Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag möchten wir heute die Energiequelle unter den Erneuerbaren in den Fokus rücken, die am effizientesten eingesetzt werden kann, die aber leider im Zusammenhang mit den Überlegungen zu dem EEG 2016 in Berlin unter die Räder zu geraten droht.
Die dortigen Beratungen lassen zwar inzwischen einige Hoffnungsschimmer erkennen, aber noch immer fehlt die Bereitschaft, eine Anschlussregelung für die rund 8.000 landwirtschaftlichen Biogasanlagen im Gesetz zu verankern. Dabei geht es vor allen Dingen um die Bestandsanlagen.
Die von Berlin nunmehr vorgesehene Verordnungsermächtigung für eine künftige Vergütungsregelung bietet den Biogaserzeugern keine ausreichende Gewähr für heute oder in den nächsten Jahren anstehende Ersatzinvestitionen. Neben den landwirtschaftlichen Biogaserzeugern betrifft dies auch die Altholzkraftwerke und die Forstwirtschaft mit ihren Resthölzern.
Große Investitionen – diese beinhalten auch zusätzlichen Gaslagerraum und Generatoren für eine flexible Stromproduktion – werden Tausende Anlagenbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen schon vor Ablauf der zwanzigjährigen Vergütung nicht mehr finanzieren können, wenn keine gesicherte Anschlussvergütung besteht.
Diejenigen, die argumentieren, dass nach zwanzigjähriger Festvergütung dieser Sektor zu Marktbedingungen erzeugen müsse, übersehen, dass angesichts der Strompreise an der Börse von unter 3 Cent keine wirtschaftliche Erzeugung mit Biomasse möglich ist, weil die Biomasse als Kostenfaktor gesehen
Diesem Nachteil der Kosten für die Biomasse stehen allerdings erhebliche Vorteile gegenüber; denn Biomasseanlagen sind Alleskönner und in der Lage, ganzjährig Strom und Wärme zu liefern. Aktuell liefern diese Anlagen rund 45 Terrawattstunden pro Jahr und somit 23 % des erneuerbaren Stroms in Deutschland – und das auch bei Dunkelheit und Windstille.
Die dezentrale Stromerzeugung aus Erneuerbaren erfährt durch die Biomasseanlagen die von allen geforderte Erzeugungssicherheit, die allerdings einen gewissen Preis erfordert. Den Marktteilnehmern ist durchaus bewusst, dass nach Ablauf der zwanzigjährigen Vergütungsbindung in den dann abgeschriebenen Anlagen natürlich deutlich günstiger produziert werden kann und sicherlich auch muss.
Ich möchte ein weiteres wichtiges Argument pro Biogas bzw. Biomasse in Erinnerung rufen: Wir beklagen häufig die fehlende Wertschöpfung im ländlichen Raum und erleben seit Monaten mal wieder den deutlichen Preisverfall wichtiger Agrarprodukte. Mancher Viehhalter, mancher Tiererzeuger, Fleischerzeuger oder auch Ackerbauer wäre ohne seine Biogasanlage allerdings sehr perspektivlos.
In meinem Wahlkreis habe ich vor vier Jahren einmal die durchschnittlichen Ausgaben für eine Biogasanlage erfasst, die die Betreiber jährlich für Fremdleistungen ausgeben, also für Leistungen, die man nach draußen gibt. Das sind pro Biogasanlage 270.600 €. Allein in Nordrhein-Westfalen – bei 622 Anlagen – beträgt diese Summe 168 Millionen € im Jahr. Wenn Sie das auf den Bund hochrechnen, sind Sie bei über 2 Milliarden €.
Wer hier nur Partikularinteressen sieht, verkennt die regionale Wertschöpfung dieser Technologie. Im Gegensatz zu PV-Anlagen, die nach der Verlegung kaum Wartung benötigen, bestehen Gasanlagen aus komplexer Technik mit hoher mechanischer Beanspruchung. Hier gehören Reparaturen und Handwerkerleistungen zum System.
Biogasanlagen müssen auch nicht zwangsläufig zu Maismonokulturen führen. Die Verbringung der Gärsubstrate wird in der neuen Düngeverordnung ebenfalls umfassend geregelt.
Alle, die ein Interesse am Gelingen der Energiewende haben, können in den nächsten zehn bis 15 Jahren nicht auf die Biomasse verzichten. Diese vorhandenen dezentralen Kapazitäten gilt es zu halten. Neuanlagen zur Stromerzeugung rechnen sich ohnehin nicht mehr.
In der Diskussion werden Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, gleich darauf verweisen, dass sich NRW im Bundesrat ja
schon für die Biomasse eingesetzt habe. – Herr Minister Remmel, das erkenne ich ausdrücklich an. Dennoch: Mit einem starken parlamentarischen Votum aus NRW könnten wir die Länder RheinlandPfalz, Thüringen und Bayern eindrucksvoll unterstützen.
Zeigen Sie einfach mal Mut. Ermutigen Sie Tausende von Betroffenen. Stimmen Sie unserem Antrag einfach zu.
Vielen Dank, Herr Fehring. – Wie die SPD-Fraktion das einschätzt, sagt uns jetzt der Kollege Meesters.
Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fehring hat zu Recht darauf hingewiesen: Die Energiewende und damit der Ausbau der regenerativen Energien haben ganz Deutschland, aber im Besonderen auch unser Energieland Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen gestellt. Gerade bei uns, wo die Kohleverstromung eine große und wichtige Rolle spielte und immer noch spielt, bedeutet die Energiewende zwangsläufig auch einen gewissen Strukturwandel.
Der Ausbau vieler erneuerbarer Energien ist in den letzten Jahren vorangetrieben worden. Wir in NRW haben dazu entsprechende Potenzialanalysen vornehmen lassen und veröffentlicht, dies beispielsweise auch in den Bereichen Wind- und Solarenergie.
Als der Ausstieg aus der Atomkraft erstmals beschlossen wurde, konnte sich kaum jemand vorstellen, wie schnell die regenerativen Energien einen beachtlichen Anteil an der Stromversorgung sicherstellen würden. Gleichzeitig wurden neben den Stärken der Energiequellen zu Recht auch die Schwächen thematisiert. Wenn der Wind nicht weht, wenn die Sonne nicht scheint, was passiert dann?
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, lieber Hubertus Fehring, mit Ihrem Antrag stellen Sie die zuverlässige Energieversorgung der Biogasanlagen in dem Mittelpunkt. Ich sage Ihnen: Da sind wir uns einig. Sie stellen in Ihrer Analyse der Ausgangslage zu Recht fest, dass die Energie aus Biogasanlagen aufgrund der Schwankungen bei anderen Energieträgern, wie von mir angesprochen, eine wichtige Rolle spielt.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen derzeit gut 600 Biogasanlagen mit unterschiedlicher Leistungskraft. Wie es nun zukünftig weitergeht, ob die bestehenden
Anlagen weiter wirtschaftlich arbeiten können und sich die Investitionen in neue Anlagen attraktiv gestalten, all das wird mit dem neuen ErneuerbareEnergien-Gesetz zu klären sein.
Vor dem Hintergrund haben Sie zu Recht den Bundesratsbeschluss vom 18. Dezember 2015 angesprochen, den NRW mitgetragen hat. Die „Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016“ befasst sich mit ebendiesen Themen. Darin finden sich, wie schon der Titel angibt, wichtige Punkte, die bei der Ausgestaltung eine neue Rolle spielen sollen. Darin sind auch die Punkte, die Sie in Ihrem Antrag aufgeführt haben, die meisten jedenfalls.
Ich komme zu dem Ergebnis, dass Sie nicht nur den Bundesratsbeschluss insgesamt für gut befinden – das haben Sie gerade zum Ausdruck gebracht –, sondern auch das Abstimmungsverhalten der Landesregierung gutheißen; denn NRW hat ja den beschlossenen Änderungsempfehlungen zugestimmt. Dass die Landesregierung entsprechend den von ihr mitgetragenen Beschlüssen verfahren wird, halte ich für selbstverständlich.
Dass Sie aber nun bereits im Bundesrat gefasste Beschlüsse, die von NRW ebenso wie von anderen Ländern unterstützt werden, teilweise hier ins Plenum einbringen, finde ich doch ein bisschen ungewöhnlich. Oder geht es Ihnen darum – es tut mir leid, das sagen zu müssen –, Ihre vermeintliche Kernkompetenz im Bereich Landwirtschaft kurz vor knapp vielleicht noch einmal zu thematisieren und aufleben zu lassen?
Denn in den letzten vier Jahren ist, außer dass Sie sich an unseren Anträgen abgearbeitet haben, inhaltlich nicht so viel gekommen.
Aber sei es drum! Wenngleich manche Punkte in Ihrem Antrag schon abgearbeitet bzw. beschlossen sind und somit geteilt werden, so gibt es doch einen Grund, weshalb Ihr Antrag für uns inhaltlich nicht zustimmungsfähig ist. Denn Sie setzen bezüglich der Anschlussregelungen im EEG auf das Instrument der Ausschreibung. Eine konkrete Festlegung auf das zu wählende Instrument ist bereits im Bundesrat abgelehnt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da der Antrag vieles beinhaltet, was schon Gegenstand der politischen Arbeit der Landesregierung ist und nebenbei einen Punkt aufgreift, der bereits im Bundesrat verworfen wurde, werden wir den Antrag in dieser Form ablehnen.
genau im Auge behalten werden und froh sind, dass die Landesregierung hier ein verlässlicher Partner ist.
Für die Zukunft sollten wir in eine Diskussion einsteigen, wie wir die Biogastechnologie als Brückentechnologie bzw. als Speichertechnologie nutzen können und wie sie stärker mit der Versorgung mit Wärme und entsprechenden Konzepten für den ländlichen Raum, mit Dorfkonzepten, verknüpft werden könnte, um so den Weg in eine nachhaltigere Energieerzeugung mit Biogas zu beschreiten, als dies bei den heutigen Anlagen der Fall ist. Das wäre doch mal eine interessante und zukunftsweisende Diskussion, die wir, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, gemeinsam führen können.
Dazu aber wäre eine Überweisung Ihres Antrags an den Ausschuss sehr hilfreich gewesen. Diese konstruktive Vorgehensweise haben Sie leider nicht gewählt. Deswegen – ich wiederhole es – müssen wir Ihren Antrag hier in der direkten Abstimmung ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Meesters. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Brems.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben ja schon gestern länger über die Energiewende, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gesprochen. Heute befassen wir uns mit dem Spezialthema „Biomasse“.
Ich finde es wichtig – das möchte ich hier noch einmal festhalten –, dass wir die erneuerbaren Energien nicht gegeneinander ausspielen. Sie haben alle bestimmte Vor- und bestimmte Nachteile.
Da muss ich schon den ersten Hinweis an die CDU richten. Für mich stellt Ihr Antrag viele positive Aspekte heraus. Sie haben das auch in Ihrer Rede hier gemacht. Es gibt aber auch Punkte, über die wir reden müssen. Auf diese Punkte werde ich gleich noch näher eingehen.
Eines haben alle erneuerbaren Energien aber gemeinsam: Sie sind besser und haben weniger Einfluss auf die Natur und auf uns Menschen als fossile und nukleare Energieträger.
Das größte Potenzial – das ist ganz klar – haben Wind und Sonne, auch in Nordrhein-Westfalen. Die Biomasse hat unterschiedliche Möglichkeiten. Die Verwertung von Abfällen, Kompost, Grünschnitt usw. hat hier bisher noch gar keine Rolle gespielt. Ich glaube, sie ist hier auch nicht strittig. Aber da ist noch
einiges zu tun. Ansonsten ist im Bereich der Landwirtschaft das Potenzial deutlich begrenzter als bei Sonne und Wind.
Liebe CDU, Sie haben ja ganz richtige Aspekte angesprochen. Natürlich geht es darum, eine Anschlussfinanzierung für die Biomasseanlagen zu finden, die im Jahr 2020 aus der Unterstützung herauslaufen. Da kommen wir aber an einen Punkt, bei dem ich meinen Vorredner, Herrn Meesters, unterstützen möchte. Die Kritik an der Ausschreibung und daran, wie damit umgegangen wird, dass nämlich die Ausbauzahlen deutlich reduziert werden, greift viel zu kurz.
Für uns geht es bei der Anschlussfinanzierung und generell bei der Biomasse darum, dass unterschiedliche Kriterien erfüllt werden müssen.