Hubertus Fehring
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Benjamin Franklin, einer der Mitbegründer der USA, hat einmal gesagt: Ist die Zeit das kostbarste unter allem, so ist Zeitverschwendung die allergrößte Verschwendung. – Ich denke, er hatte recht. Die beiden Anträge, die wir jetzt beraten, sind völlig sinnlos und daher verschwendete Zeit. Wir beraten zwei Anträge, die etwas fordern, das gar nicht mehr erfüllt werden kann.
Das ist eine Zumutung für dieses Parlament.
Die Pkw-Maut hat den Bundestag und den Bundesrat passiert. Sie ist beschlossen. Daher ist die Forderung von FDP und Piraten an die nordrhein-westfälische Landesregierung, die Pkw-Maut zu verhindern, sinnlos. Der Kollege Becker hat darauf schon hingewiesen.
Die Landesregierung kann das gar nicht mehr verhindern. Das sollten Sie, liebe Kollegen von der FDP, akzeptieren. Die Piraten haben zwar ihren Antrag geändert, aber die Überschrift lautet immer noch:
„PKW-Maut von CDU, SPD und CSU durch den Bundesrat stoppen“
Die FDP fordert die Landesregierung auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Einführung der Pkw-Maut zu verhindern. Die Erfüllung beider Forderungen ist, wie wir ja wissen, seit einer Woche nicht mehr möglich.
Hoffnung stirbt zuletzt, Christof, ja. – Daher werden wir die beiden Anträge ablehnen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind keine Mautfans. Daher setzt sich die CDU-Landtagsfraktion NordrheinWestfalen seit jeher gegen jede Form einer PkwMaut ein. Unser Lebens- und Wirtschaftsraum Nordrhein-Westfalen bildet mit Belgien, den Niederlanden und Luxemburg den letzten mautfreien Raum Europas. Die schon geäußerte Sorge ist berechtigt, dass die Niederlande und Belgien auch eine Maut einführen. Wir halten die Pkw-Maut für ebenso falsch wie die Rente mit 63. Beide Fehlentscheidungen sind aber leider Bestandteil des Koalitionsvertrages, und den stellen wir nicht infrage.
Machen wir ja auch. CDU, CSU und SPD haben dem Koalitionsvertrag zugestimmt – er gilt.
Lieber Christof Rasche, in Koalitionen ist das nun mal so, dass jeder Koalitionspartner die ihm wichtigen Dinge durchsetzt.
Und in Bayern ist die Maut ein Renner, weil sich die Menschen dort verständlicherweise über die österreichische Maut ärgern.
Anders als bei uns ist der Ärger darüber in Bayern allerdings tief verankert.
Die CDU Nordrhein-Westfalens hat die Totalmaut auf allen Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen beim Bund im Jahr 2014 verhindert. Diese Totalmaut ist schon lange vom Tisch. Zudem wurden unsere Forderungen bei der Einigung der Bundesregierung mit der EU am 1. Dezember 2016 erfüllt. Das heißt, eine Pkw-Maut muss erstens EU-Rechts-konform sein, darf deutsche Autofahrer zweitens nicht belasten und drittens den sogenannten Grenzverkehr mit unseren westlichen Nachbarländern Belgien, Niederlande und Luxemburg nicht erschweren.
Positiv ist ferner der Ansatz von Bundesverkehrsminister Dobrindt, die Einführung eines einheitlichen europäischen Mautsystems zu unterstützen. Damit würden wir gleiche Bedingungen für alle EU-Bürger erreichen und gleichzeitig eine Mobilitätsbarriere im europäischen Binnenmarkt beseitigen.
Wie kam es zum endgültigen Beschluss der PkwMaut? Heute vor zwei Wochen hat der Deutsche Bundestag die Pkw-Maut mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Heute vor einer Woche hat der Bundesrat zugestimmt. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Die überraschende Entscheidung Thüringens, die Pkw-Maut im Bundesrat doch nicht zu verzögern – Herr Becker wies eben schon darauf hin –, war erst nach der Zusage eines regionalen Bahnprojektes gefallen. Thüringens Ministerpräsident Ramelow hatte zugesagt, dass die Mitte-Deutschland-Verbindung zwischen Weimar und Gößnitz zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert werde. Somit – fast ein bisschen Ironie – hat Rot-Grün letztlich den Weg für die Pkw-Maut freigemacht.
Lieber Christof Rasche, dir und deinen Parteifreunden sind Koalitionsabsprachen schließlich auch nicht fremd. Nimm unsere Ablehnung heute einfach mal sportlich!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Halbsatz der Antragsüberschrift „Keine Energiewende zu Lasten von Mensch und Natur“ werden, lieber Dietmar, sicher alle zustimmen. Die von Ihnen, verehrte FDPKollegen, beschriebene Ausgangslage ist in weiten Teilen zutreffend und offenbart das gespaltene Verhältnis vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Energiewende.
Warum bilden sich die Bürgerinitiativen? – Ein Mindestabstand von 400 bis 600 Metern zur Wohnbebauung ist in der Regel zu gering und führt zwangsläufig zu Konflikten. H7- oder gar H10-Vorgaben würden allerdings wie ein Baustopp wirken und die preiswerteste Stromerzeugung abwürgen. Für mich sind 1.000 Meter Abstand ein zumutbarer Mittelpunkt, zumal die künftigen Anlagen im Binnenland deutlich über 200, demnächst auch 250 Meter Gesamthöhe hinausgehen werden.
Verehrte Windkraftfreunde, aber auch -kritiker! Die bestehende Privilegierung im Außenbereich erweist sich inzwischen in vielen Fällen als konfliktträchtig und bedarf daher neuer Überlegungen. Hier benötigen unsere Kommunen vor allem Rechtssicherheit und wirkliche Handlungsfreiheit. Derzeit befinden sich etliche Stadträte und Bürgermeister in einer Sandwich-Situation. Leider stellt sich die Lage vor Ort nicht so positiv dar, wie Sie das in Ihrem Entschließungsantrag, liebe Kollegen, darstellen.
Klagen drohen von Bürgerinitiativen auf der einen und von Projektierern auf der anderen Seite. Dass der BUND und der NABU das Verbandsklagerecht inzwischen auch auf Windkraftplanungen anwenden, erleichtert den Ausbau ebenfalls nicht. Die Vorgaben des LEP verschärfen die Situation noch und führen leider nicht zu mehr Akzeptanz und Rechtsfrieden.
Die Landesregierung und der zuständige Fachminister haben einen für alle Beteiligten risikoreichen Weg eingeschlagen. Darüber sollten auch die aktuell guten Zubauraten nicht hinwegtäuschen.
Liebe FDP-Kollegen, lieber Dietmar Brockes, deine Leidenschaft für Windenergieanlagen hält sich trotz der unbestreitbaren Erfolge und Fortschritte dieser Technologie immer noch in Grenzen. – Schade!
Sachlich richtig ist die Tatsache, dass der Netzausbau zu langsam ist und die Strommengen aus dem Norden den Süden und andere Verbrauchszentren nicht erreichen. Diese Sorgen bestehen schon länger, und darin sind wir uns einig. Hieraus den Schluss zu ziehen, schnellstmöglich einen Kurswechsel beim Ausbau der Windenergie einleiten zu müssen, halte ich aber für wenig innovativ und für falsch. Wo sind die Technikfreunde und Innovationskräfte der Liberalen geblieben?
Jetzt, da sich die Stromerzeugung mittels Windkraft durch die stattgefundenen und künftigen technischen Effizienzsteigerungen zur preiswertesten Art der erneuerbaren Energien entwickelt, den Ausbau auszubremsen, kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Haben Sie vergessen, welche Möglichkeiten im Mobilitätsbereich und im Wärmesektor für die elektrische Energie bestehen,
wo wir diese Energieformen dringend benötigen? Statt Beschränkungen zu fordern, sollten wir gemeinsam die Einsatzmöglichkeiten des Stroms im Wärmesektor durch kluge Vorgaben fördern – dazu gehören auch Speicher –, denn hier werden 40 % unserer gesamten Energie verbraucht. Inzwischen arbeiten in Nordrhein-Westfalen mehr Beschäftigte in der sogenannten sauberen Energie als bei den alten Energieträgern.
Ferner generieren die erneuerbaren Energien eine beachtliche lokale Wertschöpfung. In meinem Wahlkreis sind über 8.000 Photovoltaikanlagen. Diese gehören nicht nur Leuten mit sehr viel Geld, es sind auch Normalverdiener und Familien dabei, die sich freuen, über diesen Weg Geld zu generieren.
Um nicht missverstanden zu werden: Die Union fordert nicht den unbegrenzten Ausbau der Windenergie, schon gar nicht dort, wo jetzt schon zu viele Anlagen stehen wie zum Beispiel im Kreis Paderborn. Vielmehr sollte der Leistungszuwachs in erster Linie durch Repowering erfolgen. Das bedeutet zum Beispiel eine Verringerung der Standorte bei gleichzeitiger Verdreifachung oder Vervierfachung der Leistung eines Windparks.
Unser Dreiklang beim Thema Energie hat sich bewährt und lautet nach wie vor „Sicher, sauber, bezahlbar“,
und dies weist der Windkraft eine bedeutende Rolle zu. Wir werden Ihrem Antrag deshalb nicht zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit knapp 12 Jahren bin ich nun Mitglied dieses Hauses. Ich habe mich in dieser Zeit mit Ihnen, mit euch hier wohlgefühlt und danke allen für die angenehme Zusammenarbeit und manchen schönen Abend. Alles hat seine Zeit, und meine Zeit hier endet am 31. Mai.
Ich bin der FDP, lieber Dietmar, fast ein wenig dankbar für diesen Tagesordnungspunkt, habe ich doch so die Chance, noch einmal dazu sprechen zu dürfen.
An meinem gewachsenen Verständnis für die Windkraft ist natürlich der liebe Kollege Reiner Priggen nicht unschuldig. Sein Sachverstand war und ist immer wieder hilfreich. Ich freue mich als Windkraftbefürworter auch darüber, dass in meiner Fraktion mit Josef Hovenjürgen und Rainer Deppe das Thema nicht verloren geht.
Ihnen allen weiterhin eine gute Zeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ist sehr irritierend und wirft die Frage auf: Bedarf das von Herrn Minister Remmel am 18. März dieses Jahres mit verabschiedete Maßnahmenprogramm für die Flussgebietsgemeinschaft Weser schon nach knapp drei Monaten einer erneuten Beratung und Beschlussfassung? Ist Ihnen jetzt aufgefallen, dass die mit viel Jubel bedachte Einigung auf tönernen Füßen steht?
Der niedersächsische Umweltminister hat schon am 4. April 2016, also nur 14 Tage nach dem gemeinsamen Beschluss der Anrainerländer, der von Hessen
und K+S ins Spiel gebrachten Pipeline- und BypassLösung zulasten der Oberweser eine klare Absage erteilt und damit seine vorherige Zustimmung ad absurdum geführt.
Der verabschiedete Bewirtschaftungsplan Weser fand zwar die Zustimmung der grünen Landesministerinnen und -minister, herbeigeführt von Frau Siegesmund aus Thüringen, nicht aber die Zustimmung der am Fluss lebenden Menschen, noch das Wohlwollen der Umweltverbände.
Viele Betroffene haben sich verwundert die Augen gerieben ob der Zustimmung der Grünen zu einem Pakt mit dem Kalihersteller, der vor Fragezeichen nur so strotzt. Herr Markert hat gerade noch darauf hingewiesen.
Nicht ohne Grund haben deshalb die Bewohner an der Oberweser zur Bildung einer Menschenkette im Bereich des geplanten Speicherbeckens und der Einleitung aufgerufen. Alle, die sich dazu bewogen fühlen, können am 18. Juni dort in Gieselwerder mitdemonstrieren.
Während des Kommunalwahlkampfes in Hessen im vergangenen März wurde – welche Verlogenheit der Hessen! – das Raumordnungsverfahren für die Oberweserpipeline, die immer schon Bestandteil der von der hessischen Ministerin mit Kali+Salz verabredeten Gewässerentsorgung ab 2021 war, ausgesetzt. Jetzt wird wieder geplant mit der Maßgabe, dass 2018 die Entscheidung für oder gegen die Oberweserpipeline fallen soll. Nachhaltiges und vorausschauendes Handeln sieht, denke ich, anders aus.
Herr Minister Remmel, hier haben Sie nordrheinwestfälische, hier haben Sie die Interessen der Menschen, die in Ostwestfalen-Lippe an und mit der Weser leben, schlecht vertreten bzw. Ihrer grünen Kollegin in Hessen geopfert.
Unsere frühere gemeinsame Linie – das ist auch schon angesprochen worden – haben Sie zudem durch das allzu lange Festhalten an der Nordseepipeline aufgegeben. Noch im Herbst 2014 musste Ihr Staatssekretär Herr Knitsch den Regionalrat in Detmold auf die Nordseepipeline einstimmen, obwohl seitens der Betroffenen am Jadebusen und des Landes Niedersachsen eine heftige und nachvollziehbare Ablehnung geäußert wurde.
Die hessische Landesregierung hatte sich ebenfalls gegen die Abwasserleitung zur Nordsee ausgesprochen.
Durch unsere Gespräche mit Kali+Salz in Kassel, die Teilnahme an der Anhörung im Landtag zu Niedersachsen und auch hier im Haus sowie die zwei Treffen mit Herrn Dr. Marx von der K-UTEC AG haben wir uns sehr ernsthaft mit den Problemen der Kaliproduktionsabwässer beschäftigt.
Ergebnis unserer Überlegungen war schon im Juni 2014 – in den nächsten Tagen ist das zwei Jahre her – der Antrag mit der Nummer 16/6135 mit dem Titel „Rohstoffgewinnung ist sinnvoller als der SalzPipelinebau zur Nordsee“. Im Dezember desselben Jahres gab es dann auch noch einen Entschließungsantrag, bei dem uns die Kollegen der Piraten mit unterstützt haben, unter der Überschrift „Nachhaltiges Konzept zur Vermeidung von Salzeinleitungen in Werra und Weser“. Wir haben deutlich eine technische Lösung gefordert. Herr Markert hat eben eine ganze Reihe von Punkten aufgezählt, die sinnvoll sind. Die kann ich nur unterstützen.
Leider haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von FDP, SPD und Grünen, damals unseren Antrag nicht unterstützen können oder wollen. Sie haben das Gemeinsame ausgeschlagen.
Der nun von den regierungstragenden Fraktionen und den Piraten vorgelegte Antrag hebt sich – das finde ich durchaus bemerkenswert – endlich vom Zickzackkurs der Landesregierung ab. – Der Minister zieht die Stirn kraus. Er wird sich sicherlich dann gleich dazu äußern.
Sie wollen offensichtlich – damit meine ich die Regierungsfraktionen – die Mängel der bisherigen Vorgehensweise mindern und setzen mit ihren Forderungen an die Landesregierung richtige Akzente. Eine verspätete Einsicht ist allemal besser als keine Einsicht.
Da wir uns eine echte Verbesserung der Wasserqualität in der Weser, verbunden mit einer zusätzlichen Rohstoffrückgewinnung aus den Produktionsabwässern wünschen, werden wir den Antrag nicht ablehnen. Unsere Enthaltung dürfen Sie durchaus als Geste im Hinblick auf das gemeinsame Ziel werten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mal wieder wird Volkes Meinung, vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand, durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.
Das Gericht – meine Vorredner haben schon mehrfach darauf hingewiesen – hat sich zu einer Rechtsfrage, die 40 Jahre lang völlig unumstritten war und auf die es in den aktuellen Verfahren gar nicht ankam, mit einer Meinung geäußert, die bisher nicht vertreten wurde.
Das Urteil hat nun für erhebliche Verunsicherung bei den Besitzern von halbautomatischen Jagdwaffen mit Wechselmagazin gesorgt. Verunsichert sind neben den Jägern aber auch die Waffenbehörden, die Polizei und andere staatlichen Stellen. Die Meinungen, wie mit dem Urteil umzugehen sei, gehen weit auseinander. Es bleibt zu hoffen, dass die beteiligten Behörden jetzt von vorschnellen Entscheidungen absehen und die von Jägern legal erworbenen halbautomatischen Waffen nicht voreilig kriminalisieren, indem sie die erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die große Mehrheit der Jäger hat zu den halbautomatischen Waffen allerdings ein eher distanziertes Verhältnis. Als ich vor 45 Jahren den Jagdschein erworben habe, kamen als technische Innovationen der Jagdwaffenhersteller die ersten Halbautomaten auf den deutschen Markt, mit denen mehr als zwei Schüsse in Folge möglich waren.
Jagdgenossen, Jagdfreunde mit solchen Ausrüstungen waren seinerzeit – und das gilt auch heute noch – nicht sonderlich beliebt und nicht gern gesehene Jagdgäste. Deshalb ist längst das Einlegen von nur zwei Patronen bzw. die Abgabe von maximal zwei Schüssen gängige Praxis auch bei denen, deren Waffen über größere Magazine verfügen.
Aus Sicht des Tierschutzes kann allerdings der schnelle Schuss, ohne durch das manuelle Repetieren der Waffe Zeit zu verlieren, sinnvoll sein. Karlheinz Busen hat darauf hingewiesen. Bei Bewegungsjagden ist das durchaus der Fall, weil die Schusszeit bei einer Bewegungsjagd relativ kurz ist. Anders als bei der Pirschjagd, wo ich ansitze und in Ruhe das Wild erlegen kann, ist es da sicherlich von Vorteil. Auch bei der Jagd auf Gänse und Enten kann der sogenannte dritte Schuss, die dritte Patrone, hilfreich sein und auch Tierleid verhindern.
Oberstes Ziel bleibt aber immer, einen sauberen Schuss anzutragen, um allen Ansprüchen der Waidgerechtigkeit zu genügen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag beschreibt das durch die Urteile entstandene Dilemma ausreichend. Das können wir dann gerne noch im Ausschuss vertiefen, lieber Karlheinz.
Wir begrüßen es ferner, dass die von der CDU/CSUgeführte Bundesregierung bereits an einer bundeseinheitlichen Regelung im Bundesjagdgesetz arbeitet. Herr Meesters hat das auch schon angesprochen. Er sprach von einer Übergangszeit. Vielleicht kann man diese Übergangszeit für diejenigen, die solche halb- oder vollautomatischen Waffen besitzen, dadurch etwas erträglicher machen, dass das Land vielleicht von der von Herrn Busen vorgetragenen Möglichkeit Gebrauch macht, nämlich § 19 Abs. 4 – Sachliche Verbote – im Landesjagdgesetz entsprechend zu ändern. Damit würden wir eine schnellere Rechtssicherheit bekommen.
Im zuständigen Ausschuss sollten wir dann ganz schnell für positive Abschlüsse sorgen, damit die Jäger nicht mit dem Problem allein gelassen werden.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag möchten wir heute die Energiequelle unter den Erneuerbaren in den Fokus rücken, die am effizientesten eingesetzt werden kann, die aber leider im Zusammenhang mit den Überlegungen zu dem EEG 2016 in Berlin unter die Räder zu geraten droht.
Die dortigen Beratungen lassen zwar inzwischen einige Hoffnungsschimmer erkennen, aber noch immer fehlt die Bereitschaft, eine Anschlussregelung für die rund 8.000 landwirtschaftlichen Biogasanlagen im Gesetz zu verankern. Dabei geht es vor allen Dingen um die Bestandsanlagen.
Die von Berlin nunmehr vorgesehene Verordnungsermächtigung für eine künftige Vergütungsregelung bietet den Biogaserzeugern keine ausreichende Gewähr für heute oder in den nächsten Jahren anstehende Ersatzinvestitionen. Neben den landwirtschaftlichen Biogaserzeugern betrifft dies auch die Altholzkraftwerke und die Forstwirtschaft mit ihren Resthölzern.
Große Investitionen – diese beinhalten auch zusätzlichen Gaslagerraum und Generatoren für eine flexible Stromproduktion – werden Tausende Anlagenbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen schon vor Ablauf der zwanzigjährigen Vergütung nicht mehr finanzieren können, wenn keine gesicherte Anschlussvergütung besteht.
Diejenigen, die argumentieren, dass nach zwanzigjähriger Festvergütung dieser Sektor zu Marktbedingungen erzeugen müsse, übersehen, dass angesichts der Strompreise an der Börse von unter 3 Cent keine wirtschaftliche Erzeugung mit Biomasse möglich ist, weil die Biomasse als Kostenfaktor gesehen
werden muss, anders als Sonne oder Wind, die umsonst zur Verfügung stehen.
Diesem Nachteil der Kosten für die Biomasse stehen allerdings erhebliche Vorteile gegenüber; denn Biomasseanlagen sind Alleskönner und in der Lage, ganzjährig Strom und Wärme zu liefern. Aktuell liefern diese Anlagen rund 45 Terrawattstunden pro Jahr und somit 23 % des erneuerbaren Stroms in Deutschland – und das auch bei Dunkelheit und Windstille.
Die dezentrale Stromerzeugung aus Erneuerbaren erfährt durch die Biomasseanlagen die von allen geforderte Erzeugungssicherheit, die allerdings einen gewissen Preis erfordert. Den Marktteilnehmern ist durchaus bewusst, dass nach Ablauf der zwanzigjährigen Vergütungsbindung in den dann abgeschriebenen Anlagen natürlich deutlich günstiger produziert werden kann und sicherlich auch muss.
Ich möchte ein weiteres wichtiges Argument pro Biogas bzw. Biomasse in Erinnerung rufen: Wir beklagen häufig die fehlende Wertschöpfung im ländlichen Raum und erleben seit Monaten mal wieder den deutlichen Preisverfall wichtiger Agrarprodukte. Mancher Viehhalter, mancher Tiererzeuger, Fleischerzeuger oder auch Ackerbauer wäre ohne seine Biogasanlage allerdings sehr perspektivlos.
In meinem Wahlkreis habe ich vor vier Jahren einmal die durchschnittlichen Ausgaben für eine Biogasanlage erfasst, die die Betreiber jährlich für Fremdleistungen ausgeben, also für Leistungen, die man nach draußen gibt. Das sind pro Biogasanlage 270.600 €. Allein in Nordrhein-Westfalen – bei 622 Anlagen – beträgt diese Summe 168 Millionen € im Jahr. Wenn Sie das auf den Bund hochrechnen, sind Sie bei über 2 Milliarden €.
Wer hier nur Partikularinteressen sieht, verkennt die regionale Wertschöpfung dieser Technologie. Im Gegensatz zu PV-Anlagen, die nach der Verlegung kaum Wartung benötigen, bestehen Gasanlagen aus komplexer Technik mit hoher mechanischer Beanspruchung. Hier gehören Reparaturen und Handwerkerleistungen zum System.
Biogasanlagen müssen auch nicht zwangsläufig zu Maismonokulturen führen. Die Verbringung der Gärsubstrate wird in der neuen Düngeverordnung ebenfalls umfassend geregelt.
Alle, die ein Interesse am Gelingen der Energiewende haben, können in den nächsten zehn bis 15 Jahren nicht auf die Biomasse verzichten. Diese vorhandenen dezentralen Kapazitäten gilt es zu halten. Neuanlagen zur Stromerzeugung rechnen sich ohnehin nicht mehr.
In der Diskussion werden Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, gleich darauf verweisen, dass sich NRW im Bundesrat ja
schon für die Biomasse eingesetzt habe. – Herr Minister Remmel, das erkenne ich ausdrücklich an. Dennoch: Mit einem starken parlamentarischen Votum aus NRW könnten wir die Länder RheinlandPfalz, Thüringen und Bayern eindrucksvoll unterstützen.
Verweisen Sie jetzt bitte nicht auf die Zuständigkeit des Bundes; das wäre zu einfach.
Zeigen Sie einfach mal Mut. Ermutigen Sie Tausende von Betroffenen. Stimmen Sie unserem Antrag einfach zu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Meesters hat schon gesagt, dass wir es endlich wieder mit einem interessanten Antrag zu tun haben. Das finde ich auch. Und auch die Ausführungen des Kollegen Rüße, dass man die Tiere sinnvollerweise vielleicht sogar auf der Weide schießt, finde ich überlegenswert; darüber könnte man nachdenken.
Die von Ihnen beschriebenen Zahlen und Fakten in dem Antrag kann ich teilen, möchte aber darauf hinweisen, dass bei den Produktionsbedingungen nicht „großer Schlachthof gleich negativ, kleiner Schlachthof gleich gut“ gilt. Ich denke, die Fachleute unter Ihnen wissen, dass das Schlachten für die Tiere nie angenehm ist,
und wer einmal eine Hausschlachtung erlebt hat, der weiß, wie den Tieren, aber auch dem Bauern und dem Metzger zumute war. Das war nicht immer einfach.
Wenn wir als Politik trotz der bekannten Situation – das haben meine Vorredner auch schon dargestellt – das Überleben und den Weiterbetrieb von kleinen
Schlachthöfen wünschen, dann müssen wir auch bereit sein, zu helfen.
Herr Rüße hat zu Recht auf die hohen Kosten der Fleischbeschau hingewiesen, die alle Kleinen trifft; die Großen sind da wesentlich besser dran. Ein kleines Beispiel: Ein Schwein von 100 kg Gewicht bringt dem Landwirt, wenn er Glück hat, inklusive Mehrwertsteuer 150 bis 160 €. Allerdings kostet allein die Fleischbeschau in einem kleinen Schlachtbetrieb 16,65 €. Über 10 % des Erlöses für dieses 100-kgTier – Herr Hegemann, davon könnte man eine ganze Zeit lang gut essen –
kostet allein die Fleischbeschau. Es kann sich also jeder lebhaft die Diskrepanz vorstellen.
Es ist darauf hingewiesen worden, dass der Bundesminister eine Verbesserung eingebracht hat; die gilt dann wohl ab März dieses Jahres. Die kleinen Schlachtstätten dürfen jetzt in einem Raum töten und verarbeiten. Das ist auch so ein Unsinn, der seinerzeit im Rahmen der Hygienevorschriften der EU eingeführt worden ist. Das wäre so ein Punkt, den wir gemeinsam knacken müssten. Da bin ich bei Ihnen, wenn es darum geht, dem kleinen Metzger bei all den Punkten, die er zu berücksichtigen hat, zu helfen.
Ein weiterer Punkt – das soll demnächst in Niedersachsen gelten; ich hoffe, unser Landwirtschaftsminister macht es nicht – ist die Einführung der Gebührenpflicht bei den Betriebskontrollen. Eine Kontrolle soll 100 € kosten, und wenn dann demnächst bei der Lebensmittelüberwachung auch noch hinzukommt, dass auch die Probe vom Betrieb bezahlt wird – pro Probe macht das 500 €, und die Proben finden zweimal im Jahr statt –, dann ist der kleine Betrieb 1.200 € los. Dann müssen wir eine Regelung finden, wie wir helfen können.
Ein anderes Beispiel: Der kleine Metzger muss, obwohl er an der öffentlichen Wasserversorgung angeschlossen ist, jährlich eine Wasserprobe ziehen lassen. Das kostet ihn 100 €. Wenn das die große Westfleisch macht, zahlt sie wahrscheinlich auch nur 100 €.
Warum muss der kleine Metzger noch heute, wenn er ein Fell abgibt, eine Dokumentation beilegen? Das stammt noch aus den BSE-Zeiten. Darüber müssten wir auch einmal nachdenken.
Warum muss der Metzger, sein Sohn, der Gehilfe oder wer auch immer einen Sachkundenachweis vorlegen, obwohl er die Meisterprüfung und die Gesellenprüfung abgelegt hat? Das kostet auch 280 €.
Das sind Dinge, bei denen wir sicherlich hervorragend helfen können. Aber dann muss die Landesregierung in diesem Falle auch Geld in die Hand nehmen. Die Dinge, die Sie in Ihrem Antrag beschreiben, lesen sich zwar ganz toll. Echte Hilfe bedeutet aber auch, dass wir substanziell helfen.
Das wünsche ich mir, zumal Sie, Herr Rüße, auch gesagt haben, dass es ein Thema ist, das wir nicht strittig behandeln müssen. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss gemeinsam etwas erreichen, von dem unsere Kleinbetriebe und Metzgereien letztendlich einen Vorteil haben. Dann haben wir in diesem Hause endlich mal etwas Vernünftiges auf die Reihe gekriegt.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, weshalb Sie diesen Antrag noch zum Ende des Jahres eingebracht haben, ist nur schwerlich nachzuvollziehen. Wir wissen schließlich alle, dass die Düngeverordnung zurzeit in Berlin behandelt wird; Frau Watermann-Krass hat auch darauf hingewiesen. Allerdings befinden sich die Grünen dort, lieber Kollege Rüße, in einer anderen Position. Vielleicht erklärt das den heute vorliegenden Antrag.
Wir haben in Deutschland, wir haben in NRW punktuell Nitratbelastungen in den Gewässern einschließlich des Grundwassers. Das möchte ich nicht schönreden. Hier müssen wir handeln – aber bitte mit Augenmaß.
Ja, bitte.
Nach meinem Kenntnisstand sind die Beratungen so weit, dass zum kommenden Jahr die Düngeverordnung überarbeitet sein wird. Sie müssen sich also noch ein halbes Jahr gedulden.
Wir waren beim Augenmaß, lieber Herr Rüße. Denn richtig ist auch, dass bei 85 % der 800 Messstellen in Deutschland die strengen Nitratgrenzwerte für Grundwasser eingehalten werden. Bei Ihrer Argumentation hat man mitunter den Eindruck, es sei umgekehrt. In Anbetracht dessen ist es nicht sachgerecht, mit dem sogenannten Belastungsmessnetz nur an Problemstandorten zu messen und dann allen Landwirten unzureichende Fortschritte beim Gewässerschutz anzulasten.
Als praktizierender Landwirt ist mir wichtig, dass wir die Düngeverordnung mit dem Ziel überarbeiten, das Düngen unserer Landwirtschaft und unserer Feldfrüchte weiterhin bedarfsgerecht zu ermöglichen. Nun haben Sie, Herr Rüße, vorhin in Ihrem Beitrag sehr detailliert dargestellt, weshalb und warum. Dabei bildete natürlich die Gülle den Kernpunkt Ihrer Auseinandersetzung.
Es ist sicherlich richtig, dass wir aufgrund der Entwicklung der Tierhaltung – ich meine den Umstieg von der Haltung auf Festmist hin zu Güllewirtschaftssystemen – mehr Probleme haben; darin sind wir beide uns einig. Aber Sie werden mir sicherlich auch bei der Feststellung zustimmen, dass man, wenn vernünftig damit umgegangen wird – und davon gehe ich aus –, auch mit Gülle bedarfsgerecht düngen kann, ohne den Boden zusätzlich zu belasten. Allerdings muss man dann – Sie haben es bereits gesagt – darauf achten, ob es sich um leichten oder schweren Boden handelt. Es ist also generell möglich, und insofern muss die Gülle nicht immer der Prellbock für die Nitratverseuchung sein.
Ja, lieber Holger.
Herr Ellerbrock, da sage ich aus vollem Herzen Ja.
Stützfrage, genau. Danke, Herr Minister.
Dass die Novellierung der Düngeverordnung unter dem Gesichtspunkt des Gewässerschutzes beispielsweise in Form einer Senkung der Nitratbelastung notwendig ist, ist uns allen klar. Wir wissen: Zu hohe Gewässerbelastungen gefährden nicht zuletzt die Volksgesundheit. Eine Novelle muss daher auch zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger so weitgehend wie möglich erfolgen.
Doch was ist nötig, und was ist erforderlich? Die Düngeverordnung muss mit der Zielsetzung überarbeitet werden, einerseits in Gebieten mit einer besonderen Gefährdungslage hinsichtlich der Nitratbelastung eine wirksame Reduzierung der Einträge zu erreichen und andererseits eine Überregulierung von landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere in Regionen ohne Nitratprobleme, zu vermeiden. Ich denke, darin sind wir uns auch einig.
Nährstoffe im landwirtschaftlichen Betrieb sollen möglichst effizient genutzt und Verluste minimiert werden, um so die Umweltleistung der Betriebe zu verbessern, ohne dabei die Praxistauglichkeit zu gefährden. Insbesondere dürfen Betriebe, die Weidehaltung oder Festmistsysteme praktizieren, nicht benachteiligt werden.
Darin sind wir uns auch einig.
Im Falle einer unzumutbaren Verschärfung der Düngeverordnung bezüglich der Lagerung usw. würde sich der Rückgang gerade der landwirtschaftlichen Betriebe, die Tierhaltung betreiben, weiter fortsetzen. Dies kann nicht im Sinne einer regionalen Erzeugung sein.
Die Düngeverordnung wird aber nur dann ihre Wirkung entfalten können, wenn sie vollzogen werden kann. Um Plausibilitätsuntersuchungen ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Landwirtschaft zu ermöglichen, sollte geprüft werden, wie Daten, die zu anderen als düngerechtlichen Zwecken erhoben werden, unter Beachtung des Datenschutzes auch für die Kontrolle der Düngeverordnung eingesetzt werden können. Ich begrüße es daher, dass die Argumente auch in Ihrem Antrag stehen.
Ihre Aussagen zum Rottemist, Festmist und Kompost sind ebenfalls praxisgerecht. Ich begrüße das, werden doch somit gerade den kleineren, häufig auslaufenden oder im Nebenerwerb geführten Betrieben nicht noch zusätzliche Belastungen auferlegt, die zudem die Nitratbelastung nicht spürbar verbessern würden.
Etwas überrascht hat mich die Tatsache, dass in Ihrem Antrag kein Wort über den ökologischen Anbau verloren wird, der Bewirtschaftungsform, die
bezüglich der Stickstoffeinträge in der Regel positiv abschneidet. Das Nichterwähnen des biologischen Anbaus zeigt mir, dass auch Ihnen bekannt ist, dass zum Beispiel nach Kleegrasumbrüchen durchaus Nitratauswaschungen vorkommen können. Das hängt auch mit den Böden zusammen. Herr Rüße, Ihnen erzähle ich damit nichts Neues. In dieser Hinsicht haben wir Biobetriebe hin und wieder auch ein Problem.
Dieses Beispiel verdeutlicht die Komplexität des Themas und sollte uns vor voreiliger Schuldzuweisung warnen. Bereits jetzt wird Dünger sehr gezielt eingesetzt. Die Stickstofffracht verringert sich, doch es dauert teils bis zu 20 Jahre, bis sich dies im Grundwasser bemerkbar macht. Diese Zahl haben wir vorhin schon einmal gehört.
Im Fachausschuss können wir demnächst noch viele Detailfragen, zum Beispiel zur Lagerung von Humusdüngern oder zur Sinnhaftigkeit einer Länderöffnungsklausel, erläutern. Ich wünsche mir eine sachliche Beratung zum Nutzen aller Beteiligten und sehe der Ausschussberatung mit Interesse und Freude entgegen.
Bitte unterstützen Sie unseren Antrag und berücksichtigen Sie die künftigen Anwendungsfelder bei Ihren Beratungen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war noch bei den Mineralwasserleuten und habe Sie dort zusammen mit Herrn Minister mit vertreten; deshalb bin ich ein bisschen zu spät.
Richtig.
23.500 fast zu 100 % bäuerliche Familienbetriebe, davon circa 1.850 in Nordrhein-Westfalen, bewirtschaften in Deutschland circa 1.050.000 ha Acker- und Grünlandflächen nach den Richtlinien der EUÖkoverordnung.
Lag der Umsatz der Biobranche im Jahr 2006 noch bei 4,5 Milliarden €, so können wir für 2014 schon 7,6 Milliarden € feststellen. Eine Steigerung von 70 % in acht Jahren ist beachtlich und zeigt, dass es zunehmend Bürgerinnen und Bürger gibt, die bereit sind, mehr Geld für Nahrungsmittel auszugeben, die unter Einhaltung bestimmter, durch den Gesetzgeber definierter Vorgaben erzeugt werden.
Da der in Deutschland boomende Biomarkt nicht allein durch hier produzierende Landwirte gesättigt werden kann und außerdem nicht alle gewünschten Früchte bzw. Nahrungsmittel in Deutschland oder Europa wachsen, hat sich inzwischen eine internationale Erzeugung mit entsprechendem Handel entwickelt.
Die guten Absatzchancen für Bioprodukte in Europa und hier im Besonderen im Leitmarkt Deutschland haben in der Biobranche leider auch Marktteilnehmer mit krimineller Energie hervorgebracht. Unser bewährtes Mehrfachkontrollsystem hat diese Betrügereien zwar regelmäßig aufgedeckt, aber häufig waren die falsch deklarierten Lebens- bzw. Futtermittel längst verzehrt bzw. verfüttert.
Diese strafbaren Handlungen, diesen Betrug am Verbraucher gilt es zu verhindern. Die Verbraucher erwarten zu Recht, dass ihr Staat, der Gesetzgeber, seine Kontrollpflichten wirksam erfüllt.
Im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt fällt diese Aufgabe inzwischen der EU-Kommission zu. Diese hat vor einem Jahr einen Vorschlag für die sogenannte Ökobioverordnung vorgestellt, der die Aufhebung und vollständige Ersetzung der in diesem Bereich gültigen EU-Verordnung anstrebt.
Das heißt: Brüssel möchte die bestehende Prozesskontrolle durch die Einführung spezieller
Grenzwerte für Rückstände im Ökolandbau ersetzen. Dieser Vorschlag wird aber aus deutscher Sicht dem Ökolandbau nicht gerecht und wird von einer Mehrzahl der Mitgliedsstaaten ebenfalls abgelehnt. Alle Landesvereinigungen für den Ökolandbau in Deutschland sowie der Deutsche Bauernverband lehnen die Totalrevision ab. Ich verweise hier auf die Nürnberger Erklärung; einigen von Ihnen wird das bekannt sein.
Brüssel sollte stattdessen die bisherigen Regelungen weiterentwickeln und vor allem die Biolebensmittel aus Drittstaaten schärfer im Auge haben. Bei Schiffsladungen bzw. großen Tonnagen sind Laboruntersuchungen sicherlich angezeigt und auch heute schon die Regel. Ferner brauchen wir einen EU-einheitlichen Vollzug und einen entsprechenden Kontrollmechanismus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum lehnen wir also den – in Anführungsstrichen – „GrenzwerteÖkolandbau“ ab? – Eine solche Definition würde das bei uns in Jahrzehnten aufgebaute und vom Verbraucher gewünschte ganzheitliche Erzeu
gungssystem infrage stellen.
Die große Mehrzahl der deutschen Käufer von Bioprodukten möchte nämlich mit dem Mehrpreis auch eine andere Landwirtschaft unterstützen. Bei Anwendung des EU-Vorschlags bestimmt ein Grenzwert, ob das Erzeugnis mit dem Zertifikat ökologisch oder konventionell ausgezeichnet wird.
Möchten unsere Verbraucher das? Ich denke, nein, und ich bin erleichtert, dass auch der CSUBundeslandwirtschaftsminister ebenso denkt und die Verordnung aus Brüssel bisher abgelehnt hat, und dass er ebenfalls dafür wirbt, dass auch andere EU-Staaten die deutsche Haltung mittragen.
Es freut mich ebenfalls, dass wir heute – und besonders Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen – diese Totalrevision der EU ebenfalls ablehnen. Ich darf Ihnen versichern, dass wir diesen Antrag gerne gemeinsam unterstützen.
Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als direkt Betroffener aus dem Kreis Höxter freue ich mich natürlich darüber, dass wir dieses Thema wieder behandeln. Wir von der CDU-Fraktion waren es ja, die am 2. Juli dieses Jahres mit dem Antrag „Weserversalzung stoppen – Rückgewinnung von Rohstoffen fördern“ dafür gesorgt haben, dass wir uns heute wieder darüber unterhalten.
Unsere damalige Bewertung ist aktueller denn je. Der zwischenzeitlich vorgelegte Vier-Phasen-Plan von K+S und der hessischen Umweltministerin Frau Priska Hinz ist allerdings eine Kampfansage an die Weseranrainer, und hier insbesondere an die Menschen im Kreis Lippe und im Kreis Höxter.
Wer hätte jemals geglaubt, dass eine grüne Umweltministerin einer solchen Vereinbarung zustimmen würde? Wer hätte sich vorstellen können, dass vier grüne Landesumweltminister keine einvernehmliche Lösung zum Schutz der Menschen und der Natur hinbekommen?
Hier im Haus haben wir das Thema bisher relativ gemeinsam behandelt.
Das war im Interesse der Sache sicherlich gut so. Wir sind bei den vorliegenden Anträgen auch gar nicht ganz weit auseinander.
Das Einzige, was uns unterscheidet, ist die Option der Nordseepipeline. Da haben gerade wir als CDU und die betroffenen Abgeordneten aus der Region im Besonderen viele Gespräche vor Ort mit den Betroffenen geführt – bis hin zu Gesprächen mit Menschen, die an der Nordsee wohnen. Wir haben auch die gemeinsame Anhörung hier erlebt. Überall haben wir das Signal bekommen, dass es mit der Nordseepipeline nichts wird. Der Hauptbetroffene, das Land Niedersachsen, lehnt die Einleitung ab. Übrigens hat auch früher schon …
Das kann er gleich machen.
Herr Markert, die Antwort kennen Sie. In der Vergangenheit haben die das immer gemeinsam gemacht, und das wird auch diesmal so kommen – leider.
Der vorgestellte Vier-Phasen-Plan – um da wieder anzuknüpfen – ist für uns nicht hinnehmbar, damit können wir nicht leben; das haben auch meine Vorredner zu Recht gesagt. Dass man eine Oberweserpipeline so legt, dass die Abwässer den Schaden im Kreis Höxter und in Lippe verursachen – weiter nördlich wird es weniger sein –, das können wir nicht hinnehmen.
Ja, bitte
Bei meinen Gesprächen mit den Regionalratsmitgliedern habe ich festgestellt, dass deren Kenntnisse nicht ausreichen. Die haben keine vertieften Kenntnisse. Die sind etwas zu weit weg.
Detmold ist ein Ende weg von Höxter.
Wenn ich von den Menschen spreche, lieber Kollege Berghahn, dann zähle ich auch die mit, die weiter an der Weser leben müssen. Das sind die Menschen in der Stadt Witzenhausen, in Bad Karlshafen, in Bodenwerder. Die habe ich ebenfalls gefragt. Da bin ich etwas anderer Ansicht als Sie.
Der gemeinsame Flussbewirtschaftungsplan wird offenbar auch nicht so laufen, wie wir uns das vorgestellt haben. Ich kann unserem Minister nur wünschen, dass er das noch hinbekommt, wenn dann im März die nächste Runde in dem Verfahren ansteht. Ansonsten haben wir bei dem Ganzen sehr schlechte Karten, weil – ich sage es noch einmal – die grüne Ministerin mit den anderen grünen Ministern offenbar nicht auf einen Nenner kommt.
Herr Markert, Sie haben zu Recht gesagt, dass wir das Sankt-Florians-Prinzip doch nicht wollen. Mit der Nordseepipeline machen wir das aber. Da kippen wir es den anderen vor die Haustür. Wir beide möchten auch nicht da oben leben. Wenn Sie sich mit der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste unterhalten, dann bekommen Sie den klaren Hinweis, dass das dort oben keiner möchte. Das hat auch Frau Dr. Gerdes in der Anhörung ganz deutlich gesagt.
Ich werbe dafür, dass wir einen gemeinsamen Weg ohne Pipeline finden. Die Pipeline ist wirklich tot. Ich
kann es nur immer wiederholen. Das macht doch keiner mit.
Das Schlimme ist ja: Kali+Salz will das auch nicht bezahlen. Man muss sich nur einmal ansehen, wie die sich verhalten haben. Wir haben sechs, sieben Jahre – nicht ich persönlich, aber Ihr Haus war dabei – am runden Tisch diskutiert. Die Option war am Ende, dass man glaubte, die Pipeline sei der gangbare Weg. Und als es so weit war, sagte Kali+Salz: Bezahlen wollen wir das aber nicht. – Die haben nie vorgehabt, zu bezahlen.
Ja. Was hat der heute für einen Spaß?
Herr Markert, Ihnen ist doch nicht entgangen, dass die keine ausreichenden Unterlagen vorgelegt haben. Es gibt den Antrag formal nicht. Der ist nicht angenommen worden, weil er nicht ausreichend belegt worden ist. Das ist so. Darüber brauchen wir zurzeit nicht zu diskutieren.
Es ist wirklich schade, dass wir den gemeinsamen Antrag heute insoweit nicht hinbekommen, als Sie
unbedingt die Option „Pipeline“ drin haben wollen. Wir halten das nicht für notwendig bzw. nicht für zielführend. Es hilft uns nicht.
Die anderen Dinge zur Wasserrahmenrichtlinie haben meine Kollegen ausreichend ausgeführt. Da bin ich ihrer Meinung.
Wir werden weiter gemeinsam mit den WeserWerra-Anrainern kämpfen, mit den Gemeinden, Herr Maelzer, die ich vorhin schon mal aufgeführt habe. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, auch mit unseren Unterligern bzw. Oberligern an der Weser werden wir gemeinsam kämpfen, um eine Lösung vor Ort zu finden. Wir sind ja gar nicht weit auseinander, ob es um die Membrantechnologie oder andere Dinge geht. Das Geld, das Kali+Salz eventuell für eine Pipeline an irgendeiner Stelle ausgeben will oder müsste, sollen sie lieber da verwenden, sodass wir am Ende etwas für die Weser erreichen, und zwar nachhaltig und nicht nach dem Sankt-Florians-Prinzip.
Deshalb bitte ich Sie: Seien Sie realistisch. Unterstützen Sie – es ist Weihnachten – auch mal die Opposition. Unser Antrag liegt Ihnen vor. Ich bitte darum.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Duin, wir wollen Ihnen gerne bei der Erneuerung des Kraftwerksparks helfen. Auf der anderen Seite wollen wir mit Ihnen dann aber auch gemeinsam dafür kämpfen, dass wir bei den Erneuerbaren endlich vorankommen. Wenn sich E.ON heute nun auch damit beschäftigt, finde ich das natürlich toll. Deshalb möchte ich mich mit dem Thema verstärkt beschäftigen.
Im Sommer 2010 habe ich erstmals an einer überregionalen Veranstaltung zum Thema „Erneuerbare Energien“ im Ruhrgebiet teilgenommen. Ich erinnere mich gut an die Euphorie der anwesenden Verbandsvertreter aus dem Bereich der Erneuerbaren sowie der Kolleginnen und Kollegen aus dem Regierungslager. Nach den angeblichen Jahren des Stillstands in NRW in Bezug auf die Windenergieanlagen sollte nun durchgestartet werden. Aus persönlichem Erleben weiß ich, dass vor allem Projektierer zurück nach NRW drängten, um am erwarteten
Windkraftboom teilzuhaben. Die Erwartungen der Getriebebauer und Zulieferer in Nordrhein
Westfalen waren hoch.
Inzwischen sind vier weitere Jahre ins Land gegangen, und mit den Jahren ist eine große Ernüchterung eingetreten. Ein Windkrafterlass vom 11. 7. 2011, der verschiedene Szenarien mit unterschiedlicher Flächenbeanspruchung und entsprechendem Windkraftausbau vorsah, liegt vor, ebenso ein Leitfaden für Windenergieanlagen im Wald. Im künftigen LEP und in Ihrem Klimaschutzplan, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, werden die Ausbauziele nochmals auf dem neuesten Stand dargestellt. Wie aber sieht unsere nordrhein-westfälische Wirklichkeit aus? Wie viele Windenergieanlagen sind 2013 neu errichtet worden?
Das DIW hat zum vierten Mal einen Bundesländervergleich im Bereich der erneuerbaren Energien durchgeführt. Ich zitiere:
„In der Gesamtbewertung führen Bayern, BadenWürttemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Nutzung erneuerbarer Energien ist in Bayern am weitesten fortgeschritten, obwohl dort die Möglichkeiten der Windenergie bisher nur relativ wenig genutzt werden. Baden-Württemberg zeichnet sich durch vorbildliche energiepolitische Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien aus. Mecklenburg-Vorpommern ist beim technologischen und wirtschaftlichen Strukturwandel am erfolgreichsten.“
Warum liegt unser Bundesland so weit zurück? In der Tabelle bezüglich der Nutzung der Erfolge bei der Nutzung der erneuerbaren Energien liegt NRW auf Platz 14. Bei den Erfolgen beim technologischen und wirtschaftlichen Wandel ist Nordrhein-Westfalen mit Platz 16 das Schlusslicht. In der Gesamtbewertung erreicht Nordrhein-Westfalen den Platz 8 und Bayern Platz 1.
Sie, das Regierungslager, werden uns gleich erklären, weshalb der Ausbau nach 2010 nur schleppend vorankam, und auf die Erfolge bis 2005 verweisen. Zugegeben: Unsere Haltung hat den Ausbau damals nicht beflügelt. Ich darf heute aber feststellen, dass wir unsere Lernkurve erfolgreich absolviert haben.
Wenn wir heute die fehlende Marktdynamik bei den Erneuerbaren in NRW beklagen, stoßen wir unweigerlich auf die harte Haltung der Umwelt- und Artenschützer. Frau Brems, hier müssen wir beide noch gemeinsam sehr viel Aufklärung betreiben. Hier, Herr Minister Remmel, sitzen die Bremser. Ich weiß Ihren persönlichen Einsatz für die Erneuerbaren zu schätzen, kann Ihnen aber nicht den Vorwurf ersparen, insbesondere die überzogenen Forderungen der Artenschützer nicht energisch genug zurückzuweisen. Sie haben die Wahl zwischen mehr kohlendioxydfreier bzw. -armer Energieproduktion
und dem überhöhten Artenschutz. Unter Zugrundelegung Ihres Ziels, bis 2020 den Windenergieanteil in Nordrhein-Westfalen auf 15 % zu steigern, müsste Ihr Einsatz klar pro Energie ausfallen. Das würde nebenbei dem Industriestandort NRW guttun.
In diesem Zusammenhang fordere ich den Klimaschutz- und den Verkehrsminister auf, sich tatkräftig gegen die überbordende Bürokratie seitens der Deutschen Flugsicherung einzusetzen, wenn es um die Neuerrichtung oder das Repowering geht. Sicherheit ja, aber keine Behördenwillkür!
Wir wissen, dass ca. 3.000 MW Leistung im Bereich der Windenergie nicht zum Ausbau kommen, weil die Deutsche Flugsicherung die Sache blockiert und – ich sprach von Behördenwillkür – sich so verhält, dass sie noch nicht einmal mit den Betroffenen sprechen will. Bei denen einen Termin zu bekommen, ist wahrscheinlich schwieriger als beim Papst.
In der DIW-Studie wird neben der Wärmeerzeugung natürlich auch der Verkehrsbereich berücksichtigt. Die NRW-Erfolge in der Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren möchte ich nicht verschweigen, wenngleich der prozentuale Anteil wegen unserer großstädtischen Struktur gering ist. Leider hat NordrheinWestfalen im Bundesrat die steuerlichen Anreize zur Wärmedämmung bei Gebäuden abgelehnt – eine verpasste Chance für mehr Energieeffizienz.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, die DIW-Studie sollten Sie als Warnschuss sehen, damit unser Bundesland nicht weiter abfällt. NRW kann mehr. Lockern Sie Ihre selbstgebauten Bremsen beim Ausbau der Erneuerbaren! Geben Sie den Bürgern endlich das Gefühl und die Sicherheit, dass sie als Menschen nicht hinter den Belangen der Natur- und Artenschützer zurückstehen müssen! So erreichen wir die erforderliche Akzeptanz und damit den notwendigen Zubau. So schneiden wir bei der nächsten Studie besser ab, und, was natürlich das Wichtigste ist, so bekommt NRW mehr wirtschaftliche Dynamik und die E.ONBeschäftigten zukünftig eine weitere Perspektive.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für diejenigen unter Ihnen, die schon länger dabei sind, ist das Thema „Weserversalzung“ nichts Neues. Trotzdem ist das Problem bisher nicht gelöst.
Die Aktualität unseres Antrags wird überdeutlich, wenn Sie in den vergangenen Tagen die Presse verfolgt haben: Die Weser-Anrainerkonferenz hat mal wieder mit Nachdruck gefordert, in den Bereichen weiterzukommen.
Interessant ist, dass man inzwischen das Problem Fernleitung nicht mehr so betrachtet, so behandelt, wie wir es bisher getan haben. Ich erinnere daran: Auch hier im Hause haben wir in der Vergangenheit immer einstimmig dazu gestanden und gefordert, dass das Problem der Weserversalzung, der Kalirückstände mittels einer Pipeline in die Nordsee gelöst werden sollte.
Wir haben hier ohnehin dauerhaft das Problem, dass mehrere Bundesländer betroffen sind: wir als Nordrhein-Westfalen mit unseren Weseranteilen bei mir im Kreis Höxter, in Minden-Lübbecke und etwas in Lippe. Die anderen im Land interessiert das Problem leider nur wenig. Von daher ist sicherlich auch manches erklärlich.
Trotzdem frage ich die Landesregierung, wie sie ihren Einfluss deutlicher geltend machen will, damit die besagten Landesteile vor den Kaliabwässern geschützt werden. Wir haben es schon aus meiner Sicht viel zu lange diskutiert. Es müssen endlich Entscheidungen getroffen werden.
Ich erkenne auch durchaus die Maßnahmen der Kaliindustrie an. Die Firma Kali + Salz hat in den vergangenen Jahren ca. 350/360 Millionen € in die Hand genommen. Und sie ist dabei, innerhalb ihrer Produktion Maßnahmen zur Reduzierung der Abwässer einzusetzen – mit einigem Erfolg, wie man einfach konstatieren muss. Die Abwassermenge be
trägt insgesamt 14 Millionen m3. Sie schafft es bis zum Jahre 2015 – das hängt auch mit der EUWasserrahmenrichtlinie zusammen –, sie auf die Hälfte zu reduzieren.
Diese Menge, diese 7 Millionen m3, die dann noch übrig sind, müssen allerdings entsorgt werden. Unserer Ansicht nach sollte das nicht weiterhin über die Weser beziehungsweise Werra gemacht werden; der Gesetzgeber steht dahinter, und auch die Menschen möchten es nicht mehr.
Dazu kommt – das erschwert sicherlich die Situation für Kali + Salz –, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie die Erfüllung klarer Vorgaben verlangt. Bis Ende 2015 muss der zweite Bewirtschaftungsplan vorgelegt werden, der spätestens im Frühjahr 2016 in Brüssel vorliegen muss. Wenn das alles nicht geschieht, ist mit einer Vertragsverletzungsstrafe zu rechnen. Insofern ist auch die Bundesregierung mit im Boot.
Zurück zur Fernleitung: Wie wollen wir verfahren? Unsere Bürger wünschen es nicht, wie man erfährt, wenn man sich in den beteiligten Kreisen umhört. Aus Niedersachsen gibt es klare Signale: Auch dort möchte man es nicht. Ich erinnere: In der Vergangenheit hat sich bei Schwarz-Gelb die FDP gesperrt. Jetzt – so müssen wir feststellen – sperrt sich auch die SPD in Niedersachsen. Der Ministerpräsident hat entsprechende Äußerungen getan. Er möchte keine Pipeline.
Also bleibt uns doch nur, weiter an einer anderen Lösung zu zu forschen. Wenn man den Rohstoffgedanken, der sicherlich uns allen im Hause wichtig ist, noch dazu nimmt, dann macht es doch auch Sinn, darüber nachzudenken, wie wir den Rohstoff, den wir jetzt als Abfall über die Weser in die Nordsee entsorgen, vernünftig nutzen können.
Es gibt Vorschläge – der eine oder andere wird sie kennen –, allerdings liegen sie relativ weit auseinander. Die Firma Kali + Salz behauptet, eine Anlage zum Eindampfen der riesigen Mengen und dann Verwertung der Reststoffe koste 1,6 Milliarden €, eine riesige Investition. Es gibt einen Vorschlag eines namhaften Büros aus Thüringen, das sich seit vielen Jahrzehnten mit diesem Thema beschäftigt. Dieses Büro will das für 530 Millionen € schaffen – ein ziemlicher Unterschied, sprich: das Dreifache, wenn man so will.
Nur: Es muss weitergehen. Wenn wir sie weiter diskutieren lassen, schaffen wir das Problem nicht vom Tisch. Ich weiß, das Nordrhein-Westfalen am runden Tisch bisher auch der Pipeline zugestimmt hat. Aber wir kommen auf dem Weg nicht weiter. Deshalb meine Bitte an die Landesregierung, dass wir andere Überlegungen anstellen, und zwar in Richtung Rohstoffrückgewinnung, dass wir diese Vorschläge unterstützen, die durch Büros gemacht werden,
damit wir in der Sache weiterkommen und möglichst gemeinsam – …
… das haben wir bisher auch geschafft – die Dinge in den Ausschüssen und auch hier beraten. Es ist ein gemeinsames Problem, kein Problem einer bestimmten Partei. Wir möchten gemeinsam die Weser verbessern und den dort lebenden Menschen helfen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Thomas Eiskirch, wir sind gar nicht feige. Das wirst du gleich hören. Was deine Kritik in Richtung Rursee angeht, kannst du nachlesen, dass die SPD vor Ort in Düren das ebenfalls nicht wollte.
Gut, wir treten fast in einen kleinen Wettlauf, wer sich als Erster um Pumpspeicher gekümmert hat. Das ist nachzulesen in der Presse und ähnlichen Publikationen. Da können Sie lesen, dass wir uns schon im Februar 2012 hier im Haus damit beschäftigt haben und seinerzeit schon die Landesregierung zum Handeln aufgefordert haben.
Die Medien berichteten damals sogar von großer Einigkeit im Landtag. Alle fünf Fraktionen unterstrichen, dass für die Energiewende der Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken in NRW dringend notwendig ist. Der zuständige Minister Johannes Remmel wird in der „Westfälischen Rundschau“ mit dem Satz zitiert: Wir müssen endlich zur Umsetzung kommen.
Welche Ergebnisse haben die seinerzeit angekündigten Untersuchungen zur Eignung der Talsperren ergeben? Es sind der Biggesee genannt worden, Sorpesee, Möhnesee, Hennesee. Eifel-Rur ist klar, haben wir abgehakt. Was ist aus den Studien geworden, die der Ruhrverband, der Wupperverband und der Aggerverband in Auftrag gegeben haben? Wo sind die Vorschläge, die in einem neuen Strommarktdesign den notwendigen und rentablen Betrieb von Speichern darstellen? Wir brauchen hier fundierte Aussagen, um mit den Betroffenen vor Ort in einen partnerschaftlichen Dialog eintreten zu können, der durchaus auch dazu führen kann – Beispiel Rursee –, dass man eine Maßnahme nicht realisieren kann. Umso mehr sollten wir endlich diejenigen unterstützen, die solchen Infrastrukturprojekten positiv gegenüberstehen, wie zum Beispiel in meiner Heimat.
Im Falle des vom Stadtwerkeverbund Trianel im Kreis Höxter geplanten Pumpspeicherkraftwerks darf ich feststellen, dass die Trianel-Verantwortlichen in vorbildlicher Weise gemeinsam mit den Räten und Bürgermeistern die unmittelbar Betroffenen stets beteiligt und von der Notwendigkeit des Speichers überzeugt haben.
Diese gute Stimmung und Erwartungshaltung sollten wir durch klare Aussagen und unmissverständliche Zeichen nutzen und honorieren. Ich darf hier erwähnen, dass Frau Hannelore Kraft, Armin Laschet und Johannes Remmel selbst vor Ort waren und die Maßnahmen lobend erwähnt haben.
Angesichts der bisher fehlenden StrommarktdesignDebatte mit entsprechenden Konsequenzen und der schwachen Ertragslage der Stromerzeuger aufgrund der bekannten EEG-Problematik kann ich nachvollziehen, dass selbst bei viel Wohlwollen Trianel und andere keine wirtschaftlichen Risiken eingehen möchten. Hier sind wir als Gesetzgeber zu Recht in der Verantwortung. Denn wir möchten eine andere Energieversorgung. Deshalb halte ich diese spezielle Risikoabsicherung für gerechtfertigt.
Wem das Zurückfahren der fossilen Energien ein wirkliches Anliegen ist, wer viel Sonnen- und Windenergie ernten möchte, kommt nicht ohne Speicher aus. Das ist kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Ich denke, da sind wir uns einig.
Speicherung heißt nicht automatisch nur Pumpspeicherwerk. Kollegin Brems hat darauf hingewiesen. Stichwort: Power to Gas – leistungsfähige Speicher.
Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, große kurzfristige Stromüber- und -unterangebote und die notwendige Regelenergie zur Netzstabilität sind nach wie vor am einfachsten mit der bekannten Pumpspeichertechnik zu bewältigen. Inwieweit hier Bergwerksschächte oder auch andere Braunkohlentagebaue genutzt werden, werden die Untersuchungen zeigen.
Mit dem Bekenntnis zum Pumpspeicherkraftwerk verbinde ich natürlich auch die verlässliche Aussage, dass dieser Eingriff in die Natur – das Kraftwerk Nethe benötigt zum Beispiel 90 ha Fläche – nicht mit dem üblichen Flächenausgleich beaufschlagt wird. Denn diese Speichbecken dienen ja der umweltverträglichen Energiegewinnung. Der notwendige Eingriff sollte mittels Ersatzzahlung abgegolten werden. Man kann sich vor Ort gut vorstellen, das gleich am Nethe-Lauf zu realisieren. Von der Quelle bis zur Mündung hätten wir viele Möglichkeiten. Zusätzlicher Flächenverbrauch würde den ohnehin angespannten Bodenmarkt nur belasten und – das ist ganz wichtig – die Akzeptanz vor Ort gefährden. Es ist einer unserer wichtigen Punkte, dass wir Akzeptanz brauchen. Deshalb werbe ich auch dafür.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ergreifen wir doch bitte gemeinsam die Chance, der bisher schwachen Energiespeicherkapazität in NRW von zurzeit 300 MW mit dem Nethe-Kraftwerk weitere 390 MW hinzuzufügen – und das im Einklang mit der betroffenen Region. Verspielen wir bitte nicht durch unnötiges Taktieren diese vielleicht einmalige Möglichkeit!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, das Ritual des Hauses wird wahrscheinlich unseren Antrag, der meines Erachtens deutlicher und umfassender als Ihrer ist, gleich in der Abstimmung nicht berücksichtigen. Im Kern der Sache sind wir dennoch nah beieinander. Schade, dass Ihnen die Ausgleichsproblematik keine Herzensangelegenheit ist. Die Betroffenen im Kreis Höxter wären Ihnen sehr dankbar.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, NordrheinWestfalens Landwirtschaft soll gentechnikfrei bleiben. Das ist natürlich auch unser Ansatz. Da sind wir gar nicht auseinander mit Herrn Meesters und mit Herrn Rüße. Allerdings betrachten wir das Gesamtproblem etwas differenzierter.
Weltweit gibt es 170 Millionen Hektar Flächen, auf denen inzwischen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Ich habe dem Kollegen Rüße sehr gerne zugehört. Alles, was er zu den Fruchtfolgen gesagt hat, all diese Dinge – wir beide sind ja Biobauern – sind richtig, streite ich auch gar nicht ab.
Aber, lieber Herr Rüße, es nutzt uns nichts: Weltweit wird anders gedacht. Zu stark sind die Verlockungen, aber auch der schlichte Wunsch in den Schwellenländern und Entwicklungsländern, endlich auch teilhaben zu wollen. Die verbinden mit Gentechnik auch – in manchen Fällen nicht zu Unrecht – verbesserte Lebensmittelzugänge etc.
Ja, bitte.