Dieser Antrag soll auch ein Startschuss für alle nicht berufspolitischen Menschen sein, die progressiv ein Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen mitentwickeln möchten. Auch die Kommunen sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Denn die Aufgabe ist am Ende sicherlich, im gesamten Land NordrheinWestfalen das Prinzip des offenen Handelns von Politik und Verwaltung zu verankern. Wir hoffen auf eine breite Zustimmung und eine breite Beteiligung bei der Ausarbeitung des Gesetzes.
Zum Schluss möchte ich noch auf den Ihnen aktuell vorliegenden Entschließungsantrag 16 – Leet hinweisen.
Hierin geht es im Kern um das Einfrieren des Status von aktuell bereits öffentlich zugänglichen Dokumenten. Diese Dokumente sollen öffentlich bleiben, bis ein zukünftiges Transparenzgesetz aufgrund darin enthaltener Kriterien möglicherweise einen anderen Status definiert. Die Piratenfraktion bittet um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen – auch von der Piratenfraktion! Ich habe Ihren Antrag in Vorbe
reitung der Tagesordnung gelesen. Dabei fiel mir sofort auf, dass die Überschrift Ihres Antrages – versehen auch noch mit einem Ausrufezeichen – so nicht richtig sein kann.
In Ihrem Antrag fordern Sie, für NRW unverzüglich ein Transparenzgesetz vorzubereiten, das mindestens – Herr Kollege Herrmann, Sie haben es eben auch ausgeführt – den wesentlichen Regelungen des Hamburgischen Transparenzgesetzes entspricht. Sowohl die von Ihnen gewählte Überschrift als auch der Inhalt des Antrags vermitteln einen nicht ganz richtigen Eindruck von der derzeit geltenden Rechtslage in unserem Land.
Bereits im Jahr 2001 – auch das haben Sie gerade ausgeführt – wurde ein Transparenzgesetz, nämlich das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen, das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz, verab
schiedet. Damit wurde dem wachsenden Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Information und Transparenz der öffentlichen Verwaltungen Rechnung getragen.
Im Dezember 2009 verabschiedete der Landtag dann das Transparenzgesetz NRW. Dies geschah damals mit großer Zustimmung des Parlamentes. In diesem Gesetz steht besonders die Offenlegung der Ausgaben der öffentlichen Unternehmen im Blickpunkt, die aus Steuermitteln finanziert werden.
Damit haben wir in NRW schon in wesentlichen Feldern der öffentlichen Hand die Grundlagen für ein transparentes Handeln geschaffen. Daher ist die von Ihnen gewählte Überschrift zumindest irreführend. Wir haben bereits ein Transparenzgesetz, das von den öffentlichen Verwaltungen sowohl in der Umsetzung als auch in der Anwendung sehr ernst genommen wird.
Folgt man Ihren Ausführungen zum Inhalt, wird deutlich, dass Sie Ihren Antrag in NRW vor dem Hintergrund der Erfahrungen Ihrer Partei in der Hansestadt Hamburg stellen. Sie beschreiben im Antrag die Entwicklung bzw. den dortigen Beratungsweg und betonen, zu Ihrer Überraschung habe sich die dortige SPD wesentliche Teile des Gesetzentwurfs zu eigen gemacht. Möglicherweise wollen Sie damit Ihrer Hoffnung Ausdruck verleihen, dass meine Fraktion hier ähnlich wie in Hamburg verfahren möge.
Daran wird auch Ihr Entschließungsantrag nichts ändern. Deshalb werde ich heute nicht auf weitere Details eingehen, aber so viel sei noch gesagt: Als Sozialdemokraten werden wir die Öffnung von Politik und Verwaltung aktiv und engagiert weiterentwickeln. Folgerichtig stellten unmittelbar nach Ende
der Sommerferien SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag für eine Open-Government-Strategie in Nordrhein-Westfalen. Heute früh habe ich mit Freude von Ihnen, Herr Kollege Schatz, vernommen, dass Ihre Fraktion unsere Initiative unterstützt.
Unter dem Begriff Open Government als neue und innovative Art politischen Handelns werden wir das demokratische Miteinander in unserem Land stärken. Open Government als Politik der Transparenz, der Partizipation und der Zusammenarbeit wird sich vor allem in elektronischer Interaktion niederschlagen und das Verhältnis zwischen Politik und Bürgerschaft maßgeblich optimieren.
Bürgerinnen und Bürgern muss es möglich sein, bereits im Vorfeld von Entscheidungen ihre Sicht der Dinge einzubringen. Das geht nur mit umfassendem Zugang zu den erforderlichen Informationen. Das ist unser Ziel auf dem Weg zu mehr Transparenz und zu mehr Demokratie und noch stärkerer Identifikation mit unserem Land. Von daher sehen wir auch mit Interesse der mit den Stimmen Ihrer Fraktion im Innenausschuss beschlossenen Anhörung zum Thema entgegen.
Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es aber aus unserer Sicht zu früh, Gesetzesänderungen, wie von Ihrer Fraktion beantragt, zu beschließen.
Zunächst gilt es, wesentliche Fragestellungen zu erörtern, insbesondere hinsichtlich der Dimension der einzubeziehenden Stellen. Auch maßgebliche Fragen des Datenschutzes oder zur Frage der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen sind zu beantworten.
Was für Verwaltungsstrukturen in einem Stadtstaat wie Hamburg möglich und angemessen ist, lässt sich nicht 1:1 auf die Verwaltungsstrukturen in NRW mit 396 Städten und Gemeinden und einer Landkreisstruktur übertragen. Hinzu kommen die beiden Landschaftsverbände und fünf Bezirksregierungen. Die Landesverwaltung lässt sich in ihrer Komplexität auch nicht ohne Weiteres mit Hamburg vergleichen.
Das alles werden wir nun in einem geordneten parlamentarischen Verfahren diskutieren und beraten. Ich freue mich darüber, Herr Herrmann, dass Sie unser Angebot zur Kommunikation annehmen werden.
Der Überweisung an den Hauptausschuss werden wir selbstverständlich zustimmen. Ihrem Entschließungsantrag jedoch können wir nicht folgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen, das sich nunmehr seit über zehn Jahren bewährt hat. Die Anzahl von etwa 1.000 Anträgen pro Jahr belegt dabei ein Bedürfnis für einen voraussetzungsfreien Informationszugang, bilanzierte das Düsseldorfer Innenministerium schon im Jahre 2006. Weiter – ich zitiere den damaligen Innenminister –: Die Erfahrungen mit unserem Informationsfreiheitsgesetz in NRW sind positiv. – Zitatende. Das war die Haltung der CDU/FDP
Transparenz ist grundsätzlich sinnvoll. Zu bedenken ist bei einem derartigen Gesetz aber die Schaffung neuer Aufgaben bzw. der Aufbau neuer Bürokratie, was die Bürger anschließend und dauerhaft fast immer viel Geld kostet, meine Damen und Herren.
Wir dürfen dabei auch nicht überziehen, nur um zum Beispiel die Neugierde oder Klagefreude einiger weniger zu befriedigen, sofern dies zulasten von schutzwürdigen Interessen des Landes, seiner Behörden und Einrichtungen sowie seiner Bürger geht. Der sensible und wichtige Anspruch des Datenschutzes ist jederzeit zu beachten und einzuhalten. Wir müssen uns daher sehr genau unsere bestehenden und bewährten Regelungen anschauen und eventuelle Vor- und Nachteile abwägen.
Dies alles werden wir in den kommenden Ausschussberatungen tun. Wir stimmen daher jetzt gerne der entsprechenden Überweisung zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Golland. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Bolte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Golland, das, was Sie uns hier gerade geboten haben, war ja noch weniger progressiv als das, was wir beim letzten Anlauf vom Kollegen Sieveke gehört haben, als wir uns schon einmal über Open Government und Open Data unterhalten haben. Es würde mich natürlich erst einmal freuen, wenn Sie Ihre Haltung ein bisschen progressiver gestalten würden und sich mit uns gemeinsam auf den Weg zu mehr Transparenz und mehr Offenheit im Regierungs- und politischen Handeln hier in Nordrhein-Westfalen machen würden.
Wir beraten heute, meine Damen und Herren, über einen Antrag der Piratenfraktion. Sie fordern ein Transparenzgesetz. Das ist sicherlich interessant
vor dem Hintergrund, dass Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Dr. Paul, kürzlich im WDR-Fernsehen für sich bzw. für die Piratenfraktion in Anspruch genommen hat – Zitat –: die Definitionsmacht über das, was Transparenz ist. – Es ist sicherlich ganz interessant, dass wir jetzt einen Antrag auf dem Tisch liegen haben, bei dem ich gedacht habe: Jetzt definieren sie mal los. – Die Definition lautet: „wie in Hamburg“.
„Wie in Hamburg“ ist nicht unbedingt eine Definition, wenngleich das Hamburgische Transparenzgesetz ein gutes Transparenzgesetz ist. Deswegen hat das nicht nur die Hamburger Piratenpartei, sondern
haben das auch die Hamburger Grünen intensiv unterstützt. Wir haben uns bei der Initiative intensiv beteiligt. Die Sozialdemokraten in der Hamburgischen Bürgerschaft haben das dann im Prozess auch gemacht, sodass es, glaube ich, keine großen Differenzen gibt, dass das Hamburgische Transparenzgesetz ein gutes Transparenzgesetz ist.
Aber einfach zu sagen, wir nehmen jetzt die Regelungen aus Hamburg und übertragen sie 1:1 nach Nordrhein-Westfalen, das ist für mich ein bisschen kurz gesprungen, weil wir einfach die Bedingungen in einem Stadtstaat wie Hamburg nicht mit den Bedingungen in einem Flächenland wie NordrheinWestfalen mit 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, 396 Kommunen, fünf Bezirksregierungen, den Landschaftsverbänden und noch vielen weiteren Mittelbehörden und Mittelebenen vergleichen können. Wer das versucht, der verfolgt doch einen etwas unterkomplexen Ansatz. Ich finde, das ist auch ein bisschen zu kurz gesprungen für eine intensive Beschäftigung damit, wie wir Transparenz schaffen können.
Meine Damen und Herren, das Informationsfreiheitsgesetz NRW trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Das ist hier vielfach zitiert worden. Es war damals ein gigantischer Fortschritt in Sachen Informationsfreiheit. Das haben die regierungstragenden Fraktionen anerkannt.
Wir haben aber genauso anerkannt, dass es den Bedarf gibt, das Informationsfreiheitsgesetz weiterzuentwickeln. Im Koalitionsvertrag haben wir aus genau diesem Grund geschrieben: „Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz … hin zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln.“
Das, was im Hamburger Transparenzgesetz im Mittelpunkt steht, nämlich der Open-Data-Gedanke, kommt genau in dem vor, was wir Ihnen vor acht Wochen in unserem Antrag „Modernes Regieren im digitalen Zeitalter“ vorgelegt haben.
Ausschüssen beraten, natürlich auch gesetzliche Änderungen folgen werden, ist doch völlig klar. Es geht mir deshalb heute auch mehr um das Verfahren, über das wir hier sprechen.
Ich finde es übrigens bemerkenswert, dass die Piratenfraktion, die ja sonst eigentlich vor keiner Nickeligkeit in Verfahrensfragen fies ist, uns hier einmal eben anderthalb Stunden vor der Debatte noch einen Entschließungsantrag präsentiert, mit dem sie den Fokus ihres eigentlichen Antrags deutlich erweitert. Es ist ganz interessant, dass das bei Ihnen auch passiert. Das wird sich sicherlich in Zukunft auch in den Verfahrensdebatten, die Sie gerne einmal vom Zaun brechen, auswirken.
Es geht mir also um das Verfahren, mit dem wir zu einem Transparenzgesetz kommen. Da gehen wir, finde ich, als regierungstragende Fraktion einfach den besseren Weg bzw. schlagen den besseren Weg vor.