Die CDU auf Bundesebene ist also der Meinung, man müsse nur einen Staat in eine Liste schreiben und schon würden die Menschen nicht mehr zu uns kommen und wir könnten sie sofort wieder zurückschicken.
Frau Scharrenbach, das ist ein Trugschluss. Frau Scharrenbach, Sie wissen eigentlich auch besser, dass die Übertragung des Westbalkans auf andere Herkunftsländer so nicht funktioniert.
(Josef Hovenjürgen [CDU]:Das ist wieder ty- pisch Jäger! Großmäulige Politik von diesem Innenminister!)
Fakt ist, seit vielen Monaten kommen deutlich weniger Menschen vom Westbalkan zu uns. Das hat wirklich nahezu nichts damit zu tun, dass die Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt wurden.
Nahezu nichts. Es hat damit zu tun, dass der Bundesaußenminister, der Bundesinnenminister und übrigens auch ein paar Landesinnenminister in den Kosovo, nach Albanien gereist sind und Gespräche auf politischer Ebene geführt haben. Wir haben über Facebook und Twitter als Landesregierungen und Bundesregierung in dieses Land hinein kommuniziert. Wir haben ganzseitige Anzeigen geschaltet. All das geschah mit dem Inhalt: Tut es nicht. Verkauft nicht euer letztes Hab und Gut und finanziert die Schleuser, um wenige Monate später vor dem absoluten Nichts zu stehen.
Frau Scharrenbach, das hat zu dem deutlichen Rückgang aus dem Westbalkan geführt. Die Aufnahme im Rahmen des Gesetzes über sichere Herkunftsländer kam erst viel später. Damit will ich deutlich machen, die Haltung Ihrer CDU-Bundestagsfraktion nach dem Motto „Wir ändern mal eben ein kleines Gesetz, nehmen noch ein paar Staaten auf und schon haben wir kein Problem mehr mit Menschen aus diesen Herkunftsländern“ ist, exemplarisch am Westbalkan gesehen, falsch.
Meine Damen und Herren, ich möchte gerne auf das eingehen, was in der aktuellen Diskussion eine große Rolle spielt und auch Ziel Ihres Antrags ist, nämlich die Frage, ob die Staaten Nordafrikas in die
Liste sicherer Herkunftsstaaten aufgenommen werden sollten. Das gilt insbesondere für Marokko, Tunesien und Algerien. Um es deutlich zu sagen, machen diese Herkunftsländer zurzeit nur 5 % der Flüchtlinge insgesamt aus. Nur 5 %!
Die derzeitige Bearbeitungsdauer – das ist völlig unabhängig davon, ob ein Herkunftsland als sicherer Herkunftsstaat gilt, Frau Scharrenbach – durch die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge, die für die Asylbearbeitung zuständig ist, beträgt zurzeit zehn Monate nach Antragstellung. Bis zum Termin der Antragstellung müssen die Menschen zurzeit immer noch zwischen vier und sechs Monate auf einen Termin warten.
Damit will ich deutlich machen, dass diese Menschen länger als ein Jahr bei uns sind, egal, ob sie aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen oder nicht, bis sie – das ist wegen der geringen Schutzquote in der Regel der Fall – einen ablehnenden Asylbescheid bekommen.
Herr Minister, Frau Kollegin Scharrenbach möchte Ihnen eine Frage stellen. Wie ich Sie kenne, werden Sie diese zulassen.
Sehr geehrter Herr Minister, dann geht auch an Sie die Frage: Werden Sie die Asylsuchenden aus den sechs Balkanstaaten, die Sie im vergangenen Jahr an die Kommunen überwiesen haben, jetzt in die Landeseinrichtungen zurückverlegen, dort die Asylanträge bearbeiten lassen und von dort aus die Rückführung – sei es freiwillige Rückkehr oder Abschiebung – vornehmen, um zum einen die Kommunen von den Verwaltungsverfahren zu entlasten, zum Zweiten in der Integration entlastend zu wirken und zum Dritten ehrlicher in der Diskussion zwischen den Menschen zu werden, die hier ein Bleiberecht haben, und denen, die es nicht haben?
Frau Scharrenbach, Sie wissen doch selbst ganz genau, dass es nicht die Frage ist, ob das Land Plätze für einen bestimmten Personenkreis zur Verfügung stellt. Wie Sie selbst festgestellt haben, haben wir 83.000 Plätze. Entscheidend ist die Frage, in welcher Zeit die Bundesanstalt in der Lage ist, mit welchen Mitarbeitern wie viele Anträge zu bearbeiten.
Nehmen Sie bitte eines zur Kenntnis, Frau Scharrenbach. Wir führen zurzeit intensive Gespräche mit dem BAMF, damit beispielsweise Menschen aus den
Herkunftsländern Nordafrikas bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in den Landeseinrichtungen verbleiben und nicht den Kommunen zugewiesen werden.
So, wie sich das BAMF zurzeit in Nordrhein-Westfalen aufstellt, hat es im Rahmen des Gesamtkonzeptes 497 Mitarbeiter. Es war eine große Anstrengung, damit diese Zahl bisher überhaupt erreicht werden konnte. Bei 140 künftigen Mitarbeitern ist die Zusage zur Einstellung erfolgt. Das sind insgesamt 637 Mitarbeiter. Das BAMF sagt aber selbst, um insbesondere schnelle Asylverfahren umsetzen zu können, benötigt es mit Stand 22. Februar dieses Jahres 1.195 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Frau Scharrenbach, damit wird offensichtlich, es geht nicht darum, ob wir auf dem Papier irgendetwas beschließen, sondern darum, ob es dort draußen Menschen gibt, die entsprechende Asylanträge bearbeiten können.
Im Übrigen – auch das ein Hinweis an Sie, Frau Scharrenbach – spielt es bei der Frage, wie schnell ein Antrag bearbeitet werden kann, überhaupt keine Rolle, ob ein Land in die Liste sicherer Herkunftsländer aufgenommen wurde.
Sie wissen es wahrscheinlich. Bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen kann das BAMF diese Asylanträge heute schon so einordnen bzw. einstufen und die Akte – bildlich gesprochen – unten vom Stapel herausziehen, nach oben legen und schnell bearbeiten.
Ein Letztes, was ich sagen will: Die Frau Kollegin Düker erklärte, diese Diskussion würde hysterisch geführt. Ich möchte das etwas abmildern – in Zügen hysterisch. Wenn man sich vor Augen führt, was die Menschen außerhalb dieses Parlaments denken – im letzten Jahr sind eine Million Menschen zu uns gekommen, zu uns geflüchtet, und die Zahlen von Januar und Februar zeigen, dass es möglicherweise auch in diesem Jahr nicht weniger werden –, glaube ich, dass viele die Chancen in dieser Entwicklung sehen. Manche sind wiederum skeptisch, ob das unsere Gesellschaft leisten kann. Andere haben Sorgen und manche sogar wirklich Ängste. Diejenigen, die sich in einem demokratischen Koordinatensystem bewegen, sollten deshalb dafür sorgen, nicht weiter Ängste zu schüren.
Frau Scharrenbach, dazu zählt: keine polternden Stammtischparolen in der Flüchtlingspolitik und nicht der Versuch von narkotisierenden Scheinlösungen. Unter Letztem ordne ich Ihren Antrag, Frau Scharrenbach, ein. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende CDU-Fraktion hat die direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/11226 beantragt. Ich darf fragen, wer dem CDU-Antrag zustimmen möchte. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt gegen den Antrag? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Piratenfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/11226 abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile zur Einbringung für die Landesregierung Herrn Minister Remmel das Wort. Bitte, Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Einbringung ist ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen wird in diesem Jahr 70 Jahre, und da ist es angemessen, ein novelliertes, ein neues Naturschutzgesetz zu erhalten. Im Übrigen handelt es sich um das erste Naturschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen. Bisher ist das Gesetz unter der Überschrift „Landschaftsgesetz“ bekannt. Das ist eine besondere Wertschätzung für unser Bundesland. Es ist aber auch eine Wertschätzung für die Bürgerinnen und Bürger, weil Nordrhein-Westfalen in der Tat reich an vielen Schönheiten und mit einer großen Vielfalt ausgestattet ist.
Ein solcher Wert ist nicht selbstverständlich. Dieser Wert ist vielmehr bedroht, mehr denn je. Die Vielfalt von Lebensarten nimmt rasant ab. Wir sind auch in Nordrhein-Westfalen dabei, die Festplatte unserer Natur in rasantem Tempo zu löschen. Der Verlust an natürlichen Flächen ist eklatant. Sie kennen die Zahlen: Tag für Tag gehen über 10 ha Freifläche unwiderruflich verloren.
Es ist sozusagen dieser Schatz vor unserer Haustüre, der ständig bedroht ist. Wenn ich an dieser Stelle von einem Schatz spreche, so meine ich das
ausdrücklich in doppelter Bedeutung. Es geht um den Naturschatz. Es geht aber auch um einen ökonomischen Schatz, denn die Landwirtschaft wie auch die Industrie und die Wirtschaft sind nicht bedroht von Flächenschutz, sondern von Flächenverlust.
Es geht darum, das ökologische Grundkapital zu sichern, um daraus auch eine ökonomische Dividende dauerhaft abschöpfen zu können. Nur in einem intakten Naturraum werden wir dauerhaft wirtschaftlich erfolgreich sein und Land- und Waldwirtschaft überhaupt betreiben können. Soweit zur Ausgangslage.
Was also tun? – Es geht darum, nicht nur, wie es die CDU oft tut, über ein romantisch-konservatives Naturbild zu fabulieren, schöne Bilder zu produzieren, sondern Nachhaltigkeit ist konkret. Das ist nicht nur ein Prinzip, sondern sie muss konkret gelebt werden, wenn es darum geht, dem Raubbau an der Natur entgegenzutreten. Mit wohlklingenden Absichtserklärungen allein ist niemandem gedient, schon gar nicht der bedrohten Natur.
Natürlich, immer da, wo es geht, muss das Ehrenamt unterstützt werden. Wir haben in Nordrhein-Westfalen Gott sei Dank sehr viele Menschen, die im Ehrenamt in Sachen Naturschutz unterwegs sind. Hierauf hat die Landesregierung auch einen besonderen Schwerpunkt gelegt: Seit 2010 sind die Mittel für den ehrenamtlichen Naturschutz gesichert und teilweise auch verdoppelt worden. An erster Stelle steht also die Unterstützung des Ehrenamtes.
Natürlich ist es auch richtig, wo es geht, auf Kooperation zu setzen, Kooperationen über den Vertragsnaturschutz zu unterstützen und Kooperationen abzuschließen, wenn es um die Sicherung unseres Naturerbes geht.
Es gibt aber auch Dinge, die es zu schützen gilt, und es muss das geschützt werden, was sich selbst nicht schützen kann. Oft ist das eben unser wildes Nordrhein-Westfalen, das sich nicht selbst schützen kann, weil es nicht aktiv werden kann. Das Landesnaturschutzgesetz ist das, was im besten Sinne des Wortes Schutz für unsere Lebensgrundlagen – die natürliche Umgebung – bedeutet.
Meine sehr verehrten Damen und Herrn, wie es sich gehört, hat es einen breiten und auch in der Öffentlichkeit wahrgenommenen Konsultationsprozess gegeben. Es hat eine umfassende und sehr intensive Verbändeanhörung stattgefunden. Wir haben vielfach gesprochen – mit dem Grundbesitzerverband, mit den Waldbäuerinnen und Waldbauern, mit unternehmer nrw, mit den kommunalen Spitzenverbänden und natürlich auch mit den Naturschutzverbänden. Wertvolle Anregungen aus diesen Gesprächen sind mittlerweile im Entwurf aufgenommen. Damit wird deutlich, dass die Landesregierung die Kooperation
Im Übrigen ist das Naturschutzgesetz nicht vom Himmel gefallen. Wir haben vorab eine umfangreiche Biodiversitätsstrategie gesetzt, um auch anhand von Zielen dauerhaft überprüfen zu können: Was sind die Maßnahmen, was ist der Weg, wo soll es hingehen? Also zuerst eine strategische Grundausrichtung und dann das Gesetz zu machen, halte ich für richtig.
Es geht darum, anhand von Leitbildern Zielsetzungen und Maßnahmen dann die dauerhaften Möglichkeiten für den Erhalt unseres wertvollen Naturerbes zu konzipieren. Daraus sind einige Überlegungen auch in das Naturschutzgesetz gekommen, also immer da, wo sozusagen am Ende des Tages Schutz nötig ist, weil über lange Jahre und Jahrzehnte dieser fehlende Schutz dazu geführt hat, dass diese Teile des Biotopverbunds erheblich bedroht sind, beispielsweise das Grünland.
Über 40 % des Grünlandes ist in den letzten Jahren verlorengegangen. Wir haben an vielen Stellen auch Verluste zu verzeichnen.