir erinnern uns an die Schande von Burbach – haben wir darauf bestanden, dass die Landesregierung ein Konzept zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie vorlegt. Das war knapp ein Jahr vor dem gesetzlich festgelegten Stichtag zur Umsetzung. Der war übrigens im Juli 2015.
Bisher liegt aber kein Konzept vor. Stattdessen weiß die Landesregierung nicht einmal, was ein Screening im Zusammenhang mit der Umsetzung bedeutet. Das war das Ergebnis einer Kleinen Anfrage von uns.
Meine Damen und Herren, die jüngsten Vorfälle in Köln zeigen, wie dringend und längst überfällig hier gehandelt werden muss. In Köln gab es mindestens zwei Vorfälle mit Mitbewohnern. Aber es gibt wohl auch Probleme mit Subunternehmen der Adlerwache. Wir wissen aus verschiedenen Antworten der Landesregierung, dass Köln kein Einzelfall ist. In der ZUE Schöppingen wurden Jugendliche durch Bedienstete der Einrichtung sexuell missbraucht. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegen Birgit Rydlewski und Frank Herrmann vom September 2015.
Köln zeigt, wie schwierig es für geflüchtete Kinder und Frauen ist, Vertrauen zu fassen und Aussagen gegenüber Polizei, Heimleitern, Stadt und anderen zu tätigen. Die Angst ist nachvollziehbar. Hier muss behutsam vorangegangen werden.
In Köln hat man sofort reagiert. Dort wurden Ombudsstellen geschaffen, verschiedene Unterkünfte nur für Frauen und für besonders schutzbedürftige Personen direkt beschlossen sowie die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie jetzt in Angriff genommen. Ich kann Ihnen die Anträge und Beschlüsse aus Köln schicken. Vielleicht rekurriert Frau Hack darauf, wenn sie sagt, da sei in Köln schon viel umgesetzt. Ja, das stimmt.
Hier brauchen wir jedoch Nachhilfe. Die aktuellen Entwicklungen erfordern genau die Maßnahmen, die wir im Antrag vorschlagen. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung mahnt zur schnellen Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie und bemängelt den Schutz vor sexuellem Missbrauch von Frauen und Kindern in den Unterkünften. Selbst die EU hat Berlin gerügt, obwohl die Unterbringung Landessache und nicht Bundessache ist. Die Bundesregierung will jetzt etwas gegen rechte Wachleute machen. Immerhin!
Was muss denn noch alles passieren, damit endlich gehandelt wird, und zwar hier in Nordrhein-Westfalen? Hinzu kommt, dass die Vorfälle von Silvester und die politischen Debatten und Schnellschüsse verschiedene Ressentiments gegen geflüchtete Menschen geschürt haben. Statt zu differenzieren, wurde Muslimen durchgehend ein frauenfeindliches Weltbild unterstellt. Sexualisierter Gewalt liegt tatsächlich sehr oft eine antifortschrittliche Rollenzuweisung zugrunde. Aber auch die hiesige Gesellschaft hat mit Sexismus zu kämpfen. Es kommt leider sogar in den besten Familie vor. Das müssen wir als Politik klarstellen. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2015 320.000 Menschen im Rahmen der Erstaufnahme untergebracht, also fast ein Drittel der Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind.
Das bedeutet, dass wir in Nordrhein-Westfalen – Länder und Kommunen gemeinsam – jeden Tag gegen Obdachlosigkeit gearbeitet haben. Es ist uns gelungen, obwohl es kurze Fristen gab, jedem dieser Flüchtlinge, die morgens kamen, abends ein Bett und ein Dach über den Kopf zur Verfügung zu stellen.
In der Tat; ich bin dafür jedem dankbar, der seinen Anteil daran hatte, Herr Dr. Stamp – den unzähligen Freiwilligen, die dabei geholfen haben, aber vor allem auch den Kommunen, die manchmal innerhalb von Stunden entsprechende Einrichtungen aufgebaut und zur Verfügung gestellt haben.
Das Jahr 2015 war ein Jahr, in dem die Quantität der Unterbringung klar im Vordergrund stand. Jetzt wollen wir mehr Qualität erreichen. Deshalb habe ich Ende letzten Jahres ein Eckpunktepapier gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der NGOs in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. In diesem Eckpunktepapier geht es darum, die Qualität der
Unterbringung und die Qualität der Versorgung in allen Bereichen unserer Landeseinrichtungen zu verbessern.
Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Schwangere mit ihren besonderen Bedürfnissen bei der Unterbringung in den Blick zu nehmen.
Die Qualitätsstandards, die wir in unseren Ausschreibungen für die Betreuungsverbände von Landeseinrichtungen voraussetzen, entsprechen dieser EURichtlinie. Dazu zählen insbesondere Hinweise in verschiedenen Ländersprachen, die Berücksichtigung von besonderer Schutzbedürftigkeit bei der Zimmervergabe, die Kompetenz des eingesetzten Personals, eine Asylverfahrens- und Sozialberatung und ein Beschwerdemanagement.
Meine Damen und Herren, das Thema „Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ wird aktuell an ganz vielen Stellen innerhalb der Landesregierung bearbeitet. Zurzeit werden wir diese verschiedenen Elemente zu einem Gesamtkonzept zusammenfügen. Es bedarf dieses Antrages nicht. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.
Der Integrationsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/11191, den Antrag Drucksache 16/10782 abzulehnen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag selbst, nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die Fraktion der Piraten und die Fraktion der FDP sowie der fraktionslose Kollege Schwerd. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – SPD und Grüne stimmen gegen diesen Antrag. Wer enthält sich? – Es enthält sich die CDUFraktion. Damit ist der Antrag Drucksache 16/10782 mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von Piraten und FDP bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.
Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme zu entlasten: „Aktionsplan Westbalkan“ ausweiten – Verteilungsstopp und Rückverlegung von Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive durchsetzen